sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

nach Bekanntwerden des großen Ausmaßes sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der evangelischen Kirche und der Diakonie werden Rufe nach mehr staatlichem Einfluss auf die Aufarbeitung laut. Gefordert wird ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene, das Institutionen in die Pflicht nimmt. Auch Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sprach im epd-Interview in diesem Zusammenhang von einem Rechtsanspruch der Betroffenen. Der SPD-Politiker Lars Castellucci dringt bei Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf die Umsetzung vereinbarter Vorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Irritationen gibt es über die Frage, ob die Landeskirchen dem Forscherteam ausreichend Daten geliefert haben.

In Arbeitslosenzentren finden Erwerbslose und andere Menschen in prekären Lebenslagen Unterstützung. Die Berater helfen bei der Jobsuche und bei Anträgen auf Sozialleistungen. Öffentliche Herabsetzungen von Arbeitslosen als „Drückeberger“ mache ihn fassungslos, sagt der Mönchengladbacher Zentrumsleiter Karl Sasserath.

Den Bahnhofsmissionen scheint das Personal auszugehen. Weil ehrenamtliche Helfer fehlen, muss etwa die Mission in Magdeburg ihre Öffnungszeiten reduzieren. In Dessau sieht es nicht besser aus. „Es läuft ins Leere, neue Mitarbeiter zu gewinnen“, sagt Leiterin Benita Lanfermann.

Kirchliche Arbeitgeber müssen Menschen mit Behinderung nicht zum Bewerbungsgespräch einladen. Die gesetzliche Pflicht, schwerbehinderte Stellenbewerber bei gleicher Eignung einzuladen, besteht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nur für öffentliche Arbeitgeber.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Thema

Kindesmissbrauch

Rufe nach mehr Einfluss des Staates bei Aufarbeitung von Missbrauch




Missbrauchsbetroffener Detlev Zander mit ForuM-Studie
epd-bild/Jens Schulze
Die Studie über das Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche lässt die Diskussion um die Rolle des Staates bei der Aufklärung aufflammen. Gefordert wird ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene, das Institutionen in die Pflicht nimmt.

Berlin (epd). Nach Bekanntwerden des großen Ausmaßes sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche auch in der evangelischen Kirche werden Rufe nach mehr staatlichem Einfluss auf die Aufarbeitung laut. „Eine staatliche Instanz kann helfen, allgemeinverbindliche Regeln und Standards zu setzen, an die sich die aufarbeitenden Institutionen halten müssen und deren Einhaltung überprüft werden kann“, sagte der CDU-Politiker Thomas Rachel am 26. Januar dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, forderte ein Recht der Betroffenen auf Aufarbeitung. Forderungen nach „Druck von außen“ kommen auch aus der Institution selbst.

Einheitliche Standards bei der Aufarbeitung

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch sagte dem epd, er werde sich dafür einsetzen, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz bald komme. Auch er sprach von einem Rechtsanspruch der Betroffenen auf Aufarbeitung.

Die Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dorothee Wüst, forderte einheitliche Standards bei der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche. „Es darf keine Rolle spielen für eine betroffene Person, ob sie aus Bayern stammt oder aus der Nordkirche“, sagte Wüst am Freitag in Hannover.

Ein von der EKD beauftragtes Forscherteam hatte am 25. Januar seine Erkenntnisse über sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie vorgestellt. Die sogenannte ForuM-Studie zeigt, dass das Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche größer ist als bislang angenommen. Für den Zeitraum von 1946 bis 2020 wurden mindestens 2.225 Betroffene und 1.259 mutmaßlichen Täter ermittelt, wobei aber längst nicht alle relevanten Akten eingesehen wurden und die Zahl deswegen wahrscheinlich deutlich höher liegt. Die Forscher hatten die Landeskirchen und diakonischen Verbände für mangelnde Zuarbeit kritisiert.

Appell an Ampel-Koalition

Die Missbrauchsbeauftragte Claus sagte: „Es muss klar sein, dass Aufarbeitung ein grundlegendes Recht von Betroffenen ist und dass die individuelle Position von Betroffenen in solchen Prozessen gestärkt wird.“ Sie wies auch nochmals darauf hin, dass die Ampel-Koalition versprochen habe, ihre Stelle gesetzlich zu verankern und Aufarbeitung zu stärken.

Rachel, der auch dem Rat der EKD angehört, verwies in dem Zusammenhang auf die bei Claus angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs. Deren Stärkung könne dazu beitragen, verbindlich Maßstäbe zur Aufarbeitung und Prävention für die verschiedenen Institutionen zu verankern, sagte der Sprecher für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Unionsbundestagsfraktion.

Typische Unprofessionalität

Der Theologe Reiner Anselm glaubt nicht, dass die evangelischen Kirchen die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt strategisch verschleppen wollen. Das Problem sei eher eine Unprofessionalität, die für die protestantischen Kirchen typisch sei, sagte der evangelische Theologe der Münchener Ludwig-Maximilians-Universität am 30. Januar im Deutschlandfunk. Man habe etwa in den Kirchenleitungen den Aufwand unterschätzt, den die Bereitstellung von Personalakten erfordert hätte.

Anselm sagte, die Rollen in den evangelischen Kirchen müssten besser getrennt werden. Künftig sollten Pfarrerinnen und Pfarrer klarer zwischen ihrem Beruf und Privatem unterscheiden. Eine Vermengung dieser Rollen habe sexualisierte Gewalt begünstigt. Außerdem sollten Seelsorge und Aufarbeitung nicht in einer Hand liegen.

Der Theologe argumentierte für eine stärkere staatliche Verantwortung für die Aufarbeitung. Man müsse sich fragen, ob in der Vergangenheit „das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht überdehnt worden ist“. Es dürfe nicht zu einer „Betroffenheitskultur, die in eine Handlungsstarre führt“, kommen, sagte Anselm: „Dass man immer betont, wie furchtbar das alles ist, und sich entschuldigt, aber nachher passiert eigentlich gar nichts mehr.“

Evangelische Landeskirchen kündigten weitere Aufklärung an. Der Berliner Bischof Christian Stäblein sagte, die Ergebnisse der jüngsten Studie könnten nur ein erster Schritt sein. Der rheinische Präses Thorsten Latzel verwies auf geplante Einzelstudien sowie eine regionale Aufarbeitungsstudie. In einer gemeinsamen Erklärung mit Claus hatte sich die evangelische Kirche zu weiteren Aufarbeitungsschritten verpflichtet. Die Landeskirchen wollen dabei in neun regionalen Verbünden zusammenarbeiten. „Das ganze Thema der sexualisierten Gewalt ist ein Marathon, kein Sprint“, erklärte der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns.

Corinna Buschow, Stefan Fuhr


Kindesmissbrauch

SPD-Abgeordneterer dringt bei Paus auf Regelungen gegen Missbrauch




Lars Castellucci
epd-bild/Thomas Lohnes

Berlin (epd). Nach der Studie über Missbrauch in der evangelischen Kirche dringt der SPD-Politiker Lars Castellucci bei Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) auf die Umsetzung vereinbarter Vorhaben zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. „Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken und die staatlichen Institutionen zu stärken“, schreibt Castellucci in einem Brief an Paus, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. „Bis heute warten wir auf eine entsprechende Initiative aus Ihrem Haus“, heißt es in dem Schreiben.

Es reiche nicht, wenn Politik bei jeder neuen Veröffentlichung nur immer die gleiche Betroffenheit äußere, betont der Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Insbesondere das Feld der Aufarbeitung dränge: „Betroffene und Täter versterben, Taten verjähren, Akten verschwinden.“

Kritik an mangelnder Transparenz

Castellucci widerspricht Paus' Einschätzung, dass Standards der Aufarbeitung ausreichend in der im Dezember zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten unterzeichneten Erklärung geregelt seien. „Weder inhaltlich noch zeitlich noch methodisch liegen verbindliche Standards vor“, schreibt Castellucci. Die Prozesse dauerten zu lang, die Ergebnisse seien nicht vergleichbar und „die dringend notwendigen nächsten Schritte intransparent“.

Castellucci fordert Paus dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte gesetzliche Grundlage für das Amt der Missbrauchsbeauftragten mit einer Berichtspflicht an den Bundestag anzugehen. Er fordert zudem unter anderem ein individuelles Recht auf einen Aufarbeitungsrahmen mit Akteneinsicht, Informationsrechten und Aufbewahrungsfristen sowie eine Stärkung und bessere Ausstattung der Aufarbeitungskommission, die bislang ehrenamtlich arbeitet. Für die Kommission fordert er ein Initiativrecht, „damit Aufarbeitung nicht in das Belieben von Organisationen gestellt bleibt“.

Der amtierende Vorsitzende des Innenausschusses spricht sich zudem für eine Dunkelfeldstudie aus, die das wahre Ausmaß sexualisierter Gewalt aufdecken soll, und eine Stärkung des Fonds Sexueller Missbrauch, über den Betroffene von Missbrauch in der Familie seit 2013 finanzielle Hilfe erhalten können. Auch für eine Gedenkveranstaltung im Bundestag unter Einbindung Betroffener spricht sich Castellucci aus. Am 25. Januar wurde die von der EKD beauftragte Studie vorgestellt, nach deren Ergebnis das Ausmaß von Missbrauch auch in der evangelischen Kirche größer ist als bislang angenommen.

Corinna Buschow


Kindesmissbrauch

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: "Wir müssen uns ändern"




Rüdiger Schuch
epd-bild/Hans Scherhaufer

Berlin (epd). Die am 25. Januar vorgestellte Studie über das Ausmaß sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie hat Erschütterung ausgelöst. „Wir müssen uns ändern“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch am 26. Januar dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im Interview kündigte er an, verbandliche Strukturen auf den Prüfstand zu stellen, die Transparenz bislang verhindern. Die Fragen stellte Corinna Buschow.

epd sozial: Die ForuM-Studie bescheinigt, dass es sexualisierte Gewalt nicht nur in speziellen, sondern allen Bereichen der evangelischen Kirche und Diakonie gegeben hat. Verändert das Ihr Bild von der eigenen Kirche?

Rüdiger Schuch: Nein, denn der Befund der Studie bestätigt meine Vermutung, dass wir es mit tief sitzenden kulturellen und strukturellen Problemen in Diakonie und Kirche zu tun haben. Hinzu kommt, dass unsere föderale Struktur eine systematische Aufarbeitung - auch von Akten - sehr erschwert. Dies gilt eins zu eins auch für die Diakonie. Die Studie zeigt überdeutlich: Wir müssen uns ändern. Ich bin den Betroffenen und den Forschenden der Studie sehr dankbar für die Hinweise, die sie uns dazu geben. Wir stehen in der Verantwortung,

epd: Die Studie gibt Empfehlungen, konkret etwa für die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle, die auch von Betroffenen gefordert wird. Wird es die geben?

Schuch: Ich unterstütze diesen Vorschlag. Betroffene müssen auch außerhalb von Kirche und Diakonie eine Stelle finden, bei der sie sich melden können. Wir wollen das. Wir werden mit dem Beteiligungsforum der EKD, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) und externen Fachleuten eine Lösung entwickeln - so schnell wie möglich. Aber es braucht noch viel mehr, auch den Druck von außen: Ich werde mich dafür einsetzen, dass das angekündigte staatliche Aufarbeitungsgesetz bald kommt. Es würde Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Aufarbeitung ihrer Fälle geben - und zwar nach einheitlichen und klar definierten Standards.

In der Gemeinsamen Erklärung von Kirche und Diakonie mit der UBSKM vom Dezember sind noch weitere Maßnahmen aufgeführt, wie die Bildung regionaler Aufarbeitungskommissionen mit unabhängigen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Justiz und öffentlicher Verwaltung, Betroffenen sowie Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirchen und der Diakonie. Die Expertinnen und Experten werden durch die jeweiligen Landesregierungen benannt. Das ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Schritt in Richtung einer standardisierten Aufarbeitung aller Fälle in Kirche und Diakonie.

epd: Das Forschungsteam hat kritisiert, dass anders als geplant nahezu in allen Landeskirchen und diakonischen Verbänden die Personalakten nicht eingesehen werden konnten. Was hat für den Bereich der Diakonie die Transparenz verhindert?

Schuch: Auch das müssen wir prüfen und ändern. Die ForuM-Untersuchung hat uns - mit den Worten des Studienleiters Martin Wazlawik - die Spitze der Spitze des Eisbergs aufgezeigt. Es gibt riesige Lücken in verschiedener Hinsicht. ForuM beleuchtet ja nur sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Was ist mit den Erwachsenen? Mit Menschen in Behinderten- und Alteneinrichtungen oder in Beratungsstellen? Die sind bisher nicht erfasst. Und genauso verhält es sich mit der Quellenlage. Wir werden alles dafür tun, dass den Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt. Daher müssen wir auch unsere verbandlichen Strukturen und Kulturen auf den Prüfstand stellen.



Kindesmissbrauch

Interview

Kirchenhistoriker: Sexualisierte Gewalt kann es in jeder Gemeinde geben




Kindesmissbrauch (Themenfoto)
epd-bild/Steffen Schellhorn
Sexualisierte Gewalt kann nach Aussage des Kirchenhistorikers Thomas Großbölting in allen evangelischen Gemeinden vorkommen. "Sowohl in den traditionellen als auch in den liberalen Tatkontexten machen sich die Missbrauchstäter die jeweiligen Strukturen zunutze", sagte der Mit-Autor der Missbrauchs-Studie für die EKD und der Diakonie.

