

Migranten haben es oft schwer, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden. Dafür sind unter anderem Sprachprobleme verantwortlich. Das kann eine deutlich schlechtere medizinische Versorgung zur Folge haben. Ein Verbändebündnis fordert daher ein Recht auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen. Das kostet zwar erst einmal, könnte aber auf lange Sicht sogar Geld sparen. Auf lokaler Ebene gibt es solche Projekte schon, beispielsweise im hessischen Vogelsbergkreis.
Frauen, die eine Fehlgeburt hatten, sollen bald deutlich früher und länger Anspruch auf Mutterschutz haben. Darauf haben sich Union, Grüne, SPD und FDP verständigt. Das Gesetz dazu soll nach dem Willen der Parteien noch vor der Bundestagswahl im Februar beschlossen werden. Das Problem: Es gibt zwei Gesetzentwürfe. Die haben zwar die gleiche Zielrichtung. Doch noch sind Details der künftigen Regelung offen.
Die Bundesregierung hat ihren neuen Wohnungslosenbericht vorgelegt. Der, das überrascht nicht, zeigt weiter viele Problemstellen auf. Mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland ist demnach ohne festen Wohnsitz. Das ist kein rein städtisches Problem. Sozialverbände fordern mehr Hilfen für die Betroffenen und hoffen darauf, dass der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zügig umgesetzt wird.
In Deutschland steht ein Regierungswechsel an. Was erwarten die Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege von der neuen Regierung? Wie sehen sie in die nahe Zukunft? epd sozial hat Vorsitzende, Präsidenten und Direktoren gefragt. Zum Auftakt der Interviewserie antworten Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, und DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.
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Ihr Dirk Baas
Frankfurt a.M. (epd). Manchmal reicht eine einfache Übersetzung von Worten nicht. Nazila Afshar wurde das klar, als sie in einer Arztpraxis im hessischen Vogelsbergkreis saß und für eine Frau dolmetschen musste, die wenig Deutsch sprach. „Die Frau hatte Nierenprobleme“, berichtet Afshar. „Der Arzt hat eine Behandlung vorgeschlagen, aber hat dabei so viele Fachwörter benutzt, dass ich erst nachfragen musste, was sie bedeuten.“ Dann erst habe sie der Klientin nicht nur übersetzen können, sondern auch erklären.
Afshar übersetzt regelmäßig für das Projekt „Sprachmittler“ des Vogelsbergkreises aus dem Deutschen ins Persische und umgekehrt. Bei dem Projekt werden geschulte Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt. Nicht nur, aber auch im Gesundheitswesen.
Laut Zuwanderungsgesetz stehen Neuankömmlingen 600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs zu. Danach können sich die meisten Migranten im Alltag zurechtfinden, etwa beim Einkaufen im Supermarkt. Aber mit dem sprachlichen Verstehen kann es schnell vorbei sein, wenn sie im Klinikflur stehen, eine Entscheidung treffen müssen, und ein Arzt erzählt ihnen etwas von „Niereninsuffizienz“ und „Dialyse“.
Eine Untersuchung der Universität Hamburg aus dem Jahr 2017 beispielsweise geht von fünf Prozent an Patientinnen und Patienten in Berlin aus, mit denen keine oder kaum Verständigung möglich ist. Schätzungsweise 34.000 Behandlungen und Operationen werden demzufolge in der Hauptstadt jährlich vorgenommen, ohne über die Eingriffe ausreichend aufgeklärt worden zu sein und ihnen informiert zustimmen zu können, so wie das eigentlich gefordert ist.
Oft behelfen sich migrantische Patienten und Mitarbeiter im Gesundheitswesen mit dem, was gerade verfügbar ist. Mitunter spricht eine Ärztin oder eine Pflegerin die Sprache des Patienten. Oder dessen Angehörige sind des Deutschen so mächtig, dass es auch für medizinische Fachbegriffe reicht. Häufig sind es die Kinder, die beim Spracherwerb deutlich schneller vorankommen als ihre Eltern und die dann dolmetschen.
Aber das ist mit anderen Problemen verbunden, Rollenkonflikte zum Beispiel. Die Kinder sind ja nun mal Söhne und Töchter ihrer Eltern, die sich vielleicht um sie sorgen, eigene Auffassungen über die Gründe ihrer Erkrankungen oder Verletzungen haben und daher anders übersetzen, als das ein neutraler Dolmetscher tun würde. Und natürlich kennen auch sie oft nicht die medizinischen Fachbegriffe, was zu Missverständnissen führen kann.
Neben Rollenkonflikten kann es auch Beziehungskonflikte geben. Eltern mit geringer Sprachkompetenz büßen unter Umständen Autorität ein, wenn sie auf die Sprachkenntnisse ihrer Kinder so existenziell angewiesen sind. Das kann traditionelle Familienstrukturen auf den Kopf stellen und für Unfrieden sorgen.
Professionelle Dolmetscherinnen und Dolmetscher sind aus diesen Gründen den Behelfslösungen in der Regel überlegen. Sie können medizinische Fachbegriffe erklären, und sie haben keine separaten Interessen dabei. Viele Kliniken bieten auch bereits heute schon muttersprachliche Leistungen in Medizin und Pflege an. Aber einen Rechtsanspruch auf eine professionelle Übersetzung gibt es im Gesundheitswesen nicht.
Das will ein „Bündnis für Sprachmittlung“ ändern, in dem auch die Diakonie Deutschland engagiert ist. Vor rund einem Jahr veröffentlichte das Bündnis ein Forderungspapier hierzu. Maike Grube von der Diakonie Deutschland sagt: „In der Schweiz sieht man beispielsweise, dass mit den 20 häufigsten Sprachen mehr als 90 Prozent aller Sprachmittlungseinsätze abgedeckt werden können.“
Das Papier fordert unter anderem, einen Rechtsanspruch auf Sprachmittlung im Sozialgesetzbuch V zu verankern für alle Gesundheitsleistungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung stehen. Zudem sollten auch Asylsuchende nach Asylbewerberleistungsgesetz diesen Anspruch haben.
Für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz hatten SPD und Grüne im November einen Änderungsantrag eingebracht. Darin ist auch eine Sprachmittlung vorgesehen, allerdings nicht als Rechtsanspruch.
Nicht immer können Dolmetscher vor Ort sein. Digitale Lösungen für Übersetzungen hat das Verbändebündnis deshalb mitbedacht. Nach den Worten Grubes sind das Zuschaltungen von Dolmetschern per Videokonferenz oder Telefon einerseits und maschinelle Übersetzungen durch eine Künstliche Intelligenz (KI) andererseits. „Hier werden Video und Telefon zentral sein“, prognostiziert die Expertin. Die KI werde zwar zusehends besser: „Aber im Gesundheitswesen geht es um sensible Kommunikation oder darum, Informationen in einen Kontext einzubetten und auch nonverbale Signale zu deuten. Das sind Dinge, bei denen die KI momentan noch nicht einsatzfähig ist.“
Schätzungen, wie viel eine flächendeckende Sprachmittlung kosten würde, gehen weit auseinander. Sie hängen davon ab, mit wie vielen Einsätzen von Dolmetschern pro Jahr man rechnet und wie hoch man deren Honorar ansetzt. Zwischen 12,5 und 255 Millionen Euro könnte das alles pro Jahr kosten.
Grube weist aber darauf hin, dass auf der Gegenseite Einsparungen stünden. Vermiedene Doppeluntersuchungen und -behandlungen würden voraussichtlich zu besseren Krankheitsverläufen führen und auf lange Sicht sogar Geld sparen. Studien aus den USA, der Schweiz und Großbritannien sehen durch die Sprachmittlung langfristig sinkende Gesundheitskosten.
Frankfurt a.M. (epd). Anders, als viele Vorurteile nahelegen, nehmen Migranten im Vergleich zu Deutschen ohne Migrationshintergrund im Schnitt seltener Gesundheitsleistungen in Anspruch. Dieser Befund ist wissenschaftlich vielfach belegt. Die Forschung spricht von einem „Healthy-migrant-Effekt“ und identifiziert dafür mehrere Gründe.
Altersstruktur: Migranten sind durchschnittlich jünger als die deutsche Mehrheitsbevölkerung. Das Alter hängt in hohem Maß mit der Zahl der Kontakte zum Gesundheitssystem und den dadurch verursachten Kosten zusammen. Die Altersgruppe jenseits der 65 beispielsweise weist in Deutschland laut Zahlen des Statistischen Bundesamts doppelt so viele Krankenhausaufenthalte auf wie die Alterskohorte zwischen 45 und 65. Die Krankenhauskosten der 65- bis 84-Jährigen sind doppelt so hoch wie jene des Bevölkerungsdurchschnitts.
Lebensweise: Hierzulande verbreitete Zivilisationskrankheiten wie Bluthochdruck und Diabetes sowie deren Spätfolgen wie Herzinfarkt und Schlaganfall sind die Folgen eines westlichen Lebensstils. Die vorrangigen Risikofaktoren dieses Lebensstils sind Bewegungsmangel, Über- und Fehlernährung, Nikotin- sowie Alkoholkonsum. Diese Risikofaktoren sind in vielen Herkunftsländern von Migranten nicht so stark verbreitet wie in der westlichen Welt. Selbst wenn Migranten hier diesen Lebensstil übernehmen, dauert es einige Jahre bis Jahrzehnte, bis sie an dessen Folgen erkranken, wie Zahlen des Robert Koch-Instituts belegen.
Auslese: Der Gesundheitszustand bestimmt mit, wer migriert. In der Regel machen sich nur gesunde Menschen auf die oft beschwerliche Reise. Hier ankommende Migranten, das zeigen Studien aus Spanien oder Schweden, sind daher überdurchschnittlich gesund.
Barrieren: Selbst wenn sie krank sind, nehmen Migranten das Gesundheitssystem in Deutschland weniger häufig in Anspruch als die Durchschnittsbevölkerung, wie eine Auswertung mehrerer länderübergeifender Studien zeigt. Gründe hierfür sind Sprach- und kulturelle Barrieren, mitunter auch mangelndes Wissen über Krankheitssymptome und das Angebotsspektrum des Gesundheitswesens sowie Angst vor Kosten.
Eingeschränktes Angebot: Asylsuchende im Anerkennungsverfahren dürfen Gesundheitsleistungen gar nicht wie Einheimische in Anspruch nehmen. Sie werden laut Asylbewerberleistungsgesetz nur in Notfällen, bei Schmerzen oder während einer Schwangerschaft behandelt. Vor einer Behandlung müssen sie einen Behandlungsschein beantragen. Die zuständige staatliche Stelle legt den Umfang der Leistungen fest. Eine Arzneimittelverordnung oder eine Krankenhauseinweisung muss sie erst genehmigen. Einige Bundesländer haben eine elektronische Gesundheitskarte, die den Behandlungsschein ersetzt. Erst nach 18 Monaten oder sobald sie einen Schutzstatus erhalten, bekommen Asylsuchende eine Krankenversicherung.
