sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Nils Sandrisser
epd-bild/Christiane Stock

nach dem Anschlag von Aschaffenburg wird wieder scharf über psychisch kranke Flüchtlinge und über Einwanderung allgemein debattiert. Die Psychotherapeutin Eva van Keuk, die in Düsseldorf mit psychisch kranken Flüchtlingen arbeitet, kritisiert diese Debatte als „unethische Instrumentalisierung“ eines Dramas. Abgesehen davon erreicht diese Debatte das Gegenteil dessen, was sie will, denn van Keuk zufolge lässt sie die psychische Belastung von Flüchtlingen weiter steigen. Eine restriktivere Migrationspolitik habe mit der Zahl von Gewalttaten nichts zu tun. Um die psychische Belastung von Flüchtlingen zu senken, seien eigentlich andere Maßnahmen notwendig - doch auch hier habe Deutschland in der Vergangenheit exakt das Gegenteil dessen getan, was nötig wäre.

Die Programme oder zumindest die Programmentwürfe aller größeren Parteien zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar liegen vor. In den vergangenen Ausgaben hat epd sozial bereits die Absichten der Parteien zu Pflege, Bürgergeld, Wohnen und Mieten sowie Sozialbeiträgen beschrieben. Nun folgen die Themen Kinderarmut und Schwangerschaftsabbruch.

Rund 50.000 Menschen leben in Deutschland auf der Straße. Der Architekt Van Bo Le-Mentzel aus Berlin hatte eine Idee, wie er die Not zumindest einiger dieser Menschen lindern kann. Er hat ein knapp zweieinhalb Quadratmeter großes Tiny-„Nothotel“ mit Küche und Toilette für sie entworfen. Es ist auf der Ladefläche eines Kleinlastwagens montiert und passt daher auf einen Parkplatz.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben grundsätzlich das Recht auf barrierefreie Teilhabe. Das bedeute allerdings nicht, dass Sehbehinderte Gerichtsunterlagen auf Audio-CD verlangen dürfen, hat das Bayerische Landessozialgericht in München entschieden. Es kann für das Verfahren auch ausreichend sein, wenn ihr Anwalt ihnen die Unterlagen vorliest. Auch das Bundesverfassungs- und Bundessozialgericht haben bereits ähnlich geurteilt. Allerdings hat das Verfassungsgericht festgehalten, dass Gerichte schon genau prüfen müssen, ob das Vorlesen ausreicht oder nicht.

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Ihr Nils Sandrisser