Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 19/2025 - 09.05.2025
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ein klares Konzept, wie künftig jenseits der gescheiterten Kindergrundsicherung der Kampf gegen Kinderarmut geführt werden soll, findet sich im Koalitionsvertrag nicht. Die wenigen geplanten Änderungen seien zwar gut, aber reichten nicht aus, um soziale Ausgrenzung zu verhindern, urteilen die Verbände. Sie werben nicht nur für höhere Leistungen, sondern für einen Systemwechsel - doch der komme nicht. Im Interview mit epd sozial analysiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Koalitionsvertrag. Die Pläne der Koalition für das Soziale klängen gut. Doch es komme auf die Umsetzung an. Tatsächlich warte viel Arbeit auf die neue Regierung, nicht zuletzt in den Bereichen Kinderarmut und Pflege, so Welskop-Deffaa.
Georg Lunemann, der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, beschreibt in seinem Gastbeitrag für epd sozial, wie der Verband seit rund zwei Jahrzehnten versucht, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - auch im Bereich des Wohnens. Er erklärt das Programm „Selbstständiges Wohnen“ (SeWo), das den Betroffenen deutlich mehr Freiräume schafft.
Brauchen hilfebedürftige Menschen einen Betreuer, dann haben geeignete Angehörige bei der Bestellung Vorrang vor einem Berufsbetreuer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. „Ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, darf nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist“, so das Gericht - und stellte klar, wann das der Fall ist.
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Ihr Dirk Baas

Berlin (epd). Kaum war der 144-seitige Koalitionsvertrag von Union und SPD für jedermann nachzulesen, waren harsche Urteile zum fehlenden Elan im Kampf gegen Kinderarmut zu hören. „Er verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele für das Bündnis Kindergrundsicherung. Die wenigen geplanten Änderungen seien zwar gut, aber reichten nicht aus, um soziale Ausgrenzung wirkungsvoll zu bekämpfen.
„Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten, und es braucht Leistungsverbesserungen“, sagte Bentele. Die bisherigen Leistungen seien zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. „Außerdem sind Leistungen wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. “Es braucht endlich einen Systemwechsel," forderte Bentele.
Doch der werde nicht kommen, analysierte die Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf, Sabina Schutter, in einem Gastbeitrag für epd sozial. Der Koalitionsvertrag enthalte ambivalente Aussagen zum Kampf gegen Armut. „Während Kinderarmut weiterhin bekämpft werden soll, ist der Ton gegenüber Menschen in Armut ein deutlich schärferer“, schreibt Schutter. Es seien zwar einige gute Ansätze wie die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags oder die Verbesserungen für Alleinerziehende erkennbar. Für eine nachhaltige Reduzierung der Kinderarmut sei das aber bei weitem nicht ausreichend: „An einer Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums führt kein Weg vorbei“, betonte Schutter.
Positive Ansätze sieht die Pädagogikprofessorin auch darin, dass die Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhöht, digitalisiert und vereinfacht werden sollen. Gut sei auch das vorgesehene kostenfreie Schulmittagessen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Dass eine Teilhabe-App es ermöglichen soll, dass Kinder möglichst viele soziale Leistungen auch tatsächlich erhalten, sei ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung.
„Kinderarmut ist immer Familienarmut. Seit Jahren verharrt diese auf hohem Niveau, ohne spürbare Fortschritte“, sagte Joachim Rock, Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, dem epd. Dass sich der Koalitionsvertrag dennoch nur auf unverbindliche Programmsätze und eine Erhöhung der Bildungs- und Teilhabeleistungen um gerade mal fünf Euro beschränke, „erweckt nicht den Eindruck, dass Armutsbekämpfung ein prioritäres Ziel der Regierung ist“.
Rock warnte, dass gewachsene Armut, bis in die Mittelschichten hineinreichende Wohnarmut und eine krasse Ungleichheit der Vermögen die Erosion des sozialen Zusammenhalts förderten. „Das ist fatal: Die Bundesregierung muss sich daran messen lassen, dass sie Armut wirksam verringert und die Lebenssituation von breiten Bevölkerungsschichten spürbar verbessert.“
Auch der Verbandschef warb mit Nachdruck für eine Neubestimmung des kindlichen Existenzminimums. Die bedarfsgerechte Erhöhung des Bürgergeldes sei überfällig. „Die Regelsätze beruhen bis heute auf der fortgeschriebenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe aus dem Jahr 2018. Weil gerade auch die Lebensmittelpreise gestiegen sind, mussten die Betroffenen in diesem Jahr eine Nullrunde hinnehmen.“
Für den Deutschen Caritasverband betont Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, dass das Thema Armut im Koalitionsvertrag „durchaus eine Aufmerksamkeit findet“. Es werde benannt, dass Menschen sich damit schwertun können, ihre eigene Existenz durch Erwerbsarbeit zu sichern. „Was Kinderarmut angeht, so steht im Koalitionsvertrag explizit drin, dass sie bekämpft werden soll. Hier freuen wir uns auf konkrete Vorschläge“, so die Caritaschefin.
Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, rief die neue Bundesregierung auf, zentrale Projekte zugunsten von Familien wie die Reform des Elterngeldes verbindlich zu finanzieren und gesetzlich zu verankern. Andernfalls bleibe alles im Koalitionsvertrag „bloße Rhetorik“, sagte er dem epd. Familien bräuchten Verlässlichkeit und keine Vertröstungen auf ungewisse Zeit.
Zur sogenannten Teilhabe-App, die der Koalitionsvertrag für Kinder ankündigt, sagte Hoffmann, eine solche technische Internetanwendung „kann hilfreich sein, aber sie darf keine Scheinlösung bleiben“. Das Bildungs- und Teilhabepaket sei schon heute viel zu bürokratisch. „Eine App ist nur dann ein Fortschritt, wenn sie Zugang zu Leistungen tatsächlich erleichtert und vor allem alle Familien erreicht - besonders jene mit geringem Einkommen“, so der Präsident. Die Umsetzung einer solchen App sei zudem komplex, weil Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten müssten.

Berlin (epd). Die Pläne der Koalition für das Soziale klingen gut, sagt Caritaschefin Eva Maria Welskop-Deffaa: „Jetzt geht es darum, dass das auch im konkreten Regierungshandeln mit Leben gefüllt wird.“ Und viel Arbeit warte auf die neue Regierung, nicht zuletzt in den Bereichen Kinderarmut und Pflege. „Wir machen gerne konkrete Vorschläge, wie sich Reformen ausgestalten lassen.“ Die Fragen stellte Christina Neuhaus.
epd sozial: Frau Welskop-Deffaa, was ist Ihnen durch den Kopf gegangen, als Sie den Koalitionsvertrag gelesen haben?
Eva Maria Welskop-Deffaa: Ich habe den Eindruck gewonnen, dass im Koalitionsvertrag das Thema der sozialen Sicherheit mit ähnlicher Bedeutung versehen wird wie die äußere und innere Sicherheit. Das erkennt man nicht, wenn man auf die Überschriften schaut, dafür muss man ihn schon ganz lesen. Aber dann finden sich an vielen Stellen sehr klare Hinweise darauf, dass die Bedeutung der sozialen Themen erkannt wird, dass sie auch als gleichrangig erkannt wird. Und das war für mich eine große Erleichterung, weil der Wahlkampf die Sorge hatte aufkommen lassen, dass diese Dimension vernachlässigt wird. Jetzt geht es darum, dass das dann auch im konkreten Regierungshandeln mit Leben gefüllt wird.
epd: Was ist dafür wichtig?
Welskop-Deffaa: Ich vertraue darauf, dass die Aussage, man wolle ressortübergreifend zusammenarbeite, wirklich ernst gemeint ist. Zum Beispiel müssen Klima, Energie und Verkehrspolitik zusammengedacht werden, um soziale Klimapolitik zu machen. Es gibt im Koalitionsvertrag nur wenige Sätze, die das schon jetzt erkennbar machen. Aber es gibt sie, und wir machen gerne konkrete Vorschläge, wie sich das ausgestalten lässt.
epd: Die ressortübergreifende Zusammenarbeit hängt ja auch vom Personal ab. Was sagen Sie dazu?
Welskop-Deffaa: Ich habe schon den Eindruck, dass hier ausreichend auf Regierungserfahrung geachtet wurde. Das finde ich sehr gut. In solch einer schwierigen Zeit schnell ins Handeln zu kommen, setzt voraus, dass man die Spielregeln nicht erst von der Pike auf neu lernen muss, sondern dass man auch weiß, wie so ein Ministerium geführt werden will. Da schauen wir natürlich als Wohlfahrtsverband sehr stark auf das Familienministerium, das jetzt zu einem Ministerium für Familie und Bildung erweitert wird. Mit Karin Prien soll das eine erfahrene Landesministerin übernehmen, die durch ihre bisherige Position genau weiß, wie wichtig es ist, die institutionellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Teilhabe auch möglich wird. Ich bin sicher, sie wird den Kitas Aufmerksamkeit schenken, sie wird den Strukturen der Ganztagsbetreuung Aufmerksamkeit schenken.
epd: Ihnen gefällt also der neue Zuschnitt des Ministeriums?
