Rassismus ist allgegenwärtig in Deutschland: Jede oder jeder Fünfte hat diese Form der Diskriminierung schon am eigenen Leib erfahren. Das geht aus dem Lagebericht der Integrations- und Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hervor. Danach ist auch fast allen Menschen (90 Prozent) bewusst, dass Rassismus ein Problem ist. Die Diakonie fordert Maßnahmen, wie ihm konsequent begegnet werden kann.
Gerold Kyas (36) kann nicht mehr sehen. Der Blinde arbeitet in der IT-Abteilung der KfW-Bank in Frankfurt. Ein positives Beispiel, denn viele Arbeitgeber zahlen lieber ein Bußgeld, als Menschen mit einer Behinderung einzustellen. Die KfW-Bank macht indes gute Erfahrungen. Niklas Hlawitschka hat sich mit Gerold Kyas im Büro getroffen.
Die Diakonie gibt sich gelassen. Obwohl ein neues Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung kaum noch Rechtfertigungsgründe für Ausnahmeregelungen des Arbeitsrechts der Kirchen sieht. Die Diakonie verweist darauf, dass die Interessen der Beschäftigten in kirchlichen Betrieben besser berücksichtigt werden als in vielen nicht-kirchlichen Unternehmen. Der Gutachter Peter Stein will das nicht gelten lassen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung sieht unabhängig von Krieg und Inflation langfristig steigende Beratungszahlen. Um den wachsenden Anforderungen Herr zu werden, müsse es eine gesetzliche kostenlose Schuldnerberatung in ganz Deutschland geben. Im Interview mit epd sozial erläutert Geschäftsführerin Ines Moers, warum das helfen würde, den großen Bedarf zu befriedigen.
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Ihr Dirk Baas
Berlin (epd). Rassismus ist allgegenwärtig in Deutschland: Jede oder jeder Fünfte hat diese Form der Diskriminierung schon am eigenen Leib erfahren. Das geht aus dem am 11. Januar vorgestellten Lagebericht der Integrations- und Antirassismus-Beauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hervor. Danach ist auch fast allen Menschen (90 Prozent) bewusst, dass Rassismus ein Problem ist.
Rassismus sei eine große Gefahr für die Demokratie, sagte Alabali-Radovan in Berlin bei der Vorstellung ihres Berichts, den sie zuvor dem Kabinett vorgelegt hatte. Er greife Menschen und ihre Menschenwürde an, die ihnen vom Grundgesetz garantiert werde.
In ihrem Bericht führt Alabali-Radovan die Erkenntnisse von Wissenschaft, Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft sowie die politischen Debatten und Handlungsansätze zusammen. Grundlage ist unter anderem der repräsentative Diskriminierungs- und Rassismus-Monitor des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung. Auch die Statistik des Bundeskriminalamts über politisch motivierte Kriminalität 2021 spricht eine klare Sprache: Unter 21.964 Straftaten aus dem rechten Milieu waren 1.042 Gewalttaten, von denen wiederum zwei Drittel rassistisch motiviert waren. Die unabhängigen Beratungsstellen für Opfer meldeten für 2021 rund 350 rassistisch motivierte Angriffe mehr.
Alabali-Radovan erinnerte an die rassistische NSU-Mordserie und die Anschläge von München, Halle und Hanau. Das Thema Rassismus sei inzwischen präsent in Politik und Gesellschaft. Seine Bekämpfung stehe oben auf der Agenda der Bundesregierung.
Sie machte zugleich deutlich, dass es nicht nur um Gewalt, sondern auch um den überall im Alltag erlebten Rassismus gehe. Deshalb will sie unter anderem ein Modellprojekt für kommunale Anlaufstellen starten für Menschen, die Rassismus ausgesetzt sind. Diese Arbeit werde vor allem auf dem Land immer noch nur von ehrenamtlich arbeitenden Migrantenorganisationen geleistet, sagte Alabali-Radovan. Außerdem will sie gemeinsam mit Polizeivertretern gegen das „Racial Profiling“ - anlasslose Kontrollen von nicht-deutsch aussehenden Menschen - vorgehen und beispielsweise auch das Kopftuchverbot für Lehrerinnen in etlichen Bundesländern thematisieren.
Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, bezeichnete den Rassismus-Bericht als „überfällig“. Erstmals mache eine Bundesregierung auch strukturellen Rassismus zum Thema. Es gebe immer noch Vorschriften und Verwaltungsroutinen, die zu Benachteiligung führen, erklärte Ataman und verlangte, das Antidiskriminierungsrecht so zu reformieren, dass es effektiv vor rassistischer Benachteiligung schütze.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie erklärte, er erwarte von der Regierung einen Fahrplan für das angekündigte Bundespartizipationsgesetz. Dazu zählten für ihn Vorgaben zu einer besseren Repräsentation eingewanderter Menschen im Öffentlichen Dienst und zur Gleichstellung von Menschen, die negativ von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind.„ Er müsse darum gehen, rassistische Diskriminierung im Bildungswesen, auf dem Wohnungsmarkt oder im Job zu verhindern. Rassismus sei “schmerzvoll erfahrener Alltag für viele Menschen in Deutschland", sagte Lilie.
Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Memet Kilic, sagte: „Die dargestellten Statistiken und Umfragen machen deutlich, dass Rassismus in sehr vielen Bereichen unserer Gesellschaft ein gravierendes und weit verbreitetes Phänomen darstellt.“ Die Erkenntnisse kämen jedoch nicht überraschend. Die im Lagebericht vorgestellten Maßnahmen und Modellprojekte zur Bekämpfung von Rassismus seien vielversprechend: „Sie müssen allerdings auch effektiv umgesetzt werden.“
Alabali-Radovan war vor knapp einem Jahr neben ihrem Amt als Integrations-Beauftragte auch zur ersten Antirassismus-Beauftragten einer Bundesregierung berufen worden. In ihrem ersten Bericht legt die SPD-Politikerin, die zuvor Integrations-Beauftragte in Mecklenburg-Vorpommern war, den Schwerpunkt auf Rassismus. Der Bericht ist zugleich der 13. Lagebericht ihres Amtes an den Bundestag. Als Integrations-Beauftragte muss Alabali-Radovan dem Parlament mindestens alle zwei Jahre Bericht erstatten.
Laut des ebenfalls am Mittwoch veröffentlichten aktuellen Migrationsberichts der Bundesregierung steigt der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland weiter und betrug 27,3 Prozent im Jahr 2021.
Berlin, Bonn (epd). Es klingt wie ein Luxusproblem: Der Staat will Geld an die Bevölkerung verteilen - und kann es nicht, weil ihm keine Kontonummern der Bürgerinnen und Bürger vorliegen. Die Bundesregierung will das ändern. Rechtsgrundlage für die geplante Reform ist das Jahressteuergesetz 2022. Darin heißt das Vorhaben „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“.
Zuständig für die Umsetzung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Bis 2024 soll das BZSt die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), über die jeder Bürger und jede Bürgerin verfügt, mit genau einer Kontoverbindung, also einer IBAN, in einer Datenbank zusammenführen.
„Dies ist notwendig, um in Zukunft staatliche Leistungen, vergleichbar der Energiepreispauschale im September und Dezember des vergangenen Jahres, an die Bürger auszahlen zu können“, erläutert die für Steuerrecht und -politik zuständige Leiterin des Bundes der Steuerzahler, Daniela Karbe-Geßler, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ohne diese Möglichkeit müssten andere Stellen die Auszahlung übernehmen, so wie im vergangenen Jahr die Rentenversicherung oder die Arbeitgeber.
Zwar verfügen verschiedene Stellen der öffentlichen Hand über Kontodaten der Bevölkerung, etwa Finanzämter, Kindergeldstellen und Sozialhilfeträger. „Diese Konto-Information unterliegt aber dem Datenschutz und speziell dem Steuergeheimnis“, gibt der Bochumer Steuerrechtsprofessor Roman Seer auf epd-Anfrage zu bedenken.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wird noch genauer. Die den Finanzämtern vorliegenden Daten seien nicht immer eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen. „Die Angabe der IBAN ist auch nicht zwingend. Außerdem sind nicht alle Bundesbürger und Bundesbürgerinnen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so dass für eine nicht unerhebliche Anzahl überhaupt keine Daten in den Finanzämtern vorliegen.“ Auch seien die Daten der Finanzämter häufig nicht aktuell.
Die Reform der nötigen Verwaltungsstrukturen hat einen weiteren Haken: den Datenschutz. In einer Stellungnahme zum mittlerweile abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren lässt der Bundes-Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kein gutes Haar an dem Vorhaben - und das, obwohl auch er das Ziel des Gesetzgebers, Direktzahlungen des Staates an die Bürgerinnen und Bürger möglichst unkompliziert zu ermöglichen, „als gesellschaftlich überragend wichtig“ ansieht.
Jedoch sei bereits mit einer vorausgegangenen Gesetzesnovelle die Steuer-ID „allgemeinen Zwecken außerhalb der Finanzverwaltung“ zugänglich gemacht worden. Daran habe er, so Kelber, „deutliche Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert“. Mit den Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 werde diese Situation noch verschärft. „Denn infolge dieser Änderungen sollen der Steuer-ID weitere und äußerst sensible personenbezogene Daten beigestellt werden.“
Ausgerechnet das Herzstück der Reform, die Zusammenführung von Steuer-ID und Kontonummer, lehnt der Bundes-Datenschutzbeauftragte vehement ab. Dies greife „massiv in das grundrechtlich abgesicherte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, sagt er.
Leistungen wie das Klimageld, auf das sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag als Entlastung für den steigenden CO2-Preis geeinigt hatte, hängen an der direkten Auszahlungsmöglichkeit. Und ausgerechnet eine Bevölkerungsgruppe, in der viele finanziell kaum über die Runden kommen, erweist sich in der Erfassung der Kontodaten als besonders schwierig: Studierende haben nur ein kleines Budget und warten weiterhin auf die Auszahlung der Energiepreispauschale. Von einem Luxusproblem kann bei ihnen keine Rede sein.
Berlin (epd). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende beenden. Wie das Bundesgesundheitsministerium am 10. Januar bestätigte, soll das Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Grund für eine Rückstellung von der Blutspende soll künftig nur das individuelle Risikoverhalten eines potenziellen Spenders sein, nicht jedoch wie bislang pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität.
„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte Lauterbach dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Versteckte Diskriminierung dürfe es auch bei diesem Thema nicht geben. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, „was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“.
Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den pauschalen Ausschluss homosexueller Männer und transsexueller Personen zu beenden. Kommt sie dem nicht nach, soll das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Paul-Ehrlich-Institut den „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ feststellen.
Im Änderungsantrag, der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, ist die Rede von einer „zeitnahen“ und „effektiven“ Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offengehalten ist. Im Bericht des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“ heißt es, das geänderte Gesetz solle am 1. April in Kraft treten. Die Bundesärztekammer soll danach vier Monate Zeit für eine Änderung der Richtlinie haben.
Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD. Grünen und FDP aus 2021 um. „Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich“, heißt es darin.
Die Blutspende-Richtlinie der Bundesärztekammer sieht vor, dass Menschen mit einem Sexualverhalten, das ein höheres Risiko für die Übertragung schwerer Infektionskrankheiten birgt, zeitlich begrenzt von der Blutspende ausgeschlossen werden. Konkret ist von „Rückstellung“ die Rede. Zwar wurde für schwule Männer und Transpersonen diese Sperrfrist 2021 von zwölf auf vier Monate verkürzt. Gegenüber Heterosexuellen werden sie aber nach wie vor anders behandelt.
Während die Richtlinie bei Sex zwischen Mann und Frau bei „häufig wechselnden“ Partnerinnen und Partnern eine Rückstellung vorsieht, ist das bei Sexualverkehr zwischen Männern bereits bei „einem neuen“ oder „mehr als einem“ Sexualpartner der Fall.
Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), sagte, die Reform der Blutspenderichtlinie sei längst überfällig. Es sei schon immer falsch gewesen, Sexualkontakte zwischen Männern grundsätzlich als Risikoverhalten zu definieren: „Die Zahlen der Ansteckung mit HIV zeigen, dass auch bei heterosexuellem Sex eine Übertragung stattfindet.“ Männer, die Sex mit Männern haben, dürften nicht länger von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur geschützte Sexualkontakte mit anderen Männern hatten und HIV-negativ seien.
Hannover (epd). Kindern und Jugendlichen macht eine Post Covid Erkrankung nach Erfahrungen des Hannoveraner Kindermediziners Martin Wetzke schwer zu schaffen. Typische Symptome seien anhaltende Müdigkeit, eingeschränkte körperliche Belastung, Atemnot, Konzentrationsstörungen. Manchmal kämen Gelenk-, Muskel- oder Bauchschmerzen dazu. „Wer diese Kinder sieht, hat keine Zweifel daran, dass es Post Covid gibt“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wetzke leitet die im Mai eröffnete Long-Covid-Ambulanz für Kinder und Jugendliche der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Warteliste ist lang, eine Therapie gibt es noch nicht. Im Schnitt sind die Patienten 13 Jahre alt.
Die Bandbreite der Symptome und Schwergrade sei enorm, sagt Wetzke. Eine Patientin habe es besonders schwer getroffen: Sie schlafe rund 18 Stunden am Tag und benötige einen Rollator.
Die Diagnose erfolge nach Ausschlusskriterien. „Einen anderen Weg haben wir zurzeit nicht, es liegt noch viel Arbeit vor uns“, sagt Wetzke. Es gebe keine Marker, Laborwerte, bildgebenden Verfahren: „Dann würden wir uns leichter tun.“
Die Patienten werden zunächst einen Tag lang eingehend untersucht, um Krankheiten wie Herzmuskelentzündung, Asthma oder Autoimmunerkrankungen auszuschließen. Die Ärzte untersuchen das Herz per Ultraschall und MRT, es werden EKG sowie Lungenfunktionstests gemacht, das Blut untersucht und die Regulationsfähigkeit der Gefäße.
Dazu kommen sportmedizinische Untersuchungen wie ein sechsminütiger Gehtest, der zeigt, wie weit der Patient in der vorgegebenen Zeit kommt. Psychologische Gespräche helfen dabei, die Beschwerden gegen Depression abzugrenzen. „Viele unserer Patienten sind ambitioniert, gute Schüler, haben Pläne, zum Beispiel ins Ausland zu gehen“, sagt Wetzke.
Zu Hause sollen die Patienten maßvoll Sport treiben. Ein Fitnesstracker zeichnet die Daten auf. Maßvoll sei wichtig, weil Long-Covid- und Post-Covid-Patienten mit ihren Kräften haushalten müssten. „Das kommt sonst wie ein Bumerang zurück und die Symptome verschlimmern sich.“
Nach sechs Monaten werden die Kinder erneut in der Long-Covid-Ambulanz vorstellig. Heilen können sie die Ärzte nicht. „Es bewegt mich, dass ich so wenig helfen kann“, sagt Wetzke. Noch gebe es nicht viel mehr als Vermutungen für die Ursache der Beschwerden. Eine davon: Das SARS-CoV-2 könnte bei den Betroffenen noch immer aktiv sein und zu dauerhaften Entzündungen im Körper führen.
Berlin (epd). Zur Durchsetzung der Impfpflicht für das Personal von Kranken- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland sind laut einem Zeitungsbericht nur in geringem Umfang Sanktionen verhängt worden. Knapp 270.000 Verstößen gegen das von März bis Ende Dezember 2022 geltende Gesetz stünden lediglich rund 8.250 Bußgeldverfahren oder Tätigkeitsverbote gegenüber, berichtete die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine eigene Umfrage unter allen 16 Landesregierungen. Fünf von ihnen machten der Zeitung zufolge in Teilen unvollständige Angaben.
Die meisten Verstöße wurden demnach mit 62.184 in Bayern registriert (Stand Anfang Dezember), gefolgt von Sachsen mit 45.257 (Stand Ende Oktober). Dem Statistischen Bundesamt zufolge arbeiten in Deutschland 5,8 Millionen Menschen im Gesundheitssektor.
Sieben Länder hätten angegeben, kein einziges Bußgeldverfahren angestrengt zu haben. Hier hätten die Gesundheitsämter offenbar den vom Gesetzgeber gewährten Ermessensspielraum genutzt und vor dem Hintergrund einer schlechten Personalausstattung in Krankenhäusern und Pflegeheimen keine Sanktionen verhängt.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Heike Baehrens, verteidigte das Gesetz dennoch. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war eine sachgerechte und wichtige Maßnahme, um die Verletzlichsten in unserer Gesellschaft zu schützen“, sagte sie der „Welt am Sonntag“.
Andrew Ullmann, der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, kritisierte indes die mangelhafte Umsetzung. „Bei allem Verständnis für Ressourcenengpässe und Personalmangel sollten die Länder auf Spurensuche gehen und analysieren, wieso geltendes Recht so spärlich durchgesetzt wurde“, sagte er der Zeitung.
Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, kritisierte: „Die neuen Zahlen sind entlarvend. Sie zeigen: In weiten Teilen Deutschlands war die einrichtungsbezogene Impfpflicht faktisch nie in Kraft.“ Die unterschiedliche Handhabung des Gesetzes in den Ländern sei ungerecht.
Frankfurt a.M. (epd). Der Bankangestellte Gerold Kyas trägt eine Brille mit orangen Gläsern, und wer ihn fragt, was es damit auf sich hat, trifft auch den Physiker Kyas. Alles Licht, das kurzwelliger als grün ist, wird durch die Brille geschnitten, erklärt er. Und weil auch blinde Augen von kurzwelligem Licht stärker beansprucht werden, entlasten ihn die orangen Brillengläser.
Der 36-Jährige arbeitet im 13. Stock eines Hochhauses in Frankfurt am Main, in der IT-Abteilung der KfW-Bank. Er ist spät erblindet. Als Kind und Jugendlicher hat er gesehen, „im Teenageralter wurde es dann etwas auffällig und während des Studiums hat es sich deutlich verschlechtert“, erzählt er.
Die Promotion an der Humboldt-Universität in Berlin und seine Laufbahn als Physiker an einer Hochschule brach er ab. „Mir persönlich wäre das zu anstrengend gewesen“, sagt Kyas, ständig vermitteln zu müssen, dass man die gleiche Arbeit wie sehende Menschen leisten kann. Gerade in der Wissenschaft, wo befristete Verträge gängig sind, fand er das abschreckend.
„Um seinen Seh-Rest auszunutzen“, wie er sagt, verreiste er - dann begann er mit der sogenannten blindentechnischen Grundrehabilitation. In dem Programm lernen Menschen, die erblinden oder erblindet sind, verschiedene Techniken wie etwa das Lesen der Punktschrift mit den Händen. Damals hörte Kyas davon, dass sich die KfW offensiv als inklusiver Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung anbietet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, wie die KfW eigentlich heißt, ist eine der größten staatlichen Förderbanken der Welt.
Neben privaten Bauvorhaben fördert die KfW die europäische Wirtschaft und weltweite Entwicklungshilfeprojekte. Auch inhaltlich habe ihn die Ausrichtung interessiert, und so passte 2015 einfach alles zusammen, sagt Kyas: „Als Physiker ist es auch nicht abwegig, in einer Bank zu arbeiten, speziell in der IT.“
Die KfW hat sich das Ziel gesetzt, sechs Prozent der Stellen an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Ende 2021 seien es knapp 5,9 Prozent gewesen, sagt Erika Holz, die Inklusionsbeauftragte der Bank. Holz zufolge ist die KfW Partnerschaften mit Verbänden wie dem Behindertensportverband eingegangen. Digitale Inhalte - intern wie extern - müssten barrierefrei sein, sagt sie.
Die Hilfsorganisation Aktion Mensch bemängelt in einer aktuellen Analyse die nach wie vor hohen Barrieren für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt. Bernd Rürup, Präsident des an der Studie beteiligten Handelsblatt Research Institutes, kritisiert die Wirtschaft: „Trotz zunehmender Personalengpässe ignorieren viele das Potenzial von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderung.“
Jedes vierte Unternehmen zahlt lieber ein Bußgeld, als die vorgeschriebene Quote zu erfüllen, nach der fünf Prozent der Beschäftigten Menschen mit Behinderung sein müssen. Dabei stellt auch die KfW Menschen mit Behinderung nicht aus reiner Nächstenliebe ein. Neben deren Potenzial als Fachkräfte hätten sich weitere Vorteile gezeigt, sagt die Inklusionsbeauftragte Holz: „Wir erleben, dass diese Mitarbeiter in der Regel außergewöhnlich verlässliche Kollegen sind.“
Der mitunter erhöhte Aufwand bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes zahle sich aus, denn die Mitarbeiter seien oft besonders loyal und würden dem Unternehmen über lange Zeit treu bleiben. Das Inklusionsbarometer der Aktion Mensch stützt das und zeigt für 2021 die niedrigste Kündigungszahl, seit die Studie 2013 erstmals erschien.
Gerold Kyas nutzt an seinem Schreibtisch vor allem den Screenreader, der ihm alle Informationen vorliest, die sein Rechner verarbeitet. Damit ist er schneller als mit der Braillezeile, die ihm die Inhalte in Punktschrift zum Lesen mit den Fingern anzeigt.
Komplizierte Namen liest Kyas jedoch Buchstabe für Buchstabe auf der Braillezeile, um sie sich so besser einzuprägen. Die Punkte pulsieren auf und ab, dort, wo der Cursor blinkt. In der Ecke lehnt sein Langstock, und die orange Brille filtert das kurzwellige Licht, das durch die Fenster des 13. Stocks fällt.
