sozial-Recht

Landgericht

Wohnungskündigung wegen fehlendem Ersatz ausgesetzt



Berlin (epd). Das Berliner Landgericht hat trotz wirksamer Kündigung eines Mietverhältnisses den beklagten Mietern einen Aufschub um zwei Jahre gewährt. Zur Begründung hieß es in der am 29. Januar in Berlin veröffentlichten Gerichtsentscheidung, den Mietern sei es nicht gelungen, „angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu beschaffen“.

Unter Berufung auf die sogenannte Sozialklausel im Bürgerlichen Gesetzbuch könnten die betroffenen Mieter nach Abwägung mit den Vermieterinteressen trotz wirksam ausgesprochener Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, urteilten die Richter in dem Berufungsverfahren. Die Mieter hätten sich fast zwei Jahre lang ohne Erfolg auf eine Vielzahl von Wohnungen im gesamten Berliner Stadtgebiet beworben.

Gründe seien die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt, das geringe Angebot freier Wohnungen sowie fehlender Alternativwohnraum im sogenannten geschützten Marktsegment gewesen. Zudem sei berücksichtigt worden, „dass der von der Vermieterin geltend gemachte Eigenbedarf nicht besonders dringlich war“.

Az.: 67 S 264/22