Welskop-Deffaa: Man kann keine Bildungspolitik machen, ohne die Lebenswirklichkeit der Familien ernst zu nehmen. Bei der Zuordnung der Bildungspolitik zum Forschungsministerium ging es immer eher um Bildungskarrieren. Jetzt schaut man hoffentlich stärker darauf, wie sich familiäre und soziale Lebenswirklichkeiten mit den institutionellen Angeboten verzahnen. Das kann meiner Ansicht nach nur von Vorteil sein, weil wir doch immer wieder merken, dass es noch nicht gut gelingt, den Kindern aus Familien mit Belastungen durch das schulische Angebot wirklich Anschlüsse zu sichern, Zugänge zu öffnen. Und das geht auch nur, wenn man beides gemeinsam anschaut. Wenn die Schule am Ende Dinge voraussetzt in der Familie, die die Familie nicht leisten kann, nützt ja das schönste schulische Angebot nichts. Und wenn Kindertageseinrichtungen nicht wirklich verlässlich sind, dann nützt eine Ganztagsbetreuung auf dem Papier auch gar nichts.
epd: Was halten Sie davon, dass es künftig eine Staatsministerin für Sport und Ehrenamt gibt?
Welskop-Deffaa: Wir hoffen sehr, dass die designierte Staatssekretärin Christiane Schenderlein dem Ehrenamt gebührende Aufmerksamkeit schenken wird und es nicht nur um den Sport geht. Der Sport lebt auch vom Ehrenamt, das wissen wir. Aber das soziale Ehrenamt ist für die aktuellen Herausforderungen auch besonders wichtig. Deshalb wäre es gut, wenn das vom Kanzleramt aus gezielt in den Blick genommen würde. Zum Beispiel die Frage, wie wir die Freiwilligendienste im Kontext einer Pflichtdienstdebatte, im Kontext einer Wehrdienstdebatte so stärken können, dass sie das freiwillige Engagement nachhaltig unterstützen. Wichtig ist auch, das Zusammenspiel von Professionellen und Ehrenamtlichen in der Pflege zu stärken.
epd: Die Pflege ist ohnehin eine große Baustelle. Was halten Sie von dem Plan, eine Reformkommission einzusetzen?
Welskop-Deffaa: Grundsätzlich glaube ich, es ist gut, nicht in Aktionismus zu verfallen, sondern in Ruhe zu schauen, wie die verschiedenen Einzelthemen in einer logischen Folge bearbeitet werden können. Aber es wäre vermutlich richtiger gewesen, nicht von einer 'großen Reform', sondern von 'großen Anstrengungen' zu sprechen. Es geht darum, mit einem gewissen Maß an Tatkraft, aber auch mit langem Atem, strategisch klug eine Baustelle nach der anderen so abzuarbeiten, dass das, was man am Anfang regelt, zu dem passt, was man dann vielleicht erst in ein oder zwei Jahren anpassen kann. Klar ist jedenfalls: Es gibt ganz dringenden Handlungsbedarf. Die Pflegeversicherung ist ernsthaft in Finanzierungsproblemen. Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken wird ganz erhebliche Kraftanstrengungen brauchen, um die dringenden Themen schnell anzugehen, ohne dass sie sich auf konkrete Verabredungen im Koalitionsvertrag beziehen kann. Und bei den sozialpolitischen Kommissionen fordern wir natürlich ein, dass die Expertise der Wohlfahrtsverbände genutzt wird.
epd: Wie machen sich die Probleme bei Ihnen als Pflegeanbieter bemerkbar?
Welskop-Deffaa: Unsere Pflegeeinrichtungen klagen in großer Zahl darüber, dass Zahlungen nicht mehr zeitnah erfolgen, sodass auch da echte Liquiditätsprobleme entstehen, wenn die Sozialämter zu spät zahlen. Das kann sich durchaus zu Insolvenzen auswachsen. Außerdem sagen mir die Fachkolleginnen und -kollegen, dass wir es zunehmend mit Pflegebedürftigen zu tun haben, auf die die Pflegeeinrichtungen eigentlich nicht eingestellt sind. Das sind zum einen Menschen, die letztlich zum Sterben in die Einrichtung kommen und die trotzdem eine langwierige und komplizierte Ausnahmeprozedur absolvieren müssen. Und zum anderen gibt es einen ganz großen Bedarf bei den schwer demenziell Erkrankten. Die sind teils sehr lange in den Einrichtungen und haben sehr spezielle Bedürfnisse. Für beide Fälle waren Pflegeheime ursprünglich nicht konzipiert - das verursacht viele neue Herausforderungen.
epd: Wie blicken Sie auf die geplanten Änderungen beim Bürgergeld?
Welskop-Deffaa: Die Aussage, dass Bürgergeldbeziehende, die arbeiten können, stärker sanktioniert werden sollen, war erwartbar. Man sollte aber nicht überlesen, dass im Koalitionsvertrag ganz klar steht, dass für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben, durch Qualifizierung und bessere Gesundheitsförderung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt gesichert werden soll. Wir kennen aus unserer Arbeit die vielen Menschen, die ohne Unterstützung keine Chance haben, auf dem ersten Arbeitsmarkt zurechtzukommen, zum Beispiel wegen schwerer Krankheit, Behinderung, besonderer Belastung im familiären Umfeld. Dass explizit gesagt wird, dass diese Menschen mehr Unterstützung bekommen sollen, gefällt mir sehr. Und ich hoffe, dass das jetzt auch endlich dieses herabwürdigende Reden über die Leistungsempfänger beendet. Diese groben Polarisierungen aus dem Wahlkampf müssen jetzt überwunden werden. Die helfen nämlich nicht, wenn es darum geht, Menschen zu ermächtigen und zu ermutigen, dass sie es schaffen können, wenn sie die Unterstützung annehmen, die das System für sie bereithält.
epd: Das Thema Armut nimmt im Koalitionsvertrag wenig Raum ein. Ist das ein Problem?
Welskop-Deffaa: Ich empfinde es schon so, dass sich im Koalitionsvertrag durchaus eine Aufmerksamkeit findet dafür, dass Menschen sich damit schwertun können, ihre eigene Existenz durch Erwerbsarbeit zu sichern. Man muss genau hinschauen. Zum Beispiel sollen Geflüchtete früher als bisher arbeiten dürfen. Das ist gut. Ich hoffe auch, dass es endlich gelingt, die Ankündigung wahrzumachen, dass Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen. Hier geht es um handfeste Altersarmut von Menschen, die teilweise abhängig beschäftigt sind und teilweise selbstständig arbeiten. Die arbeiten ihr ganzes Leben lang, aber weil nur von der abhängigen Arbeit Rentenbeiträge gezahlt werden, sind sie dann im Alter auf Grundsicherung angewiesen. Was Kinderarmut angeht, so steht im Koalitionsvertrag explizit drin, dass sie bekämpft werden soll. Hier freuen wir uns auf konkrete Vorschläge.
Berlin (epd). Die neue Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sieht ihr Ressort in einer gesellschaftlichen Schlüsselposition. Das Ministerium sei „dasjenige, das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt maßgeblich zuständig ist“, sagte sie am 7. Mai bei der Übernahme der Amtsgeschäfte in Berlin. „Bei uns soll immer das Verbindende und nicht das Trennende im Mittelpunkt stehen.“
„Wir begreifen gesellschaftlichen Zusammenhalt als Grundlage für Demokratie und auch als Schutz vor Extremismus“, sagte Prien. Sie formulierte „rote Linien: Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung von Minderheiten dulden wir nicht.“ Solchen Tendenzen werde sie sich „konsequent entgegenstellen“, versicherte die neue Ministerin. Sie wandte sich zugleich gegen das „Zurückdrehen“ gesellschaftlicher Entwicklungen, etwa in Fragen der Gleichberechtigung und bei der „Vielfalt moderner Familien und Lebensformen“.
Das bisherige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit dem Regierungswechsel auch die Zuständigkeit für das Thema Bildung bekommen. Dies sei „eine bewusst gewählte strukturelle Veränderung, die auch für einen Aufbruch im Bildungssystem stehen soll“, sagte Prien dazu. „Künftig werden wir Bildung ganzheitlich denken“, kündigte sie an. Prien war von 2017 bis zu ihrem Wechsel nach Berlin Bildungsministerin in Schleswig-Holstein.
Berlin (epd). Die neue Bundesregierung hat gleich zu Beginn ihrer Amtszeit eine Reihe von Beauftragtenposten abgeschafft. Künftig wird es unter anderem keine Botschafterin für feministische Außenpolitik, keine Sonderbeauftragte für internationale Klimapolitik und keinen Meeresbeauftragten mehr geben. Auch der von der Ampel-Regierung geschaffene Posten eines Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen im Bundesinnenministerium wird wegfallen. Die Aufgaben würden „künftig in den zuständigen Organisationseinheiten der Ressorts wahrgenommen“, heißt es in dem am7. Mai veröffentlichten Kabinettsbeschluss.
Die Liste umfasst mehr als 20 Posten von Beauftragten, Koordinatoren sowie auch von einzelnen Ressorts benannten Sonderposten, etwa den Radverkehrsbeauftragten im Verkehrsministerium. Nicht alle davon sind auf der Liste der offiziellen Beauftragten und Koordinatoren der Bundesregierung verzeichnet. Die Zahl dieser Beauftragten des Bundes - 43 sind es - wird damit nicht ganz halbiert, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigt wurde.
Der Kabinettsbeschluss hält zudem fest, dass Beauftragte, Sonderbeauftragte sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren „künftig ausschließlich durch Kabinettsbeschluss oder Organisationserlass des Bundeskanzlers bestellt“ werden sollen, sofern die betreffende Funktion nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Erhalten bleiben in der neuen Bundesregierung unter anderem der Ostbeauftragte, die Integrationsbeauftragte, der Beauftragte für Kultur und Medien und der Aussiedlerbeauftragte. Neu geschaffen wird der Posten einer Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt. Manche Beauftragtenposten kann die Bundesregierung nicht abschaffen, weil sie eine gesetzliche Grundlage haben, wie etwa das Amt des Behindertenbeauftragten, der Antidiskriminierungsbeauftragten und der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten.