Erfurt (epd). Die Einrichtung des Landesamtes für Migration wird erste Aufgabe der neuen Integrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) sein. Dieser Beschluss müsse unverzüglich umgesetzt werden, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am 10. Januar in Erfurt. Bis zu ihrem Amtsantritt voraussichtlich zum 1. Februar werde die Landesregierung die notwendigen vorbereitenden Schritte auf den Weg bringen.
Die rot-rot-grüne Landesregierung plant seit 2021 sämtliche Kompetenzen des Landes für den Bereich Flüchtlinge und Asyl in einem Landesamt für Migration zu bündeln. Bislang seien mit dem Migrations-, Innen- und Finanzministerium drei Ressorts in diese Fragen eingebunden, sagte Ramelow. Das neue Landesamt werde daher federführend im Migrationsministerium angesiedelt werden. Beabsichtigt sei eine Neuorganisation innerhalb der Verwaltung. Es würden hierfür zunächst keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Laut Ramelow muss das neue Amt nicht nur um die Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten im Freistaat organisieren, sondern zugleich einen Schwerpunkt bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland setzen.
Berlin (epd). Der Jurist Peter Stein fordert gesetzliche Klarstellungen im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts. Viele Regelungen seien nur für verkündigungsnahe Tätigkeiten wie etwa Pfarrerin oder Pfarrer notwendig, nicht aber für Sportlehrer oder Ärztinnen, heißt es in einer am 9. Januar veröffentlichten Mitteilung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, deren Hugo-Sinzheimer-Institut eine Analyse des Arbeitsrechtlers gefördert hat. Die Diakonie verteidigte die derzeitige Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts.
Die Verfassung habe in erster Linie klarstellen wollen, dass für die Kirchen die gleichen Rechte wie für alle gelten, heißt es in dem 259-seitigen Gutachten. Das Bundesverfassungsgericht habe das grundgesetzlich zugesicherte Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aber „zu einer Schutznorm der Kirchen gegen den Staat umgedeutet“, kritisiert Stein, der als Anwalt eine Klägerin, die sich bei der evangelischen Diakonie beworben hatte, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesarbeitsgericht vertreten hatte.
Stein befasst sich in dem Gutachten auf der einen Seite mit Regelungen, die in das Privatleben Beschäftigter eingreifen. Dabei geht es um Regeln katholischer Arbeitgeber, die etwa eine zweite Ehe oder gleichgeschlechtliche Partnerschaften verbieten. Nach zunehmender Kritik auch aus den eigenen Reihen will die katholische Kirche ihr Arbeitsrecht in dem Punkt selbst reformieren.
Der frühere Hamburger Arbeitsrichter verweist zudem auf die Regelung, die für viele Stellen bei religiösen Arbeitgebern eine Mitgliedschaft der Beschäftigten in der jeweiligen Religionsgemeinschaft vorschreibt. Bei verkündigungsnahen Tätigkeiten beispielsweise als Pfarrer, Rabbi oder Imam sei davon auszugehen, dass dies sachlich notwendig sei, erklärt Stein. Wenn es um Sportlehrer an konfessionellen Schulen oder Ärztinnen in kirchlichen Krankenhäusern gehe, sei das aber nicht plausibel. Stein fordert konkret eine Anpassung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das bislang Ausnahmen für Religionsgemeinschaften vorsieht.
Laut der Diakonie enthält das Gutachten nicht viel Neues zur Frage nach der Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium. Der evangelische Wohlfahrtsverband kritisierte zudem, das Gutachten behaupte fälschlicherweise, dass die Vertreter der kirchlichen Beschäftigten bei Verhandlungen keine Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern hätten: Im Blick auf eine einheitliche und angemessene Vergütung habe sich das kirchliche Arbeitsrecht bundesweit „absolut bewährt“.
„Bei uns bestehen in weit über 90 Prozent aller Einrichtungen tatsächlich auch Mitarbeitervertretungen“, betonte die Diakonie zudem. Im nicht-kirchlichen Bereich hingegen hätten nur neun Prozent aller betriebsratsfähigen Betriebe auch Betriebsräte. Es erscheine wenig sinnvoll, die Abschaffung eines Systems zu fordern, das die höchste Betriebsratsdichte im Vergleich zur Gesamtwirtschaft hervorbringe.
Stein hatte die Berlinerin Vera Egenberger im Verfahren gegen die Diakonie vertreten. Sie hatte sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung erfolglos um eine Referentenstelle beworben. Die konfessionslose Bewerberin klagte auf Entschädigung, weil sie eine Diskriminierung aus religiösen Gründen annahm. Das Bundesarbeitsgericht sprach ihr in einem Grundsatzurteil eine Entschädigung von knapp 4.000 Euro zu. Zuvor hatte sich auch der EuGH mit dem Fall befasst.
Gegen die Entscheidungen hat die Diakonie Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie sieht sich durch die Urteile im verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht beschränkt. Wann das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache entscheidet, ist noch nicht bekannt.
Berlin (epd). Das Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ rechnet für dieses Jahr mit einem neuen Rekord beim Wohnungsmangel. Mit mehr als 700.000 fehlenden Wohnungen ist nach einer am 12. Januar in Berlin veröffentlichten Studie das höchste Wohnungsdefizit seit mehr als 20 Jahren zu erwarten. Bei Sozialwohnungen und bezahlbaren Mietwohnungen ist der Notstand demnach am größten.
Hauptgründe sind den Erhebungen des Hannoveraner Pestel-Instituts und des Kieler Bauforschungsinstituts „Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen“ zufolge die jüngste, kriegsbedingte Zuwanderung von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie der Einbruch beim Wohnungsbau durch die explodierenden Baukosten.
Das Bündnis, dem unter anderem der Deutsche Mieterbund, Verbände des Bauwesens und die IG Bauen-Agrar-Umwelt angehören, forderte die Politik auf, ein Sondervermögen „Soziales Wohnen“ von 50 Milliarden Euro aufzulegen. Der Bund müsse davon mit zwei Dritteln den Hauptanteil übernehmen, den Rest die Länder, die für die Umsetzung zuständig sind. Im vergangenen Jahr seien statt der von der Ampel-Koalition angekündigten 100.000 Sozialwohnungen nur 20.000 fertiggestellt worden, kritisierte das Bündnis.
Der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther, und der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, betonten, auch ohne die hohe Zuwanderung von 2022 sei auf mittlere Sicht der Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr dringend erforderlich, wie sie die Bundesregierung anstrebe. Die Zahl der Haushalte werde bis 2045 weiter steigen.
Zudem würden wegen des Fachkräftemangels 300.000 bis 500.000 Zuwanderer jährlich benötigt. „Es wird keiner kommen, wenn er nicht wohnen kann“, sagte Siebenkotten. Damit aber die Privatwirtschaft sowie kommunale oder kirchliche Träger trotz der hohen Baukosten in neue, bezahlbare Wohnungen investierten, bedürfe es einer „nationalen Kraftanstrengung“ in Form eines Sondervermögens.
Den Berechnungen des Kieler Bauforschungsinstituts zufolge sind die Baupreise zuletzt doppelt so stark gestiegen wie die Inflationsrate, die Ende vergangenen Jahres um die zehn Prozent betrug. In den Städten koste die Erstellung von einem Quadratmeter Wohnraum im Durchschnitt 4.900 Euro. Damit bezahlbarer Wohnraum entstehe, müsse der Staat den Bau mit 2.100 Euro pro Quadratmeter subventionieren. Andernfalls liegen die Mieten, je nach energetischem Standard, deutlich über 20 Euro pro Quadratmeter.
Das Bündnis fordert auch eine Senkung der Mehrwertsteuer für den Sozialwohnungsbau von 19 auf sieben Prozent. Die Baukosten für eine 60-Quadratmeter-Sozialwohnung verringerten sich dadurch um 20.000 Euro, erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Harald Schaum. Er warnte zudem vor einem Mangel an Arbeitskräften auf dem Bau. Wo die Bautätigkeit zum Erliegen komme, wanderten die Menschen in andere Branchen ab, wie man es in der Corona-Pandemie im Gastgewerbe gesehen habe, sagte er.
Die Bündnispartner betonten, in diesem Jahr gehe es vor allem darum zu verhindern, dass der Sozialwohnungsbau völlig zum Erliegen komme. Von elf Millionen Mieterhaushalten, die einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, habe nur jeder zehnte Haushalt die Chance, auch eine zu bekommen. Nach dem Willen der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sollen pro Jahr 100.000 Sozialwohnungen und insgesamt 400.000 neue Wohnungen gebaut werden. Die Ziele wurden im vergangenen Jahr nicht erreicht, wie Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) einräumen musste, sie will aber an ihnen festhalten. Der Bund stellt den Ländern bis 2026 insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro für den Wohnungsbau zur Verfügung.
In der Debatte um bezahlbaren Wohnraum forderte der Eigentümerverband Haus & Grund eine stärkere Förderung von Sanierungen und eine Aussetzung der CO2-Bepreisung beim Heizen. Mieten seien in Deutschland zwischen 2015 und 2020 für Lohnempfänger bezahlbarer geworden, erklärte der Verband am 12. Januar in Berlin unter Hinweis auf eine eigene Studie. Löhne seien in diesem Zeitraum im Durchschnitt um 11,3 Prozent gestiegen, Bestands- und Neuvertragsmieten lediglich um 6 und 6,6 Prozent.
Der Präsident des Verbandes, Kai Warnecke, sagte: „Daraus folgt, dass sich die Maßnahmen für eine bessere Bezahlbarkeit des Wohnens auf Personengruppen konzentrieren sollten, die nachweislich Probleme haben.“ Dazu zählten insbesondere Alleinerziehende, alleinstehende Rentner sowie Studenten, fügte er bei der Vorstellung der Untersuchung „Bezahlbarkeit von Mieten“ hinzu.
Die hohe Wohnkostenbelastung von Haushalten mit niedrigem Einkommen sei seit jeher ein soziales Problem, das nicht erst mit Mietsteigerungen der vergangenen Jahre entstanden sei. „Die steigenden Mieten resultieren allein aus einem Mangel an Wohnungen und den hohen Kosten energetischer Sanierungen“, erklärte der Verbandspräsident. Die Ampel-Koalition müsse jetzt alles tun, damit schnell ausreichend neue Wohnungen gebaut und bestehende günstiger saniert werden könnten.
Berlin (epd). Die Evangelische Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung (midi) will mit einem Internetservice der Gemeinwesenarbeit neue Impulse geben. Die „Wir & Hier Toolbox für Sozialraumorientierung“ wolle Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen zeigen, dass neue Initiativen leicht zu starten und zum Erfolg zu bringen seien, sagte midi-Projektleiter Walter Lechner am 12. Januar bei der Vorstellung. Diakonie-Chef Ulrich Lilie sagte, das Angebot wolle die Mitstreiter vor Ort animieren, „sich in ihren Kiezen, Nachbarschaften und Quartieren zu engagieren“.