Hamburg (epd). Der Hamburger Kirchenhistoriker Thomas Großbölting ist Mit-Autor der Missbrauchs-Studie für die Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie, die am 25. Januar veröffentlicht wurde. Darin macht Großbölting, der auch eine Aufarbeitungsstudie für das Bistum Münster geleitet hat, spezifische evangelische Risikofaktoren für Missbrauch aus - wie etwa das unklare Verhältnis zu Macht und Ämtern bei evangelischen Pfarrern oder das Selbstbild einer Kirche der Geschwisterlichkeit und demokratischer Mitbestimmung. Mit ihm sprach Franziska Hein.

epd sozial: Die ForuM-Studie spricht von Machtmissbrauch bei evangelischen Geistlichen, die zu Missbrauchstätern wurden. Warum gibt es keinen Unterschied, ob es sich beim Täter um einen geweihten Priester oder einen ordinierten lutherischen Pfarrer handelt?

Thomas Großbölting: Die Frage nach dem Warum ist immer schwierig. Zunächst ist die Beobachtung, wie parallel beide geistlichen Ämter als Risikofaktoren sind, für mich ein zentraler Befund. Bei allen Unterschieden scheinen mir die grundlegenden Mechanismen sehr ähnlich zu sein. Und das finde ich erstaunlich.

Seit der Aufdeckung des Missbrauchsskandals am Berliner Canisiuskolleg 2010 sprechen wir über spezifische Risikofaktoren in der katholischen Kirche für sexualisierte Gewalt: Zölibat, Klerikalismus, eine absolute Überhöhung des Priesters als heiliger Mann. Und ich bin davon überzeugt, dass das die besonderen Risikofaktoren im Katholischen sind. Und trotzdem ändern diese Besonderheiten nichts daran, dass wir auch auf der evangelischen Seite eine ebenso große und im Tatfall dann fatale Pastoralmacht haben. Der Geistliche - in der Regel ein Mann -, der zum Täter wird, tritt als religiöser Experte auf. Dieses Expertenwissen, man kann auch sagen, diese besondere Beziehung zum Transzendenten nutzt er für sich so aus, dass er die Gottesliebe der Gläubigen auf sich lenkt. Damit erwirbt er Macht, die er wiederum dafür einsetzt, um sexualisierte Gewalt zu verüben.

epd: Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

Großbölting: Bei der Aufarbeitung und der Prävention muss man schon auf die jeweils spezifischen Risikofaktoren schauen. Im Protestantischen scheint die formale Weihe nicht der ausschlaggebende Punkt zu sein, sondern eher die Einbindung in die Institution und die besondere Herausgehobenheit des Pfarrers. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die besonders fromm und gläubig sind, denen die Frage nach Gott besonders wichtig ist, sind auch besonders gefährdet. Auf sie hat der Missbrauchstäter Zugriff als religiöser Experte, durch seine besondere Gottesverbundenheit und mit seiner besonderen Stellung in der Kirche.

epd: Sind die verschiedenen Frömmigkeitsstile in der evangelischen Kirche ein Faktor für Missbrauch?

Großbölting: Nein. Sexualisierte Gewalt kommt in allen Gemeinden vor - sowohl in der liberalen Gemeinde der 60er, 70er, 80er Jahre als auch in der eher traditionellen lutherischen Gemeinde der 50er und 60er Jahre, in den Freikirchen oder in den pietistischen Gemeinschaften. Sowohl in den traditionellen als auch in den liberalen Tatkontexten machen sich die Missbrauchstäter die jeweiligen Strukturen zunutze.

epd: Bei der Vorstellung der ForuM-Studie haben Sie gesagt, für Sie seien die Ergebnisse eine Anfrage an den Protestantismus, der die individuelle Verantwortung der Gläubigen ins Zentrum gerückt hat.

Großbölting: Die Kirchen der Reformation entstehen aus dem Impuls, die Freiheit des Christenmenschen zu betonen und den oder die Einzelne aus der Hierarchie der Kirche und aus den besonderen Gehorsamsstrukturen der alten Kirche zu befreien. Das wäre auch ein „Rezept“ gegen Machtmissbrauch in pastoralen Zusammenhängen, damit der Geistliche sich durch seine Stellung nicht überhöhen kann und nicht diese Abhängigkeiten schafft.

Das scheint in der protestantischen Kirche aber ebenso wenig zu greifen wie die weitgehende Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kirche. Auch im Protestantischen ist es so, dass zu einem sehr hohen Prozentsatz Männer als Missbrauchstäter in Erscheinung treten, seien es Geistliche oder andere Mitarbeiter. Der Kulturwandel in der Gleichstellung von Frauen und Männern schlägt somit nicht wirklich durch. Und daraus ergeben sich Anfragen an die Kirche insgesamt oder auch an die Landeskirchen, denen sie sich meines Erachtens stellen müssen.

Bislang, so mein Eindruck, wird viel über Schutzkonzepte gesprochen, ohne dabei die spezifische Konstellation von Macht in den Blick zu nehmen. Die Schutzkonzepte sind so allgemein, dass sie auch in jedem Großunternehmen oder an der Universität greifen könnten. Das Spezifische im Kirchenkontext aber scheint mir zu sein, dass dieses ungleiche Machtverhältnis im Kern durch ein besonderes Sprechen über Gott und durch eine besondere Organisierung des Lebens in dieser Glaubensgemeinschaft entstehen. Den religiösen Kern dieser Machtimbalance muss man treffen, um Prävention zu betreiben.

epd: Verhindert die Idee des Familiären, wie sie in der Studie als spezifisch evangelisch beschrieben wird, dass man überhaupt über Macht spricht?

Großbölting: Ja, man spricht nicht oder wenigstens zu wenig über Macht, Machtstrukturen und eventuell auch Machtmissbrauch. Es gibt eine Machtvergessenheit. Das vorherrschende Ideal der Geschwisterlichkeit, der Partizipation, der Demokratie verhindert, dass es klare Strukturen gibt, sowohl für die Aufarbeitung als auch für den Umgang mit Betroffenen, die versuchen, ihre Erfahrungen zu berichten. Auch wenn die Synodalstrukturen wie auch die Partizipationsmöglichkeiten natürlich eine große Chance des Protestantismus sind, dürfen sich diese nicht mit dem Fehlen von Verantwortlichkeiten und fachlicher Kontrolle verbinden.

epd: In Ihren Fallstudien zeigt sich, dass es durchaus schon ein Wissen im Tatumfeld gab. Warum wurde Missbrauch dennoch nicht verhindert?

Großbölting: Es gab in vielen Fällen ein bewusst implizites Wissen in den Gemeinden. In der Alltagssituation ist das leicht zu erklären. Implizites Wissen bedeutet, dass Menschen in der Regel zwar ahnen, was passiert, dass sie Gerüchte hören, aber ihnen diese Uneindeutigkeit den Mut nimmt, ihre Beobachtungen öffentlich zu machen. Das Weggucken wird befördert durch den Wunsch, die Geschwisterlichkeit in der Glaubensgemeinschaft nicht zu stören.

Was man auch am Umgang mit den Betroffenen spüren kann. Auf der einen Seite gab es Betroffene, die die Sprache der Kirche sprechen und die auch den Anspruch auf Vergebung, der oftmals mitschwang, dann bedienen wollten. Letztlich ging es in vielen Gemeinden darum, dass die Gemeinschaft wiederhergestellt wird, auf die man so angewiesen ist. Auf der anderen Seite gab es Betroffene, die diesen Weg nicht mitgehen und die das ihnen widerfahrene Unrecht nicht mit Vergebung beenden wollten. Diese wurden dann aus der Gemeinschaft ausgegrenzt. Diese fehlende Konfliktkultur leistet dem Verüben von Missbrauchstaten und auch ihrer späteren Aufarbeitung Vorschub.

epd: Was ist Ihr Eindruck, wie die Kirchenbasis heute mit Missbrauch umgeht?

Großbölting: Nach meiner Beobachtung gibt es in der evangelischen Kirche jenseits der etablierten Strukturen, also dem Beteiligungsforum, den Landeskirchenämtern, dem Rat der EKD, wenig Auseinandersetzung. In der katholischen Kirche in Deutschland gibt es Laien-Bewegungen wie „Wir sind Kirche“, „Maria 2.0“, die katholische Jugend und das Zentralkomitee der Katholiken. Ich will nicht sagen, dass es in der katholischen Kirche eine große Oppositionsbewegung gibt, das wäre übertrieben. Aber Gruppen und Verbände üben durchaus Druck aus, dass etwas passiert und benennen sehr klar die Bremser von Reformen.

epd: Glauben Sie, dass Reformgegner in der katholischen Kirche nun auf die Protestanten zeigen und sagen können, Reformen für mehr Macht- und Gewaltenteilung brächten nichts?

Großbölting: Ich kann mir vorstellen, dass es solche Argumentationen gibt. Ich halte sie für grundfalsch. Es geht immer um pastorale Macht von Geistlichen gegenüber den Gläubigen. Keine der beiden großen Konfessionskirchen kann mit dem Finger auf die jeweils andere zeigen und sagen: „Ich muss mich nicht ändern, weil es beim anderen ja auch passiert.“ Angemessener wäre es meines Erachtens, dass sich die Verantwortlichen im Katholischen ebenso wie im Protestantischen gemeinsam dafür schämen, was in ihren jeweiligen Institutionen passiert ist. Wenn sie miteinander konkurrieren wollen, dann positiv in der Frage, wie das Ziel der Christusnachfolge wohl am besten zu erreichen wäre.



Kindesmissbrauch

EKD: Sichten von Personalakten für Missbrauchs-Studie war vereinbart



Nach der Veröffentlichung der evangelischen Missbrauchs-Studie weisen einzelne Landeskirchen den Vorwurf zurück, unvollständige Daten geliefert zu haben. Zur Klarstellung veröffentlicht die EKD nun Details aus dem Vertrag mit den Wissenschaftlern.

Frankfurt a.M. (epd). Die Sichtung von kirchlichen Personalakten für die Missbrauchs-Studie in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie war vertraglich mit dem Forscherteam vereinbart. Das stellte die EKD am 31. Januar auf ihrer Internetseite klar, nachdem sich vereinzelt evangelische Landeskirchen nach der Veröffentlichung der Studie über die Aussagen des Forscherteams beschwert hatten, die Landeskirchen hätten nicht alle ursprünglich benötigten Daten zu Fallzahlen erhoben.

Eingeschränkte Datenlage

So hatte etwa der bayerische Landesbischof Christian Kopp am 30. Januar vor Journalisten gesagt, seine Landeskirche habe vor Veröffentlichung der Studie keine Kenntnis davon gehabt, dass alle Personalakten gesichtet werden sollten. Zuvor hatte er erklärt, wegen der schieren Menge habe man weder zeitlich noch personell die Kapazitäten dazu gehabt. Der Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Christoph Pistorius, hatte dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagt, es gebe eine „Differenz zwischen der Darstellung der Forschenden und dem, was man tatsächlich beigetragen“ habe.

Ein unabhängiges, interdisziplinäres Forschungsteam hatte am 25. Januar an der Hochschule Hannover die Studie vorgestellt. Ein Teilprojekt der Studie hatte Kennzahlen zur Häufigkeit von Missbrauch in den 20 evangelischen Landeskirchen und 17 Diakonie-Landesverbänden erhoben. Die Forscher fanden 2.225 Betroffene und 1.259 Beschuldigte in den Daten, die ihnen zur Verfügung standen, gehen aber wegen der eingeschränkten Datenlage von einer weitaus höheren Fallzahl aus. Kritik übten sie an den Landeskirchen, die statt der ursprünglich vertraglich vereinbarten stichprobenartigen Durchsicht von Personalakten letztlich bis auf eine Landeskirche nur Daten aus Disziplinarakten und zu bereits bekannten Fällen bereitgestellt hatten.

Nach Darstellung der EKD war die Unterstützung für die Studie im September 2020 von den leitenden Geistlichen der Landeskirchen beschlossen worden. Das eingereichte Forschungsdesign habe ein Screening von Personalakten in einer Stichprobe von Landeskirchen vorgesehen, die auf Basis einer vorgeschalteten Exploration und Datenerhebung in den Landeskirchen geschehen sollte. Bei der Datenerhebung kam es letztlich zu einer Verzögerung. Daraufhin hätten die Forscher des Teilprojekts zusammen mit den zuständigen Gremien in der EKD eine Nacherhebung festgelegt, was auch an alle Landeskirchen kommuniziert worden sei.

Noch einige Arbeit für Landeskirchen

Wegen der Verzögerung schlugen die Forschenden im Juni 2022 dann ein neues Vorgehen vor, das statt des stichprobenartigen Screenings von Personalakten ein Screening der Disziplinarakten von Pfarrern in allen Landeskirchen vorsah. Auf dieser Basis wurden die Kennzahlen schließlich errechnet. Mit einer Landeskirche, der Evangelisch-Reformierten Kirche, vereinbarte das Teilprojekt als Modellprojekt auch ein Screening der Personalakten von Pfarrern, um Anhaltspunkte dafür zu finden, wie sich eine komplette Sichtung auf die Fallzahlen auswirken könnte.

