Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 24/2025 - 13.06.2025
Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 24/2025 - 13.06.2025

eine Familie mit vier minderjährigen Kindern klagt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie sieht ihren Beitrag für die Gesellschaft durch die Kindererziehung nicht ausreichend gewürdigt und will eine Entlastung bei den Sozialbeiträgen. Vor zehn Jahren allerdings war eine ähnliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht weitgehend gescheitert.
Nicht nur Drogen können abhängig machen, sondern auch Medien. Beratungs- und Hilfestellen melden derzeit steigende Zahlen von Menschen, die von Sozialen Medien, Videospielen oder Internetpornografie kaum mehr loskommen. Seit Corona hat sich diese Entwicklung zugespitzt. Hilfsangebote für Menschen mit diesen Problemen gibt es viel zu wenige.
Wenn Angestellte und Unternehmen ein Arbeitsverhältnis per außergerichtlichem Vergleich beendet haben, dann kam es in der Vergangenheit vor, dass die Abfindungssummen höher ausfielen, wenn der Arbeitnehmer auf noch ausstehenden Urlaub verzichtet hat. Denn dann haben beide Seiten Sozialbeiträge gespart. Das Bundesarbeitsgericht hat solche Tricksereien nun erschwert. Auf den Mindesturlaub darf man gar nicht verzichten, entschied das Gericht.
Lesen Sie täglich auf dem epd-sozial-Account des Internetdienstes X Nachrichten aus der Sozialpolitik und der Sozialbranche. Auf dem Kanal können Sie mitreden, Ihren Kommentar abgeben und auf neue Entwicklungen hinweisen. Gern antworte ich auch auf Ihre E-Mail.
Ihr Nils Sandrisser

Berlin, Straßburg (epd). Einst waren es fast 2.000 Familien mit Kindern, die den langen Weg durch die Gerichtsinstanzen antraten. Motto der Elternklagen-Kampagne 2015: „Wir jammern nicht, wir klagen“. Sie legten Widerspruch gegen die Höhe ihrer Sozialversicherungsbeiträge ein und stritten vor Sozial- und Oberlandesgerichten für eine Beitragsreform - um ähnlich wie beim Steuerrecht auch bei den Sozialversicherungen Kinderfreibeträge gewährt zu bekommen.
Übrig ist nur noch eine Familie mit vier minderjährigen Kindern aus Waldshut-Tiengen, die nun mit Hilfe des Deutschen Familienverbands (DFV) und des Familienbunds der Katholiken (FDK) Beschwerde vor dem Europäischen Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg eingelegt hat. Sie wendet sich dagegen, dass ihr Einsatz und finanzieller Aufwand bei der Erziehung ihrer Kinder in der Beitragserhebung zur Renten- und Krankenversicherung nicht angemessen berücksichtigt wird. Vertreten werden die Beschwerdeführer vom früheren hessischen Landessozialrichter Jürgen Borchert.
Um was geht es? Die Verbände verweisen darauf, dass Eltern mit minderjährigen Kindern de facto doppelt in die Sozialversicherungen einzahlen: Von ihnen fließen nicht nur Geldbeiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sie sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit des solidarischen Generationenvertrags. Ohne die Beitragszahlerinnen und -zahler von morgen würden die Sozialsysteme nicht funktionieren. „Bisher wird die Bedeutung der Kindererziehung nur völlig unzureichend berücksichtigt“, erläutert Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbunds.
Aber: Das Bundesverfassungsgericht folgte 2022 dieser Argumentation in der Renten- und Krankenversicherung nicht. Einen Teilerfolg konnten die Kläger immerhin verbuchen: In der Pflegeversicherung gab das Gericht den Familien recht. „Dadurch bezahlen Millionen Familien seit August 2023 weniger Pflegeversicherungsbeiträge - im Durchschnitt 150 Euro weniger pro Jahr und Kind“, so der FDK.
Das Bundesverfassungsgericht befand, dass die elterlichen Nachteile durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente sowie die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung ausgeglichen seien. Dass die Beitragsstrukturen die entscheidenden Ursachen für Kinder- und Familienarmut sind, sei kein Problem der Sozialversicherung, so das Verfassungsgericht. Familien könnten sich schließlich an die Jobcenter wenden oder Sozialhilfe beziehen. Ebenso könnten Mütter der drohenden Altersarmut durch eine höhere Erwerbsbeteiligung entgegenwirken.
Dem widerspricht Borchert ganz entschieden: „Der Abgabenzwang zur Sozialversicherung - und nicht etwa eine Lawine der Arbeitslosigkeit - ist die wesentliche Ursache der Verarmung sozialversicherter Eltern“, sagte der Jurist. Familien mit einem Durchschnittseinkommen und zwei Kindern landeten netto unweigerlich durch die Abgabenlast der Sozialversicherung unter dem Existenzminimum: „Mit einem entsprechenden Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung könnten finanzielle Belastungen abgefedert werden, ohne dass Familien auf Sozialleistungen angewiesen sein müssten.“
„Durch die beitragsrechtliche Ausgestaltung der gesetzlichen Sozialversicherung mit ihren finanziell überfordernden Wirkungen werden Familien unter das Existenzminimum gedrückt und in ihrem Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt“, heißt es in einer Mitteilung der Verbände über die Beschwerde in Straßburg. Die niedrige Rentenhöhe und die Altersarmut von Müttern zeigten schließlich die tatsächliche Geschlechterungleichheit und die verbotene Diskriminierung der Lebensleistungen von Müttern.
„Als Ausgleich für diese Schieflage braucht es in der Sozialversicherung einen Kinderfreibetrag, der sicherstellt, dass auf das Existenzminimum von Kindern keine Sozialabgaben erhoben werden. Im Steuerrecht ist das eine Selbstverständlichkeit und verfassungsrechtliche Vorgabe“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.
„Bei der Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg geht es nicht darum, Eltern zu privilegieren, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss von 2022 behauptet, sondern darum, die Beitragsstrukturen mit der Wirklichkeit des Dreigenerationenvertrags in Einklang zu bringen“, sagt Borchert. „Nicht die Beiträge der Vergangenheit, sondern nur die zukünftigen Beiträge der Nachwuchsgeneration können den Alten einen sorgenfreien Lebensabend verschaffen.“ Doch wer keine Kinder großziehe, baue seine Zukunft auf die Kinder anderer Leute. Was Eltern mit ihren Anstrengungen während der Kindererziehung säten, ernteten zu wesentlichen Teilen andere. Diesen Zusammenhang missachte das Beitragsrecht der Sozialversicherung und diskriminiere die Elternleistungen, führte Borchert weiter aus.
Niemand kann vorhersagen, wie Straßburg entscheidet. „Das Gericht könnte einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention feststellen“, sagte FDK-Sprecherin Katja Weniger dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zwingend gewonnen sei damit aber noch nichts: „Der Gesetzgeber verfügt über einen eigenen Spielraum, wie er damit umgehen möchte.“
Berlin (epd). Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erwartet von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine schnelle Reaktion auf die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. „Für mich ist klar: Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte Begründung nachliefern“, sagte Hubig. Es werde sehr schwierig sein, eine Begründung für das Zurückweisen zu liefern, die den Voraussetzungen des EU-Rechts genüge.
„Der Bundesinnenminister hat die Zurückweisungen in eigener Verantwortung angeordnet“, sagte Hubig dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (12. Juni). Weitere gerichtliche Entscheidungen seien sehr genau zu beobachten. „Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen, ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten kann“, sagte die SPD-Politikerin.
Derweil forderten die Flüchtlingsschutzorganisation Pro Asyl und Organisationen aus sechs weiteren europäischen Staaten die EU-Kommission am 12. Juni auf, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Das Zurückweisen von Asylsuchenden an deutschen EU-Binnengrenzen verstoße eindeutig gegen europäisches Recht und könnten auch völkerrechtswidrig sein, heißt es in einem Offenen Brief der Organisationen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Luxemburg, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz sowie der Dachorganisation European Council on Refugees and Exiles (ECRE).
In dem Brief warnen die Unterzeichnenden vor einer „gefährlichen Renationalisierung“ innerhalb der EU durch nationale Alleingänge wie die stationären Grenzkontrollen. „Wer solche nationalen Alleingänge zulässt, verletzt die Rechte von Schutzsuchenden und riskiert den Zusammenhalt der Europäischen Union“, erklärte Pro-Asyl-Europareferent Karl Kopp. Die Europäische Union müsse beweisen, dass sie die Stärke des Rechts über das Recht des Stärkeren stelle.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am 2. Juni in den Fällen von drei Menschen aus Somalia entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis des Zurückweisens an den Grenzen rechtswidrig ist. Es stützt damit die Argumentation zahlreicher Juristen und Kritiker, dass Deutschland bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist, zu prüfen, welcher Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist und nicht einfach zurückweisen darf.
Die Bundesregierung will vorläufig an den Zurückweisungen festhalten. Innenminister Dobrindt argumentiert mit einer Notlage sowie dem Schutz der öffentlichen Ordnung und strebt nach eigenen Worten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an.
Aus Sicht von Justizministerin Hubig kann es bis zu einer Klärung durch den Gerichtshof jedoch dauern. Sollten auch nach einer Vorlage der Begründung für das Zurückweisen durch Dobrindt unabhängige deutsche Gerichte weiterhin zu der Auffassung gelangen, dass das Vorgehen rechtswidrig ist, wäre es nach den Worten Hubigs „schwer vermittelbar, solange daran festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat“.

