sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

nach dem Anschlag von Aschaffenburg wird wieder scharf über psychisch kranke Flüchtlinge und über Einwanderung allgemein debattiert. Die Psychotherapeutin Eva van Keuk, die in Düsseldorf mit psychisch kranken Flüchtlingen arbeitet, kritisiert diese Debatte als „unethische Instrumentalisierung“ eines Dramas. Abgesehen davon erreicht diese Debatte das Gegenteil dessen, was sie will, denn van Keuk zufolge lässt sie die psychische Belastung von Flüchtlingen weiter steigen. Eine restriktivere Migrationspolitik habe mit der Zahl von Gewalttaten nichts zu tun. Um die psychische Belastung von Flüchtlingen zu senken, seien eigentlich andere Maßnahmen notwendig - doch auch hier habe Deutschland in der Vergangenheit exakt das Gegenteil dessen getan, was nötig wäre.

Die Programme oder zumindest die Programmentwürfe aller größeren Parteien zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar liegen vor. In den vergangenen Ausgaben hat epd sozial bereits die Absichten der Parteien zu Pflege, Bürgergeld, Wohnen und Mieten sowie Sozialbeiträgen beschrieben. Nun folgen die Themen Kinderarmut und Schwangerschaftsabbruch.

Rund 50.000 Menschen leben in Deutschland auf der Straße. Der Architekt Van Bo Le-Mentzel aus Berlin hatte eine Idee, wie er die Not zumindest einiger dieser Menschen lindern kann. Er hat ein knapp zweieinhalb Quadratmeter großes Tiny-„Nothotel“ mit Küche und Toilette für sie entworfen. Es ist auf der Ladefläche eines Kleinlastwagens montiert und passt daher auf einen Parkplatz.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben grundsätzlich das Recht auf barrierefreie Teilhabe. Das bedeute allerdings nicht, dass Sehbehinderte Gerichtsunterlagen auf Audio-CD verlangen dürfen, hat das Bayerische Landessozialgericht in München entschieden. Es kann für das Verfahren auch ausreichend sein, wenn ihr Anwalt ihnen die Unterlagen vorliest. Auch das Bundesverfassungs- und Bundessozialgericht haben bereits ähnlich geurteilt. Allerdings hat das Verfassungsgericht festgehalten, dass Gerichte schon genau prüfen müssen, ob das Vorlesen ausreicht oder nicht.

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Ihr Nils Sandrisser




sozial-Politik

Migration

Interview

Psychologin zu Migrationsdebatte: Wichtige Fragen, falsche Antworten




Trauer um Anschlagsopfer in Aschaffenburg
epd-bild/Tim Wegner
Das Problem der psychischen Störungen unter Flüchtlingen lässt sich der Psychotherapeutin Eva van Keuk zufolge relativ einfach beherrschen. Doch die aktuelle Migrationsdebatte verschlimmere es.

Düsseldorf (epd). Seit den Anschlägen von Magdeburg und Aschaffenburg wird scharf über Migration und insbesondere über Zuwanderungsbegrenzung diskutiert. Genau die falsche Debatte und zudem unethisch sei das, sagt die Psychotherapeutin Eva van Keuk, Vorständin des Psychosozialen Zentrums für Geflüchtete Düsseldorf (PSZ), dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Fragen stellte Nils Sandrisser.

epd sozial: Frau van Keuk, Sie arbeiten mit psychisch belasteten Migranten. Würde eine radikale Begrenzung des Zuzugs die Zahl von Gewalttaten senken?

Eva van Keuk: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Debatte gibt auf wichtige Fragen völlig falsche Antworten. Wenn Menschen, die schutzbedürftig sind, draußen bleiben, dann ist die Gefahr eines Amoklaufs kein bisschen gebannt oder verringert. Je schwieriger die Fluchtwege gestaltet werden, je höher die Mauern gezogen werden, desto schwerer werden die psychischen Belastungen derjenigen, die es überhaupt noch schaffen, anzukommen. Wenn ein Staat signalisiert, dass alle Fliehenden komplett unerwünscht sind, dann zerrüttet das auch die Motivation und die Kraft und die Ressourcen der geflüchteten Menschen.

Es ist absolut erschütternd, was in Aschaffenburg passiert ist. Aber das, was wir nun erleben, halte ich für eine in hohem Maße unethische Instrumentalisierung dieses Dramas. Ich plädiere für eine rationalere Diskussion über Migration und Flucht, die sich weniger aus Angst und Stereotypen nährt, sondern schlicht faktenbasiert und nah an der Realität erfolgt.

epd: Im Fokus der Debatte stehen auch psychische Störungen von Flüchtlingen. Bekannt ist, dass Faktoren vor und während der Migration die Belastung erhöhen, aber auch Erfahrungen hier in Deutschland. Erhöht die Debatte den psychischen Druck auf Flüchtlinge zusätzlich?

van Keuk: Bei traumatisierten Geflüchteten ist durch die Debatte tatsächlich ein Schaden entstanden. Wir erleben hier in unserer Arbeit täglich deren große Angst darum, ob es hier für sie überhaupt noch eine Zukunft geben kann. Übrigens nicht nur bei Geflüchteten - selbst bei Menschen, die hier längst angekommen sind, hohe Bildungsabschlüsse erreicht haben oder sogar schon in zweiter Generation hier sind, entstehen diese Fragen.

epd: Lässt sich auf diesen Druck zurückführen, dass sich psychische Störungen und Erkrankungen verschlimmern?

van Keuk: Ein konkretes Beispiel: Einer meiner Klienten, der aus einem afrikanischen Land stammt und in der Ukraine studiert hat, dort bei einem Bombardement seine Verlobte verloren hat, hierher geflohen ist und mit typischen Traumasymptomen kämpft, hat seit den Wahlkampfdebatten eine um 50 Prozent verstärkte depressive Symptomatik. Er stellt sich die Frage, ob es irgendwo auf diesem Globus einen Ort geben könnte, an dem er eine Zukunft und ein Zuhause aufbauen kann. Diese Perspektivlosigkeit unterhöhlt seine ganzen Integrationsbemühungen. Die Triggerbarkeit von Menschen, die Gewalt erfahren haben und in unsicherer Aufenthaltssituation sind, erleben wir hier jeden Tag. Die Debatten, die wir gerade führen, sind wirklich Gift.

epd: Sie sprachen von Depressionen, die sich verschlimmern. Kann vielleicht auch gewalttätiges Verhalten häufiger auftreten? Sind wir in einem Teufelskreis aus scharfer Migrationsdebatte und Gewalttaten?

van Keuk: Der Eindruck könnte entstehen durch die letzten furchtbaren Attentate. Aber genau betrachtet trifft das wohl nicht zu, auch weil die Taten zu unterschiedlich sind. In Magdeburg war es nach meinem Kenntnisstand ein gut integrierter Islamhasser aus Saudi-Arabien, der die AfD unterstützte. In Aschaffenburg hatten einige der Opfer selbst eine Einwanderungsgeschichte. Es ist also wesentlich vielschichtiger, als der Diskurs vermuten lässt.

Auf zwei Schnittfelder in der Versorgung müssten wir genauer hinschauen: einmal der Bereich Traumafolgestörungen und Suchterkrankungen, sowie schwere psychische Störungen und Gewaltbereitschaft. Wo kommen Menschen mit und ohne Einwanderungs- oder Fluchtgeschichten an? Wie funktioniert die Früherkennung und der Zugang zur Versorgung? Wer behandelt sie langfristig? Wie verzahnen sich klinische stationäre und ambulante Angebote? In den PSZ sind wir für die Begleitung, Beratung und Behandlung von psychisch belasteten Geflüchteten gut aufgestellt, wir können viel präventiv erkennen und Krisen auffangen. Aber wir als ambulant arbeitende PSZ brauchen die Kooperation mit stationären und ambulanten Angeboten der Psychiatrie, um Menschen mit schweren psychischen Störungsbildern eine erforderliche Medikation und Stabilisierung zu ermöglichen.

epd: Können sich Psychosen mit Gewaltbereitschaft durch die Debatte verstärken?

van Keuk: Zunächst: Das Ausmaß von Fremdgefährdung wird grotesk überschätzt, wohl auch durch die zurückliegenden Gewalttaten beziehungsweise die anschließenden Debatten. Menschen mit psychotischen Störungsbildern sind stresssensibel und oft von Stigmatisierung betroffen, hier gibt es meines Wissens keine Unterschiede zwischen Geflüchteten und Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft.

Was die Debatte betrifft: Wesentlich ist der mangelnde Zugang zu Versorgung für die Gruppe der Geflüchteten. Selbst wenn jemand mit einem psychotischen Störungsbild die Debatte beunruhigt verfolgen und dadurch zusätzlich gestresst werden würde, hätte er ja ein Ventil, wenn er die Möglichkeit hätte, über seine Sorgen und Ängste zu sprechen, oder könnte gegebenenfalls medikamentös gegensteuern. Dies erlebe ich in der niedrigschwelligen Begleitung eines Klienten mit chronischer psychiatrischer Erkrankung immer wieder. Es geht - übrigens auch bei traumatisierten Klientinnen und Klienten - um den Unterschied zwischen realer Situation und störungsbedingter Symptomatik, und da dienen wir als vertrauenswürdige Brücken zur Realität.

epd: Wir haben es also in der Hand, psychische Belastungen von Flüchtlingen positiv zu beeinflussen?

van Keuk: Absolut. Das Problem dabei ist, dass gesetzliche Verschärfungen ja längst verabschiedet worden sind, die der Abschreckung dienen. Diese Maßnahmen aber sind gleichzeitig das Gegenteil dessen, was nötig wäre und was der Prävention dient. Ein Beispiel hierfür ist die Verlängerung der Zeit, in der Asylsuchende keinen Zugang zur Regelgesundheitsversorgung haben, von 18 auf 36 Monate. Ich denke, dahinter steht die Bemühung, der Stimmung in der Bevölkerung nach mehr Abschottung vermeintlich entgegenzukommen.

Grundsätzlich entscheiden vor allem die posttraumatischen Lebensrealitäten darüber, ob traumatisierte Menschen sich stabilisieren oder schwer erkranken: ein möglichst gutes Ankommen, ein subjektives Gefühl der Sicherheit, die Möglichkeiten der Tagesstruktur inklusive Schule für die Kinder, Sprache lernen, arbeiten können, Zugang zu Beratung und Behandlung erhalten. Wer hingegen in großen Flüchtlingscamps ohne Privatsphäre, ohne integrative Maßnahmen leben muss, wer Zeuge von Abschiebungen wird, kann schwerlich gut ankommen oder sich in Sicherheit wähnen. Und gegenläufig zu dem, was dringend notwendig wäre, wurden seit Beginn des Jahres viele Sozialarbeitsstellen in den Unterkünften gestrichen.

epd: Sie haben die aus Ihrer Sicht unethische Instrumentalisierung der Debatte angesprochen. Allerdings kann man ja auch ohne fremdenfeindliche Motivation die Frage stellen, ob man Einwanderung nicht begrenzen müsste. Etwa weil man unsere Möglichkeiten zur Bewältigung als nicht ausreichend einschätzt. Haben wir denn die Strukturen, um Flüchtlinge adäquat zu versorgen?

van Keuk: Es braucht zunächst eine gute Aufnahme und niedrigschwelligen Zugang zur Beratung inklusive systematischer Früherkennung. Wenn die PSZ vernünftig und längerfristig finanziert wären, könnten wir noch wesentlich effizienter arbeiten. Wir hier in Düsseldorf haben mehr als 24 Geldgeber. Für sie sind wir sehr dankbar. Gleichzeitig erstellen wir meist jährliche Anträge und Berichte, organisieren Spendenaktionen. Mit einer langfristigen Regelfinanzierung beziehungsweise einer institutionellen Förderung könnten wir viel mehr Ressourcen in die Versorgung unserer Klientinnen und Klienten stecken. Bei schweren psychischen Störungsbildern brauchen wir die enge Vernetzung mit sozialpsychiatrischen Diensten vor Ort.

epd: Wir könnten diese Strukturen also haben, wenn wir wollten?

van Keuk: Ja. Es ist gar nicht schwer, Menschen mit hohen Belastungen frühzeitig zu erkennen. Die Verfahren dazu sind längst entwickelt und bundesweit erprobt. Die allergrößte Barriere ist oft die Sprache. Eine flächendeckende Sprachmittlung wäre eine große Hilfe. Es wäre gut, endlich anzuerkennen, dass wir eine postmigrantische Gesellschaft sind und sprachlich divers. Es brauchen ja nicht nur frisch angekommene Geflüchtete eine Sprachmittlung, sondern auch ältere Migrantinnen oder Migranten, die beispielsweise dement werden und dann in ihre Muttersprache zurückfallen. Das alles müssten wir als Realität anerkennen und einen angemessenen Umgang damit finden, anstatt sich innerlich und äußerlich abzuschotten. Was oft vernachlässigt wird: Viele der Geflüchteten sind zu Beginn voller Hoffnung und bringen ihrerseits enorme Fähigkeiten und Ressourcen mit. Diese Motivationen sind oftmals ein wertvoller Schatz, der dann einfach in den Unsicherheiten und schlechten Lebensbedingungen aufgerieben wird.