Lechner berichtete, dass innerhalb rund eines Jahres ein „digitaler Werkzeugkoffer“ entwickelt worden sei, „der Ideen vorstellt, spielerisch leicht zu nutzen ist und sofort zum Loslegen animiert“. Die bunte und verspielt wirkende Toolbox will eine „Reisebegleiterin in den Sozialraum“ sein. Sie führt ins Thema ein, hilft, das eigene christliche Handeln nach außen zu tragen und hinterlegt auf verschiedenen Pfaden viele nützliche Informationen. So finden sich etwa die Rubriken „Was treibt uns an?“, „Methoden“, „Einfach loslegen“, oder „Unterstützung“ und „Finanzierung“. Ein weiterer Vorteil: Das alles funktioniert auch übersichtlich auf dem Smartphone - die Infos können also überall genutzt werden.
Lechner betonte, dass dieses neue Angebot bundesweit zu nutzen sei. Es richte sich sowohl an Hauptamtliche in Kirchen und Diakonie als auch an engagierte Ehrenamtler, die neue Projekte der Gemeinwesenarbeit starten wollen. Sie hätten oft gute Ideen, wüssten dann aber meist nicht, wie sie umzusetzen seien. Dabei wolle die Toolbox wertvolle Hilfestellung sein.
„Die Nachfrage nach einem Tool, das sofort umsetzbar ist, ist groß“, sagte Lechner. Das zeige die Zahl von mehr als 400 Teilnehmern, die sich zu den zwei Start-Workshops angemeldet hätten. Bedenken, dass das spielerische, in zeitgenössischer Form entwickelte, interaktive Format ältere Kirchenmitglieder überfordere, wies er zurück. Vorherige Testanwendungen hätten gezeigt, dass „viel mehr ältere Menschen fit in der Nutzung von Computer und Smartphones sind, als man annimmt“.
Die Sozialraumorientierung von Kirche und Diakonie zielt auf den unmittelbaren Lebensraum von Menschen und setzt auf Eigeninitiative, Ressourcen, Vernetzung und Kooperationen vor Ort. Es geht darum, sich gemeinsam mit anderen Akteuren aus Kommunen, Vereinen oder Nachbarschaftsinitiativen für bessere Lebensverhältnisse in Dorf, Stadtteil und Quartier zu engagieren. Möglich ist das zum Beispiel durch Dorfvernetzungsrunden, Begegnungscafés, offene Stadtteilzentren, Inklusions- und Integrationsprojekte oder Feste.
Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Annette Kurschus, lobte in einem Grußwort die neue Internetanleitung. Sie könne helfen, die lokale Welt zum Besseren zu verändern. Sie hoffe, dass sich viele Gemeinden „an dieser göttlichen Bewegung beteiligen und erste Schritte auf dem Weg hinaus ins Weite wagen“. Diakoniechef Lilie dankte den Entwicklern des Programms und lobte den Ansatz, die Gemeinwesenarbeit aktiv zu forcieren. Er sei gespannt, wie die neuen Initiativen und Projekte ankämen und wie sich dadurch das Miteinander in den Dörfern und Quartieren ändern werde - „und damit auch die Kirche, die Diakonie und die Gesellschaft“.
Klaus Douglass, Leiter von midi, zeigte sich überzeugt, dass die neuen Inhalte „eine runde Sache sind“. Der Vorteil der Bereitstellung der Hilfen im Internet sei, dass man anders als bei gedruckten Ratgebern die Inhalte ständig aktualisieren, anpassen und erweitern könne. Er sei sicher, „das Ding wird fliegen“.
Bremen (epd). Die Gästeschlange bildet sich sofort, als der Kältebus der Johanniter in Sicht kommt und auf dem Bremer Bahnhofsvorplatz einparkt. Mittwochs, freitags und sonntags jeweils ab 19 Uhr sind Ehrenamtliche der Hilfsorganisation hier für Menschen da, die sich über eine warme Suppe und warme Kleidung freuen - bei jedem Wetter. Heute ist es nasskalt, aber immerhin hat es aufgehört zu regnen. Klapptische für die Essensausgabe werden aufgebaut, Suppenkessel und Heißwasserspender bereitgestellt.
Nebenan öffnen Birgit Cordes und Martina Schmidt-Uhlhorn die Türen eines zweiten Transporters, in dem sich große, beschriftete Plastikkisten mit Kleidung stapeln. Handschuhe, Mützen, warme Pullover, Hosen und vor allem winterfeste Anoraks und Schuhe sind gefragt. Vier Ehrenamtliche sind im Einsatz, alles läuft wie am Schnürchen. „Wir haben eingespielte Teams, jeder weiß, was zu tun ist“, sagt Teamleiterin Karin Stelljes, seit vier Jahren beim Kältebus aktiv.
Die Initiative wurde 2012 als Anlaufpunkt für wohnungslose Menschen ins Leben gerufen. Mittlerweile engagieren sich mehr als 25 Johanniterinnen und Johanniter in Bremen ehrenamtlich in der Kältehilfe. Menschen in Not finden hier nicht nur eine warme Suppe, sondern auch immer ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Nöte.
Ähnliche mobile Initiativen gibt es in Hannover und in Oldenburg. In Bochum sind „Kälteengel“ der Johanniter unterwegs, in Aachen Kältehelfer und in Berlin eine Kältehilfe, die mit einem Platz zum Aufwärmen, warmen Mahlzeiten und medizinischer Versorgung unterstützt. „Obdachlose leiden stark unter dem harten Winter - tagsüber fehlen ihnen warme Orte zum Aufhalten“, sagt Dietrich Heuer, Leiter einer Johanniter-Notunterkunft in der Bundeshauptstadt.
Abends dann ist es noch ungemütlicher - und die Schlange vor dem Kältebus in Bremen wird länger. Von den Gästen hier sind viele wohnungslos oder auf Sozialleistungen angewiesen. Die Stimmung ist freundlich und friedlich. „Mich hat der Kältebus im Winter schon manches Mal gerettet“, ruft einer der Wartenden. „Die sind immer für uns da.“
Ein Ehepaar, das sich gerade eine warme Suppe geholt hat, erzählt von seiner Wohnsituation. „Ich sitze im Rollstuhl, die Wohnung im Hochparterre ist nicht barrierefrei, und wir kriegen die ganze Kälte vom nicht isolierten Keller ab“, sagt die Frau. „Wenn man dagegen anheizt, kommt im Frühjahr die dicke Rechnung, von der wir nicht wissen, wie wir die noch bezahlen sollen.“ Schon jetzt sei ihr Monatsbudget angesichts der Inflation viel zu knapp.
So geht es vielen Gästen. Eine Frau, die Stammgast ist, rollt mit ihrem Elektromobil an den Tisch mit den Heißgetränken. „Möchtest du noch einen Kaffee?“, fragt Karin Stelljes. „Nein, aber habt ihr Hundefutter dabei?“ Johanniter Stefan Lehnert hat sofort eine abgefüllte Plastiktüte parat. Der Hund, der unter einer Decke auf dem Elektromobil liegt, reckt gleich den Kopf raus.
Die Nachfrage beim Kältebus steigt, weil die Inflation für Menschen in Armut immer stärker spürbar wird, beobachtet Karin Stelljes. „Kamen früher pro Abend vielleicht 60 Gäste, sind es jetzt bis zu 150, und sie werden immer jünger.“ Gleichzeitig werde es schwieriger, Spenden zu organisieren. Deshalb freuen sich die Johanniter, dass Kirche und Diakonie in Bremen den Kältebus als „Ort der Wärme“ in diesem Winter mit 7.000 Euro fördern.
„Wir werden von immer mehr Menschen gebraucht, die ins Elend abrutschen“, sagt Stelljes. Deshalb möchten die Johanniter einen weiteren Tag mit dem Kältebus am Bremer Hauptbahnhof organisieren, vielleicht den Montag. Diesmal sind gegen 20 Uhr alle Besucherinnen und Besucher versorgt. Stelljes sagt: „Für sie ist es meist die letzte warme Mahlzeit, bevor sie in die kalte Nacht gehen.“ Und auch im Sommer werde wohl weiter gefahren: „Die Menschen haben ja nicht nur im Winter Hunger.“
Berlin (epd). Zwar steigen nicht überall die Beratungszahlen in Zeiten hoher Inflation und steigender Energiekosten linear an. Es gibt große regionale Unterschiede, sagt Ines Moers. Doch der Bedarf bei verschuldeten Bürgerinnen und Bürger, professionelle Hilfe zu bekommen, sei mancherorts gewaltig. Problem: Erfasst werden nur die erfolgten Beratungsgespräche, nicht aber die Wünsche nach Beratung. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Frau Moers, die Inflation ist weiter hoch, die Energiepreise werden erst rückwirkend gedeckelt. Da liegt die Vermutung nahe, dass Ihre Beratungszahlen gestiegen sind? Ist das so?
Ines Moers: Das ist regional sehr unterschiedlich, berichten uns die Beratungskräfte. In einigen Regionen, insbesondere in städtischen, sind seit Beginn der Corona-Pandemie steigende Beratungsanfragen festzustellen, die durch die Inflation und die gestiegenen Energiepreise weiter zunehmen. Andere Beratungsstellen berichten dagegen kaum von Veränderungen. Allerdings werden in den meisten Beratungsstellen auch nur die tatsächlich erfolgten Beratungen gezählt, wie es das Überschuldungsstatistikgesetz vorsieht.
epd: Der Beratungsbedarf wird also nicht systematisch erfasst?
Moers: Die Beratungsanfragen zu erheben, ist nicht flächendeckend vorgesehen. Im Dezember hat deshalb zum wiederholten Male eine von den Verbänden initiierte Umfrage unter den Beratungsstellen stattgefunden. Die Ergebnisse aus der Zeit November und Dezember 2022 liegen mir leider noch nicht vor. Im Sommer vergangenen Jahres ergab die Umfrage folgendes Bild: Zwei Drittel der Beratungsstellen meldeten eine höhere Nachfrage als vor der Pandemie. Bei einem Fünftel stieg die Nachfrage gar um 30 Prozent.
epd: Kann man diese hohe Nachfrage noch bewältigen?
Moers: Es gibt in vielen Beratungsstellen längst schon lange Wartelisten - aber auch das ist regional sehr unterschiedlich. Denn: Der Zugang zu kostenfreier Sozialer Schuldnerberatung ist je nach Region unterschiedlich finanziert. Wir fordern deshalb schon lange ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung und haben den Appell dazu zusammen mit der Initiative Finanzwende und dem Institut für Finanzdienstleistungen jetzt wieder neu publik gemacht.
epd: Wo ist die Lage besonders heikel?
epd: In städtischen Regionen ist die Situation - meist aufgrund angespannter Wohnungsmärkte - tendenziell deutlich angespannter als in den ländlichen. Das ist aber mein persönlicher Eindruck, eine konkrete Statistik kann ich noch nicht vorweisen.
epd: Wie bewerten Sie die nähere Zukunft? Wird der Beratungsdruck weiter steigen?