Frankfurt a.M. (epd). Für ihre Politik der Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen argumentiert die Bundesregierung mit einer Notlage. Das treffe nicht zu, sagt die Publizistin Katharina Nocun. Solche überspitzten Krisennarrative sieht sie als Treiber der politischen Radikalisierung. Die Fragen stellte Nils Sandrisser.
epd sozial: Frau Nocun, Innenminister Dobrindt sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, er ignoriere ein Gerichtsurteil und er spreche von einer Notlage, die es nicht gebe. Stimmen dieser Vorwürfe in ihren Augen?
Katharina Nocun: Die Migrationszahlen sind in den vergangenen Monaten zurückgegangen. Und viele Juristen sagen, dass die Zahlen überhaupt nicht rechtfertigen, von einer Notlage zu sprechen. Es müssen Gerichte entscheiden, ob Maßnahmen im Rahmen des rechtlich Zulässigen sind oder nicht. Und da braucht es einen Respekt vor demokratischen Institutionen und auch vor Gerichtsurteilen, die nicht der eigenen politischen Linie entsprechen. Ein Angriff auf Institutionen kann dazu führen, dass die normalen demokratischen Spielregeln zur Disposition gestellt werden.
epd: Ist denn die Behauptung einer Krise in der Migration tatsächlich vorgeschoben? Immerhin haben Kommunen in der jüngsten Vergangenheit beklagt, sie könnten Neuankömmlinge kaum noch unterbringen.
Nocun: Es ist vollkommen richtig, dass wir darüber sprechen, wie wir Kommunen stärker unterstützen können oder was wir bei der Integration besser machen können. Im Moment sprechen wir aber sehr viel über Grenzen, wo nach aktuellen Zahlen gar nicht mehr so viele Menschen ankommen. Ich sehe sehr viel Aktionismus und sehr wenig echte Problemlösung.
epd: Welche Auswirkungen kann es haben, wenn man Krisen und Notlagen behauptet?
Nocun: Autoritäre Regime sind permanent von Krisennarrativen durchzogen. Autoritäre Persönlichkeiten kommen in vielen Fällen an die Macht, weil erzählt wird, das Land brauche einen starken Mann oder eine starke Frau. Es ist in der Regel keinesfalls so, dass die Anhängerschaft geschlossen davon überzeugt ist, dass die Demokratie abgeschafft werden müsse. Wichtig ist also das Konstruieren eines Ausnahmezustands, der außergewöhnliche Mittel zumindest temporär rechtfertigt. Wenn demokratische Parteien auf dieses Krisennarrativ einsteigen, bestellen sie ohne Not das Feld, damit hinterher diese Erzählungen gezielt eingesetzt werden können, um die Demokratie zu destabilisieren.
epd: Gibt es dafür Belege aus der Forschung?
Nocun: Es gibt ja die Binsenweisheit, dass die Menschen am Ende das Original wählen. Und das konnte man in vergleichenden Studien aus unterschiedlichen Ländern sehr gut sehen. In den Studien hat man sich angeschaut, wie konservative Parteien auf extrem rechte oder autoritäre Strömungen reagieren, und welche Folgen das hatte. Die Konservativen haben sich am Ende des Tages oft keinen Gefallen damit getan, überspitzte Krisennarrative zu übernehmen, beispielsweise beim Thema Migration. Denn die Leute haben dann weit rechts gewählt und nicht konservativ.
epd: Konservative Parteien haben also eine große Verantwortung dafür, dass Stimmungen nicht ins Autoritäre kippen?
Nocun: Dem würde ich zustimmen. Ob eine autoritäre Wende gelingt, steht und fällt oft mit der Frage, wie sich konservative Parteien verhalten - ob es eine Abgrenzung gibt, ob Krisennarrative übernommen werden oder ob die gewaltvolle und verächtliche Sprache extremer Parteien übernommen wird. Wenn das geschieht, trägt das zur Normalisierung bei. Dann erscheint eine radikale Partei gar nicht mehr so radikal, weil das, was sie sagt, etwas abgeschwächt auch von etablierten Parteien zu hören ist. Das darf nicht passieren. Hier braucht es einen Zusammenhalt demokratischer Parteien. Eine politische Kultur, in der das Recht des Stärkeren gilt, führt dazu, dass eine Demokratie sehr fragil wird.
epd: Sehen Sie diese Normalisierung in Deutschland bereits?
Nocun: Momentan steht eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete vor Gericht in einem Prozess gegen Reichsbürger, die einen gewaltsamen Umsturz geplant haben sollen. Bei jeder anderen Partei wäre das Dauerthema. Bei der AfD scheinen wir das mittlerweile als normal abgespeichert zu haben. Das war vor zehn, fünfzehn Jahren aber nicht normal. Der Blick aufs große Ganze geht schnell verloren, und das ist Teil dieses Normalisierungsprozesses, den ich momentan sehr bedrohlich finde.
Parteien können sich außerdem verändern. Die Republikaner in den USA heute sind nicht mehr die Republikaner von vor 30 Jahren. Eine Partei, die einst eine Stütze der Demokratie war, wird heute als Einfallstor gesehen für einen Angriff auf diese Demokratie. Denn in jedem Wahlkampf ziehen Parteien ja auch neue Leute an, die von bestimmten Narrativen angesprochen werden.
epd: Wie könnten demokratische Parteien besser auf die Herausforderungen von rechtsaußen reagieren?
Nocun: Zur Wahrheit gehört, dass wir nicht auf Migration verzichten können, wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen. Wir hatten in der Vergangenheit Phasen, in denen sehr viele Menschen kamen und in denen Kommunen mit großen Herausforderungen zu kämpfen hatten. Aber das AfD-Krisennarrativ geht ja viel weiter. Das erzählt ja davon, dass dieses Land kurz vor dem Zusammenbruch steht. Da wünsche ich mir eine ausgewogenere Diskussion darüber, wie wir mit Herausforderungen umgehen, ohne dass wir Artikel 1 des Grundgesetzes über Bord werfen. Gerade im Bereich der Sozialpolitik - und da schiele ich in Richtung der SPD - wünsche ich mir viel mehr Aktivität, wenn es beispielsweise um Wohnraum, um Bildung oder Kinderbetreuung sprechen. Das sind Themen, mit denen man stärker auf einen Zusammenhalt und ein Miteinander schauen könnte, ohne überspitzte Krisennarrative zu übernehmen und Menschen gegeneinander auszuspielen, die sowieso nicht zu den Gewinnern gehören.

Berlin (epd). Der evangelische Berliner Bischof Christian Stäblein hat sich mit den drei somalischen Geflüchteten getroffen, die Anfang Mai an der deutsch-polnischen Grenze zurückgewiesen worden sind. Deren Schicksal bewege ihn, erklärte der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 12. Juni. Stäblein sprach von drei „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erfahren haben“.
Bei den Betroffenen handelt es sich um eine Frau und zwei Männer, die am Bahnhof Frankfurt (Oder) von der Bundespolizei zurückgewiesen wurden, nachdem sie ein Asylgesuch gestellt hatten. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang Juni entschieden, dass die von der Bundesregierung forcierte Praxis des Zurückweisens an den Grenzen rechtswidrig ist, wenn nicht gemäß dem europäischen Dublin-Abkommen geprüft wird, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist. Die Bundesregierung will vorläufig an den Zurückweisungen festhalten.
Der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sagte zu seinem Treffen mit den drei Somaliern: „Wenn ich ihre Lebensgeschichten höre und ihre Verletzlichkeit spüre, dann trifft es mich, dass Menschen, die Schutz suchen, an unseren Grenzen abgewiesen werden.“ Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts habe bestätigt, dass es rechtswidrig war, sie trotz des Asylantrages zurückzuweisen. Stäblein fügte hinzu: „Ich sehe die Bundesregierung in der Verantwortung, auf dieses Urteil mit Selbstprüfung zu reagieren.“ Es gehe um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.

Gütersloh (epd). Ein Viertel der Hausärztinnen und -ärzte in Deutschland plant laut einer Umfrage, ihre Tätigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre aufzugeben. Viele Hausärzte wollen zudem ihre Wochenarbeitszeit bis 2030 durchschnittlich um zweieinhalb Stunden reduzieren, wie eine am 11. Juni in Gütersloh veröffentlichte Umfrage der Bertelsmann Stiftung unter knapp 3.700 Hausärzten ergab. Bereits heute seien mehr als 5.000 Hausarztsitze unbesetzt.
Die Bertelsmann Stiftung mahnte, den negativen Trend mit Reformen aufzuhalten. Hausärzte forderten einen Abbau von Bürokratie und eine stärkere Übertragung von Aufgaben an die Praxisteams. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte mit Blick auf die sinkende Zahl an Hausärzten vor dem von der Bundesregierung geplanten Primärarztsystem.
Der Nachwuchs könne diese Entwicklungen nur teilweise kompensieren, erklärten Experten der Bertelsmann Stiftung. Denn auch der Nachwuchs arbeite kürzer. Zusätzliche Herausforderungen kämen durch das im Koalitionsvertrag geplante Primärarztsystem hinzu, nach dem die Hausärzte künftig stärker als Anlaufstelle den Zugang zu Facharztpraxen koordinieren sollen.
Der Umfrage zufolge wenden die Hausärztinnen und -ärzte rund 80 Prozent ihrer Arbeitszeit für Sprechstunden und Hausbesuche auf. Den Rest verbrächten sie mit Verwaltungsaufgaben, Fortbildungen oder anderen Tätigkeiten. Im Durchschnitt arbeiteten die befragten Hausärztinnen und -ärzte derzeit 44 Stunden pro Woche.
Damit Hausärzten mehr Zeit für Patienten bleibe, müssten sie in anderen Bereichen stärker entlastet werden, betonte die Stiftung. „Um die hausärztliche Versorgung zu sichern, müssen die notwendigen Digitalisierungsmaßnahmen gelingen, unnötige Arztbesuche reduziert sowie neue Formen der fachübergreifenden Zusammenarbeit etabliert werden“, mahnte der Director Gesundheit bei der Bertelsmann Stiftung, Uwe Schwenk.
Aufgaben wie Terminmanagement, Befundaustausch, Diagnostik und Behandlungsabläufe könnten stärker digitalisiert werden, schlägt die Stiftung vor. Zudem könnten bestimmte Aufgaben auch auf andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen wie medizinische Fachangestellte oder Pflegekräfte übertragen werden.
Veränderte Abläufe, die zu weniger Verwaltungsaufgaben und kürzeren Arbeitszeiten führen, könnten dazu beitragen, Hausärzte im System zu halten, erklärte die Stiftung. „Wenn es gelingt, einen Teil der Hausärzteschaft für ein längeres Arbeiten zu gewinnen, dann kann die entstehende Zusatzlücke in den nächsten fünf Jahren etwas verringert werden“, erläuterte der Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung, Johannes Leinert: „Das ist ein ganz maßgeblicher Hebel, ohne den es nicht gehen wird.“
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sieht sich durch die Bertelsmann-Umfrage in seinen Positionen bestätigt. Das Interesse am Hausarztberuf wachse zwar, aber das könne die Lücken nicht schließen, teilten die Bundesvorsitzenden des Verbands. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, gemeinsam mit. Es gebe aber klare Handlungsoptionen: „Bürokratiereduktion, eine funktionierende Digitalisierung, aber vor allem auch die stärkere Übertragung von Aufgaben an unsere Praxisteams.“ Konzepte dazu gebe es bereits.
Ohne eine Nachwuchsinitiative werde es aber nicht gehen, schränkten Buhlinger-Göpfarth und Beier ein. Hausärztliche Arbeit müsse im Medizinstudium präsenter werden.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärte, die Pläne der Ärzte, Arbeitszeit zu reduzieren oder die Praxis aufzugeben, seien mit einer Erst-Hausarzt-Pflicht der Bundesgesundheitsministerin und der Ärzteverbände unvereinbar Das geplante Primärarztsystem werde „immer mehr zu einem unkalkulierbaren Risiko für alte, pflegebedürftige und schwerstkranke Menschen“. Vor einer Patientensteuerung müsse eine bedarfsgerechte Verteilung der niedergelassenen Ärzteschaft eingeführt werden.
Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Universität Marburg hatte das Meinungsforschungsinstitut infas von November 2024 bis Februar 2025 knapp 3.700 Hausärztinnen und -ärzte in Deutschland befragt.

