sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

seit Ende vergangenen Jahres werden Repair-Cafés, sofern sie von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden, vom Bundesumweltministerium gefördert. Dafür gibt es bis zu 3.000 Euro. Das Programm läuft noch bis ins nächste Jahr. Nun sollen davon auch Anbieter von Repair-Cafés gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind. Drei Millionen Euro stehen dafür bereit. Rund 1.200 dieser Repair-Cafés gibt es laut Zahlen der Verbraucherzentrale bundesweit schon. Rudolf Stumberger hat sich in einem dieser ehrenamtlichen Reparaturbetriebe in Aying bei München umgesehen.

Aus den USA kennt man die erschreckenden Zahlen schon länger: mehr als 100.000 Drogentote pro Jahr. Grund dafür sind vor allem Opioide, also die synthetischen Verwandten von Morphin und Heroin. Besonders Fentanyl bringt in den USA den Tod, ein Schmerzmittel, das 50- bis 100-fach stärker wirkt als Morphin. Nun ist das Fentanyl offenbar auch in der deutschen Drogenszene angekommen. Mitarbeiter eines Frankfurter Drogenkonsumraums fanden es im Straßenheroin. Ein Grund dafür könnte sein, dass das Heroin knapp wird, was mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zu tun hat.

Auch wer begrenzt arbeitsfähig ist, hat unter Umständen Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente. Denn es reiche nicht aus, prinzipiell arbeitsfähig zu sein, hat das Landessozialgericht Stuttgart geurteilt. Es müsse auch möglich sein, mit dieser Arbeit „unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ein Erwerbseinkommen zu erzielen“. Im konkreten Fall ging es um einen Zweiradmechaniker, der nach mehreren Erkrankungen zwar laut einem Gutachten noch als Verpacker oder Pförtner arbeiten könnte - aber eben nicht unter den Bedingungen, unter denen diese Berufsgruppen üblicherweise arbeiten.

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Ihr Nils Sandrisser




sozial-Politik

Ehrenamt

Wo kaputte Dinge wieder funktionieren




Thomas Wiedemann im Repair-Café in Aying
epd-bild/Rudolf Stumberger
Seit Dezember 2024 werden Repair-Cafés vom Bundesumweltministerium gefördert: Kaputte Dinge, wie etwa Elektrogeräte, werden von Ehrenamtlichen wieder funktionsfähig gemacht. Zu Besuch im Repair-Café in Aying, einer ländlichen Gemeinde nahe München.

München (epd). Das Bürgerhaus in Aying liegt direkt neben dem Rathaus, und im ersten Stock ist an diesem Sonntagnachmittag einiges los. Leute kommen und gehen, im hinteren Teil des Saales gibt es Kaffee und Kuchen, während vorne an mehreren Tischen an elektrischen Geräten geschraubt wird. An der Eingangstür sitzt Thomas Wiedemann. Der 62-Jährige ist der Organisator des hiesigen Repair-Cafés und nimmt all die Dinge an, die ihren Geist aufgegeben haben, zumindest vorerst.

Wiedemann versieht sie mit einem Laufzettel und legt sie hinter sich auf einen Tisch. Zettel Nr.15: „Toaster bleibt nicht unten.“ Zettel Nr. 8: „Staubsauger, Schalter defekt.“ Zettel Nr. 11: „Küchenmaschine klappt nicht zu.“ Gerät und Zettel werden dann von den Tüftlern des Repair-Cafés zu einem Arbeitstisch gebracht. Hier erfolgt die „Diagnose“.

Förderprogramm des Bunds und Berlins

Ein neues Förderprogramm des Bundesumweltministeriums nennt sich „Reparieren statt Wegwerfen“. Es hat zwei Stoßrichtungen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen vermehrt ihre kaputten Produkte reparieren lassen anstatt sie „vorzeitig zu entsorgen und neu zu kaufen“. Und die ehrenamtlichen Bastler können leichter neue Maschinen, Werkzeuge oder sonstige Ausstattung anschaffen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagt: „Repair-Cafés und Selbsthilfewerkstätten sind eine wichtige Stütze für das Recht auf Reparatur. Und sie sind Orte der Bürgerbeteiligung, in denen Umweltschutz aktiv gelebt wird.“

Das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums läuft bis 2026 stellt bis zu 3.000 Euro für Einrichtungen zur Verfügung, die als gemeinnützige Vereine organisiert sind. Im weiteren Verlauf des Programms sollen auch Anbieter gefördert werden, die nicht als Verein konstituiert sind, insgesamt stehen drei Millionen Euro an Geldmitteln bereit.

Es gibt aber auch andere Arten der Förderung. So unterstützt etwa der Berliner Senat die Reparatur von Elektrogeräten wie Waschmaschinen oder Staubsauger. Instandsetzungen aller haushaltsüblichen Geräte werden mit bis zu 200 Euro gefördert, die Reparatur kann sowohl in gewerblichen als auch nichtgewerblichen Reparaturbetrieben wie Repair-Cafés vorgenommen werden. 2024 wurden in Berlin 7.500 derartige Reparaturanträge gestellt.

1.200 Reparaturangebote in ganz Deutschland

Bundesweit gibt es laut Verbraucherzentrale rund 1.200 Repair-Cafés, die zum ersten Mal 2009 in den Niederlanden auftauchten. Sie fördern das ökologische Anliegen, Müll zu vermeiden und Umwelt und Ressourcen zu schonen. In Bayern gibt es an die 250 Repair-Cafés, von Aschaffenburg bis Murnau.

Staubsauger, Kaffeemaschinen, Spielekonsolen, Radios, Plattenspieler - die Bandbreite der in Aying zur Reparatur gebrachten Dinge ist groß. Neben der Reparatur von Elektrogeräten und sogar einem Nähservice zur Kleiderreparatur gibt es auch die Möglichkeit, sein Fahrrad checken zu lassen. Vor dem Bürgerhaus hat ein Radmechaniker sein Werkzeug ausgebreitet und inspiziert Bremsen und Gangschaltungen.

Jörg von Styp (59) ist Elektroingenieur schraubt an einem alten Fernseher herum. Das Besondere: Das Gerät hat einen integrierten DVD-Player. Und der funktioniert nicht mehr, er klemmt. Dafür wird dann die Platine sehr heiß. Die Sache ist kompliziert: „Ich bin ein bisschen ratlos“, sagt von Styp und legt die Stirn in Falten.

Er ist einer der zwölf Ehrenamtlichen, die seit gut zwei Jahren das Repair Café hier am Laufen halten. Die einen reparieren, die anderen kochen den Kaffee und backen die Kuchen. Die „Kunden“ sind also gut versorgt, während sie darauf warten, dass ihre mitgebrachten Geräte repariert sind - oder auch nicht. Zwischen 20 und 30 Leute kommen zu dem Termin im Bürgerhaus, der alle drei Monate stattfindet.

Haftung leider ausgeschlossen

Eine ältere Dame steht bei Thomas Wiedemann und hat gleich mehrere Handys dabei. „Welches ist kaputt?“, fragt er. Eigentlich keines, aber die SIM-Karten gehörten gewechselt. Und wie ist das mit der Haftung für die reparierten Sachen? „Wir machen das nicht gewerblich, sondern als Nachbarschaftshilfe“, erklärt Wiedemann, da sei die Haftung ausgeschlossen.

Elektroingenieur von Styp hat derweil den Defekt im DVD-Player gefunden. Ein Kunststoffzahnrad ist gebrochen und hat den DVD-Schlitten blockiert. Aber: wegen fehlender Ersatzteile ist hier nichts mehr zu machen. „Wir können nicht alles reparieren, aber zumindest in den meisten Fällen feststellen, wo der Fehler liegt“, sagt Organisator Wiedemann.

Rudolf Stumberger


Kirchen

EKD: Durchbruch bei Zahlungen für Missbrauchsopfer




Kunstaktion im Frankfurter Dom zum Ausmaß sexualisierter Gewalt
epd-bild/Tim Wegner
Betroffene mussten sich gedulden, aber nun ist die evangelische Kirche bei den Anerkennungsleistungen einen Schritt weiter: Ab dem nächsten Jahr soll in allen Landeskirchen und in der Diakonie ein neues, einheitliches Verfahren gelten.

Hannover (epd). Menschen, die sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie erlitten haben, sollen künftig einheitliche Anerkennungsleistungen erhalten. Eine dafür notwendige Richtlinie hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 21. März einstimmig beschlossen, wie die EKD in Hannover mitteilte. Vertreter der Betroffenen bezeichneten die Einigung als „Durchbruch“. Bis zum 1. Januar 2026 soll die Richtlinie in allen 20 Landeskirchen und 17 diakonischen Landesverbänden umgesetzt werden.

Kernstück der Reform ist ein einheitliches Modell für die finanziellen Leistungen. Demnach setzt sich die Entschädigung aus einer pauschalen Summe in Höhe von 15.000 Euro, wenn es sich um eine nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevante Tat handelt, und einer individuellen Leistung zusammen. Damit wolle die Kirche individuelles Leid und Spätfolgen anerkennen. Es soll keine Obergrenze für die Zahlungen geben.

Unabhängige Kommissionen entscheiden über Leistungshöhen

Unabhängige Anerkennungskommissionen, in denen mindestens ein Richter oder eine Richterin sowie eine Person mit traumatherapeutischer Qualifikation sitzen sollen, sollen anhand eines Kriterienkatalogs über die Leistungshöhe entscheiden. Betroffene können zudem entscheiden, ob sie sich die Leistung als Einmalzahlung oder in mehreren Teilzahlungen beziehen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Betroffene erhalten zudem das Recht auf ein Gespräch vor der Kommission.

Bisher gebe es in Deutschland keine so weitgehende Anerkennung des erlittenen Leids und der Traumaspätfolgen durch sexualisierte Gewalt, betonte der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum sexualisierte Gewalt in EKD und Diakonie, Detlev Zander. Die neue Richtlinie sei das Ergebnis „intensiver Verhandlungen“. Seit gut zwei Jahren hatten das Beteiligungsforum, in dem alle Fragen zum Thema sexualisierter Gewalt beraten werden, die Landeskirchen und die Diakonie über einheitliche Standards bei den Anerkennungsleistungen verhandelt.

„Nicht hinnehmbarer Zustand beendet“

Die Ratsvorsitzende der EKD, Kirsten Fehrs, sagte, mit der neuen Richtlinie lege man die Grundlage, um endlich den „nicht hinnehmbaren Zustand zu beenden“, dass Anerkennungsverfahren für ähnliche Taten in verschiedenen Landeskirchen zu verschiedenen Ergebnissen führen. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch, sagte, es komme nun darauf an, die in der Richtlinie vereinbarten Standards bis Januar überall umzusetzen.

Erst sollte die Richtlinie bereits Ende vergangenen Jahres fertig sein, doch dann wurde sie noch in ein sogenanntes Stellungnahmeverfahren bei den Landeskirchen und Diakonie-Landesverbänden gegeben. Bislang sind die Anerkennungsleistungen EKD-weit unterschiedlich geregelt. Seit 2012 sind nach Angaben der EKD vom Januar rund 14,5 Millionen Euro (Stand: 31. Dezember 2023) von den Landeskirchen an materiellen Leistungen für Missbrauchsbetroffene aus dem kirchlichen Kontext gezahlt worden.