Der Leiter des unabhängigen Forschungsverbunds ForuM, Martin Wazlawik, sagt der Wochenzeitung „Die Zeit“ (1. Februar), diese Datenbasis sei „nicht die Traumvorstellung von Wissenschaft“. Die Zahlen beschrieben noch nicht das Gesamtausmaß sexualisierter Gewalt: „Was wir in der ForuM-Studie gemacht haben, ist ein Anfang, hinter dem ein Doppelpunkt steht. Es kommt noch einiges an Arbeit auf die Landeskirchen und die EKD zu, um den Raum hinter diesem Doppelpunkt zu füllen.“

Der Sprecher der Betroffenen sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche, Detlev Zander, kritisierte die Beschwerden aus den Landeskirchen. „Die Diskussionen über Akten, Zahlen und wer die besseren Konzepte zur Aufklärung und Aufarbeitung in den Landeskirchen hat, sind unprofessionell und für viele Betroffene erneut verletzend“, schrieb er bei Facebook. Die öffentliche Diskussion von einigen leitenden Kirchenvertretern rund um die Missbrauchs-Studie stelle alles in den Schatten, was er sich habe vorstellen können.

Nils Sandrisser, Franziska Hein



sozial-Politik

Erwerbslosigkeit

Von wegen "Drückeberger"




Arbeitslosenzentren helfen bei Anträgen an die Behörden.
epd-bild/Heike Lyding
Hier finden Erwerbslose und andere Menschen in prekären Lebenslagen Unterstützung: in Arbeitslosenzentren. Oft sind sie kirchlich getragen. Die Berater helfen bei der Jobsuche und bei Anträgen auf Sozialleistungen. Der Bedarf wächst.

Frankfurt a. M. (epd). Sein Rücken schmerzt seit Jahren. Nicht ständig. „Aber immer wieder“, sagt Stjepan Andric (Name geändert). Wegen seiner gesundheitlichen Probleme ist der 61 Jahre alte gelernte Steinbildhauer aus Mönchengladbach seit mehr als fünf Jahren fast ununterbrochen arbeitslos.

Nun hat Andric endlich wieder eine berufliche Perspektive: „Vor wenigen Tagen begann ich einen Kurs zum Pflegehelfer.“ Er hofft, diesen Job trotz seines schmerzenden Rückens bis zur Rente ausüben zu können. Hinter ihm liegen harte Jahre. Immer mit dem Geld knapp zu sein, sei frustrierend. Vor wenigen Monaten ging sein Kühlschrank kaputt. Vom Jobcenter habe er kein Geld für ein neues Gerät bekommen. „Eine Freundin schenkte mir schließlich einen gebrauchten.“

Unpassende Jobangebote

Im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach erfuhr Andric viel Hilfe. Hier fand er Betroffene zum Austausch, konnte seinen Frust ablassen. Zum Beispiel darüber, dass ihm ständig unpassende Jobangebote gemacht worden seien. „Die Jobcenter gehen, wenn sie Angebote machen, prinzipiell von der letzten Arbeitsstelle aus - ganz egal, wie krank man seither ist“, schildert der Mönchengladbacher, der als Kind mit seinen Eltern aus Kroatien kam.

Andric gehört zu der wachsenden Gruppe von Menschen, die in Arbeitslosenzentren nach Unterstützung und Begegnungsmöglichkeiten suchen. Im Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach wuchs die Nachfrage in den vergangenen Jahren deutlich. So fanden im Jahr 2019 fast 600 Beratungen statt. „2023 sind wir auf über 3.000 Beratungskontakte gekommen“, sagt Einrichtungsleiter Karl Sasserath.

Das Mönchengladbacher Angebot leistet Sozialberatung. „Ein aktuelles Thema ist der Anstieg der Heiz- und Stromkosten“, berichtet Julian Strzalla. Häufig stellten Bezieher des Bürgergeldes Fragen zu Vermögensfreibeträgen und Erstattung der Unterkunftskosten. „Nach einjährigem Bezug von Bürgergeld verringert sich der Vermögensfreibetrag der ersten Person im Haushalt von 40.000 auf 15.000 Euro“, erklärt der Sozialberater.

Außerdem kann man sich im Arbeitslosenzentrum einfach treffen. Austausch, betont Andric, sei unglaublich wichtig: „Nur weil ich einen großen Bekanntenkreis habe und wir uns gegenseitig helfen, komme ich mit dem wenigen Geld, das ich erhalte, einigermaßen aus.“

„Die schwächste Gruppe der Gesellschaft“

Bei seinen Klienten handelt es sich laut Einrichtungsleiter Sasserath „um die schwächste Gruppe der Gesellschaft“. Wie diese Personen manchmal öffentlich diskreditiert würden, mache ihn fassungslos. Etwa wenn die Rede davon sei, dass Bürgergeldempfänger nicht arbeiten wollten und „Drückeberger“ seien.

Realität sei vielmehr, dass sich viele Menschen in fragilen Lebenssituationen abschufteten, ohne zu lamentieren. Sasserath denkt da zum Beispiel an eine Klientin aus Nigeria, die drei schulpflichtige Kinder großziehe und obendrein drei Jobs mache.

Wer den guten Willen von Arbeitslosen infrage stelle, sei schnell bei der Überlegung, ob es Arbeitslosenzentren überhaupt brauche, sagt Sasserath. Dabei seien sie notwendiger denn je. Nicht zuletzt wegen des starken Zuzugs von Flüchtlingen: „Gerade sie sind einer unvorstellbaren Bürokratie unterworfen.“

Wirtschaftsforscher rechnen damit, dass die Zahl der Arbeitslosen 2024 steigt. In einer Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung heißt es: „Die Arbeitslosenzahl wird im Jahresdurchschnitt 2024 um rund 240.000 Personen zunehmen.“

„Kraftlose deutsche Konjunktur“

Die Arbeitslosenquote könnte von durchschnittlich 5,7 Prozent im Jahr 2023 auf 6,2 Prozent in diesem Jahr klettern. Insgesamt würden 2024 rund 2,9 Millionen Männer und Frauen erwerbslos sein. Grund sei die „kraftlose deutsche Konjunktur“, sagen die Forscher.

Hans-Peter Sokoll vom Ökumenischen Arbeitslosenzentrum in Krefeld kennt Dutzende Menschen, die ihre Familie trotz Arbeit kaum durchbringen. Sie fahren für niedrige Gehälter Pakete aus oder jobben zum Mindestlohn als Reinigungskraft.

Das Krefelder Team macht jährlich rund 3.000 Beratungen. Sokoll sagt: „Mehr schaffen wir nicht.“ Die Einrichtung habe 1,6 Personalstellen. „Es werden nicht mehr, obwohl die Problemlagen größer werden.“

An jedem Montag und Mittwoch kann jeder Hilfesuchende von 8 bis 11.30 Uhr in die Offene Sprechstunde kommen. Das Angebot werde rege genutzt. „Es kommen bis zu 30 Leute, das ist eigentlich zu viel.“ Ebenso wie Karl Sasserath erlebt Hans-Peter Sokoll die Not von Menschen, die vergebens nach einem Job mit einem auskömmlichen Einkommen suchen. Auch er beklagt „öffentliche Diffamierungen“ von Hilfeempfängern.

Komplizierte Antragstellung

Langzeitarbeitslose finden manchmal auf dem sogenannten „Sozialen Arbeitsmarkt“ einen Job. Bei diesem arbeitsmarktpolitischen Instrument erhalten Unternehmen einen staatlichen Zuschuss, wenn sie einen Langzeitarbeitslosen einstellen. Allerdings läuft die Förderung nach fünf Jahren aus. Dann ist Schluss.

„Für die Menschen, die auf dieser Basis bei uns arbeiten, bemühen wir uns gerade um eine Anschlussfinanzierung“, berichtet Thomas Johannes, Geschäftsführer des Würzburger Sozialunternehmens „Brauchbar gGmbH“. Die von der Würzburger Diakonie und der evangelisch-lutherischen Gesamtkirchengemeinde getragene Gesellschaft betreibt Sozialkaufhäuser und das Arbeitslosenzentrum „Würzburger Arbeitslosentreff (WAT)“.

Auch im WAT verdoppelte sich laut Einrichtungsleiter Jochen Widmann die Zahl der Klientinnen und Klienten zwischen 2019 und 2023. Letztes Jahr kamen 700 Klienten, 2019 waren es 365 gewesen. Widmann hat es häufig mit Menschen zu tun, die in ihrem Job so wenig verdienen, dass sie Anspruch haben auf Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen hilft er bei der oftmals komplizierten Antragstellung.

Pat Christ


Erwerbslosigkeit

Das aktuelle Stichwort: Arbeitslosenzentrum



Frankfurt a. M. (epd). Arbeitslosenzentren werden in der Regel von Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden getragen. Finanziert werden sie durch kommunale oder Landesmittel, durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), aus kirchlichen Mitteln oder über Spenden.

Je nachdem, wie vielfältig das Angebot ist, fließen unterschiedliche Gelder. Das Arbeitslosenzentrum in Mönchengladbach zum Beispiel erhält vom Land Nordrhein-Westfalen sowie vom ESF finanzielle Mittel, um die Beratungsstelle zu finanzieren. Die Sozialberatung im Zentrum finanziert die Stadt. Der Mittagstisch im Arbeitslosenzentrum ist spendenfinanziert.

Zuwendungen von den Kirchen

Das Ökumenische Arbeitslosenzentrum Krefeld erhält Zuwendungen von der katholischen und der evangelischen Kirche. Außerdem wird es vom Land Nordrhein-Westfalen sowie vom Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Im Bundesland Baden-Württemberg fördert das Wirtschaftsministerium seit mehr als einem Jahrzehnt zwölf Arbeitslosenberatungszentren. 636.000 Euro nahm das Ministerium 2023 dafür in die Hand. Jedes Arbeitslosenberatungszentrum im Land wird außerdem mit mindestens 8.000 Euro von der jeweiligen Kommune unterstützt.



Frauen

Bundesjustizminister hat rechtliche Zweifel an EU-Gewaltschutz-Richtlinie




Gewalt gegen Frauen (Themenfoto)
epd-bild/Detlef Heese
Die Bundesregierung macht rechtliche Bedenken geltend gegen eine geplante EU-Richtlinie für alle Mitgliedsländer zum besseren Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt. Prominente Frauen fordern von Justizminister Buschmann, die Blockade aufzugeben.

Berlin (epd). Im Konflikt um eine geplante EU-Richtlinie zur Stärkung von Frauen gegen Männergewalt ist die Bundesregierung nicht ganz einig. Justizminister Marco Buschmann (FDP) begründete am 29. Januar seine ablehnende Haltung zu Teilen der Richtlinie mit rechtlichen Bedenken. Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) warnte am 30. Januar, die EU-Richtlinie dürfe nicht scheitern.

Tatbestand der Vergewaltigung

In einer Erklärung des Justizministeriums heißt es, dass die EU-Institutionen nicht über die notwendige Rechtsgrundlage verfügten, den Tatbestand der Vergewaltigung anders zu definieren, als dies in Deutschland und einigen anderen EU-Ländern der Fall ist. Deshalb setze sich die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen dafür ein, „dass die fragliche Bestimmung aus dem Entwurf der Richtlinie gestrichen wird“. Das Justizministerium betonte, in den anderen Punkten unterstütze Deutschland die geplante Richtlinie und auch die Absicht der belgischen Ratspräsidentschaft, sie noch vor den Europa-Wahlen im Juni zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Buschmann reagierte damit auf einen Offenen Brief von 100 prominenten Frauen, die ihn auffordern, seine Blockade-Haltung aufzugeben. Die Initiatorin des offenen Briefs ist Kristina Lunz vom Centre for Feminist Foreign Policy, einer Forschungs- und Beratungsorganisation für feministische Außenpolitik. Die beiden Erstunterzeichnerinnen sind Luisa Neubauer von Fridays for Future und die deutsche Journalistin und Filmemacherin Düzen Tekkal. Die Autorinnen warnen, dass am Streit über den Vergewaltigungstatbestand die ganze EU-Richtlinie scheitern könnte - und damit die erste umfassende Initiative in der EU für einen besseren Schutz von Frauen vor männlicher Gewalt.

Erleichterter Zugang zur Justiz

Im Kern geht es in dem Konflikt darum, dass der Entwurf der EU-Richtlinie die sogenannte „Ja ist Ja“-Definition zugrunde legt, während im deutschen Strafrecht die „Nein ist Nein“-Variante gilt. Danach handelt es sich um eine Vergewaltigung, wenn die Frau Nein sagt, während bei „Ja ist Ja“ der Vergewaltigungstatbestand erfüllt ist, wenn kein Einvernehmen vorhanden ist.

Der Richtlinienentwurf umfasst aber weit mehr als die weitergehende Definition des Tatbestandes einer Vergewaltigung, die dann EU-weit gelten würde. So soll der strafrechtliche Umgang mit Cyberkriminalität gegen Frauen vereinheitlicht werden. Genitalverstümmelung würde EU-weit ein Straftatbestand. Geplant sind auch einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer sowie Regeln, die angegriffenen Frauen den Zugang zur Justiz erleichtern würden.

Ein historischer Schritt

In ihrem offenen Brief an Buschmann warnen die Autorinnen, Deutschland bringe mit seinen Bedenken die komplette EU-Richtlinie in Gefahr und stehe einem besseren Schutz von Millionen von Frauen im Wege. Im Schnitt habe jede zweite Frau in der EU sexuelle Belästigung erfahren und jede dritte sexualisierte oder körperliche Gewalt. Es gehe darum, in allen EU-Staaten Frauen besser vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Dies sei ein historischer Schritt, der nicht scheitern dürfe.

Frauenministerin Paus äußerte sich ähnlich. Sie sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), sie setze sich für eine starke EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen ein. Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt würden in ihren Rechten und im Zugang zur Justiz erheblich gestärkt, erklärte Paus: „Dieses Ziel müssen wir erreichen. Die Richtlinie darf nicht scheitern. Das wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt.“ Die geplanten Verbesserungen schützten Frauen konkret und wirksam.