Auch wenn Migranten Gesundheitsdienste insgesamt geringer in Anspruch nehmen als die Durchschnittsbevölkerung, zeigen Daten des Sozio-ökonomischen Panels starke Unterschiede zwischen einzelnen Sektoren. Beispielsweise sind Migranten bei Fachärzten und bei Vorsorgeuntersuchungen besonders selten anzutreffen, in der Notfallversorgung und bei Psychotherapien sind sie hingegen überrepräsentiert.
Für bestimmte Krankheiten haben Migranten ein höheres Risiko als die Durchschnittsbevölkerung, beispielsweise für einige Infektionen, bedingt durch einen im Schnitt schlechteren Impfschutz. Auch ihr durchschnittlich geringer Sozialstatus ist ein Risikofaktor für körperliche und seelische Erkrankungen. Geschätzt 20 Prozent aller Flüchtlinge leiden außerdem an Traumafolgen, etwa einer Posttraumatischen Belastungsstörung.
Berlin (epd). Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Union und FDP haben sich auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten verständigt. Die Einigung sei aus der Mitte des Parlaments erzielt worden, teilten SPD und Grüne am 2. Januar mit. Es sei wichtig, dass hier endlich gehandelt werde, „denn jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz“, hieß es. Eine Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, die den Kompromiss für sich verbuchen möchte, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage: „SPD und Grüne haben zwar signalisiert, unserem Entwurf zustimmen zu wollen. Eine finale Rückmeldung gibt es dazu allerdings noch nicht.“
„Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht“, sagten Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion, und die Grüne Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss.
Und weiter: „Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.“
Konkret sieht der Gesetzentwurf von SPD und Grünen gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung.
Noch gilt das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Es führte seinerzeit einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Bislang haben Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden und deren Ungeborene weniger als 500 Gramm wiegen, keinen Anspruch auf Regeneration.
Im rechtlichen Sinne ist eine Fehlgeburt keine Entbindung und löst in der Regel keine mutterschutzrechtlichen Folgen aus, insbesondere die Schutzfrist nach der Entbindung gilt nicht. Für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche erleiden, gilt aber der besondere Kündigungsschutz.
Grundsätzlich gibt es die Einigung der vier Parteien auf eine Reform, doch noch sind Details zu klären. Etwa die Frage, ob der Schutz ab der 13. oder 15. Woche gelten soll. Die Union wirbt für eine Staffelung des Mutterschutzes: (sechs Wochen ab der 17. Schwangerschaftswoche (SSW), acht Wochen Mutterschutz ab 20. SSW. SPD und Grüne sehen dagegen eine Staffelung ab der 15. SSW vor.
Die Union plädiert für eine Gleichbehandlung von Frauen mit einer frühen und einer späten Totgeburt. SPD und Grüne sehen 18 Wochen bei einer frühen Totgeburt und 14 Wochen bei einer späten Totgeburt vor, etwa wenn die Frau ihr Kind in der 40. Schwangerschaftswoche verliert. Das lehnt die Union ab: „Es würde zu fragwürdigen Ergebnissen führen, wenn eine Frau, deren Kind in der 40. Schwangerschaftswoche tot geboren wurde, eine um vier Wochen kürzere Mutterschutzfrist hätte als eine Frau, deren Kind in der 25. Schwangerschaftswoche tot geboren wurde“, so die familienpolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Silvia Breher, gegenüber dem epd.
„Mit unserem Gesetzentwurf knüpfen wir, anders als der Gesetzentwurf von SPD und Grünen, der einen Mutterschutz erst ab der 15. Schwangerschaftswoche vorsieht, an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot an, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt“, so Breher. Eine Frau, die ihr Kind still geboren habe, soll sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen müssen: „Sie braucht einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können.“
Breher sagte weiter, der Entwurf der Union könne in der nächsten und letzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl beschlossen werden. „Eine öffentliche Anhörung, die möglicherweise zu Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren führen könnte, ist unseres Erachtens daher nicht mehr erforderlich. Sie wurde bislang auch weder beantragt noch beschlossen.“ Beide Anträge waren am 19. Dezember erstmals im Bundestag diskutiert worden.
Geplant, so ist zu hören, ist eine öffentliche Anhörung im Ausschuss am 27. Januar. Das Plenum des Bundestages könnte dann am 31. Januar abstimmen, aber auch das ist noch nicht beschlossen.
Der Bundesrat hatte sich im Juli 2024 in einer Entschließung dafür ausgesprochen, Mutterschutz auch bei Fehlgeburten zu gewähren. Die Bundesregierung solle für Betroffene von Fehlgeburten Schutzfristen im Sinne des Mutterschutzgesetzes einführen. Die Entschließung geht auf eine Initiative des Saarlands, Niedersachsens und Hamburgs zurück. Der Mutterschutz bei Fehlgeburten solle laut den Ländern „deutlich vor der 20. Schwangerschaftswoche beginnen und sich gestaffelt entsprechend der Schwangerschaftsdauer verlängern“.
Berlin (epd). Die Möglichkeiten zur selbstbestimmten Gestaltung des eigenen Lebens sind laut dem am 8. Januar veröffentlichten neunten Altersbericht der Bundesregierung in der älteren Generation „sozial ungleich verteilt“. Ob es um eine bezahlbare barrierefreie Wohnung gehe, um die passende Ärztin oder den Gang ins Theater: Was für manche Ältere selbstverständlich sei, stelle andere Senioren vor große finanzielle Hürden. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte bei der Vorstellung des Berichts, dass insbesondere Frauen, Menschen mit Migrationsgeschichte sowie homosexuelle und trans- oder intergeschlechtliche Menschen oft im Nachteil seien. Auch Altersarmut sei ein großes Problem.
Es geht um eine große - und weiter wachsende - Bevölkerungsgruppe: Menschen über 65 machten inzwischen fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus, sagte Paus in Berlin. Derzeit gebe es hierzulande doppelt so häufig 60. wie erste Geburtstage. Deutschland sei zu einer „Gesellschaft des langen Lebens“ geworden.
Damit einhergehend seien die Lebensverhältnisse älterer Menschen sehr vielfältig, sagte die Vorsitzende der Altersberichtskommission, Martina Brandt, auf der Pressekonferenz mit Paus. Dies zeige sich etwa daran, dass jüngst einerseits die durchschnittlichen Alterseinkommen gestiegen seien. Andererseits sei aber auch die Altersarmut gestiegen und liege nun über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung - „das ist neu“. In der Gruppe der Menschen über 65 ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind dem Altersbericht zufolge vier von zehn Frauen von Einkommensarmut betroffen.
„Wenn wir nichts tun, wird die Ungleichheit weiter steigen“, warnte Brandt, die als Soziologin an der TU Dortmund forscht. Alle Maßnahmen, die auf eine Verbesserung der Lebenssituation alter Menschen zielten, müssten an die verschiedenen Gruppen und ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Brandt forderte unter anderem, die Inanspruchnahme von Grundsicherung im Alter zu erleichtern. „Dringend nötig“ sei auch eine bessere Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und der Pflege von Angehörigen.
In dem Altersbericht formulieren Brandt und die anderen zehn Kommissionsmitglieder insgesamt 31 Empfehlungen. Dazu gehören etwa ein Ausbau der Schuldnerberatung speziell für ältere Menschen und besondere Kulturangebote für benachteiligte Senioren. Nötig seien auch mehr bezahlbare und zugleich barrierefreie Wohnungen sowie leicht nutzbare Angebote für Gesundheitsförderung und Prävention.
Am Geld sollte all das aus Sicht der Kommission nicht scheitern: Die Empfehlungen würden „nicht vorauseilend die Knappheit der finanziellen Ressourcen zur Begrenzung nehmen“, heißt es in dem 300 Seiten langen Bericht. Vielmehr solle deutlich gemacht werden, „was für die Teilhabe Älterer notwendig ist - um letztlich Potenziale auszuschöpfen und möglicherweise langfristig sogar Mittel einsparen zu können“.
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen rief die Politik zu größeren Anstrengungen gegen Altersmut auf. Die Zahlen des Altersberichts der Bundesregierung seien erschreckend, teilte der Verband mit. Demnach gelten 17 bis 19 Prozent der über 65-Jährigen als armutsgefährdet, in Niedersachsen sind es fast 18 Prozent. Die Quote liege damit über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.
„Die Politik hat bislang alle Alarmsignale überhört und viel zu wenig gegen Altersarmut getan“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Dirk Swinke. Nötig seien nicht nur bundespolitische Maßnahmen wie eine grundlegende Rentenreform. Auch das Land sei gefragt. „Niedrige Renten kommen von niedrigen Löhnen. Die Landesregierung muss deshalb endlich effektiv etwas gegen den Niedriglohnsektor tun.“ Dabei gehe es zum Beispiel um die Begrenzung von Leiharbeit, Minijobs und Befristungen.
Aber auch die Kommunen sieht der SoVD in der Verantwortung. „Sie müssen mit ihren Angeboten ganz konkret das Leben der Betroffenen verbessern“, betonte Swinke. Es müsse vor Ort eine viel bessere Beratungsstruktur zu den Themen Grundsicherung und Schulden geben, die Gesundheitsförderung müsse ausgebaut und Menschen stärker finanziell unterstützt werden - etwa mit Blick auf die Nutzung von Bussen und Bahnen.
Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte 9. Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.
Berlin (epd). In Deutschland leben derzeit rund 531.600 Menschen ohne festen Wohnsitz, darunter etwa 47.300 Personen, die auf der Straße oder in Behelfsunterkünften übernachten. Das geht aus dem zweiten Wohnungslosenbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett am 8. Januar beschlossen hat. Verbände, darunter auch die Diakonie, pochen auf schnelle und verbindliche Hilfen für die betroffenen Menschen.
Insgesamt spricht die Bundesregierung von einem Anstieg der Wohnungslosenzahlen im Vergleich zum ersten Bericht 2022. Sie wies aber unter anderem darauf hin, dass „zu Beginn von einer Untererfassung auszugehen ist, die nach und nach ausgeglichen wird“.
Dem Bericht zufolge waren Ende Januar/Anfang Februar 2024 etwa 439.500 Menschen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht. Zusätzliche rund 60.400 Personen kamen vorübergehend bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten unter und gelten als verdeckt wohnungslos. Etwa 47.300 Menschen lebten ohne feste Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften.