Moers: Wir rechnen damit, dass die Beratungszahlen weiter zunehmen, wenn die Abrechnungen der Energieanbieter kommen und klar ist, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden können. Das beginnt nun langsam, berichten viele Beratungsstellen. Die finanziellen Probleme und die Zahl der Ratsuchenden wird nach unserer Einschätzung aber auch allgemein immer weiter zunehmen.
epd: Warum?
Moers: Wir sind nie von einer „Welle“ durch Corona oder steigende Preise ausgegangen, sondern von einem kontinuierlichen Anstieg der Beratungszahlen - was sich aktuell auch zu bewahrheiten scheint. Und das hat Gründe. Viele Menschen erkennen gerade, dass die derzeitigen Krisen nicht innerhalb von ein paar Monaten überstanden sind, sondern dass sich langfristige Veränderungen abzeichnen. Mehr als Corona und Ukrainekrieg wirken die Klimakrise und andere gesellschaftliche Veränderungen. Die Haushalte stellen sich daher langsam darauf ein, dass sie ihre persönliche wirtschaftliche Lage grundlegend verändern müssen, um auf Dauer über die Runden zu kommen. Das ist für Viele nicht leicht und oft ein langer Prozess, an dessen Anfang wir gerade erst stehen. In der Schuldnerberatung, die ja Soziale Arbeit ist und nicht allein Rechts- oder Budgetberatung, versuchen wir, genau diese Prozesse konstruktiv und positiv zu begleiten.
epd: Wird das neue Bürgergeld mittelbar für eine Entspannung sorgen?
Moers: Inwieweit die aktuellen Gesetzesänderungen und Hilfspakete der Bundesregierung eine Überschuldung lindern, können wir derzeit schwer einschätzen. Positiv bewerten wir die Einschränkung der Minderjährigenhaftung, die durch die Einführung des Bürgergelds endlich umgesetzt wurde. Das ist auf jeden Fall von Vorteil, denn wenn Eltern als Vorstand einer Bedarfsgemeinschaft Schulden beim Jobcenter machen, werden die Ansprüche mit Eintritt in die Volljährigkeit des Kindes nicht mehr gegenüber den Eltern, sondern gegenüber den volljährig Gewordenen geltend gemacht. Das wird künftig zumindest begrenzt.
epd: Was müsste gesetzlich noch geregelt werden, um Schuldner zu entlasten?
Moers: Wir sind der Ansicht, dass die (Un)Pfändbarkeit von staatlichen Leistungen zwingend in jedem Gesetzgebungsprozess mitbedacht werden muss. Das ist vielfach nicht geregelt. Deutlich wurde das zuletzt bei der Energiepreispauschale im September oder der Inflationsprämie. Leider wurde hier versäumt, die Unpfändbarkeit der Leistung klar im Gesetz zu regeln. Sobald es eine Lohn- oder Kontopfändung gibt oder jemand in der Insolvenz ist, ist es mit viel Aufwand verbunden, die Hilfen ausgezahlt zu bekommen. Uns scheint, als sei die Lebensrealität der fast sieben Millionen überschuldeten Menschen im Gesetzgebungsverfahren komplett vergessen worden. Das war auch bei den Corona-Hilfen so. Solche Mängel führen dazu, dass diejenigen, die das Geld am dringendsten brauchen, es nicht bekommen.
Frankfurt a.M. (epd). Die Musik war echt cool. Bier gab’s genug. Und Wodka. Den hatte Jonas (Name geändert) von seinem älteren Bruder mitgebracht. Gegen die Absprachen. Eigentlich sollte bei der Party nur Bier fließen. Jonas trank Wodka - rasch und viel. Plötzlich wurde er bewusstlos. Nicht einmal unter der Dusche wurde Jonas wieder wach. Seine Freunde riefen den Notarzt. Er brachte den 16-Jährigen in ein Kölner Krankenhaus. Dort wurde ihm der Magen ausgepumpt.
Sollte man einen solchen Vorfall als „Ausrutscher“ abtun oder problematisieren? Anja Laudowicz-Bodi von der Drogenhilfe Köln ist da ganz klar: Erwachsene müssten in solchen Fällen mit den Teenagern reden. „Ich selbst hatte mit den Jungs einen richtigen Krisen-Talk gemacht“, sagt die Koordinatorin des kommunalen Alkoholpräventionsprogramms „HaLT - Hart am LimiT“.
Jungen Menschen wie Jonas muss laut Laudowicz-Bodi klar werden, welche Tragweite massiver Alkoholkonsum hat. Viele Jugendliche und junge Männer trinken nach ihrer Erfahrung viel mehr, als ihnen guttut. Anja Laudowicz-Bodi spricht mit Jugendlichen, die, wie Jonas, in der Klinik gelandet sind. Und sie geht in Klassen, um mit Schülern über die Risiken von Alkoholkonsum ins Gespräch zu kommen.
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie sind alkoholbedingte Störungen die zweithäufigste Diagnose bei allen stationär behandelten Fällen. Im vergangenen Jahr seien mehr als 171.000 Männer mit der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ stationär im Krankenhaus behandelt worden. Zwei Drittel dieser Männer waren in der Psychiatrie.
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind im Jahr 2019 mehr als 20.000 Menschen zwischen 10 und 20 Jahren aufgrund der Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol“ im Krankenhaus stationär behandelt worden. Das waren mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2000.
Auch Udo Schneider, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie der Ruhr-Universität Bochum, sagt, es werde zu viel Alkohol getrunken. Der häufigste Grund für eine stationäre Behandlung in seiner Klinik sei eine Suchterkrankung. „Dabei macht Alkoholabhängigkeit den höchsten Anteil aus.“
Dass fast jeder Teenie irgendwann einmal so viel trinkt, bis der Film gerissen ist, darin liege nicht das Problem. „Bei einem Großteil der Jugendlichen gehört eine Rauscherfahrung einfach dazu“, sagt Holger Faust von der Jugend- und Drogenberatung der Stadt Würzburg. Sorgen macht er sich vor allem um Jugendliche und junge Männer, die regelmäßig Alkohol trinken und gleichzeitig andere Drogen konsumieren. Als problematisch bezeichnet es der Würzburger, dass es im Regierungsbezirk Unterfranken keine Entzugsstation für Jugendliche mit hartem Konsum gibt.
Schwierig findet Angela Freimann, Leiterin der Suchtberatung „Drobs“ in Hameln, die große gesellschaftliche Akzeptanz von Alkoholkonsum. Dadurch kämen schon Kinder früh in Kontakt mit Bier oder Wein. „Wenn ich nachfrage, wann jemand zum ersten Mal Alkohol getrunken hat, höre ich meist, dass das so mit 14 gewesen war, bei der Firmung oder Konfirmation“, sagt sie. Freimann würde gerne die Präventionsarbeit ausweiten, aber dafür gebe es kein Geld.
„Alkohol ist ein sehr prominentes Thema bei Jugendlichen und jungen Männern“, sagt Janis Schneider von der Fachstelle für Suchtprävention Berlin. Die einen versuchten, durch Alkohol den Leistungsdruck im Beruf oder in der Schule zu kompensieren. Andere wollten „besäuselt“ leichter mit Altersgenossen in Kontakt kommen. Wieder andere betrinken sich, um Probleme mit Freunden oder in der Familie zu vergessen.
Auch Janis Schneider plädiert für eine Stärkung der Prävention und der Frühintervention bei kritischem Alkoholkonsum. Beides sei allerdings „strukturell unterfinanziert“.
Mainz (epd). Mal sind es überlastete Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen, mal alleinerziehende Mütter, mal gestresste Manager, die nicht mehr wissen, wie sie Forderungen von Chefs und die Bedürfnisse der Angestellten unter einen Hut bringen sollen. Sie alle führt dieselbe Sorge nach Mainz in die Ambulanz des Leibniz-Instituts für Resilienzforschung: dass ständiger Stress und belastende Lebensumstände irgendwann eine psychische Erkrankung auslösen könnten.
In der Mainzer Forschungseinrichtung arbeiten Experten und Expertinnen wie Neurowissenschaftler, die den Geheimnissen psychischer Widerstandskraft auf die Spur kommen wollen. In der institutseigenen Ambulanz bieten sie außerdem Hilfesuchenden konkrete Unterstützung.
„Man darf nicht denken, dass resiliente Menschen wie Teflonpfannen sind, an denen alles abprallt“, stellt die Leiterin Isabella Helmreich klar. Es gehe darum, dass möglichst niemand an schwierigen Lebensphasen zerbrechen sollte.
Anlass für Sorgen gibt es wohl auch 2023 genug: Folgen der Corona-Krise, Inflation und Energiekrise, Kriegsgefahr, Angst vor Umweltkatastrophen. Die beiden Coaches der Mainzer Resilienz-Ambulanz, Claudia Wenzel und Markus Birkenbach, erleben allerdings, dass seelische Belastungen nach wie vor insbesondere im unmittelbaren persönlichen Umfeld der Menschen entstehen. „Globale Faktoren können dann noch das Tüpfelchen auf dem I darstellen“, sagt Wenzel.
Die Ambulanz organisiert in Kooperation mit Unternehmen und anderen Organisationen Workshops und Einzelcoachings für Beschäftigte, die online oder in Präsenz in dem nüchternen Bürogebäude gegenüber des Mainzer Hauptbahnhofs stattfinden. Grundsätzlich steht sie aber offen für alle Hilfesuchenden - allerdings nur zur Vorbeugung. „Wir ziehen eine klare Grenze zwischen Coaching und Psychotherapie“, betont Markus Birkenbach. Bei einer akuten psychischen Erkrankung sollte stets der Weg zu einem Therapeuten gewählt werden.
Warum manche Menschen schwierige Lebensumstände und Krisen besser verkraften als andere, ist noch nicht abschließend geklärt. Ob Menschen über ein „dickes Fell“ verfügen, ist nur zu einem Teil genetisch bedingt. Bei der Resilienzforschung handelt es sich um eine relativ junge wissenschaftliche Disziplin.
Als wegweisend gilt die Langzeituntersuchung der amerikanischen Psychologin Emmy Werner, die über Jahrzehnte hinweg den Werdegang aller 1955 auf der Hawaii-Insel Kauai geborenen Kinder begleitete. In ihrer Kauai-Studie zeigte sie einen Zusammenhang zwischen Lebensweg und sozialer Herkunft auf, aber auch, dass ein Teil der Kinder trotz Armut und schwieriger familiärer Verhältnisse erfolgreich seinen Platz in der Gesellschaft fand. Offensichtlich hatten sie die Fähigkeit, schwierige Begebenheiten besser wegzustecken. Mit anderen Worten: Sie verfügten über Resilienz.