Die Landeskirchen und Diakonie-Landesverbände müssen die Richtlinie nun noch selbst beschließen und umsetzen. Zeit braucht auch die Bildung der unabhängigen Anerkennungskommissionen.

Franziska Hein


Kirchen

Neue Regeln für Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene



Hannover (epd). Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie mussten lange Geduld haben: Doch nun hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 21. März eine Reform der Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid und dessen Folgen beschlossen. Das sind die inhaltlichen Schwerpunkte:

Leistungen: Das neue Verfahren soll in allen 20 Landeskirchen der EKD und den 17 Diakonie-Landesverbänden einheitlich angewendet werden. Es sollen also dieselben Regeln für alle Betroffenen aus dem evangelischen Kontext gelten, egal in welchem Verantwortungsbereich einer Landeskirche oder eines Diakonie-Landesverbands die Taten stattgefunden haben. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren, das nichts mit juristischen Verfahren vor staatlichen Gerichten zu tun hat. Kirche und Diakonie erkennen laut der Richtlinie mit den Leistungen das Leid an, das den Betroffenen in ihrem Bereich widerfahren ist, und berücksichtigen die daraus resultierenden individuellen Folgen.

Geld: Künftig soll es ein kombiniertes Modell geben aus einer pauschalen Leistung in Höhe von 15.000 Euro, wenn die Tat nach heutigen Maßstäben strafrechtlich relevant war, und einer individuellen Zahlung. Eine Obergrenze für die Zahlungen gibt es nicht. Auch immaterielle Leistungen sind zusätzlich möglich. Betroffene können außerdem entscheiden, ob sie sich das Geld auf einmal auszahlen lassen oder in mehreren Teilzahlungen. Die Zahlungen würden nicht auf staatliche Transferleistungen wie Bürgergeld angerechnet, sagte der Sprecher der Betroffenen im Beteiligungsforum von EKD und Diakonie, Detlev Zander, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Antrag: Betroffene können über ein Formblatt, das ihnen zur Verfügung gestellt wird, Anerkennungsleistungen beantragen. Zuständig sind unabhängige Anerkennungskommissionen. Sie erhalten ein Recht auf ein Gespräch mit der Kommission. Sie müssen auch keine Beweise für die Tat vorlegen. Die Kommission prüft lediglich die Angaben auf Plausibilität. Auch Menschen, die schon einmal eine Zahlung erhalten haben, können erneut einen Antrag einreichen. Das neue System könnte zu einer Erhöhung der Zahlungen führen.

Kommisionen: Die unabhängigen Anerkennungskommissionen leiten die Verfahren. Die Kommissionen sollen aus mindestens drei Mitgliedern bestehen und müssen immer eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben. Beschäftigte von Kirche und Diakonie dürfen nicht Mitglieder werden. Zudem soll wenigstens eine Person über die Befähigung zum Richteramt, mindestens eine weitere über eine traumatherapeutische Qualifikation verfügen, wie es in der Richtlinie heißt.

Umsetzung: Die Richtlinie soll ab Januar 2026 überall angewendet werden. Zander betonte, dass es nun auf die flächendeckende Umsetzung ankomme. Denn die Landeskirchen und Diakonie-Landesverbände müssen die Richtlinie noch übernehmen. Dazu heißt es in der Richtlinie: Den Gliedkirchen und der Diakonie wird empfohlen, entsprechende Regelungen auf Grundlage dieser Richtlinie zu treffen. Das müsse zügig gehen, forderte der Betroffenensprecher. „Wir dürfen den Betroffenen nicht noch mehr Leid auferlegen.“

Franziska Hein


Kirchen

Streit um Missbrauchs-Kommission: Betroffene schreiben Erklärung



Hannover (epd). Nach dem Streit um die Besetzung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission (URAK) zur Aufarbeitung von Missbrauch in den evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen haben Betroffene die niedersächsische Landesregierung zu einer weiteren Mitarbeit aufgefordert. „Wir erwarten von der Landesregierung neue Vorschläge, damit die gemeinsame Aufarbeitung in einem konstruktiven Dialog auf Augenhöhe durchstarten kann“, schreibt die Betroffenenvertretung für die Region in einer am 24. März öffentlich gemachten Erklärung.

Bundesweit sollen bis Ende März neun regionale Gremien zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie an den Start gehen. In Niedersachsen kam es jedoch zum Eklat: Die Landesregierung hatte die frühere Landesjustizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) und die Präsidentin der Klosterkammer Hannover, Thela Wernstedt, benannt. Beide traten noch vor dem Start der Kommission zurück, weil Betroffene ihre Unabhängigkeit von der Kirche infrage stellten.

Betroffene widersprechen Landesregierung

In ihrer Erklärung widerspricht die Betroffenenvertretung für die URAK Niedersachsen-Bremen einem „von der Landesregierung implizierten Vorwurf“, die Betroffenen hätten unangemessen auf die Personalien reagiert. „Dass die beiden vorgeschlagenen Delegierten als nicht kirchenunabhängig zu sehen sind, war der entsendenden Landesregierung bereits länger bekannt“, heißt es in der Stellungnahme. Betroffene hätten ihre Bedenken bereits mehrfach schriftlich erläutert, allerdings ohne Resonanz. Auch ein Gesprächsangebot seitens der Landesregierung habe es nicht gegeben.

Regierungssprecherin Anke Pörksen hatte die Bewertung der Betroffenen Mitte März als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. Niewisch-Lennartz und Wernstedt hätten bewiesen, dass sie über ein hohes Maß an innerer Unabhängigkeit verfügten. Die Landesregierung sehe sich nun außerstande, andere Personen für die URAK zu benennen.

Die Betroffenen hatten darauf verwiesen, dass Niewisch-Lennartz Mitglied der Synode der hannoverschen Landeskirche war. Die Ärztin und frühere SPD-Landtagsabgeordnete Wernstedt war ebenfalls Synodenmitglied und gehört unter anderem dem Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentags an. „Wir verstehen nicht, wieso die Schilderung der Tätigkeiten in verschiedenen Gremien der Kirche nicht selbstverständlich als kirchennah verstanden wird“, argumentiert die Betroffenenvertretung in ihrer Erklärung.

An der geplanten Aufarbeitungskommission sind die Landeskirchen in Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen und die Reformierte Kirche sowie deren diakonische Werke beteiligt. Die Kommission soll aus neun Mitgliedern bestehen, von denen nur weniger als die Hälfte Beschäftigte der evangelischen Kirche oder der Diakonie sein oder einem ihrer Gremien angehören dürfen. Grundlage ist eine Vereinbarung der EKD mit der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus. Für die Kommission benennen die Betroffenen Delegierte und die beteiligten Kirchen drei Vertreterinnen oder Vertreter. Drei unabhängige Expertinnen und Experten sollen zudem von den Landesregierungen benannt werden.



Kirchen

Interview

Diakon Barbian: "Sensibel bleiben und Strukturen hinterfragen"




Peter Barbian
epd-bild/Larissa Launhardt
Die Rummelsberger Brüderschaft will ihr Schutzkonzept gegen Missbrauch überarbeiten. Es war nach dem Missbrauchsskandal von 2007 entstanden. Laut dem Senior der Rummelsberger Brüderschaft, Peter Barbian, hat eine Masterarbeit über das Konzept gezeigt, dass "es in Vergessenheit geraten ist".

Rummelsberg (epd). Im Jahre 2007 erschütterte ein Missbrauchsskandal die Brüderschaft der Rummelsberger Diakonie. Der damalige Rektor hatte im Rahmen eines sogenannten wissenschaftlichen Experiments Diakone und Diakonenschüler misshandelt. Sie erlitten seelische und körperliche Gewalt. Ihr Peiniger verbot ihnen, über das, was sie erlebten, zu sprechen. In seiner Masterarbeit an der Hochschule Landshut hat Damian Rieder nun untersucht, was ein Schutzkonzept gebracht hat, das die Arbeitsgruppe „Umgang mit Macht“ nach den Vorfällen schrieb. Der Brudersenior Peter Barbian leitet im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) aus der Arbeit „Hausaufgaben“ für die Rummelsberger ab. Die Fragen stellte Jutta Olschewski.

epd sozial: Hat sich denn nach der Aufarbeitung und der Erarbeitung des Schutzkonzepts noch jemand für die Missbrauchsvorgänge der Jahre vor 2007 interessiert?

Peter Barbian: Die Betroffenen leben bis heute und sind immer noch präsent, aber es gibt selten Gelegenheiten, bei denen sie das Wort erheben. Es ist wieder eine große Normalität eingetreten. Wir haben das Thema mit starker externer Begleitung aufgearbeitet. Wir hatten die Hochschule Landshut und den Kinderschutzbund im Boot, der damals die Anlaufstelle für die Betroffenen war. Es entstand ein Handlungsleitfaden. Eine beauftragte „Kümmerin“, die sich des Themas annahm, musste danach einmal im Jahr in den Brüderschaftsversammlungen berichten, was der Stand der Dinge ist und wo noch etwas offen ist. So wurde das Thema immer wachgehalten.

epd: Liest man die jetzt erschienene Masterarbeit, ist aber das 2012 verabschiedete Schutzkonzept für die Brüderschaft allmählich aus dem Blick verschwunden. Warum war das so?

Barbian: Da kann ich nur Vermutungen anstellen: Das war damals ein Trauma, über das viele nicht mehr reden wollten. Es war drei Jahre lang ständig Thema. Vielleicht führte das dazu, dass wir in der weiteren Bearbeitung ein wenig müde wurden. Deswegen haben wir ja auch nach zehn Jahren die Überprüfung beauftragt, weil wir wissen wollten, sind wir wirklich gut unterwegs oder betriebsblind geworden? Für uns überraschend kam der Befund, es ist in Vergessenheit geraten und für viele Leute kein Thema mehr. Viele in der Brüderschaft kannten den Inhalt des Schutzkonzepts nicht. Wir sehen eine große Hausaufgabe darin, das jetzt neu anzugehen. Vom Autor der Masterarbeit kommen auch Empfehlungen, es zu überarbeiten. Dafür haben wir sofort eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

epd: Ist das Schutzkonzept der Brüderschaft in den Einrichtungen und Bereichen der Rummelsberger Diakonie übernommen worden?

Barbian: Nun, dieses Konzept war schon sehr speziell für die Brüderschaft zugeschnitten gewesen. Aber es kamen zur gleichen Zeit auch gesetzliche Vorgaben im Bereich der Jugendhilfe und der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Aufgrund unserer Erfahrungen hatten wir die starke Motivation, dass unsere Dienste hier gut aufgestellt sind.

epd: Es wird in so einem großen Unternehmen wie dem Ihrem immer Machtmissbrauch geben. Wie gehen Sie dann damit um?