Die Mehrheit von der Wohnungslosen, etwa 41 Prozent, lebt in kleineren bis mittelgroßen Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern. „Der Bericht zeigt, dass die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland unterschiedliche Formen und Ursachen hat und bei weitem kein rein städtisches Problem darstellt“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).
Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Mit dem im April 2024 beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit habe der Bund in Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft den Weg geebnet, die Herausforderung der Bekämpfung der Obdachlosigkeit langfristig anzugehen, erklärte Geywitz.
Eine neue Kompetenzstelle beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) arbeite derzeit an Maßnahmen wie verbesserten Standards für Frauen und Kinder in Obdachlosenunterkünften. Zudem investiert der Bund Geywitz zufolge bis 2028 mehr als 20 Milliarden Euro in den sozialen Wohnungsbau.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe drang vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Berichts auf wirkungsvolle Maßnahmen, um die Situation von betroffenen Menschen zu verbessern. „Es braucht ausreichend bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum, wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungsverlusten und die Sicherung der Hilfen in Wohnungsnotfällen“, sagte Sabine Bösing, Geschäftsführerin des Verbands.
Die Diakonie Deutschland sieht den Aktionsplan der Bundesregierung als eine gute Grundlage für die kommende Regierung. Dieser Plan müsse aber mit konkreten Maßnahmen wie mehr bezahlbarem Wohnungsbau für Wohnungslose und dem Abbau von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefüllt werden, sagte Bundesvorständin Sozialpolitik, Elke Ronneberger: „Ein Plan allein bringt noch niemandem einen Mietvertrag.“
Für den Evangelischen Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe forderte dessen Vorsitzender Jens Rannenberg, den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung zu beschleunigen. „Wohnungslose Menschen müssen einen deutlich besseren Zugang zu Wohnraum bekommen. Zudem muss die Prävention vor Wohnungsverlust gestärkt werden.“
Claudia Engelmann vom Deutschen Institut für Menschenrechte nannte es „inakzeptabel, dass mit rund 531.600 Personen mehr Menschen denn je - darunter viele Kinder - wohnungslos sind“. Die Expertin des Instituts für das Recht auf Wohnen setzte sich für wirksame Maßnahmen wie eine Mietpreisregulierung und eine Stärkung des Mietrechts ein. Bund und Länder müssten deutlich mehr als bisher in den sozialen Wohnungsbau investiert werden, verlangte sie.
Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein verstärktes Engagement von Bund, Ländern und Kommunen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit in Deutschland.
„Von dem Ziel, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden, entfernen wir uns immer mehr“, rügte Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO). „Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungslosigkeit, wie die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen, die Förderung von Wohngemeinnützigkeit und Gesetzesänderungen für einen stärkeren Mieterschutz, sind hinlänglich bekannt und sollten endlich umgesetzt werden.“ Es bedürfe auch der notwendigen Finanzmittel, um weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote vor Wohnungsverlust flächendeckend zu etablieren.
Groß forderte, dass der im April 2024 beschlossene Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit und dessen Maßnahmen von der nächsten Regierung konsequent umgesetzt werden: „Wohnen ist eine Lebensgrundlage und sollte keine Ware mehr sein.“
Frankfurt a. M. (epd). Genau zehn Jahre ist es her, dass Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hat. Er sichert die Entgelte der Beschäftigten in schlecht bezahlten Jobs nach unten ab. Damit sollten ab 1. Januar 2015 Niedriglöhne vermieden werden, mit denen Betroffene ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Deutschland vollzog damit nach vielen Jahren hitzigen Streits, was die meisten europäischen Länder bereits seit Jahren zum Schutz von Arbeitnehmern umgesetzt hatten.
Bei seiner Einführung im Jahr 2015 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 8,50 Euro pro Stunde festgelegt. Seither stieg der Mindestlohn über mehrere Stufen zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro. Zum Jahreswechsel wird er auf 12,82 pro Stunde klettern. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn, der grundsätzlich für alle Branchen und Regionen gilt, existieren auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne.
Die Erhöhungen des Mindestlohns wird in der Regel auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt. Die Kommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einem Vorsitzenden, je drei stimmberechtigten ständigen Mitgliedern der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Grundsätzlich orientiert sich die Kommission an der Tarifentwicklung der letzten zwei Jahre.
Der Mindestlohn hat nach Auffassung des Tarifexperten des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Hagen Lesch, weder dem Arbeitsmarkt geschadet noch die Tarifautonomie beschädigt. „Das lag nicht zuletzt an der guten Arbeit der Mindestlohnkommission. Sie hat den Mindestlohn maßvoll angepasst“, sagte Lesch dem Evangelischen Pressedienst (epd). Mit der Anpassung zum 1. Januar 2025 sei der Mindestlohn in den vergangenen zehn Jahren insgesamt um mehr als 50 Prozent gestiegen, preisbereinigt um knapp 19 Prozent.
Das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen nennt den Mindestlohn in Deutschland eine „Erfolgsgeschichte“. Der Mindestlohn und seine Erhöhungen hätten im unteren Lohnsegment zu überdurchschnittlichen Steigerungen geführt. Profitiert hätten vor allem Beschäftigte in Ostdeutschland, in kleinen Betrieben, Personen ohne Berufsausbildung, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, befristet Beschäftigte und Arbeitskräfte in Branchen mit hohem Niedriglohnanteil wie das Gesundheits- und Sozialwesen, der Einzelhandel, das Gastgewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen sowie Taxi- und Kurierdienste.
Das Fachinstitut der Uni Duisburg-Essen übt allerdings auch Kritik: Der Mindestlohn werde bei „einem nicht unerheblichen Anteil der Beschäftigten nicht in vollem Umfang gezahlt“, wie mehrere Studien belegten. Bei wie vielen Beschäftigten gegen die gesetzliche Lohnuntergrenze verstoßen wird, ist unklar. Die Größenordnungen liegen hier bei den unterschiedlichen Studien zwischen 510.000 und 3,2 Millionen Beschäftigten - bei insgesamt rund sechs Millionen Menschen, die Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.
Auch Johannes Seebauer, beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Experte für Arbeit und Beschäftigung, weist darauf hin, dass viele Beschäftigte den Mindestlohn nicht erhalten. Daher sollten nach seiner Auffassung mehr Kontrollen und eine verbesserte Arbeitszeiterfassung eingeführt werden. „Zu überlegen wäre ferner, ob sich Unternehmen, denen Mindestlohnunterschreitungen nachgewiesen wurden, auf öffentliche Aufträge bewerben dürfen“, bringt er eine Sanktionsmaßnahme ins Gespräch.
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung resümiert trotz Verstößen durch Arbeitgeber: „Nach zehn Jahren fällt die Bilanz des Mindestlohns positiv aus: Beschäftigte am unteren Ende der Lohnskala verdienen mehr, der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ist zurückgegangen und die von Schwarzmalern befürchtete Massenarbeitslosigkeit ist nicht eingetreten“, sagt der Experte für Einkommensanalysen, Malte Lübker. Zugleich habe der Mindestlohn dazu beigetragen, das Lohngefälle zwischen Ost und West abzubauen und den Gender Pay Gap zu verringern.
Die Höhe des Mindestlohns von 12,82 Euro ab 2025 ist den Verteilungsexperten allerdings zu niedrig. Der Tariffachmann der Böckler-Stiftung, Thorsten Schulten, verweist darauf, dass der Abstand der gesetzlichen Lohnuntergrenze zum Durchschnittslohn nach der Europäischen Mindestlohnrichtlinie nicht zu weit sein sollte. Konkret heißt es dazu in der EU-Richtlinie: Er sollte nicht unter 60 Prozent des nationalen Medianlohns liegen. „In Deutschland würde dies einem Wert von mindestens 15 Euro entsprechen“, erklärt Schulten.
Außerdem appelliert er an Bundestag und Bundesregierung, „auch die zweite zentrale Anforderung der Mindestlohnrichtlinie umzusetzen. Diese verlange “einen wirksamen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung„. Malte betont in diesem Zusammenhang: “Bei der Tarifbindung liegt Deutschland mittlerweile weit hinter wichtigen Nachbarländern zurück."
Berlin (epd). Arbeitsmarktpolitisch gibt es einige Neuerungen in diesem Jahr. Die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wird zeitlich befristet verlängert. Auf Arbeitgeber kommen erhöhte Umlagen und Ausgleichsabgaben zu, teilte das Bundesarbeitsministerium mit.
Jobcenter-App: Ab dem 14. Januar können alle Bürgerinnen und Bürger auf die Jobcenter-App zugreifen. Sie bietet als Weiterentwicklung von jobcenter.digital einen weiteren Zugangskanal zu Online-Angeboten. Man kann mit ihr mobil und barrierefrei Anträge stellen, Unterlagen einreichen, Nachrichten übermitteln oder Termine vereinbaren.
Kurzarbeitergeld: Seit dem 1. Januar wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf 24 Monate verdoppelt. Die Maßnahme ist allerdings auf dieses Jahr begrenzt. Ab dem 31. Dezember 2025 gilt wieder die Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Längere Ansprüche, die über dieses Datum hinausreichen, verfallen.
Bürgergeld: Seit dem Jahreswechsel sind die Agenturen für Arbeit auch bei Bürgergeldempfängern für Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen zuständig. Die Jobcenter verweisen die Bürgergeldbeziehenden in diesen Fällen an die Agenturen. Diese ermitteln Bedarfe, prüfen Zugangsvoraussetzungen, bewilligen und finanzieren Maßnahmen. Bürgergeldbeziehende werden während einer Maßnahme weiterhin von ihrem Jobcenter betreut. Die Jobcenter können auch währenddessen weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen. Sie sind auch für die Integration der Bürgergeldempfänger in Arbeit im Anschluss an eine Maßnahme zuständig.
Insolvenzgeld: Die Insolvenzgeldumlage, die Arbeitgeber für jede ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezahlen müssen, ist seit dem 1. Januar auf 0,15 Prozent gestiegen. Dies ist der gesetzlich vorgesehene Satz, der lediglich zeitweise auf 0,06 Prozent reduziert war. Die Pflicht zur Zahlung einer Insolvenzgeldumlage gilt nicht für private Haushalte und nicht bei Saisonarbeitskräften aus dem Ausland.
Teilhabe: Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen, wenn sie nicht auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen, ist weiter gestiegen. Wer lediglich drei bis unter fünf Prozent seiner Stellen mit Schwerbehinderten besetzt hat, zahlt nun 155 statt 140 Euro. Bei zwei bis unter drei Prozent sind es 275 statt 245 Euro, bei unter zwei Prozent 405 statt bisher 360 Euro. Wer gar niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigt, muss 815 Euro bezahlen, bislang waren es 720 Euro. Die Ausgleichsabgabe für 2025 wird am 31. März 2026 fällig und ist erst dann zu bezahlen.