Körperliches Wohlbefinden und soziale Netzwerke gehören zu den Faktoren, die die mentale Widerstandskraft von Menschen entscheidend beeinflussen. Aber ganz so einfach ist es nicht, wie Ambulanz-Leiterin Helmreich erklärt: „Nicht jeder Mensch wird durch dieselben Dinge gestresst.“ Manchmal kämen gerade Personen mit chronischer Erkrankung oder Behinderung besser mit Krisen zurecht, weil sie in ihrem Leben bereits viele schwierige Lagen gemeistert und eine „Stressimpfung“ durchlaufen hätten. Und es gebe immer wieder auch Menschen, die zwar über ein umfangreiches Netzwerk verfügten, sich aber in schwierigen Phasen trotzdem keine Hilfe suchten, um nicht schwach zu erscheinen.
Die Erfahrung zeige, dass auch Spiritualität und Religiosität für manche Menschen wichtige Stützen seien. „Es kann sehr hilfreich sein, wenn man an Gott glaubt“, sagt Helmreich. Kontakte zu Mitgliedern der Gemeinden könnten ebenfalls über schwere Zeiten hinweghelfen. Doch es gebe auch die Gefahr, dass der Halt aus dem Glauben heraus abrupt wegbreche und dies eine Krise noch verschlimmere - vor allem dann, wenn sich besonders furchtbare Dinge wie der Tod des eigenen Kindes ereigneten, die die Menschen „Gott nicht verzeihen können“.
Aus all diesen Überlegungen folgt für die Mainzer Resilienz-Ambulanz: Es gibt keine für alle gültigen Ratschläge, wie man mit Stresssituationen umgehen sollte. Was in jedem Fall helfe: Die Ressourcen einschätzen und klären, wer aus dem eigenen Umfeld einem guttue. Selbst Kleinigkeiten wie ein bewusster Blick aus dem Fenster hinaus ins Grüne könnten in manchen Krisenmomenten schon hilfreich sein, um mental wieder etwas zu Kräften zu kommen, rät Helmreich. Kontraproduktiv hingegen sei es, „ständig gegen die Wand zu laufen“, sagt sie: „Resiliente Menschen können zwischen Situationen unterscheiden, die sich gut, vielleicht oder gar nicht verändern lassen.“
Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert, dass trotz ambitionierter Ankündigungen im im Koalitionsvertrag im ersten Jahr der Ampelregierung nur wenige Reformschritte in der Pflege umgesetzt wurden. „Das nachgebesserte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit der Regelung zur Pflegepersonalbemessung (PPR 2.0) ist ein erster richtiger Schritt, es müssen aber weitere Maßnahmen folgen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern“, sagte Präsidentin Christel Bienstein am 11. Januar in Berlin. Der Verband blickt in diesem Jahr auf 120 Jahre Pflegeberufspolitik und seine eigene Gründung vor 50 Jahren zurück.
„Unser Jubiläumsjahr muss aber nicht nur für uns, sondern für die Menschen in Deutschland ein Jahr der Pflege werden“, forderte Bienstein. In den vergangenen Monaten habe sich die Situation weiter zugespitzt und gezeigt, „wie fragil die Gesundheitsversorgung in unserem Land ist und zwar vor allem deshalb, weil wir nicht genügend Pflegepersonal haben. Wir fordern deshalb vom Bundesgesundheitsminister mutige Reformen im Gesundheitswesen“.
Bienstein zufolge müssen vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege besser werden. Zudem brauche man für die Pflegebildung ein schlüssiges und umfassenden Bildungskonzepts für die Pflegeberufe. Weitere Stichworte für den Reformbedarf seien angemessene Bezahlung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Stärkung der pflegewissenschaftlichen Studiengänge.
Die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Reformen wie die Einführung von Gesundheitskiosken und die Krankenhausreform böten Möglichkeiten, auch in der Pflege weiterzukommen. „Die Zeit drängt - das Jahr 2023 ist daher äußerst bedeutsam, um die gesundheitliche Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern“, bekräftigte Bienstein.
Hannover (epd). Die Krankenhäuser in Niedersachsachsen schlagen Alarm: Laut einer Umfrage der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) sind vier von fünf Kliniken (81,5 Prozent) in ihrer Existenz bedroht. Keine Klinik erwarte im Jahr 2023 eine positive wirtschaftliche Entwicklung, erklärte die NKG am 6. Januar in Hannover. Der NKG-Vorsitzende Hans-Heinrich Aldag forderte kurzfristig Hilfen zur Bewältigung der Inflationslasten und mittelfristig ein Finanzierungssystem, das die tatsächlichen Kostenentwicklungen sachgerecht abbilde.
Die NKG berief sich dabei auf eine Umfrage, an der sich 123 der 167 niedersächsischen Krankenhäuser beteiligt hatten. Danach befinden sich die Häuser in der schwierigsten wirtschaftlichen Situation seit Beginn der NKG-Umfragen im Jahr 2010. Wesentliche Gründe seien anhaltende Belastungen und Leistungsrückgänge durch die Corona-Pandemie sowie der Preisdeckel bei den Krankenhaus-Vergütungen. Gleichzeitig verzeichneten die Häuser massive Kostensteigerungen infolge der hohen Inflation und steigender Energiepreise.
Aldag sprach von einer existenziellen Krise der Krankenhäuser. Selbst bisher wirtschaftlich gesunde Kliniken gerieten in eine dramatische finanzielle Schieflage. Der Vorsitzende warnte vor erheblichen Risiken für die Erhaltung der flächendeckenden stationären Versorgung. Ohne eine sofortige und wirksame Unterstützung liefen die Kliniken Gefahr, auf massiven Inflationslasten sitzen zu bleiben. Die geplanten Hilfen des Bundes in Höhe von bundesweit sechs Milliarden Euro reichten nicht aus.
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Krankenhaus-Strukturreform ist Aldag zufolge „keine Option“. Bis diese greife, seien viele Kliniken längst in die Insolvenz gegangen. Im Gegensatz zu anderen Branchen dürften Krankenhäuser ihre steigenden Ausgaben für Energie, medizinische Produkte, Medikamente, Lebensmittel und viele weitere Dienstleistungen nicht über höhere Preise ausgleichen.
„Bevor der von allen Seiten gewünschte Strukturwandel planvoll und systematisch umgesetzt werden kann, muss zunächst die völlig marode Finanzierungsbasis korrigiert werden“, mahnte Aldag. „Die aktuell geplante Umverteilung des Mangels wird zu keiner Verbesserung führen, sondern die Lage nur verschlimmern.“
Von den befragten Krankenhäusern klagten den Angaben zufolge 87,6 Prozent über steigende Sachkosten. Für Gas und Brennstoffe hätten sie im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr rund 67 Prozent mehr zahlen müssen, gefolgt von den um 43 Prozent erhöhten Strompreisen. Auch müssten die Häuser erheblich mehr für Lebensmittel, energieintensive Bereiche wie Wäschereien und den medizinischen Bedarf ausgeben.
Ein weiteres Problem seien die hohen Personalausfälle im Verlauf der Corona-Pandemie, hieß es weiter. Rund 87 Prozent der befragten Krankenhäuser hätten ihre Bettenzahl verringern müssen. Mehr als die Hälfte der Häuser (60,4 Prozent) hätten ganze Stationen schließen müssen. In acht von zehn Kliniken seien Operationen und Behandlungen verschoben worden. Die dadurch bedingten geringeren Einnahmen verschärften die bestehenden wirtschaftlichen Probleme zusätzlich.
Düsseldorf (epd). Staat und Zivilgesellschaft müssen sich nach Ansicht der Caritas in NRW besser auf Krisen vorbereiten. Im Bereich der Wohlfahrtspflege seien neben Reaktionsfähigkeit und hoher Flexibilität auch die Förderung von entsprechenden Strukturen nötig, schreibt der Aachener Diözesan-Caritasdirektor Stephan Jentgens in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „caritas in NRW“. Als Beispiele für den Einsatz in Krisen nannte der Caritasdirektor die Flüchtlingsbetreuung sowie Hilfen bei der Flutkatastrophe.
Wie eine Strukturförderung durch die öffentliche Hand aussehen könne, müsse mit Politik und Verwaltung auf allen Ebenen besprochen werden, schreibt Jentgens. Wichtig sei eine nüchterne Analyse, was notwendig sei, um für Krisen gewappnet zu sein. Denn „krisenhafte Situationen wie die Corona-Pandemie, große Fluchtbewegungen, kriegerische Auseinandersetzungen und Unwetterkatastrophen werden uns weiterhin begleiten“, erklärte der Caritasdirektor.
Aus der Flutkatastrophe 2021 müsse man lernen, im Krisenfall Prioritäten zu setzen, mahnte Jentgens. Die vielen spontanen Hilfstransporte in die Flutgebiete seien zwar bewundernswert gewesen. Doch dadurch seien Kräfte gebunden worden, die vielleicht viel eher beim Ausräumen von Kellern notwendig gewesen wären als beim Sortieren unzähliger gespendeter Möbel, Fahrräder oder Spielzeug.
Für die Betreuung von Flüchtlingen habe es nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hingegen anders als in der Fluchtkrise im Jahr 2015 noch ein Minimum an Strukturen gegeben, erklärte der Aachener Caritasdirektor. Die Ankunft von Geflüchteten sei so zu bewältigen gewesen, auch, weil die Wohlfahrtsverbände hätten Erfahrungen und Fallstricke kennen würden.
Karlsruhe (epd). Ein mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigter Angehöriger muss nicht selbst Pflegeleistungen oder eine persönliche Hilfe im Alltag für die zu betreuende Person erbringen. Ist anderes nicht zusätzlich geregelt, berechtigt die Vorsorgevollmacht „den Bevollmächtigten nur zur rechtlichen Vertretung, verpflichtet aber nicht zur persönlichen Betreuung“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 28. Dezember 2022 veröffentlichten Beschluss. Der Bevollmächtigte müsse die notwendigen tatsächlichen Hilfen sicherstellen, sie aber nicht selbst leisten, betonten die Karlsruher Richter.
Im Streitfall hatte damit die Rechtsbeschwerde einer Frau aus Westfalen und ihres Ehemannes Erfolg. Die Frau leidet an einer paranoiden Schizophrenie und der Lungenerkrankung COPD. Im Februar 2019 wurde für sie eine Berufsbetreuerin bestellt. Die war unter anderen für die Aufenthaltsbestimmung, der Entscheidung über Unterbringungen und Freiheitsentziehungen, der Gesundheitsfürsorge und auch für Vermögensangelegenheiten zuständig. Auf Antrag der Berufsbetreuerin hatte das Betreuungsgericht die Frau zwischenzeitlich in einer geschlossenen Einrichtung unterbringen lassen.