epd: Nach vorliegenden Zahlen erhalten derzeit nur drei Prozent von Asylsuchenden, die eine psychosoziale Versorgung benötigen, adäquate Hilfe. Würde das nicht bedeuten, dass wir unsere Ressourcen in diesem Bereich mehr als verdreißigfachen müssten, um den Bedarf zu decken? Gibt es denn so viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

van Keuk: Laut einer Metastudie haben ungefähr 30 Prozent der Geflüchteten eine Traumafolgestörung. Aber diese 30 Prozent sind nicht alle therapiebedürftig. Schon die Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der oft schlechten Unterkunftssituation würde die psychische Verwundbarkeit verringern, und damit den Therapiebedarf. Niedrigschwelliger Zugang zu Aufklärung und Beratung hilft, Symptome erst gar nicht entstehen zu lassen. Wir müssen die Versorgungsstrukturen gar nicht so viel multiplizieren, sondern nur für andere Aufnahmebedingungen sorgen, den Zugang zur Regelversorgung durch Sprachmittlung vereinfachen, für faire Asylverfahren sorgen - und endlich die längst vorliegenden Tools zur Früherkennung flächendeckend einsetzen. Das ist alles gar nicht so geheimnisvoll.

epd: Und wie ist es mit Ressourcen bei der Sprachmittlung, die Sie angesprochen haben? Dolmetschen im Gesundheitskontext oder gerade im Psychotherapiebereich ist ja oft schwierig. Zwei Sprachen zu sprechen reicht oft nicht, sondern man muss Fachbegriffe beherrschen, man muss sprachlich enorm sensibel sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Und man muss psychologisch als Dolmetscher so weit geschult sein, dass man nicht Teil des Patientensystems wird, sondern Teil des Therapiesystems bleibt. Gibt es genug geeignete Leute dafür?

van Keuk: Tatsächlich ist es viel einfacher. Diese Fragen haben viele meiner niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen jenseits der PSZ auch. Viele trauen sich nur, in ihrer Erstsprache psychotherapeutisch zu arbeiten. Aber so eine Furcht ist nicht nötig. Es reicht oft eine zweistündige Schulung, um mit Sprachmittlerinnen und -mittlern adäquat umzugehen. Dabei gibt es Rollenspiele, und es wird behandelt, was aus Sicht der Patienten wichtig ist, was aus Sicht der Therapeutinnen und was aus Sicht der Sprachmittler. Ein Trick ist beispielsweise, eine Sprache zu nutzen, die auch ein aufgeweckter Zwölfjähriger verstehen würde. Dann ist es für eine Sprachmittlung viel leichter, das zu übersetzen, und es braucht keine Dolmetscher, die schon einen Psychologiemaster mitbringen. Ganz wichtig ist allerdings, dass Kinder nicht für ihre psychisch belasteten Eltern übersetzen müssen, wenn die Institutionen keine Sprachmittlung einsetzen. Dies ist ein No-Go, erst recht in der Therapie, und verursacht Schäden in den familiären Gefügen und in der Rolle des Kinds in seiner Beziehung zu seinen Erziehungsberechtigten.

Viel wichtiger als die Sprache ist ohnehin die Frage, ob sich Vertrauen entwickeln kann. Da kommt es viel auf die Personen an, auf das passende Matching. Jemand, der sprachlich perfekt ist, kann als Dolmetscher ungeeignet sein. Zum Beispiel, wenn in einer Therapie Patient und Sprachmittlerin beide aus dem Irak kommen, der Patient aber Folteropfer ist und der Vater der Dolmetscherin Aufseher im Gefängnis war. Es geht in der Psychotherapie weniger um das perfekte Jonglieren differenzierter Sätze, sondern um das Erzeugen von einer psychotherapeutisch wirksamen Arbeitsbeziehung, fokussierter Hoffnung und zunehmender Selbstwirksamkeit auf Seiten der Patientinnen und Patienten.



Bundestagswahl

Was die Parteien zur Kinderarmut sagen




Mittagessen in der Arche im Berliner Bezirk Hellersdorf
epd-bild/Christian Ditsch
Für einige Parteien spielt das Thema der Kinderarmut bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar eine große Rolle, für einige nicht. Dementsprechend unterschiedlich sind ihre Vorschläge.

Berlin (epd). Als die Ampel-Koalition startete, hatte sie große Pläne zur Bekämpfung der Kinderarmut. Doch die geplante Kindergrundsicherung fiel letztlich dem Dauerstreit zwischen den Koalitionspartnern zum Opfer. Vor der Neuwahl des Bundestags haben einige Parteien in ihren Wahlprogrammen Konzepte gegen Kinderarmut vorgelegt, andere lassen das Thema links liegen.

SPD: Die Sozialdemokraten wollen Kindern „mit einer Infrastruktur für soziale Teilhabe und armutsfesten, unbürokratischen Geldleistungen“ helfen. Familien - insbesondere Alleinerziehende - mit niedrigem Einkommen sollen eine „Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld“ bekommen, die ausreicht, um nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen zu sein. In allen Kitas und Schulen soll es kostenloses Mittagessen geben.

CDU/CSU: Die Union plant, „den Kinderfreibetrag in Richtung des Grundfreibetrags der Eltern zu entwickeln“, also deutlich zu erhöhen. „Entsprechend heben wir auch das Kindergeld an, das künftig nach der Geburt automatisch ausgezahlt werden soll“, heißt es im Wahlprogramm. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll ebenfalls steigen, Kinderbetreuungskosten sollen in höherem Maße steuerlich absetzbar werden. Staatliche Familienleistungen will die Union grundsätzlich bündeln und einfacher zugänglich machen. Der Begriff „Kinderarmut“ fällt im Wahlprogramm nicht.

Grüne: Die Grünen wollen „schnellstmöglich“ eine Kindergrundsicherung einführen. „Mit ihr wollen wir Antragsverfahren weiter verschlanken und stetig automatisieren, damit Kinder und ihre Familien die ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich erhalten.“ Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder soll neu berechnet werden und „armutsfest“ sein. Alleinerziehende sollen bei der Anrechnung von Unterhalt und Einkommen entlastet werden.

FDP: Im Wahlprogramm der Liberalen wird Kinderarmut nicht thematisiert.

AfD: Die AfD will aus dem Ehegattensplitting in der Einkommensteuer ein Familiensplitting machen. Dabei soll das Einkommen der gesamten Familie durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt werden, was vor allem für Familien mit höherer Kinderzahl vorteilhaft wäre. Das fügt sich ein ins Ziel der AfD, die Geburtenrate zu erhöhen. Im Wahlprogramm sind außerdem eine Anhebung des Kinderfreibetrags und eine Senkung der Mehrwertsteuer für „Artikel des Kinderbedarfs“ auf sieben Prozent vorgesehen. Das Wort „Kinderarmut“ findet sich im Wahlprogramm nicht.

Linke: Die Linke plant eine Kindergrundsicherung, „von der alle Kinder und Jugendlichen profitieren“. Sie soll aus vier Komponenten bestehen: Das Kindergeld soll für alle Kinder auf 350 Euro im Monat steigen und nicht aufs Bürgergeld angerechnet werden. Der Kinderzuschlag „für Kinder, die in Armut leben“, soll ebenfalls steigen und gestaffelt nach Alter bis zu 379 Euro im Monat betragen. Außerdem soll für arme Familien der auf ein Kind entfallende Anteil der „tatsächlichen Unterkunftskosten“ staatlich finanziert werden. Hinzu kommen „einmalige und besondere Bedarfe“ - als Beispiele führt die Linke Klassenfahrten und Umzugskosten an.

BSW: Das BSW will eine Sozial- und Familienpolitik, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien „gezielt aus der Armut holt“ - dazu gibt es allerdings nur wenige Details. „Kinderarmut ist immer auch Elternarmut und lässt sich nur durch höhere Löhne und eine bessere soziale Absicherung im Falle von Krankheit und Arbeitslosigkeit bekämpfen“, heißt es im Wahlprogramm. Der steuerliche Freibetrag „des Chefarztes“ für dessen Kinder soll „genauso hoch sein wie das Kindergeld, das eine Krankenschwester für ihre Kinder erhält“.

Christina Neuhaus


Bundestagswahl

Was die Parteien zu Schwangerschaftsabbrüchen planen




Schwangerschaftstest
epd-bild/Heike Lyding
Auch wenn das Thema Abtreibungen es in Wellen immer wieder in die öffentliche Debatte schafft, ist es keins, das im Wahlkampf weit oben auf der Agenda der Parteien steht. Und doch finden sich in allen Programmen Aussagen dazu. Hier der kurze Überblick auf die angekündigten Vorhaben.

Berlin (epd). Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche haben Parteien teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen. Konkret geht es um die Fragen, ob Abtreibungen wie bisher prinzipiell strafbar oder legal sein sollen, und ob sie als Teil der Gesundheitsleitungen bezahlt werden sollen.

SPD: Die Sozialdemokraten wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, außer sie finden gegen den Willen von Schwangeren statt. Abtreibungen sollen laut SPD-Programm Teil der Gesundheitsversorgung werden.

CDU/CSU: Die Union will die gegenwärtige Regelung beim Schwangerschaftsabbruch beibehalten. Der Strafrechtsparagraf 218 soll bleiben, Abreibungen sollen somit prinzipiell strafbar, aber unter gewissen Umständen straffrei bleiben.

Grüne: Schwangerschaftsabbrüche sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden, schreiben die Grünen in ihrem Programm. Die Krankenkassen sollen die Kosten für Abtreibungen übernehmen.

FDP: Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafrechtsparagrafen 218 soll diskutiert werden, die FDP will dabei aber Gewissensfreiheit für die Abgeordneten. Schwangerschaftsabbruch soll laut FDP-Entwurf in die Gynäkologieausbildung integriert werden, die Kosten einer Abtreibung sollen übernommen werden.

AfD: Nach den Vorstellungen der AfD soll Müttern während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallaufnahmen ihres Kindes gezeigt werden. Die Partei lehnt nach eigenen Worten „jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden“, ab, ebenso Bestrebungen, „Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären“. Abtreibungen sollen „die absolute Ausnahme bleiben“, etwa bei kriminologischer oder medizinischer Indikation.

Linke: Die Linke will den Strafrechtsparagrafen 218 ersatzlos streichen und die Versorgung von ungewollt Schwangeren verbessern. Schwangerschaftsabbruch müsse als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört, schreibt die Partei in ihrem Programm.

BSW: Das BSW will, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich straffrei sind.

Nils Sandrisser


Schwangerschaftsabbruch

Menschen in Deutschland beim Thema Abtreibung relativ einig




Demonstration für Legalisierung von Abtreibungen
epd-bild/Christian Ditsch
Schwangerschaftsabbrüche könnten bald vollständig legalisiert sein. Eine Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in Deutschland dafür ist. Auch im Vergleich zwischen religiösen Gruppen ist das so - mit einer Ausnahme.

Hannover (epd). Bei der Frage der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts ist sich einer Studie zufolge die Bevölkerung in Deutschland relativ einig. Bei einer repräsentativen Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts (SI) der Evangelischen Kirche in Deutschland sprachen sich mehr als drei Viertel (76 Prozent) der Befragten dafür aus, Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen ohne Einschränkungen zu legalisieren. „Die vermeintliche gesellschaftliche Polarisierung bei dem Thema ist ein Mythos“, sagte Veronika Eufinger, Wissenschaftliche Referentin im SI.

Insgesamt lehnten der Studie zufolge nur 19,7 Prozent der Befragten insgesamt den Vorstoß ab, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben. 4,3 Prozent waren unentschieden oder machten keine Angaben.

Unterschiede nach Konfession, Region und Bildung

Menschen ohne Konfessionszugehörigkeit stimmten dem Vorstoß am häufigsten zu (86,4 Prozent), bei Protestanten war die Zustimmungsrate mit 82,2 Prozent fast ebenso hoch. Katholiken stimmten dem Vorstoß zwar weniger, aber immer noch mit deutlicher Mehrheit zu (70 Prozent). Lediglich in evangelischen Freikirchen sprach sich nur eine Minderheit (35,7 Prozent) für eine Legalisierung aus.

Auch nach Regionen unterschieden sich die Antworten teilweise. Im postsozialistischen Osten lag die Befürwortung bei 88 Prozent, im überwiegend evangelischen Norden bei 82,6 Prozent. Im gemischtkonfessionellen Westen stimmten 77,1 Prozent einer Schwangerschaftsabbruchregelung außerhalb des Strafrechts zu, im Süden 70,4 Prozent. Allerdings verstärkten sich Konfessionszugehörigkeit und regionale Herkunft nicht gegenseitig, das bedeutet, dass ein Katholik aus dem Süden nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit eine legale Abtreibung ablehnte als ein Katholik aus dem Westen.

Kaum Einfluss auf die Einstellungen zum Schwangerschaftsabbruch hat der Studie zufolge das Geschlecht der Befragten. Dies stehe im Widerspruch zum internationalen Forschungsstand, hieß es. Allerdings befürworteten Frauen (55,9 Prozent) häufiger als Männer (49,9 Prozent) eine Kostenerstattung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Das Alter der Befragten stand nur in schwachem Zusammenhang mit deren Befürwortung einer legalisierten Abtreibung. Die Spannbreite der Zustimmung lag zwischen 84 Prozent bei den 30- bis 44-Jährigen und 75,5 Prozent bei den 45- bis 59-Jährigen. Stärker hing der Bildungsgrad mit der Antwort zusammen. Höher Gebildete stimmten demnach eher einer Legalisierung zu.