Arbeitszeugnisse: Wenn Arbeitnehmer einverstanden sind, können Arbeitszeugnisse künftig auch in elektronischer Form ausgestellt werden.
Berlin (epd). Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in diesem Jahr einige Änderungen. Wie in den bisherigen Jahren erhöht sich die Altersgrenze weiter. Der Rentenbeitrag bleibt stabil, hingegen ändern sich mehrere Ober- und Untergrenzen.
Hinzuverdienstgrenzen: Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf seit Januar jährlich 19.661 Euro hinzuverdienen. Bislang waren es 18.558,75 Euro. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung steigt die Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 auf 39.322 Euro.
Absicherung bei Erwerbsminderung: Erwerbsgeminderte werden durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren und 1 Monat mit 66 Jahren und 2 Monaten.
Anhebung der Altersgrenzen: Bis 2031 steigt die Grenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67. Versicherte, die 1959 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in Zweimonats-Schritten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Bei der abschlagsfreien Rente für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. 1961 Geborene können diese Altersrente ab einem Alter von 64 Jahren und 6 Monaten erhalten. Für später Geborene erhöht sich die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Abschlag bei neuen Renten für langjährig Versicherte: Wer mindestens 35 Jahre gesetzlich rentenversichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, wenn die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Weil das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent.
Minijob-Grenze: Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob - auch Minijob-Grenze genannt - steigt 2025 von 538 auf 556 Euro. Sie orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.
Midijob-Untergrenze: Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 538 Euro auf 556,01 Euro. Die Obergrenze bleibt stabil bei 2.000 Euro im Monat. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Beschäftigte einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht.
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen: Die Beitragsbemessungsgrenze ist mit dem Jahreswechsel auf monatlich 8.050 Euro gestiegen, und zwar bundeseinheitlich. Sie lag 2024 in den alten Bundesländern bei 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern bei 7.450 Euro im Monat. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Rentenbeiträge fällig. Ebenfalls bundeseinheitlich ist im kommenden Jahr die Bezugsgröße, die für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen bedeutsam ist. Sie beträgt nun im Monat 3.745 Euro. Bislang lag sie im Westen bei 3.535 und im Osten bei 3.465 Euro.
Freiwillige Versicherung: Wer sich freiwillig gesetzlich rentenversichert, zahlt ab 2025 monatlich mindestens 103,42 anstatt wie bisher 100,07 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro im Monat.
Steueranteil für Neurentner: Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern, einen halben Prozentpunkt mehr als bisher. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
Berlin (epd). Auch für Familien mit Kindern gibt es in diesem Jahr einige Änderungen. Für Kinder gibt es etwas mehr Geld, für Elterngeldanträge fällt Bürokratie weg.
Kindergeld: Mit dem 1. Januar erhalten Eltern für jedes Kind fünf Euro mehr pro Monat, dann also 255 Euro. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresende beschlossen, daher kann es noch dauern, bis das zusätzliche Geld bei den Eltern ankommt, so das Bundesfamilienministerium. Es werde aber in jedem Fall nachgezahlt.
Kindersofortzuschlag: Ebenfalls um fünf Euro steigt der Kindersofortzuschlag auf dann 25 Euro pro Monat. Anrecht auf den Kindersofortzuschlag haben Kinder, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Höchstgrenze des Kinderzuschlags steigt entsprechend ebenfalls um 5 Euro auf 297 Euro pro Monat.
Mindestunterhalt: Kinder, deren geschiedene Elternteile bei Unterhaltszahlungen säumen, erhalten künftig mehr Unterhaltsvorschuss. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es 2 Euro im Monat mehr, nämlich 482 Euro. Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren erhalten 554 Euro und damit 3 Euro mehr, ältere Kinder 649 Euro und damit 4 Euro zusätzlich. Allerdings: Da das Kindergeld noch stärker steigt als der Mindestunterhalt, sinken die monatlichen Unterhaltszahlungen entsprechend: Für Kinder bis fünf Jahre um drei Euro, zwischen sechs und elf Jahren um zwei Euro, und für ältere Kinder um einen Euro.
Kinderfreibetrag: Das steuerfreie Existenzminimum steigt um 60 Euro auf 9.600 Euro im Jahr.
Elterngeld: Eltern müssen für Anträge von Elterngeld künftig kein Formular mehr einreichen. Es genügt die sogenannte Textform, also beispielsweise per E-Mail.
Berlin (epd). Seit Jahresbeginn zahlen Beschäftigte in Deutschland mehr Pflegebeiträge. Der allgemeine Beitragssatz stieg von 3,4 auf 3,6 Prozent, für Kinderlose gibt es Zuschläge, für Eltern Abschläge. Der Wirtschaftswissenschaftler Peter Haan hält weitere Einnahmesteigerungen der Pflegekassen für notwendig, unter anderem durch eine Verzahnung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Haan ist Professor für empirische Wirtschaftsforschung an der Freien Universität Berlin. Er leitet außerdem beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Abteilung Staat. Die Fragen stellte Nils Sandrisser.
epd sozial: Herr Haan, wie viel Geld bringt die aktuelle Beitragserhöhung den Pflegekassen, und für wie lange reicht das Geld?
Peter Haan: Es reicht jedenfalls aus, um die Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren. Ohne diese Erhöhung stünde sie kurz davor, ihre Leistungen nicht mehr finanzieren zu können. So können zumindest für 2025 die höheren Kosten gedeckt werden. Für diese Kosten gibt es mehrere Treiberfaktoren: Einerseits steigt demografisch bedingt die Anzahl von pflegebedürftigen Menschen. Andererseits sorgen Reformen und der Fachkräftemangel dafür, dass in der Pflege höhere Löhne gezahlt werden. Personalkosten haben den größten Anteil an den Gesamtkosten, aber die anderen Kosten beispielsweise für Verpflegung oder Unterkunft steigen aufgrund der Inflation auch.
epd: Die Löhne sind im vergangenen Jahr auf breiter Front gestiegen, und damit auch die Summe der abgeführten Pflegebeiträge. Kann das die Kostensteigerungen bei der Pflege nicht ausgleichen?
Haan: Nein. Auch deshalb nicht, weil die Lohnsteigerungen im Pflegesektor in den vergangenen Jahren deutlich höher ausgefallen sind als im Schnitt von anderen Sektoren.
epd: Ohne grundsätzliche Reformen wird das zusätzliche Geld durch die aktuelle Beitragserhöhung vermutlich nicht lange reichen, oder?
Haan: Völlig richtig. Die Erhöhung der Sozialbeiträge ist nur eine kurzfristige Maßnahme. Die große Pflegereform, die die Ampel-Regierung noch durchziehen wollte, ist nicht mehr gekommen. Aus meiner Sicht ist das eines der wichtigsten Themen für eine neue Bundesregierung. Die muss schnell strukturelle Reformen umsetzen, damit es in den nächsten Jahren eine breite Finanzierungsbasis für die Pflege gibt. Denn die Nachfrage nach Pflege wird in den nächsten Jahrzehnten steigen, und auch der Fachkräftemangel wird bestehen bleiben, weswegen die Löhne weiter steigen werden. Die Kostensteigerungen werden also nicht weniger werden.
epd: Die Frage wäre, wo man bei Reformen ansetzen sollte: Begrenzung der Ausgaben oder Schaffung neuer Einnahmen?
Haan: Das ist eine gesellschaftliche und politische Frage. Wenn wir eine auskömmliche, gute Pflege bereitstellen wollen, können wir nicht kürzen, sondern müssen in den Bereich Pflege mehr investieren. Die Situation ist schon heute in vielen Bereichen problematisch. Das individuelle Risiko, ein Pflegefall zu werden, ist deutlich höher als beispielsweise das Risiko, arbeitslos zu werden oder schwer zu erkranken. Die meisten von uns werden irgendwann ein Pflegefall werden, insofern sollten wir alle ein Interesse haben, dass es eine zufriedenstellende Absicherung gibt. Ich sehe keine Möglichkeit, die Kosten groß zu reduzieren. Daher muss etwas bei der Einnahmenseite getan werden.
epd: Was wäre hier ein gangbarer Weg? Weiter die Beiträge erhöhen oder Steuermittel in die Pflege umleiten?
Haan: Ich glaube, eine Kombination aus mehreren Dingen ist richtig. Quellen sind die Sozialversicherung und Steuern. Man könnte außerdem überlegen, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung zu verbinden. Die Risikostruktur bei der gesetzlichen Versicherung ist deutlich ungünstiger als bei der Gruppe der privat Versicherten. Die Daten zeigen, dass Menschen mit geringerem Einkommen, die in der Regel gesetzlich versichert sind, länger pflegebedürftig sind als Menschen mit höheren Einkommen. Wenn man beide Versicherungen zusammenführen würde, könnten die Kosten für die gesetzliche Versicherung reduziert werden. Wie groß dieser Effekt ist, ist schwer zu quantifizieren, aber als dritter Baustein sollte diese Reform berücksichtigt werden.
epd: Diskutiert wird auch eine Beitragspflicht aller, also auch Selbstständiger und Beamter, und aller Einkommensarten, also auch Kapital- und Mieterträge. Wie bewerten Sie das?
Haan: Wenn alle Einkommensarten bei der Sozialversicherung berücksichtigt wären, würde die Sozialversicherung der Einkommenssteuer noch ähnlicher. Dann kann auch gleich der Steueranteil steigen. Der Einbezug von Selbstständigen und Beamten geht in dieselbe Richtung wie eine Verbindung von privater und gesetzlicher Versicherung. Wenn wir diese beiden Arten besser verzahnen würden - entweder durch eine echte Bürgerversicherung oder durch Ausgleichszahlungen -, dann hätten wir viel erreicht.
epd: Kassen und Sozialverbände fordern, versicherungsfremde Leistungen aus der Pflegeversicherung herauszunehmen. Konkret geht es dabei um die Behandlungspflege, die aus der Krankenversicherung bezahlt werden solle. Würde das substanziell helfen?
Haan: Aus Sicht der Beitragszahlenden wäre es ein Nullsummenspiel, wenn wir die Kosten aus der Pflege- in die Krankenversicherung schieben.
epd: Und wie sieht es mit den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger aus? Hier wird immer wieder gefordert, sie aus Steuermitteln zu bezahlen. Haan: Das wäre eine Möglichkeit. Wenn wir darüber sprechen, dass mehr Steuern für die Pflege verwendet werden sollen, ist eine Begründung notwendig.
epd: Wenn es kurzfristig keine Möglichkeit zur Kostensenkung gibt, dann vielleicht langfristig?