Berlin (epd). Mehr als zwölf Millionen Menschen in deutschen Städten sind laut einer Untersuchung extremer Hitzebelastung ausgesetzt. Der zweite bundesweite Hitze-Check unter 190 Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wurde am 12. Juni von der Deutschen Umwelthilfe in Berlin präsentiert. 31 Städte erhielten dabei eine „Rote Karte“, nur 28 Städte eine „Grüne Karte“. Besonders betroffen von Hitze seien Städte im Süden Deutschlands.
Für die Erhebung des „Hitzebetroffenheitsindex“ wurden die durchschnittliche Oberflächentemperatur, die Versiegelung, das Grünvolumen und die Bevölkerungsdichte herangezogen. Insgesamt würden 32 der 34 Millionen Menschen in den 190 Städten an einem Ort leben, der eine gelbe oder rote Karte erhalten habe. Umwelthilfe-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte: „Ab sofort muss die Begrünung von Städten und der Erhalt von Bäumen genauso priorisiert werden wie Wohnungsbau und die jeder anderen Infrastruktur.“
Den höchsten Wert im „Hitzebetroffenheitsindex“ erreichte Mannheim. Dort seien 88 Prozent der Einwohner überdurchschnittlich stark von Hitze betroffen. Hohe Werte gebe es auch in Ludwigshafen am Rhein, Worms und Frankfurt am Main. Alle besaßen einen Versiegelungsanteil von mehr als 50 Prozent.
Den niedrigsten Wert erreichte Hattingen in Nordrhein-Westfalen. Dort seien nur rund acht Prozent der Einwohner überdurchschnittlich von Hitze betroffen. Die höchste durchschnittliche Oberflächentemperatur im Sommer herrschte in Mannheim mit mehr als 38 Grad Celsius. Am niedrigsten war die Temperatur in Flensburg mit knapp unter 30 Grad. Das höchste Grünvolumen konnte Kaiserslautern bieten.
Unter den Großstädten erreichte Hamburg den besten Wert. Dort war laut den Daten nur jeder Zehnte an seinem Wohnort übermäßig von Hitze betroffen. In München war es fast jede dritte Person, in Köln und Berlin knapp 45 Prozent. Weniger betroffen waren Menschen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Umwelthilfe-Geschäftsführerin Metz sagte, Städte hätten unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen, erklärte sie. Auch würden Kommunen bereits Maßnahmen ergreifen. Als Beispiel nannte sie Mannheim, wo nach Entsiegelungspotenzialen gesucht werde.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte bereits im vergangenen Jahr einen Hitze-Check veröffentlicht. Für die diesjährige Analyse sei eine neue Methodik entwickelt worden. Im Jahr 2024 habe man lediglich das Grünvolumen und den Grad der Versiegelung betrachtet. Die negativen Spitzenreiter im vergangenen Jahr waren Ludwigshafen, Heilbronn und Regensburg. 2024 hatten noch 81 Städte eine grüne Karte erhalten.
Wie die Umwelthilfe erklärte, wurden die Städte in jeweils 100 mal 100 Meter große Rasterzellen unterteilt. Dabei wurden nur bewohnte Gebiete betrachtet. Die vier Indikatoren wurden dann mit dem deutschlandweiten Mittelwert bewohnter Flächen verglichen. Für die Oberflächentemperatur wurden die Sommermonate der Jahre 2019 bis 2024 zur Mittagszeit betrachtet. Das Grünvolumen wurde in Kubikmeter pro Quadratmeter berechnet.

Berlin (epd). Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, warnte bereits zum Hitzeaktionstag Anfang Juni: Hitze betreffe „alle Menschen, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen.“ Und sie ist vor allem in Städten ein Problem. Diese heizen sich stärker auf und kühlen nachts weniger ab, erklärt das Bundesbauministerium. Nachfolgend einige Tipps zum Umgang mit Hitze in Städten:
Deutscher Wetterdienst
Zunächst ist es wichtig zu wissen, wann es heiß wird. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) veröffentlicht Hitzewarnungen für den aktuellen und den folgenden Tag jeweils morgens. Zudem bietet er auf seiner Internetseite mehrere Services an, etwa einen Hitzetrend über mehrere Tage hinweg. Der DWD bietet außerdem einen kostenlosen Warn-Newsletter für jeden Landkreis an.
Wohnung hitzefest machen
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, ehemals BZgA) empfiehlt, an heißen Tagen die Fenster tagsüber geschlossen zu halten und mit Rollos und Jalousien zu verdecken. Ist die Temperatur im Freien höher als in der Wohnung, ist Lüften zwecklos. Ventilatoren können bei einer Temperatur bis etwa 35 Grad helfen. Bei höheren Temperaturen sollten sie nicht eingesetzt werden, da sie dann Überhitzung fördern können. Generell sollte die Raumtemperatur tagsüber unter 32 Grad und nachts unter 24 Grad liegen. Schlafen sollte man im kühlsten Raum der Wohnung.
Richtige Kleidung
Das BIÖG rät zudem, leichte, luftige und atmungsaktive Kleidung zu tragen. Geeignete Stoffe sind Viskose, dünne Baumwolle, Leinen und Seide. Auch die Farbe sollte bei der Wahl des Outfits im Sommer bedacht werden. Helle Töne sind besser, da sie das Sonnenlicht reflektieren. Der Kopf sollte bei Hitze bedeckt werden, am besten mit Hüten oder Kappen mit Nackenschutz.
Essen und trinken
An heißen Tagen sollte man ausreichend trinken, etwa zwei bis drei Liter Flüssigkeit. Das BIÖG empfiehlt Wasser, gekühlte Tees ohne Zuckerzusatz und Saftschorlen. Zuckerhaltige Getränke entziehen dem Körper Flüssigkeit, auch auf sehr kalte Getränke sollte man verzichten. Drei großen Mahlzeiten sollten mehrere kleine vorgezogen werden. Am besten sind leichte, frische und kühle Nahrungsmittel, wie Obst, Gemüse, Salat oder fettarme Suppen.
Schutzräume
Grün und Wasser in der Stadt schaffen kühle Orte. Städte nutzen teilweise interaktive Karten, um solche Orte auszuweisen. Kühle Orte können verschattete Parks, Gewässer, Einkaufszentren oder Museen sein. Auch Kirchen können ein Zufluchtsort sein. Vielerorts öffnen sie in den Sommermonaten ihre Räume, um Schutz vor extremer Hitze zu bieten. Oftmals ist das der Fall, wenn der DWD eine Warnung vor einer „starken Wärmebelastung“ herausgegeben hat.

Berlin (epd). Mehr als fünfeinhalb Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig - Tendenz steigend. Das zeigen am 12. Juni vorgestellte Zahlen des Medizinischen Diensts Bund. Die Entwicklung bedeutet auch mehr Arbeit für die Fachleute der Medizinischen Dienste, die für die Einstufung in die Pflegegrade zuständig sind. Sie wünschen sich für ihre Arbeit mehr Flexibilität und digitale Unterstützung.
Dem erstmals vorgelegten „Report Pflegebedürftigkeit“ zufolge erhielten im vergangenen Jahr 5,64 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Fünf Jahre zuvor hatte die Zahl bei lediglich vier Millionen gelegen, im Jahr 2014 sogar nur bei 2,67 Millionen. Immer öfter würden auch jüngere Menschen unter 60 Jahren als pflegebedürftig eingestuft, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Diensts Bund, Carola Engler. Grund sind Engler zufolge die 2017 geänderten Kriterien für Pflegebedürftigkeit. Seither werden psychische und kognitive Beeinträchtigungen bei der Frage der Pflegebedürftigkeit stärker berücksichtigt.
Für die Begutachtung der Versicherten sind die Medizinischen Dienste in den Ländern im Auftrag der Krankenkassen zuständig. Der Medizinische Dienst Bund koordiniert deren Zusammenarbeit. Die Gutachterin oder der Gutachter sei oft „die erste professionelle Ansprechperson“ zum Thema Pflege für Betroffene und Angehörige, sagte Tatjana Hardes vom Medizinischen Dienst Westfalen-Lippe auf der Pressekonferenz. Deshalb sei es so wichtig, die Pflegebedürftigen in ihrer individuellen Situation „abzuholen“ und umfassend zu beraten.
Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, bestätigte das mit Verweis auf eine Umfrage unter VdK-Mitgliedern. Die Angebote der Pflegeversicherung würden oft als „unübersichtlich, komplex und auch missverständlich“ bewertet. Bentele kritisierte zudem, dass durch die wachsende Zahl der Betroffenen und den gleichzeitigen Fachkräftemangel manche Versicherte länger auf die Begutachtung und damit auch auf Pflegeleistungen warten müssten.
Engler forderte unter anderem, die Gutachterinnen und Gutachter sollten leichter als bisher zwischen Beratung zu Hause, am Telefon und per Videokonferenz wählen können. Auch bräuchten sie Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), um die medizinische Gesamtsituation schneller einschätzen zu können.
Der weitaus größte Teil aller Pflegebedürftigen wird den Daten zufolge im häuslichen Umfeld versorgt. Gerade die Pflegebedürftigen ohne professionelle Unterstützung müssten in den Fokus gerückt werden, forderte Engler. Die Begutachtungen sollten „viel stärker als bisher auf die kompletten Lebenswelten“ der Versicherten ausgerichtet werden. So könne ein gewisser Grad an Selbstständigkeit länger erhalten werden.
Engler forderte die Politik auf, im Bereich Pflege neben einer Stabilisierung der Finanzen auch „nachhaltige Reformen und strukturelle Weiterentwicklungen“ anzugehen, um die Versorgung der „Pflegebedürftigen von morgen“ zu sichern. Wenn die Probleme des Systems nicht gelöst würden, drohe ein „Vertrauensverlust“, warnte sie.