Abtreibung unterscheidet sich von anderen Themen

Eufinger sagte, es sei „bemerkenswert, dass es sich bei der Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen um eine Einstellung handelt, die stark von der eigenen religiösen Orientierung abhängt“. Obgleich auf der Ebene der Glaubensinhalte und der religiösen Praktiken die Unterschiede zwischen den christlichen Konfessionen gesamtgesellschaftlich abschmölzen, sei bei der Frage der Abtreibung nach wie vor eine Differenz zwischen Protestanten und Katholiken sichtbar.

Nils Sandrisser


Gesundheit

Schließung von Geburtsstationen schränkt Wahlfreiheit ein




Kreißsaal der gynäkologischen Station des Evangelischen Waldkrankenhauses Spandau (Archivbild)
epd-bild/Werner Krüper
Dormagen, Ludwigsfelde-Teltow, Groß-Gerau, München, Stuttgart - vielerorts sind Kreißsäle von der Schließung bedroht oder haben bereits dichtgemacht. Ein Problem für werdende Mütter - und Väter.

Frankfurt a.M. (epd). Die Sache liegt Claudia Batzik schwer im Magen. In zwei Monaten soll ihr zweites Kind zur Welt kommen. Eigentlich hatte sie gedacht, dass sie es dort entbinden könnte, wo schon ihre Tochter im Dezember 2023 geboren wurde: im Rheinlandklinikum Dormagen. „Doch die Gynäkologie und der Kreißsaal sollen dieses Jahr geschlossen werden“, erzählt die 34-Jährige. Nun muss sie möglicherweise 20 Minuten ins Lukaskrankenhaus nach Neuss fahren. Vielleicht unter starken Wehen. Wie bei der ersten Geburt.

Das Netz an Geburtsstationen dünnt sich aus. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags wurden 2018 noch in 682 Kliniken Geburten betreut. „Ende 2024 gab es nach unserer Recherche nur noch rund 580“, sagt Katharina Desery von der Bonner Bundeselterninitiative Mother Hood. Allein 2024 schlossen 25 Geburtsstationen: „So viele wie nie zuvor.“

Trend zu größeren Kliniken

Seit 1991 hat sich die Anzahl der Krankenhäuser mit Entbindungen halbiert. In jenem Jahr gab es noch 1.186 Geburtsstationen. Dies ist der 2019 publizierten Studie „Stationäre Hebammenversorgung“ des Berliner IGES Instituts zu entnehmen. Mit den Schließungen ist ein Trend zu größeren Geburtskliniken verbunden. Der Studie zufolge hat sich die Zahl der Kliniken mit mehr als 1.500 Geburten seit 2010 fast verdoppelt.

In der Geburtshilfe ist Sicherheit oberstes Gebot. Mit Notfällen muss gerechnet und dann schnell gehandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss legte deshalb fest, dass es höchstens 40 Minuten dauern darf, bis eine Schwangere einen Kreißsaal erreicht. Für Claudia Batzik sind jedoch schon 20 Minuten zu viel. Sie erinnert sich an schier unaushaltbare Wehen bei der ersten Geburt. Damals war der Kreißsaal nur fünf Minuten von ihrem Zuhause entfernt. Trotz Wehen wurde sie noch einmal heimgeschickt: „Der Muttermund hatte sich noch nicht geöffnet.“ Was, wenn das wieder geschieht, sie diesmal aber von Neuss nach Hause fahren muss?

Geburtsstation ist nicht gleich Geburtsstation. Während an einem Standort eine bunte Palette von Geburtsmöglichkeiten angeboten wird, wartet ein anderer Kreißsaal mit einem reinen Standardangebot auf. Je weniger Kreißsäle es gebe, sagt Katharina Desery von Mother Hood, umso stärker schrumpfe die Wahlfreiheit der Frauen. Das betrifft zum Beispiel die Hebammenversorgung. In manchen Kreißsälen ist eine Hebamme für drei, vier oder noch mehr Gebärende zuständig. Andere bieten eine Eins-zu-eins-Betreuung an.

Auch Väter betroffen

Wobei nicht nur Frauen, sondern auch Männer von der eingeschränkten Wahlfreiheit betroffen sind. Zum ersten Mal Vater geworden zu sein, ist für Männer ein unvergessliches Erlebnis. Dieses Erlebnis wird durch Geburtsstationen unterschiedlich stark unterstützt. Einige Kliniken bieten an, die erste Zeit nach der Geburt in einem Familienzimmer zu verbringen. Vor allem in Kliniken mit dem Zertifikat „Babyfreundliches Krankenhaus“ sind Väter intensiv eingebunden. Doch selbst Kreißsäle in solchen zertifizierten Kliniken werden geschlossen. Das betrifft etwa die Geburtshilfe in Herrenberg bei Stuttgart. Hier können Schwangere voraussichtlich nur noch bis Jahresende entbinden.

Krankenhausträger führen für die abnehmende Zahl an Kreißsälen mehrere Gründe ins Feld. Unter den gegebenen Bedingungen werde von Geburtshilfestationen die Quadratur des Kreises verlangt, zeigt etwa Alexander Schulz am Beispiel des Evangelischen Krankenhauses Ludwigsfelde-Teltow auf. Die dortige Geburtshilfe schloss Ende November 2024. Den Betrieb aufrechtzuerhalten, war dem Pressesprecher zufolge wegen der Personalsituation unmöglich. Die Suche nach neuen Fachärzten scheiterte. Zu schaffen machte aber auch der Geburtenrückgang. 2024 wurden in Teltow nur noch 250 Kinder geboren. Erst ab 800 Geburten im Jahr sei ein wirtschaftlicher Betrieb möglich.

Protest meist erfolglos

Fast immer, wenn die Schließung eines Kreißsaals angekündigt wird, regt sich Protest, so gut wie immer erfolglos. So starteten im Herbst 2019 drei Mütter eine Petition zum Erhalt der Geburtshilfe im hessischen Groß-Gerau. Kurz darauf wurde die dortige Geburtshilfe eingestellt. Bereits seit 2017 wird gegen die drohende Schließung der Geburtsabteilung des Klinikums Neuperlach bei München protestiert. Auch das scheint keine Aussicht auf Erfolg zu haben. Es droht eine Schließung zur Jahresmitte. Aktuell läuft ein Bürgerbegehren zum Erhalt der Geburtshilfe in Dormagen.

Das öfter vorgebrachte Argument, dass die meisten Frauen nach wie vor in weniger als 40 Minuten eine Geburtsstation erreichen, ist zwar rein sachlich richtig. Doch gerade bei der Geburtshilfe muss auf die jeweilige Region geblickt werden, erklärt Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands: „Es gibt regional große Unterschiede.“ In strukturschwachen Gebieten wie Schleswig-Holstein müssten Schwangere „enorm lange Wege“ auf sich nehmen. Monika Sander vom IGES Institut, unter deren Leitung 2023 ein „Hebammengutachten Brandenburg“ erarbeitet wurde, ergänzt: „Auch in Brandenburg ist es sehr dünn geworden.“

Pat Christ


Gesundheit

Pflegeexpertin: Frauen sind kritischere Patienten als Männer




Hildegard Seidl
epd-bild/privat
Empathisches und aktives Zuhören und dann die richtigen Fragen stellen: Für pflegebedürftige und kranke Menschen kann das den Unterschied ausmachen, findet Hildegard Seidl, Humanbiologin und Fachreferentin für Gendermedizin und -pflege der München Klinik. Sie spricht im Interview mit epd sozial auch darüber, wie sich Frauen und Männer als Kranke voneinander unterscheiden.

München (epd). Hildegard Seidl, Humanbiologin und Fachreferentin für Gendermedizin und -pflege der München Klinik, weiß aus Erfahrung: Frauen sind kritischere Patienten als Männer. Und sie betont, dass es für das Pflegekräfte relevant ist, ob sie es mit einem Mann oder einer Frau zu tun haben. Seidl berichtet, was Frauen und Männer in Gesprächen mit Pflegepersonal umtreibt, in welchen Situationen lebenslang gelernte Rollenbilder wichtig werden und warum gendersensible Pflege Standard in der Pflegeausbildung sein sollte. Die Fragen stellte Christiane Ried.

epd sozial: Frau Seidl, Sie sind Expertin für gendersensible Pflege. Vor allem das Thema gendersensible Medizin hat in den vergangenen Jahren an Fahrt aufgenommen. Inwieweit hängen diese zwei Bereiche zusammen?

Hildegard Seidl: Pflegekräfte sind zwar keine ausgebildeten Medizinerinnen oder Mediziner, sie brauchen aber sehr viel medizinisches Fachwissen, das auch Teil ihrer Ausbildung ist. Sie stellen keine Diagnosen, sie verabreichen aber tagtäglich Medikamente. Sie müssen daher zum Beispiel wissen, welche Nebenwirkungen oder welche Wechselwirkungen auftreten können, was bei einer Über- oder einer Unterdosierung passieren kann oder sie müssen wachsam sein, damit keine Medikamente verwechselt werden. Wenn ein pflegebedürftiger Mensch über Beschwerden klagt, dann könnten das durchaus auch Nebenwirkungen von Medikamenten sein. Die Pflegekräfte müssen so etwas einordnen können und hellhörig werden. Und dazu gehört natürlich auch das Wissen, dass Männer und Frauen unterschiedlich mit Krankheitssymptomen umgehen, ein unterschiedliches Schmerzempfinden haben und Medikamente unterschiedlich bei ihnen wirken können.

epd: Ist gendersensible Medizin dann auch Teil der Pflegeausbildung?

Seidl: Bei uns in der München Klinik ist das Thema in die Pflegeausbildung integriert. Aber da es nicht im Lehrplan steht, wäre es in jedem Fall wünschenswert, dass es überall unterrichtet wird. Selbst im Medizinstudium ist Gendermedizin noch in den Kinderschuhen. Das Bewusstsein dafür, dass Männer- und Frauenkörper anders auf Krankheiten und Medikamente reagieren, ist bei vielen Lehrenden noch nicht geschärft.

epd: Pflegekräfte sind ja sehr nah an den Menschen dran. Was ist mit traditionellen Rollenbildern und Zuschreibungen, was typisch Mann und was typisch Frau ist?

Seidl: Die spielen eine sehr große Rolle. Niemand ist ganz frei von Vorurteilen oder Stereotypen - weder Pflegekräfte noch Pflegebedürftige. Dessen müssen sich Pflegekräfte bewusst sein und auch sich selbst reflektieren. Sie verbringen viel Zeit mit Pflegebedürftigen. Da braucht es eine gute Beziehung zwischen Patient und Pflegekraft. Dass eine gute Beziehung entsteht - das ist auch Aufgabe der Pflegekraft.

epd: Wie soll das funktionieren, wenn zum Beispiel ein Mann mit einem sehr konservativen Rollenverständnis sich nichts von einer weiblichen Pflegekraft sagen lassen will?

Seidl: Eine Pflegekraft kann keiner pflegebedürftigen Person vorschreiben, dass sie ihre Rollenbilder ändert. Ja, man kann ein respektvolles Benehmen einfordern, niemand muss sich beschimpfen lassen. Aber es wäre utopisch zu glauben, dass eine ältere Person plötzlich ihre lebenslang erlernten Sichtweisen ändert.

Deshalb ist es gut, wenn die Pflegekraft lernt, damit professionell umzugehen. Wenn ein Mann einer Pflegerin sagt, dass sie etwas nicht könne, nur weil sie eine Frau sei, dann hilft es wenig, wenn die Pflegekraft emotional, verletzt und zurückweisend reagiert. Es ist besser, bestimmt, aber freundlich - und vor allem wertungsfrei - zu antworten, zum Beispiel: „Ich habe das in meiner Ausbildung gelernt, kenne mich sehr gut damit aus und habe es schon oft gemacht.“

epd: In der Pflege gibt es ja sehr oft intime Situationen: Menschen können sich vielleicht nicht mehr alleine waschen, alleine zur Toilette gehen oder alleine anziehen. Vielen ist da wahrscheinlich eine Pflegekraft des eigenen Geschlechts lieber, oder?

Seidl: Die Pflegebedürftigen sind in solchen Momenten buchstäblich nackt - körperlich wie emotional. Das dürfen Pflegekräfte nicht einfach wegwischen. Erfahrungsgemäß gibt es im Pflegealltag eine Lösung, wenn zum Beispiel Jugendliche von einer gleichgeschlechtlichen Pflegekraft versorgt werden möchten. In einem gemischten Team kann in der Regel auf solche Wünsche eingegangen werden. Das trägt zu einer wohltuenden Situation bei. Das ist wichtig.

epd: Wo im Pflegealltag kommt es denn noch sehr auf das Zwischenmenschliche an?

Seidl: Wir haben sehr oft mit chronisch kranken Menschen zu tun, die immer wieder ins Krankenhaus in dieselbe Station kommen. Da ist es wichtig, zu wissen, dass chronisch Kranke sich sehr intensiv mit ihrem eigenen Krankheitsbild auseinandersetzen und oft besser Bescheid wissen als Pflegekräfte oder Ärzte. Oder Patienten mit mehreren Krankheiten, zum Beispiel Diabetes, Rheuma und etwas an der Lunge: Ein Arzt hat den Fokus auf die Erkrankung, die in seine Fachrichtung fällt. Der Patient hingegen hat das Gesamtbild im Blick und kennt die Einschätzung auch der anderen Ärzte.