Berlin (epd). Das Bundesinnenministerium hat einen angekündigten Abschlussbericht zur Prüfung einer möglichen Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorgelegt. Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte am 4. Mai in Berlin mit, dass Kooperationen mit Drittstaaten ein weiterer Baustein sein, um „irreguläre Migration“ zu begrenzen. Entscheidend sei dabei ein eng abgestimmtes gemeinsames Vorgehen der Europäischen Union. Dennoch sei eine Anwendung von Drittstaatmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern unrealistisch, weil „erhebliche Hürden, insbesondere mit Blick auf den Menschenrechtsschutz und Rechtstaatlichkeit im Drittstaat“ bestehen, wie es in dem Bericht heißt.
Demzufolge enthält der Abschlussbericht laut Bundesinnenministerium folgende weitere Schlussfolgerungen: Eine Umsetzung der Drittstaatenmodelle erfordert teils umfangreiche Rechtsänderungen in nationalen Gesetzen sowie im Recht der Europäischen Union.
Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) sieht ein sicheres Drittstaatenkonzept vor. Das GEAS knüpft die Anwendung des sicheren Drittstaatenkonzepts aber bisher an das Vorliegen eines Verbindungselements zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat (etwa familiäre Verbindungen oder vorheriger Aufenthalt in dem Drittstaat). Dieses Verbindungselement ist völkerrechtlich und in den EU-Verträgen nicht zwingend vorgegeben, kann also durch den Rat und das Europäische Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission geändert werden.
Außerdem müssten sich Drittstaaten finden, die zu einer solchen Zusammenarbeit bereit wären, wie es in dem Bericht heißt: Absehbar dürfte nur eine kleine Anzahl von Staaten in relevanten Regionen für ein Drittstaatenmodell infrage kommen, weil dort die notwendigen Bedingungen weitestgehend erfüllt sind oder innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens erreicht werden könnten. „Allerdings gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass diese Drittstaaten bereit wären, über eine entsprechende Kooperation zu verhandeln.“
Im Juni vergangenen Jahres hatte das Bundesinnenministerium bereits einen Sachstandsbericht veröffentlicht, der die Skepsis zahlreicher Organisationen gegenüber solchen Verfahren teilte. Schon dieser Bericht verwies auf rechtliche und praktische Hürden sowie die voraussichtlich hohen Kosten, die solche Verfahren verursachen würden. Die Reform GEAS wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU im Mai 2024 verabschiedet und kommt ab Juni 2026 zur Anwendung.

Als Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) verfolgen wir seit vielen Jahren das Ziel, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen - auch und besonders beim Thema Wohnen. Mit unserem Programm „Selbstständiges Wohnen“ (SeWo) unterstützen wir Menschen mit Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf dabei, in den eigenen vier Wänden zu leben - auch dann, wenn sie bislang auf besondere Wohnformen, früher als stationär oder Heim bezeichnet, angewiesen waren.
Seit nahezu zwei Jahrzehnten setzen wir uns mit sogenannten Intensiv Ambulanten Wohnkonzepten (IAW) für mehr Wohnvielfalt ein. Die bieten individuelle Zwischenlösungen, die weder dem klassischen stationären noch dem rein ambulanten System entsprechen. Sie greifen das zentrale Prinzip des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf: Nicht die Struktur bestimmt die Hilfe, sondern der individuelle Unterstützungsbedarf der Person bestimmt sie.
Mit dem SeWo-Programm, das 2017 mit der Gründung unserer Tochtergesellschaft „Selbstständiges Wohnen gGmbH“ startete, sind wir diesen Weg konsequent weitergegangen. Wir fördern gezielt innovative Wohnformen, die neben technischer Assistenz auch eine sozialräumliche Verankerung in den Stadtteilen und Dörfern umfassen. Der LWL stellt hierfür zehn Millionen Euro zur Verfügung - flankiert durch Fördermittel des Landes NRW, die eine bezahlbare Miete garantieren.
Ein Ideenwettbewerb im Gründungsjahr 2017 markierte den Auftakt des Programms. Gesucht wurden praxisnahe Konzepte für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, die Teilhabe im Quartier ermöglichen und technische Unterstützung beim Wohnen einbeziehen. Die Vorschläge kamen sowohl von Trägern der Eingliederungshilfe als auch von Elterninitiativen. Fünf Projekte - in Bad Driburg, Münster, Lübbecke, Paderborn und Sassenberg - wurden bereits erfolgreich umgesetzt. Zwei weitere, thematisch spezialisierte Projekte, die von externen Investoren realisiert wurden, erhielten zusätzlich eine Förderung im Bereich der Quartiersarbeit. Über Kooperationsverträge zwischen der SeWo und sozialen Trägern soll eine passgenaue Belegung und Unterstützung gewährleistet werden, sodass der Wohnraum langfristig der vorgesehenen Zielgruppe zur Verfügung steht.
Ein Schwerpunkt des SeWo-Programms liegt in der Einbindung in das jeweilige Quartier - verstanden als überschaubarer, alltäglicher Lebensraum, in dem sich Menschen orientieren, versorgen, begegnen und in dem sie eingebunden sind. Dabei spielen nicht nur bauliche Rahmenbedingungen eine Rolle, sondern vor allem soziale Netzwerke, erreichbare Angebote und barrierefreie Teilhabemöglichkeiten.
Zur Quartiersentwicklung fördert die SeWo für zwei Jahre 50-Prozent-Stellen von sogenannten Fachkräften für Quartiers- und Teilhabegestaltung. Sie informieren bereits vor dem Einzug über das Projekt, stehen Nachbarn und Mieterinnen als Ansprechpartner zur Verfügung und bauen tragfähige Netzwerke vor Ort auf. Sie erschließen Freizeitangebote, ermöglichen Teilhabe über Gremienarbeit und fördern inklusive Prozesse im Sozialraum.
Ein zweiter zentraler Aspekt ist die technische Unterstützung der Menschen. Zunächst lag der Fokus auf kabelgebundener Haustechnik, wie etwa schlüssellosen Türöffnungen, die mobilitätseingeschränkten Personen mehr Selbstständigkeit ermöglichen. Diese Technik ist so gestaltet, dass sie über Tablets, Sprachsteuerung und individuell angepasste Hilfsmittel einfach bedienbar ist.
Inzwischen hat sich das Spektrum der Hilfen erweitert: Funkbasierte Systeme haben sich als zuverlässig und flexibel erwiesen. Sie lassen sich einfacher nachrüsten und individueller auf die Bedürfnisse der Mieterinnen und Mieter anpassen. Für die zukünftigen Projekte wird das das Mittel der Wahl sein.
Was 2017 noch als Zukunftsmusik galt, ist heute Realität - und der Fortschritt geht weiter. Die Entwicklungen in der technischen Assistenz, der digitalen Vernetzung und beim barrierefreien Wohnen schreiten rasant voran. Wir beobachten genau, wie diese Entwicklungen sinnvoll in die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen integriert werden können, ohne sie zu überfordern.
So vielversprechend die Idee des selbstständigen Wohnens für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ist - die praktische Umsetzung bringt auch Herausforderungen mit sich. Die größte Hürde ist vielerorts der Mangel an geeignetem Wohnraum. Barrierefreie Wohnungen in durchmischten Quartieren sind nach wie vor knapp, und geeignete Grundstücke in sozialräumlich attraktiven Lagen schwer zu finden.
Hinzu kommen aufwändige Abstimmungsprozesse zwischen unterschiedlichen Akteuren: Träger der Eingliederungshilfe, Bauherren, Kommunen und Fördermittelgeber müssen von Beginn an eng zusammenarbeiten.
Ein zusätzlicher Hemmschuh sind die stetig steigenden Baukosten. Insbesondere bei Neubauten mit barrierefreier Ausstattung übersteigt die Finanzierung häufig die Mittel der sozialen Wohnraumförderung, die in vielen Fällen nicht ausreicht. Auch die technische Ausstattung erfordert eine sensible Balance zwischen individuellen Bedürfnissen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.
Dennoch bin ich überzeugt: Die Entwicklung von flexiblen und teilhabeorientierten Wohnformen ist ein zukunftsweisender Beitrag zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Sie stehen exemplarisch für ein modernes Verständnis von Inklusion, das Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und soziale Teilhabe ernst nimmt.
Deshalb ist mir wichtig, dass wir als LWL auch künftig mutig neue Wege gehen - mit Innovationsgeist, Verantwortung und in enger Partnerschaft mit den Akteuren und Akteurinnen der Praxis. Denn: Selbstbestimmtes Wohnen darf kein Privileg sein. Es muss für alle Menschen möglich sein, die diesen Weg für sich wählen.
München (epd). Im weltweiten Vergleich arbeiten die Deutschen überdurchschnittlich oft von zu Hause. Dies zeigt laut Mitteilung vom 2. Mai eine Auswertung des ifo Instituts unter Arbeitnehmern mit Hochschulabschluss in 40 Ländern. Demnach arbeiten Menschen in Deutschland durchschnittlich an 1,6 Tagen pro Woche von zu Hause. Der globale Durchschnitt beträgt 1,2 Tage pro Woche bei Vollzeit von mindestens sechs Arbeitsstunden pro Tag. „Trotz prominenter Beispiele von Unternehmen, die ihre Beschäftigten zurück ins Büro holen, zeigen unsere Ergebnisse, dass die Homeoffice-Quote seit 2023 international stabil ist“, sagte Forscher Mathias Dolls.