Barbian: Da, wo Menschen sind, gibt es Macht und den Missbrauch von Macht. Ein Schutzkonzept bewirkt, sensibel zu bleiben, Strukturen sofort zu hinterfragen, die unter Umständen Machtmissbrauch unterstützen könnten. An ganz vielen Punkten gibt es bei uns ein Vier-Augen-Prinzip, um Missbrauch zu verhindern. Wir sind ständig in der Evaluation. Wenn etwas vorgefallen ist, überprüft die Dienststelle, woran haben wir da nicht gedacht. Wenn in der Jugendhilfe ein Jugendlicher sagt, ein Mitarbeiter habe ihn angefasst, egal wie, ist der Mitarbeiter sofort suspendiert. Zugleich müssen wir aber auch sehen, dass falsch Beschuldigte wieder unbeschadet ihre Arbeit aufnehmen können. 100-prozentigen Schutz gibt es nicht, aber man kann Hürden aufbauen und innerhalb einer Organisation eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln.

epd: Ist diese Kultur der Achtsamkeit bei den nachwachsenden Generationen der Diakone und bei den Mitarbeitenden heute selbstverständlicher als noch Anfang der 2000er-Jahre?

Barbian: Mein Gefühl ist, dass sie ein ausgeprägtes Empfinden dafür haben, wo Grenzen überschritten werden. Wenn ich es mit meiner Ausbildungszeit vergleiche, da war die Hürde höher. Die jungen Menschen jetzt melden sich sehr schnell, deutlich, ohne Angst zu Wort, wenn sie das Gefühl haben, dass bei jemand eine Grenze überschritten wird. Dieser Fortschritt ist gesamtgesellschaftlich passiert.

epd: Welche Ratschläge können Sie nach dem Erscheinen der Masterarbeit anderen Organisationen für ihre Schutzkonzepte geben?

Barbian: Ich glaube, dass alle diakonischen Einrichtungen inzwischen gut unterwegs sind. Sie müssen ja an Schutzkonzepten arbeiten. Wir haben aber einen gewissen Vorsprung. Aufgrund unserer Geschichte mussten wir uns zu einem früheren Zeitpunkt damit auseinandersetzen, haben dafür aber einen hohen Preis bezahlt - vor allem die jungen Menschen, die die Opfer waren. Wir wissen von 35 jungen Menschen, die betroffen waren. Wie viele es tatsächlich waren, kann man nicht sagen. Es haben sich eventuell manche nicht gemeldet, denn das Thema ist auch schambesetzt.

epd: Bei der Aufdeckung der Taten vor über 15 Jahren stand besonders der Täter, der damalige Rektor Karl-Heinz Bierlein, im Mittelpunkt des Interesses. Die Opfer fielen doch hinten runter.

Barbian: Ja, man hat die Betroffenen damals erstmal für schuldig erklärt. Ihnen wurde unterstellt, ein Komplott geschmiedet zu haben. Anfangs zündete man Kerzen vor dem Haus des Rektors an und betete für seine Familie, aber nicht für die Betroffenen. Das dauerte eine Zeit lang, bis alle begriffen, dass es wahr war.

epd: In der Masterarbeit ist auch beschrieben, dass im Rummelsberger Missbrauchskandal zunächst für eine Versöhnung zwischen Täter und Opfer gekämpft wurde. Diese hat man später aber für gescheitert erklärt. Ist keine Versöhnung möglich?

Barbian: Die Betroffenen erwarteten von Rektor Bierlein eine Entschuldigung und darauf, dass er als Täter seine Schuld anerkannte. Beides hat er nie getan. Versöhnung mit ihm herzustellen, war schon ein hoher Anspruch, der damals sehr stark von außen an die Betroffenen herangetragen wurde. Es war völlig irre, dass von ihnen erwartet wurde, dass sie sich versöhnen, aber niemand verlangte von Bierlein, dass er sich entschuldigte. Vergleichbares passiert jetzt wieder bei der Debatte um die ForuM-Studie zum Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland.

epd: Der Rektor der Rummelsberger war jahrzehntelang der Repräsentant der Landeskirche in Rummelsberg. Die dienstrechtlichen Vorgänge der Diakone und Diakoninnen liefen über seinen Tisch. Heute passiert diese Verwaltungsarbeit bei der Personalabteilung der Landeskirche und nach dem Weggang von Reiner Schübel 2021 haben die Rummelsberger keinen Rektor mehr. Ist das eine langfristige Folge aus dem damaligen Geschehen?

Barbian: Das ist vielleicht eine Spätfolge. Schon zuvor ist die Position des Rektors ja stark beschnitten gewesen. Zu jungen Menschen in der Ausbildung gab es kaum mehr Kontakte. Innerhalb der Brüderschaft hatte der Rektor nur noch Gaststatus. In der Diskussion über einen Rektor nach dem Weggang von Rektor Schübel hat sicher unbewusst eine Rolle gespielt, was damals passiert war. Aber der Verzicht auf den Rektor war das Ende eines längeren Denkprozesses, den wir miteinander mit der Landeskirche gegangen sind. Jetzt ist die Verantwortung wieder direkt bei der Landeskirche. Auch als Folge der ForuM-Studie wird sie sich Gedanken zum Thema Macht machen.



Bundesrat

Länder stimmen Anti-Missbrauchsgesetz zu



Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, das die Position der Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten stärkt. Zudem soll die Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Kindern ausgebaut werden.

Berlin (epd). Im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern werden Strukturen auf Bundesebene gestärkt und Präventionsmaßnahmen ausgebaut. Der Bundesrat stimmte am 21. März in Berlin mehrheitlich für das sogenannte Anti-Missbrauchsgesetz. Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus sprach von einem „Wendepunkt“.

Claus' Amt sowie der dort angesiedelte Betroffenenrat und die unabhängige Aufarbeitungskommission werden mit der Neuregelung gesetzlich abgesichert, ihre Kompetenzen werden erweitert. Unter anderem erstellt der oder die Missbrauchsbeauftragte künftig mindestens einmal pro Legislaturperiode einen Bericht „über das Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und über deren Folgen“. Auch „Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen“ sollen enthalten sein.

Beauftragte werden vom Bundestag gewählt

Die Bundesregierung muss den Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin zudem bei allen Vorhaben einbeziehen, die etwas mit dem Aufgabenbereich des oder der Beauftragten zu tun haben. Bislang wurde die Position des oder der Beauftragten per Kabinettsbeschluss besetzt, künftig geschieht dies durch eine Wahl im Bundestag. Claus, die im Frühjahr 2022 berufen wurde, soll ihre bis Ende März 2027 laufende Amtszeit wie geplant erfüllen. Ihr Titel lautet künftig „Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“.

Ein weiterer Baustein des Gesetzes betrifft das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (früher Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung): Es bekommt den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Dabei geht es unter anderem um die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften sowie um Informationen für Eltern und Kinder.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) warb in der Bundesratssitzung für das Gesetz. Damit werde „der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung nun auf die höchste politische Ebene in Deutschland gerückt“, sagte sie. „Und da gehört er auch hin.“

Claus: „Immens wichtiges Zeichen“

Claus nannte den Gesetzesbeschluss einen „Wendepunkt im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Gerade für Betroffene seien die Neuerungen „ein immens wichtiges Zeichen“.

Allerdings sieht Claus weiteren Handlungsbedarf. Sie forderte mehr politische Aufmerksamkeit unter anderem für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt im digitalen Raum und für die Finanzierung von Dunkelfeldforschung. Zudem bekräftigte Claus ihre Forderung nach einer Nachfolgelösung für den Fonds Sexueller Missbrauch, den das Bundesfamilienministerium auslaufen lassen will. Bei dem Fonds können Betroffene Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen.

Christina Neuhaus


Arbeit

Bedingungen für Arbeitsmigranten: Licht und Schatten



Die Fleisch- und die Landwirtschaft haben in der Vergangenheit teilweise durch schlechte Arbeitsbedingungen von sich reden gemacht. Beim Umgang mit Erntehelfern hat eine Initiative immer noch viele Defizite nachgewiesen. In der Fleischbranche sehen Arbeitsmarktexperten eine positive Entwicklung.

Frankfurt a.M. (epd). Bei den Bedingungen, unter denen Menschen in der Fleischindustrie arbeiten, sieht eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung Verbesserungen. Hingegen hat die Initiative Faire Landarbeit bei Besuchen auf Erntefeldern im vergangenen Jahr zahlreiche Defizite beim Umgang mit Saisonarbeitern festgestellt.

In einigen Fällen zahlten die Feldarbeiter bis zu 800 Euro Miete für ein Bett in einem Mehrbettzimmer - eine „Wuchermiete“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Harald Schaum, am 25. März. Die Initiative Faire Landarbeit ist ein Bündnis gewerkschaftsnaher Beratungsstellen, der Gewerkschaft IG BAU, kirchlicher Beratungsstellen sowie weiterer Organisationen.

Ausnutzung von Macht

Es seien Fälle bekannt, in denen Saisonarbeiter bis zu 50 Prozent des Lohns an den Arbeitgeber zurückzahlten, hieß es. Viele Beschäftigte lebten in Containern, oft reichten die sanitären Anlagen nicht aus. Die Initiative Faire Landarbeit fordere daher eine kostenlose Unterbringung der Saisonarbeiter. Bei bundesweit 40 Feldbesuchen hatte die Initiative nach eigenen Angaben etwa 3.100 Saisonarbeitskräfte befragt.

Bei den Besuchen hätten sie in den vergangenen zwei Jahren in vier Betrieben von Vorfällen sexualisierter Gewalt erfahren, erklärte die Autorin des Jahresberichts zur Saisonarbeit, Kateryna Danilova, bei einer Online-Pressekonferenz. Meist sei es dabei um die Ausnutzung einer Machtposition gegangen. Viele haben nach Gewerkschaftsangaben Angst, in Gerichtsverfahren verwickelt zu werden.

Laut Jahresbericht arbeiteten 2023 etwa 240.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland auf deutschen Feldern und ernteten beispielsweise Spargel, Äpfel oder Weintrauben. Die Menschen kommen demnach aus Rumänien, Polen und Bulgarien, aber auch aus der Ukraine, Usbekistan oder Indien. Es gebe „fragwürdige Vermittlungspraktiken“, bei denen die Menschen hohe Gebühren dafür zahlen müssten, „dass sie überhaupt zu uns kommen können“, sagte DGB-Bundesvorstandsmitglied Anja Piel.

Manche kehrten sogar verschuldet in ihr Heimatland zurück. Es komme auch zu falschen Versprechungen, etwa, dass es ein „Work and Travel“-Aufenthalt sei. Nicht alle geleisteten Arbeitsstunden würden aufgeschrieben und gezahlt, hieß es. Es gebe Fälle massiver Rechtsverletzungen. Eine Gruppe mongolischer Studierender sei beispielsweise direkt nach der Ankunft aufs Feld gebracht worden. Bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen hätten Beschäftigte keinen Lohn mehr erhalten, aber weiter Miete gezahlt.

