Berlin, Bonn (epd). Es klingt wie ein Luxusproblem: Der Staat will Geld an die Bevölkerung verteilen - und kann es nicht, weil ihm keine Kontonummern der Bürgerinnen und Bürger vorliegen. Die Bundesregierung will das ändern. Rechtsgrundlage für die geplante Reform ist das Jahressteuergesetz 2022. Darin heißt das Vorhaben „Schaffung einer Rechtsgrundlage zum Aufbau eines direkten Auszahlungsweges für öffentliche Leistungen unter Nutzung der steuerlichen Identifikationsnummer“.
Zuständig für die Umsetzung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Bis 2024 soll das BZSt die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), über die jeder Bürger und jede Bürgerin verfügt, mit genau einer Kontoverbindung, also einer IBAN, in einer Datenbank zusammenführen.
„Dies ist notwendig, um in Zukunft staatliche Leistungen, vergleichbar der Energiepreispauschale im September und Dezember des vergangenen Jahres, an die Bürger auszahlen zu können“, erläutert die für Steuerrecht und -politik zuständige Leiterin des Bundes der Steuerzahler, Daniela Karbe-Geßler, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ohne diese Möglichkeit müssten andere Stellen die Auszahlung übernehmen, so wie im vergangenen Jahr die Rentenversicherung oder die Arbeitgeber.
Zwar verfügen verschiedene Stellen der öffentlichen Hand über Kontodaten der Bevölkerung, etwa Finanzämter, Kindergeldstellen und Sozialhilfeträger. „Diese Konto-Information unterliegt aber dem Datenschutz und speziell dem Steuergeheimnis“, gibt der Bochumer Steuerrechtsprofessor Roman Seer auf epd-Anfrage zu bedenken.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wird noch genauer. Die den Finanzämtern vorliegenden Daten seien nicht immer eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen. „Die Angabe der IBAN ist auch nicht zwingend. Außerdem sind nicht alle Bundesbürger und Bundesbürgerinnen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, so dass für eine nicht unerhebliche Anzahl überhaupt keine Daten in den Finanzämtern vorliegen.“ Auch seien die Daten der Finanzämter häufig nicht aktuell.
Die Reform der nötigen Verwaltungsstrukturen hat einen weiteren Haken: den Datenschutz. In einer Stellungnahme zum mittlerweile abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren lässt der Bundes-Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kein gutes Haar an dem Vorhaben - und das, obwohl auch er das Ziel des Gesetzgebers, Direktzahlungen des Staates an die Bürgerinnen und Bürger möglichst unkompliziert zu ermöglichen, „als gesellschaftlich überragend wichtig“ ansieht.
Jedoch sei bereits mit einer vorausgegangenen Gesetzesnovelle die Steuer-ID „allgemeinen Zwecken außerhalb der Finanzverwaltung“ zugänglich gemacht worden. Daran habe er, so Kelber, „deutliche Kritik und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert“. Mit den Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 werde diese Situation noch verschärft. „Denn infolge dieser Änderungen sollen der Steuer-ID weitere und äußerst sensible personenbezogene Daten beigestellt werden.“
Ausgerechnet das Herzstück der Reform, die Zusammenführung von Steuer-ID und Kontonummer, lehnt der Bundes-Datenschutzbeauftragte vehement ab. Dies greife „massiv in das grundrechtlich abgesicherte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein“, sagt er.
Leistungen wie das Klimageld, auf das sich die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag als Entlastung für den steigenden CO2-Preis geeinigt hatte, hängen an der direkten Auszahlungsmöglichkeit. Und ausgerechnet eine Bevölkerungsgruppe, in der viele finanziell kaum über die Runden kommen, erweist sich in der Erfassung der Kontodaten als besonders schwierig: Studierende haben nur ein kleines Budget und warten weiterhin auf die Auszahlung der Energiepreispauschale. Von einem Luxusproblem kann bei ihnen keine Rede sein.