In Europa wird unter den Akademikern lediglich in Finnland mehr von zu Hause gearbeitet (im Schnitt 1,7 Tage pro Woche). Weltweit am weitesten verbreitet ist Homeoffice in Kanada (1,9 Tage) und im Vereinigten Königreich (1,8 Tage). Am wenigsten verbreitet ist das Homeoffice in Südkorea (0,5 Tage), China und Griechenland (je 0,6 Tage).
Beschäftigte mit Kindern teilen ihre Arbeitswoche laut ifo Institut häufiger zwischen dem Homeoffice und dem Standort des Arbeitgebers auf, während Beschäftigte ohne Kinder häufiger entweder vollständig remote oder vollständig vor Ort arbeiten. In beinahe allen Ländern ist die Homeofficerate bei Männern und Frauen ähnlich hoch. Der Wunsch, im Homeoffice zu arbeiten, ist bei Frauen mit Kindern stärker ausgeprägt als bei Frauen ohne Kinder.
Die Studie wurde von November 2024 bis Februar 2025 in 40 Ländern unter Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren durchgeführt. Die Gesamtstichprobe pro Land umfasst mindestens 1.000 Befragte.
Wiesbaden (epd). Das hessische Sozialministerium hat einen Leitfaden zur Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen veröffentlicht. „Der Praxisleitfaden ist ein mit Checklisten, Arbeitsblättern und Informationen gefüllter Werkzeugkasten“, teilte das Ministerium am 2. Mai in Wiesbaden mit.
Für die Handreichung unter dem Titel „Miteinander ankommen“ habe die Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligenagenturen in Hessen drei Modellstandorte von 2022 bis 2024 begleitet. Dort sei das ehrenamtliche Mentoring für unbegleitete minderjährige Ausländer und junge Volljährige erprobt worden. Die Erkenntnisse seien unter wissenschaftlicher Begleitung des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz zusammengefasst worden.
Der Leitfaden sei ein Angebot an Kommunen und andere Akteure, sich den Erfahrungsschatz aus dem Programm für die hauptberufliche wie ehrenamtliche Arbeit mit unbegleiteten Geflüchteten zunutze zu machen, sagte die hessische Sozial- und Integrationsministerin Heike Hofmann (SPD). „Wir helfen damit, Leitplanken zu setzen, um junge Geflüchtete dabei zu unterstützen, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden“, sagte sie.
Die Handreichung eigne sich auch für andere Zielgruppen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in verwandten Feldern der sozialen Arbeit, ergänzte Hofmann: „Er lässt sich methodisch leicht anpassen und auf weitere Prozesse zum Aufbau und Erhalt von ehrenamtlichen Strukturen übertragen.“
Hannover (epd). Niedersachsen will wohnungslosen Menschen helfen, eine Wohnung zu finden und zu behalten. Dazu ist ein Projekt gestartet, das an vier Modellstandorten Lösungen für Mieter mit sozialen Problemen erprobt, wie das Sozialministerium am 5. Mai in Hannover mitteilte. Ziel sei es, die Best-practice-Beispiele landesweit umzusetzen.
„Wohnen ist ein Menschenrecht, wer seine Wohnung verloren hat, braucht Unterstützung“, sagte Staatssekretärin Christine Arbogast bei der Auftaktveranstaltung in Hannover. Die Stigmatisierung von Menschen aufgrund schwieriger Lebenslagen müsse überwunden werden.
Zwei der Modellstandorte liegen im ländlichen Raum, zwei in urbanen. In Twistringen im Landkreis Diepholz sind die Wohnungslosenhilfe sowie der Caritasverband der Diözese Osnabrück beteiligt, im Ortsteil Kästorf der Stadt Gifhorn engagiert sich die Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten. Weitere Standorte sind die Region Hannover und Göttingen, hier beteiligen sich die Soziale Raumwohnhilfe und der Diakonieverband Göttingen. Das Land unterstützt das Projekt mit rund 173.000 Euro pro Standort und Jahr.

Berlin (epd). Am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben sich mehrere Interessenvertreter mit deutlicher Kritik an Missständen sowie Forderungen an Politik und Öffentlichkeit gewandt. „Inklusion ist Menschenrecht“, hieß es etwa beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Zugleich wies Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, am 5. Mai darauf hin, dass „menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion und Gleichberechtigung zunehmend infrage gestellt werden“.
Der Sozialverband VdK verlangte zum jährlichen Protesttag am 5. Mai einen Anspruch Betroffener auf Barrierefreiheit. Präsidentin Verena Bentele sprach sich dafür aus, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. „Erst dann können Menschen mit Behinderung selbstverständlich ins Kino oder Restaurant gehen, einkaufen oder sich eine passende Arztpraxis aussuchen“, begründete Bentele ihre Forderung.
Sie verlangte außerdem, Bahnhöfe im Nah- und Fernverkehr so schnell wie möglich barrierefrei umzubauen. Der Umbau dürfe nicht auf Bahnhöfe mit mehr als 1.000 Reisenden pro Tag beschränkt bleiben. Von der Bundesregierung forderte die VdK-Präsidentin, Barrierefreiheit als Grundsatz in das Baugesetz und die Förderrichtlinien aufzunehmen und so dem Bau behindertengerechter Wohnungen „einen großen Schub“ zu verleihen. Bundesweit fehlten aktuell drei Millionen barrierefreie Wohnungen, erläuterte sie.
Auch der Caritas-Verein für Behindertenhilfe und Psychiatrie verlangte „eine echte Wende bei der Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung“. Es fehlten unter anderem kleine, bezahlbare und barrierearme Wohnungen sowie Wohnraum in betreuten Wohngemeinschaften. Das seien die Kernaussagen eines aktuellen Gutachtens, das das Pestel Institut im Auftrag der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) erstellt habe. „Das soziale Drama durch fehlende 550.000 Wohnungen wirkt sich bundesweit aus. Es fehlen kleine, bezahlbare und barrierearme Wohnungen und Wohnraum in betreuten Wohngemeinschaften sowie in besonderen gemeinschaftlichen Wohnformen der Eingliederungshilfe“, so die CBP.
Sie forderte eine gezielte Förderung des Wohnraums für Menschen mit Behinderung in inklusiven Quartieren, in betreuten Wohngemeinschaften und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Dringend ist eine zumindest temporäre Quotierung im sozialen Wohnungsbau von zehn Prozent zugunsten von Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Wohnraum.
VdK-Chefin Bentele bemängelte außerdem, Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erlebten häufiger Diskriminierungen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, bei Versicherungen, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oder durch die Digitalisierung. Sie drang deshalb auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. „Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, den man sich ab und an mal leistet, sondern ein Menschenrecht“, unterstrich Bentele.
Der 5. Mai ist laut Menschenrechtsinstitut seit mehr als 30 Jahren der Europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der Protesttag stand in diesem Jahr unter dem Motto „Wir sind 10 Millionen - Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe kritisierte, der Protesttag werde „allzu oft zum symbolischen Akt ohne nachhaltige Konsequenzen. Was wir stattdessen brauchen, ist konsequentes politisches Handeln.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention sei seit mehr als 15 Jahren in Kraft und es gebe zahlreiche nationale Gesetze, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hätten - dennoch sei sie „immer noch nicht Realität“. Der Fachverband warb für konkrete Reformschritte, etwa, dass die Eingliederungshilfe am konkreten Bedarf ausgerichtet wird. Zudem müsste die Dokumentationspflicht abgebaut werden. Weiterhin sollten behinderte Menschen in besonderen Wohnformen Zugang zu ambulanten Pflegeleistungen bekommen.
Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, sagte, „Teilhabe muss zur Regel werden und von allen gleichermaßen gelebt werden. Nur dann erfahren Menschen mit Behinderungen echte Inklusion.“ Die Diakonie Hessen stelle mit ihren 57 Mitgliedern im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung. Doch der Wohlfahrtsverband und seine Mitglieder stellten fest, dass das Antragsverfahren für diese gesetzlich festgelegten Leistungen, die eigentlich für Teilhabe sorgen sollen, viel zu aufwendig sind. Tag: „Umfangreiche Verfahren sind eine große Barriere für Menschen mit Behinderungen wie auch für unsere Mitglieder, die diese Leistungen erbringen.“
Jessica Bartels, Referentin für Soziale Teilhabe bei der Diakonie Hessen, ergänzte: „Es geht um Menschen, die ganz alltägliche Entscheidungen selbst treffen möchten und die Möglichkeiten haben wollen, ihre Freizeit, zum Beispiel Konzertbesuche oder Urlaubsreisen, selbstbestimmt zu gestalten.“ Hierfür brauche es zur Unterstützung Teilhabeassistenzen. „In Hessen versickern zurzeit zu viele finanzielle Mittel im bürokratischen Aufwand, anstatt direkt in die Leistungen für die Menschen zu gehen. Volle und gleichberechtigte Teilhabe darf nicht abhängig von der jeweiligen Sachbearbeitung sein oder an einer schwer verständlichen Sprache scheitern.“ Gebraucht werde ein breites Verständnis, dass Inklusion keine Sonderleistung ist.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg rief dazu auf, mehr Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu müsse der Zugang zu Werkstätten allen Menschen mit Behinderungen möglich und die dafür notwendige personelle und räumliche Ausstattung gewährleistet sein, so der Verband am 2. Mai.