Verbot von Werkverträgen

Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Böckler-Stiftung sehen bei den Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischindustrie hingegen Verbesserungen. Das seit Anfang 2021 geltende Arbeitsschutzkontrollgesetz mit dem Verbot von Werkverträgen habe sich grundsätzlich bewährt, geht aus einer am 26. März veröffentlichten Studie hervor.

Die Autoren Serife Erol und Thorsten Schulten untersuchten den Angaben nach 14 Betriebe, darunter Schlachtereien und verarbeitende Betriebe, und führten 85 Interviews mit Betriebsräten, Mitgliedern des Managements, Gewerkschaften, Beratungsstellen und Kontrollbehörden.

Vor Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes seien rund 50 Prozent der Beschäftigten in den Schlachthöfen und Fleischfabriken sogenannte Werkvertragsarbeitnehmer gewesen, die über Subunternehmen beschäftigt waren. Mit den Corona-Ausbrüchen sei die Branche samt Arbeits- und Wohnverhältnissen von Arbeitsmigranten in die öffentliche Wahrnehmung gerückt, hieß es.

Immer noch Niedriglohnbranche

Als Folge des gesetzlichen Eingriffs seien dann nahezu alle ehemaligen Werkvertragsbeschäftigten von den Unternehmen übernommen worden, bilanziert die Erhebung. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sei in einem Jahr, von 2020 bis 2021, um 18 Prozent von 128.400 auf 151.500 Beschäftigte gestiegen, erklärte das WSI mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.

Trotz der Verbesserungen kritisieren die WSI-Forscher, dass die Fleischindustrie weiterhin zu den ausgeprägten Niedriglohnbranchen zähle. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit erhielten im Jahr 2022 46,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten nur einen Niedriglohn, also einen Lohn unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Lohns in Deutschland. Bei den ausländischen Beschäftigten war der Anteil der Niedriglöhner mit rund 55 Prozent noch höher.

Gabriele Fritz, Stefanie Walter


Inklusion

Behindertengleichstellungsgesetz bald auch in Leichter Sprache



Hannover (epd). Das niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz soll in Leichte Sprache übersetzt werden. Komplizierte Formulierungen seien eine Barriere, die Menschen an der Teilhabe hinderten, sagte die Staatssekretärin im Sozialministerium, Christine Arbogast, anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags am 21. März: „Menschen mit Down-Syndrom sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sollen überall mitmachen können, wenn sie es wollen.“ Deshalb müsse mehr Information in Leichter Sprache übertragen werden.

Am 21. März tragen Menschen, die anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tags ein Zeichen setzen wollen, zwei verschiedene Socken, um Vielfalt und Diversität zu feiern. Die Socken stünden dabei für Chromosomen, erläuterte Arbogast. Menschen mit Down-Syndrom haben ein Chromosom mehr als andere Menschen.

Seit rund 20 Jahren arbeiten Büros für Leichte Sprache auf europäischer Ebene an Standards für verständliche Texte. In Leichter Sprache werden einfache Wörter verwendet, die etwas genau beschreiben: Zum Beispiel lässt sich der „öffentliche Nahverkehr“ besser mit „Bus und Bahn“ übersetzen. Auf Fremdwörter wird verzichtet. Außerdem sollte bildliche Sprache vermieden werden, weil viele Menschen die Texte wörtlich nehmen: Mit „Rabeneltern“ sind meistens nicht die Eltern von Rabenküken gemeint.




sozial-Branche

Drogen

Fentanyl im Straßenheroin




Heroin im Labor
epd-bild/Jürgen Blume
Die Stadt Frankfurt am Main ist alarmiert: Zum ersten Mal wurde im Januar 2025 Fentanyl im Straßenheroin nachgewiesen. Umso wichtiger sind die Drogenkonsumräume der Stadt: Sie retten Leben.

Frankfurt a.M. (epd). In den USA sind Opioide wie etwa Fentanyl schon länger im Umlauf. Nun kommen die Stoffe offenbar auch nach Deutschland. Mitarbeiter des Drogenkonsumraums der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße in Frankfurt am Main haben Ende Januar 48 Verpackungen von Heroin auf Beimischungen von Fentanyl getestet, 25 davon positiv. Die Substanz wirkt 50- bis 100-fach stärker als Heroin und wird in der Medizin bei starken Schmerzen eingesetzt. Die Tests seien anschließend durch ein Labor bestätigt worden, sagte der Einrichtungsleiter der Integrativen Drogenhilfe, Ronald Schneider, dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Klienten des Konsumraums hätten das verunreinigte Heroin im Anschluss dennoch konsumiert, sagte Schneider, ohne dass es zu Überdosierungen gekommen sei. In den vergangenen 30 Jahren, seit Bestehen der Drogenkonsumräume, sei hier noch kein Mensch an einer Überdosis gestorben. Das bestätigt auch ein Sprecher des Frankfurter Drogendezernats dem Evangelischen Pressedienst: „Die Drogenkonsumräume retten tagtäglich Leben.“ Dennoch nimmt Schneider die Entwicklungen sehr ernst: „Wir sind nicht in Panik. Aber wir wollen vorbereitet sein und wollen wissen, was auf der Straße unterwegs ist. Nur so können wir auch effektiv erste Hilfe in den Konsumräumen leisten.“

Stadt ist alarmiert

In den USA starben allein im Jahr 2023 nach Angaben der Drogenbehörde DEA rund 107.000 Menschen nach Drogenkonsum, mehr als 70 Prozent davon wegen einer Opioid-Überdosis. Fentanyl ist dabei besonders tückisch: Kleinste Mengen können bereits tödlich sein, die Dosierung der Droge ist kaum möglich. Eine Überdosis kann zu einem Atemstillstand führen.

In Frankfurt sei eine vergleichbare Krise nicht zu erwarten, sagte der Sprecher des Drogendezernats. Das Medikament werde in Deutschland deutlich seltener verschrieben. Dennoch befürchtet er, dass sich das Problem der Beimischung zum Straßenheroin verstetigt. „Wir sind als Stadt wegen der Funde hoch alarmiert.“

Nach Angaben des Bundeskriminalamts wird das auf dem europäischen Markt verfügbare Heroin knapper. Grund dafür könnte unter anderem der Rückgang des Schlafmohnanbaus in Afghanistan unter den Taliban sein. Die Folge: Der Reinheitsgehalt sinkt, die Preise steigen, und das Risiko der Streckung mit gefährlichen Substanzen wie Fentanyl oder Nitazenen nimmt zu.

Die Stadt Frankfurt und Schneider fordern daher die rasche Umsetzung des Bundesgesetzes zur Ermöglichung von quantitativen „Drug-Checking-Programmen“ durch das Land Hessen. Dies würde ermöglichen, dass die Konsumenten mit Schnelltests ihr Heroin auf Fentanyl testen können. Bisher stehen den Konsumräumen nur qualitative Schnelltests zur Verfügung. Sie zeigen lediglich an, ob Fentanyl enthalten ist - nicht aber, wie viel.

Drogenmarkt in Bewegung

Eine weitere Maßnahme sei die erhöhte Bereitstellung von Naloxon-Nasenspray, eines verschreibungspflichtigen Gegenmittels, das die Wirkung von Opioiden aufhebt und dadurch bei Überdosierung die Atmung wiederherstellt. Das Gegenmittel wird in Notfällen in den Konsumräumen in Frankfurt verabreicht. Schneider appelliert an alle Menschen mit Heroin-Abhängigkeit, ausschließlich in den Einrichtungen der Integrativen Drogenhilfe oder zumindest nicht alleine zu konsumieren: „Wer heute Stoff von der Straße kauft, begibt sich in einen absoluten Blindflug hinein.“ Darüber hinaus fordert er den vereinfachten Zugang zu Substitution und Ersatzmedikamenten.

Der Drogenmarkt ist in Bewegung, sagt der Sprecher des Drogenreferats: „Wir sehen Entwicklungen wie den Crack-Boom, das Auftauchen der Modedroge Lachgas - und jetzt zunehmend synthetische Opioide.“ Frankfurt veranstalte daher eine internationale Fachtagung am 18. Juni, um Handlungsstrategien im Umgang mit Opioiden zu erarbeiten. Auch plane die Stadt aktuell ein neues Suchthilfezentrum, um schneller auf Veränderungen im Drogenmarkt reagieren zu können.

Moritz Hohmann


Inklusion

Gastbeitrag

Vision: Gleiche Chancen auf Teilhabe




Tobias Schmidt
BAG BBW/Jakob Hoff
Die Wirtschaft braucht Fachkräfte, und die Berufsbildungswerke können sie ausbilden. Doch damit das noch effektiver geschieht, braucht es Reformen, nicht nur in den Werkstätten für behinderte Menschen. Worauf es künftig dabei ankommt, erläutert Tobias Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke, im Gastbeitrag für epd sozial.

Unsere Vision für einen inklusiven Arbeitsmarkt lautet: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Chancen auf berufliche Teilhabe haben wie alle anderen. Das muss die Bundesregierung sich endlich konsequent zu eigen machen.

Berufsbildungswerke spielen bei der Umsetzung dieser Vision eine wesentliche Schlüsselrolle. Jedes Jahr qualifizieren Berufsbildungswerke 16.000 junge Menschen mit Behinderungen in über 200 dualen Ausbildungsberufen. Die Ergebnisse sprechen für sich: 89 Prozent bestehen ihre Abschlussprüfungen vor den Handwerks- und Industrie- und Handelskammern. Was uns besonders freut: 84 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit ihrer Ausbildung schon jetzt sehr zufrieden. Diese Quote wollen und müssen wir noch deutlich steigern.

Noch immer keine Chancengleichheit auf dem Jobmarkt

Unsere Angebote wirken - hinsichtlich der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie für die ganz persönliche soziale Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Nach 15 Jahren UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen jedoch bis heute nicht die gleichen Chancen im Berufsleben wie Menschen ohne Behinderung.

Das liegt an vielen Faktoren. Zu ihnen gehören etwa leider immer noch die fehlende Willkommenskultur bei Unternehmen beziehungsweise deren Bereitschaft, die Potenziale von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie nach ihren Stärken einzusetzen. Aber auch unser stark gegliedertes Reha-System mit seiner starren Zuweisungspraxis trägt einen Anteil an dieser Situation. Vor allem der Übergang von der Schule in eine berufliche Qualifizierung ist ein zentraler Knotenpunkt in der Berufsbiografie von uns allen. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden schwerpunktmäßig - um nicht zu sagen automatisiert - in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zugewiesen. Nach dem Berufsbildungsbereich gehen die meisten in den Arbeitsbereich der WfbM über. Weniger als ein Prozent der Beschäftigten wechseln im Laufe der Jahre aus diesem auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Selbst für diejenigen, die mehr können und mehr wollen, wird die WfbM damit oft zur beruflichen Sackgasse.

