Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 5/2024 - 02.02.2024
Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 5/2024 - 02.02.2024
Frankfurt a. M. (epd). Arbeitslosenzentren werden in der Regel von Vereinen, Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden getragen. Finanziert werden sie durch kommunale oder Landesmittel, durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), aus kirchlichen Mitteln oder über Spenden.
Je nachdem, wie vielfältig das Angebot ist, fließen unterschiedliche Gelder. Das Arbeitslosenzentrum in Mönchengladbach zum Beispiel erhält vom Land Nordrhein-Westfalen sowie vom ESF finanzielle Mittel, um die Beratungsstelle zu finanzieren. Die Sozialberatung im Zentrum finanziert die Stadt. Der Mittagstisch im Arbeitslosenzentrum ist spendenfinanziert.
Das Ökumenische Arbeitslosenzentrum Krefeld erhält Zuwendungen von der katholischen und der evangelischen Kirche. Außerdem wird es vom Land Nordrhein-Westfalen sowie vom Europäischen Sozialfonds unterstützt.
Im Bundesland Baden-Württemberg fördert das Wirtschaftsministerium seit mehr als einem Jahrzehnt zwölf Arbeitslosenberatungszentren. 636.000 Euro nahm das Ministerium 2023 dafür in die Hand. Jedes Arbeitslosenberatungszentrum im Land wird außerdem mit mindestens 8.000 Euro von der jeweiligen Kommune unterstützt.