Zu den laufenden Verhandlungen sagte Paus, aufgrund der unterschiedlichen verfassungsrechtlichen Ausgangspositionen und Rechtsauffassungen sei noch kein Durchbruch gelungen. Deutschland sei aber intensiv und kompromissbereit in den Verhandlungen engagiert, damit dies gelinge.

Bettina Markmeyer


Flüchtlinge

Länder regeln Vergabeverfahren für Bezahlkarte für Asylbewerber




Flüchtlinge auf dem Weg zur Aufnahmestelle
epd-bild/Detlef Heese
Fast alle Länder haben sich auf ein Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Hessens Ministerpräsident Rhein (CDU) und die FDP sehen in der Karte einen Schritt zu weniger Migration. Kritik kommt von Flüchtlingsverbänden.

Wiesbaden, Berlin (epd). Insgesamt 14 von 16 Bundesländern haben sich auf ein gemeinsames Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte für Asylsuchende verständigt. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen einen Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf dieser Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten können, wie die hessische Staatskanzlei am 31. Januar in Wiesbaden mitteilte.

Karte ohne Kontobindung

Mit der Bezahlkarte werde der Verwaltungsaufwand in den Kommunen gesenkt und „die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen“, unterbunden, sagte der hessische Regierungschef und Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Boris Rhein (CDU). Bayern und Mecklenburg-Vorpommern würden bei der Vergabe eigene Wege gehen, wollten aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.

Die Karte soll ohne Kontobindung sein. In welcher Höhe Leistungen dann noch in Bargeld ausgezahlt werden, soll jedes Land selbst entscheiden können. Auch mögliche Zusatzfunktionen der Karte seien Ländersache. „Nicht vorgesehen sind ein Einsatz im Ausland, Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland.“

Angestrebt sei, bis zum Sommer den Dienstleister für die Bezahlkarte zu finden. Der Bund habe sich bereit erklärt, „alle notwendigen bundesrechtlichen Änderungen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen“, erklärte die Staatskanzlei Hessen. Die Bezahlkarte sei ein wichtiger Schritt, „Anreize für illegale Migration nach Deutschland“ zu senken.

Bargeld nur noch in Ausnahmefällen

Der Deutsche Landkreistag begrüßte die Einigung der Länder. „Wir unterstützen die bundesweite Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber. Das muss schnell kommen“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND). „Wichtig ist, dass die verschiedenen Vorhaben insgesamt ein Gesamtsystem bilden und überall dieselben Mindeststandards gelten.“

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Konstantin Kuhle, sagte, wenn Bargeld nur noch in Ausnahmefällen an Asylbewerber ausgegeben werde, verhindere das Fehlanreize für irreguläre Migration. „Deswegen ist es gut, wenn die Bundesländer die Asylbewerberleistungen nun möglichst schnell auf Bezahlkarten umstellen.“

„Diskriminierungsprogramm verabredet“

Dem widersprach der Migrationsforscher Herbert Brücker. Die Einführung einer Bezahlkarte werde nicht dazu führen, dass Asylantragszahlen reduziert oder Rücküberweisungen in die Herkunftsländer verhindert werden. „Die Effekte, die man sich erhofft, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten“, sagte der Migrationsexperte vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Es gibt so gut wie keine belastbaren Erkenntnisse dazu, dass die Höhe der Leistungen für Asylbewerber die Zahl der Asylanträge beeinflusst.“

„Die Bezahlkarte soll abschrecken. Das haben Politiker von Union und SPD immer wieder betont“, kritisierte Linken-Parteichefin Janine Wissler. Auch „Pro Asyl“ erneuerte seine Kritik an der Bezahlkarte. „Bund und Länder haben mit der Einigung zur Bezahlkarte ein Diskriminierungsprogramm verabredet“, sagte Referentin Andrea Kothen. Die Sprecherin der Berliner Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Diakonie-Vorständin Andrea Asch, erklärte, eine Bezahlkarte erschwere die eigenständige Lebensgestaltung für Asylbewerber.

Christopher Hechler, Dirk Baas


Sozialarbeit

Gastbeitrag

Soziale Arbeit am Ende




Nikolaus Meyer
epd-bild/Julia Sidorenkova/Hochschule Fulda
Ob Kitas, Jugendhilfe oder Behindertenhilfe: Es herrscht Fachkräftemangel. Es brauche dringend eine Strategie, das Problem in den Griff zu bekommen, schreibt der Fuldaer Hochschulprofessor Nikolaus Meyer im Gastbeitrag für epd sozial.

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt deutschlandweit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Kraft. Die Ganztagsbildung, seit gut 20 Jahren vorangetrieben, ist aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sicht begrüßenswert, nicht jedoch aus Sicht der Sozialen Arbeit. Denn schon jetzt ist der Personalmangel in Kindertagesstätten so hoch, dass viele Einrichtungen verkürzte Öffnungszeiten anbieten müssen. Studien der Bertelsmann Stiftung zeigen zudem: Von den notwendigen Personalressourcen für eine fachwissenschaftlich begründete Begleitung von Kindern sind wir weit entfernt.

Die Personalnot beschränkt sich längst nicht mehr nur auf Kindertagesstätten. Die Lage in der gesamten Sozialen Arbeit ist prekär, wie eine Studie des Deutschen Instituts der Wirtschaft zeigt. Bundesweit steht das System Soziale Arbeit mit Angeboten von der Pränatal-Beratung, den frühen Hilfen nach der Geburt, der Schulsozialarbeit über die den Jugendhäusern bis zu den stationären Einrichtungen der Jugendhilfe vor dem Kollaps. Es „verträgt“ die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zum jetzigen Zeitpunkt nicht, denn das Personal ist am Limit.

Komplexe Problemlagen

Bereits vor der Corona-Pandemie herrschte Personalmangel aufgrund des fehlenden Aufbaus von Ausbildungskapazitäten zwischen Mitte der 1990er und Mitte der 2000er Jahre. Die zu kleine Zahl an Fachkräften trifft nun nach der Corona-Pandemie auf mehr Unterstützung suchende Nutzer und komplexere Problemlagen bei den bereits bekannten Nutzern.

Im Ergebnis stehen die Beschäftigten vor erheblichen Herausforderungen: Neue Beschäftigte können nur unzureichend eingearbeitet werden. Damit verändern sich die Abläufe und Verfahren, was neue Unzufriedenheit und verschlechterte Arbeitsergebnisse bringt. In einigen Bereichen wie den Inobhutnahmestellen für Kinder und Jugendliche, die vom Jugendamt aus ihren Familien herausgenommen wurden, hat in den vergangenen zwölf Monaten die Hälfte der Teams die jeweiligen Einrichtungen verlassen. Neue Mitarbeitende werden aufgrund der herausfordernden Arbeitsbedingungen, wie Schichtdienst oder Arbeit mit psychisch belasteten Nutzern, gar nicht erst gefunden.

In jedem dieser Fälle steigt die Belastung bei den verbliebenen Mitarbeitenden und damit das Risiko, an Burnout zu erkranken. Unsere bundesweiten Studien zeigen, dass über 62 Prozent der Beschäftigten in nahezu allen Bereichen der Sozialen Arbeit häufig oder sehr häufig an der Belastungsgrenze arbeiten. Über 42 Prozent der Beschäftigten müssen regelmäßig auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen verzichten, gehen krank zur Arbeit (45 Prozent) oder leisten wiederkehrend Überstunden und Mehrarbeit (80 Prozent), um die Nutzer weiter zu unterstützen und keine neuen Schwierigkeiten entstehen zu lassen.

Berufliche Erschöpfung

Gerade Beziehungsabbrüche, das zeigt sich in Untersuchungen zu den sogenannten Systemsprengern, verschärfen häufig die Problemlagen bei den Nutzern der Sozialen Arbeit. Das heißt nichts anderes, als dass das System Soziale Arbeit aktuell nur durch die Mehrarbeit der Beschäftigten nicht vollständig zusammenbricht. In der Folge ist die berufliche Erschöpfung hoch. Mehr als 77 Prozent der Beschäftigten wollen unter den aktuellen Bedingungen nicht bis zum Renteneintritt in der Sozialen Arbeit arbeiten. Gleichzeitig zeigt sich in unseren Studien eine Zunahme an psychischer wie physischer Gewalt zwischen Nutzern und Beschäftigten, was den hohen Druck in den Einrichtungen deutlich macht.

Wenn Soziale Arbeit nicht mehr funktioniert, entstehen erhebliche gesellschaftliche Verwerfungen. Um gegen die beschriebenen Entwicklungen anzusteuern, braucht es mehr qualifiziertes Personal. Nichtqualifiziertes Personal kann keine Lösung sein, wenn man die Begleitung von Menschen in komplexen Lern- und/oder Problemlagen nicht allein dem Zufall überlassen will. Immerhin lassen wir unsere Autos von Personal mit entsprechender Qualifizierung reparieren, unsere Haare nur von Menschen mit einer Fachausbildung schneiden und am Herzen nur ausgewiesene Experten mit langjährigem Studium operieren.

In der Sozialen Arbeit werden nicht weniger tiefgreifende Interventionen durchgeführt. Zwar nicht am Herzen, aber an den Biografien der Menschen. Bereits kleine Ungenauigkeiten können langfristige Folgen und Kosten evozieren. Wir wissen außerdem aus Studien zum sexuellen Missbrauch in Einrichtungen: Fehlende Fachqualifikationen beim Personal leisten gewaltförmigen Tendenzen Vorschub.

Strategie fehlt im Bund und bei den Ländern

Wie soll aber die Einarbeitung von fachfremdem Personal durch berufsfachlich qualifiziertes Personal erfolgen, wenn längst jede helfende Hand sofort gebraucht wird? Und welche bundesweit verbindliche Struktur gibt es für den Inhalt solcher Nachqualifizierungen? Eine Strategie für die Lösung der Personalprobleme ist aktuell weder in den Bundesländern noch bei der Bundesregierung zu erkennen. Wir brauchen zunächst eine Initiative zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten auf allen Ebenen der Sozialen Arbeit einschließlich des Lehrpersonals. Bei den bisherigen Garantien von Betreuungsplätzen wurden die schulisch wie hochschulisch notwendigen Kapazitätssteigerungen nie berücksichtigt.

Um die Zuständigkeitsprobleme zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu lösen, bedarf es zudem einer gemeinsamen Konferenz für die gesamte Soziale Arbeit. Denn die bisherigen Einzelinitiativen haben dazu geführt, dass Erzieher aus der stationären Jugendhilfe in Kindertagesstätten abgeworben wurden; damit sind Personallücken in der Jugendhilfe entstanden. Nur eine übergreifende Personalstrategie für alle Bereiche der Sozialen Arbeit verhindert diesen Kannibalisierungsprozess und ermöglicht eine funktionierende Soziale Arbeit zum Wohle der gesamten Gesellschaft.

Nikolaus Meyer lehrt an der Hochschule Fulda im Fachbereich Sozialwesen.


Bildung

Forscher: Schulen müssen sich der Migrationsgesellschaft anpassen



Osnabrück (epd). Die Schulen in Deutschland müssen nach Ansicht des Osnabrücker Bildungsforschers Aladin El-Mafaalani so umgestaltet werden, dass sie den Anforderungen an eine Migrationsgesellschaft gerecht werden. Die Ausstattung der Schulen mit Fachkräften und deren Ausbildung entsprächen nicht der sprachlichen und religiösen Vielfalt der Schülerinnen und Schüler, sagte El-Mafaalani dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dieser Mangel sei ein zentraler Grund für das schlechte Abschneiden der Schülerinnen und Schüler bei der jüngsten Pisa-Studie. „Eine typische Grundschule besuchen heute Kinder aus bis zu 50 verschiedenen Herkunftsländern, die mehr als 20 verschiedene Sprachen sprechen.“

„Schulen müssten eigentlich das Labor unserer Gesellschaft sein, in dem wir die Herausforderungen der Migrationsgesellschaft bearbeiten und auch lösen“, sagte der Professor für Erziehung und Bildung in der Migrationsgesellschaft an der Universität Osnabrück. Dazu seien sie aber unter derzeitigen Bedingungen nicht in der Lage.

Deutsch als Zweitsprache

Kitas und Grundschulen sollten vor allen anderen umstrukturiert werden, forderte El-Mafaalani. Dort sei die Diversität am höchsten. Je jünger die Kinder seien, desto eher könnten Bildungsinstitutionen dafür sorgen, dass Probleme erst gar nicht entstünden. Das Fach Deutsch als Zweitsprache müsse eine zentrale Rolle einnehmen. Die Grundkompetenzen wie Lesen, Rechnen, Schreiben müssten konstant trainiert werden. „Was die Kinder in der Grundschule nicht lernen, kann in der weiterführenden Schule nicht aufgefangen werden. Sie sind darauf angewiesen, dass es in der Grundschule funktioniert.“

El-Mafaalani verlangte zudem, mehr Sozialarbeiter und Psychologen und weitere Experten wie Gesundheitsexperten oder Kulturtherapeuten in die Schulen zu holen. Weil Fachkräfte rar sind, rät der Erziehungswissenschaftler dazu, in großer Zahl Ehrenamtliche als Mentoren zu rekrutieren und Lehrkräfte auch über das Rentenalter hinaus zu beschäftigen. Auch sollten sich Schulen in die Stadtteile öffnen. Für all das sollten sie Geld bekommen, über das sie unbürokratisch und eigenverantwortlich verfügen könnten.