System der Werkstätten modernisieren

Fakt ist: Die Modernisierung des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen steht weiterhin aus, das muss die neue Bundesregierung angehen. Dafür macht die BAG BBW konkrete Vorschläge: Die berufliche Bildung im Rahmen des Rechtsanspruchs der Leistungsberechtigten mit behinderungsbedingten Nachteilsausgleichen muss personenzentriert konzipiert und der Zugang zur Förderung berufsvorbereitender Maßnahmen angepasst werden. Wir halten es für richtig, den Vorrang der Prüfung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vor der Zuweisung in den Berufsbildungsbereich der WfbM in der Verwaltungspraxis verbindlich zu verankern. Mit der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann der Einstieg in Ausbildung und Arbeit nachhaltig gelingen.

Zudem muss es zur gängigen Praxis werden, dass Teilnehmende im Berufsbildungsbereich der WfbM fortlaufend die Chance auf einen Wechsel in eine mindestens Fachpraktikerausbildung in einem BBW oder eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Dazu ist eine regelmäßige und konsequente Überprüfung der Leistungsfähigkeit und Motivationsbereitschaft der betreffenden Menschen nötig.

Wirtschaft braucht gut ausgebildete Fachkräfte

Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht vor sehr vielen Herausforderungen: Der Bedarf an Arbeits- und Fachkräften steigt, Tausende Lehrstellen sind unbesetzt und gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen ohne Berufsabschluss. Fast 2,9 Millionen junge Menschen haben keinen Berufsabschluss, und insgesamt sind mehr als 4,5 Millionen Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung in den Arbeitsmarkt eingetreten. Immer mehr Jugendliche mit schwierigen Lebenssituationen oder multiplen Problemlagen drohen verloren zu gehen. Diese Zahlen hat kürzlich der Deutsche Gewerkschaftsbund vorgelegt.

Wir können diesen Negativtrend als Gesellschaft nicht einfach so hinnehmen, wir müssen konsequent an Lösungen arbeiten - im Kleinen wie im Großen. Berufsbildungswerke können dazu einen konkreten Beitrag zur Trendwende leisten. Schon heute geben sie jungen Menschen mit Behinderungen eine Ausbildungschance, auch wenn sie bei Ausbildungsstart noch keinen Schulabschluss haben. Denn im BBW wird nicht nur ausgebildet, die meisten haben eigene Berufsschulen oder kooperieren mit inklusiv ausgerichteten Berufsschulen. Diese Kombination trägt wesentlich zum Ausbildungserfolg in Berufsbildungswerken bei.

„Strukturen der Berufsbildungswerke nutzen“

Die neue Bundesregierung muss vor dem Hintergrund dieser alarmierenden Zahlen vorhandene Strukturen wie die der Berufsbildungswerke mit ihren bundesweit 51 Standorten nutzen. Sie stehen bereit, so viele Menschen wie möglich bis zum erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu bringen. Dafür müssen die Qualifizierungsangebote der BBW für möglichst viele junge Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, für die eine betriebliche Ausbildung noch nicht möglich ist, geöffnet werden.

Um als Ausbildungseinrichtungen zukunftsfähige Angebote vorzuhalten, sind staatliche Investitionen notwendig. Es geht nicht um pauschal mehr Geld, sondern um gezielte Förderungen von nachhaltigen Innovationskonzepten, die unsere Arbeit als Reha-Einrichtungen langfristig stärken. Die Herausforderungen des Arbeitsmarktes machen die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Reha-Angebote unerlässlich.

Hinderlich für eine optimale berufliche Förderung von Menschen mit Behinderungen ist die aktuelle Ausschreibungspraxis der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit. Ausschreibungen, die auf Preisdumping setzen, benachteiligen qualitativ hochwertige Anbieter und gefährden somit die Qualität der Dienstleistungen. Wir halten daher eine Reform der Ausschreibungs- und Vergabepraxis für zwingend erforderlich. Nur hochwertige Reha-Bildungsangebote können gut ausgebildete Arbeits- und Fachkräfte hervorbringen, die wir in allen Bereichen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt so dringend brauchen. Dafür reicht Geld alleine nicht, sondern vor allem die Entschlossenheit, sich von bisherigen Verwaltungshandeln zu verabschieden und innovative Wege zu beschreiten.

Tobias Schmidt ist Hauptgeschäftsführer der BBW-Leipzig-Gruppe und Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW)


Familie

25 Jahre Babyklappen: "Wir wollen Leben retten"




Geheiztes Babybett in der Babyklappe am St. Vinzenz-Krankanehaus in Hanau
epd-bild/Heike Lyding
Eine Klappe, hinter der ein geheiztes Kinderbett steht. Seit 25 Jahren können Mütter in vielen Städten dort ihre Babys anonym ablegen. Seriöse Zahlen dazu, wie oft das passiert, gibt es nicht. Aber: Der von Kritikern befürchtete Andrang blieb aus.

Hanau, Berlin (epd). Eine Eisentreppe an der Rückseite des St. Vinzenz-Krankenhauses in Hanau führt einige Stufen nach oben. Dort, in einer kaum einsehbaren Nische, steht in roten Buchstaben das Wort „Babyklappe“. Sie öffnet sich, wenn jemand den Knopf links daneben drückt. Hinter der Klappe steht ein Wärmebett, die Decke hat einen Bärchenaufdruck. „Meist werden die Kinder in ein Tuch gewickelt auf der Decke abgelegt“, sagt Schwester Annette Biecker vom Seelsorgeteam des Krankenhauses dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zehn Minuten nachdem die Klappe geschlossen wurde, ertönt in der Ambulanz ein Signal. Das Baby wird geholt und untersucht, die Suche nach Adoptiveltern beginnt.

Vor 25 Jahren, am 8. April 2000, hat der Verein „SterniPark“ in Hamburg die erste Babyklappe in Deutschland eröffnet, und zwar an einer Kita. Anlass war damals der Fund einer Babyleiche in einer Hamburger Recyclinganlage. Die Idee fand viele Nachahmer, rund 100 gibt es Schätzungen zufolge mittlerweile in Deutschland, genaue Zahlen fehlen. Seit Eröffnung der Babyklappe „haben wir 56 Leben gerettet“, teilt „SterniPark“ auf seiner Internetseite mit.

Nie wieder Verzweifelte wegschicken

Die erste Babyklappe in einem Krankenhaus geht auf die Initiative von Gabriele Stangl zurück. Die Pastorin und Seelsorgerin am Berliner Krankenhaus Waldfriede hatte mit einer alten Frau gesprochen, die ihr berichtete, gegen Ende des Zweiten Weltkriegs ihr Baby im Wald abgelegt zu haben. Sie war vergewaltigt worden, hatte zwei Kinder und ihr Mann war in Gefangenschaft. „Sie konnte sich niemals verzeihen, was sie getan hat“, erinnert sich Stangl.

Wenig später habe ein Diakon mit einer schwangeren Prostituierten vor ihr gestanden. „Sie war verzweifelt, weil sie Angst hatte, dass ihr Zuhälter das Kind verkauft“, sagt Stangl. Die Pastorin wollte helfen, eventuell mit der Vermittlung einer anonymen Geburt. „Das ist illegal“, habe ihr ein Arzt gesagt und Hilfe abgelehnt. Stangl hatte die Schicksale der alten Frau und der Prostituierten im Hinterkopf, als sie von der Babyklappe in Hamburg hörte. „Ich wollte nie wieder so verzweifelte Menschen wegschicken“, sagt sie. Das verbiete ihr auch ihr Glaube.

Nach Überzeugungsarbeit der Seelsorgerin eröffnete die Babyklappe im Haus Waldfriede im September 2000. Entgegen der Annahme von Kritikern, dass man es den Müttern zu leicht mache und die Frauen bald „Bauch an Bauch stehen“ würden, um ihre Kinder abzugeben, waren es bis zu ihrem Abschied im Jahr 2017 insgesamt 26 Kinder, sagt Stangl.

In der Not gehört werden

Schlimm war, als 2002 ein ermordetes Baby in der Klappe lag. Gabriele Stangl ist noch heute überzeugt, dass nicht die Mutter die Täterin war. Die Presseberichte über das „Daniel Simson“ genannte Kind gingen um die Welt.

Mit großer Freude hingegen erinnert sich Stangl an einen Jungen, der im selben Jahr abgegeben worden war. Drei Tage später stand ein junges Paar vor ihr, sie 17 Jahre alt, er 18. Sie beteuerten weinend, die Eltern zu sein. Nachdem die Mutterschaft festgestellt worden war, nahmen sie das Kind mit. Das Jugendamt wurde zur Unterstützung eingeschaltet und die Großeltern packten mit an.

Sie habe oft erlebt, dass Mütter sich das Leben mit dem Kind zutrauen, wenn sie in ihrer Not gehört werden und Hilfe bekommen, sagt Stangl. Sie habe auch viele Frauen betreut, die später zu anonymen Geburten ins Krankenhaus gekommen seien. Ein Drittel von ihnen habe das Kind am Ende behalten, die anderen haben es zur Adoption freigegeben. „Aber die Geburt war sicher und das Kind wurde betreut“, betont Stangl.

Noch heute Kontakt zu Kindern

Die Pastorin im Ruhestand hat noch heute Kontakt zu einigen Kindern. „Sie sollen wissen, was passiert ist“, sagt sie und unterscheidet zwischen der „Bauch-Mama“ und der „Herz-Mama“: „Das Kind ist bei beiden gewachsen, das kann man erklären.“

„Es ist Teil ihrer Identität“, sagt auch Florian Hillenbrand von der Adoptionsvermittlung des Sozialdiensts katholischer Frauen in Fulda, der die Kinder aus der Babyklappe in Hanau vermittelt. Die Babyklappe sei Teil der Herkunftsgeschichte eines Kinds. „Wissen ist für die Kinder besser einzuordnen als eine Ahnung oder gar die Fantasie.“ Manche Menschen könnten damit in ihrem weiteren Leben sehr gut umgehen, für andere sei es eine große Verletzung.

Der Sozialdienst katholischer Frauen betreibt auch zwei Babyklappen in Fulda und Kassel. Dort sowie in Hanau seien seit 2001 insgesamt 49 Kinder abgegeben worden. 42 wurden später adoptiert, 7 Kinder kamen zurück zu den leiblichen Müttern.

Dem Kind etwas mitgeben

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ist ein Grundrecht, darauf verweisen Kritiker der Babyklappen. Denn für die Kinder aus einer Babyklappe ist das in den allermeisten Fällen nicht einzulösen. Anders ist es bei einer gesetzlich geregelten vertraulichen Geburt, bei der Frauen seit 2014 medizinisch sicher und zunächst anonym entbinden können: Die Daten der Mutter werden hinterlegt und das Kind kann ab dem Alter von 16 Jahren eine Auskunft verlangen.

Wie groß die Belastung sein kann, nichts über die eigene Herkunft zu wissen, gar keinen Bezug dazu haben, weiß auch Marion Meister vom Sozialdienst katholischer Frauen, die an der Einrichtung der Babyklappe in Hanau mitgewirkt hat. Im Wärmebett im St. Vinzenz-Krankenhaus liegt deshalb ein Brief an die Mutter in mehreren Sprachen. Darin stehen Hinweise, wo sie Hilfe für sich finden kann, und die Bitte, dem Kind etwas mitzugeben: einen Gruß, eine Nachricht, ein Schmusetier. „Wir wollen Leben retten“, betont Meister. Gleichzeitig freuten sich alle, wenn das Kind etwas von der leiblichen Mutter bekomme.