„Jeder Mensch muss gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. So ist es in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert“, sagte Vorstand Ulf Hartmann. Das sei unabhängig davon, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist, und gelte in gleichem Maße für Menschen mit schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen. „Doch bisher haben sie keinen Zugang zu einem Werkstattarbeitsplatz und damit auch keinerlei Ansprüche auf einen Lohn oder eine rentenrechtliche Absicherung. Das muss sich dringend ändern“, so der Vorstand. Die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt müsse auch für Menschen mit einer schweren Behinderung möglich sein und dürfe nicht wegen eines höheren Bedarfs an Assistenz eingeschränkt werden.

Berlin (epd). Zum 80. Jahrestag des Kriegsendes haben mehrere Sozialverbände der Opfer der NS-Gewaltherrschaft und der Kriegstoten gedacht. VdK-Präsidentin Verena Bentele mahnte am 7. Mai zur Wachsamkeit gegenüber extremistischen und antidemokratischen Strömungen. Ähnlich äußerten sich die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, der Bundesverband Rehabilitation und die AWO.
„Als Sozialverband VdK erinnern wir heute, 80 Jahre danach, an das unfassbare Leid, das die Nationalsozialisten mit dem Grauen des Zweiten Weltkriegs über Europa und die ganze Welt gebracht haben“, sagte Bentele in Berlin. Aus der historischen Verantwortung heraus sei es dem VdK ein zentrales Anliegen, Unrecht und Ausgrenzung nicht in Vergessenheit geraten zu lassen: „Die Erinnerung ist für alle Generationen eine Verpflichtung, jetzt und in Zukunft. Das Gedenken an die Opfer des Weltkriegs und der Nazi-Diktatur mahnt uns, wachsam zu bleiben gegenüber jeder Form von Diskriminierung, Ausgrenzung oder Abwertung von Menschen.“
Sie sagte, unhaltbare Thesen zur Integration und Inklusion sowie Vorurteile beispielsweise gegen Menschen mit Behinderungen, arme Menschen oder jene, die aus anderen Ländern kommen, würden in Teilen der Gesellschaft wieder laut. „Auch Artikel 1 des Grundgesetzes, “Die Würde des Menschen ist unantastbar„, wird von antidemokratischen Kräften angezweifelt“, so Bentele. Es gelte, gemeinsam all jenen entgegenzutreten, „die heute wieder Menschenrechte und den Wert der Vielfalt in Frage stellten - mit Mut und mit der festen Überzeugung: Nie wieder!“.
Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) verwies auf alarmierende Umfrageergebnisse. Der „Gedenkanstoß MEMO Deutschland - Multidimensionaler Erinnerungsmonitor“ der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft habe deutlich gemacht, dass in der Bevölkerung in Deutschland kaum Wissen über die Ermordung von Menschen mit Behinderung und Menschen mit psychischer Erkrankung in der NS-Zeit feststellbar ist. Nur 36 Prozent der Befragten konnten den Angaben nach unter dem Begriff der „Euthanasie“ die Ermordung von Menschen mit Behinderung in der NS-Zeit einordnen. Fast 29 Prozent der Befragten kannten den Begriff der „Euthanasie“ überhaupt nicht.
Vor diesem Hintergrund forderte der CBP eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung, die Förderung von Gedenkstätten und der Erinnerungskultur sowie die Verankerung der historischen Ereignisse in die allgemeine Bildung sowie in allen Ausbildungsgängen bei medizinischen, pflegerischen sowie pädagogischen Berufen.
Der BDH Bundesverband Rehabilitation erinnerte an die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen durch das NS-Regime. „Zahlreiche Mitglieder unseres Verbandes - insbesondere hirnverletzte Kriegsopfer - wurden im Rahmen der sogenannten 'Euthanasie'-Programme verfolgt, entrechtet und ermordet“, sagte die Vorsitzende Ilse Müller. Insgesamt wurden über 300.000 Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen ermordet: „Ein beispielloses Menschheitsverbrechen, das in der Erinnerung unserer Gesellschaft nicht verblassen darf.“
Wer die Vergangenheit verdränge, gefährde die Zukunft, so Müller. „Die Erinnerung an die grausame Ermordung von Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus ist Mahnung und Verantwortung zugleich: Für eine Gesellschaft, in der Menschenwürde und Inklusion unantastbar bleiben“, betonte die Vorsitzende.
Sie warnte vor einer schleichenden Abwertung der Erinnerungskultur. Rechtspopulistische und autoritäre Strömungen stellten gezielt die historische Wahrheit infrage. Sie verbreiteten Narrative, die auf Abgrenzung, Entwertung von Minderheiten und geschichtsrevisionistischen Mythen basierten. „Dagegen braucht es eine starke, aufgeklärte Zivilgesellschaft und eine Erinnerungskultur, die nicht nur zurückblickt, sondern auch wachsam in die Gegenwart schaut.“
Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), sagte, das heutige Gedenken an die Opfer „muss uns auch zum Handeln bringen: Die offene und freiheitliche Gesellschaft ist heute wieder akut in Gefahr“. Er rufe alle Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft dazu auf, „sich nicht nur zu bekennen, sondern Rechtsextremismus, Antisemitismus und jeden Rassismus entschlossen zu bekämpfen“.
Bonn (epd). Viele Menschen mit Behinderung blicken mit Skepsis und Zukunftssorgen auf die neue Bundesregierung. Wie die Aktion Mensch in Bonn berichtet, ergab eine Umfrage, dass 70 Prozent der Betroffenen mit dem Ergebnis der Bundestagswahl unzufrieden sind. „Nur jeder Fünfte ist der Meinung, dass die künftige bei der Umsetzung von Inklusion erfolgreich sein wird“, teilte die Organisation mit. Mit 74 Prozent sorgen sich nach der Bundestagswahl sogar sieben Prozent mehr um einen Bedeutungsverlust von Inklusion als noch vor der dem Urnengang.
Weiter heißt es in der Mitteilung, die Befragten befürchteten, Inklusion könne nach der Regierungsbildung mehr und mehr nur noch als „Luxus“ gesehen werden, denn als politisches Top-Thema auf der Agenda stehen. Die Umfrage entstand im Vorfeld des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai.
Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, nannte die Befragungsergebnisse alarmierend. „Die Sorgen und Ängste von Menschen mit Behinderung nehmen zu. Das ist ein deutliches Signal an die neue Regierung, Inklusion und Teilhabe konsequent umzusetzen.“ Die Gesellschaft sei aufgerufen, sich gemeinschaftlich für die Rechte von Menschen mit Behinderung starkzumachen.
Die Sprecherin verwies erneut auf drei Kernforderungen an die Politik, die in der Umfrage thematisiert wurden. Der Erhalt und Ausbau der sozialen Sicherungssysteme wie beispielsweise das Bürgergeld und die Krankenversicherung (48 Prozent), die Verfügbarkeit von barrierefreiem Wohnraum (42 Prozent) sowie bessere Arbeitsmarktchancen (39 Prozent).
Die Sozialorganisation appellierte daher an die kommende Bundesregierung, die Ängste der befragten Menschen mit Behinderung ernst zu nehmen und richtungsweisende Entscheidungen für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft schnell anzugehen und umzusetzen.
Für die Umfrage nach der Bundestagswahl hat die Aktion Mensch nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos in der Zeit vom 28. Februar 2025 bis zum 4. März 2025 bundesweit 407 Menschen mit Beeinträchtigung ab 16 Jahren sowie vom 15. April 2025 bis zum 22. April 2025 457 Menschen mit Beeinträchtigung online befragt.

Eckernförde/Kiel (epd). „Es kann sein, dass ich anfange zu stottern oder plötzlich panisch werde“, beginnt Britta Flaig die Lesung ihres neuen Kinderbuchs „Mama Berta und das Vergessen“ in Kiel. Ihre Erkrankung an Alzheimer-Demenz mache sich oft in Schüben bemerkbar. Wenn das Vergessen kommt, dann oft begleitet von Panik oder Angst. „Nicht erschrecken - dann fängt mein Mann einfach an zu singen. Singen Sie mit oder warten kurz ab, mit altbekannten Liedern fange ich mich schnell wieder“, erklärt die 57-Jährige ehemalige Kunstlehrerin dem Publikum.
Altbekanntes hilft. Alte Lieder, Gedichte aus der Schulzeit und Geschichten - Letztere habe die ehemalige Grundschullehrerin schon immer gerne erzählt. „Malen und Geschichten erzählen - das liebe ich einfach“, sagt Flaig strahlend. Sie wirkt aufgeweckt, ist sportlich. Dass sie eine schwere Krankheit hat, sieht niemand.
Vor sieben Jahren hat die Eckernförderin herausgefunden, dass etwas nicht stimmt. Sie verlor immer öfter ihren Schlüssel, vergaß Verabredungen. „Ich werde halt alt“, tat sie es mit Humor ab. „Das ist auch am Anfang richtig so“, erklärt Cornelia Prepernau vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein. „Durch Stress oder Lebensumbrüche kommen schnell mal ein paar Dinge durcheinander. Das sollte einen nicht unbedingt beunruhigen“, sagt die Pädagogin und Altenpflegerin. „Erst wenn der Zustand anhält und sich Ungewöhnliches häuft, sollte der Hausarzt aufgesucht werden.“
So war es bei Flaig. Nur, dass Ärzte nicht immer eine Lösung bringen. „Burnout, Burnout, Burnout“ - immer wieder bekam die Lehrerin die gleiche Diagnose. „Ich war in verschiedenen Kuren, in den Bergen wandern, habe Therapien bekommen - das war alles schön und gut, aber eben keine Lösung.“ Im Gegenteil, es wurde immer schlimmer.