Positiv bewertet der Bildungsforscher, dass sich erste Schulen bereits auf den Weg gemacht hätten. „Dort, wo der Handlungsdruck am größten ist, im Ruhrgebiet etwa oder in Hamburg, erarbeiten sie flexible Lösungen.“ Die Leitungen und Lehrkräfte hätten neue Lernkonzepte geschrieben, den Ganztag und die Elternarbeit neu organisiert, arbeiteten mit Akteuren im Stadtteil zusammen. „Das zeigt, dass man den Kopf nicht in den Sand stecken muss.“

Martina Schwager


Migration

OECD-Studie: Ausländische Fachkräfte werden häufig diskriminiert



Berlin (epd). Deutschland ist für Fachkräfte aus dem Ausland ein attraktives Ziel. Zugezogene machen aber Diskriminierungserfahrungen, die sie nicht erwartet haben. Eine am 31. Januar in Berlin vorgestellte Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zeigt zudem, welche Hürden die Interessierten überwinden müssen. Für die Längsschnittstudie mit dem Titel „Der Weg nach Deutschland“ hat ein Team der OECD Interessierte und tatsächlich Zugezogene in den Jahren 2022 und 2023 dreimal befragt.

Komplizierte Verfahren

Studienautor Thomas Liebig vom Berliner OECD-Büro nannte als wichtigste Erkenntnis, dass trotz hoher Motivation nur rund sieben Prozent der an der Schlussbefragung beteiligten rund 6.300 Personen inzwischen in Deutschland leben. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren waren ein früher Kontakt zu deutschen Arbeitgebern und gute Sprachkenntnisse. Die meisten Beschwerden aller Interessierten bezogen sich auf komplizierte Verfahren und lange Wartezeiten für ein Visum.

Etwa die Hälfte der Angekommenen arbeiten in Deutschland als Ingenieure und in der IT-Branche. Zehn Prozent gehen in Gesundheitsberufe. Alle äußerten sich bei der zweiten oder dritten Befragung weit überwiegend zufrieden über ihre Lebensumstände. Sie berichtete aber zugleich von Diskriminierungserfahrungen. Liebig sprach von „erschreckend hohen Zahlen“.

Mehr als die Hälfte der Zugezogenen gaben an, bei der Wohnungssuche gegenüber Deutschen benachteiligt zu sein. 37 Prozent haben bereits Diskriminierung erlebt in Gaststätten, auf der Straße oder bei anderen Gelegenheiten im öffentlichen Raum. Bei der Arbeit, in Schulen und in Behörden - mit Ausnahme der Ausländerbehörden - war dies seltener der Fall. Die Werte liegen zwischen 15 Prozent Diskriminierungserfahrungen durch die Polizei, 23 Prozent in den Schulen der Kinder und 28 Prozent bei der Arbeit.

Nachlassendes Interesse

Fast jeder Dritte (30 Prozent) fühlte sich durch Nachbarn und das Personal in Ausländerbehörden diskriminiert. Liebig sagte, die Zahlen dokumentierten einen „Abkühlungsprozess“. Vor dem Schritt nach Deutschland seien die Erwartungen der Zuwanderer durchweg positiver gewesen.

Für die Studie wurden zwischen August 2022 und Dezember 2023 Menschen in verschiedenen Ländern befragt, die Interesse daran haben, als Fachkräfte nach Deutschland zu kommen. Sie wurden über die Webseite „Make-it-in-Germany“ und Konsulate kontaktiert. Bei der Ausgangsbefragung wurden 28.914 Personen befragt, beim zweiten Mal nach sechs Monaten waren es 10.164 Personen und bei der Schlussbefragung noch 6.275 Personen, die weiterhin nach Deutschland kommen wollen, mittlerweile im Land sind oder inzwischen das Interesse verloren haben.

Den Forschern zufolge ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der in der zweiten und dritten Befragung nicht mehr erreichten Personen den Plan, nach Deutschland zu kommen, aufgegeben hat oder die Voraussetzungen nicht erfüllt.



Arbeit

Studie: Einkommensungleichheit stabil



Berlin (epd). Die Bruttostundenlöhne in Deutschland sind einer Studie zufolge zwischen 1995 und 2021 inflationsbereinigt um durchschnittlich 16,5 Prozent gestiegen. Dabei fällt der Zuwachs im untersten Lohndezil, also bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen, mit rund sechs Prozent am geringsten aus. In den obersten vier Dezilen legten die Löhne um etwa 20 Prozent zu, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) am 31. Januar in Berlin mitteilte. In den letzten zehn Jahren sei die Lohnungleichheit aber gesunken.

Seit 2013 sind nach den Angaben im untersten Lohndezil die Löhne besonders stark gestiegen. Dadurch schrumpfe der Niedriglohnsektor seitdem deutlich. Dennoch habe sich die Einkommensungleichheit nicht verringert, weil die oberen Einkommen überproportional gestiegen seien, heißt es in der DIW-Studie.

Lohnpolitik der Gewerkschaften

„Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist auf einen Tiefstand der letzten 25 Jahre gefallen“, erklärte Studienautor Markus M. Grabka. Eine der Ursachen hierfür liege in der Einführung und den schrittweisen Erhöhungen des Mindestlohns. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus.“ So arbeitete Mitte der 2000er Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten zum Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich viel war. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 waren es laut Grabka nur noch rund 15 Prozent.

Aktuell ist nach den Angaben etwa jeder Sechste in Deutschland von niedrigen Einkommen betroffen. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, empfiehlt Grabka. So müssten Zugewanderte besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ihr Anteil im untersten Einkommensdezil habe sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Zudem müssten junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gezielt qualifiziert werden, da sie vielfach dauerhaft von Armut bedroht sind.




sozial-Branche

Kirchen

Bahnhofsmissionen: Personal dringend gesucht




Helfer der Bahnhofsmission am Hamburger Hauptbahnhof
epd-bild/Philipp Reiss
Sie sind Anlaufstellen für Menschen mit wenig Geld, Obdachlose und andere Hilfesuchende: Die Arbeit der rund 100 Bahnhofsmissionen wird vor allem von Ehrenamtlichen getragen. Doch die sind mittlerweile knapp - und das bleibt nicht ohne Folgen.

Magdeburg, Dessau-Roßlau (epd). An diesem Morgen sind die Plätze in der Bahnhofsmission am Gleis 5 des Magdeburger Hauptbahnhofs gut gefüllt. Am Tresen gibt es Brötchen und andere Backwaren zum Frühstück, im Raum ist es angenehm warm. Viele kommen hierher, weil ihnen das Geld nicht zum Leben reicht. Manche sind obdachlos, sie können hier duschen oder ihre Wäsche waschen. Doch um 12 Uhr mittags ist Schluss: Dann schließt die Bahnhofsmission ihre Türen - und sie macht erst nachmittags wieder für ein paar Stunden auf.

Denn der Einrichtung, die von den kirchlichen Sozialverbänden Caritas und Diakonie gemeinsam getragen wird, fehlen die ehrenamtlichen Helfer. „Unser Ziel ist eigentlich, täglich von 8 bis 18 Uhr zu öffnen“, sagt Leiter Florian Sosnowski. Doch dafür fehle das Personal. Rund 35 Ehrenamtliche seien es mal gewesen, jetzt sei die Zahl auf unter 30 gesunken - darunter auch viele „Karteileichen“ oder Menschen, die nur alle paar Monate mal aushelfen. „Wir sind etwa acht Leute, die jede Woche den Laden aufrechterhalten“, sagt Sosnowski.

Helferin: „Die Arbeit gibt einem was“

Über die Gründe kann er nur spekulieren. „Wir leben in unsicheren Zeiten. Viele achten jetzt mehr auf sich selbst“, meint der Caritas-Mitarbeiter. Dabei kämen täglich schon in der ersten Stunde nach Öffnung rund 30 Gäste zum Frühstück, im Laufe des Tages würden es noch mehr.

Margret Peplau ist eine der ehrenamtlichen Helferinnen. „Ich gebe Essen und Kleidung aus, kaufe ein, hole manchmal Lebensmittelspenden ab oder kümmere mich um den Bahnsteigdienst, wenn Menschen auf Reisen Hilfe brauchen“, berichtet die Rentnerin von ihrer Arbeit. Inzwischen kennt sie viele der regelmäßigen Besucher: „Ich komme mit allen gut aus, bin unter Leuten. Hier trifft sich die Welt.“ Dass die Arbeit auf immer weniger Schultern lastet, ist auch ihr bewusst. „Man braucht Leute, die ständig da sind“, meint Peplau. Dabei sei die Arbeit eine Bereicherung. „Das gibt einem etwas“, ist sie überzeugt.

Ehrenamtler zu finden, gestaltet sich schwierig

Auch andernorts ist es schwierig, Helfer zu finden. Benita Lanfermann leitet seit einigen Jahren die Bahnhofsmission am Hauptbahnhof in Dessau. Seit gut anderthalb Jahren ist hier nur noch stundenweise geöffnet: wochentags von 8 bis 14 Uhr, am Wochenende stehen die Gäste vor verschlossenen Türen. Eine Ehrenamtliche sei noch übrig, erzählt die Leiterin - die komme einmal in der Woche. Ansonsten werde der Betrieb von drei hauptamtlichen Mitarbeitern des Diakonischen Werkes Dessau gestemmt.

„Es läuft ins Leere, neue Mitarbeiter zu gewinnen“, meint Lanfermann. „Das liegt an der Zeit, die die Leute nicht mehr haben“, ist sie überzeugt: „Immer weniger sind bereit, bestimmte Arbeiten zu machen.“ Auch in den Kirchengemeinden habe man schon um Nachwuchs geworben - ebenfalls ohne Erfolg. Dabei bedeute der christliche Glaube doch gerade, Barmherzigkeit und Nächstenliebe zu leben, sagt Lanfermann.

Die eingeschränkten Öffnungszeiten seien auch eine Folge der Corona-Pandemie, sagt Christian Bakemeier vom Verein Bahnhofsmission Deutschland e.V. in Berlin. Viele ältere Freiwillige hätten zu den Risikogruppen gehört und seien zu Hause geblieben. „Ein Teil ist aus dem Dienst ausgeschieden, was bis heute mancherorts zu einer dünnen Personaldecke führt“, berichtet Bakemeier. Zudem sei die Arbeit oft auf Kontinuität und Langfristigkeit angelegt, was nicht für jeden infrage komme.

„Sehr viel Zulauf an Gästen“

Doch es gibt auch Lichtblicke: Die Bahnhofsmission am Hauptbahnhof in Halle musste ihre Öffnungszeiten bisher nicht reduzieren, sagt Leiterin Heike Müller. Rund 20 Ehrenamtliche seien hier tätig. „Es könnten ein paar mehr sein, aber wir können die Dienste besetzen“, betont Müller.

Und das ist offenbar auch notwendig: Laut Müller suchen immer mehr Menschen Hilfe, bei denen das Geld nicht reiche. Und die Probleme der Menschen würden komplexer. Sie beobachte mehr Alkohol- und Drogenkonsum, auch die zunehmende Migration mache sich bemerkbar. „Im Moment haben wir sehr viel Zulauf an Gästen“, sagt die Leiterin der Bahnhofsmission.

Oliver Gierens


Verbände

Bündnis Kindergrundsicherung fordert "echten Systemwechsel"




Das politische Ringen über die Kindergrundsicherung dauert an.
epd-bild/Detlef Heese
Die Ampel-Koalition tut sich mit der Kindergrundsicherung so schwer, dass Verbände und Experten inzwischen fürchten, sie könnte in zentralen Punkten scheitern. Sie appellieren, Kinder aus armen Familien nicht außen vorzulassen.

Berlin, Gütersloh (epd). Bei den im Bündnis Kindergrundsicherung organisierten Familien- und Sozialverbänden machen sich Zweifel am Gelingen der Reform breit. Die Sprecherin des Bündnisses und Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, erklärte am 26. Januar in Berlin, derzeit werde in der Politik intensiv darüber gesprochen, ob Kinder von Bürgergeld beziehenden Eltern weiterhin in den Jobcentern betreut werden sollten. „Dazu geben wir als Bündnis klar ein Veto“, sagte Bentele.

Aus Sicht des Bündnisses würde damit das Kernziel der Reform verfehlt, eine Grundsicherung für alle Kinder einzuführen, unabhängig vom Status ihrer Eltern. Kinder seien keine kleinen Arbeitslosen und müssten raus aus dem Bürgergeld, erklärte das Bündnis. Alles andere sei Etikettenschwindel. Rückenwind erhielten die Verbände von der Bertelsmann Stiftung.

Fachpolitiker der Ampel verhandeln seit Wochen

In der Kindergrundsicherung sollen das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Geringverdiener und die Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld zusammengefasst werden. Die Ampel-Koalition bezeichnet die Vereinfachung der Familienleistungen zur Bekämpfung von Kinderarmut als ihre wichtigste sozialpolitische Reform. Seit Wochen verhandeln die Fachpolitiker von SPD, Grünen und FDP im Bundestag über den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne).

Die Bertelsmann Stiftung forderte in einem „Policy Brief“ vom 26. Januar Nachbesserungen, um die Weichen für insgesamt 4,5 Millionen armutsgefährdete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene richtig zu stellen. Das Gesetz sollte an den geplanten Familienservicestellen trotz der zusätzlichen Kosten festhalten, empfehlen die Expertinnen der Stiftung. Langfristig sei dieser Weg richtig, damit die Kindergrundsicherung wirklich bei allen Kindern ankomme.