Renate Haller


Ehrenamt

Berliner Unternehmen bieten "Social Day" bei der Tafel an




Mitarbeiter der Berliner Volksbank verpacken Lebendmittel bei der Tafel.
epd-bild/Matthias Kindler
Bei der Berliner Tafel gibt es viele helfende Hände. Ohne die Hilfe der Ehrenamtlichen könnte Deutschlands älteste und größte Hilfseinrichtung dieser Art nicht jeden Tag Tausende Menschen mit frischen Lebensmitteln versorgen.

Berlin (epd). „Hier tut der Azubi das Gleiche wie die Chefin“, sagt Sarah Schmidt. Die Ehrenamts-Koordinatorin der Berliner Tafel steht an diesem Morgen vor zehn Mitarbeiterinnen und zwei Mitarbeitern der Berliner Volksbank. Das Team aus dem Kreditcenter der Bank absolviert einen gemeinsamen „Social Day“ in Halle 1 auf dem Berliner Großmarkt. Hier hat Deutschlands größte Tafel auf 5.000 Quadratmetern ihre Zentrale zur Annahme und Verteilung der Lebensmittel.

Schwere Dinge unten in der Tüte

„Das ist mal was Anderes, als den ganzen Tag am Schreibtisch zu sitzen oder gemeinsam feiern zu gehen“, sagt Anke Schultz, Gruppenleiterin bei der Volksbank und Initiatorin des Teamevents. Dabei packt sie weiter Kartoffeln, Möhren und anderes frisches Gemüse sowie Obst in einen Plastikbeutel. Die Freiwilligen schieben ihre Kisten auf Rollwagen an Reihen mit Lebensmitteln entlang, um die einzelnen Tüten zu befüllen. Es wird darauf geachtet, dass die schweren Dinge wie Kartoffeln oder Rote Beete zuerst in die Tüten kommen; Salatköpfe, Bananen und Erdbeeren am Schluss obendrauf.

Auf einer schwarzen Tafel hinter Anke Schultz steht mit weißer Kreide: 454 Tüten. So viele Beutel sollen an diesem Tag vom Team der Volksbank gepackt werden. Die Beutel sind für die sieben Pop-up-Ausgabestellen der Tafel bestimmt, ein Überbleibsel aus der Pandemie, als die Verteilung der Lebensmittel erschwert war.

Im Gegensatz zu den 49 „Laib und Seele“-Ausgabestellen in den Kirchengemeinden, wo einmal in der Woche laut Schmidt „wie auf einem kleinen Wochenmarkt“ Bedürftige sich selbst Lebensmittel aussuchen können, halten die Pop-up-Ausgaben fertig gepackte Rationen bereit. Wegen des Ukraine-Krieges und der Geflüchteten in der Stadt sei die Praxis beibehalten worden, sagt Sarah Schmidt. Die Ausgabestellen in den Gemeinden seien einfach überlastet. Allerdings kann sich nicht jeder einfach kostenlos Lebensmittel abholen. Bedürftige müssen sich bei den jeweiligen Ausgabestellen mit Einkommensnachweis registrieren.

Täglich Dutzende Freiwillige

Für Anke Schultz ist es nicht der erste Ehrenamtseinsatz mit den Kollegen. Ihr Arbeitgeber halte verschiedene Angebote für einen sogenannten Social Day bereit. Die 52-Jährige war so schon bei der Arche aktiv, dem christlichen Kinder- und Jugendwerk. Und sie hat gemeinsam mit anderen Bäume gepflanzt.

Die Geschäftsführerin der Berliner Tafel, Antje Trölsch, ist froh über die helfenden Hände: Täglich seien mehr als 50 freiwillige Helfer vor Ort. Dazu kommen Fahrer für die rund 20 Lieferfahrzeuge der Tafel. Fast jeden Tag sind „Corporate Volunteers“ (CV) dabei, wie die Teams aus Unternehmen genannt werden.

Insgesamt kann die Berliner Tafel auf rund 2.700 ehrenamtliche Helfer zurückgreifen. Allerdings komme es immer wieder zu Engpässen, etwa in den Sommerferien oder um Weihnachten herum. Pro Monat werden etwa 660 Tonnen Lebensmittel an rund 172.000 Menschen verteilt, rechnet Trölsch vor. Empfänger sind neben den Ausgabestellen in den Kirchengemeinden mehr als 400 Einrichtungen wie Obdachlosenübernachtungen, Frauenhäuser oder Seniorenheime.

Sorgfältige Begutachtung

Alles, was die Tafel weitergibt, erhält sie als Spende. In der Halle hinter der Volksbank-Crew stapeln sich Paletten mit haltbaren Lebensmitteln wie Bautzner Senf, Energydrinks und Mehlsäcken. Die Lebensmittel, die an diesem Morgen in die Tüten gepackt werden, müssen von den Ehrenamtlichen besonders sorgfältig begutachtet werden. Die Ware lagerte übers Wochenende in den Kühlkammern. Jetzt soll sie möglichst schnell an die Einrichtungen ausgeliefert werden. Was gammelig oder schimmelig ist, wandert in die bereitstehenden Mülltonnen.

Die Freiwilligen sind von 9 Uhr in der Früh bis gegen 14.30 Uhr aktiv. Schon nach kurzer Einarbeitungszeit geht die Arbeit schnell von der Hand. Der Jüngste im Team Volksbank ist Johannes Schatte. Der 21-Jährige hat erst im Januar seine Ausbildung zum Bankkaufmann abgeschlossen. Für ihn ist der Tag eine gute Gelegenheit, seine neuen Kolleginnen und Kollegen besser kennenzulernen. Nach rund zwei Stunden sind die Tüten gepackt. Jetzt zieht die Gruppe weiter zum Sortieren von Lebensmitteln.



Pflege

Fachverband startet erneut Umfrage "Pflege, wie geht es dir?"



Berlin (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) will auch in diesem Jahr wieder wissen, wie beruflich Pflegende den Alltag wahrnehmen. Deshalb wird erneut zur Teilnahme an der Umfrage „Pflege, wie geht es dir?“ aufgerufen, die jährlich zeigen will, wie sich die Stimmung bei den Pflegenden entwickelt, heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Mitteilung. Die Umfrageergebnisse sollen zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai publiziert werden.

Die Online-Umfrage richtet sich laut Verband an alle beruflich Pflegenden und läuft bis zum 13. April. Gefragt werde nach der Zufriedenheit mit den Rahmenbedingungen zur beruflichen Situation und der Stimmungslage in den Pflegeberufen. Im Vorjahr fand die Erhebung erstmals statt, es beteiligten sich den Angaben nach 6.000 Fachkräfte.

Internationale Pflegeteams im Fokus

Als Schwerpunkt in diesem Jahr hat der DBfK „Miteinander arbeiten, voneinander lernen - internationale Pflegeteams im Fokus“ gewählt. „Die Umfrageergebnisse werden jeweils mit allgemeinen Daten zur Pflege ergänzt und in einen Kontext gesetzt“, hieß es.

Im Vorjahr brachte die Umfrage ein gemischtes Stimmungsbild. „Ich kann das Ergebnis mit 'durchwachsen' zusammenfassen“, sagte damals Geschäftsführerin Bernadette Klapper. Bemerkenswert seien die Ergebnisse zur Zufriedenheit mit Personalausstattung und Arbeitsauslastung. „Hier halten sich Zufriedenheit und Unzufriedenheit die Waage. Das lässt vermuten, dass die Arbeitsdichte in manchen Bereichen sehr hoch ist.“

Schwach fiel indes die Zufriedenheitsbilanz aus, wenn es um die Wertschätzung durch die Arbeitgeber und die gesellschaftliche Anerkennung pflegerischer Kompetenzen ging. Und: Rund 30 Prozent der Befragten denken oft darüber nach, den Beruf zu verlassen. „Das ist auch in der aktuellen Umfrage der Fall. Allerdings zeigt sich, dass unter den Kolleginnen und Kollegen, die angaben, dass sie ihre Kompetenzen nicht vollständig einbringen können, sogar 46 Prozent oft über den Berufsausstieg nachdenken.“



Gesundheit

Erste Drohne zwischen Kliniken geht in den Regelbetrieb



Bad Oldesloe (epd). Eine unbemannte Drohne wird ab sofort die medizinischen Labortransporte zwischen den Asklepios Kliniken in Bad Oldesloe (Kreis Stormarn) und Selent (Kreis Plön) übernehmen. „Damit geht bundesweit der erste Drohnenflug zwischen Kliniken in den Regelbetrieb“, sagte der Geschäftsführer der Asklepios Kliniken Hamburg, Daniel Amrein, am 24. März bei der Vorstellung des Projekts in Bad Oldesloe. Die auf Psychiatrie ausgerichtete Blomenburg Klinik in Selent schickt regelmäßig Proben, vornehmlich Blutproben, in die Klinik Bad Oldesloe, die über ein modernes Labor verfügt.

Für die beiden Kliniken sei die rein elektrisch und größtenteils autonom fliegende Drohne ein großer technischer Fortschritt, erklärte Amrein. Bislang war ein Kurierfahrzeug auf der 70 Kilometer langen Strecke mindestens eine Stunde unterwegs. Die 18 Kilogramm leichte Drohne schafft die per Luftlinie 60 Kilometer lange Strecke in 30 Minuten und kann dank einer Docking-Station direkt am Fenster des Labors landen. So verkürzt sich auch die Zeit der Be- und Entladung durch die drei Meter breite Drohne, die bis zu vier Kilogramm schwere Laborproben transportieren kann.

Zeitersparnis bei Laborergebnissen

„Laborergebnisse liegen so rund eine Stunde früher vor. Entsprechend schneller können wir auch Diagnostikschritte beim Patienten einleiten“, so Amrein. Darüber hinaus verringere sich mit dem Einsatz der Drohne der ökologische Fußabdruck.

Amrein geht davon aus, dass die Transport-Drohne sich im Klinikwesen weiter durchsetzen wird. „Eine stärkere Vernetzung der Häuser treibt das Krankenhauswesen schon lange um, gerade im ländlichen Raum.“

Zunächst soll die grün-weiße Drohne, deren Form einer Schwalbe ähnelt, einmal am Tag zwischen Selent und Bad Oldesloe fliegen. Je nach Bedarf kann ihr Einsatz auf maximal 15 Mal täglich aufgestockt werden. Bei optimalen Bedingungen hat sie eine Reichweite von 120 Kilometern und fliegt rund 110 Kilometer pro Stunde. Regen und Windböen bis zu 60 Stundenkilometer machten der Drohne nichts aus, erklärte Herbert Weirather vom Schweizer Drohnenbetreiber Jedsy. Schwieriger werde es jedoch bei Schnee, Eisregen und Gewitter.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Volle Erwerbsminderung hängt von Einsetzbarkeit am Arbeitsmarkt ab




Justitia
epd-bild/Heike Lyding
Auch wer täglich sechs Stunden arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dies ist möglich, wenn dem Versicherten wegen Beeinträchtigungen der Arbeitsmarkt verschlossen ist, urteilte das Landessozialgericht Stuttgart.