Noch im Augst 2021 hatte die psychisch Kranke eine umfassende Vorsorgevollmacht zugunsten ihres Ehemannes ausgestellt. Gleichzeitig beantragte sie, die Betreuung aufzuheben.
Sowohl das Amtsgericht Gronau als auch das Landgericht Münster kamen dem nicht nach. Die Frau habe den Wunsch gehabt, nach ihrer Klinikentlassung dort in der Nähe zu wohnen. Ihr Ehemann wohne aber mehrere Fahrstunden von der Klinik entfernt. Daher sei er nicht in der Lage, die gesundheitliche Situation seiner Frau eng genug zu verfolgen und sie entsprechend zu betreuen.
Der BGH stellte jedoch fest, dass der bevollmächtigte Ehemann nicht persönlich Pflegeleistungen oder Alltagshilfen erbringen muss. Denn eine Vorsorgevollmacht umfasse zunächst nur die rechtliche Vertretung. Sei anderes nicht zusätzlich geregelt, sei der Bevollmächtigte auch nicht zu persönlichen Hilfsdiensten verpflichtet. Es reiche aus, wenn er die notwendigen Hilfen anderweitig organisiert, befand das Gericht.
Dass der bevollmächtigte Ehemann dazu und zur rechtlichen Vertretung nicht in der Lage sein soll, habe das Landgericht aber nicht festgestellt, entschied der BGH. Zudem sei nicht ersichtlich, warum der Ehemann sich nicht um die Bereiche Vermögen und Geld kümmern kann.
Gerichte dürften sich nicht einfach über eine Vorsorgevollmacht hinwegsetzen. Das sei nur mit besonders wichtigen Gründen möglich. Hier sei zudem nicht festgestellt worden, ob die Frau tatsächlich eine eigene Wohnung in der Nähe der Klinik und damit weit entfernt von ihrem Ehemann bezogen hat. Doch selbst wenn das der Fall wäre, habe die psychisch kranke Frau das beim Verfassen der Vorsorgevollmacht mit bedacht. Allein die weite Entfernung zu ihrem Ehemann reiche noch nicht als Grund aus, die Vorsorgevollmacht zu übergehen. Das Landgericht Münster soll nun neu über den Fall entscheiden.
In einer Entscheidung vom 18. August 2021 hatte der BGH zudem bereits entschieden, dass psychisch kranke Menschen generell eine konkrete Person als Betreuer vorschlagen dürfen. Weder sei hierfür eine Geschäftsfähigkeit noch eine natürliche Einsichtsfähigkeit erforderlich, so der BGH im Fall eines Witwers von vier Kindern, der an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt war.
Nach dem Gesetz müsse regelmäßig die Person zum Betreuer bestellt werden, die der Betroffene auch wünscht. Nur wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuungsbedürftigen zuwiderlaufe, dürfe dessen Wunsch übergangen werden.
Habe der Betroffene niemanden als Betreuer vorgeschlagen, müsse bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen Beziehungen des Betroffenen und dessen persönliche Bindungen Rücksicht genommen werden, so das Gericht.
In einem weiteren Beschluss vom 21. April 2021 hatte der BGH betont, dass bevollmächtigte Personen auch nicht schalten und walten dürfen, wie sie wollen. So dürfen per Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Kinder bei der Unterbringung ihrer an Parkinson und Demenz erkrankten Mutter in ein Pflegeheim nicht die Wünsche des 200 Kilometer entfernt wohnenden Ehemannes außer Acht lassen. Der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie müsse mit berücksichtigt werden. Wolle der Ehemann seine Frau selbst oder zumindest an seinem Wohnort pflegen lassen, könne bei einer fehlenden Einigung zwischen Ehepartner und bevollmächtigten Sohn die Bestellung eines Betreuers erforderlich sein.
Die Bestellung eines Berufsbetreuers sei auch dann erforderlich, wenn der laut Vorsorgevollmacht bevollmächtigte Angehörige seinen Aufgaben nicht nachkommt. Könne ein bevollmächtigter Angehöriger wegen eigener psychischer Probleme den Aufgaben nicht gerecht werden, dürfe das Betreuungsgericht den Berufsbetreuer zum Widerruf der Vorsorgevollmacht ermächtigen entschied der BGH in einem weiteren Beschluss vom 13. Mai 2019.
Az.: XII ZB 212/22 (Bundesgerichtshof Vorsorgevollmacht Betreuerwechsel)
Az.: XII ZB 151/20 (Bundesgerichtshof Betreuer Demenz)
Az.: XII ZB 164/20 (Bundesgerichtshof Vorsorgevollmacht Schutz der Ehe)
Az.: XII ZB 61/20 (Bundesgerichtshof Widerruf Vorsorgevollmacht)
Karlsruhe, Lüneburg (epd). Eltern können für den Schock, den sie nach einem sexuellen Missbrauch ihres Kindes erlitten haben, vom Täter Schmerzensgeld verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die erlittene psychische Beeinträchtigung Krankheitswert hat und auf den „Schockschaden“ zurückgeführt werden kann, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 10. Januar veröffentlichten Urteil.
Danach ist es für einen Schmerzensgeldanspruch aber nicht mehr erforderlich, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung der Eltern über das hinausgeht, was Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel erleiden, erklärten die Karlsruher Richter
Im konkreten Fall wurde die Tochter des Klägers im Alter von fünf und sechs Jahren sexuell missbraucht. Der Täter wurde wegen zehnfachen sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt. Bei dem Kind war eine psychische Belastung infolge der Tat nicht erkennbar. Allerdings entwickelte der Vater danach eine psychische Erkrankung, verbunden mit Depressionen und Ängsten. Von Juni 2015 bis August 2016 war er deswegen arbeitsunfähig erkrankt.
Von dem Sexualstraftäter forderte er wegen seines „Schockschadens“ Schmerzensgeld. Das Landgericht Lüneburg und das Oberlandesgericht (OLG) Celle sprachen dem Vater 4.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Der BGH verwies das Verfahren an das OLG zur erneuten Bestimmung der Schmerzensgeldhöhe zurück. Dieses könne geringer ausfallen, da der Vater bereits vor der Tat psychisch angeschlagen war. Allerdings sei ein persönlicher Schmerzensgeldanspruch des Vaters zu bejahen, auch wenn bei der Tochter selbst keine psychischen Schäden erkennbar seien. Der Sachverständige habe aufgezeigt, dass die psychische Beeinträchtigung des Vaters einen für einen Schmerzensgeldanspruch ausreichenden Krankheitswert aufweist und auf den erlittenen Schockschaden zurückzuführen ist.
Dass die gesundheitliche Beeinträchtigung über das Maß hinausgehen müsse, das Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel erleiden, sei für einen Schadenersatzanspruch nicht mehr erforderlich, entschied der BGH. An dieser bisherigen Rechtsprechung halte das Bundesgericht nicht mehr fest.
München (epd). Auch schwerbehinderte Stellenbewerber müssen einen Termin für ein Online-Bewerbungsgespräch ernst nehmen. Wer unentschuldigt fernbleibt, darf bei der Einstellungsentscheidung übergangen werden und wird damit auch nicht wegen seiner Behinderung diskriminiert, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem am 28. Dezember 2022 veröffentlichten Urteil.
Geklagt hatte ein schwerbehinderter Mann, der früher als katholischer Pastoralreferent und zwischendurch als alt-katholischer Pfarrer tätig war. Als er sich auf eine Stelle als Leiter der Telefonseelsorge beim Erzbistum München und Freising beworben hatte, lud ihn der kirchliche Arbeitgeber mit zwei E-Mails wegen der Corona-Pandemie nicht zum persönlichen Bewerbungsgespräch vor Ort, sondern zu einer Online-Verabredung. Der Mann nahm den Termin nicht wahr und entschuldigte sich auch nicht für sein Fernbleiben. Das Erzbistum stellte daraufhin einen anderen Bewerber ein.
Der schwerbehinderte Mann meinte anschließend, dass er den Job wegen seiner Behinderung nicht bekommen habe. Wegen vermeintlich der erlittenen Diskriminierung verlangte er eine Entschädigung von 8.000 Euro. Er sei für die Stelle besonders geeignet gewesen, so seine Begründung.
Doch das LAG wies die Klage auf eine Diskriminierungsentschädigung ab. Ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot sei nicht ersichtlich, betonte das LAG in seiner Begründung. Nach dem schlüssigen Erläuterungen des Erzbistums seien das Fehlen einer therapeutischen Ausbildung und das unentschuldigte Fehlen bei dem Vorstellungsgespräch die Gründe für die erfolgte Absage gewesen. Dem habe der Kläger nicht widersprochen. „Allein, dass er sich selbst für geeignet hält, legt nicht nahe, dass die Beklagte ihn wegen seiner Behinderung nicht ausgewählt hat“, betonte das LAG München.
Az.: 4 Sa 290/22
Duisburg (epd). Sprachbehinderten ausländischen Menschen müssen ausreichende Hilfsmittel zur Kommunikation mit ihrer Familie zur Verfügung gestellt werden. Denn zur sozialen Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft gehört auch die wechselseitige Kommunikation mit ihren Familienangehörigen, entschied das Sozialgericht Duisburg in einem am 5. Januar veröffentlichten Urteil.
Damit bekam eine heute 39-jährige, in Essen lebende Frau recht, die im Alter von zwei Jahren mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern aus Marokko nach Deutschland gekommen waren. Wegen einer in der Kindheit erlittenen Hirnentzündung besteht bei der Frau eine schwere Sprach- und Schluckstörung. Ihr wurde deshalb ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 zuerkannt.
Um sich mit anderen Personen unterhalten zu können, hatte die Krankenkasse ihr einen sogenannten Power Talker bewilligt. Dabei handelt es sich um ein digitales Hilfsmittel, mit dem sich Sprachbehinderte etwa mit der Eingabe von Symbolen und Bildern oder Wörtern austauschen können. Das Gerät verfügt über eine Sprachausgabe und wird mit den Sprachen Deutsch und Englisch angeboten.
Mit ihrer Mutter und mit ihren in Marokko lebenden Verwandten konnte sich die behinderte Frau damit jedoch nicht verständigen, weil die nur die Berbersprache Tamazight verstehen. Die Frau verlangte vom Sozialhilfeträger erfolglos, dass der die Kosten für die Ausrüstung des Power Talkers mit der Sprache Tamazight übernimmt.
Das Sozialgericht gab der Klägerin recht und verwies zur Begründung auf die gesetzlichen Bestimmungen. Danach soll behinderten Menschen „eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ ermöglicht oder erleichtert werden. Entgegen der Ansicht des Sozialhilfeträgers seien auch weit entfernt wohnende Familienmitglieder Teil der Gesellschaft. Könnten erforderliche Hilfsmittel die Teilhabe am Leben in der Familie ermöglichen, müssten die dabei anfallenden Kosten vom Eingliederungshilfeträger übernommen werden.
