sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Markus Jantzer
epd-bild/Heike Lyding

es kommen wieder mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland an. Sie treffen auf ein Betreuungssystem, das in den vergangenen Jahren stark zurückgefahren wurde. Viele Kommunen sind laut Fachverbänden mit der Versorgung der jungen Flüchtlinge überfordert. „Das hat mit Jugendhilfe nicht viel zu tun“, sagt etwa Helen Sundermeyer vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In Osnabrück nimmt unter anderem der Caritasdienst skm die Minderjährigen in Obhut, epd-Redakteurin Martina Schwager hat die Einrichtung besucht.

Bis in die 1980er Jahre hinein wurden in der Bundesrepublik Deutschland Millionen Kinder mit gesundheitlichen Problemen in Kurheime verschickt. Viele kehrten jedoch nach Misshandlungen traumatisiert zurück. Die „Initiative Verschickungskinder“ will aufklären, was in den Heimen geschehen ist. Opfer berichten von Essenszwang durch das Pflegepersonal sowie harten Strafen wie Schlafentzug oder Ans-Bett-Fesseln. Der Berliner Oliver Schworck berichtet: „Ich wurde in den Sommerferien vor meiner Einschulung für drei Wochen verschickt.“ Die Erfahrungen in der Einrichtung seien für den heute 54-Jährigen so furchtbar gewesen, dass sie ihn bis heute prägten.

Der Arbeiter-Samariter-Bund will mit einem Hebammenmobil Versorgungsengpässe für Schwangere auffangen. Die Hebamme Lisa Schütte steht mit einem weißen Bus auf einem Parkplatz eines Einkaufszentrums: „Seit zwei Monaten sucht meine Schwiegertochter einen Geburtsvorbereitungskurs und bekommt nur Absagen“, erzählt ihr eine Besucherin aufgeregt. Auch die Suche nach einer Entbindungsstation sei bislang erfolglos. Schütte bietet der Frau einen Beratungstermin für die Schwiegertochter an. Viele Geburtsstationen seien überlastet, sagt Schütte. „Wo sollen die Frauen hin? Es ist eine Katastrophe.“

Fast jeder zweite Corona-Tote in Deutschland starb in einem Pflegeheim. Laut dem Pflegereport der Barmer Krankenkasse liegt der Anteil der Heimbewohner unter den mit Covid-19 gestorbenen Menschen bei 45 Prozent. Die Corona-Jahre haben der Untersuchung zufolge beim Pflegepersonal bundesweit tiefe Spuren hinterlassen. Fast 70 Prozent sagen, dass sie oft körperlich erschöpft sind, vor der Pandemie waren es 43 Prozent. 43 Prozent hätten sogar darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben. Vor der Pandemie seien es nur knapp 20 Prozent gewesen.

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Ihr Markus Jantzer




sozial-Politik

Flüchtlinge

"Das hat mit Jugendhilfe nicht viel zu tun"




Zwei junge Flüchtlinge in Niedersachsen (Archivbild)
epd-bild/Karlheinz Krämer
Die Zahl jugendlicher Flüchtlinge, die ohne Eltern nach Deutschland kommen, steigt wieder. Sie treffen auf ein stark ausgedünntes Jugendhilfe-System: zu wenig Plätze, zu wenig Betreuungskräfte. Experten fordern nachhaltige Strukturen.

Osnabrück (epd). Mohammed hat das Frühstück verpasst und gleich einen Arzttermin. Mechthild Broxtermann gibt ihm wenigstens einen Apfel. „Die Jungs verschlafen meist den Vormittag“, sagt die Leiterin der Inobhutnahmestelle für unbegleitete minderjährige Ausländer beim Caritasdienst skm in Osnabrück. „Aber was sollen sie auch tun?“, ergänzt sie. „Zur Schule können sie nicht. Die Sprachlern- und Willkommensklassen sind voll.“ Zudem hätten viele ihrer Schützlinge Schlafstörungen.