Stuttgart (epd). Für den Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente müssen Rentenversicherungsträger die Einsetzbarkeit von behinderten oder kranken Menschen auf dem Arbeitsmarkt prüfen. Ist der Betroffene fähig, mindestens sechs Stunden täglich leichte Arbeiten zu verrichten, muss er zugleich in der Lage sein, „unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ein Erwerbseinkommen zu erzielen“, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 19. März veröffentlichten Urteil. Ist er das nicht, könne dies ausnahmsweise eine volle Erwerbsminderung begründen.

Der 1963 geborene Kläger arbeitete bis 2014 als Zweiradmechaniker. Danach kündigte er das Arbeitsverhältnis, um seine Eltern zu pflegen. Für seinen Lebensunterhalt erhielt er das damalige Arbeitslosengeld II. Ab dem Jahr 2020 verschlechterte sich die gesundheitliche Situation des Mannes. Er erlitt einen Schlaganfall und kann seitdem seine rechte Hand nicht mehr vollständig einsetzen. Wegen einer Herzerkrankung musste er sich einer Bypassoperation unterziehen. Außerdem erhielt er eine neue Herzklappe. Am 6. Dezember 2021 beantragte er eine Rente wegen Erwerbsminderung. Seit der Herz-OP sei er nicht mehr belastbar.

Leichte körperliche Arbeit war noch möglich

Die behandelnden Ärzte hatten zwar angegeben, dass der Kläger als Mechaniker nicht mehr leistungsfähig sei. Er könne aber „körperlich leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ sechs Stunden täglich bei einer Fünf-Tage-Woche ausüben. Nach einem Reha-Klink-Aufenthalt wurde festgestellt, dass aus rein kardiologischer Sicht ein „vollschichtiges Leistungsvermögen“ für leichte körperliche Arbeiten bestehe. Nachtschichten oder häufige Wechselschichten könne der Mann nicht mehr leisten.

Der Rentenversicherungsträger lehnte den Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente ab. Dagegen erhob der Versicherte Klage. Die vom LSG beauftragte Sachverständige kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger noch leichte Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt „ohne psychische Belastungen“ in einem zeitlichen Umfang von sechs Stunden ausüben könne. Die Feingeschicklichkeit der rechten Hand sei noch vorhanden. Wegen der durch den Schlaganfall bedingten Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit, der depressiven Stimmungslage und einer Antriebsstörung kämen jedoch nur wenige Berufsfelder in Betracht, etwa als Verpacker von Kleinteilen oder als Pförtner.

Das LSG urteilte, dass der Kläger voll erwerbsgemindert sei und Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente habe. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sei zwar generell von keiner Erwerbsminderung auszugehen, wenn der Versicherte „unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann“, so das Gericht. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Dezember 2019 kann jedoch ausnahmsweise „selbst bei einer mindestens sechsstündigen Erwerbsfähigkeit eine volle Erwerbsminderung vorliegen, wenn der Arbeitsmarkt wegen besonderer spezifischer Leistungseinschränkungen als verschlossen anzusehen ist“. Der Versicherte müsse nicht nur unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts eine Tätigkeit verrichten können. Er müsse auch in der Lage sein, ein Erwerbseinkommen zu erzielen.

Grundsätze auf aktuellen Fall übertragen

Das BSG hatte damals geurteilt, dass auch mehrere gewöhnliche Leistungseinschränkungen zu einer vollen Erwerbsminderungsrente führen können, wenn sie sich insgesamt als ungewöhnlich auswirken. Auf die Anzahl der Einschränkungen komme es nicht an. Vor dem BSG-Urteil war Voraussetzung für eine volle Erwerbsminderung, dass eine schwere spezifische Leistungsbehinderung oder mindestens zwei in der Summe gleichwertige ungewöhnliche Einschränkungen vorliegen, etwa an Händen oder eine erhebliche Sehstörung.

Diese Grundsätze hat das LSG nun auf den aktuellen Fall übertragen. Aufgrund der Leistungseinschränkungen, insbesondere der Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit, könne der Kläger Arbeiten nur verlangsamt ausführen. Bei einer derart schweren spezifischen Leistungseinschränkung müsse die Rentenversicherung konkret benennen, welche Tätigkeiten der Versicherte ausüben könne. Die Verweisung auf die Tätigkeit eines Verpackers von Kleinteilen komme angesichts der Einschränkungen der rechten Hand nicht in Betracht, zumal diese Tätigkeiten oft im Akkord ausgeübt würden. Dies sei für den Kläger nicht leistbar. Die Tätigkeit als Pförtner scheide wegen der Nachtdienste auch aus.

Az.: L 2 R 1695/23 (Landessozialgericht Stuttgart)

Az.: B 13 R 7/18 R (Bundessozialgericht)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Ausländische Kinder: Schule kann für gewissen Zeitraum ausfallen



Karlsruhe (epd). Ausländische Kinder mit geringen oder keinerlei Deutschkenntnissen können trotz Schulpflicht nicht die sofortige Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse einer Schule verlangen. Zwar muss der Staat einen Mindeststandard schulischer Bildung ermöglichen und darf Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitraum den Unterricht nicht vorenthalten, stellte das Bundesverfassungsgericht in einem am 20. März veröffentlichten Beschluss fest. „Der Anspruch auf Wahrung des Mindeststandards besteht jedoch nicht, soweit er wegen aktuell unüberwindlicher personeller, sächlicher oder organisatorischer Zwänge tatsächlich nicht erfüllt werden kann“, so die Karlsruher Richter.

Im konkreten Fall war eine aus Peru stammende Mutter zusammen mit ihren beiden schulpflichtigen Kindern im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann in Sachsen gezogen. Da die Kinder kein Deutsch konnten, wollte die Mutter diese in einer Vorbereitungsklasse einer Schule anmelden. In solchen Klassen sollen die Kinder erste Deutschkenntnisse erhalten.

Klage gegen die Kostenübernahme

Die zuständige Schulbehörde konnte wegen fehlender Kapazitäten erst frühestens mit Beginn des nächsten Schuljahres einen Schulplatz anbieten. Die Mutter beantragte daraufhin eine gerichtliche einstweilige Anordnung, damit ihre Kinder sofort einer Vorbereitungsklasse zugewiesen werden. Doch dann konnte sie ihre Kinder doch noch in einer Schule in freier Trägerschaft unterbringen. Das Gerichtsverfahren wurde eingestellt. Die Mutter sollte die Hälfte der Verfahrenskosten tragen.

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Der Staat dürfe sich zwar nicht darauf berufen, knappe öffentliche Mittel für anderes einsetzen zu wollen. Hier habe das Land aber darauf hingewiesen, dass die Zahl der einwandernden und geflüchteten Kinder und damit der Schulplatzbedarf nicht prognostizierbar sei. Die Mutter habe nicht aufgezeigt, dass ihren Kindern willkürlich ein Schulplatz vorenthalten wurde. Damit müsse sie sich an den Verfahrenskosten beteiligen, so das Bundesverfassungsgericht.

Az.: 1 BvR 2184/24



Bundessozialgericht

Bund muss Personalkosten für Jobcenter übernehmen



Kassel (epd). Kommunen können für die Betreuung von Bürgergeldbeziehern vom Bund die Erstattung der hierfür angefallenen tatsächlichen Kosten verlangen. Dazu gehören auch Personalkosten, die allein für die Bearbeitung der Leistungsanträge und möglicher Widerspruchsverfahren anfallen, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Üblicherweise teilen sich Kommunen und Bund die Aufgaben bei der Betreuung von Bürgergeldbeziehern. Allerdings hatte der Bund im Jahr 2010 gesetzlich festgelegt, dass Städte und Kreise als sogenannte Optionskommune tätig werden können. Die bundesweit 104 Optionskommunen übernehmen dann in alleiniger Verantwortung die Betreuung der Grundsicherungsempfänger. Nach einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) muss der Bund den Kommunen die Kosten für das Personal, welches allein für das Bürgergeld zuständig ist, voll erstatten. Nur für Mitarbeitende, die auch in anderen kommunalen Bereichen tätig sind, gibt es vom Bund lediglich eine Kostenpauschale. Dabei handelt es sich etwa um Schreibkräfte oder auch andere Verwaltungskräfte.

Keine Anhaltspunkte für Unwirtschaftlichkeit

Im konkreten Fall ging es um die Erstattung von Kosten für den Einsatz von vier Sachbearbeitern beim Landkreis, die im Jahr 2018 Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern (heute Bürgergeldbezieher) bearbeiteten. Der Kreis hatte die tatsächlich angefallenen Personalkosten geltend gemacht. Das BMAS wollte nur einen pauschalen Betrag zahlen und meinte, dass die frühere Verordnung zur Kostenerstattung dies so vorsehe. Der Kreis habe 41.543 Euro zu viel erhalten.

Die Widerspruchssachbearbeiter seien allein für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig gewesen, stellte das BSG fest. Nach dem Gesetz seien in solch einem Fall die vollen Kosten vom Bund zu übernehmen. Anhaltspunkte dafür, dass die beim Kreis angefallenen Personalkosten unwirtschaftlich seien, gebe es nicht.

Az: B 4 AS 4/24 R)



Landesarbeitsgericht

Arbeitnehmer müssen sich auf Zeit der Kurzarbeit verlassen können



Hannover (epd). Arbeitgeber müssen den Zeitraum einer geplanten Kurzarbeit den Mitarbeitenden genau mitteilen und bei Änderungen darüber rechtzeitig informieren. Behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, die Arbeitszeit ohne Einhaltung einer Ankündigungsfrist wöchentlich anzupassen und die Kurzarbeit sofort zu beenden, um den Arbeitnehmer „jederzeit zur Wiederaufnahme der vollen Tätigkeit“ abrufen zu können, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters dar, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. Februar.

Der Kläger hatte sich mit seinem Arbeitgeber über die Abgeltung von Urlaubsansprüchen vor Gericht gestritten. Der Arbeitgeber verwies auf die in den Jahren 2020 bis 2022 angeordnete Kurzarbeit angesichts der Covid-19-Pandemie. Diese habe zu einer Verringerung des Urlaubsanspruchs geführt. Das Arbeitsgericht Emden urteilte, dass dem Kläger noch Geld für 54 Urlaubstage zustehe. Die vom Arbeitgeber getroffene Kurzarbeitsvereinbarung sei unwirksam, so dass sich der Urlaubsanspruch nicht verringert habe. Der Kläger sei weder über die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit informiert worden noch über eine Ankündigungsfrist, wann diese vorzeitig beendet oder wieder aufgenommen werden soll. Das Ende der Kurzarbeit sei ebenfalls nicht klar gewesen.