Der Sozialhilfeträger habe keine Gründe genannt, warum die Familie nicht Teil der Gesellschaft sei. Hier sei die Ausstattung des Power Talkers mit der Sprache Tamazight erforderlich, um insbesondere die Kommunikation der Klägerin mit ihrer Mutter zu ermöglichen. Bislang gingen die Kontakte weitgehend einseitig von der Mutter aus. Weil der Sozialhilfeträger den Antrag auf Kostenerstattung nicht an die möglicherweise ebenfalls zuständige Krankenkasse weitergeleitet hat, sei nur dieser leistungspflichtig.
Az.: S 3 SO 94/22
Berlin (epd) Martin Wulff (66) tritt die Nachfolge von Max Mälzer in der Geschäftsleitung des Spendenrates an. Der hat das Amt zum Jahresende auf eigenen Wunsch hin aufgegeben, um eine neue berufliche Herausforderung beim Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) zu suchen.
Der Vorstand und die Mitglieder des Vereins bedankten sich beim scheidenden Geschäftsführer. „Herr Dr. Mälzer hat sich immer als Ideengeber erwiesen und die sehr hohen Erwartungen stets in allerbester Weise erfüllt“, hieß es.
Wulff hat langjährige Erfahrung in unterschiedlichen diakonischen Arbeitsfeldern. Seine berufliche Station ist seit langem die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal. Dort sei es ihm gelungen, den Bereich Spenden und Erbschaften weiterzuentwickeln und auszubauen.
Darüber hinaus wurde mit Lars Kolan (49) ein neuer Geschäftsstellenleiter eingestellt, der die Arbeit der Geschäftsführung unterstützt. Kolan ist Diplom-Finanzwirt (FH) und arbeitete 24 Jahre für die Berliner Finanzverwaltung, davon zuletzt mehr als 15 Jahre für die Steuerfahndung des Landes Berlin.
Der Deutsche Spendenrat ist ein gemeinnütziger Dachverband von 72 Spenden sammelnden, gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen soziale und humanitäre Hilfe, Umwelt und Tierschutz, Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz.
Michael Groß, seit Juni 2021 Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes, hat das Amt des Präsidenten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) übernommen. Er löste Pfarrer Ulrich Lilie ab, der als Präsident der Diakonie Deutschland diese Funktion zwei Jahre innehatte. Groß ist Diplom-Sozialarbeiter und saß von 2009 bis 2021 für die SPD im Bundestag. Im Präsidium der BAGFW sitzen zudem zwei Vizepräsidenten: Professor Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes, als BAGFW-Präsident ab 2025 sowie der vorherige BAGFW-Präsident Lilie. In der BAGFW arbeiten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammen.
Hans Vorländer, Politikwissenschaftler, hat den Vorsitz des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) übernommen. Er ist Direktor des Mercator Forum Migration und Demokratie sowie des Zentrums für Verfassungs- und Demokratieforschung an der TU Dresden und gehört dem Rat seit 2018 an. Zur Stellvertreterin wurde die Psychologie-Professorin Birgit Leyendecker gewählt. Sie leitet das Interdisziplinäre Zentrum für Familienforschung/Child and Family Research an der Fakultät für Psychologie der Ruhr-Universität Bochum. Der Wechsel an der Spitze erfolgte wegen des turnusmäßigen Ausscheidens der langjährigen Mitglieder Professorin Petra Bendel, Professorin Viola Georgi und Professor Daniel Thym. Neu berufen wurden Professor Havva Engin, Professorin Birgit Glorius und Professor Winfried Kluth. Havva Engin ist Professorin für Allgemeine Pädagogik mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg und Leiterin des Heidelberger Zentrums für Migrationsforschung und Transkulturelle Pädagogik. Birgit Glorius ist Professorin für Humangeographie mit dem Schwerpunkt Europäische Migrationsforschung an der Technischen Universität Chemnitz. Winfried Kluth ist Professor für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, wo er die Forschungsstelle Migrationsrecht - FoMig leitet.
Verena Bentele (40), Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, ist seit dem Jahreswechsel Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung für die Jahre 2023 und 2024. Sie übernimmt das Amt von AWO-Präsident Michael Groß. Literaturwissenschaftlerin Bentele ist seit 2018 Präsidentin des größten Sozialverbandes in Deutschland. Davor war sie Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung. Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.
Ingebjörg Darsow-Faller ist neue Richterin am Bundesarbeitsgericht. Die promovierte Juristin arbeitete ab Mai 2018 am Arbeitsgericht Freiburg im Breisgau. Von Juli 2019 bis März 2020 war sie an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg abgeordnet. Das Präsidium des Bundesarbeitsgerichts hat Darsow-Faller mit der Geschäftsverteilung 2023 dem Neunten Senat zugeteilt. Er ist vor allem zuständig für das Urlaubsrecht, den Arbeitnehmerstatus und die Teilzeitbeschäftigung zuständig.
Angelika Zanzinger (33), Diakonin, hat die Leitung der Bahnhofsmission in Friedrichshafen am Bodensee übernommen. Zuvor studierte sie soziale Arbeit und Diakoniewissenschaften in Ludwigsburg und koordinierte Ehrenamtliche in den Kommunen des Kreises Biberach. Zunächst arbeitet die junge Mutter auf einer 30-Prozent-Stelle, die später aufgestockt werden soll. Zanzinger löst den Interrimsleiter Gerd Gunßer ab, der dann wieder seine eigentlichen Aufgaben bei der Diakonie Oberschwaben Allgäu Bodensee wahrnimmt.
Sabine Deutscher (54) ist seit Januar Vorstandsmitglied der AOK Rheinland/Hamburg. Sie folgt auf Rolf Buchwitz, der nach 48 Berufsjahren in den Ruhestand gegangen ist, und wurde für zunächst sechs Jahre gewählt. Zur AOK Rheinland/Hamburg kam die gelernte Sozialversicherungsfachangestellte 1984. Seit vielen Jahren ist sie in verantwortlicher Position für das Unternehmen tätig und verfügt über umfangreiche Expertise unter anderem im Personalbereich ebenso wie im Bereich Krankengeld/Hilfsmittel und in der Leitung einer Regionaldirektion.
Rembert Vaerst (71), promovierter Ökonom und Mathematiker, ist für vier Jahre zum Vorstandsvorsitzenden des Hamburger Vereins Sozialkontor gewählt worden. Er folgt auf Ursel Kappelhoff, die nach zwölf Jahren im Amt auf eigenen Wunsch zurückgetreten ist. Der gemeinnützige Verein ist in der Behindertenhilfe aktiv. Vaerst war zunächst für die Industrie tätig, wechselte dann aber aus Überzeugung in die Sozialbranche, wo er viele Jahre in leitenden Positionen arbeitete. Als gemeinnütziges Unternehmen bietet das Sozialkontor mehr als 1.200 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen die Assistenz, die sie für ein eigenständiges Leben brauchen.
Marc Korbmacher (48) ist seit Jahresbeginn neuer Vorstand der der Diakonischen Stiftung Ummeln in Bielefeld. Der Diakoniewissenschaftler ist Nachfolger von Pastor Uwe Winkler, der bereits im Sommer nach 26 Jahren an der Spitze der diakonischen Einrichtung in den Ruhestand gegangen war. Korbmacher hat nach einer kaufmännischen Ausbildung Diakoniewissenschaften und Religionspädagogik in Heidelberg und Hannover studiert. Danach arbeitete er in verschiedenen Funktionen in der Diakonie, ehe er 2013 die Geschäftsführung der Diakonie für Bielefeld übernahm. Die 1866 gegründete Diakonische Stiftung Ummeln und ihre Tochtergesellschaften beschäftigen rund 700 Mitarbeitende.
Hans-Georg Müller hat am 1. Januar die Geschäftsführung für das Diakonische Werk der Dekanate Kulmbach und Thurnau, die Geschwister-Gummi-Stiftung, die DIE KITA gGmbH und die Menüfaktur (DIAKO Oberfranken) übernommen. Er trat die Nachfolge von Karl-Heinz Kuch an, der Ende Februar in den Ruhestand geht. Müller ist Diplom-Betriebswirt und hat zuletzt 17 Jahre lang die „Diakonie Riesa-Großenhain gGmbH“ und später das „Diakonische Werk Meißen gGmbH“ als Geschäftsführer geleitet.
24.1. Bielefeld:
Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“
des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege
Tel: 030/83001-277
26.1.:
Digitale Veranstaltungsreihe: „Klima - Kirche - Kiez. Klimagerechtigkeit in Sozialräumen als Aufgabe von Kirche und Diakonie“
der Evangelischen Arbeitsstelle midi
Tel.: 0172/5606778
26.-27.1.:
Online-Seminar „Umgang mit psychisch kranken alten Menschen“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/ 488 37-495
27.-28.1. Berlin:
Kongress „Pflege 2023“
des Springer Wissenschaftsverlags
Tel.: 030/82787-5510
30.1.:
Online-Seminar „Feedbackmethoden und Lernkultur - Kommunikationstraining für eine bessere Zusammenarbeit“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
31.1.:
Online-Seminar „Probleme in der Pflege lösen“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356159
Februar
1.2.:
Online-Seminar „Arbeitszeit aktuell“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
8.2. Köln:
Seminar „Personaleinsatzplanung unter dem Bundesteilhabegesetz: Chancen - Risiken - Lösungsansätze“
der BFS Service GmbH
Tel.: 0221/97356-0
9.-10.2. Frankfurt a.M.:
Forum „Bleiben oder gehen? Die Bindung von Mitarbeitenden - mehr als eine theologische Frage!“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
13.-15.2. Berlin:
Seminar „Überzeugend auftreten in Präsentation, Verhandlung und Gespräch - Einsatz von Körper, Stimme, Sprache“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
16.-23.2.:
Online-Seminar „Ausländer- und Sozialrecht für EU-BürgerInnnen“
Tel.: 030/26309-139
20.-22.2. Freiburg:
Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/2001700
21. 2. Hamburg:
Fachtagung „Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“
des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege
Tel: 030/83001-277
27.-28.2.:
Online-Seminar „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Diskriminierung im Alltag und Beruf“
Tel.: 030/26309-139
März
1.3.:
Online-Fortbildung „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Kinderschutzfälle mit Auslandsbezug und grenzüberschreitende Unterbringung“
Tel.: 030/62980605
2.-3.3.:
Online-Seminar „Das operative Geschäft: Steuerung und Controlling in der Eingliederungshilfe“
der Bundesakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-495
17.3.-19.4.:
Online-Seminar „Konflikte souverän online beraten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-170
30.-31.3. Berlin:
Seminar „Grundlagen der Sprachmittlung in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen - Verständigungshindernisse professionell überwinden“
der Fortbildungsakademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 030/48837-476