Der 16-jährige Mohammed stammt wie die derzeit meisten jugendlichen Flüchtlinge aus Syrien. Die nächstgrößeren Gruppen der UMA, wie unbegleitete minderjährige Asylbewerber abgekürzt im Behördenjargon heißen, sind Afghanen und Kurden aus der Türkei. Die Zahlen sind laut Bundessozialministerium nach dem Höhepunkt 2015 mit 66.000 kontinuierlich zurückgegangen. 2021 kamen nur 18.000 jugendliche Flüchtlinge. Seitdem steigen die Zahlen wieder, auf bislang 28.000 im vergangenen Jahr. Weit überwiegend kommen Jungen.

Angemessene Aufnahme und Betreuung vielerorts unmöglich

Sie treffen allerdings auf ein stark zurückgefahrenes System. Die Jugendlichen müssen laut Gesetz von Jugendämtern in Obhut genommen und in betreuten Wohneinrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Die Inobhutnahme übernehmen in der Regel freie Träger für die Kommunen, wie etwa die Caritas für Stadt und Landkreis Osnabrück. Das Jugendamt stellt jedem einen Vormund. Als immer weniger Jugendliche kamen, wurden viele Einrichtungen geschlossen.

Weil auch Plätze in den Wohneinrichtungen für die dauerhafte Unterbringung rar sind, bleiben einige Bewohner länger als vorgesehen in der Inobhutnahmestelle. „Einer lebt jetzt schon ein halbes Jahr statt weniger Wochen bei uns“, sagt Broxtermann.

Einmal eingestampfte Strukturen ließen sich nicht einfach wieder aufbauen, kritisieren Nichtregierungsorganisationen wie der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Bumf) und das Kinderhilfswerk terre des hommes. Grund sei vor allem der Mangel an Betreuungsfachkräften, sagt Helen Sundermeyer vom Bumf.

„Eine angemessene, das Kindeswohl wahrende Aufnahme, Versorgung, Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist derzeit an vielen Orten Deutschlands nicht mehr gewährleistet“, schreiben die Organisationen in einer Stellungnahme gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen. Viele Kommunen seien mit der Versorgung und Unterbringung der jungen Geflüchteten überfordert, senkten ihre Standards ab.

Schließung der Inobhutnahme verhindert

In großen Städten würden junge Flüchtlinge zeitweise in Turnhallen oder Zelten untergebracht. Nachts sei oft nur Security-Personal für sie zuständig. „Das hat mit Jugendhilfe nicht viel zu tun“, klagt Sundermeyer. Sie wirft den Behörden sogar vor, die jungen Menschen im Zweifel für volljährig zu erklären und so von der Jugendhilfe fernzuhalten.

In Osnabrück konnte der skm die Schließung der Inobhutnahme in Verhandlungen mit der Stadt verhindern. Sechs Plätze blieben erhalten. Kurz vor Weihnachten waren die mit bis zu zwölf Jungen belegt. Auch ein Ausweichquartier war überfüllt. Ein weiterer Standort hätte im Sommer eröffnet werden können. Doch es fehlte an Personal. Erst seit Dezember sorgt eine weitere Gruppe mit vier Plätzen für Entlastung. Doppelzimmer sind dennoch inzwischen Standard. Die Jungen störe das nicht, sagt Mechthild Broxtermann: „Die meisten sind sehr anspruchslos.“

Oft hätten sie Gewalt, Folter und Misshandlungen erfahren. In den ersten Tagen zögen sie sich oft ganz auf die Zimmer zurück. Später seien sie froh über Abwechslung. Doch auch Freizeitangebote Ehrenamtlicher seien deutlich zurückgegangen. „Unsere Jungen sind einfach nicht mehr so im Fokus“, bedauert Broxtermann. Sozialarbeiter hätten zu viel mit Organisation, Dokumentation und Arztbesuchen der Jugendlichen zu tun. Die Stelle für den Freiwilligendienst ist derzeit nicht besetzt: „Keine Bewerbung“, sagt Broxtermann und zieht Augenbrauen und Schultern hoch.

Forderungen an die Politik

Um die Missstände zu beseitigen, haben der Bundesfachverband und terre des hommes einen Forderungskatalog an die Politik gerichtet. Zentrale Punkte: eine Ausbildungsoffensive für Betreuungskräfte. Die Kommunen sollten Einrichtungen nicht schließen, wenn Einreisezahlen sinken. Die Träger sollten eine betriebswirtschaftliche Planungssicherheit erhalten, wenn sie Angebote vorhielten.