Verband: Gesetzentwurf muss überarbeitet werden

Der Präsident der evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), Martin Bujard, verlangte ebenfalls, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Punkten noch überarbeitet werden müsse. Dazu zähle, die in bestimmten Fällen mögliche Schlechterstellung von Alleinerziehenden zu verhindern und die existenzsichernden Leistungen für arme Kinder stärker am tatsächlichen Bedarf der Kinder auszurichten, statt ihre Leistungen wie die von Erwachsenen zu berechnen.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnisses, Sabine Andresen, erklärte: „Eine Reform, die den Namen Kindergrundsicherung trägt, kann nicht zwei Millionen armutsbetroffene Kinder aus dem Bürgergeld ausklammern und sie in einem unpassenden System für Arbeitslose belassen.“ Andresen forderte die Regierungsparteien auf, „einen echten Systemwechsel einzuläuten“. Andernfalls habe die Kindergrundsicherungs-Reform „Namen, Kosten und Aufwand nicht verdient“, sagte sie.

Kindergrundsicherung für 2025 geplant

Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für 2025 geplant. Anträge und Auszahlung der Leistungen sollen einfacher werden und die Familien möglichst nur noch eine Anlaufstelle haben. Die Umsetzung ist jedoch schwierig. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) soll die Familienkassen zu Familienservicestellen ausbauen, kann dies aber nach eigenen Angaben bis Anfang 2025 nicht leisten. Kommunalverbände und andere Akteure schlagen daher vor, Kinder, die mit ihren Eltern Bürgergeld beziehen, weiter in den Jobcentern betreuen zu lassen.

Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören 20 Organisationen an, darunter große Sozialverbände wie die Diakonie und der Paritätische Gesamtverband sowie Kinderschutz- und Familienverbände. Es wird von zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterstützt.

Bettina Markmeyer


Sexualität

Malteser lehren natürliche Verhütungsmethoden




Eine Zyklus-App auf einem Smartphone
epd-bild/Heike Lyding
Die Antibabypille ist out. Junge Frauen setzen vermehrt auf nicht-hormonelle Verhütungsmethoden, um eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden. Es geht aber auch darum, seinen Körper besser kennenzulernen. Unterstützt werden sie dabei auch von den Maltesern.

Frankfurt a. M. (epd). „Als ich aufgewachsen bin, gab es nur die Pille“, sagt Caroline Karrer. Mit 14 Jahren bekam die heute 36-Jährige das Präparat zur Verhütung verschrieben. Zwölf Jahre nahm sie sie. Längst verzichtet Karrer auf hormonelle Verhütung und setzt stattdessen auf natürliche Verhütungsmethoden. Damit liegt sie im Trend.

Seit Jahren nehmen immer weniger Frauen die Pille. Das hat jüngst eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergeben. Grund sei eine zunehmend kritische Einstellung zu hormonellen Verhütungsmethoden, insbesondere bei jungen Menschen. Auch Karrer sagt rückblickend: „Meine Pubertät ist durch die Hormone kaputtgegangen.“

Fruchtbare und unfruchtbare Tage

Spricht man mit Expertinnen und Experten, so sagen sie: Es sind vor allem junge Menschen, die sich zunehmend für die sogenannte Natürliche Familienplanung (NFP), eine Form der hormonfreien Verhütung, interessieren. Die NFP-Methoden haben gemeinsam, dass damit fruchtbare und unfruchtbare Tage identifiziert werden sollen: Wann kann die Frau schwanger werden, wann nicht?

Um fruchtbare und unfruchtbare Tage zu identifizieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Frauen können nach dem Aufstehen ihre Temperatur messen, die Beschaffenheit des Zervix-Schleims untersuchen oder ihren Muttermund abtasten. Diese symptothermale Methode der natürlichen Familienplanung fasse verschiedene Körperzeichen zusammen und interpretiere sie, erklärt die Beratungsorganisation pro familia.

Dass die Nachfrage nach Methoden der natürlichen Familienplanung steigt, beobachtet auch der Berufsverband der Frauenärzte. Verbandspräsident Klaus Doubek mahnt aber: „Verhütung ist sehr individuell. Die NFP muss nicht für jede Frau geeignet sein. Es braucht dafür viel Disziplin, und sie verzeiht keine Fehler“, sagte Doubek dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die symptothermale Methode der natürlichen Familienplanung, auf die die katholischen Malteser setzen, heißt „Sensiplan“. Seit 1981 kümmert sich dort die Arbeitsgruppe NFP um das Thema. Die Deutsche Bischofskonferenz habe nach einer Methode gesucht, die natürlich und wissenschaftlich abgesichert ist und sei dann auf die Malteser zugegangen, erklärte Pädagogin Petra Klann-Heinen, die Leiterin der Arbeitsgruppe, dem epd die Ursprünge von „Sensiplan“.

„Die junge Generation ist körperbewusst“

Sie bestätigt, dass das Thema bei jungen Menschen Konjunktur hat: „Die junge Generation ist körperbewusst, ökologisch interessiert und intellektuell“, sagt sie. Das steigende Interesse werde auch an Zahlen deutlich: Die Zahl der Zugriffe auf die entsprechende website der Malteser nehme zu, ebenso wie die Nachfrage nach Beratungen: Im Jahr 2021 gaben die Sensiplan-Beraterinnen der Malteser 491 Neuberatungen, im Jahr darauf 594.

Sensiplan-Anwenderinnen, zu denen auch Caroline Karrer gehört, müssen jeden Tag mehrere verschiedene Parameter auf ein Zyklusblatt eintragen. Dazu gehören ihre Temperatur, der Zeitpunkt der Messung, die Beschaffenheit des Zervix-Schleims oder des Gebärmutterhalses und alles, was ihren Zyklus gestört haben könnte. Diese Daten müssen die Anwenderinnen auswerten. Wie genau das geht, lernen sie mithilfe von Buch und Arbeitsheft und, wenn sie möchten, auch in Kursen.

Sensiplan sei wissenschaftlich fundiert und sicher, wenn die Regeln richtig und konsequent angewendet werden, betonen die Malteser. Dann habe die Methode einen Pearl-Index von 0,4. Die Zahl gibt Auskunft darüber, wie viele von 100 Frauen bei konsequenter Anwendung einer bestimmten Verhütungsmethode in einem Jahr trotzdem schwanger wurden.

Caroline Karrer macht deutlich: Es geht auch darum, etwas über den eigenen Körper zu lernen und ihn wahrzunehmen. Sie erzählt, wie wenig sie über ihren Körper gewusst habe, bevor sie sich mit NFP beschäftigte - trotz ihrer damals 33 Jahre und obwohl sie damals schon zwei Kinder zur Welt gebracht hatte. Heute klingt sie begeistert, wenn sie sagt: „Sensiplan war wie der Schlüssel zu meinem Körper.“ Sie hat sich das Konzept zunächst im Selbststudium beigebracht und später auch eine Ausbildung zur Sensiplan-Beraterin abgeschlossen.

Die Methode braucht Übung, sagt Petra Klann-Heinen: „Die ersten drei Zyklen brauchen Sie, bis Sie sich daran gewöhnt haben. Aber dann wird es zur Normalität. Das ist wie beim Autofahren.“

Anna Schmid


Gesundheit

Weniger Fett und Zucker: Gesunder Lebensstil beugt Krebs vor




Vitaminreiches Essen
epd-bild/Dieter Sell
Eine Ernährung mit zu viel Fett, Zucker und Alkohol begünstigt Krebs. Zur Vorbeugung empfehlen Wissenschaftler eine gesündere Lebensweise mit wenig Alkohol und dem Verzicht aufs Rauchen. Verbessert werden müssten auch Vorsorge und Früherkennung.

Heidelberg (epd). Eine ungesunde Ernährung, zu viel Alkohol und das Rauchen spielen Wissenschaftlern zufolge eine große Rolle bei der Entstehung von Krebs. Etwa 40 Prozent aller Krebserkrankungen könnten durch einen gesunden Lebensstil verhindert werden, sagte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Krebsforschungszentrums, Michael Baumann, vor dem Weltkrebstag am 4. Februar.

Zweithäufigste Todesursache

Dabei sei das Rauchen weiterhin der wichtigste Risikofaktor und für fast jede fünfte Krebserkrankung verantwortlich, erklärte Baumann. Weitere Faktoren seien neben einer ungesunden Ernährung und übermäßigem Alkoholkonsum auch Übergewicht und Bewegungsmangel. Auch Infektionen und häufiges Sonnenbaden erhöhten das Risiko zu erkranken.

Weltweit sei ein starker Anstieg von Krebserkrankungen festzustellen. Krebs sei in Deutschland die zweithäufigste Todesursache, nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen, mit 225.000 Todesfällen pro Jahr, sagte Baumann. Jedes Jahr gebe es 500.000 Neuerkrankungen in Deutschland. Mehr als fünf Millionen Deutsche lebten mit oder nach Krebserkrankungen.

„Wir müssen über unseren Lifestyle sprechen“, forderte die Leberkrebs-Forscherin, Ursula Klingmüller, angesichts weltweit steigender Fälle von Leberkrebs. Für den Anstieg machte sie die westliche Ernährung mit „viel zu viel Zucker und viel zu viel Fett“ verantwortlich. Eine hochkalorische, fett- und zuckerreiche Ernährung schädige die Leberzellen, was zu einer Fettleber führe. Daraus könne sich Krebs entwickeln.

Nationales Krebspräventionszentrum

Die Forscherinnen und Forscher im DKFZ betonen die wichtige Rolle von Maßnahmen zur Vorbeugung und Früherkennung. Nur so lasse sich ein Rückgang der Erkrankungen und Todesfälle erreichen und zudem viel Leid verhindern, ist Baumann überzeugt. Bislang seien die Aktivitäten der Krebsprävention und Krebsfrüherkennung unzureichend auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ausgerichtet. Vor allem Menschen mit hohem Krebsrisiko würden nicht erreicht.

Deshalb wollen das DKFZ und die Deutsche Krebshilfe ein Nationales Krebspräventionszentrum in Heidelberg errichten. Damit soll die Krebsprävention systematisch und deutschlandweit ausgebaut werden. Dort sei auch eine Präventionsambulanz geplant, hieß es. Darin könnten Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen und eine individuelle Beratung zu Gesundheitsförderung, Krebsvorsorge und Krebsfrüherkennung bekommen.

Der Weltkrebstag findet seit dem Jahr 2000 jährlich am 4. Februar statt, unter der Leitung der Internationalen Vereinigung gegen Krebs (Union for International Cancer Control). Er soll die Bevölkerung für die Krebsprävention und -früherkennung sensibilisieren. In diesem Jahr steht er, wie in den beiden Jahren zuvor, unter dem Motto „Close the care gap - Versorgungslücken schließen“.

Christine Süß-Demuth


Kinder

Kita-Krise: Frühpädagogin Wehrmann fordert nationalen Bildungsgipfel




Ilse Wehrmann
epd-bild/Dieter Sell

Bremen (epd). Zusammen mit Verbündeten hat die Bremer Frühpädagogin Ilse Wehrmann einen Vorstoß zur Überwindung der bundesweiten Kita-Krise unternommen. „Wir brauchen an erster Stelle einen nationalen Bildungsgipfel, um das Ruder herumzureißen - ein Gipfel mit Kanzler, Ministerpräsidenten, Kultusministern und Fachleuten“, sagte Wehrmann dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ihre Forderungen hat sie in einem Offenen Brief an alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten.

Die Anstrengungen in der Politik seien bisher nicht ausreichend gewesen, um die Krise mit Personalnot und hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen zu verhindern, kritisierte die 73-jährige Expertin, die als Beraterin in der Politik und für Unternehmen tätig ist. Die Lage in vielen Einrichtungen sei desaströs. Trotzdem gebe es gute Kitas, die allerdings oft von der Finanzkraft der Kommune und dem Familienbild des Bürgermeisters abhängig seien: „Das darf nicht sein. Wir brauchen unter anderem bundesweit gültige Standards, die in einem Kita-Qualitätsgesetz festgeschrieben werden.“

Wertschätzung für Kindertagesstätten

Im vergangenen Jahr hatte Wehrmann im Herder-Verlag eine Streitschrift unter dem Titel „Der Kita-Kollaps“ vorgelegt. Unter dem Titel „Die gute Kita“ erscheint nun am 12. Februar ein Nachfolge-Buch, in dem sie zusammen mit anderen Expertinnen und Experten beschreibt, was nötig ist, um die Situation spürbar zu verbessern.

„In den ersten sechs Jahren werden die Grundlagen für unser Land gelegt - mit der Erziehung der Kinder“, betonte Wehrmann. Die Kinder seien die Zukunft und gehörten deshalb mit den Erziehenden „an die erste Stelle der Gesellschaft“. Doch die Realität sei eine andere, die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit in den Kindertagesstätten entspreche längst nicht ihrer Bedeutung: „Der Bildungsgipfel kann ein Startschuss sein, um das zu ändern.“

430.000 Kita-Plätze fehlen

Wehrmann verwies auf Berechnungen der Bertelsmann-Stiftung, nach denen in Deutschland fast 430.000 Kita-Plätze fehlen, um den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen. Um wirkungsvoll gegenzusteuern, brauche es „eine Art Erweckungsbewegung“ und „eine Revolution von unten“: „Eltern, Großeltern, Kinder und Erziehende müssen gemeinsam auf die Straße gehen. Wir werden kämpfen müssen, denn in Deutschland gibt es keine Leidenschaft mehr für Kinder. Dabei sind gute Kitas doch elementar für die Bildungsgesellschaft.“

Um gute Kitas zu erreichen, müsse der Beruf der Erziehenden attraktiver gemacht werden - unter anderem durch nicht zu große Gruppen, eine bezahlte Ausbildung, multiprofessionelle Teams und den weiteren Ausbau von Kita- und Ausbildungskapazitäten. Trotz Krise bleibt Wehrmann optimistisch: „Die Anstrengung ist groß, aber wir können es schaffen, wenn wir ein breites gesellschaftliches Bündnis zusammenbringen.“

Ilse Wehrmann ist staatlich geprüfte Erzieherin und Sozialpädagogin. Die Bremerin promovierte 2007 mit einer Arbeit zur Rolle von Bildungsplänen im Rahmen der Kita-Reformen. Bis 2007 leitete sie den Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder in Bremen. Zwischen 2000 und 2005 war sie Vorsitzende der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder mit gegenwärtig 9.800 Einrichtungen und 550.000 Plätzen für Jungen und Mädchen im Alter bis zu zwölf Jahren.

