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Lohnuntergrenze: Wie der Mindestlohn berechnet wird



Berlin (epd). Über die Frage, wie es mit dem Mindestlohn weitergehen soll, streiten Union und SPD schon vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrags. Aus der SPD kommt die Forderung, eine Anhebung auf 15 Euro pro Stunde notfalls gesetzlich sicherzustellen, in der Union wird das abgelehnt. Eigentlich ist die Politik für die Festlegung des Mindestlohns gar nicht zuständig. Ein Überblick:

Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?

Zuständig ist die Mindestlohnkommission. Darin sitzen drei Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberseite und ebenso viele der Arbeitnehmerseite. Hinzu kommt der oder die Vorsitzende - für die Besetzung dieses Postens schlagen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam jemanden vor. Außerdem gehören der Kommission zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler an, die aber nur beratend tätig und nicht stimmberechtigt sind. Die Kommission wird jeweils für fünf Jahre berufen. Sie legt in der Regel alle zwei Jahre einen Bericht vor und fällt einen Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns. Verbindlich wird der Beschluss durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung. Der nächste Anpassungsbeschluss der Kommission für 2026 und 2027 muss bis Ende Juni vorliegen.

Wie berechnet die Kommission die Höhe des Mindestlohns?

Laut Mindestlohngesetz nimmt die Kommission eine „Gesamtabwägung“ vor. Die Lohnuntergrenze soll demnach „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen und zugleich Beschäftigung nicht gefährden. Als Orientierung dient laut Gesetz die Entwicklung der Tariflöhne.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Laut dem Vertragstext soll sich die Mindestlohnkommission „sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“ orientieren. Der Bruttomedianlohn wird im Mindestlohngesetz bisher nicht erwähnt, wohl aber in der EU-Mindestlohnrichtlinie und auch in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission. Median bedeutet, dass genau die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr verdient und die andere Hälfte weniger.

Im Koalitionsvertrag folgt dann noch der Satz: „Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.“ Führende SPD-Politiker pochen auf diesen Wert und wollen ihn, wenn nötig, mit einer Gesetzesänderung festlegen. Die Union will davon nichts wissen. Die Kommissionsvorsitzende Christiane Schönefeld betonte zuletzt die Unabhängigkeit des Gremiums: Die Mitglieder unterlägen „keinen Weisungen“, erklärte sie. Auch wenn es Kriterien für die Höhe der Lohnuntergrenze gebe, dürfe die Kommission im Rahmen der Gesamtabwägung davon abweichen.

Wäre eine politische Festlegung des Mindestlohns ein Novum?

Nein. Bei der Einführung des Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 wurde er gesetzlich auf 8,50 Euro festgesetzt. Danach war die Kommission am Zug - mit einer Ausnahme: Zum 1. Oktober 2022 stieg der Mindestlohn dank einer Gesetzesänderung deutlich auf zwölf Euro. Dies ging auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zurück.

Christina Neuhaus