In Zeiten politischer und wirtschaftlicher Krisen hat die Koalition aus CDU, CSU und SPD einen Koalitionsvertrag verhandelt, der in der Präambel die tatsächliche Gleichstellung von Frauen zu einem zentralen Anliegen erklärt. Es ist ein Erfolg des Deutschen Frauenrats (DF) und der frauenpolitischen Zivilgesellschaft, dass die neue Bundesregierung damit ihre gleichstellungspolitische Verantwortung als eine Leitlinie für kommende Regierungsarbeit festschreibt. Wir wissen: Ohne Frauen wird der notwendige Wandel nicht gelingen. Geschlechtergerechtigkeit kann nicht auf bessere Zeiten warten - sie ist eine zentrale Antwort auf die Krisen unserer Zeit und das Mittel, um das Leben von Frauen - und allen Menschen - in diesem Land entscheidend zu verbessern. Die in der Präambel postulierte Haltung mündet in einige konkrete Vorhaben, insbesondere wenn es um Partnerschaftlichkeit und Gewaltschutz geht. Ein gleichstellungspolitischer roter Faden fehlt jedoch.
Mit seinen Forderungen zur Bundestagswahl 2025 benennt der Deutsche Frauenrat gleichstellungspolitische Maßnahmen in zehn Politikfeldern zur Stärkung von Frauenrechten. Auf Grundlage der Wahlforderungen zeigt die Auswertung des Koalitionsvertrags, welche von den Regierungsparteien aufgegriffen werden und welche offen bleiben. Zusammen mit seinen Mitgliedsorganisationen und Verbündeten wird der Deutsche Frauenrat die neue Bundesregierung von Anfang an daran messen, wie sie Gleichstellung priorisiert und die im Koalitionsvertrag gesetzten gleichstellungspolitischen Ziele zügig in Maßnahmen übersetzt.
Gleichstellung als Leitprinzip benannt, nicht verankert
Wer Demokratie stärken will, muss Gleichstellung gestalten. Der DF begrüßt die Fortführung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung als ein wichtiges Signal. Umso enttäuschender, dass zentrale Gleichstellungsinstrumente wie Gender Budgeting und Gesetzesfolgenabschätzung fehlen. Auch gesetzliche Vorhaben zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an der Politik bleiben eine Leerstelle im Koalitionsvertrag. Dass das Bundeskabinett am Ende beinahe paritätisch wurde, ist einer starken Stimme der Frauen zu verdanken. Der gesunkene Frauenanteil im Deutschen Bundestag auf nur 32,4 Prozent macht aber einmal mehr deutlich, warum ein Paritätsgesetz umso schneller kommen muss.
Finanzielle Spielräume noch nicht gleichstellungsorientiert genutzt
Dank der finanziellen Spielräume durch das Sondervermögen für Infrastruktur hat die Bundesregierung die historische Chance, die Zukunft geschlechtergerecht zu gestalten. Es ist ein positives Signal, dass die vereinbarte Modernisierung der Infrastruktur neben Bahnen und Brücken auch Kitas und Schulen in den Blick nimmt. Eine konsistent gleichstellungsorientiert geplante Nutzung der neuen finanziellen Möglichkeiten lässt sich im Koalitionsvertrag allerdings nicht erkennen. Der DF wird hier auf deutliche Nachbesserungen drängen.
Gemischte Bilanz bei der Stärkung ökonomischer Eigenständigkeit
Den sichtbaren politischen Willen der künftigen Regierungspartner, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit voranzutreiben und Entgeltgleichheit herbeizuführen, unterstützt der DF ausdrücklich. Nun kommt es darauf an, Vorhaben wie die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds, Verbesserungen für die Vereinbarkeit pflegender Angehöriger und die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie tatsächlich zu verwirklichen. Die geplante Abschaffung des Achtstundentags weisen genau wie steuerliche Anreize für Überstunden in die falsche Richtung und drohen Geschlechterungleichheiten bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu verschärfen. Auch strukturelle Hürden für die Erwerbsteilhabe von Frauen wie das Ehegattensplitting oder die Minijobs bleiben unangetastet. Will man die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen tatsächlich stärken, müssen diese zeitnah angegangen werden.
Wichtige Vorhaben gegen Gewalt und für geschlechtergerechte Gesundheit
Es ist gut, dass die Koalitionspartner die Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Gewaltschutzrichtlinie als zentrale Leitlinien für einen starken Gewaltschutz festschreiben. Wichtige Vorhaben wie das digitale Gewaltschutzgesetz sollten durch eine gestärkte Koordinierungsstelle und einen ambitionierten Aktionsplan zügig vorangetrieben werden. Der DF macht sich weiter dafür stark, dass alle betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung erhalten und fordert, Lücken im Gewaltschutz für migrantische Frauen sowie trans und nicht-binäre Personen zu schließen. Die vereinbarte Zielsetzung einer geschlechter- und diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung und -forschung ist sehr zu begrüßen. Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung in der Geburtshilfe bewertet der DF positiv, jedoch fehlen konkrete Maßnahmen für eine qualitativ hochwertige Versorgung während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Um die Gesundheitsversorgung ungewollt Schwangerer sicherzustellen, muss aus Sicht des DF und der großen gesellschaftlichen Mehrheit eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs kommen.
Deutscher Frauenrat: konstruktiv, kritisch und lautstark
Sorge bereitet dem DF die restriktive Asyl- und Migrationspolitik, die unter anderem die Aussetzung des Familiennachzugs vorsieht, der für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz komplett wegfallen soll. Dies trifft in erster Linie Frauen und ihre Kinder und macht Fluchtwege für sie noch unsicherer. In Zeiten menschenverachtender Debatten bestärken wir unsere Forderung nach einer geschlechtersensiblen und ressourcenstarken Gestaltung der Migrationsgesellschaft. Auch an anderer Stelle verzeichnet der Koalitionsvertrag Rückschritte: Nicht nur der Begriff, sondern auch Haltung und Erkenntnisse der feministischen Außen- und Entwicklungspolitik fehlen. Gerade in Zeiten geopolitischer Umbrüche müssen die Einhaltung von Frauen-, Menschen- und Völkerrecht für Sicherheits- und Verteidigungspolitik handlungsleitend sein und die Prävention von Konflikten Priorität behalten.
Berlin (epd). Der Deutsche Kitaverband hat Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums begrüßt, wonach Bildung und Betreuung ein Schwerpunkt beim geplanten Sondervermögen für die Modernisierung der Infrastruktur sein sollen. Dies ermögliche dringend benötigte Investitionen in Neubau, Sanierung und Digitalisierung von Kitas, teilte der Bundesverband freier Kita-Träger am 11. Juni in Berlin mit.
Waltraud Weegmann, die Bundesvorsitzende des Deutschen Kitaverbands, nannte die Ankündigung „ein überfälliges Signal“. Ein starker Bildungsstaat brauche starke Kitas. „Nun kommt es darauf an, dass die Mittel sinnvoll, fair und langfristig verteilt werden.“
Der Deutsche Kitaverband forderte, das Geld aus dem Sondervermögen müsse allen Trägern gleichermaßen zugutekommen. „Ohne eine gleichberechtigte Verteilung der Fördermittel zwischen freien und kommunalen Trägern droht, dass viele gute Vorhaben an veralteten Förderlogiken scheitern“, erklärte Wegmann. Planungssicherheit und die Beteiligung aller Träger seien entscheidend, damit Investition in Bildung und Betreuung bei den Kindern ankämen.
Außerdem regte der Verband einen „Digitalpakt Kita“ an. Dies solle eine „Anschubfinanzierung für den Aufbau einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur sowie die Grundqualifizierung der Kita-Teams“ sein. Das im Infrastrukturpaket vorgesehene Geld solle zudem nicht nur für Baumaßnahmen, sondern auch zur „Stärkung der Trägerqualität und Fachkräfteentwicklung“ eingesetzt werden.

Augsburg, Hamburg (epd). Videospiele können dank Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Vorlieben des Gamers zugeschnitten werden. Chatbots reden mit ihm - vertrauter als der beste Freund. Das birgt Gefahren. Zunehmend mehr Menschen verlieren sich in virtuellen Welten. Sie kommen nicht mehr vom Gamen los, schaffen es kaum 20 Minuten lang, das Handy aus der Hand zu legen, oder müssen in jeder freien Minute Pornos gucken.
„Die Nachfrage nach Beratung steigt stark an“, bestätigt Niels Pruin, Leiter des Fachgebiets Medien- und Internetsucht des Caritasverbands der Diözese Augsburg. Das sieht er zum Beispiel an der Donauwörther Caritas-Einrichtung „Café Connection“ für junge Suchtgefährdete. Jeder zweite Klient kommt inzwischen wegen einer Medienproblematik. Die einen sind selbst betroffen, die anderen haben ein Familienmitglied, das exzessiv konsumiert.
Allerdings sitzen die wenigsten Betroffenen vor dem Berater und erklären: „Ich bin internetsüchtig.“ Die Klienten, berichtet Pruin, hätten eher ein diffuses Gefühl, nicht mehr auf dem richtigen Weg zu sein: „Sie äußern, dass sie traurig, einsam oder depressiv sind.“ Dabei ahnen sie, dass das mit ihrem Medienkonsum zu tun haben könnte. In nahezu allen Fällen sieht der Fachgebietsleiter neben der Medienkonsumstörung weitere psychische Auffälligkeiten. Etwa ADHS oder Autismus.
Internetsucht ist Dauerthema seit mindestens zehn Jahren. Die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen schlug auf Basis einer Studie bereits im Juni 2015 Alarm. Rund 300.000 Kinder und Jugendliche, hieß es damals, nutzten das Internet exzessiv.
Valide aktuelle Zahlen zu erhalten, ist schwierig. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit verweist auf Anfrage auf Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie 2023 zur Computerspiel- und Internetnutzung der 12- bis 25-Jährigen. „Für den Zeitraum von 2011 bis 2023 finden sich Hinweise auf ein häufigeres Auftreten von Problemen aufgrund der Internetnutzung“, heißt es darin. Jugendliche waren 2023 durchschnittlich 26 Stunden pro Woche online. In der Gruppe der 18- bis 25-Jährigen hielten sich Frauen wöchentlich 27 und Männer 29 Stunden im Internet auf.
Seit der Corona-Krise spitzt sich die Problematik zu. „Viele unserer Klienten sagen, dass es da bei ihnen richtig massiv geworden ist“, sagt Pruin. Verschärft wird die Problematik durch KI. Denn dadurch lassen sich individuell auf das Spielerverhalten zugeschnittene Spielwelten erstellen. Was Gamen noch attraktiver macht. Für immer mehr Kids wird der Austausch mit dem Chatbot befriedigender als das Zusammensein mit Freunden. Der Chatbot hat immer was zu sagen, gibt immer Antwort, ist stets verfügbar und nie schlecht gelaunt.
Eine besonders rasante Zunahme verzeichnet Pruin beim Pornografiekonsum. Durch KI-Porno-Generatoren lassen sich inzwischen Bilder für noch so bizarre sexuelle Obsessionen erstellen. Der Suchtherapeut leitet eine bundesweite Online-Selbsthilfegruppen für Pornosüchtige: „Seit einigen Jahren werde ich förmlich überrannt.“ Aktuell erhält er im Durchschnitt zwei Anfragen pro Werktag.
Viele Eltern wissen laut Pruin nicht mehr, was sie machen sollen, weil ihr Kind nächtelang zockt. Der Therapeut hatte es schon mit extremen Fällen zu tun: „Junge Leute wurden als völlig vermüllten Wohnungen zu ihren Eltern geholt, sie waren ungepflegt, hatten sich tagelang nicht mehr gewaschen.“
Auch Benjamin Grünbichler, Leiter von „neon - Prävention und Suchthilfe Rosenheim“, beobachtet durch Schulbesuche und Workshops, dass die Problematik Mediensucht zunimmt. Junge Menschen, appelliert er, brauchen angesichts immer faszinierenderer Möglichkeiten im Cyberspace einen besonderen Schutz. Unter 14 Jahren sollten sie nach seiner Überzeugung kein eigenes digitales Endgerät besitzen. Vor diesem Hintergrund unterstützt er die Elternbewegung „smarter start ab 14“ für eine smartphonefreie Kindheit. Die Petition der Initiative wurde von bisher 50.000 Bürgern unterzeichnet.
Suchtherapeuten sind weit davon entfernt, Medien an sich zu verteufeln. Es spreche nichts dagegen, sagt Benjamin Grünbichler, mal für ein paar Stunden in andere Welten abzutauchen. Darum gingen Menschen ja auch ins Kino: „Allerdings ist der Film nach zwei Stunden vorbei.“ Videospiele endeten heute nicht mehr: „Sie sind so aufgebaut, dass man sich aktiv rausbegeben muss.“ Wegen der immer stärkeren Sogwirkung falle dies immer schwerer.
In Hamburg hat es Klaus Wölfling mit Menschen zu tun, die eine Form von Internetsucht entwickelt haben: „Wir können klar sagen, das nimmt zu.“ 120 stationäre Plätze für Suchtkranke stehen in der von ihm geleiteten Rehaklinik der Therapeutischen Gemeinschaft Jenfeld zur Verfügung. Noch bis vor ein paar Jahren gab es hier keine Medienabhängigen. Inzwischen sind bis zu 20 Prozent der Therapieplätze von Menschen besetzt, die exzessiv gamen oder online wetten. Ab Herbst wird es ein erstes ambulantes Angebot für Menschen mit Pornografiesucht geben.
Der Spielsuchtforscher wünscht sich dringend mehr Therapieplätze für Menschen mit einer Form von Medienabhängigkeit. Bis zu fünf Prozent der Bevölkerung, schätzt er, sei inzwischen betroffen. Der Bedarf könne bei weitem nicht gedeckt werden. Vor allem vulnerable Menschen liefen Gefahr, sich in virtuellen Welten zu verlieren. Durch die gesellschaftlichen Krisen wiederum wächst die Vulnerabilität.
Bei der Pornosucht kann der Drang so übermächtig sein, dass er sogar während des Berufs ausgelebt werden muss. Die Partnerschaft leidet. Laut Wölfling wird bei einer Pornografie-Nutzungsstörung bis zu vier Stunden lang täglich konsumiert. Spielsüchtige verbringen mitunter bis zu zwölf Stunden am Tag mit Gamen. Um davon loszukommen, brauche es einen stationären Entzug, wie bei einer Alkohol- oder Kokainabhängigkeit.
Junge Frauen, die exzessiv Social Media konsumieren und sich dadurch dauernd mit anderen vergleichen, leiden häufig unter Depressivität, Körperschema- oder Essstörungen. Laut Kai Müller vom Fachverband Medienabhängigkeit ist diese Form von Internetsucht kaum präsent. Dabei sind vor allem junge Frauen häufig und teilweise sehr stark betroffen.
Zusammen mit der Mainzer Uni-Ambulanz für Spielsucht entwickelte der Fachverband das Frühinterventionsprogramm „net_WORKOUT“. Anfang Juni wurde es bei einem Suchtkongress in Wiesbaden vorgestellt. Ab September sollen Berater und Pädagogen geschult werden. Ende des Jahres, so die aktuelle Planung, soll es Frauen mit exzessivem Social-Media-Konsum angeboten werden.