Solche Patienten, die ja Experten in eigener Sache sind, muss man viel mehr in den Behandlungsprozess miteinbeziehen - und nicht genervt sein von ihrem Gesprächsbedarf. Ihr Wissen ist wertvoll für alle Beteiligten. Generell sind Frauen kritischere Patienten als Männer, sie wollen detailliertere Informationen. Wenn man das weiß, kann man das Gespräch mit ihnen gleich anders aufbauen.

epd: Zeit ist aber in der Pflege ein knappes Gut.

Seidl: Deshalb ist die Gesprächsführung ein großes Thema in der Pflegeausbildung. Empathisches und aktives Zuhören und dann die richtigen Fragen zu stellen, ist wichtig für den Behandlungserfolg. Da muss man eben schauen, wen man vor sich hat: männlich oder weiblich, welche Lebensphase. Es ist ein Unterschied, ob ich ein Kind, einen Jugendlichen, einen berufstätigen Menschen, einen Menschen mit kleinen Kindern oder einen Ruheständler vor mir habe. Die haben völlig andere Prioritäten.

epd: Inwieweit können die Pflegekräfte darauf eingehen?

Seidl: Nehmen wir das Beispiel einer älteren Frau, die sich vor allem um Familie und Kinder gekümmert hat. Die Ärzte raten zu einer Rehabilitationsmaßnahme, sie lehnt diese aber strikt ab. Das kann man als Arzt oder Pflegekraft akzeptieren und abhaken - oder man fragt gezielt nach, warum sie diese ablehnt. Erfahrungsgemäß wollen viele Frauen, die sich vor allem in der Versorgerrolle sehen, ihre Familien nicht alleine lassen. Ihnen geistern sofort Fragen durch den Kopf: Wer wäscht, wer kümmert sich um die Enkelkinder, wer kocht, wenn ich im Krankenhaus liege? Dafür gibt es aber Lösungen, die wir dann aufzeigen können. Vielleicht kann jemand anderes für die Betreuung der Enkelkinder einspringen, es gibt Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, für pflegebedürftige Angehörige kann Kurzzeitpflege beantragt werden. Und und und. Das hat etwas mit Biografiearbeit zu tun, die auch Überschneidungen mit gendersensibler Pflege hat.

epd: Dieser zwischenmenschliche Bereich in Pflege und Medizin wird doch dann immer noch stark unterschätzt, oder?

Seidl: Das Beispiel der älteren Frau zeigt: Durch gezieltes Nachfragen kann sich die Krankheitsgeschichte eines Menschen komplett ändern. Von daher plädiere ich sehr dafür, dass gendersensible Pflege Standard in der Pflegeausbildung wird.



Gesundheit

Ärztin: Gendersensible Medizin muss Teil der Ausbildung werden



Murnau (epd). Dass Männer- und Frauenkörper anders ticken, muss nach Expertenmeinung fester Teil des Medizinstudiums und der Pflegeausbildung werden. Geschlechterspezifische Unterschiede müssten in allen Bereichen der Medizin mitgedacht werden, angefangen bei der Forschung und bei Medikamententests, sagte die Ärztin Astrid Bühren im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bühren ist Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Murnau und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Geschlechtsspezifische Medizin.

„Studien haben ergeben, dass es bei Frauen doppelt so lange dauert wie bei Männern, bis sie mit einem Herzinfarkt in die Klinik kommen“, nannte Bühren ein Beispiel. Das liege daran, dass Frauen oftmals andere Symptome hätten als die bei Männern klassischen starken Schmerzen im Brustraum, die in den linken Arm ausstrahlen. Frauen klagten eher über unspezifische Symptome wie Kurzatmigkeit, Übelkeit, Beschwerden im Oberbauch oder Müdigkeit. Dass Männer- und Frauenkörper vielfach unterschiedlich funktionierten, liege auch an der unterschiedlichen hormonellen Ausstattung.

Auch Männer betroffen

Auch Männer seien von einer mangelnden gendersensiblen Medizin betroffen, sagte Bühren. Bis zu ein Prozent aller Fälle von Brustkrebs betreffe Männer, das seien Hunderte Männer pro Jahr. Brustkrebs gelte aber gesellschaftlich und auch medizinisch als typische Frauenkrankheit und sei traditionell in der Frauenheilkunde angesiedelt. Ähnlich sehe es bei Depressionen aus. Die würden bei Frauen schneller diagnostiziert. Viele Männer seien noch mit dem Satz „Ein Indianer kennt keinen Schmerz“ groß geworden, spielten Krankheitssymptome eher herunter und gingen nicht sofort zum Arzt.

Eine geschlechtersensiblere Medizin wäre zudem deutlich kostengünstiger. „Denn wenn gleich zu Beginn die richtige medikamentöse Behandlung für Frauen verordnet wird, kommt es seltener zu Nebenwirkungen und Krankschreibungen.“ Auch auf die richtige Dosierung von Medikamenten komme es an: Eine 65 Kilogramm-Frau erhalte oftmals die gleiche Dosierung wie ein 90 Kilogramm-Mann. Wenn man aber die unterschiedliche Fett- und Wasserverteilung bei Mann und Frau berücksichtigte, ergäben sich Dosierungsunterschiede von 40 Prozent, gab Bühren zu bedenken.




sozial-Branche

Armut

Tiny-Schlafplatz für Obdachlose auf Rädern




Architekt Van Bo Le-Mentzel und sein Tiny-Nothotel
epd-bild/Matthias Kindler
Mehr als eine halbe Million Menschen sind in Deutschland wohnungslos, knapp 50.000 leben auf der Straße. In Berlin schafft Architekt Van Bo Le-Mentzel mit unkonventionellen Mitteln Abhilfe.

Berlin (epd). Toni wird wiederkommen, ganz sicher. „Bis Montag dann“, verabschiedet sich Van Bo Le-Mentzel von ihm auf dem mit Parkplätzen gesäumten Mittelstreifen an der Yorckstraße. Für diesen Freitagabend haben allerdings Micha und Viktor den Schlafplatz in Le-Mentzels „Nothotel“ im Berliner Stadtteil Kreuzberg reserviert. Es ist zweieinhalb Quadratmeter groß und hat Platz für einen, manchmal auch zwei Obdachlose.

„Wir bieten alles, was auch ein Hotel bietet“, sagt der in Thailand geborene Architekt Le-Mentzel: Dazu zählen neben Schlafmöglichkeit und Toilette eine kleine Küche, Frühstück und Abendessen in Form von Brot und Konserven, eine Heizung und WLAN. Über Spotify können Gäste die Playlist „Elevator Music“ hören. Nur den Schlafsack müssen sie selbst mitbringen.

Kleinster Lastwagen auf dem Markt

„PickUp House“ heißt der Übernachtungsplatz für Obdachlose, montiert ist er auf der Ladefläche eines Lastwagens. Den Piaggio, den kleinsten Lastwagen überhaupt auf dem Markt, nutzt Van Bo Le-Mentzel auch als Familienauto. Manchmal fährt er damit seine Kinder zur Schule.

Als er das Minihotel an diesem Freitag inspiziert und für den nächsten Gast vorbereitet, ist er erleichtert: „Über solche Tage freue ich mich.“ Der vorangegangene Gast hat den Innenraum ordentlich hinterlassen: Die Trockentoilette unter der Sitzbank ist sauber, die kleine Küche in Richtung Fahrerhaus aufgeräumt, der Mülleimer geleert.

„Manchmal findet man auch Erbrochenes oder Zigarettenkippen, das ist dann nicht so schön“, berichtet der 47-Jährige. Sein Engagement für Obdachlose bremst das nicht. „Was ich hier mache, ist ein Job mit Sinn, ein Karma-Business“, sagt er. Viele Leute fragten nach dem Sinn ihrer täglichen Arbeit, er erfahre ihn hier täglich: „Ein oder zwei Leute können in einem geschützten Raum übernachten und müssen nicht frieren.“

Mehrwert für Anwohnerparkplatz

Und mehr als das: Lampen spenden warmes gelbes Licht, die elektrische Heizung bollert, während draußen um die null Grad herrschen. Ein Klapptisch ist vorhanden, das Klappbett wirkt unter den gegebenen Umständen einigermaßen bequem. Die Grundfläche misst nur 2 mal 1,40 Meter. Aber das Nothotel ist für Obdachlose ein sicherer, abgeschlossener, sauberer und warmer Raum, sagt Le-Mentzel, der sich in der von ihm gegründeten Tiny Foundation schon lange mit Wohnraum auf minimaler Fläche beschäftigt.

Vor gut zwei Jahren, am ersten Weihnachtsfeiertag 2022, hat Le-Mentzel die ersten Gäste aufgenommen. Als Architekt beschäftigt ihn ohnehin die Frage, wie der Raum in der Stadt optimal genutzt werden kann. Wohnen wird immer teurer - was kann man tun, fragte sich Van Bo während der Corona-Pandemie. Den Anwohnerparkplatz hat er für sein Auto ohnehin. Der kostet in Berlin gerade mal 20 Euro für zwei Jahre. Warum dort einfach in der Nacht „totes Blech“ stehen lassen, wenn man mit dem Raum nicht noch einen Mehrwert erzeugen kann, fragte sich der Architekt.

Er habe zur Nutzung von knappem öffentlichen Raum einfach „eine neue Spielregel“ eingeführt, sagt der 47-Jährige mit einem verschmitzten Lächeln. Er nutze seine zehn Quadratmeter Innenstadt nun für mehr als nur das Anwohnerparken. „Meine Eltern waren Flüchtlinge aus Vietnam und China, das hat meine Arbeit sehr beeinflusst“, sagt Van Bo. Wo hat es jemand gut und warum? Das ist eine der Fragen, die ihn umtreiben.

Zweites Haus im Entstehen

Freunde von der „Werkstatt für alles“ bauten ihm das selbst entworfene Tiny House auf die Ladefläche seines Piaggio, inklusive Solarpaneele auf der Fahrerseite und Frischwassertank für zwölf Liter. Für die Notschlafplätze für Obdachlose bekommt Le-Mentzel Geld von der Berliner Kältehilfe: Pro Übernachtung gibt es 30 Euro. Oft bringt ein Gast noch einen Kumpel mit, um nicht allein schlafen zu müssen. Dann gibt es 60 Euro vom Senat.

Wer ins Nothotel möchte, drückt eine kleine Klingel an der Tür, gleich neben dem Außenkühlschrank. Über eine Kamera taucht der Interessent auf Van Bos Handy auf. Wenn alles passt, kann er das Hotel aus der Ferne öffnen. Um 18 Uhr abends wird eingecheckt, morgens um 9 Uhr muss ausgecheckt werden. An die 20 Stammgäste gebe es, darunter viele Frauen. Fünf Leute teilen sich aktuell das Saubermachen und Herrichten des Minihotels. Aktuell werkelt Le-Mentzel an einem zweiten Tiny House auf Rädern. Es solle ein bisschen größer werden als das erste, verrät er.

Toni hatte sich am Vortag schon alle Hinweise durchgelesen, als er das ungewöhnliche Auto auf dem Weg zur Beratungsstelle entdeckte. Der Wohnungslose ist froh, an diesem Freitagmorgen jemanden persönlich vom Minihotel anzutreffen. Aktuell lebe er in einem Tiny House, aber in einem schlechten: „Es ist nass, weil es überall reinregnet“, erzählt der Mittfünfziger. Er habe auch schon länger im Görlitzer Park unter einer Plane geschlafen. Van Bos Minihotel erscheint ihm an diesem Wintertag wie ein kleines Paradies auf Rädern.

Jens Büttner


Familie

Müttergenesungswerk: Sorgearbeit verdient mehr Aufmerksamkeit




Rebekka Rupprecht
epd-bild/Farbtonwerk/Bernhardt Link
Mütter arbeiten immer noch zu viel im Schatten, beklagt Rebekka Rupprecht, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks. Aber auch die Sorgearbeit der Väter könnten ihr zufolge durchaus mehr im Fokus stehen.

Berlin (epd). Das Müttergenesungswerk (MGW) feiert in diesem Jahr sein 75-jähriges Bestehen. Seit Anfang Januar ist Rebekka Rupprecht Geschäftsführerin der Stiftung, zu der rund 900 Beratungsstellen und mehr als 70 Kurkliniken bundesweit gehören. Im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) wünscht sich die studierte Verwaltungswissenschaftlerin mehr Aufmerksamkeit für die Situation von Müttern und Vätern - auch von der Politik. Die Fragen stellte Christina Neuhaus.

epd: Was hat Sie motiviert, die Geschäftsführung des MGW zu übernehmen?

Rebekka Rupprecht: Eines der wichtigsten gesellschaftlichen Themen, die wir in Deutschland haben, ist unbezahlte Sorgearbeit. Das ist ein Riesenthema, das uns alle angeht, aber es bekommt keinen großen Stellenwert in der öffentlichen Aufmerksamkeit. Für mich ist das eine große Motivation, mich in diesem Bereich zu engagieren. Mit dem MGW bin ich außerdem schon lange verbunden. Ich bin in der Nähe von Stein bei Nürnberg aufgewachsen, wo es gegründet wurde. So habe ich zum Beispiel als Schülerin für das MGW Spenden gesammelt. Mir liegt die Organisation sehr nah am Herzen. Vor einigen Jahren habe ich dann die Kommunikationsabteilung hier in der Geschäftsstelle geleitet und die tagtägliche Arbeit des MGW mitbekommen. Jetzt habe ich die Möglichkeit, diesen Einsatz für Mütter, Väter und Pflegende ein Stück weit mitzugestalten und etwas zu bewegen.

epd: Was sehen Sie als Ihre ersten Schwerpunkte?