Haan: Um langfristig die Kosten zu senken, sind Investitionen in unsere Gesundheit schon während der Erwerbsphase wichtig. Wir dürfen nicht nur an dem jetzigen System herumdoktern, sondern müssen Maßnahmen ergreifen, damit die Wahrscheinlichkeit einer Pflegesituation geringer ist und deren Dauer kürzer. Investitionen in die Gesundheit helfen ja nicht nur der Pflegekasse, sondern auch den Kranken- und Rentenkassen, denn je mehr wir in Gesundheit investieren, desto länger bleiben die Menschen gesund und können in die Kassen einzahlen. Wenn wir über Reformen sprechen, müssen wir also Prävention mitdenken. Die kostet natürlich kurzfristig Geld, aber langfristig sind diese Investitionen extrem wichtig.
Frankfurt a.M. (epd). Die Ampelregierung ist Geschichte, und ob vorgelegte Gesetzentwürfe vor der Wahl den Bundestag passieren werden, ist völlig offen. Viele Reformen, die die Sozialbranche mitunter seit Jahren fordert, liegen auf Eis. Zum Teil ist der Frust der Verbände groß, denn viele Probleme werden nicht kleiner, im Gegenteil. Die Fragen stellte Dirk Baas.
epd sozial: Frau Hasselfeldt, Herr Schuster, Kindergrundsicherung, Schutz von Frauen vor Gewalt, Pflegefinanzierung oder Reformen bei der Vergütung von Betreuern: In welchem sozialpolitischen Bereich ist das Scheitern von angekündigten Reformen besonders bitter?
Aron Schuster: Die Pflegeversicherung steht finanziell am Rand der Zahlungsunfähigkeit, gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland und benötigt dringend stabilisierende Sofortmaßnahmen, um handlungsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen die wirtschaftlichen Bedingungen der Pflegeeinrichtungen und -dienste verbessert werden, um weitere Einschränkungen im Pflegeangebot zu vermeiden. Eine Reform der Pflegeversicherung ist daher dringend geboten.
Gerda Hasselfeldt: Die Pflegepolitik bleibt weiter eine große Baustelle. Leider schließt sich das Zeitfenster, um den Abwärtstrend aufzuhalten. Die Verabschiedung bereits auf den Weg gebrachter Reformvorhaben ist höchst unwahrscheinlich. Dazu zählt zum Beispiel eine zentrale Maßnahme zur dringend nötigen Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe: Pflegefachpersonal als gut ausgebildete Menschen stärker an bisher ärztlichen Tätigkeiten zu beteiligen. Ausgebildete Pflegefachkräfte haben endlich mehr Wertschätzung und Anerkennung für ihre Kompetenzen und ihr Engagement verdient. Der dazu gerade noch im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung ist unzureichend, weil er einen Großteil der Pflegenden unberücksichtigt lässt. Hier hätten wir unsere Expertise gerne noch im Gesetzgebungsprozess eingebracht. Das scheint nicht mehr möglich und es ist unklar, wie es hier überhaupt weitergeht.
Daneben hat man auch aufgrund vieler öffentlicher Kundgebungen gesehen, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt dringend verbessert werden muss. Dazu gehören nicht nur gesetzliche Schutzvorschriften, sondern auch die ausreichende Finanzierung der Unterstützungsstrukturen wie Frauenhäuser.
epd: Auch der Fachkräftemangel, die zunehmende Armut und das Fehlen bezahlbarer Wohnungen bleiben als Probleme bestehen. Für welche dieser sozialpolitischen Herausforderungen wird auch die künftige Bundesregierung schnell Lösungen aufzeigen müssen?
Hasselfeldt: Im Bereich der Pflege befinden wir uns am Abgrund. Die Eigenanteile schießen durch die Decke, Arbeitskräfte fehlen an allen Ecken und Enden, wir sehen bereits jetzt unterversorgte Orte, und die Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen. Hier muss dringend gehandelt werden. Wir müssen viel stärker auch Nachbarschaft, Familien, nahestehende Personen sowie Verbände und Vereine in die Versorgung einbeziehen. Das muss organisiert und durch eine kluge Engagementpolitik begleitet werden. Diese sollte nachhaltig ausgerichtet sein und entsprechend auch Strukturförderung ermöglichen.
Schuster: Die genannten Herausforderungen bleiben allesamt Daueraufgaben, weil diese sich nicht von heute auf morgen werden lösen lassen. Lösungsansätze sind verbesserte Arbeitsbedingungen und Entlastung von Bürokratie zum Fachkräftegewinn vor allem in der Pflege, eine Bauoffensive und die Absenkung baurechtlicher Vorschriften zur Schaffung neuen Wohnraums. Auskömmliche soziale Sicherungssysteme, faire Löhne und Bildungsgerechtigkeit bleiben die Kernwerkzeuge im Kampf gegen Armut.
epd: Die Wirtschaft schwächelt, einen Haushalt 2025 gibt es noch nicht, bislang stehen die Zeichen überall auf Sparen - und die Schuldenbremse gibt es auch noch. Betroffen vom Rotstift wären viele soziale Bereiche, die Integrationskurse ebenso wie die Freiwilligendienste. Wo also soll das Geld herkommen, das es braucht, um die soziale Infrastruktur zumindest zu sichern, und wo wäre es am besten investiert?
Schuster: Ohne die Freie Wohlfahrtspflege hätten die jüngsten Krisen wie die Coronapandemie oder die Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine in dieser Form nicht bewältigt werden können. In Zeiten wachsender Unsicherheit braucht es umso mehr resiliente und krisensichere Strukturen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu festigen. Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine tragende Säule des Sozialstaats. Ohne funktionierenden Sozialstaat droht eine soziale Spaltung mit bedrohlichen Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. All das muss einer nächsten Bundesregierung mehr wert sein.
Hasselfeldt: Am sozialen Sektor zu sparen, ist ein großer Fehler und kommt die Gesellschaft letztlich viel teurer zu stehen. Soziale Einrichtungen sind Keimzellen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, unter anderem dank des ehrenamtlichen Engagements vieler Menschen. Wir müssen in die Angebote für Menschen in schwierigen Lebenslagen investieren. Damit meine ich von Armut bedrohte, aber zum Beispiel auch geflüchtete Menschen. Natürlich wissen auch wir von den Zwängen der Haushaltslage. Kürzungen im sozialen Sektor führen jedoch zu zahlreichen gravierenden Folgeproblemen und wirken sich negativ auf die gesamte Gesellschaft aus.
Frankfurt a.M. (epd). „Ich war in der Schule immer zu langsam beim Lesen“, erinnert sich Reiner Delgado. „Ich konnte nur einen Buchstaben nach dem anderen erkennen und habe für eine Buchseite eine Viertelstunde gebraucht.“ Eine Augenkrankheit ließ sein Sehvermögen immer stärker schwinden. Als er zwölf Jahre alt war, veränderte sich seine Welt - dank einer Erfindung, die in diesem Monat 200 Jahre alt wird: Innerhalb eines Jahres lernte Delgado die Brailleschrift für Blinde, ein Alphabet nach einem tastbaren Punktesystem - und gleich noch die Braille-Kurzschrift dazu, eine Art Stenografie für Blinde.
Mit 13 Jahren stieg der heutige Sozialreferent des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) in der Schule auf die neue Schrift um. „Endlich konnte ich Texte richtig lesen“, berichtet er. Delgado machte das Abitur auf der Carl-Strehl-Schule in Marburg, dem einzigen speziellen Gymnasium für Blinde und Sehbehinderte in Deutschland. Das Werkzeug für die Bildung verdanken Blinde und Sehbehinderte einem genialen Kopf, Louis Braille (1809-1852). Er erfand als Teenager die tastbare Blindenschrift, die heute seinen Namen trägt.
Am 4. Januar, dem Geburtstag von Louis Braille, erinnert die Weltblindenunion seit 2001 jedes Jahr mit dem „Welt-Braille-Tag“ an den Erfinder der Schrift, die Blinden das Tor zur Welt aufgestoßen hat. Sie besteht aus sechs Punkten, die in zwei senkrechten Reihen zu je drei Punkten nebeneinander angeordnet sind, wie ein Eierkarton mit sechs Eiern. Die Buchstaben werden aus einer Kombination dieser Punkte gebildet, 63 Kombinationen sind möglich.
Fast jede geschriebene Sprache der Welt kann man nach Angaben des DBSV in Brailleschrift schreiben, etwa auch Russisch, Arabisch oder phonetische Systeme ostasiatischer Schriftzeichen. Die Genialität besteht zum einen in der Vielseitigkeit - sie kann für alle Alphabete, für Zahlen, mathematische und chemische Formeln, Musiknoten, das Schachspiel und Strickmuster verwendet werden. Zum anderen kann die Schrift leicht ertastet und damit flüssig gelesen werden.
Der Erfindung geht eine Katastrophe voraus: Der in dem Dorf Coupvray östlich von Paris geborene Louis Braille verliert infolge eines Unfalls im Alter von drei Jahren das Augenlicht. Auf der königlichen Blindenschule in Paris lernen die Schüler mit aufgeklebten Buchstaben aus Holz, ein dünnes Schulbuch besteht aus mehreren dicken, schweren Bänden. Da stellt der Offizier Charles Barbier (1767-1841) in der Schule seine Idee einer Nachtschrift vor, die Soldaten im Dunkeln lesen sollen: Silben werden durch eine Kombination von bis zu zwölf Punkten und Linien zum Ertasten in einen Karton gestanzt. Der junge Louis fängt Feuer.
Er entwickelt eine auf sechs Punkte reduzierte tastbare Schrift und denkt sich die Darstellung aller Buchstaben, Zahlen, Satz- und mathematischen Zeichen sowie Musiknoten aus. Im Jahr 1825 hat er die Schrift fertiggestellt. Die ersten Bücher werden in Brailleschrift hergestellt, aber die staatliche Anerkennung bleibt ihr versagt. Leiter von Blindenschulen lehnen sie ab. Zeitlebens kämpft Braille für die Anerkennung. Kurz nach seinem 43. Geburtstag stirbt er. 26 Jahre später, 1878, wird die Brailleschrift auf einem internationalen Kongress zur Schrift für den Unterricht an Blindenschulen erklärt. Heute ist sie die weltweit anerkannte Blindenschrift.
