sozial-Branche

Behinderung

Fachverbände fordern mehr Teilhabe




Demonstration für Barrierefreiheit im Jahr 2024 in Berlin
epd-bild/Christian Ditsch
Trotz des Anspruchs auf Inklusion müssen Menschen mit Behinderung weiterhin mit vielen Einschränkungen leben. Am Protesttag zu ihrer Gleichstellung mahnten Interessenvertreter, endlich ernst zu machen mit der Teilhabe und stellten konkrete Forderungen.

Berlin (epd). Am europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben sich mehrere Interessenvertreter mit deutlicher Kritik an Missständen sowie Forderungen an Politik und Öffentlichkeit gewandt. „Inklusion ist Menschenrecht“, hieß es etwa beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Zugleich wies Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts, am 5. Mai darauf hin, dass „menschenrechtliche Prinzipien wie Inklusion und Gleichberechtigung zunehmend infrage gestellt werden“.

Der Sozialverband VdK verlangte zum jährlichen Protesttag am 5. Mai einen Anspruch Betroffener auf Barrierefreiheit. Präsidentin Verena Bentele sprach sich dafür aus, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit zu verpflichten. „Erst dann können Menschen mit Behinderung selbstverständlich ins Kino oder Restaurant gehen, einkaufen oder sich eine passende Arztpraxis aussuchen“, begründete Bentele ihre Forderung.

Bahnhöfe: Fern- und Nahverkehr barrierefrei machen

Sie verlangte außerdem, Bahnhöfe im Nah- und Fernverkehr so schnell wie möglich barrierefrei umzubauen. Der Umbau dürfe nicht auf Bahnhöfe mit mehr als 1.000 Reisenden pro Tag beschränkt bleiben. Von der Bundesregierung forderte die VdK-Präsidentin, Barrierefreiheit als Grundsatz in das Baugesetz und die Förderrichtlinien aufzunehmen und so dem Bau behindertengerechter Wohnungen „einen großen Schub“ zu verleihen. Bundesweit fehlten aktuell drei Millionen barrierefreie Wohnungen, erläuterte sie.

Auch der Caritas-Verein für Behindertenhilfe und Psychiatrie verlangte „eine echte Wende bei der Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung“. Es fehlten unter anderem kleine, bezahlbare und barrierearme Wohnungen sowie Wohnraum in betreuten Wohngemeinschaften. Das seien die Kernaussagen eines aktuellen Gutachtens, das das Pestel Institut im Auftrag der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) erstellt habe. „Das soziale Drama durch fehlende 550.000 Wohnungen wirkt sich bundesweit aus. Es fehlen kleine, bezahlbare und barrierearme Wohnungen und Wohnraum in betreuten Wohngemeinschaften sowie in besonderen gemeinschaftlichen Wohnformen der Eingliederungshilfe“, so die CBP.

Präzise Forderungen vorgelegt

Sie forderte eine gezielte Förderung des Wohnraums für Menschen mit Behinderung in inklusiven Quartieren, in betreuten Wohngemeinschaften und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Dringend ist eine zumindest temporäre Quotierung im sozialen Wohnungsbau von zehn Prozent zugunsten von Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Wohnraum.

VdK-Chefin Bentele bemängelte außerdem, Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen erlebten häufiger Diskriminierungen bei der Arbeits- oder Wohnungssuche, bei Versicherungen, beim Zugang zu Finanzdienstleistungen oder durch die Digitalisierung. Sie drang deshalb auf eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. „Barrierefreiheit und Teilhabe sind kein Luxus, den man sich ab und an mal leistet, sondern ein Menschenrecht“, unterstrich Bentele.

Der 5. Mai ist laut Menschenrechtsinstitut seit mehr als 30 Jahren der Europäische Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Der Protesttag stand in diesem Jahr unter dem Motto „Wir sind 10 Millionen - Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“

„Mehr als ein symbolischer Akt“

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe kritisierte, der Protesttag werde „allzu oft zum symbolischen Akt ohne nachhaltige Konsequenzen. Was wir stattdessen brauchen, ist konsequentes politisches Handeln.“ Die UN-Behindertenrechtskonvention sei seit mehr als 15 Jahren in Kraft und es gebe zahlreiche nationale Gesetze, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel hätten - dennoch sei sie „immer noch nicht Realität“. Der Fachverband warb für konkrete Reformschritte, etwa, dass die Eingliederungshilfe am konkreten Bedarf ausgerichtet wird. Zudem müsste die Dokumentationspflicht abgebaut werden. Weiterhin sollten behinderte Menschen in besonderen Wohnformen Zugang zu ambulanten Pflegeleistungen bekommen.

Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, sagte, „Teilhabe muss zur Regel werden und von allen gleichermaßen gelebt werden. Nur dann erfahren Menschen mit Behinderungen echte Inklusion.“ Die Diakonie Hessen stelle mit ihren 57 Mitgliedern im Bereich der Eingliederungshilfe Leistungen zur sozialen Teilhabe, Teilhabe an Bildung und zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung. Doch der Wohlfahrtsverband und seine Mitglieder stellten fest, dass das Antragsverfahren für diese gesetzlich festgelegten Leistungen, die eigentlich für Teilhabe sorgen sollen, viel zu aufwendig sind. Tag: „Umfangreiche Verfahren sind eine große Barriere für Menschen mit Behinderungen wie auch für unsere Mitglieder, die diese Leistungen erbringen.“

„Menschen wollen Entscheidungen selbst treffen“

Jessica Bartels, Referentin für Soziale Teilhabe bei der Diakonie Hessen, ergänzte: „Es geht um Menschen, die ganz alltägliche Entscheidungen selbst treffen möchten und die Möglichkeiten haben wollen, ihre Freizeit, zum Beispiel Konzertbesuche oder Urlaubsreisen, selbstbestimmt zu gestalten.“ Hierfür brauche es zur Unterstützung Teilhabeassistenzen. „In Hessen versickern zurzeit zu viele finanzielle Mittel im bürokratischen Aufwand, anstatt direkt in die Leistungen für die Menschen zu gehen. Volle und gleichberechtigte Teilhabe darf nicht abhängig von der jeweiligen Sachbearbeitung sein oder an einer schwer verständlichen Sprache scheitern.“ Gebraucht werde ein breites Verständnis, dass Inklusion keine Sonderleistung ist.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg rief dazu auf, mehr Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu müsse der Zugang zu Werkstätten allen Menschen mit Behinderungen möglich und die dafür notwendige personelle und räumliche Ausstattung gewährleistet sein, so der Verband am 2. Mai.

„Jeder Mensch muss gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. So ist es in der UN-Behindertenrechtskonvention fest verankert“, sagte Vorstand Ulf Hartmann. Das sei unabhängig davon, wie hoch der Unterstützungsbedarf ist, und gelte in gleichem Maße für Menschen mit schweren und mehrfachen Beeinträchtigungen. „Doch bisher haben sie keinen Zugang zu einem Werkstattarbeitsplatz und damit auch keinerlei Ansprüche auf einen Lohn oder eine rentenrechtliche Absicherung. Das muss sich dringend ändern“, so der Vorstand. Die Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt müsse auch für Menschen mit einer schweren Behinderung möglich sein und dürfe nicht wegen eines höheren Bedarfs an Assistenz eingeschränkt werden.

Susanne Rochholz, Dirk Baas


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