Rupprecht: Im Mittelpunkt steht bei uns natürlich immer, die Gesundheit von Müttern und inzwischen ja auch von Vätern und pflegenden Angehörigen zu stärken, das ist unser Ziel. Das tun wir innerhalb des Müttergenesungswerks durch die Kurmaßnahmen und Beratungen vor Ort, aber eben auch durch Aufklärungsarbeit und Informationsarbeit in Politik und Gesellschaft. Es ist zum einen wichtig, dass die Menschen wissen, dass es diese Angebote gibt und dass sie darauf auch einen Anspruch haben. Zum anderen, dass auch Ärztinnen und Ärzte das wissen und ihren Patientinnen und Patienten eine Kur empfehlen können. Gleichzeitig geht es darum, Druck aufzubauen und klar zu sagen, wir brauchen gute Rahmenbedingungen, wir brauchen gute Strukturen. Leider zählen wir zu einem Bereich, der immer noch sehr stiefmütterlich behandelt wird.

epd: Wie meinen Sie das?

Rupprecht: Wir machen zum Beispiel nur einen ganz kleinen Teil der Gesundheitsausgaben aus, obwohl wir eine ganz wichtige Arbeit leisten. Eine gute Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn wir die entsprechenden Strukturen haben. Wir brauchen genug Plätze in den Kurkliniken. Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums sind 24 Prozent der Mütter und 14 Prozent der Väter in Deutschland kurbedürftig. Innerhalb des MGW haben wir Plätze für etwa 50.000 Mütter, 3.000 Väter und 71.000 Kinder. Das reicht also bei Weitem nicht. Wir brauchen auch gute Tagessätze, damit die Kliniken stabil arbeiten können. Momentan liegen die Tagessätze weit unter denen für Reha-Maßnahmen der Rentenversicherungsträger. Die Situation ist natürlich nicht einfach, die Finanzlage der Krankenkassen ist angespannt. Aber die Belastungssituation für Eltern und pflegende Angehörige ist hoch, das können wir nicht auf die lange Bank schieben.

epd: Was wünschen Sie sich noch von der Politik?

Rupprecht: Die nächste Bundesregierung sollte ein nationales Gesundheitsziel formulieren für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Dann würden zum einen Daten gesammelt und ausgewertet, dementsprechend dann Empfehlungen gegeben, und es gäbe zum anderen auch klare Verpflichtungen. Mit Blick auf das MGW denke ich außerdem an die Beratungsstellen in unserem Verbund, die von den Wohlfahrtsverbänden getragen werden, aber keine langfristige finanzielle Absicherung haben. Wir brauchen einen niedrigschwelligen Zugang für alle Mütter, Väter und pflegenden Angehörige. Gerade in einer Phase, in der man total erschöpft ist und nicht mehr weiterkann, ist der Prozess einer Kur-Beantragung oft schon zu viel. Da braucht man eine Person an der Seite, die einen berät und erklärt, wie dieser Prozess funktioniert. Gerade für vulnerable Gruppen sind diese Anlaufstellen eine ganz wichtige Sache.

epd: Die Politik und das Geld sind das eine - aber wie sieht es mit dem gesellschaftlichen Bewusstsein aus?

Rupprecht: Wenn wir uns mal vorstellen, Mütter, Väter und Pflegende würden ihre Leistung an Sorgearbeit nicht mehr erbringen - was würde dann passieren? Ich will mir das gar nicht vorstellen, weil ich glaube, dass das nicht gut ausgeht. Sorgearbeit ist systemrelevant und ein Fundament unserer Gesellschaft. Aber der Stellenwert entspricht dem oft nicht. Das muss eine größere Brisanz und einen größeren Fokus haben in unserer Gesellschaft.

epd: Was ist mit der Arbeitswelt?

Rupprecht: Das Schöne ist, dass wir mittlerweile durchaus Beispiele haben von Unternehmen, die sich Familienfreundlichkeit, Flexibilität und auch Gesundheit zum Thema und zum Aushängeschild machen. Das ist mittlerweile ja ein wichtiger Attraktivitätsfaktor für Arbeitnehmende. Aber es gibt sicherlich auch viele Unternehmen, wo es noch Aufholbedarf gibt. Firmen sollten eine Kultur schaffen, in der es Anerkennung und Akzeptanz dafür gibt, dass viele Menschen sozusagen noch einen bedeutungsvollen Job haben neben dem Job - nur dass der nicht bezahlt wird. Und was die Akzeptanz etwa von Kurmaßnahmen angeht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern muss klar sein, dass eine dreiwöchige Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ein besseres Investment ist, als Mitarbeitende zu haben, die durch den Spagat zwischen Beruf und Sorgearbeit zu stark belastet sind und krank werden.

epd: Inwiefern spielen traditionelle Rollenbilder bei der Belastung durch Sorgearbeit eine Rolle?

Rupprecht: Es gibt inzwischen ganz viele Paare, die den Anspruch haben, gleichberechtigt zu leben und die Sorgearbeit hälftig aufzuteilen. Da hat sich viel bewegt. Es gibt generell eine größere Beschäftigung mit dem Thema und zum Beispiel auch einen veränderten Blick auf Väter. Trotzdem müssen wir feststellen, dass wir besonders in Krisen zurückfallen in traditionelle Rollenbilder - das hat die Corona-Pandemie gezeigt. Wenn das System nicht mehr funktioniert, Kita und Schule zusammenbrechen, dann sind es eben wieder die Mütter, die das hauptsächlich auffangen. Auch unabhängig davon zeigen uns die Daten, dass insgesamt weiterhin die Mütter die Hauptsorgelast tragen. Das hat auch mit Begleitumständen zu tun: Wenn zum Beispiel Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden als Männer, dann ist aus ökonomischen Gründen oft klar, wer nach der Geburt eines Kindes länger zu Hause bleibt, wer Teilzeit arbeitet. Mütter ziehen den Kürzeren. Was unter anderem auch heißt, dass sie später weniger Rente haben. Also haben wir in der Gesellschaft noch ganz viel zu tun.

epd: Zum Abschluss noch die Frage nach dem Namen - „Müttergenesungswerk“ klingt für manche Ohren doch eher altbacken. Wie empfinden Sie das?

Rupprecht: Der Name wurde ja ganz bewusst selbst gewählt von der Stiftungsgründerin Elly Heuss-Knapp, weil er den Stiftungszweck, nämlich die Gesundheit von Müttern, erkennen ließ. Doch selbstverständlich reflektieren wir uns immer wieder selbst und lassen uns auch beraten. Das Ergebnis ist, dass unser Name immer noch Durchschlagskraft hat, wenn wir uns für die Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden einsetzen. Eine Änderung steht also aktuell nicht an. Und wir können auch ganz selbstbewusst sagen: Wir sind nicht verstaubt, wir sind eine moderne Stiftung und waren immer ganz vorne dabei, wenn es darum ging, neue Wege zu bereiten und Rechte einzufordern für unsere Zielgruppe. Da sind wir am Puls der Zeit.



Hospizarbeit

Ehrenamtliche entlasten Eltern von lebensverkürzend erkrankten Kindern




Martina Strathmann (v.l.) und Angelika Niebusch kümmern sich um die Brüder Erik und Sven.
epd-bild/Detlef Heese
Erik und Sven haben eine Krankheit, die dazu führt, dass sie ihre geistigen und motorischen Fähigkeiten nach und nach verlieren. Ehrenamtliche vom Kinderhospizdienst kümmern sich einmal pro Woche um die Brüder und entlasten damit die Eltern.

Osnabrück (epd). Ganz nah beieinander sitzen Erik und Martina auf der Bank in der kleinen Turnhalle in Hagen bei Osnabrück. Beide warten, dass die Physiotherapie beginnt. Währenddessen isst Erik Kekse, die Martina Strathmann ihm reicht. Genüsslich kauend schaut der 21-Jährige seine Begleiterin an. „Noch ein Keks?“, fragt Martina. Erik greift zu.

Der junge Mann braucht Betreuung wie ein Kleinkind, kann nicht sprechen. Mit einem lauten „Aaaah“ oder „Baaaah“ drückt er mal Ärger, mal Wohlbefinden, mal irgendetwas dazwischen aus. Physiotherapeutin Alexandra hat einen Parcours aus Matten, schiefen Ebenen, Wackelkissen und Mini-Hürden aufgebaut. An der Hand von Martina und Alexandra macht Erik sich vorsichtig, Fuß vor Fuß setzend, auf den Weg: „Das machst du super heute“, lobt Martina.

Rund 100.000 Kinder in Deutschland betroffen

Die 63-Jährige ist schon seit neun Jahren Eriks ehrenamtliche Begleiterin. Fast genauso lange wie ihre Kollegin Angelika Niebusch (59) für Sven da ist, den zwei Jahre jüngeren Bruder. Vermittelt wurden sie vom ambulanten Kinderhospizdienst Osnabrück, um die Eltern Anke und Bernard Siemeister zu entlasten.

Beide Jungen haben eine erblich bedingte Stoffwechelserkrankung Mukopolysaccharidose (MPS) Typ III führt ab dem Kleinkindalter zu Hyperaktivität sowie einem fortschreitenden Verlust geistiger und motorischer Fähigkeiten. Die Ärzte schätzten die Lebenserwartung der Brüder zunächst auf 12 bis 14 Jahre.

Etwa 100.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland haben wie Erik und Sven eine sogenannte lebensverkürzende Erkrankung. Die weitaus meisten werden von ihren Eltern betreut und gepflegt. Mehr als 10.000 Ehrenamtliche, zumeist Frauen, begleiten laut Deutschem Kinderhospizverein die Familien.

Lotsen durch den Paragrafendschungel

Hauptamtliche Koordinatoren in den Hospizdiensten qualifizieren die Ehrenamtlichen in Kursen, reflektieren die Arbeit in regelmäßigen Gesprächskreisen, wie Marcel Globisch vom Vorstand des Deutschen Kinderhospizvereins erläutert. „Darüber hinaus übernehmen sie für die Familien eine Art Lotsenfunktion durch den Dschungel an Paragrafen und Leistungen etwa für Gelder, Hilfsmittel oder die Beschulung der Kinder.“

Zwar sei die Zahl der Ehrenamtlichen in den vergangenen Jahren gestiegen, sagt Chung Yin Tang, leitender Koordinator des ambulanten Kinderhospizdienstes Osnabrück. Aber auch der Bedarf steige - vor allem dadurch, dass viele Patienten aufgrund des medizinischen Fortschritts immer älter würden.

Derzeit werde in vielen Diensten diskutiert, die Grenze der Betreuung von jungen Erwachsenen, die derzeit bei 27 Jahren liegt, fallen zu lassen. „Bei uns werden die ersten Klienten im kommenden Jahr 28. Da wäre es irritierend, ihnen sagen zu müssen, dass die Begleitung ab diesem Zeitpunkt endet“, sagt Tang.

Oft über viele Jahre Begleiter

Das Ehrenamt im Kinderhospizdienst schrecke aber auch immer noch viele Menschen ab. „Sie denken, es geht dabei ausschließlich um Sterbebegleitung“, berichtet Tang. Zuallererst seien die Ehrenamtlichen jedoch Lebensbegleiter - oft über viele Jahre. „Sie müssen bereit sein, die leichten und die schweren Momente des Lebens mitzutragen.“

Für Familie Siemeister sind Martina Strathmann und Angelika Niebusch ein Geschenk: „Sie schenken uns Zeit“, sagt Vater Bernard (56). Die beiden Söhne benötigen ständige Begleitung und Aufsicht. Sie haben einen großen Bewegungsdrang und sind oft unberechenbar.

Die beiden Ehrenamtlichen sind ein eingespieltes Team. Jeden Dienstag holt Angelika die beiden Jungen bei Familie Siemeister zu Hause in Kattenvenne, einem Dorf zwischen Osnabrück und Münster, ab und fährt mit ihnen zur Physiotherapie. Dort wartet Martina schon. Während sie Erik bei der Physiotherapie hilft, geht Angelika mit Sven im Park spazieren. Nach einer halben Stunde ist Wechsel. Zum Abschluss gehen alle vier gemeinsam Pizza essen. „Und dann bringt Martina unsere Jungs satt, abgekämpft und zufrieden nach Hause“, sagt Anke Siemeister (53) lächelnd.

Als das Paar damals die Diagnose mit der erwarteten Lebenszeit ihrer Söhne bekam, reduzierten beide ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent: „Die Zeit, bis unsere Söhne sterben, ist uns so wertvoll, dass wir sie selbst betreuen wollen“, sagt der Vater. Seine Frau erinnert sich: „Ich habe anfangs gedacht, danach kann ich immer noch beruflich durchstarten.“

Ausgeklügeltes Betreuungssystem

Das Betreuungssystem der Siemeisters war ausgeklügelt und auf Kante genäht: „Wir haben uns oft die Klinke in die Hand gegeben“, erzählt der Vater, der seinen Job mittlerweile aufgegeben hat. Seine Frau ergänzt: „Ich habe immer gesagt, das funktioniert nur, solange wir fit und gesund bleiben.“

Zweimal erkrankte Anke Siemeister in den vergangenen Jahren an Krebs. „Aber wir hatten schon vorher realisiert, dass wir mit unseren Kräften haushalten müssen“, sagt sie. Martina und Angelika haben die Familie damals schon unterstützt. Zusätzlich hat der ambulante Kinderhospizdienst weitere Hilfen organisiert.