Dortmund (epd). Die Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) hat auf ihrer Generalversammlung eine Sonderdividende beschlossen und über Ämter im Aufsichtsrat entschieden. Der Jahresüberschuss in Höhe von 13,1 Millionen Euro ermögliche die Ausschüttung einer Dividende von fünf Prozent zum 100-jährigen Bestehen der Genossenschaftsbank, erklärte die KD-Bank am 11 Juni nach der Generalversammlung von rund 200 Mitgliedern in Dortmund. Zudem ist die Aufsichtsratsvorsitzende Marlehn Thieme nach elf Jahren aus dem Gremium ausgeschieden. Das Amt soll in der konstituierenden Sitzung des Rats neu besetzt werden.
Das 100. Jubiläum der Bank werde bei einer Feierstunde am 2. Oktober im Ständehaus in Dresden offiziell begangen, wie der Vorstandsvorsitzende Ekkehard Thiesler ankündigte. Die Herausforderungen in Kirche und Diakonie seien „gewaltig“. Gleichzeitig würden sie „heute mehr denn je gebraucht, davon sind wir felsenfest überzeugt!“, betonte Thiesler. Kirche und Diakonie spielten eine wichtige Rolle, um weitere Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft zu verhindern, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland mit abzusichern, älteren und schwächeren Menschen ein lebenswertes Zuhause zu bieten, aber auch bei Seelsorge und Glaubensvermittlung.
Altbundespräsident Joachim Gauck verwies in seiner Festrede auf die Verbindung von Freiheit und Verantwortung. Freiheit gelinge dann, „wenn wir sagen: Ja, ich bin zu-ständig.“ Diese Verantwortung hätten auch die Gründerväter der KD-Bank übernommen. Obwohl sie Theologen und Juristen waren, hätten sie eine genossenschaftliche Bank gegründet, um Missstände zu beseitigen.
Laut dem bereits im Mai vorgestellten Jahresbericht hat die Genossenschaftsbank im vergangenen Jahr im Kreditgeschäft ein Plus von 5,5 Prozent auf 3,2 Milliarden Euro verzeichnet. Insgesamt seien 343,4 Millionen Euro neue Kredite vergeben worden. Das Geld sei größtenteils in Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität im Alter, zum Bau von bezahlbarem Wohnraum und in Immobilien mit nachhaltigen Kriterien geflossen. Auf der Anlageseite hätten die Kunden verstärkt in Wertpapiere investiert, hieß es. Der Zuwachs in diesem Segment liege bei mehr als 4,5 Prozent, insgesamt wurden rund 5,2 Milliarden Euro investiert. Die Kundeneinlagen seien mit 4,7 Milliarden Euro leicht rückläufig gewesen, ebenso wie die Bilanzsumme (6,4 Milliarden Euro).
Die Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) mit ihrem Hauptsitz Dortmund und Filialen in Berlin und Dresden zählt nach eigenen Angaben mit rund 3.500 Mitgliedern zu den größten Genossenschaftsbanken Deutschlands. Sie wurde 1925 gegründet, um der evangelischen Kirche und deren Einrichtungen Geld für Baumaßnahmen und soziale Leistungen zur Verfügung zu stellen, etwa in den Bereichen Altenpflege, Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, lebendiges Gemeindeleben und bezahlbarer Wohnraum. Die KD-Bank gehört Kirche und Diakonie, deren Repräsentanten im Aufsichtsrat und Beirat mitwirken.

Pforzheim (epd). Ein neues Gesetz verpflichtet zahlreiche Händler dazu, ab dem 28. Juni barrierefreie Webseiten zu haben. Dazu können Videos mit Untertitel, ausreichender Farb-Kontrast oder Erklärungen in Leichter Sprache gehören. Katrin Hillenbrand bietet dazu Schulungen an. Der Evangelische Pressedienst (epd) sprach mit der Leiterin des Büros Leichte Sprache der Diakonie Pforzheim über die veränderte Nachfrage und warum diese Form der Kommunikation wichtig ist. Die Fragen stellte Leonie Mielke.
epd sozial: Frau Hillenbrand, Ihr Büro bietet als eines von mehreren in Baden-Württemberg Übersetzungen, aber auch Schulungen zu Leichter Sprache an. Wie ist die Nachfrage?
Katrin Hillenbrand: Wir haben das Büro im vergangenen Jahr geöffnet, und die Nachfrage war von Anfang an ziemlich hoch. Zunächst haben sich vor allem Mitarbeitende aus Kitas oder sozialen Einrichtungen bei uns gemeldet. Sie wollen etwa lernen, wie sie besser mit Menschen, die noch Deutsch lernen oder mit Behördensprache überfordert sind, kommunizieren können.
Mittlerweile erreichen uns aber auch Anfragen von Städten und öffentlichen Einrichtungen. Sie werden inzwischen auch oft zur digitalen Barrierefreiheit angehalten. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, erwarten wir auch vermehrt Anfragen von Händlern und Unternehmen. Auch sie sind nun zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet.
epd: Warum ist Leichte Sprache wichtig?
Hillenbrand: Damit soll die Teilhabe von allen Menschen in der Gesellschaft erleichtert werden. Die meiner Ansicht nach drei wichtigsten Regeln für Kommunikation in Leichter Sprache sind: Kurze Sätze. Fremdwörter vermeiden oder erklären. Und sich in sein Gegenüber oder in die Menschen, die ich ansprechen will, einfühlen. Durch das neue Gesetz können sich Menschen mit Behinderungen, Senioren, Migranten mit wenig Deutschkenntnissen oder Menschen mit wenig Interesse an Technik besser im Internet zurechtfinden.
epd: Ist das neue Gesetz nicht auch eine weitere Belastung für Unternehmen?
Hillenbrand: Natürlich bedeutet Barrierefreiheit erstmal Arbeit. Aber es ist eine Investition in Inklusion und Verständlichkeit - und letztlich profitieren alle davon. Denn einfache, klare Sprache hilft nicht nur Menschen mit besonderen Bedürfnissen, sondern macht Kommunikation insgesamt besser. Und auch Unternehmen profitieren davon, wenn ihre Dienstleistungen besser verstanden werden - das schafft Vertrauen und erweitert den Kreis potenzieller Kundinnen und Kunden.