Dieter Sell


Gesundheit

Bundeskartellamt macht Weg frei für evangelischen Klinikverbund



Bonn, Herne (epd). Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens von vier evangelischen Trägern im Ruhrgebiet mit Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen freigegeben. Mit Blick auf den künftigen Verbund Augusta Ruhr teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am 29. Januar in Bonn zur Begründung der Freigabe mit, dass trotz räumlicher Nähe und zahlreicher Verkehrsverbindungen die Krankenhauspatienten im Ruhrgebiet die jeweiligen Stadtgrenzen eher selten überschritten. Die Beteiligten erreichten in keinem der städtischen Marktgebiete eine marktbeherrschende Stellung.

In dem künftigen Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Herne wollen den Angaben nach die vier Organisationen Innere Mission - Diakonisches Werk Bochum e.V., der evangelische Kirchenkreis Herne/Castrop-Rauxel, das Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid e.V. sowie die Evangelische Stiftung Augusta in Bochum ihre Tätigkeiten gemeinsam erbringen. Sie betreiben Krankenhäuser mit insgesamt acht Standorten in Gelsenkirchen, Bochum, Hattingen, Castrop-Rauxel, Herne und Witten. Das Gemeinschaftsunternehmen umfasse damit mehr als 2.000 Krankenhausbetten, ein Medizinisches Versorgungszentrum und Einrichtungen der Sozialfürsorge.

Große Zahl alternativer Anbieter

Da die Krankenhausstandorte der Beteiligten jeweils in unterschiedlichen Städten liegen, seien die jeweiligen Marktanteilszuwächse durch den Zusammenschluss gering, wie das Bundeskartellamt erläuterte. Zudem gebe es nahegelegene Ausweichalternativen für die Patienten wie mehrere katholische Krankenhäuser, die Knappschafts-Kliniken sowie Kliniken der Ruhruniversität Bochum.

Die Beteiligten des Verbundes Augusta Ruhr sind zudem in der Alten- und Jugendhilfe sowie der Arbeit mit Menschen mit Behinderung aktiv. Hier komme es insbesondere zu Überschneidungen der Tätigkeiten im Raum Bochum und Umgebung. Die Anzahl alternativer Anbieter sei jedoch insgesamt so groß, dass der Zusammenschluss auch unter diesen Gesichtspunkten nicht zu wettbewerblichen Bedenken führe, begründete das Bundeskartellamt die Freigabe der Fusion.

Einer der größten Arbeitgeber in der Region

Die Beteiligten des Verbundes Augusta Ruhr hatten bereits im Dezember vergangenen Jahres ihren Zusammenschluss bekanntgegeben und die Umsetzung bis Ende Januar 2024 geplant. Der kartellrechtliche Vorbehalt wurde nun ausgeräumt.

Mit dem Zusammenschluss entstehe einer der größten evangelischen Verbünde im Bereich Sozial- und Gesundheitswirtschaft in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber in der Region mit knapp 10.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 700 Millionen Euro, hatten die Beteiligten im vergangenen Jahr erklärt. Zum Verbund gehören demnach die evangelischen Krankenhäuser in Herne, Castrop-Rauxel und Witten, die Augusta-Kliniken in Bochum und Hattingen, das Evangelische Klinikum Gelsenkirchen, zahlreiche Einrichtungen der Altenhilfe in Bochum, Witten, Herne, Dortmund, Lünen, Kamen, Gelsenkirchen, Hattingen und Wattenscheid. Auch Wohn-, Beratungs- und Arbeitsangebote für Menschen mit Behinderungen in Bochum und Gelsenkirchen zählen dazu.

Gabriele Fritz



sozial-Recht

Bundesarbeitsgericht

Kirchliche Arbeitgeber müssen behinderte Bewerber nicht einladen




Gebäude des Bundesarbeitsgerichts
epd-bild/Jens-Ulrich Koch
Kirchliche Arbeitgeber müssen als kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts keine schwerbehinderten Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einladen. Diese Pflicht gilt nur für öffentliche Arbeitgeber, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Erfurt (epd). Kirchliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Stellenbewerberinnen und -bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen. Denn kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind nicht als „öffentliche Arbeitgeber“ anzusehen, für die die gesetzliche Einladungspflicht gilt, urteilte am 25. Januar das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Damit muss ein Kirchenkreis aus der Evangelischen Kirche im Rheinland keine Entschädigung wegen einer von einem schwerbehinderten Stellenbewerber vorgebrachten Diskriminierung zahlen.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX sind öffentliche Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen verpflichtet, schwerbehinderte Stellenbewerber, die dem Grunde nach für die Stelle geeignet sind, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Mit der Einladungspflicht sollen die behinderten Stellensuchenden die Chance erhalten, den Arbeitgeber persönlich von ihrer Eignung zu überzeugen.

Grad der Behinderung von 60

Im Streitfall hatte der Kirchenkreis eine Vollzeitstelle in der Finanzbuchhaltung zu besetzen. Als Qualifikation wurde die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung verlangt.

Auf diese Stelle bewarb sich auch der mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 60 eingestufte schwerbehinderte Kläger. In seiner Bewerbung wies er auf seine Schwerbehinderung und seine Ausbildung zum Großhandelskaufmann hin.

Doch der Kirchenkreis erteilte ihm mit Schreiben vom 15. Mai 2020 eine Absage. Eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhielt er nicht.

Der Kläger sah darin ein Indiz für eine Diskriminierung wegen seiner Behinderung. Er verlangte von dem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe von 7.500 Euro. Der Kirchenkreis sei als „öffentlicher Arbeitgeber“ anzusehen, sodass er hätte eingeladen werden müssen. Nach dem Gesetz seien „öffentliche Arbeitgeber“ nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch „jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts“, trug er vor.

Zwar sei die Kirche kein Teil der Staatsverwaltung. Auch sei der Kirchenkreis nicht ausdrücklich als Körperschaft vom Staat anerkannt worden. Dennoch trete er - wie alle öffentlich-rechtlichen Kirchenverbände - als öffentlich-rechtliche Körperschaft auf. Es bestünden gewisse „staatsähnliche Rechte“ wie etwa das Recht zum Steuereinzug und Steuervergünstigungen.

Kein Anspruch auf Entschädigung

Nach dem verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen dürften diese ihre „eigenen Angelegenheiten“ selbst regeln. Zu den „eigenen Angelegenheiten“ gehöre aber nicht das Recht, schwerbehinderte Menschen zu benachteiligen. Sie müssten ebenso wie staatliche öffentliche Arbeitgeber schwerbehinderte Stellenbewerber gleich behandeln und zum Vorstellungsgespräch einladen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz urteilte am 21. Juli 2023, dass die evangelische Kirche und ihre Untergliederungen nicht als öffentliche Arbeitgeber gelten. Eine Pflicht zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bestehe für sie daher nicht.

Das BAG wies den Anspruch des Klägers auf eine Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung wegen der Behinderung ebenfalls ab. Kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts seien keine „öffentlichen Arbeitgeber“, urteilten die obersten Arbeitsrichter. Eine Verpflichtung zur Einladung schwerbehinderter Stellenbewerber zu einem Vorstellungsgespräch bestehe daher nicht.

Eigenständig und unabhängig

Die Einladungspflicht gelte nur für Körperschaften, „die staatliche Aufgaben wahrnehmen“. „Kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts dienen demgegenüber primär der Erfüllung kirchlicher Aufgaben“. Der Status als Körperschaft solle hier lediglich die „Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Religionsgesellschaft unterstützen“. Kirchliche Arbeitgeber seien daher ebenso wenig wie private Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Stellenbewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen, urteilte das BAG.

Doch selbst wenn ein öffentlicher Arbeitgeber mit staatlichen Aufgaben einen geeigneten schwerbehinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einlädt, muss dies nicht unbedingt ein Indiz für eine entschädigungspflichtige Diskriminierung sein. Ist es etwa im Fall einer zu spät eingegangenen Bewerbung „gelebte Praxis“, dass der öffentliche Arbeitgeber alle zu spät eingegangenen Bewerbungen generell aussortiert, liegt kein Indiz für eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, urteilte am 5. Dezember 2023 das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

Die Rostocker Richter wiesen damit einen schwerbehinderten Mann ab, der sich erfolglos auf die leitende Stelle einer Behörde beworben hatte und nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Seine 56-seitige Bewerbung hatte er einen Tag nach Ende der Bewerbungsfrist an die Behörde gesandt.

Az.: 8 AZR 318/22 (BAG, kirchliche Arbeitgeber)

Az.: 5 Sa 10/22 (LAG Rheinland-Pfalz)

Az.: 5 Sa 3/23 (LAG Mecklenburg-Vorpommern)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Angehörige sind über Abschiebehaft zu informieren



Karlsruhe (epd). Gerichte müssen bei einer angeordneten Abschiebe- oder Überstellungshaft von Ausländern Angehörige oder Vertrauenspersonen informieren. Denn diese im Grundgesetz enthaltene Verpflichtung hat den Zweck, das spurlose Verschwinden inhaftierter Personen zu verhindern, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am 31. Januar veröffentlichten Beschlüssen klar.

Im ersten Fall war der afghanische Beschwerdeführer nach Ablehnung seines Asylantrags in Abschiebehaft genommen worden. Sein Wunsch, noch einen Freund anzurufen, bei dem er seine persönlichen Sachen aufbewahrt und sich regelmäßig aufgehalten hatte, kam das Amtsgericht Merseburg ohne Begründung nicht nach.

Welches Frankfurt?

Im zweiten Verfahren wurde ein afghanischer Flüchtling nach seiner Einreise in Überstellungshaft genommen. Seinen Wunsch, eine Vertrauensperson in Frankfurt zu benachrichtigen, lehnte das Amtsgericht Hof mit der Begründung ab, es sei unklar, welches „Frankfurt“ gemeint sei.

Im dritten Fall stellte sich das Amtsgericht Hildburghausen im Fall eines Jordaniers quer. Der Mann hatte in einer Reha-Klinik hospitiert und wartete auf seine Zulassung als Arzt. Auch er wurde in Abschiebehaft genommen, ohne dass die Reha-Klinik auf seinen Wunsch hin informiert wurde. Die Benachrichtigungspflicht gelte nur bei natürlichen, nicht aber bei juristischen Personen, lautete die Begründung.

Spurloses Verschwinden von Häftlingen

Das Bundesverfassungsgericht entschied in allen Fällen, dass die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten verletzt wurden. Die Verfassung schreibe vor, dass im Falle einer Inhaftierung Angehörige oder sonstige Vertrauenspersonen zu benachrichtigen seien. Zweck der Vorschrift sei es, das spurlose Verschwinden von Häftlingen zu verhindern.

Im ersten Verfahren sei von einem Grundrechtsverstoß auszugehen, da überhaupt nicht dokumentiert worden sei, warum niemand informiert worden sei. Zudem sei es Gerichten durchaus zuzumuten, eine Meldeauskunft einzuholen, um eine Vertrauensperson zu ermitteln, erklärten die Verfassungsrichter im zweiten Verfahren. Dies gelte auch dann, wenn nicht klar sei, ob eine Person in Frankfurt/Main oder Frankfurt/Oder gesucht werde. Schließlich sei auch die Benachrichtigung der Reha-Klinik nicht unmöglich. Denn dort könne etwa die Person informiert werden, die für die ärztlichen Hospitanten zuständig sei.

Az.: 2 BvR 656/20, 2 BvR 1816/22 und 2 BvR 1210/23



Landesarbeitsgericht

Daten heimlich erfasst: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs unwirksam



Chemnitz (epd). Arbeitgeber dürfen nicht ohne Wissen ihrer Mitarbeiter den Zugang zum und das Verlassen vom Betrieb elektronisch erfassen. Wirft der Arbeitgeber einer Beschäftigten nach Auswertung der Zugangsdaten Arbeitszeitbetrug vor, ist eine deshalb ausgesprochene Kündigung unwirksam, entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem am 22. Januar veröffentlichten Urteil. Die Daten dürften dann nicht als Beweismittel verwertet werden.

Im konkreten Fall ging es um einen Reparaturdienstleister für digitale, mobile Endgeräte. Die klagende Beschäftigte war im Bereich Logistik tätig. Arbeitszeiten und Pausen wurden mithilfe eines sogenannten Transponders erfasst. Dieser Einlass-Funkchip diente auch als elektronischer Schlüssel für ein Drehkreuz, sodass Beschäftigte den Betrieb wieder betreten und verlassen konnten. Auch diese Daten wurden elektronisch erfasst.