Angelika, Martina und die Jungen haben mittlerweile in der Pizzeria Platz genommen. Erik lässt sein lautes „Aaah“ hören, Sven antwortet mit „Pali, Pali“ und fuchtelt mit den Armen. Die beiden Frauen erinnern sich an viele vergangene Unternehmungen mit ihren beiden Schützlingen: Fahrradfahren, Schwimmen, lange Spaziergänge mit Picknick. „Früher hat Erik oft lustige Sachen erzählt. Inzwischen ist er ruhiger geworden“, erzählt Martina lächelnd. „Sven ist immer noch eher der Draufgänger und lacht viel“, sagt Angelika und blickt Sven in die Augen. Da lacht er schon wieder.

Martina Schwager


Hospizarbeit

Verein: Familien lebensverkürzend erkrankter Kinder hoch belastet



Osnabrück (epd). Für Familien mit einem lebensverkürzend erkrankten Kind steigen die Belastungen: Aufgrund des Fachkräftemangels in den ambulanten Pflegediensten müssten die Eltern oft mehr Pflegetätigkeiten übernehmen als geplant, sagte Marcel Globisch vom Vorstand des Deutschen Kinderhospizvereins dem Evangelischen Pressedienst (epd) anlässlich des Tags der Kinderhospizarbeit am 10. Februar.

Vielfach müssten Eltern beruflich kürzertreten oder den Job ganz aufgeben, erläuterte Globisch. Vor allem Familien mit Kindern, die intensivmedizinisch versorgt werden müssten, seien dadurch hoch belastet. Das betreffe rund 30 Prozent der Familien. Für Alleinerziehende sei die Situation oft dramatisch.

Eltern fühlten sich oft als Bittsteller

Zusätzlich müssten alle Eltern sich durch einen Dschungel an Paragrafen kämpfen und mit Kranken- und Pflegekassen über Kostenerstattungen und die Finanzierung dringend notwendiger Hilfsmittel streiten. Auch um eine angemessene Beschulung ihrer Kinder müssten die Eltern oft kämpfen. „Sie fühlen sich oft wie Bittsteller“, kritisierte der Vereinsvorstand.

Der Deutsche Kinderhospizverein fordert eine angemessene Entlohnung für Eltern, die pflegen, und bessere Voraussetzungen dafür, dass sie Beruf und Pflege vereinbaren können. Außerdem sollten pflegende Eltern mehr Rentenpunkte erhalten. Der Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass durch verbesserte Arbeitsbedingungen mehr Fachkräfte für die ambulante Kinderkrankenpflege gewonnen werden können. „Zudem benötigen wir dringend Kurzzeitpflegeplätze und Ferienangebote für schwerstkranke Kinder“, sagte Globisch.

Vor allem Männer fehlen

Entlastung für die Familien bringen laut Globisch vor allem die 170 ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste in Deutschland. Sie seien zum überwiegenden Teil auf Spenden angewiesen: „Deshalb zählt jede Spende, auch kleinere Beträge.“ Die Dienste qualifizieren und koordinieren bundesweit mehr als 10.000 Ehrenamtliche, die betroffene Familien in ihrer gewohnten Umgebung begleiten.

Die Dienste stehen Globisch zufolge vor der Aufgabe, mehr Ehrenamtliche zu gewinnen, auch weil die erkrankten Kinder aufgrund des medizinischen Fortschritts immer älter würden: „Gebraucht werden Ehrenamtliche aus allen Teilen der Bevölkerung. Über 90 Prozent der Ehrenamtlichen sind Frauen, deshalb fehlen vor allem Männer.“ Dafür müsse die Kinderhospizarbeit in der Gesellschaft bekannter gemacht und Schwellen abgebaut werden. „Es gibt noch immer Berührungsängste, weil die Menschen denken, es geht dabei nur um Sterbebegleitung.“

Martina Schwager


Hospizarbeit

Studie: Wenig Teilhabe für Eltern lebensverkürzend erkrankter Kinder



Berlin (epd). Zum Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar verweist der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) darauf, dass Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern an vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht oder nur unzureichend teilhaben könnten. Die Studie „Bedürfnisse von Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern und Jugendlichen“ komme zu dem Ergebnis dass finanzielle, pflegerische und beratende Unterstützung ihnen zudem oft nur wenig passgenau zur Verfügung stehe, teilte der Verband am 6. Februar in Berlin mit.

Laut der Studie fühlten sich 71,4 Prozent der befragten Eltern nicht ausreichend beraten. Nur 12,3 Prozent der Kinder mit Pflegegrad 5 besucht demnach eine Regelschule. Geeignete Wohnformen und Pflegepersonal fehlten, 94,2 Prozent der Kinder lebten im Haushalt der Eltern. 66,9 Prozent der befragten Eltern bemängelten, dass sie bei Krankenhausaufenthalten ihrer Kinder oft Teile der Pflege übernehmen müssten. Verschärfend wirkten sich finanzielle Belastungen durch die Pflege und reduzierte Berufstätigkeit aus, bestehende Leistungen wie die Familiepflegezeit reichten nicht aus.

Kerstin Wülfing, Leiterin des Bergischen Kinder- und Jugendhospizes Burgholz und DHPVVorstandsmitglied, kritisierte, bestehende Angebote seien für Betroffene oft undurchsichtig. Es fehlten Informationen von jeweiligen Trägern, zugesicherte Leistungen könnten nicht erbracht werden. „Das führt bei den betroffenen jungen Menschen und ihren Familien zu Ängsten, wie sie ihr Leben in Zukunft gestalten können und ob Teilhabe überhaupt möglich sein wird.“



Ehrenamt

Gastbeitrag

Geld und Ehrenamt - das geht!




Stefanie Krones
Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn/Jennifer Köhler
Das Ehrenamt in der Pflege ist schon lange kein Selbstläufer mehr. Daher bietet die Ehrenamtspauschale eine willkommene Unterstützung bei der Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Einsatzes. Wie sie genutzt werden kann, erläutert Stefanie Krones, Direktorin des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn, in ihrem Gastbeitrag für epd sozial anhand von Beispielen aus der Praxis.

Alle sind sich einig: Lebensqualität für Menschen im höheren Lebensalter bedarf heute und in Zukunft bürgerschaftlich engagierter Menschen in Nachbarschaft, Gemeinde, Quartier und Kommune. Sie unterstützen im Alltag, organisieren Gemeinschaft, fördern soziale Kontakte und sorgen für Teilhabe. Vor dem Hintergrund, dass nachweislich viele Menschen im Alter unter Einsamkeit leiden, keine Angehörigen haben oder nur noch selten Kontakte pflegen können und dass diese Lebensrealitäten zunehmen werden, erweist sich bürgerschaftliches Engagement als immer wichtiger.

Gleichzeitig stellen wir als Caritas fest, dass sich bürgerschaftliches Engagement in einem Wandel befindet und die Bereitschaft, sich zu engagieren, oder auch die Motive, warum Menschen sich engagieren, sich verändern.

Anreize für freiwilligen Einsatz erhöhen

Es muss darum gehen, Wertschätzung zu zeigen und Anreize für freiwilliges Engagement zu schaffen. Der Gesetzgeber hat die Handlungsnotwendigkeiten erkannt und die Möglichkeiten, auch finanzielle Anreize zu schaffen, deutlich erweitert. Die steuerfreien Pauschalen - die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale - bieten Trägern eine Möglichkeit, Engagement gezielt zu fördern und auch auf finanzielle Weise Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen. Für Ehrenamtliche wiederum bedeutetet das eine Form der auch entgeltlichen Anerkennung, insbesondere dann, wenn sie sehr viel Zeit und Know-how in das Ehrenamt investieren.

Der Caritasverband Westerwald Rhein-Lahn erprobt an zwei Beispielen, wie die Pauschalen sinnvoll eingesetzt werden können: Als eine mögliche Zielgruppe wurden eigene Mitarbeitende identifiziert, die besondere Talente, Interessen oder Qualifikationen außerhalb ihres Dienstes einbringen möchten, zum Beispiel musikalische Fähigkeiten. Die Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale bei Festangestellten ist unter Einhaltung der Voraussetzung möglich, dass die ehrenamtliche Tätigkeit inhaltlich und organisatorisch klar von der Hauptbeschäftigung abgegrenzt ist.

Eine ehemalige Opernsängerin veranstaltet Mitsingkonzerte in Pflegeeinrichtungen. Diese Veranstaltungen sind nicht nur ein kulturelles Highlight, sondern auch ein wichtiger Baustein für soziale Teilhabe. Ihre hochqualifizierte Fähigkeit, die sie in ihrer Freizeit freiwillig einbringt, wird durch die steuerfreie Übungsleiterpauschale anerkannt.

Außerdienstliche Aktivitäten der Azubis

Und es gibt die Zielgruppe (internationaler) Auszubildender: Junge Menschen erhalten die Möglichkeit, sich zu engagieren und freiwillig außerhalb ihrer Arbeitszeit in der Betreuung mitzuwirken. Neben Spaziergängen oder Gesprächen werden oft auch gerne digitale Instrumente eingesetzt, wie die Tover Tafel, die interaktive Spiele ermöglicht, oder Teresa.ai, eine KI-basierte Sprachassistentin.

Dieses zusätzliche, außerdienstliche Engagement fördert zum Beispiel den Spracherwerb der internationalen Auszubildenden, die persönliche Entwicklung junger Menschen, die Beziehung zur Einrichtung und trägt selbstverständlich zu einem lebendigen intergenerativen Miteinander in den Einrichtungen bei. Unsere Azubis können dafür die steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 70 Euro monatlich bekommen.

Reibungsverluste vermeiden

Trotz der Vorteile stoßen die Pauschalen auch auf Bedenken und Vorbehalte. Ehrenamt soll schließlich qua Definition aus Verbundenheit für eine Organisation freiwillig und in der Regel ohne Vergütung geleistet werden. Doch nicht umsonst wurden vom Gesetzgeber die beiden genannten Pauschalen im Einkommenssteuergesetz festgeschrieben. Ehrenamt darf nicht nur, sondern soll sogar dadurch gefördert werden, ohne den Kern der Freiwilligkeit zu verwässern.

Unsere Aufgabe als Trägerverantwortliche ist es, für Transparenz und eine klare Kommunikation zu sorgen, und auf die Einhaltung von Grenzen zu achten. Es sollte keine Reibungsverluste zwischen freiwillig Engagierten mit und ohne finanzielle Anerkennung geben. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind mehr als rechtliche Optionen. Sie sind ein mögliches Instrument, um bürgerschaftliches Engagement in der Altenhilfe - gemeinwesenorientiert, stationär und ambulant - attraktiv und damit zukunftsfähig zu gestalten.

Stefanie Krones ist Direktorin des Caritasverbands Westerwald-Rhein-Lahn.


Gesundheit

Kliniken brauchen Milliarden für klimagerechte Modernisierung



Berlin (epd). Einem Gutachten zufolge werden für den klimaneutralen Umbau der deutschen Krankenhäuser mindestens 31 Milliarden Euro benötigt. „Mit 23,4 Milliarden Euro fällt der größte Teil dieser Summe für die Sanierung der Gebäudehülle an, zum Beispiel für Fassaden- und Dachdämmung. Mehr als die Hälfte davon, 12,7 Milliarden Euro, ist für die Grundsanierung ohne spezielle Klimaschutzaspekte nötig“, teilte am 5. Februar die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) mit, die die Studie beim Institute for Health Care Business (hcb) in Auftrag gegeben hatte.

„Der Investitionsbedarf ist gewaltig. Zugleich sind aber auch die Chancen riesig“, sagte DKG-Vorstandschef Gerald Gaß. Das Gesundheitswesen gehöre zu den energieintensivsten Bereichen der Gesellschaft. Pro Bett und Jahr benötigt ein Krankenhaus nach seinen Worten 7.800 kWh Strom und mehr als 300 Liter Wasser täglich. „Aufgrund dieses hohen Verbrauchs bieten die Kliniken aber auch die Chance, sehr schnell hohe Einsparungen beim CO2-Ausstoß zu erreichen.“

Verband beklagt Vernachlässigung

Die Politik habe die Krankenhäuser in dieser Frage bislang allein gelassen. „Mehr als kleine Anpassungen etwa beim Hitzeschutz waren wegen ausbleibender Investitionsmittel nicht möglich.“ Das müsse sich dringend ändern, „wenn wir den ohnehin schon riesigen Investitionsstau nicht noch weiter vergrößern wollen“, sagte der Verbandschef.

Die Studie gezeigt, dass ein hoher Bedarf bei der Grundsanierung der Gebäude besteht. Das sei ein Beleg dafür, wie stark die Krankenhäuser in den vergangenen Jahrzehnten von den Bundesländern in Sachen Investitionskosten vernachlässigt worden seien. Heute sehe man deswegen Kliniken, „die bereits einen milliardenschweren Investitionsbedarf für ihre Grundsanierung haben, bevor sie überhaupt den klimagerechten Umbau angehen können“, sagte Gaß.

Er plädierte dafür, einen Krankenhaus-Klimafonds mit einem Volumen von 31 Milliarden Euro und einem Förderzeitraum bis mindestens zum Jahr 2035 aufzulegen. Jetzt ergebe sich durch die Krankenhausreform und den damit verbundenen Umbau der Kliniklandschaft die einmalige Chance, auch die Klimaneutralität der Krankenhäuser voranzubringen. „Deshalb muss bei allen Um- und Neubauten im Zuge der Krankenhausreform Klimaschutz mitgedacht werden“, forderte Gaß.