Darmstadt (epd). Ein riesiger Teddybär liegt draußen vor dem Eingang auf einer blauen Krankenliege, alle Pfoten von sich gestreckt. Das Kuscheltier lächelt breit, um Ohr und Arm ist ein dicker weißer Verband gewickelt. „Teddykrankenhaus“ steht auf dem Schild an der Glastür. Drei Tage lang sind Kindergartenkinder im Klinikum Darmstadt seit Donnerstag eingeladen, ihre Plüschtiere behandeln zu lassen.
Im Krankenhaus wuseln Kinder fröhlich herum, alle haben Dinos, Katzen oder Bären aus Plüsch im Arm, fest an sich gedrückt. „Wir wollen ihnen die Angst vor dem Krankenhaus nehmen“, sagt Medizinstudentin Katharina Küllmer im weißen Kittel, einen kleinen Teddy mit rotem Herz in der Hand. „Und zugleich ist es auch für uns eine superhilfreiche Erfahrung. Egal, in welcher Fachrichtung wir später arbeiten, es ist immer wichtig, dass wir mit Kindern gut umgehen können.“
Draußen auf dem Parkplatz drängen sich Kinder um einen Rettungswagen mit blitzendem Blaulicht. Zwei Rettungsdienstmitarbeiter haben sich Urlaub genommen, um ihnen zu erklären, was passiert, wenn der Rettungswagen kommt. „So ein tolles Engagement“, sagt Studierendenkoordinatorin Bettina Brandt. Sie hat die bereits zum vierten Mal stattfindende Aktion „Teddykrankenhaus“ organisiert. Rund 600 Kinder von vier bis sechs Jahren nehmen teil, plus 20 Medizinstudierende im praktischen Jahr am Klinikum. Der Andrang sei groß. „Wir konnten gar nicht alle Anfragen berücksichtigen“, berichtet Brandt. Dabei hätten sie die Plätze bereits aufgestockt.
Yolanda, 6, hat ihre Katze Kitty mitgebracht. Ob sie etwas Angst vor dem Krankenhaus hat? Das Mädchen mit den Zöpfen nickt zaghaft. „Ich habe schon mal eine Spritze bekommen“, ruft die fünfjährige Mira, „ich habe keine Angst.“
Die Medizinstudierenden empfangen die Kinder einzeln an kleinen Tischen, wie im echten Behandlungszimmer, vor sich Fieberthermometer, Desinfektionsmittel & Co. „Dann fangen wir mal mit der Untersuchung an“, sagt die Ärztin in spe Johanna Wiegand. Mit einem echten Stethoskop darf Yolanda ihre Katze abhören. „Warum muss deine Katze zum Arzt?“ Das Mädchen zuckt mit den Schultern. „Hat sie Bauschmerzen? Oder einen Arm gebrochen?“ Yolanda tippt ihrem Plüschtier aufs Ohr. „Kopf gebrochen.“ - „Wie ist das passiert?“ - „Sie ist hochgesprungen und hingefallen.“ Das Mädchen verabreicht ihr schließlich etwas Schmerzsaft und wickelt ihr einen Verband um den Kopf.
Sie merke, sagt die Medizinstudentin Küllmer, dass sie viel sicherer im Umgang mit Kindern werde. Sie ist im zwölften Semester und steht kurz vor dem Berufseinstieg. Ihr tue die praktische Erfahrung sehr gut, berichtet die 25-Jährige. Nach einem Tag sei sie jetzt schon viel lockerer und entspannter. „Wir lernen viel von den Kindern. Das ist total schön.“
Die Kinder gehen weiter zum Röntgen. Ob T-Rex, Stegosaurus oder Pokémon: Alle Kuscheltiere werden auf einen Kopierer gelegt, mit kleinen weißen Knochen aus Papier - und herauskommt das fertige Röntgenbild. Oje, Teddy muss operiert werden. Die Kinder streifen sich eine grüne OP-Haube über die Haare, ziehen einen blauen Kittel über und setzen einen Mundschutz auf.
Auf dem Operationstisch liegt ein riesiger Teddy unter grellem Licht, drei Medizinstudierende beugen sich darüber. Die Kinder tapsen vorsichtig näher. Die Studenten fragen, ob sie dem Bären eine Betäubungsspritze geben wollen? - „Jaaaaa“, rufen alle und piksen ins Fell: „Damit Teddy richtig schläft, wenn wir den Bauch aufschneiden.“ Mit einem Reißverschluss ist der Bauch ruckzuck geöffnet. Mit Pinzetten dürfen die Kinder kleine Wattebäusche herausholen, danach wird der Bauch wieder zugenäht. Alle kleben noch Pflaster darauf.
Yolanda drückt ihre Katze an sich. Sie strahlt unter ihrer OP-Maske. Ob sie immer noch Angst vor dem Krankenhaus hat? Das Mädchen schüttelt den Kopf: „Das hat Spaß gemacht!“
Bremerhaven (epd). Verbände begrüßen den Vorstoß der Innenministerkonferenz, den Gewaltschutz für Frauen zu verbessern. Diakonie Deutschland, Deutscher Frauenrat oder der Paritätische halten eine elektronische Fußfessel allein aber für nicht ausreichend.
Die Innenministerinnen und -minister beraten noch bis Freitag in Bremerhaven. Unter anderem soll es um die Frage gehen, wie Frauen besser vor Gewalt und Femiziden geschützt werden können. Zur Debatte steht dabei eine gesetzliche Regelung, die es ermöglicht, potenzielle Täter mit elektronischen Fußfesseln auszustatten. Sie soll Alarm schlagen, wenn er sich einer gefährdeten Frau nähert. Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Spanien.
Die Diakonie teilte mit, neben der Möglichkeit zu einer Fußfessel brauche es eine Nachbesserung bei der Ausstattung von Schutzräumen sowie bei Beratungs- und Präventionsangeboten. Diakonie-Sozialvorständin Elke Ronnenberger wies darauf hin, dass die Ursachen von Männergewalt angegangen werden müssten. „Wenn wir häusliche Gewalt wirklich verhindern wollen, müssen wir sehr viel mehr präventiv arbeiten und auch mit den Tätern zusammenarbeiten, um die von Gewalt geprägten Beziehungs- und Verhaltensmuster zu verändern“, erklärte Ronnenberger.
Laut Sylvia Haller vom Vorstand des Deutschen Frauenrats muss geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide als gesamtgesellschaftliches Problem länder- und ministerienübergreifend angegangen werden. „Die Innenministerien der Länder sollten unter anderem verpflichtende Fortbildungen zu Gewalt für die Polizei einführen“, forderte sie. In Spanien gebe es standardisierte Verfahren, um Hochrisikofälle zu erkennen, die Betroffenen besonders zu schützen und Femizide zu verhindern. Die Fußfessel sei dabei nur ein Instrument unter anderen.
Auch der Paritätische Landesverband Baden-Württemberg drang auf einen Ausbau der Täterarbeit. Die Fußfessel helfe nur in Einzelfällen. In einer flankierenden Täterarbeit lernten gewalttätige Menschen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen und alternative Konfliktbearbeitungsstrategien anzuwenden.
Frankfurt a.M. (epd). In Hessen startet ein Pilotprojekt zur besseren Versorgung von Menschen mit chronischen und schwer heilenden Wunden. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen haben dazu eine Vereinbarung abgeschlossen. Das Pilotprojekt solle Patientinnen und Patienten zunächst in den kommenden drei Jahren ermöglichen, sich in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung durch spezialisierte ambulante Pflegedienste versorgen zu lassen, heißt es in einer Mitteilung. Dadurch könnten auch für die Betroffenen oft belastende Krankenhausaufenthalte vermieden werden.
„Die Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden stellt insbesondere für ambulante Pflegedienste eine besondere Herausforderung dar. Das Pilotprojekt soll deshalb die dann spezialisierten ambulanten Pflegedienste der Liga der freien Wohlfahrtspflege bei der Vernetzungsarbeit unterstützen, um die hochspezialisierte Wundversorgung in Hessen flächendeckend anbieten zu können“, erklärte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die GKV.
Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Liga Hessen und Vorsitzender des Liga-Arbeitskreises „Pflege” sagte: “Durch das Erlangen einer zusätzlichen Qualifikation der Fachkräfte werden unsere Patientinnen und Patienten ein hohes Maß an Kompetenz und Sicherheit in der Versorgung erfahren."
Sie bekommen künftig in ihrem häuslichen Umfeld eine hochspezialisierte und kontinuierliche Wundversorgung. Dafür werden nun besonders qualifizierte Pflegefachkräfte eingesetzt, die regelmäßig über die neusten Erkenntnisse in der Wundversorgung und -heilung weitergebildet werden. Gleichzeitig soll das Pilotprojekt den engeren Austausch zwischen ärztlichem Fachpersonal und den spezialisierten Pflegekräften der ambulanten Dienste fördern, um eine ganzheitliche Versorgung der Patienten und Patienten zu gewährleisten.