Der Tiefpunkt kam in einer Unterrichtsstunde, erinnert sich Flaig: „Als mir meine Schüler sagten, dass ich den Arbeitsauftrag vor fünf Minuten schon einmal erklärt hatte, wusste ich: So kann es nicht weitergehen.“ Den Job musste sie aufgeben.
Erst seit ein paar Jahren würden beim Verdacht auf Demenz schneller eindeutigere Tests durchgeführt, erklärt Prepernau. Dabei sei die schnelle Diagnose wichtig. „Es gibt Demenzen, die behandelbar sind.“ Würden sie frühzeitig erkannt, könne gegengesteuert werden. Oft käme eine eindeutige Diagnose aber spät und daher in höherem Alter.
Bis dahin ist der Weg voller Verunsicherung, Selbstzweifel und kräftezehrend. „Ich war nachher so weichgekocht, dass ich einfach froh war, eine Diagnose zu haben“, erinnert sich Flaig. „Da war erst mal eine große Erleichterung und dann tiefe Trauer, keine Angst, sondern wirklich Trauer.“
Die Kunstlehrerin ist Mutter von vier Kindern und Oma von drei Enkelkindern. Es sieht gelassen, fast leicht aus, wie sie in Latzhose dasitzt, bunte Bilder hochhält und aus ihrem Kinderbuch liest. Es erzählt von Schafkindern, die herausfinden, dass ihre Mutter Demenz hat. „Dann kriegt die Mama Hilfe, und zum Schluss finden sie alle wieder zusammen.“
Mittlerweile haben auch Flaigs Kinder ihren Frieden mit der Krankheit gemacht - zumindest „so gut es geht“, sagt Sohn Joram. Es sei hart, aber es könne geschafft werden. „Weil wir alle in einem so guten Austausch stehen und Mama so offen damit umgeht“, beschreibt der 23-Jährige. Offenheit und Akzeptanz seien im Umfeld essenziell. Von der Diagnose zu wissen und sie zu verstehen, seien verschiedene Dinge. Wichtig sei, nachzufragen und Unterstützung anzubieten.
Für Betroffene könne gute Organisation unangenehmen Überraschungen vorbeugen. Dazu gehöre beispielsweise ein Rucksack oder eine Tasche. „Diese Tasche muss jeden Tag gepackt werden. Wo ist der Schlüssel, wo ist die Brille und wo sind andere Dinge, die wirklich wichtig sind“, zählt Flaig auf. „Das ist jeden Tag eine Übung, und man muss weniger suchen.“ Der zweite Punkt sei eine Ergotherapie, die spezialisiert auf Alzheimer ist.
„Am wichtigsten ist und bleibt aber Kommunikation“, betont die Lehrerin. Früher seien Freunde und Bekannte manchmal wütend gewesen, wenn Flaig wieder eine Verabredung vergessen hatte. „Jetzt wissen sie, dass sie mich lieber vorher noch mal anrufen“, sagt sie und lacht. Die Autorin möchte Menschen Mut machen, den ersten Anzeichen auf den Grund zu gehen, sich nicht von Fehldiagnosen verunsichern zu lassen. „Geht auf die Suche, wenn ihr das Gefühl habt, da stimmt irgendetwas nicht.“ Vergessen gehe mit der Krankheit einher, deswegen müsse aber niemand aus der Gesellschaft verschwinden.

Berlin (epd). Die Berliner Kältehilfe hat eine positive Bilanz der abgelaufenen Winterperiode gezogen. Wie Koordinator Jens Aldag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte, gab es im Schnitt eine Auslastung von rund 90 Prozent in den Einrichtungen. In der Spitze seien rund 1.200 Plätze belegt gewesen. Mit dem Beginn des Mai endete die Kältehilfe-Saison, in der Obdachlosen Übernachtungsmöglichkeiten geboten werden.
Laut neuen Zahlen des Wohnungslosenberichts des Bundes gebe es in Berlin aktuell knapp 8.400 Wohnungslose, sagte der Kältehilfe-Koordinator: „Das ist natürlich eine Hausnummer, wenn wir im Gegensatz dazu in der Spitze nicht mal 1.200 Menschen in den Notübernachtungen haben.“
Aldag sprach auch über die Herausforderungen der Kältehilfe. Für die kommende Winterperiode ab Oktober seien rund 200 Plätze vakant, es fehle an Immobilien. Zudem befinde sich man in einem Generationenwechsel der ehrenamtlichen Arbeit: „Gerade die alten Hasen, die ganz lange dabei waren und viel Erfahrung haben, sind mittlerweile jenseits der Rente.“ Genug Ehrenamtliche zu finden, sei immer ein Problem, die Fluktuation sei hoch. Es sei schwierig, wenn Leute für nur ein paar Wochen einsteigen.
Zudem warnte Aldag vor dem Sommer, auch vor dem Hintergrund des Klimawandels. „Der Hitzeschutz ist mittlerweile genauso wichtig wie der Kälteschutz. Auch der Sommer kann lebensbedrohlich sein“, sagte er. Es bräuchte mehr Schutz in der Mittagszeit. Generell plädierte er für eine Aufstockung der ganzjährigen Unterkünfte. Während der Sommerzeit gebe es nur rund 460 Übernachtungsplätze: „Von daher ist es wichtig, dass sich die Hitzehilfe in der öffentlichen Wahrnehmung und im Landeshaushalt etabliert.“
Im Umgang der Bevölkerung mit Obdachlosen sagte Aldag, generell gelte für das ganze Jahr: „Ansprechen, fragen, ob die Person Hilfe braucht, ob es ihr gut geht. Gerade das Zwischenmenschliche ist ein großer Faktor.“ Obdachlose erführen viel Ablehnung und seien oft einfach dankbar, wenn man sich ihnen zuwendet.
Die Berliner Kältehilfe wurde 1989 von Berliner Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und der zuständigen Senatssozialverwaltung ins Leben gerufen. Ziel ist es, Obdachlosen in der kalten Jahreszeit Unterschlupf und damit Schutz vor lebensbedrohlichen Temperaturen anzubieten.

Karlsruhe (epd). Bei der Auswahl eines Betreuers für eine hilfebedürftige Person haben Angehörige regelmäßig Vorrang vor einem Berufsbetreuer. „Ein Angehöriger, der zur Übernahme der Betreuung bereit ist, darf grundsätzlich nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn er hierfür nicht geeignet ist“, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 24. April veröffentlichten Beschluss klar. Nicht geeignet sei der Angehörige, wenn er „die Wünsche und den mutmaßlichen Willen des Betreuten“ nicht ermitteln und umsetzen sowie den hierfür erforderlichen Umfang an persönlichen Kontakt nicht halten kann, befand das Gericht.
Konkret ging es in dem Fall um eine 1934 geborene, in einem Pflegeheim lebende Frau aus dem hessischen Gelnhausen. Sie hatte nach einer Reanimation und Beatmungsmaßnahmen eine Hirnschädigung erlitten. Folge waren eine Sprachstörung - eine sogenannte Aphasie - und schwere psychische Störungen. Um ihre rechtlichen Angelegenheiten kann sie sich nicht mehr kümmern.
Zunächst hatte der Sohn vorläufig die Betreuung für die Seniorin übernommen. Doch dann bestellte das Amtsgericht Gelnhausen einen Berufsbetreuer. Der Sohn sei nicht geeignet, die rechtlichen Angelegenheiten seiner Mutter wahrzunehmen, so die Begründung des Amtsgerichts.
Das Landgericht Hanau stimmte dem zu und verwies auf das bislang „wenig vernünftige“ Verhalten des Sohnes. So habe er nachts die Mutter im Pflegeheim aufgesucht und den dort geregelten Ablauf gestört. Er habe wiederholt die Bettdecke seiner Mutter hochgehoben und an ihrer Windel genestelt. Übergriffig wirke seine Schilderung, dass er in der Vergangenheit mit seiner Mutter das Bett geteilt habe.
Der Sohn legte Rechtsbeschwerde beim BGH ein. Dieser verwies das Verfahren an das Landgericht zurück und gab dem Sohn dem Grunde nach recht. Grundsätzlich könne eine hilfebedürftige Betroffene selbst entscheiden, wen sie als Betreuer haben möchte. Habe sie - wie im vorliegenden Fall - niemanden als Betreuer vorgeschlagen, hätten regelmäßig Angehörige wie Ehegatten, Eltern oder Kinder Vorrang bei der Betreuerauswahl, so das Gericht.
Ein familienfremder Berufsbetreuer dürfe demnach nur berücksichtigt werden, wenn niemand sonst für eine Betreuung geeignet sei. Eine fehlende Eignung könne es bei erheblichen Interessenkonflikten geben oder bei einem zu befürchtenden Missbrauch durch den potenziellen Betreuer.
Im Streitfall habe das Landgericht aber nicht alle relevanten Umstände berücksichtigt. Zwar habe es bei der Betreuung vorrangig den Sohn in den Blick genommen, diesen aber als nicht geeignet angesehen. Das habe das Gericht mit seinen nächtlichen Besuchen im Pflegeheim und seinem übergriffigen Verhalten begründet. Es habe aber nicht die Erklärung des Sohnes berücksichtigt, sich in künftigen Ausnahmesituationen anders verhalten zu wollen.