Verbände

Internationaler Bund zeigt Wege gegen Fachkräftemangel auf



Frankfurt a.M. (epd). Der Internationale Bund (IB) hat in Frankfurt a.M. zur Bundestagswahl seine Fachkräftestrategie für Deutschland vorgestellt. Vor dem Hintergrund massiver Personalengpässe vor allem im sozialen Sektor stellte der freie Träger vier gezielte Maßnahmen vor, darunter eine deutliche Steigerung der Fort- und Weiterbildung. „Ohne Zuwanderung wird die Zahl der Arbeitnehmenden hierzulande in den kommenden 15 Jahren um zehn Prozent sinken, so eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung“, heißt es in der Mitteilung. Trotz schwacher Wirtschaftslage fehlten im Jahresdurchschnitt schon heute rund 532.000 qualifizierte Arbeitskräfte.

„Zu den am stärksten betroffenen Branchen zählen Sozialarbeit, Kinderbetreuung und Altenpflege. Diese Lücke ließe sich durch verbesserte Arbeitsmarktbedingungen und (Weiter-)Bildungsangebote schließen“, betont der IB. Und: Um den gesamtwirtschaftlichen Bedarf jedoch zu decken, müssten bis 2040 jährlich rund 288.000 internationale Arbeitskräfte zusätzlich ins Land kommen.

Die Vorschläge des Internationalen Bunds:

1. Nationale Weiterbildung zukunftssicher aufstellen: Dazu gehört, Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems zu verankern, um lebensbegleitendes Lernen als festen Bestandteil jeder Bildungsbiografie zu ermöglichen. Aus- und Weiterbildungsverbünde sollten auf- und ausgebaut, berufsqualifizierende Teilqualifikationen gesetzlich verankert werden. Zudem würde eine Bildungszeit helfen - insbesondere Menschen mit geringer Weiterbildungserfahrung.

2. Bundesweite Fachkräftestrategie für Pflege-, Erziehungs- und Sozialberufe: Hier ist eine Strukturreform nötig. Die neue Regierung sollte die schulischen Ausbildungen in diesen Branchen aufwerten. Bei der Ausbildungsförderung muss Deutschland diese Tätigkeiten mit betrieblichen Berufen gleichstellen. Die Altenpflege benötigt eine Angleichung ihrer Gehaltsstrukturen an jene in Kranken- und Gesundheitspflege. Nicht zuletzt sollte es mehr Ausbildungsplätze geben.

3. Deutschland braucht einen ganzheitlichen Digitalisierungsansatz in der Aus- und Weiterbildung: Dazu gehört eine bessere Infrastruktur. Zudem muss man Ausbilderinnen bezüglich Soft- und Hardware qualifizieren. Der IB wünscht sich darüber hinaus eine gezielte öffentliche Förderung von Forschung zu Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.

4. Faire Anwerbung von ausländischen Fachkräften: Deutschland steht im Wettbewerb mit anderen Ländern um Fachkräfte. Daher ist es notwendig, die qualifizierten Arbeitnehmenden aus anderen Nationen langfristig in Unternehmen und Gesellschaft zu integrieren. Das hieße, von staatlicher Seite eine Willkommenskultur zu fördern und Bürokratie abzubauen.

„Deutschland muss Weiterbildungsnation werden“

Petra Merkel, Präsidentin des Internationalen Bunds: „Deutschland muss zu einer Weiterbildungs- und Integrationsnation werden.“ Das sei nötig, um allen Menschen eine echte Chance auf gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Entwicklung zu geben. „Die neue Regierung sollte mithelfen, indem sie Verfahren entbürokratisiert und populistische Forderungen nach Abschottung zurückweist.“

Der Internationale Bund ist nach eigenen Angaben mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu führen - unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung.

Dirk Baas


Verbände

Bündnis fordert Ausbau des Sozialstaats



Berlin (epd). Ein Bündnis aus Sozialverbänden und Gewerkschaften warnt vor sozialen Kürzungen. Die „aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen“ sei zu verurteilen, heißt es in einem am 31. Januar in Berlin veröffentlichten Aufruf. Dem Bündnis gehören unter anderem der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband, der Paritätische Gesamtverband, die Volkssolidarität, der Deutsche Gewerkschaftsbund und Pro Asyl an.

Der Sozialstaat sei ein wesentliches Fundament der Gesellschaft, den es gerade in Zeiten von Umbruch, Transformation und Verunsicherung brauche, hieß es. Haushaltskonsolidierung dürfe nicht zulasten der Schwachen gehen, gesamtgesellschaftliche Solidarität dürfe nicht vor den Wohlhabenden haltmachen. Insbesondere stelle man sich gegen „Hetze sowie abwertende und ausgrenzende Diskurse gegenüber Bürgergeldbeziehenden und Geflüchteten“.

Zu den konkreten Forderungen des Bündnisses gehören ein höherer Mindestlohn, ein hinreichendes Wohnraumangebot und die gesetzliche Begrenzung des Mietanstiegs, höhere Leistungen der Grundsicherung sowie bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung und im Alter. Auch die Jobcenter benötigten mehr Geld. Wer dieses Geld verweigere, der spare nicht, sondern verschiebe Probleme in die Zukunft.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Kein pauschal barrierefreier Zugang für Blinde zu Verfahrensakten




Sehbehinderte stoßen im Alltag oft an Barrieren
epd-bild/Philipp Reiss
Blinde und sehbehinderte Menschen können in einem Gerichtsverfahren nicht pauschal die Übertragung sämtlicher Verfahrensakten auf Audio-CDs verlangen. Zumindest bei einem einfachen Rechtsstreit kann der Anwalt diese vorlesen und erläutern, entschied das Landessozialgericht München.

München (epd). Sehbehinderte und blinde Menschen können nicht pauschal die Übertragung sämtlicher Unterlagen eines Gerichtsverfahrens auf Audio-CDs verlangen. Ein solcher barrierefreier Zugang zu den Verfahrensakten könne verweigert werden, wenn der Streitstoff übersichtlich ist und der Sehbehinderte sich die Akten von seinem Rechtsanwalt vorlesen lassen kann, entschied das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 9. Januar 2025. Dieser von mehreren Bundesgerichten aufgestellte Grundsatz zum barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfahren gelte auch nach einer Neufassung des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Jahr 2014.

Das Gesetz sieht vor, dass blinde oder sehbehinderte Personen zum einen Schriftsätze und andere Dokumente in einer für sie wahrnehmbaren Form bei Gericht einreichen können. Zum anderen können sie auch verlangen, dass die Unterlagen eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. Die weitergehende gesetzliche Formulierung „soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren erforderlich ist“, wurde zum 1. Juli 2014 gestrichen.

Eilverfahren für persönliches Budget

Hintergrund des aktuellen Verfahrens war ein Streit um den Anspruch auf ein persönliches Budget für behinderte Menschen. Die Beschwerdeführerin wollte dieses im Eilverfahren gerichtlich durchsetzen. Sie legte ein ärztliches Attest vor, wonach sie infolge einer Hornhauterkrankung faktisch blind sei.

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragte die anwaltlich vertretene Frau, dass ihr sämtliche Verfahrensdokumente der ersten und zweiten Instanz auf Audio-CDs übertragen und ihr damit barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. So könne sie diese selbst erfassen und zur Kenntnis nehmen. Mit der Streichung der Formulierung im Gerichtsverfassungsgesetz sei der Anspruch auf einen barrierefreien Zugang weiter erleichtert worden.

Doch das LSG wies die Frau ab. Zwar sei im Gesetz für den Anspruch auf barrierefreie Zugänglichmachung von Schriftsätzen und Dokumenten die weitergehende Formulierung der „Erforderlichkeit“ für das Verfahren gestrichen worden. Dies bedeute aber nicht, dass sehbehinderte Menschen nun pauschal und voraussetzungslos Verfahrensdokumente auf Audio-CDs verlangen können. Im vorliegenden Fall handele es sich um einen übersichtlichen Rechtsstreit, so dass der Anwalt der Beschwerdeführerin den Streitstoff problemlos erläutern und vorlesen könne. Auf Audio-CDs übertragende Verfahrensdokumente seien nicht erforderlich. Dies gelte erst recht in Eilverfahren, da die Erstellung aller Verfahrensdokumente in Audioform sehr zeitaufwendig sei und der Eilbedürftigkeit nicht gerecht werde, so die Münchener Richter.

Fürsorgepflicht des Gerichts

Die von den obersten Bundesgerichten aufgestellten Grundsätze zum barrierefreien Zugang zu Gerichtsverfahren seien auch nach der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes noch gültig. So verwies das LSG auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2014, wonach sehbehinderte Menschen zwar Prozessunterlagen in Blindenschrift einfordern können. Sie könnten sich dabei auf das im Grundgesetz verankerte Benachteiligungsverbot berufen. Menschen mit Behinderung müssten so gestellt werden, „dass ihnen gleichberechtigte Teilhabe wie Menschen ohne Behinderung ermöglicht wird“.

Ein Anspruch auf Übermittlung von Prozessunterlagen in Blindenschrift bestehe jedoch nicht, wenn der Rechtsstreit nicht besonders kompliziert sei und der Anwalt die Akten gleichwertig vermitteln könne. Gebe es jedoch Anhaltspunkte dafür, dass der Anwalt den Streitstoff nicht angemessen vermitteln kann, gehöre es zur Fürsorgepflicht des Gerichts, die Unterlagen in Blindenschrift zur Verfügung zu stellen, so die Verfassungsrichter.

Anspruch gilt, wenn der Anwalt nicht gut vermitteln kann

Auch das Bundessozialgericht in Kassel bekräftigte am 18. Juni 2014, dass blinde und sehbehinderte Menschen einen Anspruch auf „barrierefreie Zugänglichmachung von Dokumenten im gerichtlichen Verfahren“ hätten. Voraussetzung hierfür sei, dass ihr Anwalt den Streitstoff nicht gut vermitteln könne. Die Betroffenen hätten dann ein Wahlrecht, ob sie die Schriftsätze in Blindenschrift, als Hörkassette, in Großdruck oder auch in elektronischer Form erhalten wollen. Allerdings müsse der Betroffene unverzüglich dem Gericht die Blindheit oder Sehbehinderung mitteilen. Auch müsse klar sein, in welcher Form ihm die gerichtlichen Dokumente zugänglich gemacht werden können.

Ob in dem vom LSG entschiedenen aktuellen Fall die Beschwerdeführerin ohne Anwalt einen Anspruch auf barrierefreien Zugang hätte geltend machen können, hatten die Münchener Richter nicht zu entscheiden.

Az.: L 2 U 313/24 B ER (Landessozialgericht München)

Az.: 1 BvR 856/13 (Bundesverfassungsgericht)

Az.: B 3 P 2/14 B (Bundessozialgericht)

Frank Leth


Bundesarbeitsgericht

Erfolglose Anfechtung von Sozialplan führt zu Verzugszinsen



Erfurt (epd). Bei einer erfolglosen Anfechtung eines Sozialplans durch den Arbeitgeber werden Verzugszinsen auf die darin vorgesehene Abfindung fällig. Denn Zinsen und Abfindung werden mit dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt fällig und nicht erst mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung darüber, urteilte am 28. Januar das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.

Die aus Sachsen stammende Klägerin arbeitete in einem Callcenter. Als der Betrieb geschlossen werden sollte, wurde ihr zum 31. Juli 2019 gekündigt. Eine Einigungsstelle hatte zuvor am 8. Mai 2019 einen Sozialplan bestimmt. Darin war auch eine Abfindung für die Klägerin vorgesehen.

Anfechtung des Sozialplans scheitert drei Mal

Die Arbeitgeberin focht den Einigungsstellenspruch und die darin vorgesehene Abfindung gerichtlich an. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Sächsische Landesarbeitsgericht urteilten, dass der Sozialplan wirksam sei. Das BAG verwarf eine Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 27. April 2021. Der Einigungsstellenspruch wurde rechtskräftig, so dass der Arbeitgeber die Abfindung zahlte.

Nun verlangte die Klägerin jedoch Verzugszinsen wegen der zu spät gezahlten Abfindung. Der Zinsanspruch bestehe ab Ende des Beschäftigungsverhältnisses, also ab dem 1. August 2019. Die Arbeitgeberin verwies darauf, dass sie den Einigungsstellenspruch über den Sozialplan ja angefochten habe. Verzugszinsen seien aber erst ab Rechtskraft des Sozialplans geschuldet.

Das BAG gab der Klägerin recht. Die Klägerin habe Anspruch auf Verzugszinsen ab dem 1. August 2019. Die erfolglose gerichtliche Anfechtung des Sozialplans führe nicht zu einer Verschiebung des dort bestimmten Fälligkeitszeitpunkts. Die Arbeitgeberin habe die verspätete Abfindungszahlung auch zu vertreten.