Erfurt (epd). Eine in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindungszahlung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf nicht den Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub beinhalten. Solch ein Verzicht ist unwirksam und verstößt gegen EU-Recht, urteilte am 3. Juni das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Folge der Entscheidung ist, dass - anders als bei einer Abfindung - auf die noch bestehenden Urlaubsansprüche Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden müssen.
Im Streitfall war der Kläger vom 1. Januar 2019 bis zum 30. April 2023 als Betriebsleiter angestellt. Ihm standen insgesamt 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Darin enthalten war auch der gesetzliche Mindesturlaub. Dieser entspricht bei einer Fünftagewoche 20 Tagen und bei einer Sechstagewoche 24 Tagen pro Jahr. Als der Kläger im Jahr 2023 durchgehend arbeitsunfähig erkrankte, einigte er sich mit seinem Arbeitgeber in einem gerichtlichen Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Im Gegenzug sollte der Mann eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro erhalten. Im Vergleich fand sich eine häufig verwendete Formulierung: „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt.“ Laut Vergleich konnte der Kläger damit keine Urlaubsansprüche mehr geltend machen.
Nach Abschluss des Vergleichs wandte der Arbeitnehmer ein, dass ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht möglich sei. Die entsprechende Klausel sei unwirksam. Der Arbeitgeber müsse ihm neben der Abfindungssumme zusätzlich noch die Abgeltung von nicht genommenen sieben Tagen Mindesturlaub zahlen, insgesamt 1.615,11 Euro. Ein Verzicht auf den über den Mindesturlaub hinausgehenden Mehrurlaub war nicht im Streit.
Das BAG urteilte, dass der Kläger die Abgeltung für den nicht genommenen Mindesturlaub verlangen könne, weil Arbeitnehmer laut EU-Recht den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich nehmen müssen und nicht darauf verzichten können, auch nicht mit finanziellem Ausgleich. Werde das Arbeitsverhältnis mit einer Abfindungszahlung beendet und könne ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt den Mindesturlaub nicht mehr in Anspruch nehmen, stehe ihm eine Urlaubsabgeltung zu - und zwar hier zusätzlich zur Abfindung.
Die obersten Arbeitsrichter erschwerten damit Tricksereien, um in arbeitsgerichtlichen Vergleichen Sozialversicherungsabgaben zu sparen. Denn mitunter wurden in gerichtlichen Vergleichen höhere Abfindungssummen gegen einen Verzicht auf Urlaubsansprüche gezahlt. Vorteil für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Die Zahlung von Sozialabgaben für bestehende Urlaubsansprüche entfällt. Zudem kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sofort einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Besteht dagegen noch ein Resturlaub, kann erst nach dessen Ablauf Arbeitslosengeld beansprucht werden.
Auch in Tarifverträgen darf der gesetzliche Mindesturlaub nicht eingeschränkt werden. Wie das BAG am 16. April 2024 urteilte, sei es zwar zulässig, dass der tarifliche Mehrurlaub für länger als ein Jahr erkrankte Beschäftigte ausgeschlossen wird. Eine solche Regelung verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch sei sie wegen einer Benachteiligung behinderter Arbeitnehmer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Tarifparteien dürften den Mehrurlaub frei regeln. Eine Einschränkung des gesetzlichen Mindesturlaubs sei in einem Tarifvertrag aber nicht zulässig.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekräftigte mit Urteil vom 27. April 2023 ebenfalls den Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Könne etwa ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit vor Beginn der Freistellungsphase krankheitsbedingt seinen Urlaub nicht mehr vollständig nehmen, müsse der Arbeitgeber jedenfalls den gesetzlichen Mindesturlaub finanziell abgelten, so das Gericht im Fall eines beim Autohersteller BMW tätigen Arbeitnehmers.
Selbst beim Tod eines Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber sich nicht um bestehende gesetzliche Mindesturlaubsansprüche drücken. Wie das BAG am 22. Januar 2019 urteilte, wandele sich mit dem Tod der Urlaubsanspruch in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Der Arbeitgeber müsse diesen an die Erben auszahlen, so das Gericht, welches damit die Rechtsprechung des EuGH umsetzte.
Laut BAG gilt dies generell für den gesetzlichen Mindesturlaub und auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von einer Woche, bei einer Fünftagewoche also fünf Arbeitstage. Bei weitergehenden Urlaubsansprüchen hänge dies vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab.
Az.: 9 AZR 104/24 (Bundesarbeitsgericht zum Verzicht auf Mindesturlaub)
Az.: 9 AZR 127/23 (Bundesarbeitsgericht zum Mehrurlaub bei Langzeiterkrankung)
Az.: C-192/22 (Europäischer Gerichtshof)
Az.: 9 AZR 45/16 (Bundesarbeitsgericht zur Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen)
Karlsruhe (epd). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mehr Zeit gegeben, ein verfassungswidriges Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung zu reformieren. Unverheiratete biologische Väter müssen damit vorerst weiterhin Einschränkungen in ihrem Recht auf Vaterschaftsanfechtung hinnehmen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe setzte in einem am 12. Juni veröffentlichten Beschluss eine Frist bis zum 31. März 2026, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen.
Die ursprüngliche Frist endet am 30. Juni dieses Jahres. Sie kann aber nicht mehr eingehalten werden. In einem Urteil vom 9. April 2024 hatten die Verfassungsrichter die Rechtsposition leiblicher Väter gestärkt. Es verstoße gegen das Elterngrundrecht von unverheirateten biologischen Vätern, wenn sie trotz ihres Wunsches nach einer sozial-familiären Beziehung zu ihrem Kind nicht die Möglichkeit hätten, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten.
Konkret ging es um einen unverheirateten Vater eines im April 2020 geborenen Kindes aus Sachsen-Anhalt. Der Mann lebte zunächst mit der Mutter in einem gemeinsamen Haushalt. Kurz nach der Geburt des Sohns ging die Beziehung in die Brüche. Der leibliche Vater zog aus und der neue Lebensgefährte der Mutter zog in den Haushalt von Mutter und Sohn.
Der biologische Vater wollte die Elternverantwortung für seinen Sohn übernehmen und beantragte dazu am 9. Juli 2020 ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Der neue Partner war jedoch schneller. Mit Zustimmung der Mutter wurde er als rechtlicher Vater bestimmt. Er hat mittlerweile auch eine Bindung zu dem Kind aufgebaut. Das Sorgerecht des biologischen Vaters war damit ausgeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht sah darin einen Verstoß gegen das Elterngrundrecht des biologischen Vaters. Werde die rechtliche Elternschaft auf zwei Personen beschränkt, sei der Gesetzgeber „gehalten, die Elternschaft grundsätzlich an der Abstammung des Kindes auszurichten“, lautete das Urteil. Sei ein anderer Mann rechtlicher Vater des Kindes, „muss dem leiblichen Vater ein Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm grundsätzlich die Erlangung der rechtlichen Vaterschaft ermöglicht“, sodass er Elternverantwortung übernehmen könne. Bis zum 31. März 2026 gelten die bisherigen Regelungen indes fort.
Az: 1 BvR 2017/21
Erfurt (epd). Arbeitgeber müssen die Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen prüfen und der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag erteilen. Nimmt der Arbeitgeber für ein Bewerbungsverfahren nicht frühzeitig Verbindung mit der Behörde auf, kann die Stellenabsage an einen schwerbehinderten Bewerber ein Indiz für eine Diskriminierung aufgrund der Behinderung sein, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 12. Juni veröffentlichten Urteil.
Konkret ging es um einen privaten Arbeitgeber aus dem Bereich der IT-Sicherheit, der im Internet eine freie Stelle ausgeschrieben hatte. Der schwerbehinderte Kläger bewarb sich auf die Stelle, wies auf seine Behinderung hin und erhielt eine Absage. Da er ein Indiz für eine Diskriminierung wegen seiner Behinderung sah, verlangte eine Entschädigung in Höhe von mindestens 1,5 Monatsgehältern, 8.752,50 Euro. Der Arbeitgeber habe zwar die Stellenausschreibung in unterschiedlichen Stellenportalen einschließlich der Jobbörse der Agentur für Arbeit eingespeist. Ein konkreter Vermittlungsauftrag an die Behörde sei aber nicht erfolgt, argumentierte der Kläger
Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen Arbeitgeber prüfen müssen, ob freie Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Hierfür müssten sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen und auch einen Vermittlungsauftrag erteilen. Werde kein Auftrag erteilt, sei dies ein Indiz für eine verbotene Diskriminierung schwerbehinderter Menschen. Das bloße Einstellen einer Suchanzeige auf dem Jobportal der Agentur für Arbeit reiche nicht.
Dennoch hatte die Klage des schwerbehinderten Mannes keinen Erfolg. Denn dieser habe sich erst beworben, als das Auswahlverfahren abgeschlossen war und der Arbeitgeber sich für einen Mitbewerber entschieden hatte, so das BAG. Der Kläger sei damit nicht wegen seiner Schwerbehinderung unzulässig benachteiligt worden.
Az: 8 AZR 123/24
Kassel (epd). Rentenversicherte können sich mit freiwilligen Beiträgen keine Ansprüche auf die 2021 eingeführte Grundrente sichern. Für den Grundrentenanspruch zählen nur Pflichtbeitragszeiten, urteilte am 5. Juni das Bundessozialgericht. Der Gesetzgeber darf die Berücksichtigung freiwilliger Beiträge für den Anspruch auf die Grundrente ausschließen, entschieden die Kasseler Richter.
Mit der steuerfinanzierten Grundrente sollen Rentnerinnen und Rentner mit einem langen Erwerbsleben belohnt werden. Haben sie 33 Jahre an Grundrentenzeiten erworben, können sie danach eine Rentenaufstockung in Form eines individuell berechneten Grundrentenzuschlags beanspruchen. Angerechnet werden nicht nur Erwerbstätigkeitszeiten, sondern auch Zeiten der Kindererziehung oder der Angehörigenpflege. Weitere Voraussetzung für den Grundrentenzuschlag ist, dass die Empfänger weniger als 80 Prozent des Durchschnitts verdient haben.
Im vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall ging es um einen Rentner aus dem Raum Mannheim, der unter anderem als Buchhalter in einer Kurverwaltung gearbeitet hat. Dabei kamen 230 Monate an Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung zusammen. Danach arbeitete er 26 Jahre lang selbstständig, unter anderem in einem Zeitungsvertrieb. In dieser Zeit zahlte er weitere 312 Monate freiwillig in die Rentenkasse ein. Seine Regelaltersrente betrug monatlich rund 800 Euro. Wegen seiner geringen Rente meinte er, dass ihm ein Grundrentenzuschlag zusteht.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund lehnte das ab, da der Mann statt der erforderlichen 396 Monate (33 Jahre) nur 230 Monate an Pflichtbeiträgen geleistet hat. Die vom Kläger während seiner selbstständigen Tätigkeit freiwillig entrichteten Beiträge zur Rentenversicherung wurden nicht berücksichtigt.
Das Bundessozialgericht wies das Anliegen des Rentners zurück. Der Gesetzgeber habe ausgeschlossen, dass sich Versicherte mit freiwilligen Beiträgen den steuerfinanzierten Grundrentenzuschlag sichern können. Ein verfassungswidriger Gleichheitsverstoß liege nicht vor. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden zum Stichtag 31. Dezember 2022 rund 1,1 Millionen Renten mit dem Grundrentenzuschlag um durchschnittlich 86 Euro monatlich aufgestockt.
Az.: B 5 3/24 R
Düsseldorf (epd). Die stärkste unter mehreren Gewerkschaften in einem Betrieb sollte für die Einstufung als Mehrheitsgewerkschaft vor Gericht auch ihre Größe belegen. Denn nur wenn sie die meisten Mitglieder hat, können die mit ihr abgeschlossenen Tarifverträge auch angewendet werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem am 28. Mai bekanntgegebenen Beschluss zur Gewerkschaft der Lokführer (GDL). Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde aber zugelassen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist das im Jahr 2015 eingeführte Tarifeinheitsgesetz. Vertreten in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften eine Berufsgruppe, sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass nur der Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft gilt, also jener Arbeitnehmervertretung mit den meisten Mitgliedern. So sollte verhindert werden, dass eine kleine Gewerkschaft, die eine Berufsgruppe mit einer Schlüsselposition in einem Betrieb vertritt, mit einem Streik alles lahmlegen kann. Entsprechende kleine Spartengewerkschaften sind etwa die GDL oder die Ärztegewerkschaft Marburger Bund.
Im aktuell entschiedenen Verfahren hatte die GDL gerichtlich den Antrag gestellt, dass sie zu den Stichtagen 31. Mai 2022, 9. Oktober 2023 und 26. März 2024 in dem Betrieb Rhein-Ruhr der DB Regio AG als Mehrheitsgewerkschaft anzusehen ist. Ziel war, dass allein ihre mit dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) geschlossenen Tarifverträge Anwendung finden, nicht aber die von der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Doch der Antrag hatte vor dem LAG keinen Erfolg. Denn die GDL habe keine „entscheidungserheblichen Tatsachen“ vorgetragen, dass sie wirklich die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern sei. Ein Gericht müsse hierzu zwar von Amts wegen Ermittlungen anstellen. Eine Gewerkschaft dürfe sich den Aufklärungsbemühungen aber nicht verweigern. So habe die GDL ein von der DB Regio AG angebotenes Notarverfahren nicht durchführen wollen. Sowohl die GDL als auch die EVG wollten das vom Gesetzgeber auf ihre Kosten vorgesehene Notarverfahren nicht nutzen. Sie hatten angeführt, dass solch eine auf ihre Kosten eingeholte notarielle Bescheinigung sie unverhältnismäßig in ihrer Koalitionsfreiheit verletze. Die GDL wollte zudem ihre Mitgliederstärke geheim halten.
Das LAG hielt die zu erwartenden Kosten einer notariellen Bescheinigung über die Mitgliederstärke für zumutbar. Auf Antrag einer Partei könnten die vorgebrachten Tatsachen auch als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können, so dass die Informationen nicht weiter verbreitet werden dürfen. Entsprechende Anträge wollte die GDL jedoch nicht stellen.
Az.: 12 TaBV 45/23
Schleswig (epd). Ein geduldeter Asylbewerber muss auch bei einer begonnenen Ausbildungsstelle in einem Mangelberuf mit der Ablehnung seines Asylantrags rechnen. Selbst wenn der Ausländer von der Ausländerbehörde eine sogenannte Ausbildungsduldung erhält, könne das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag ablehnen, zur Ausreise auffordern und eine Abschiebungsandrohung erteilen, entschied das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in Schleswig mit einem unanfechtbaren Eilbeschluss vom 30. Mai. Eine Berufsausbildung vermittle noch keinen Aufenthaltstitel.
Im Streitfall ging es um einen 19-jährigen Türken mit kurdischen Wurzeln. Mit seiner Einreise im September 2023 in Deutschland stellte er einen Asylantrag. Er begann eine Ausbildung in einem Friseurbetrieb in Flensburg. Als das BAMF den Asylantrag des 19-Jährigen als offensichtlich unbegründet ablehnte, wurde er innerhalb von sieben Tagen zur Ausreise aufgefordert. Andernfalls müsse er abgeschoben werden.
Das Verwaltungsgericht bestätigte die BAMF-Entscheidung. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Azubi bei einer Rückkehr in die Türkei einer Verfolgungsgefahr ausgesetzt sei. Die begonnene Ausbildung stehe der Rückkehr in sein Heimatland nicht entgegen.
Zwar sei eine Abschiebungsandrohung durch das BAMF nicht zu erlassen, wenn der Schutzsuchende über einen Aufenthaltstitel verfüge. Eine Berufsausbildung vermittle jedoch keinen Aufenthaltstitel. Eine von der Ausländerbehörde erteilte Ausbildungsduldung sei nicht bekannt. Doch auch diese stünde der Abschiebungsandrohnung nicht entgegen. Die Berufsausbildung sei in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen.
Inzwischen hatte die Arbeitgeberin des 19-Jährigen, die Flensburger Friseurmeisterin Vanessa Sörensen, Unterstützung in den sozialen Medien gesucht und Tausende positive Reaktionen erhalten. Sie beklagte, dass ihr „Traum-Azubi“ trotz sehr guter Integration und perfektem Deutsch die Abschiebung droht. Sie startete eine Online-Petition beim Schleswig-Holsteinischen Petitionsausschuss, um den weiteren Aufenthalt und die Ausbildung ihres Azubis zu ermöglichen. Eine Entscheidung steht noch aus. Unter Umständen kann auch die Härtefallkommission mit dem Fall befasst werden, die dann bindend den Aufenthalt des Azubis erlauben kann.
Az.: 10 B 123/25