Unangemessene Benachteiligung

Der Arbeitgeber hielt dies für verzichtbar. Entsprechende Zeiten hätten wegen der wechselnden Pandemielage sowieso nicht bestimmt werden können. Das LAG gab dem Kläger jedoch ebenfalls recht. Die Kurzarbeitsvereinbarung sei unwirksam und benachteilige den Kläger unangemessen. Die Bundesagentur für Arbeit müsse die Kurzarbeit bewilligen, damit Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können. Der Arbeitgeber habe diese aber angeordnet, ohne dies von der behördlichen Bewilligung abhängig zu machen. Das Lohnausfallrisiko sei daher beim Kläger verblieben, solange die Zahlung von Kurzarbeitergeld ungewiss gewesen sei.

Der Arbeitgeber habe sich zudem vorbehalten, die Kurzarbeit wöchentlich anzupassen oder sofort zu beenden. Betroffene Arbeitnehmer müssten sich auf die Kurzarbeit aber einstellen können, so dass der Arbeitgeber Änderungen in einer festgelegten Frist ankündigen muss. Daran fehle es. Schließlich sei das Ende der Kurzarbeit unklar. Damit bleibe völlig offen, wie lange der Kläger ohne Entgeltanspruch bleibe.

Az.: 10 SLa 470/24



Sozialgericht

Info für pflegende Angehörige über Teilrente ist Pflicht



Hannover (epd). Die Rentenversicherung muss Versicherte bei der Pflege von Angehörigen über die Vorteile eines Teilrentenbezugs aufklären. Ist die pflegende Person im Rentenalter und wurde sie vom Rentenversicherungsträger nicht über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs informiert, kann sie rückwirkend eine Teilrente einfordern, entschied das Sozialgericht Hannover in einem am 20. März bekanntgegebenen, rechtskräftigen Urteil. In diesem Fall können sie wegen ihrer Pflegetätigkeit weiter von den Pflichtbeiträgen der Pflegekasse zur Rentenversicherung profitieren und auf diese Weise eine höhere Altersrente erhalten.

Der Gesetzgeber hatte mit dem seit 2017 geltenden sogenannten Flexirentengesetz Anreize für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen wollen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. So können sie neben einem Erwerbseinkommen auch eine Teilrente zwischen zehn und maximal 99,99 Prozent der eigentlichen Vollrente beziehen.

Vorteile für Rentnerinnen und Rentner

Für pflegende Angehörige im Rentenalter wirkt sich die Teilrente besonders günstig aus. Denn die Pflegekasse zahlt für die Pflege Rentenversicherungsbeiträge an die Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person und nach der von der Rentenversicherung festgelegten sogenannten Bezugsgröße, dem Durchschnittsentgelt eines Versicherten. Erhalten Versicherte eine volle Altersrente, wirken sich die Rentenbeiträge der Pflegekasse nicht mehr rentenerhöhend aus, bei einer Teilrente dagegen schon.

Im aktuell entschiedenen Fall bezog die Klägerin seit November 2018 eine volle Altersrente für langjährig Versicherte. Über die Möglichkeit und Vorteile einer Teilrente wurde sie von der Rentenversicherung nicht aktiv aufgeklärt. Als die Frau davon später erfuhr, beantragte sie rückwirkend eine Teilrente. Da sie einen Angehörigen pflege, wolle sie sicherstellen, dass sich die von der Pflegekasse gezahlten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung bei ihr rentenerhöhend auswirken. Mit dem Bezug einer vollen Altersrente sei dies nicht mehr der Fall, so die Klägerin.

Das Sozialgericht gab der Klägerin recht. Bei der fortgesetzten Ausübung der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Angehörigen sei sie verpflichtet, die Versicherte aktiv auf die Teilrente und die damit verbundenen versicherungsrechtlichen Vorteile hinzuweisen. Da der Rentenversicherungsträger dies unterlassen habe, müsse er den Antrag der Klägerin auf Erhalt einer Teilrente rückwirkend neu bescheiden.

Az.: S 78 R 8/21




sozial-Köpfe

Verbände

Wegbereiterin der Pflegeausbildung Renate Reimann ist tot




Renate Reimann
privat/DBfK
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) trauert um Renate Reimann. Die Expertin für Pflegeausbildung starb im Alter von 94 Jahren.

Essen (epd). Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe nimmt Abschied von Renate Reimann. Die langjährige Leiterin des DBfK-Bildungszentrums in Essen verstarb am 17. März 2025 im Alter von 94 Jahren. „Mit ihrem unermüdlichen Engagement prägte sie die Pflegebildung in Deutschland entscheidend und setzte richtungsweisende Impulse für die Akademisierung und Professionalisierung der Pflege“, teilte der Verband am 21. März mit.

Medaille für Verdienste

Von 1973 bis 1990 leitete Reimann das Bildungszentrum des DBfK in Essen und machte es zu einer der führenden Fort- und Weiterbildungseinrichtungen für Pflegefachpersonen. „Sie förderte die Pflegewissenschaft, initiierte die erste Praxisanleiterweiterbildung Deutschlands und etablierte spezialisierte Qualifizierungen in Bereichen wie der psychiatrischen Pflege, der Kinderkrankenpflege sowie dem OP- und Funktionsdienst“, heißt es in der Würdigung ihrer Lebensleistung. Für ihre Verdienste um die Pflege wurde Reimann mit der Agnes-Karll-Medaille des DBfK ausgezeichnet.

Christel Bienstein, ehemalige DBfK-Präsidentin und langjährige Wegbegleiterin, würdigt ihre Mentorin: „Renate Reimann war eine Visionärin, die die Pflegebildung in Deutschland nachhaltig geprägt hat. Sie hat Generationen von Pflegefachpersonen inspiriert und mit ihrem Weitblick die Profession vorangebracht. Ihr Vermächtnis wird weiterleben.“ Der DBfK danke Renate Reimann für ihren unschätzbaren Beitrag zur Pflege und werde ihr Andenken in Ehren halten.



Weitere Personalien



Jürgen Schneider erhält das Bundesverdienstkreuz. Die Auszeichnung wird ihm in Dinklage in Niedersachsen überreicht, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Schneider war einst wohnungslos und ist heute Mitglied in zahlreichen Organisationen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, Armut und Wohnungslosigkeit in Deutschland zu bekämpfen. Der 61-Jährige gründete gemeinsam mit Dietmar Hamann das Portal berber-info.de. Er ist Mitglied im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz und beratendes Mitglied im Vorstand des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe. Auf europäischer Ebene vertritt er seit 2013 die Interessen von Menschen mit Armutserfahrung aus Deutschland im European Anti-Poverty Network. 2012 war er Mitbegründer des Vereins Armutsnetzwerk und 2016 der Wohnungslosentreffen. Er hält Vorträge an Hochschulen und verfasst Beiträge zu den Themen Wohnungslosigkeit und Armut.

Walter Förtsch tritt am 1. April sein Amt als Geschäftsführer mehrerer Einrichtungen der Diakoneo-Kliniken. Er leitet dann die Geschicke der Klinik Schwabach, des Gesundheitszentrums Mittelfranken, der Rangauklinik Ansbach und des Galenus Gesundheitszentrums und der Kinik Schwabach, deren Kaufmännnischer Direktor er derzeit ist. Förtsch war bereits in verschiedenen Leitungsfunktionen bei Diakoneo tätig, unter anderem im Personalmanagement und in der Organisation des heutigen Gesundheitszentrums Mittelfranken sowie als Verwaltungsleiter der Klinik Neuendettelsau. Förtschs neue Position dürfte aber nur eine Zwischenstation sein. Anfang Februar hatte Diakoneo angekündigt, wegen hoher Defizite seine gesamte Gesundheitssparte abstoßen und alle Krankenhäuser verkaufen zu wollen. Derzeit ist Diakoneo mit rund 10.000 Mitarbeitenden noch einer der größten diakonischen Träger in Deutschland. Entstanden ist Diakoneo im Jahr 2019 aus der Fusion der bis dahin jeweils selbstständigen Diakonie Neuendettelsau und dem Diakoniewerk Schwäbisch Hall.

Arnd Lattenkamp lenkt ab dem 1. Juli gemeinsam mit Anne Krüger die Geschicke der Wewole-Stiftung. Der 54-Jährige wird gleichberechtigter Teil des Vorstands. Zuvor war er mehr als acht Jahre lang einer von zwei Geschäftsführern bei den Wohn- und Werkstätten Niederrhein der Caritas in Moers. Der studierte Sozialwissenschaftler hatte vorher Führungspositionen in der Eingliederungshilfe bei der Diakonie Ruhr in Bochum inne. Die 2016 gegründete Wewole-Stiftung bietet Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen in Herne und Castrop-Rauxel an.

Martin Tölle wird zum 1. Januar 2026 Vorstandsvorsitzender der Josefs-Gesellschaft. In der Trägerschaft der Gesellschaft befinden sich derzeit mehr als 80 Häuser wie Kliniken, Seniorenzentren oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in sechs Bundesländern. Mehr als 10.000 Menschen arbeiten für die Josefs-Gesellschaft. Tölle bleibt bis September Leiter der Hauptabteilung Finanzen und Vermögen des Bistums Aachen. Der 50-Jährige hat dieses Amt seit 2020 inne. Zudem ist er Mitglied der Finanzkommission und der Steuerkommission des Verbands der Diözesen Deutschlands und der Koordinierungskommission Medien der Deutschen Bischofskonferenz. In seinem neuen Amt folgt der Ökonom auf Theodor-Michael Lucas, der nach 30 Jahren als Vorstandsvorsitzender der Josefs-Gesellschaft in den Ruhestand geht.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juni



April

10.4. München:

Seminar „Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-0

30.4. Berlin:

Seminar „Ambulante Jugendhilfe - Die ambulante Fachleistungsstunde HzE“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8227

Mai

5.-7.5. Berlin:

Zertifizierter Kurs „Selbstmanagement mit dem Zürcher Ressourcen-Modell“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

5.-12.5.:

Online-Seminar „Ausgliederung und Umstrukturierung beim Verein“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

5.5.-30.6.:

Online-Kursreihe „Führung auf Distanz - Verteilte Teams mit agilen und digitalen Werkzeugen führen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

6.5. Witten:

Seminar „Zielformulierungen in der Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe“

der Paritätischen Akademie NRW

Tel.: 0202/2822-230

6.5. Stuttgart:

Seminar „Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personaler. Der Zyklus eines Arbeitsverhältnisses - aus Sicht der Personalabteilung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-548

8.-15.5.:

Online-Grundkurs „Digitale Öffentlickeitsarbeit und Social-Media für soziale Einrichtungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

12.5.-30.6.:

Online-Kurs „Rechtliche Beratung in der Wohnungslosenhilfe“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

16.5.:

Online-Fachaustausch „Umsetzung von Housing First in deutschen Kommunen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

20.5.:

Online-Fortbildung „Optimierung des Berichtswesens - Effiziente Kennzahlenanalyse für Führungskräfte“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/2001700

Juni

2.-3.6. Hannover:

Fachtagung „Aktuelle Fragen des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitssuchende“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606