Die in Deutschland in dem Verband „medibus“ zusammengeschlossenen Büchereien für Blinde und Sehbehinderte bieten nach Angaben des Deutschen Zentrums für barrierefreies Lesen in Leipzig rund 20.000 Titel in Brailleschrift an, dazu mehr als 7.000 Stücke Notenliteratur. Bücher in Brailleschrift sind umfangreich, wie die Bibliothekarin Ellen Taubner von der Emil-Krückmann-Bücherei in Marburg erklärt: Eine „Schwarzschriftseite“ entspreche drei Seiten in Braille-Kurzschrift oder fünf Seiten in Brailleschrift. Die Lutherbibel in Brailleschrift sei ein Werk von 37 Bänden in Atlantengröße.
Auch im digitalen Zeitalter gewährt die Brailleschrift Blinden und Sehbehinderten Teilhabe: Mit einer unterhalb der PC-Tastatur angebrachten und per Bluetooth verbundenen Leiste, der „Braillezeile“, können sie Computertexte in Brailleschrift lesen. Die Leiste enthält eine regelmäßige Anordnung von Löchern, aus denen kleine Stifte herausstoßen und den Fingerspitzen somit die Buchstaben oder Zahlen angeben. Für die Eingabe an Smartphones wurde die Braille-Bildschirmeingabe entwickelt: Die Software aktiviert sechs berührungssensitive Felder auf dem Display entsprechend der sechs Punkte der Brailleschrift.
„Der Mangel an lesbarer Schrift macht die Brailleschrift für mich zu etwas besonders Wertvollem und Persönlichem“, bekennt Reiner Delgado. „Wie viele andere Blinde sage ich: meine geliebte Brailleschrift!“ Der DBSV möchte das Erlernen für alle erleichtern: Seit Oktober bietet er dazu Fernkurse an.
Bremen (epd). Wenn man die seemännische „Länge über alles“ betrachtet, misst es gerade mal 32 Zentimeter - und ist doch Deutschlands bekannteste Spendenbüchse: Das Sammelschiffchen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) ist in ganz Deutschland und darüber hinaus präsent. Rund 13.000 der kultigen Sammeldosen sind im Einsatz - auf den Theken vieler Gaststätten genauso wie in Apotheken, Arztpraxen, Museen und anderen öffentlich zugänglichen Orten. Sogar auf der Zugspitze und tief unter der Erde in einem Besucherbergwerk liegen Schiffchen „vor Anker“.
In einem Protokoll der Seenotretter vom 29. Mai 1875 finden sich die ersten Hinweise auf das Sammelschiffchen, das mittlerweile auch per QR-Code digital und bargeldlos befüllt werden kann. Dort heißt es, der Vorstand wolle „Placate in gefälliger Ausstattung anfertigen lassen und den Bezirksvereinen und Vertreterschaften auf Verlangen zur Verfügung stellen, welche an geeigneten öffentlichen Orten mit Sammelbüchsen aufzuhängen sind“.
Schon im nächsten Bericht ist zu lesen: „Diese Sammelbüchsen in der Form kleiner geschmackvoller Böte sind nach allen Theilen Deutschlands versandt; 1.240 Stück sind bis jetzt abgegangen.“ Nachempfunden sind sie laut DGzRS-Sprecher Christian Stipeldey den Ruderrettungsbooten, mit denen sich die Besatzungen der Gesellschaft in den ersten Jahrzehnten mutig in die oft stürmische See geworfen haben, um Menschen zu retten.
Bis heute ist das Schiffchen eine wichtige Einnahmequelle für die DGzRS. Jährlich kommen Stipeldey zufolge über die „kleinste Bootsklasse“, wie die Spendenbox bei der Gesellschaft mit ihrer Zentrale in Bremen liebevoll genannt wird, bis zu eine Million Euro zusammen. Und nicht nur das: Die Schiffchen, die früher aus Holz, dann aus Metall und heute aus Kunststoff gefertigt wurden, sind längst auch zum Symbol für die Unabhängigkeit und Freiwilligkeit der Seenotretter geworden.
Ein ordentlicher Beitrag also für die ausschließlich aus Spendengeldern finanzierte Organisation. So helfen die Minischiffchen den großen Rettungsbooten und -kreuzern, von denen die DGzRS auf Nord- und Ostsee 60 in Fahrt hat.
Im vergangenen Jahr waren sie eigenen Angaben zufolge in knapp 2.000 Einsätzen auf der Nord- und Ostsee unterwegs, um mehr als 3.500 Menschen zu helfen. Es ist eine Flotte, die ständig modernisiert werden muss. Ohne die Spenden, von denen im vergangenen Jahr laut DGzRS-Bilanz insgesamt knapp 68 Millionen Euro zusammenkamen, würde das nicht funktionieren.
Etwa 180 Festangestellte und rund 800 Freiwillige engagieren sich bei jedem Wetter und rund um die Uhr für das Rettungswerk, „fahren raus, wenn andere reinkommen“, wie der Slogan der Gesellschaft mit ihren 55 Stationen an Nord- und Ostsee heißt. So wurden seit der Gründung am 29. Mai 1865 in Kiel etwa 87.000 Menschen gerettet - ungefähr so viele wie die hessische Stadt Gießen Einwohner hat. Schirmherr des Rettungswerkes ist traditionell der Bundespräsident.
So hob Richard von Weizsäcker 1985 bei der Taufe des Seenotrettungskreuzers „Berlin“ hervor, die DGzRS sei eine Verbindung von Bürgersinn und Bürgermut: „Der Bürgersinn, der die Menschen zusammenbringt, um völlig frei von staatlicher Unterstützung selbst die Mittel aufzubringen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich sind, und der Bürgermut derer, die auf den Schiffen Tag und Nacht ihren Dienst tun, um Menschen zu helfen.“ Damit das auch in Zukunft geschehen kann, will die DGzRS ihre Sammelschiffchen weiterhin einsetzen. Frei nach dem Motto „das Kleine hilft den Großen“.
Berlin (epd). Die Studie „Comms4Good“ zur Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) in der gemeinnützigen Öffentlichkeitsarbeit wurde von der IU Internationale Hochschule sowie der Phineo gAG erstellt und vom Bundesarbeitsministerium gefördert. Etwa 1.300 Vertreterinnen und Vertreter von gemeinnützigen Organisationen aus ganz Deutschland haben sich laut Mitteilung vom Sommer bis zum Herbst an der Umfrage beteiligt. Ergänzt wurde die Untersuchung durch qualitative Leitfadeninterviews. Ziel war es, die bereits erfolgende KI-Nutzung in der Öffentlichkeitsarbeit zu ermitteln sowie zu klären, welche konkreten Ziele damit vor Ort erreicht werden sollen.
Knapp zwei Dritteln der Befragten (63 Prozent) ist der Begriff „Künstliche Intelligenz“ inzwischen vertraut oder zumindest bekannt. Immerhin ein Fünftel (20 Prozent) kann damit wenig bis nichts anfangen. Stiftungen und gemeinnützige Kapitalgesellschaften liegen bei dieser Einschätzung gleichauf und geringfügig vor den eingetragenen Vereinen.
Ein Drittel (33 Prozent) nutzt bislang noch keine KI-Tools. 63 Prozent der Befragten bekunden, Software mit KI bereits in ihrer Kommunikationsarbeit einzusetzen. „Dieser erstaunlich hohe Wert muss aufgrund der Erkenntnisse aus der qualitativen Studie jedoch relativiert werden: Vielfach gibt es Missverständnisse, in welcher Software tatsächlich KI beinhaltet ist“, so die Forscher.
Nichtsdestotrotz zeigt sich den Angaben nach eine große Offenheit gegenüber der neuen Technologie in gemeinnützigen Organisationen: 69 Prozent der Befragten gaben an, den Einsatz von KI bei sich zu unterstützen. Nur 15 Prozent sprechen sich klar dagegen aus.
Beim Gewinnen neuer Mitglieder sowie beim Einwerben von Spenden sieht knapp die Hälfte der Befragten Potenzial in KI. Etwa ein Fünftel ist unentschlossen, ein knappes Drittel sieht in KI bei diesen Themen keine Hilfe.
Viele der Organisationen erhoffen sich von KI jedoch vor allem Unterstützung bei ihrer Kommunikationsarbeit und eine bessere Wirkung: Deutlich mehr als zwei Drittel (72 Prozent) sind der Meinung, dass sie mit KI professioneller kommunizieren könnten, 81 Prozent erwarten sich sogar eine effizientere Kommunikation durch KI.
Die Studie hat auch ermittelt, welche Eigenschaften ein neues KI-Tool mitbringen soll, um für die Kommunikationsarbeit gemeinnütziger Organisationen geeignet zu sein. Ganz oben stehen die kostenlose Verfügbarkeit (89 Prozent), die Anforderung des Systems, „die Sprache der Organisation schnell lernen“ (88 Prozent) und der Wunsch, dass die KI „Angebote für sinnvolle Kommunikationsmaßnahmen macht“ (80 Prozent). Jeweils 78 Prozent wünschen sich, dass das Tool jede und jeder nutzen kann und keine Schulung nötig ist.
Am liebsten würden die Befragten das KI-Tool für die Social-Media-Arbeit einsetzen, für das Überarbeiten von Texten, für die Analyse ihrer Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Umwandlung von Texten in Leichte Sprache.
Kassel (epd). Psychiatrische und psychosomatische Kliniken müssen zur Sicherung der Behandlungsqualität ausreichend mit therapeutischem Personal besetzt sein. Halten sie die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie festgelegte und regelmäßig angepasste Mindestpersonalgrenze nicht ein, müssen sie ab 2026 mit finanziellen Sanktionen in Form von Vergütungsabschlägen rechnen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in mehreren Grundsatzurteilen am 19. Dezember 2024. Die geplanten Vergütungsabschläge seien „aufgrund der moderaten Höhe (…) verhältnismäßig“ und verfassungsgemäß, erklärten die Kasseler Richter.
Der Gesetzgeber hatte den G-BA, das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, bereits Ende 2016 damit beauftragt, verbindliche Personaluntergrenzen zur Sicherung der Behandlungsqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festzulegen. Dabei orientierte sich das Gremium zunächst an der bis Ende 2019 geltenden Psychiatrie-Personalverordnung, die erste Anhaltspunkte für die nötige personelle Ausstattung in den Kliniken liefert.
Seit 2020 erhebt der G-BA selbst Daten aus den Krankenhäusern, um optimale Personaluntergrenzen festlegen zu können. Die Mindestpersonalvorgaben, so das erklärte Ziel, sollen möglichst evidenzbasiert sein und zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen.