Münster (epd). Eines der größten konfessionellen Gesundheits- und Sozialwirtschaftsunternehmen braucht eine neue kaufmännische Leitung: Hauptgeschäftsführer Sascha John (56) verlässt die Gruppe kurzfristig. „Wir bedauern seine Entscheidung außerordentlich, respektieren jedoch seinen persönlichen Wunsch. Wir danken Sascha John sehr für sein hohes Engagement bei den Alexianern“, sagte Hartmut Beiker, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung der Alexianerbrüder und der Gesellschafterversammlung der Alexianer GmbH. Er wünschte John „für seinen weiteren Weg - beruflich wie privat - alles Gute und Gottes Segen“.
Seit November 2023 trug John konzernweite Verantwortung. Der Volljurist und erfahrene Krankenhausmanager leitete auf Konzernebene unter anderem den somatischen Alexianer-Verbund Rheinland mit acht Krankenhausstandorten und zahlreichen weiteren Einrichtungen sowie die Verbünde Psychiatrie, Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz, im Rheinland und in Westfalen. Darüber hinaus steuerte er von Münster aus insbesondere das Personalwesen, den Rechtsbereich, die Tertiärbereiche und die Geschäftsbereiche Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie außerklinische Pflege der Alexianer.
Die von John bislang verantworteten Aufgaben werden bis auf Weiteres innerhalb der bestehenden Führungsstruktur von Haupt- und erweiterter Geschäftsführung übernommen. „Wir werden die Vakanz kompetent schließen und sind optimistisch, schon bald über eine Nachfolge informieren zu können“, so Beiker.
Die Alexianer-Gruppe ist bundesweit in fünf Verbünden, acht Bistümern und sechs Bundesländern tätig. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben derzeit 34.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt somatische und psychiatrische Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren sowie Einrichtungen der Senioren-, Eingliederungs- und Jugendhilfe.
Jenny De la Torre ist tot. Wie die von ihr gegründete Jenny De la Torre-Stiftung auf ihrer Webseite mitteilte, starb die Medizinerin am 10. Juni nach langer, schwerer Krankheit in Berlin. Bundesweit bekannt wurde De la Torre wegen ihres Einsatzes als Ärztin für obdachlose Menschen in den 1990er Jahren im gerade wiedervereinigten Berlin. De la Torre wurde 1954 in Nasca Ica in Peru geboren und wuchs in einfachen Verhältnissen auf. 1976 kam sie mit einem Stipendium in die DDR, wurde Fachärztin für Kinderchirurgie und promovierte an der Charité. Ab 1994 behandelte sie am Berliner Ostbahnhof kostenlos obdachlose Menschen. Für ihr Engagement wurde sie 1997 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Weitere Auszeichnungen folgten, 2013 die Louise-Schroeder-Medaille, eine der höchsten Auszeichnungen Berlins, und 2015 der Deutsche Stifterpreis.
Hannes Ametsreiter (58), Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, scheidet nach rund einem halben Jahr aus seinem Amt aus. Ametsreiter verlasse die Stiftung zum 31. Juli „auf eigenen Wunsch und in bestem gegenseitigen Einvernehmen“, teilte die Stiftung in Gütersloh mit. Er werde sich wieder Aufgaben in der Wirtschaft widmen. Übergangsweise werde Brigitte Mohn, Vorständin und Mitglied der Stifterfamilie, als Vorstandsvorsitzende die Stiftung leiten. Ametsreiter hatte zu Jahresbeginn den Vorsitz von Ralph Heck übernommen. Zuvor war er CEO der größten Landesgesellschaft des Telekommunikationskonzerns Vodafone in Deutschland sowie Vorstandsvorsitzender der Telekom Austria Group. Zudem werde Wilfried Uhr als Vorstand Operations in das Führungsgremium der Bertelsmann Stiftung berufen, hieß es. Uhr habe seit dem Jahr 2000 verschiedene Führungspositionen in der Bertelsmann Stiftung inne
Björn Mänken, Geschäftsführer der Diakonie Himmelsthür in Hildesheim, hat zusätzlich die Geschäftsführung der Gesellschaft für Integration (GfI) mit rund 100 Mitarbeitenden übernommen. Die ist seit 25 Jahren für Integration in der Region Hannover und im Landkreis Nienburg in Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung tätig. Hauptgesellschafter bleibt zunächst weiterhin der Verein für Integration. Mänken tritt die Nachfolge von Veronika Heß-Holscher an, die in den Ruhestand geht. Für Mänken wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Sein Unternehmen wird außerdem weitere Management-Leistungen für die GfI erbringen.
Hartmut Fritz verstärkt den Aufsichtsrat der Evangelischen Bank. Der Oberkonsistorialrat und Leiter der Finanzabteilung im Konsistorium der Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) vertritt seine Kirche in verschiedenen kirchlichen und diakonischen Gremien. Unter anderem ist er Vorsitzender des Aufsichtsrats des Verka VK Kirchliche Vorsorge VVaG sowie der Verka PK Kirchliche Pensionskasse AG. Er übernimmt das Mandat von Jörg Antoine. Der Kaufmännische Vorstand der Potsdamer Lafim-Diakonie ließ sich nach dem turnusmäßigen Ablauf der Wahlperiode nicht mehr zur Wiederwahl aufstellen. Erneut in den Aufsichtsrat gewählt wurden hingegen Hans Ulrich Anke, Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland, Markus Horneber, Vorsitzender des Agaplesion-Vorstands, Petra Hegt, Kaufmännische Vorständin beim Marienstift Arnstadt, sowie Sabine Korb-Chrosch, Kaufmännische Vorständin bei der Stiftung Das Rauhe Haus.
Jürgen Dusel (60) bleibt Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. Das Kabinett entschied am 11. Juni, ihn erneut zu berufen, wie das Sozialministerium in Berlin mitteilte. Dusel hat das Amt seit 2018 inne. Der Jurist, der von Geburt an stark sehbehindert ist, war erstmals 2018 zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berufen worden. 2022 wurde er für eine weitere Amtszeit bestellt. Vor seinem Wechsel zum Bund war Dusel unter anderem Behindertenbeauftragter des Landes Brandenburg. Die inklusionspolitischen Verabredungen im Koalitionsvertrag könnten „spürbare Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen bringen“, urteilte Dusel. „Jetzt muss es darum gehen, diese auch mit konkreten Maßnahmen umzusetzen.“
Juni
19.6. Berlin:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 030/264830
24.6. Essen:
Fortbildung „Grundlagen der Schuldnerberatung für Verwaltungskräfte - Handlungsfähig im Erstkontakt werden“
der Paritätischen Akademie NRW
Tel: 0202/2822-229
27.6. Berlin:
Fachtag „Hospiz- und Palliativversorgung für Menschen ohne eigenen Wohnraum“
der Koordinierungsstelle zur Versorgung Wohnungsloser mit lebensbegrenzender Erkrankung in Berlin
Tel.: 030/6903330
30.6.:
Online-Seminar: „Datenschutz in der Kindertagesstätte - Mit sensiblen Daten sicher umgehen“
der Paritätischen Akademie NRW
Tel.: 0202/2822-249
Juli
1.7.:
Online-Seminar „Wichtige Sozialleistungen - Kurzüberblick und Kombinationsfähigkeiten“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
1.7.:
Online-Seminar „Berufliche Schweigepflichten neben dem Datenschutz“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
2.-4.7.:
Online-Fortbildung „Agile Führungsansätze - Soziale Organisationen für die Zukunft ausrichten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
3.7. Köln:
Seminar „Controlling für Einrichtungen der Eingliederungshilfe - Grundlagen und Herausforderungen in der Unternehmenssteuerung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 0221/20930
7.7.-11.7. Freiburg:
Seminar „Projektmanagement - Effektiv planen und erfolgreich zusammenarbeiten“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
10.7.:
Online-Veranstaltung „Personalentwicklung im Plural - PE-Kongress kompakt“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710-943
16.7.-5.12. Berlin:
Zertifikatskurs „Die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/2758282-14
August
25.8.-14.1. Berlin:
Seminar „Intensivkurs Betriebswirtschaft für Führungskräfte in der Kirche“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/2883106