Arbeitszeitbetrug von knapp 30 Stunden

Als eine Kollegin anonym der Arbeitgeberin mitteilte, dass die Klägerin sich regelmäßig nach der Pause zur Arbeit anmelde und sich für anschließende Raucherpausen aber nicht abmelde, wurden die elektronischen Daten am Arbeitszeiterfassungsgerät und am Drehkreuz miteinander abgeglichen. Es ergab sich danach ein Arbeitszeitbetrug von knapp 30 Stunden innerhalb von drei Monaten. Es folgte die fristlose Kündigung. Die Mitarbeiterin klagte und verwies auf Arbeitsaufgaben außerhalb des Betriebsgeländes sowie auf eine unzuverlässige Funktion des Arbeitszeiterfassungsgeräts.

Das LAG Chemnitz urteilte, dass die außerordentliche Kündigung der Frau unwirksam ist. Die Arbeitgeberin habe die Mitarbeiterin nicht über die Datenerfassung am Drehkreuz informiert. Die Klägerin habe dem damit auch nicht zugestimmt. Mit der Datenerhebung ohne Kenntnis und Zustimmung habe das Unternehmen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Klägerin verletzt. Die so erhobenen Daten könnten daher nicht zu Beweiszwecken herangezogen werden.

Und selbst wenn - wie von der Arbeitgeberin behauptet - die Klägerin von der Datenerfassung am Drehkreuz gewusst habe, dürften solche Daten nur als „letztes Mittel“ auch ausgelesen und verwendet werden. Zuvor hätte die Arbeitgeberin daher die Mitarbeiterin anhören und mit dem anonymen Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs konfrontieren müssen.

Az.: 4 Sa 73/23



Landgericht

Wohnungskündigung wegen fehlendem Ersatz ausgesetzt



Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat trotz wirksamer Kündigung eines Mietverhältnisses den beklagten Mietern einen Aufschub um zwei Jahre gewährt. Zur Begründung hieß es in der am 29. Januar in Berlin veröffentlichten Gerichtsentscheidung, den Mietern sei es nicht gelungen, „angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen“.

Unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch könnten die betroffenen Mieter nach Abwägung mit den Vermieterinteressen trotz wirksam ausgesprochener Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, urteilten die Richter in dem Berufungsverfahren. Die Mieter hätten sich fast zwei Jahre lang ohne Erfolg auf eine Vielzahl von Wohnungen im gesamten Berliner Stadtgebiet beworben.

Gründe seien die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, das geringe Angebot freier Wohnungen sowie fehlender Alternativwohnraum im sogenannten geschützten Marktsegment gewesen. Zudem sei berücksichtigt worden, „dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf nicht besonders dringlich war“.

Az.: 67 S 264/22



Verwaltungsgericht

Kein Verdienstausfall für Ordensschwester wegen Corona-Quarantäne



Düsseldorf (epd). Der Caritasverband Düsseldorf kann für eine in einem Pflegeheim aushelfende Ordensschwester keinen Verdienstausfall infolge einer Corona-Quarantäne geltend machen. Der katholische Verband habe keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für die Ordensschwester, die wegen einer Quarantäne-Anordnung in der Corona-Pandemie nicht als Pflegehilfskraft arbeiten durfte, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 29. Januar mitteilte.

Die Ordensschwester, die auf Geheiß ihrer Ordensgemeinschaft als Pflegehilfskraft bei dem klagenden Caritasverband tätig ist, erhält für ihren Einsatz kein Arbeitsentgelt, wie das Gericht erläuterte. Somit sei durch die Quarantäne-Anordnung weder der Schwester noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden. Infolgedessen habe auch der Caritasverband keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung.

Az.: 29 K 910/22



Europäischer Gerichtshof

Recht auf Familienzusammenführung gestärkt



Luxemburg (epd). Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling auch dann das Recht auf Familienzusammenführung, wenn er während des Verfahrens volljährig geworden ist. Das Recht auf Familienzusammenführung dürfe nicht mit der Volljährigkeit zum Zeitpunkt der Entscheidung erlöschen, erklärten die Richter am 30. Januar in Luxemburg. Sonst könnten Behörden die Bearbeitung absichtlich verzögern.

Vor dem EuGH ging es um den Fall eines unbegleiteten minderjährigen Syrers, der in Österreich als Flüchtling anerkannt worden war. Daraufhin beantragten seine Eltern und seine kranke Schwester Aufenthaltstitel, um zu ihm ziehen zu können. Die österreichischen Behörden wiesen die Anträge zunächst ab, weil der junge Mann nach Antragsstellung volljährig geworden war. Die Eltern legten Berufung ein. Das zuständige Wiener Gericht bat daraufhin den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie.




sozial-Köpfe

Kirchen

Michael Krach wird Kaufmännischer Vorstand bei Diakoneo




Michael Krach
epd-bild/Diakoneo
Michael Krach wird neuer Kaufmännischer Vorstand bei Diakoneo. Er tritt im Februar seine Stelle als Chief Financial Officer (CFO) an.

Neuendettelsau (epd). Der Aufsichtsrat von Diakoneo hat Michael Krach (58) als Kaufmännischen Vorstand berufen. „Wir sind uns sicher, dass Michael Krach mit dieser Erfahrung neue Perspektiven mit einbringen kann“, sagte Mathias Hartmann, Vorstandsvorsitzender des evangelischen Sozialunternehmens. „Die Vielfalt und Komplexität bei Diakoneo haben mich gereizt“, erklärte Michael Krach.

Der in Neumarkt geborene Krach hat an der TU Darmstadt studiert und war als diplomierter Wirtschaftsingenieur am Anfang seines Berufslebens in der Industrie tätig. Bei Siemens und Infineon war er in unterschiedlichen Führungsfunktionen tätig, bevor er bei einem großen Automobilzulieferer als CFO für einen umfangreichen Teilbereich verantwortlich war. In den vergangenen zehn Jahren war Krach zunächst Group-CFO für einen Verbund privater Reha-Kliniken, danach bei einem Anbieter ambulanter Gesundheitsdienstleistungen.

Dem Diakoneo-Vorstand gehören neben dem Vorstandsvorsitzenden Hartmann noch die Vorständin Dienste für Menschen, Manuela Füller, der Vorstand Gesundheit, Michael Kilb, die Vorständin Bildung, Verena Bikas, und die Vorständin Personal und Unternehmensentwicklung, Ina Strickstrock, an. Der Posten des Kaufmännischen Vorstands war seit Ende März 2023 vakant.

Mit einem Jahresumsatz von rund 800 Millionen Euro und Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg und Polen ist Diakoneo nach eigenen Angaben einer der größten diakonischen Träger in Deutschland. Heute gehören Seniorenheime, Behinderteneinrichtungen, Schulen und Kliniken zum Sozialunternehmen.



Weitere Personen



Andreas Magg (54) hat am 1. Februar die Leitung des Landes-Caritasverbandes Bayern übernommen. Der bisherige Augsburger Diözesan-Caritasdirektor folgt dem seit 2012 an der Spitze des katholischen Wohlfahrtsverbands stehenden Bernhard Piendl nach, der mit 69 Jahren in den Ruhestand ging. Der offizielle Akt der Amtsübergabe erfolgte am 26. Januar in München. Die Wahl Maggs durch die Mitgliederversammlung des Verbands fand bereits im Frühjahr 2023 statt und wurde von der Freisinger Bischofskonferenz bestätigt.

Agim Kaptelli (57) stößt im Februar zum Vorstand des Diakonischen Werkes Pfalz dazu. Damit ist der Vorstand mit Landesdiakoniepfarrer Albrecht Bähr und Gregor Höpfner, Vorstand Finanzen, Personal und Organisation, wieder komplett. Kaptelli folgt für den Vorstandsbereich Soziales und Freiwilligendienste auf die im Frühjahr 2023 ausgeschiedene ehemalige Vorständin Sabine Jung. Kaptelli ist Religionspädagoge mit Zusatzstudium „Management in sozialen Organisationen“ und beruflich seit vielen Jahren im diakonischen Umfeld aktiv. Zuletzt war der gebürtige Kaiserslauterer mehr als zehn Jahre lang Leiter der Regionalen Diakonie Wiesbaden.

Gert G. Wagner ist tot. Der langjährige Leiter des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und ehemalige DIW-Vorstandsvorsitzende starb am 28. Januar im Alter von 71 Jahren. Wagner gehörte bis 2021 der Kammer für soziale Ordnung der Evangelische Kirche in Deutschand (EKD) an. „Ohne Gert G. Wagner würden das DIW Berlin und auch das SOEP nicht so exzellent dastehen“, sagte DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Wagner war Professor für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität (TU) Berlin. Er gehörte zahlreichen Gremien an. Unter anderem war er Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung.

Michaela Wachsmuth wird Geschäftsführerin der Diakonie im Cuxland Sie ist derzeit geschäftsführende Vorständin des bayerischen evangelischen Frauenwerks in Stein bei Nürnberg. Wachsmuth war seit 2017 in Stein. Wann Wachsmut in den Norden kommt, war auf Nachfrage nicht zu klären. Die Stabübergabe in Stein ist am 15. März geplant. Das Frauenwerk in der evangelischen Kirche in Bayern ist Mitglied im Diakonischen Werk und im Deutschen Müttergenesungswerk. Zur Diakonie im Cuxland gehören mit Geschäftsstellen in Cuxhaven, Cadenberge und Bad Bederkesa soziale Projekte und Beratungsangebote in den Kirchenkreisen Cuxhaven-Hadeln und Wesermünde.

Hanne Stiefvater ist als Vorständin der Evangelischen Stiftung Alsterdorf (ESA) in den Ruhestand verabschiedet worden. Die gelernte Krankenschwester und studierte Betriebswirtin arbeitete fast 25 Jahre in verschiedenen Leitungspositionen bei der ESA, davon zehn Jahre im Vorstand. Nachfolgerin im Vorstand ist Stefani Burmeister, die bereits im Oktober 2023 in ihr Amt eingeführt wurde Zu Stiefvaters Arbeitsschwerpunkten zählten die Auflösung der ehemaligen Anstaltsstrukturen und die Entwicklung des Trägerbudgets. Die Evangelische Stiftung Alsterdorf ist ein diakonisches Dienstleistungsunternehmen mit rund 6.800 Mitarbeitenden. Ihre Aufgabenfelder umfassen Assistenz-, Wohn- und Bildungsangebote für Menschen mit Behinderung sowie Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe.

Peter Koch hat den Preis „Pflegemanager des Jahres“ gewonnen. Der Titel „Nachwuchs-Pflegemanagerin“ ging bei der diesjährigen Verleihung des Pflegemanagement-Awards im Rahmen des Kongresses Pflege in Berlin an Louise Enz. Koch setzt sich mit Expertise und Nachdruck für die Belange der Pflege und der Patienten und pflegebedürftigen Menschen ein, wie die Jury erklärte. Der Geschäftsführer der Gaggenauer Altenhilfe und leidenschaftliche Berufspolitiker sei Vorreiter und Vorbild zugleich. Louise Enz, Vorstandsreferentin des Paul-Gerhardt-Werks, sei es mit dem Projekt „PGW goes Magnet-Organisation“ gelungen, veraltete Strukturen und Arbeitsweisen aufzubrechen und so die internen Strukturen des Unternehmens zu beleben.

Matthias Scholz bleibt Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU). Der bei der Mitgliederversammlung im November für die Wahlperiode 2024 bis Ende 2027 gewählte neue Vorstand wählte Scholz zu seinem Vorsitzenden und Sebastian Spottke zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Nach seiner Wahl umriss Scholz die Pläne der AcU: „In den kommenden Jahren gibt es im kirchlichen Arbeitsrecht eine Menge zu tun. Wieder einmal ist der Dritte Weg insgesamt Gegenstand einer politischen Debatte. Daneben werden wir uns mit der Frage auseinanderzusetzen haben, wie Unternehmensmitbestimmung in Kirche und Caritas funktionieren könnte. Und wir brauchen eine grundlegende Reform des Tarifwerks der AVR-Caritas.“ Die Mitglieder der AcU beschäftigen bundesweit zirka 142.000 Mitarbeitende.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis März



Februar

15.2. München:

Seminar „Interne Revision bei gemeinnützigen Trägern“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-119

16.2.:

Online-Seminar „Von der Bedarfsermittlung zum Teilhabeziel“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

20.2.:

Online-Kurs „Spendenrecht - steuerliche Regelungen“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

21.-22.2.:

Online-Kurs „Digitalisierung und Prozessoptimierung in sozialen Organisationen“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828211

28.-29.2.:

Online-Kurs „Umgang mit Todeswünschen in der Palliativversorgung“

der AWO-Bundesakademie

Tel.: 030/26309-139

29.2.:

Online-Seminar „Immobilienwirtschaft - Grundlagen für Akteure in Kirche und Diakonie“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 03361/710943

März

5.-6.3.:

Online-Seminar „Haftungsrecht und Gemeinnützigkeit“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 0711/286976-10

6.-7.3.:

Online-Fortbildung „Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980 606

14.-15.3.:

Online-Veranstaltung „Wohnraum für alle - Ansätze und Möglichkeiten Wohnraum für am Wohnungsmarkt benachteiligte Zielgruppen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

14.-15.3. Berlin:

Tagung „Ohne Papiere, aber nicht ohne Rechte! - Aufenthaltsrechtliche Illegalität in Zeiten restriktiver Migrationspolitiken“

der Katholischen Akademie Berlin

Tel.: 030/283095-148

19.3. Freiburg:

Seminar „Neues vom Bundesarbeitsgericht“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 02203/8997-411

19.3.:

Online-Fortbildung „Ihre Pflichten im Rahmen des § 2b Umsatzsteuergesetz - Vertiefungsmodul Spendenwesen“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 0172/2883106