Das Gremium hat schließlich für verschiedene Behandlungsbereiche und Berufsgruppen Minutenwerte pro Patientin und Patient und Woche festgelegt, aus denen sich die Mindestpersonalbesetzung für jede Einrichtung errechnet. Wird die unterschritten, sollten Sanktionen folgen. Diese Vorgaben wurden in der Vergangenheit mehrfach aus- und herabgesetzt.
Die zunächst zweieinhalbmal so hoch geplanten Sanktionen wurden in der aktuellen Fassung der vom G-BA erlassenen Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) auf den mit 65 Prozent angesetzten Personalkostenanteil der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken begrenzt. Berechnungsmaßstab ist der Anteil des fehlenden Personals. Der Beginn der möglichen Sanktionen wurde nochmals bis Ende 2025 ausgesetzt. Im Jahr 2026 müssen die Mindestvorgaben dann zunächst zu 90 Prozent, ab 2027 zu 95 Prozent und erst ab 2029 vollständig erfüllt sein.
Die klagenden Krankenhausträger zogen jedoch gegen die PPP-RL vor Gericht. Sie könnten die dort festgelegten Mindeststandards schlicht nicht erfüllen, weil sie wegen des Fachkräftemangels kein Personal fänden, lautet ihre Begründung.
Doch das Vorgehen des G-BA ist rechtmäßig, urteilte nun das BSG. Ab dem Jahr 2026 müssen psychiatrische und psychosomatische Kliniken mit Vergütungsabschlägen rechnen, wenn sie die Mindestgrenze für das therapeutische Personal nicht einhalten. Der G-BA habe die ermittelten Minutenwerte „nachvollziehbar begründet“.
Es sei unumstritten, dass in der Psychiatrie und der Psychosomatik mehr Personal zu besseren Therapieerfolgen führe. Der vom G-BA als Orientierungsmaßstab für die Personaluntergrenzen herangezogene und Ende 2019 außer Kraft getretene Psychiatrie-Personalverordnung sei nach nahezu einhelliger Ansicht der Experten sogar eher zu niedrig, befand das BSG.
Das schrittweise Vorgehen des G-BA bei der Festlegung der Personaluntergrenzen und die geplanten Sanktionen entsprächen zudem den gesetzlichen Vorgaben und stellten kein „Leistungserbringungsverbot“ dar, erklärten die obersten Sozialrichter. Die geplanten Vergütungsabschläge würden erst nach einer Übergangszeit ab 2026 greifen. Die Einkommenseinbußen seien moderat und verhältnismäßig. Die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken hätten zudem ausreichend Zeit, sich auf die Mindestpersonalgrenzen einzustellen.
Den Krankenhausträgern bleiben als Folge der BSG-Urteile damit mehrere Möglichkeiten. Wenn sie nicht genügend Personal finden, müssen sie entweder die Einrichtung ganz oder teilweise schließen. Sie können aber auch die Sanktionen in Kauf nehmen oder die Arbeitsbedingungen so verbessern, dass mehr therapeutisches Personal gewonnen werden kann. Zwei der sechs klagenden Krankenhausträger haben nach der Urteilsverkündung im Leitfall ihre Revisionen zurückgenommen.
Inwieweit die BSG-Urteile auch Auswirkungen auf die Personaluntergrenzen in nichtpsychiatrischen Kliniken haben, ist noch unklar. Im Juli 2025 wollen die obersten Sozialrichter über die für alle Kliniken geltenden „Pflegepersonal-Untergrenzen-Verordnung“ des Bundesgesundheitsministeriums entscheiden.
Az.: B 1 KR 19/23 R und weitere
Kassel (epd). Sozialhilfebezieher müssen irrtümlich erhaltene Sozialhilfeleistungen nicht immer voll zurückzahlen. Habe der Sozialhilfeträger es durch einen eigenen Fehler zu verschulden, dass eine Sozialhilfebezieherin mehr als vier Jahre lang zu Unrecht Sozialhilfe erhalten hatte, müsse dies bei der Rückforderung der Summe berücksichtigt werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am 19. Dezember bekanntgegebenen Urteil. Unterlasse die Behörde diese notwendige Ermessensentscheidung, sei die Erstattungsforderung fehlerhaft und rechtswidrig.
Die Klägerin war ab Juli 2010 neben ihrer vollen Erwerbsminderungsrente auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Als sie umzog und heiratete, teilte sie dies dem Landkreis Pinneberg als zuständigen Sozialhilfeträger nicht mit. Dieser wies die Frau darauf hin, dass über Leistungen ab dem 1. April 2011 erst nach Vorlage aktueller Unterlagen entschieden werden könne. Doch statt die Zahlungen einzustellen, hatte die Sachbearbeitung der Behörde versäumt, ein Häkchen in der EDV-Fachanwendung zu entfernen. Die Folge: Die Frau erhielt weiterhin Hilfe zum Lebensunterhalt.
Als der Landkreis seinen Fehler im Februar 2016 bemerkte, hob er die Bewilligung der Sozialhilfeleistungen auf und forderte rund 15.000 Euro zurück. Das Landessozialgericht Schleswig Holstein urteilte, dass die Rückforderung für den Streitzeitraum 1. April 2011 bis 30. November 2015 rechtswidrig war. Das hat das BSG nun bestätigt.
Az.: B 8 SO 1/24 R
Erfurt (epd). Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied kann für seine Betriebsratsarbeit auch zu üblichen Bürozeiten Wechselschichtzulagen sowie Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit verlangen. Voraussetzung ist, dass der freigestellte Arbeitnehmer bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auch zu diesen Zeiten tatsächlich gearbeitet hätte, bekräftigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 3. Januar veröffentlichten Urteil seine bisherige Rechtsprechung. Für den Anspruch auf die Wechselschichtzulage müsse das Betriebsratsmitglied die Betriebsratsarbeit nicht in Wechselschicht ausüben, betonten die Erfurter Richter.
Geklagt hatte ein beim Arbeiter-Samariter-Bund in Hessen angestellter Notfallsanitäter, der in den Betriebsrat gewählt worden war. Für seine Betriebsratsarbeit wurde er zunächst zu 80 Prozent und ab Juni 2022 vollständig von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt. Vor Beginn der Freistellung arbeitete er ausschließlich in Wechselschicht. Seine Betriebsratsarbeit erbrachte er jedoch tagsüber zu den üblichen Bürozeiten.
Nach einer Tariflohnerhöhung verlangte er die Zahlung einer höheren tariflichen Wechselschichtzulage, von Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie einer Vergütung für Rufbereitschaft. Der Arbeitgeber lehnte die Zahlung der Zulagen ab. Die Betriebsratsarbeit werde zu den üblichen Bürozeiten und nicht in Wechselschicht geleistet, obwohl dies möglich sei. Würde der Kläger dennoch die Zulagen erhalten, würde er im Vergleich zu Arbeitnehmern im Tagdienst unzulässig bevorzugt.
Das BAG gab dem Kläger dem Grunde nach Recht und verwies das Verfahren zur Neuberechnung der Lohnansprüche an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück. Ganz oder teilweise freigestellte Betriebsratsmitglieder dürften wegen ihres Ehrenamts weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Sie hätten Anspruch auf die Vergütung, die sie bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten hätten.
Hier habe der Kläger zuvor ausschließlich in Wechselschicht gearbeitet, so dass ihm auch die dafür anfallende Vergütung zu zahlen sei. Er werde damit genauso behandelt wie Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls in Wechselschicht arbeiten. Unerheblich für die Vergütungsansprüche sei, dass der Kläger seine Betriebsratstätigkeit zu den üblichen Bürozeiten und nicht in Wechselschicht erbringe.
Az.: 7 AZR 197/23
Erfurt (epd). Die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten darf allein Frauen vorbehalten sein. Es stelle keine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, wenn landesgesetzliche Regelungen vorsehen, dass öffentliche Arbeitgeber nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte einstellen dürfen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am 2. Januar veröffentlichten Urteil.
Im konkreten Rechtsstreit hatte ein Landkreis in Schleswig-Holstein die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten ausgeschrieben. Männer oder Menschen mit „diversem“ Geschlecht waren nicht angesprochen. Auf die Stelle bewarb sich auch die klagende schwerbehinderte Person, die sich wegen ihrer angeborenen männlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmale als Hermaphrodit versteht. Es folgte zwar eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, daran nahmen aber weder der Landrat noch die Schwerbehindertenvertretung teil.
Nach Erhalt der Stellenabsage fühlte sich die zweigeschlechtliche Person diskriminiert und klagte auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 7.000 Euro. Der Landkreis hatte die Stelle entsprechend der in Schleswig-Holsten geltenden gesetzlichen Regelungen mit einer Frau besetzt.
Dies sei auch nicht zu beanstanden, urteilte das BAG. Zwar sei die klagende Partei wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden. Dies sei aber zulässig gewesen. Es stelle eine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ dar, dass die Gleichstellungsbeauftragte weiblich sei. Denn so werde sichergestellt, dass etwa im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Frauen gegenüber einer weiblichen Gleichstellungsbeauftragten eher Rat und Hilfe suchen. Dass die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten nach den landesgesetzlichen Regelungen zwingend an Frauen vergeben werden muss, sei verhältnismäßig und auch verfassungsgemäß.
Az: 8 AZR 214/23
Leipzig (epd). Einer in Italien als Flüchtling anerkannten Mutter eines Grundschulkindes droht bei einer Abschiebung dorthin keine „Verelendung“. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der in Deutschland gestellte Asylantrag wegen des bereits in Italien gewährten Schutzes als unzulässig abgelehnt wird, urteilte am 19. Dezember 2024 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Die Klägerinnen, eine alleinerziehende Mutter aus Nigeria und ihre siebenjährige Tochter, wurden in Italien als international schutzberechtigte Flüchtlinge anerkannt. Dort wollten sie jedoch nicht bleiben. Sie reisten nach Deutschland weiter und beantragten erneut Asyl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte die Asylanträge wegen des bereits in Italien gewährten Schutzes als unzulässig ab.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) urteilte, dass die erneut schwangere Mutter und ihre siebenjährige Tochter bei einer Rückkehr nach Italien „nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ der Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne der EU-Grundrechtecharta ausgesetzt seien.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun dieses Urteil. Es sei nicht zu erwarten, dass die Frau auch als Alleinerziehende bei einer Rückkehr nach Italien in eine „extreme materielle Notlage“ geraten werde. Es bestehe dort die Möglichkeit, die elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen. Auch nach dem Ende der Unterstützungsleistungen drohe den Klägerinnen „in einem engen zeitlichen Zusammenhang“ keine hohe Wahrscheinlichkeit einer „Verelendung“.
Die Frau könne bei einer Abschiebung voraussichtlich für ein Jahr in einer familien- und kindgerechten Einrichtung untergebracht werden. Dort werde sie bei der Suche nach einer Unterkunft, einer Arbeitsstelle und der Kinderbetreuung unterstützt, so das Gericht.