Auch die Pflegeeinrichtung habe das Verhalten des Sohnes mit dessen emotionaler Betroffenheit begründet. Im Laufe der Zeit habe er aber Vertrauen in das Pflegeheim und dessen Betreuungspersonal gefasst und die Fachkräfte bei der Pflegearbeit entlastet. Das Landgericht müsse das bei der Betreuerauswahl mit beachten, entschied der BGH.
In einem weiteren Beschluss vom 22. Januar 2020 entschied der BGH, dass Angehörige, die ihre eigenen Interessen über die des Betreuten stellen, als nicht geeignet angesehen werden können. Im Streitfall hatte die Mutter einer intelligenzgeminderten Frau sich dagegen gewandt, dass ihr geschiedener Mann und Vater der 25-Jährigen die Betreuung weiter ausübt.
Ihr Antrag, dass sie als Betreuerin eingesetzt werde, wurde zwar abgelehnt und in Folge eine Berufsbetreuerin bestellt. Aber auch der Vater sei für die Betreuung nicht geeignet, entschied der BGH. So habe er sich bei seinen Entscheidungen nicht nur vom Wohl seiner Tochter, sondern auch von seinem eigenen Konflikt mit der Mutter leiten lassen.
Er habe der Tochter das Mobiltelefon weggenommen, weil sie häufig bei ihrer Mutter und ihrer Schwester angerufen hatte. Diese Kontakte seien aber wichtig gewesen und hätten dem Interesse und Wohl der 25-Jährigen gedient, so der BGH. Der Vater sei nicht bereit, diese Kontakte zu fördern, sondern versuche sogar, sie zu unterbinden. Daher sei er als Betreuer nicht „geeignet“, entschied der BGH.
Az.: XII ZB 260/24 (Bundesgerichtshof, Angehörige, Vorrang Betreuung)
Az.: XII ZB 329/19 (Bundesgerichtshof, geeignete Betreuung)
Essen (epd). Das Jobcenter kann als Ausfallbürge für Leistungen herangezogen werden, wenn ein bestehender medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt ist. Im konkreten Fall entschied das Landessozialgericht in Essen laut einer Mitteilung vom 5. Mai, dass das Kölner Jobcenter einer Bürgergeldbezieherin den Austausch von Brillengläsern zahlen muss, nachdem die Brille bei einem Sturz beschädigt worden war. Allerdings muss das Jobcenter lediglich die Kosten für deutlich günstigere Gläser übernehmen.
In der Vorinstanz hatte das Sozialgericht Köln den Antrag der Klägerin auf Kostenübernahme durch das Jobcenter abgewiesen. Dagegen war die Brillenträgerin in Berufung gegangen.
Die Bürgergeldbezieherin hatte den Angaben nach im Jahr 2019 eine Gleitsichtbrille gekauft. Ein Jahr darauf wurden die Gläser bei einem Sturz beschädigt. Den Antrag der Klägerin auf Übernahme der Kosten für zwei neue Brillengläser in derselben Sehstärke, aber in hoher Materialqualität in Höhe von 780 Euro lehnte das beklagte Jobcenter ab. Das Landessozialgericht verurteilte das Jobcenter nun zur Übernahme der Kosten neuer Gläser, allerdings aus Standardmaterial, in Höhe von 256 Euro.
Grundsätzlich seien die Reparaturkosten einer Brille nicht vom Regelbedarf der Bürgergeldleistungen umfasst, erläuterten die Richter des Landessozialgerichts. Bedarfe für die Reparatur von therapeutischen Geräten würden laut Sozialgesetzbuch II gesondert erbracht.
Das Landessozialgericht machte allerdings deutlich, dass es einen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die Krankenversicherung gegeben hätte. Doch habe die Klägerin nicht vorab mit der Kasse geklärt, welche Sachleistung in diesem Fall hätte übernommen werden können. Stattdessen habe sich die Klägerin hochwertige Gläser selbst gekauft und erst im Nachgang per Rechnung eine Kostenerstattung zu erreichen versucht. Durch die Nichteinhaltung des Beschaffungsweges sei der ansonsten vorrangige Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, erläuterten die Richter.
Das Landessozialgericht urteilte dennoch, dass eine ausreichende medizinische Versorgung sichergestellt werden muss. Da gegen die Krankenkasse kein Anspruch mehr gestellt werden könne, muss ein anderer Träger die Kosten für die Bürgergeldbezieherin übernehmen. Die Stellung des Jobcenters Köln als Grundsicherungsträger als „Ausfallbürge“ komme nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dann in Betracht, wenn es keine anderen gesetzlichen Wege gibt, das menschenwürdige Existenzminimum zu gewährleisten.
Az.: L 12 AS 116/23
Braunschweig (epd). Ein getrennt lebender Elternteil kann bei einer erheblichen Mitbetreuung der gemeinsamen Kinder seine Unterhaltszahlung mindern. Deckt der mitbetreuende Elternteil zu 15 Prozent den Bedarf dreier Kinder, begründet dieser Einsatz eine Minderung der Unterhaltszahlung um drei Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss.
Im konkreten Fall wollte eine Mutter von ihrem getrennt lebenden Partner höheren Kindesunterhalt für die drei gemeinsamen Kinder erstreiten. Die Kinder leben seit der Trennung der Eltern im Dezember 2019 überwiegend im Haushalt der Mutter. Der Vater betreut die Kinder in jeder ungeraden Kalenderwoche von Mittwoch nach Schulschluss bis Montagmorgen zu Schulbeginn sowie zusätzlich während der Hälfte der Schulferien. Er zahlte seitdem für jedes Kind 100 Prozent des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes.
Die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie zum Unterhaltsbedarf für Kinder weist je nach Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter der Kinder unterschiedliche Unterhaltssätze auf. Die Tabelle enthält vier Altersstufen und 15 Einkommensgruppen. Die angegebenen Unterhaltssätze pro Kind gehen dabei immer vom Vorhandensein zweier unterhaltspflichtiger Kinder in einem Haushalt aus. Bei mehr oder weniger Kindern können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden, etwa indem ein unterhaltspflichtiger Elternteil in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe eingeordnet wird.
Das Familiengericht Einbeck entschied, dass der Vater mehr Unterhalt zahlen müsse. Ab Januar 2020 seien ihm entsprechend der Einkommensgruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 115 Prozent des Mindestunterhalts als Kindesunterhalt zumutbar, so das Gericht.
Doch das OLG gab nun dem Vater recht. Er müsse ab 2020 nur 100 Prozent des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersgruppe der Kinder abzüglich des hälftigen Kindergeldes bezahlen. Weil die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt sei, könne der Unterhaltspflichtige bei einer größeren Anzahl an unterhaltsberechtigten Kindern - wie im vorliegenden Fall - in eine niedrigere Einkommensgruppe eingestuft werden, entschied das Gericht.
Zudem müsse der beachtliche Anteil des Vaters an der Mitbetreuung der Kinder berücksichtigt werden. Ohne die Schulferien betrage sein Betreuungsanteil gut 35 Prozent und damit etwas mehr als ein Drittel der abzudeckenden Betreuungszeit. Der geschätzte Unterhaltsbedarf der Kinder - etwa für Nahrungsmittel, Verkehr und Freizeitgestaltung - werde damit zu 15 Prozent gedeckt. Das rechtfertige es, dass der Vater eine Abstufung um drei Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle verlangen könne. Im Ergebnis müsse er damit nur 100 Prozent des Mindestunterhalts zahlen, so das Gericht.
München (epd). In Bayern lebende Eltern können trotz einer Berufstätigkeit in Österreich und dem Erhalt des österreichischen Kinderbetreuungsgeldes zusätzlich auch das Bayerische Familiengeld beziehen. Denn das österreichische Betreuungsgeld und das Familiengeld sind keine „gleichartigen“ Leistungen, so dass nach EU-Recht beide zusätzlich beansprucht werden können, entschied das Sozialgericht München in einem am 28. April bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil.
Bayern hatte seit 1. September 2018 allen im Freistaat wohnenden Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr ein monatliches Familiengeld von 250 Euro und ab dem dritten Kind von 300 Euro gezahlt. Das Familiengeld gibt es für Kinder, die bis Ende 2024 geboren wurden. Es wird einem Elternteil gewährt und ist unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung. Kinder, die ab 1. Januar 2025 geboren wurden, sollen nun das sogenannte Kinderstartgeld beanspruchen. Die einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte die in Bayern lebende Mutter nach der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2021 erfolglos das Familiengeld beantragt. Die zuständige Landesbehörde hatte die Ablehnung damit begründet, dass der Vater des Kindes in Österreich erwerbstätig war und die Mutter deshalb das pauschale österreichische Kinderbetreuungsgeld bezogen hat. Beim Zusammentreffen von Sozialleistungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten solle nach EU-Recht der Bezug „gleichartiger Sozialleistungen“ vermieden werden. Hier habe das Kinderbetreuungsgeld Vorrang vor dem Familiengeld, so das Amt.
Doch das Sozialgericht urteilte nun, dass das Kinderbetreuungsgeld und das Familiengeld keine „gleichartigen Leistungen“ seien. Daher könnten beide beansprucht werden. So habe bereits das Bayerische Landessozialgericht (LSG) entschieden, dass das österreichische Betreuungsgeld eine „Einkommensersatzleistung“ sei, die auf Grundlage des bisherigen Einkommens berechnet werde.