Az.: 5 Sa 76/22



Oberlandesgericht

Benachteiligung in Riesterrente-Verträgen gestoppt



Stuttgart (epd). Eine Anpassungsklausel in einem Vertrag zur Riesterrente, in der die Kürzung der Rente ermöglicht wird, ist unwirksam. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem am 30. Januar veröffentlichten Urteil entschieden, die Anpassung benachteilige den Verbraucher unangemessen. Denn es gebe zwar ein vertragliches Recht, die Rente bei schlechterer Kapitalrendite zu senken, aber keine Pflicht, sie bei besserer Rendite wieder zu erhöhen.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Form einer Verbandsklage. Die beanstandete Klausel kam zwischen Juni und November 2006 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz-Lebensversicherung zum Einsatz. Im verhandelten Fall wurde der Rentenfaktor unter Berufung auf die Klausel von ursprünglich 38,74 Euro pro 10.000 Euro Policenwert (bei einem Rechnungszins von 2,75 Prozent) in zwei Schritten auf 30,84 Euro (bei 1,25 Prozent Rechnungszins) herabgesetzt.

Keine Möglichkeit zur Zahlung höherer Prämien

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht gab der Berufung der Verbraucherschützer nun jedoch statt. Die einseitige Ausgestaltung zugunsten des Versicherers und das Fehlen von Reaktionsmöglichkeiten für die Kunden bei Rentenkürzungen seien nicht hinnehmbar.

Die Versicherung hätte zudem dem Verbraucher vertraglich die Möglichkeit einräumen müssen, auf die vorgenommene Rentenkürzung durch Einzahlung höherer Prämien zu reagieren, so das Oberlandesgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Fall kann noch vor den Bundesgerichtshof gehen.

Az.: 2 U 143/23



Oberlandesgericht

Geteilte Verfahrenskosten trotz nachgewiesener Vaterschaft



Frankfurt a. M. (epd). Auch wenn ein biologischer Vater seine Verwandtschaft mit dem Kind zunächst abstreitet, muss er laut einem Urteil bei nachgewiesener Vaterschaft nicht unbedingt die kompletten Kosten für das Anerkennungsverfahren zahlen. Ein Vaterschafts-Anerkennungsverfahren könne Vater und Mutter selbst dann je zur Hälfte in Rechnung gestellt werden, wenn darin eine zuvor bestrittene Vaterschaft bestätigt werde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Dass der Vater nicht von vorneherein zu einer Anerkennung bereit gewesen sei, rechtfertige in vielen Fällen nicht, ihm alle Kosten aufzuerlegen.

Da im konkreten Fall der biologische Vater und die Mutter weder zusammengelebt noch eine feste Beziehung geführt hätten, habe er „berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft“ haben dürfen. Daran ändere auch ein zuvor privat erstellter Vaterschaftstest nichts.

Dem Mann hätten „konkrete Einblicke in die Lebensverhältnisse der Kindesmutter während der gesetzlichen Empfängniszeit“ gefehlt. Dadurch habe für ihn auch keine Möglichkeit bestanden zu beurteilen, ob die Mutter des Kindes zu weiteren Männern eine intime Beziehung unterhalten habe. Die Darstellung der Mutter, kein anderer Mann komme als Vater infrage, hielt das Gericht für nicht ausschlaggebend. Bei gerichtlichen Abstammungsverfahren können für Gutachten, Gerichtskosten, Anwälte und den gesetzlich vorgesehenen Verfahrensbeistand des Kindes Gesamtkosten im mittleren vierstelligen Bereich entstehen.

Az: 6 WF 155/24



Sozialgericht

Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge ist geschützt



Landshut (epd). Bürgergeldbezieher müssen sich eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge nicht vom Jobcenter als Vermögen anrechnen lassen und diese für ihren laufenden Lebensunterhalt verkaufen. Liegt der Zweck der Versicherung in der Altersvorsorge, so wie dies sich auch aus den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ergibt, ist sie von der Vermögensberücksichtigung freigestellt, entschied das Sozialgericht Landshut in einem am 30. Januar veröffentlichten Beschluss.

Der 53-jährige Antragsteller hatte im Jahr 1999 eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen. Mit Vollendung des 60. Lebensjahres sollte diese ausbezahlt werden. Die dann fällige Leistung beträgt voraussichtlich 29.386 Euro. Eine Klausel, wonach die Lebensversicherung allein der Altersvorsorge dient, enthielt der Vertrag nicht.

Vorläufiger Sieg im Eilverfahren

Als der Mann auf Bürgergeld angewiesen war und schließlich die Weiterbewilligung der Hilfeleistung beantragt hatte, lehnte das Jobcenter dies ab. Er verfüge mit der Kapitallebensversicherung über verwertbares Vermögen in Höhe von derzeit 19.384 Euro, welches er für seinen Lebensunterhalt einsetzen müsse. Sein Vermögensfreibetrag liege nur bei 15.000 Euro. Da der 53-Jährige über keine weiteren finanziellen Mittel verfügte, beantragte er gerichtlich, dass ihm vorläufig Bürgergeld gewährt werde.

Das Sozialgericht sprach ihm vorläufig die Hilfeleistung zu. Zwar enthalte der Versicherungsvertrag keine ausdrückliche Klausel, dass die Versicherungsleistung als Altersvorsorge gelte und eine vorzeitige Verwertung ausgeschlossen sei. Dies sage aber nichts über den Zweck der Kapitallebensversicherung aus. Nach der Gesetzesbegründung reiche es aus, dass eine Versicherung zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen wurde.

Aus den Weisungen der BA ergebe sich, dass Kapitallebens- oder -rentenversicherungen „typische Altersvorsorgeprodukte“ seien, die bei der Vermögensprüfung durch das Jobcenter nicht zu berücksichtigen seien. Insbesondere spreche auch der vereinbarte Auszahlungszeitpunkt ab dem 60. Lebensjahr dafür, dass die Versicherung mit Eintritt in den Ruhestand der Altersvorsorge dient, so das Sozialgericht in dem Eilverfahren.

Az.: S 11 AS 347/24 ER




sozial-Köpfe

Stiftungen

Christoph Nolting ist Finanzvorstand in Bethel




Christoph Nolting
epd-bild/Bethel/Christian Weische
Wechsel im Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel: Christoph Nolting hat sein Amt als Finanzvorstand angetreten. Er hat schon mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung in den Stiftungen.

Bielefeld (epd). Zum Beginn des Februars ist Christoph Nolting in den Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel eingetreten. Der 59-Jährige hat das Amt des Finanzvorstands übernommen. Er folgt auf Rainer Norden, der Mitte Februar in den Ruhestand geht.

Nolting ist schon seit 1993 für Bethel tätig. Er stammt aus Bielefeld. Auf eine kaufmännische Ausbildung folgte ein Studium der Wirtschaftswissenschaften. Bei Bethel fing er als Controller an, acht Jahre nach seinem Beginn wurde er Leiter der Stabsstelle Controlling, Bilanzen, Steuern und Finanzen. Der Vorstand übertrug ihm zusätzlich zeitlich befristet mehrere aufeinanderfolgende Geschäftsführungen, darunter die Diakonie Freistatt und die FreiPro gGmbH, der Stiftungsbereich proWerk und die proJob.Bethel gGmBH, die Betriebe und Bethel im Norden.

Arbeit im Team

Der Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel ist verantwortlich für die Arbeit und das Angebot an rund 300 Standorten mit Einrichtungen und Dienstleistungen in acht Bundesländern. Jährlich werden mehr als 260.000 Menschen behandelt, betreut, gepflegt, beraten, gefördert oder ausgebildet. Mehr als 24.000 Beschäftigte arbeiten für den diakonischen Träger. „Das alles macht nie einer alleine, dazu gehört immer ein gutes Team. Es ist wichtig, dass wir uns gegenseitig aufeinander verlassen können“, betont Nolting.

Diakonisches Handeln, sagt der verheiratete zweifache Familienvater, habe viel mit Zahlen zu tun: „Ich bin überzeugt davon, dass unsere Mittel so eingesetzt werden müssen, dass sie refinanziert das bestmögliche Angebot und die beste Qualität für die Menschen schaffen, die sie benötigen.“ In den ersten Jahren als Controller schaue man sich zwar nur Zahlen an. Was das aber ausmache und was dahinterstehe, lerne man mit den Tätigkeiten vor Ort und im Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen. „Wir alle arbeiten hier für die Menschen mit Einschränkungen“, sagt Nolting. „Und wenn man die Schicksale sieht, um die sich Bethel kümmert, wird man demütig.“



Weitere Personalien



Friedrich von Schönfeld hat das Ressort „Finanzen und Recht“ im Vorstand des Deutschen Caritasverbands übernommen. Mit dem Amtsantritt des Juristen ist die Neuaufstellung des vierköpfigen Vorstands abgeschlossen. Der Caritasrat hatte ihn im November 2024 gewählt. Von Schönfeld promovierte über Leitungs- und Kontrollstrukturen in gemeinnützigen Organisationen. Er war in einer internationalen Unternehmensberatung, im Bundesfinanz- und im Bundeswirtschaftsministerium tätig. „Die Zahl der Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, wächst“, sagt er. „Die Gesellschaft wird zunehmend polarisiert. Zugleich wird die Finanzierung sozialer Arbeit schwerer.“ In dieser Situation stehe die Caritas wie die gesamte Gesellschaft vor großen Herausforderungen, doch wolle er mit anpacken, um sie zu meistern. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa hob von Schönfelds breite Finanz- und Wirtschaftserfahrung im privaten und öffentlichen Sektor hervor, zudem dessen juristische Expertise. Letztere werde helfen wichtig sein, um „unsere verbandlichen Erfahrungen als kluge Ratgeber in konkrete Regelungen zu übersetzen“.

Michael Ramroth ist neuer Vorstand der Caritas-Stiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Als Nachfolger von Birgit Strohbach komplettiert der 63-Jährige als Finanzvorstand den Vorstand der Stiftung, dem außerdem die bisherigen Vorständinnen Angelika Hipp und Katrin Öhler angehören. Bischof Klaus Krämer: „Wir sind sehr froh, dass wir dieses anspruchsvolle und für die Stiftung so wichtige Ehrenamt mit Michael Ramroth besetzen konnten, denn er verfügt aufgrund seiner langjährigen Vorstandstätigkeit in verschiedenen Wirtschaftsunternehmen über profunde Kenntnisse im Finanzsektor.“ Ramroth ist Jurist und promovierter Volkswirt. 2004 wechselte er zum Pharmaunternehmen Biotest AG in Dreieich bei Frankfurt. Hier war er 20 Jahre lang Vorstand, die letzten vier Jahre Vorstandsvorsitzender.

Klaus-Georg Mager ist neuer Geschäftsführer Konzernpersonal beim Internationalen Bund (IB). Er trägt damit ab sofort Verantwortung für die bundesweit rund 14.000 Mitarbeitenden des freien Trägers der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit. Der 54-Jährige war vorher Geschäftsführer und Arbeitsdirektor bei einem mittelständischen Metallverarbeitungsunternehmen, zuvor hatte er mehr als 20 Jahre lang verschiedene leitende Personalfunktionen im Airbus-Konzern inne. „Zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit wird es auch gehören, unsere Arbeitgebermarke #ZusammenIB zu stärken und bekannter zu machen“, kündigt der gebürtige Schleswig-Holsteiner an.

Alexander Schuhler übernimmt ab Juli in der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe auch den Aufgabenbereich Finanzen. Bislang kümmert sich der 54-jährige Diplom-Kaufmann in der Geschäftsführung um die Bereiche Altenhilfe, Hospize und Bildung. Die Leitung der Marienhaus Senioreneinrichtungen, der Marienhaus Seniorendienste sowie des Seniorenzentrums St. Anna wird er an Sebastian Schmeier abgeben. Schuhler begann 2012 bei der Marienhaus-Gruppe als Geschäftsführer der Marienhaus Senioreneinrichtungen. Zuvor war er kaufmännischer Direktor der Altenhilfeeinrichtungen der Cusanus Trägergesellschaft Trier. Die Marienhaus-Gruppe betreibt 15 Klinikstandorte, 4 Medizinische Versorgungszentren, 18 Senioreneinrichtingen, 2 Kinder- und Jugendeinrichtungen und 14 Hospize. 13.000 Menschen arbeiten für die Gruppe. Im Jahr 2023 erwirtschafteten sie einen Umsatz von 1,1 Milliarden Euro.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis März



Februar

18.2.:

Online-Seminar „Achtsamkeit und Lebensphasen in der Personalverantwortung“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/3012819

19.2.:

Webinar „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug unter besonderer Beachtung von Fällen von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-424

19.2. Mainz:

Seminar „Strategisches Dienstplanmanagement in der stationären Altenhilfe“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-519

26.2.:

Online-Seminar „Die flexible Stiftung - Zuwendungen richtig gestalten“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 089/179005-27

März

10.-12.3.:

Online-Seminar „Beratungsresistent - Lösungsorientiert handeln unter schwierigen Bedingungen“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1706

11.3.:

Online-Seminar „Gewaltprävention und Selbstwirksamkeit“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8227

11.3.:

Online-Seminar „Wichtige Sozialleistungen - Kurzüberblick und Kombinationsfähigkeiten“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

12.3.:

Online-Seminar „Sozialdatenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8227

14.-15.3. Erfurt:

Seminar „Zivilgesellschaftliche Netzwerke partizipativ und erfolgreich starten“

der Stiftung Mitarbeit

Tel.: 0228/60424-17

18.-20.3. Berlin:

Fortbildung „Beteiligungsorientierte und diskriminierungssensible Arbeit im Quartier“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106

19.-20.3.:

Online-Fachveranstaltung „Einwanderung und Flucht: Wege in die Berufsausbildung“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-325

19.-20.3.:

Online-Schulung „Dienstplangestaltung nach den AVR“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/36825-15