Az.: 1 C 3.24
Münster (epd). Seit Jahresbeginn hat Christian von Klitzing eine neue Führungsposition bei der Alexianer-Gruppe inne. Er ist jetzt Sprecher der Hauptgeschäftsführung der Alexianer und führt gemeinsam mit Sascha John und Erika Tertilt die in Münster ansässige Unternehmensgruppe mit inzwischen mehr als 33.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Von Klitzing ist bereits seit November 2023 Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Alexianer. Dort kümmert er sich hauptsächlich um die Themen Medizin und Pflege. Neben seiner Sprecherfunktion hat er zum Jahresbeginn den Bereich Christliche Ethik, Leitbild und Spiritualität sowie das Referat Bau und Infrastruktur übernommen. Innerhalb des Führungstrios verantwortet Sascha John weiterhin hauptsächlich den Bereich Personal und Recht, Erika Tertilt die Bereiche Finanzen sowie IT und Digitalisierung.
Von Klitzing folgt Andreas Barthold in dessen Funktionen, der zum Jahresende in den Ruhestand getreten war. Barthold war mehr als 35 Jahre bei den Alexianern, darunter 18 Jahre in der Geschäftsführung. Er wird am 12. Februar mit einem Gottesdienst und anschließender Feier auf dem Alexianer-Campus in Münster-Amelsbüren verabschiedet.
Von Klitzing sagte, er wolle die christliche Identität des Unternehmens weiter nach innen und außen stärken: „Ich bin überzeugt, dass christliche Träger in einer kälter werdenden Gesellschaft wichtiger werden.“ Sie stünden für Kontinuität und Haltung sowie für einen respektvollen Umgang miteinander.
Ziel der Alexianer bleibe es, zu wachsen. Die Gruppe ist eines der größten konfessionellen Gesundheits- und Sozialwirtschafts-Unternehmen und bundesweit in fünf Verbünden, acht Bistümern und sechs Bundesländern tätig. Sie betreibt Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren sowie Einrichtungen der Senioren-, Eingliederungs- und Jugendhilfe und erwirtschaftete 2023 nach eigenen Angaben einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro. Zum Jahresbeginn übernahmen die Alexianer als jüngsten Zugang das St. Gertrauden-Krankenhaus in Berlin-Wilmersdorf.
Helgrid Marschke ist von Helios zur Johannesstift Diakonie gewechselt, für die sie von 1991 bis 2018 schon einmal tätig war, unter anderem als leitende Pflegefachkraft im Evangelischen Waldkrankenhaus Spandau. Seit dem 1. Januar ist die gebürtige Berlinerin Pflegedirektorin im Evangelischen Krankenhaus Hubertus, das ebenfalls zur Johannesstift Diakonie gehört. Sie folgt auf Petra Kurpik, die in den Ruhestand gegangen ist. Im Helios Klinikum Bad Saarow war Marschke seit 2021 als Pflegedirektorin und davor in verschiedenen Leitungspositionen beschäftigt. Das Evangelische Krankenhaus Hubertus in Berlin-Zehlendorf ist ein Grund- und Regelversorger mit 200 Betten, in dem jährlich etwa 6.500 Patienten stationär und 13.000 ambulant versorgt werden. Die Johannesstift Diakonie beschäftigt in der Region Berlin und Nordostdeutschland nach eigenen Angaben rund 10.800 Mitarbeitende.
Thomas Schlegel (51) wird neuer Direktor der Evangelischen Arbeitsstelle für missionarische Kirchenentwicklung und diakonische Profilbildung (midi). Der promovierte Theologe wurde einstimmig vom Kuratorium der Arbeitsstelle gewählt, die von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Diakonie Deutschland und der Arbeitsgemeinschaft Missionarische Dienste (AMD) getragen wird. Schlegel, der bislang im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg tätig ist, tritt seine neue Stelle in Berlin am 1. Juni 2025 an. Er folgt auf Klaus Douglass, der in den Ruhestand geht. Schlegel, geboren 1973 in Weimar, Er studierte in Jena und Pietermaritzburg (RSA) Theologie und Philologie und wurde mit einer Arbeit zu Karl Barths Theologiebegriff promoviert.
Wenke Rost hat ihr Amt als neue Pflegedirektorin des Flensburger St. Franziskus-Hospitals der Malteser übernommen. Sie ist Chefin von mehr als 500 Mitarbeitenden im pflegerischen Bereich und in den Funktionsdiensten der Klinik. In der Position ist sie auch gleichberechtigtes Mitglied im Krankenhausdirektorium und mitverantwortlich für die weitere Entwicklung des Krankenhauses. Das Akutkrankenhaus mit sieben Kliniken zählt rund 1.000 Beschäftigte. Rost arbeitet seit 2008 im St. Franziskus-Hospital, zunächst als Krankenschwester und Praxisanleiterin. Im August 2011 übernahm ihre erste Stationsleitung. Im Juni 2022 wurde sie zur Pflegedienstleiterin berufen und im Sommer 2023 zur stellvertretenden Pflegedirektorin. Neben der Fachweiterbildung „Leitung einer Pflegeeinheit“ hat Rost berufsbegleitend den Bachelor im Pflegemanagement und den Master im Management Gesundheitswesen absolviert.
Karl Poersch, seit Oktober Manager des Johanniter-Krankenhauses Stendal, übernimmt zusätzlich die Leitung des neu geschaffenenen Referats Pflegemanagement und -strategie für die Johanniter GmbH und ist hier Geschäftsführer Matthias Becker unterstellt. Poersch absolvierte in Duisburg die Ausbildung zum Krankenpfleger und die Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege. Seine erste Stelle als Pflegedienstleitung übernahm er in Krefeld. Es folgten 25 Jahre in der Pflegedirektion an verschiedenen Standorten. 2018 erwarb er erfolgreich seinen Master an der Universität Witten/Herdecke. Als Pflegemanager und -stratege wird Poersch eng mit dem Institute for Applied Innovation in Healthcare (ITAC) der Akkon Hochschule für Humanwissenschaften in Berlin zusammenarbeiten. Die Johanniter-Kliniken werden von der ITAC bei der Konzeption einer Pflegestrategie bis 2028 maßgeblich begleitet. Gemeinsam mit Christine Marx, die das Referat für Medizinmanagement und -strategie leitet, werde er sich für ein zukunftsorientiertes Netzwerk innerhalb der Johanniter einsetzen, teilte das Unternehmen mit.
Cornelia Sack ist seit dem 1. Januar Geschäftsführerin des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Wuppertal. Sie folgt auf Stefan Bertelsmann, der das Haus seit August 2024 interimsweise leitet und in die Konzernzentrale zurückkehrt. Sack war zuletzt als Geschäftsführerin im St. Josef Krankenhaus Essen-Werden sowie im Vorstand des Krankenhausverbands Essen tätig. Studiert hat sie BWL und Gesundheitsmanagement. Anschließend promovierte die gebürtige Kölnerin an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, wo sie in 16 Jahren verschiedene Aufgaben wahrnahm.
Dieter Hackler, Margit Hudelmaier und Heinz-Günter Dickel bleiben weitere fünf Jahre lang Vorstände der Conterganstiftung. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat sie für eine weitere Amtszeit bestellt. Hackler war von 2006 bis 2014 Leiter der Abteilung „Ältere Menschen“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und von 2008 bis 2014 Stiftungsratsvorsitzender der Conterganstiftung. Seit 2019 ist er Vorstandsvorsitzender der Conterganstiftung. Hudelmaier setzt sich als Betroffene seit vielen Jahren für Menschen mit Conterganschädigungen ein. Sie war von 1992 bis 2014 als Betroffenenvertreterin im Stiftungsrat tätig. Von 1992 bis 2014 war sie zudem Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter und ist seit 2015 Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung. Dickel war bis zum Ende seiner Erwerbstätigkeit 2021 als Leiter der Abteilung „Europäischer Sozialfonds und Nationale Zuwendungen“ im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben tätig. Seit 2021 ist er Mitglied im Vorstand der Conterganstiftung.
Florian Hoffmann (50) ist neuer Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Der Professor und Oberarzt der Kinder-Intensiv-Pflege-Station KIPS am Dr. von Haunerschen Kinderspital des LMU Klinikums in München und Leiter der Kindernotfallmedizin wird die Fachgesellschaft mit heute knapp 5.000 Mitgliedern die kommenden zwei Jahre führen.
Januar
14.1.-3.2.:
Online-Kurs „Endlich gute Besprechungen! - Meetingstrukturen, Meetingformate, Entscheidungsfindung und Besprechungskultur“
der Paritätischen Akademie Süd
Tel.: 0711/286976-10
15.1.:
Online-Fachveranstaltung „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg: Internationale Familienstreitigkeiten: Sorge- und Umgangsrechtskonflikte sowie Kindesentführungen mit Auslandsbezug“
der Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424
15.-23.1.:
Seminar „Mit EU-Geldern das eigene Profil stärken - Einführung in EU-Förderprogramme 2021-2027“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/2001700
16.-17.1. Berlin:
Seminar „Auffälligkeit oder Herausforderung? Besondere Kinder verstehen und begleiten“
der Paritätischen Akademie Berlin
Tel.: 030/2758282-14
27.-30.1. Freiburg:
Seminar „Moderations- und Leitungskompetenz für Konferenzen, Arbeitsteams und Projektgruppen“
der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbands
Tel.: 0761/2001700
30.1. Köln:
Seminar „Krisen erkennen und überwinden“
der Solidaris Unternehmensberatung
Tel.: 02203/8997-384
30.-31.1.:
Online-Veranstaltung „Social Media für kirchliche und diakonische Einrichtungen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
Februar
5.2. Münster:
Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
6.2. Münster:
Seminar „Strategisches Dienstplanmanagement in der stationären Altenhilfe - Nettopersonalberechnung, Arbeitsanalyse und Dienstplanung“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 02203/8997-519
12.-13.2. Fulda:
Training „In Führung gehen. Sich selbst und andere führen“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 03361/710 943
18.2.:
Online-Seminar „Achtsamkeit und Lebensphasen in der Personalverantwortung“
der Akademie für Kirche und Diakonie
Tel.: 0172/3012819
19.2.:
Webinar „Soziale Arbeit über Grenzen hinweg - Länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug unter besonderer Beachtung von Fällen von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen“
des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge
Tel.: 030/62980-424
26.2.:
Online-Seminar „Die flexible Stiftung - Zuwendungen richtig gestalten“
der Unternehmensberatung Solidaris
Tel.: 089/179005-27