Die Klägerin, eine Studentin, habe mangels Einkommen zwar nur ein pauschales Betreuungsgeld bezogen. Aber auch das österreichische Betreuungsgeld sei eine Einkommensersatzleistung. Das Bayerische Familiengeld diene dagegen nicht vorrangig der Existenzsicherung. Es solle vielmehr die Erziehungsleistung honorieren. Es handele sich daher nicht um gleichartige Leistungen, sodass die Klägerin auch beide beanspruchen könne, so das Gericht.
Az.: S 32 EG 12/24 FG

Freiburg (epd). Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg trauert um Thomas Herkert. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende und Diözesan-Caritasdirektor starb im Alter von 64 Jahren. „Wir sind zutiefst traurig darüber, dass er das langjährige Ringen mit seiner schweren Erkrankung verloren hat und nun von uns gegangen ist“, sagte die Vorstandsvorsitzende Birgit Schaer. Sie würdigte ihren Amtsvorgänger als „leidenschaftlichen Caritas-Visionär, dem es ganz besonders wichtig war, dass in der Arbeit der Caritas die Barmherzigkeit Gottes für die Menschen spürbar wird“. Schaer: „Wir verlieren mit ihm einen scharfsinnigen und präzisen Geist innerhalb der Caritas, einen über alles geschätzten Vorstandskollegen und einen einzigartigen Menschen.“
Thomas Herkert stand sechs Jahre, von 2017 bis Ende Oktober 2023, an der Spitze des Diözesan-Caritasverbandes. Wegen einer schweren Erkrankung verzichtete er auf eine weitere Amtsperiode und übergab im Einvernehmen mit Erzbischof Stephan Burger sowohl die Führung des Verbandes als auch die Leitung der Hauptabteilung Caritas im Erzbischöflichen Ordinariat zum 1. November 2023 an seine Nachfolgerin Birgit Schaer.
Der gebürtige Schwetzinger war nach Theologiestudium und Priesterweihe von 1993 bis 1995 Hochschulpfarrer an der Katholischen Hochschule Freiburg und dann bis 2001 an der Katholischen Hochschulgemeinde „Edith Stein“ an der Universität Freiburg. 2002 wurde er Direktor der Katholischen Akademie in Freiburg, die er bis zu seiner Berufung als Diözesan-Caritasdirektor 2017 leitete.
Für diese neue Aufgabe bei der Caritas konnte er auf eine reichhaltige Erfahrung im gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskurs zurückgreifen. Im Februar 2018 ernannte Erzbischof Stephan Burger den Vorstandsvorsitzenden des Diözesan-Caritasverbandes zum Mitglied der Kurienkonferenz und Ordinariatsrat und übertrug ihm damit auch die Leitung der Hauptabteilung 4 „Caritas“ im Erzbischöflichen Ordinariat.
Bärbel Bas (57) löst Hubertus Heil als Bundesministerin für Arbeit und Soziales ab. Die SPD-Politikerin war zuletzt von 2021 bis 2025 Präsidentin des Bundestages, davor drei Jahre lang stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Sie machte zunächst eine Ausbildung zur Bürogehilfin in Duisburg, dann folgte eine Lehre zur eine Sozialversicherungsfachangestellten. Später nahm Bas ein Studium auf und schloss es als Personalmanagement-Ökonomin an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Essen ab. Sie ist seit 2009 Mitglied des Parlamentes und vertritt als direktgewählte Abgeordnete den Wahlkreis Duisburg I. Kerstin Griese (54) bleibt Parlamentarische Staatssekretärin im Arbeitsministerium. Neu in diesem Amt ist Katja Mast (54 ).
Stefanie Hubig (56), bisher Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz (SPD), ist neue Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz. Zudem hat für die Sozialdemokraten die Trierer Bundestagsabgeordnete Verena Hubertz (37) das Amt der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übernommen. Hubig stammt aus Frankfurt a.M. und studierte Rechtswissenschaften in Regensburg. Sie war anschließend als Staatsanwältin und danach als Richterin in Ingolstadt tätig. Im Jahr 2000 wechselte sie in das Bundesjustizministerium, im Jahr 2008 in die rheinland-pfälzische Staatskanzlei. 2014 wurde sie Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, ehe sie 2016 zur Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz ernannt wurde. Hubertz, in Trier geboren, studierte Betriebswirtschaftslehre in Trier und Vallendar. Sie arbeitete bei verschiedenen Unternehmen, bevor sie in Berlin das Start-up Kitchen Stories mit einer Studienkollegin gründete. 2020 gab sie die Geschäftsführung ab, um in Trier und Trier-Saarburg für den Bundestag zu kandidieren. Seit 2021 ist die Unternehmerin Bundestagsabgeordnete, derzeit auch eine der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion.
Natalie Pawlik (SPD) ist neue Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Bundessozialministerium. Die SPD-Bundestagsabgeordnete aus Hessen war seit 2022 Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Sie folgt als Migrationsbeauftragte auf Reem Alabali-Radovan, die an der Spitze des Entwicklungsministeriums die bisherige Amtsinhaberin Svenja Schulze (beide SPD) ablöst. Pawlik ist 1992 in Russland geboren. Sie kam im Alter von sechs Jahren als Spätaussiedlerin mit ihrer Familie nach Deutschland und ist im hessischen Bad Nauheim aufgewachsen. Die ehemalige Vorsitzende der Jusos Hessen-Süd gewann bei der Bundestagswahl 2021 das Direktmandat des Wahlkreises Wetterau. Von 2021 bis 2025 war sie in Berlin Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Elisabeth Kaiser, bisher Parlamentarische Staatssekretärin für Bauen und Wohnen, wird Beauftragte für Ostdeutschland. Die Staats- und Verwaltungswissenschaftlerin stammt aus Gera und seitzt seit 2017 im Bundestag.
Petra Bahr (59), seit 2017 Regionalbischöfin des Sprengels Hannover in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, arbeitet künftig für die neue Bundesregierung. Sie wird Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium. Seit 2020 ist sie Mitglied im Deutschen Ethikrat. Bahr hat Theologie und Philosophie studiert und eine Doktorarbeit über Immanuel Kant geschrieben. Nach Stationen unter anderem in der Unternehmensberatung und der Forschung war sie von 2014 bis 2016 Abteilungsleiterin in der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung.
Carmen Echelmeyer (41) übernimmt die Unternehmenskommunikation der Alexianer GmbH. Sie startet den Job am 1. Juli und führt die Kommunikationsabteilungen der beiden Münsteraner Alexianer-Regionen mit der Holding zusammen. Die Nachfolgerin von Mike Paßmann stammt aus dem Tecklenburger Land und ist seit fast 15 Jahren bei den Alexianern tätig. Zunächst startete sie für den Schwerpunkt forensische Psychiatrie im Unternehmen, zuletzt leitete sie die Kommunikation der Alexianer-Einrichtungen in Münster und im Münsterland mit den Geschäftsfeldern Psychiatrie, Somatik, Altenhilfe und Eingliederungshilfe. Sie arbeitete freiberuflich bei der Neuen Osnabrücker Zeitung und studierte zunächst Anglistik und Politikwissenschaften, bevor sie zum Kommunikationsmanagement wechselte. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Carmen Echelmeyer eine Referatsleitung gefunden haben, die Ur-Alexianerin ist und das Unternehmen und seine Werte hervorragend kennt“, sagte Christian von Klitzing, Sprecher der Hauptgeschäftsführung. Paßmann widmet sich künftig weiter den Bereichen Public Relations, Krisen, Change, Integration und Transformation.
Susanne Abel (57) ist am 5. Mai mit einem Gottesdienst in ihr Amt als Leiterin der Ökumenischen Telefonseelsorge Essen eingeführt worden. Die Diplom-Sozialpädagogin, Supervisorin und gelernte Gemeindepädagogin leitet die Telefonseelsorge bereits seit Anfang des Jahres. Sie ist Nachfolgerin von Elisabeth Hartmann und für die Ausbildung sowie den Einsatz und die Fortbildung der 120 ehrenamtlichen Telefonseelsorgerinnen und Telefonseelsorger verantwortlich. Die Ökumenische Telefonseelsorge Essen wurde im Januar 2020 durch den Zusammenschluss der katholischen und evangelischen Telefonseelsorge in Essen gegründet. Sie nimmt jährlich rund 25.000 Anrufe und fast 1.300 Mailanfragen von Menschen in akuten seelischen Notlagen entgegen - mit steigender Tendenz.
Mai
21.-22.5.:
Online-Schulung „Jahresgespräche mit Mitarbeitenden führen - wirkungsvolle Methoden und Gelingensfaktoren“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-23
22.5.:
Online-Fortbildung „Krisenprävention durch Früherkennung - Weg zur stabilen Unternehmensführung“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
28.5.:
Online-Kurs „Künstliche Intelligenz (KI) in sozialen Einrichtungen: Chancen nutzen, Datenschutz sichern“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200 1700
Juni
2.-3.6. Hannover:
Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitssuchende“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-606
3.-5.6.:
Online-Seminar „Fehlzeiten - Urlaub, Krankheit und Abwesenheitszeiten im Arbeitsrecht“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes
Tel.: 0761/200-1700
4.-5.6.:
Online-Seminar „Aktuelle Entwicklungen in der europäischen Sozialpolitik“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424
5.6.:
Online-Seminar „Psychische Erkrankungen: Vom Umgang mit Suizidalität“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
16.-17.6. Berlin:
Seminar „Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern - Gelingende Netzwerkarbeit vor Ort“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980 605
24.6.:
Online-Seminar „Compliance - Grundlagen für gGmbHs, Vereine und Stiftungen“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 01577/7692794
24.-26.6. Hildesheim:
Seminar „Wirksame Führung im 21. Jahrhundert“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0174/315 49 35