Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 18/2025 - 02.05.2025
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Wer wissen will, wie der Ausbau der Frauenhausplätze in Deutschland vorankommt, scheitert an zwei Hürden: am Föderalismus und an Lücken in der Datenerfassung. Immerhin: Es werden neue Häuser gebaut, doch echte Fortschritte brauchen viel Zeit.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa, hält die designierte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) für eine gute Wahl. Das sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin.
Statistische Zahlen belegen: Deutschland war 2024 kein Niedriglohnland - liegt aber ein gutes Stück hinter den EU-Ländern mit den höchsten Kosten je Arbeitsstunde. Diese Kosten allein seien nicht maßgeblich, meint Ökonom Herzog-Stein.
In Rheinland-Pfalz haben sich Landesregierung und Kommunen auf die Modalitäten der sogenannten Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt. Der Appell von Flüchtlingshilfeorganisationen, die Pläne fallenzulassen, verhallte zunächst ungehört.
Berlin (epd). Die hohe Inflation hat nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands dafür gesorgt, dass arme Menschen in Deutschland noch ärmer geworden sind. Das mittlere Einkommen von Menschen unterhalb der Armutsgrenze habe im Jahr 2020 bei 981 Euro im Monat gelegen, 2024 seien es preisbereinigt nur noch 921 Euro gewesen, heißt es im neuen Armutsbericht des Verbands, der am 29. April in Berlin veröffentlicht wurde.
Das Ende der Ampelkoalition bedeutet das endgültige Aus für die Kindergrundsicherung. Der Koalitionsvertrag des neuen schwarz-roten Zweckbündnisses hat ambivalente Folgen für Kinder und Familien in Armut, prognostiziert Professorin Sabina Schutter, die Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf.
5.400 Schiffe legen jährlich in Alexandria an - Sebastian Drabinski von der Deutschen Seemannsmission betreut Seeleute dort und in anderen Häfen. Er erfährt von vielen Sorgen, aber auch von großer Freude der Schiffsbesatzungen über kleine Gesten der Aufmerksamkeit.
Arbeitgeber können bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Rückzahlung von Fortbildungskosten verlangen. Wird der Arbeitnehmer mit einer formulierten Vertragsklausel jedoch unangemessen benachteiligt, ist sie unwirksam, urteilte das Landesarbeitsgericht Rostock.