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Was die Parteien zu Schwangerschaftsabbrüchen planen




Schwangerschaftstest
epd-bild/Heike Lyding
Auch wenn das Thema Abtreibungen es in Wellen immer wieder in die öffentliche Debatte schafft, ist es keins, das im Wahlkampf weit oben auf der Agenda der Parteien steht. Und doch finden sich in allen Programmen Aussagen dazu. Hier der kurze Überblick auf die angekündigten Vorhaben.

Berlin (epd). Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche haben Parteien teilweise sehr unterschiedliche Vorstellungen. Konkret geht es um die Fragen, ob Abtreibungen wie bisher prinzipiell strafbar oder legal sein sollen, und ob sie als Teil der Gesundheitsleitungen bezahlt werden sollen.

SPD: Die Sozialdemokraten wollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren, außer sie finden gegen den Willen von Schwangeren statt. Abtreibungen sollen laut SPD-Programm Teil der Gesundheitsversorgung werden.

CDU/CSU: Die Union will die gegenwärtige Regelung beim Schwangerschaftsabbruch beibehalten. Der Strafrechtsparagraf 218 soll bleiben, Abreibungen sollen somit prinzipiell strafbar, aber unter gewissen Umständen straffrei bleiben.

Grüne: Schwangerschaftsabbrüche sollen außerhalb des Strafrechts geregelt werden, schreiben die Grünen in ihrem Programm. Die Krankenkassen sollen die Kosten für Abtreibungen übernehmen.

FDP: Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafrechtsparagrafen 218 soll diskutiert werden, die FDP will dabei aber Gewissensfreiheit für die Abgeordneten. Schwangerschaftsabbruch soll laut FDP-Entwurf in die Gynäkologieausbildung integriert werden, die Kosten einer Abtreibung sollen übernommen werden.

AfD: Nach den Vorstellungen der AfD soll Müttern während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallaufnahmen ihres Kindes gezeigt werden. Die Partei lehnt nach eigenen Worten „jede Förderung von Organisationen oder Maßnahmen ab, durch die Abtreibungen forciert oder verharmlost werden“, ab, ebenso Bestrebungen, „Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären“. Abtreibungen sollen „die absolute Ausnahme bleiben“, etwa bei kriminologischer oder medizinischer Indikation.

Linke: Die Linke will den Strafrechtsparagrafen 218 ersatzlos streichen und die Versorgung von ungewollt Schwangeren verbessern. Schwangerschaftsabbruch müsse als medizinischer Eingriff gelten, der zur gesundheitlichen Versorgung dazugehört, schreibt die Partei in ihrem Programm.

BSW: Das BSW will, dass Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich straffrei sind.

Nils Sandrisser