Dass die Kommunen nicht dauerhaft leer stehende Einrichtungen und einen Überhang an Fachkräften finanzieren könnten, sei verständlich, sagt Sundermeyer. Aber sie sollten gemeinsam mit den Ländern, die sich wie der Bund mit 16 Prozent an der Finanzierung beteiligen, „kreative und flexible Lösungen“ vor allem für die stark frequentierten Regionen erarbeiten. Der Bund müsse das starre Verteilverfahren für die Jugendlichen verbessern.

Bei der Osnabrücker skm-Inobhutnahmestelle beginnt an diesem Tag eine neue Mitarbeiterin ihren ersten Arbeitstag. „Du musst Mohammed zum Arzt begleiten, zum Röntgen der Lunge“, sagt Broxtermann und drückt ihr die Bustickets in die Hand. Zwei, drei weitere Hinweise müssen genügen. Die junge Frau lächelt ihre Unsicherheit weg und wirft sich die Jacke wieder über die Schulter. Mohammed hat inzwischen seinen Apfel verspeist. Gemeinsam machen die beiden sich auf den Weg.

Martina Schwager


Kinder

Verschickungskinder: Wehrlos der Gewalt in Heimen ausgesetzt




Exponate einer Ausstellung über Verschickungskinder
epd-bild/Theo Klein
Bis in die 80er Jahre hinein wurden in der Bundesrepublik Deutschland Millionen Kinder in Kurheime verschickt. Sie sollten dort aufgepäppelt werden. Viele kehrten jedoch traumatisiert zurück. Das ehemalige Verschickungskind Ingrid Runde (73) bemüht sich um Aufklärung.

Frankfurt a.M. (epd). Zwei Tage lang konnte sie nach der Impfung nicht mehr richtig sitzen. Daran erinnert sich Simone Walkowiak noch genau, obwohl es schon mehr als 50 Jahre her ist. Simone Walkowiak ist ein sogenanntes Verschickungskind. 1972 kam die damals Sechsjährige aus Gelsenkirchen für sechs Wochen in ein Kinderheim nach Berchtesgaden. Dass man sie dort mit etwas in den Po geimpft hatte, von dem sie bis heute nicht weiß, was es war, fiel ihr im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen wieder ein.

Impfung nicht eingetragen

Nach längerer Zeit hielt sie wieder einmal ihren Impfausweis in Händen, erzählt Walkowiak. Dabei habe sie festgestellt, dass die 1972 verabreichte Impfung nicht eingetragen war. Das beunruhigte sie. „Prinzipiell kann ja von jeder Impfung eine Nebenwirkung ausgehen“, sagt sie. Simone Walkowiak fing an, nach Menschen zu suchen, die sich zu jener Zeit, als sie im Berchtesgadener Kindersanatorium war, ebenfalls dort aufgehalten hatten. Dabei stieß sie auf die „Initiative Verschickungskinder“. Diese versucht zu erhellen, was in den Heimen geschehen ist.

Das ist allerdings gar nicht so einfach, sagt Ingrid Runde, bayerische Landeskoordinatorin der Initiative: „Die Akten sind immer noch mit einem Sperrvermerk versehen.“ Seit 2019 engagiert sich Ingrid Runde für Verschickungskinder. Sie tut das auch deshalb, weil sie das Schicksal jener Menschen teilt, die sie als Landeskoordinatorin unterstützt. Zweimal sei sie selbst verschickt worden, erzählt die 73-Jährige: „Mit vier und mit zehn Jahren.“ Bei der zweiten Verschickung 1960 sollte sie an Gewicht zunehmen. Man habe sie deshalb gezwungen zu essen. Sie musste regelmäßig so lange vor ihrem Teller sitzen, bis sie alles aufgegessen hatte.

Zwischen Ende der 1940er bis in die 1980er Jahre hinein wurden in der Bundesrepublik Deutschland Millionen Kinder in Kurheime verschickt. Sie hatten oft gesundheitliche Probleme und sollten dort stabilisiert werden. Viele Mädchen und Jungen kehrten jedoch traumatisiert zurück. Sie berichteten unter anderem von Essenszwang durch das Pflegepersonal bis hin zum Erbrechen sowie von harten Strafen wie Schlafentzug oder Ans-Bett-Fesseln.

Medikamentenexperimente in Verschickungsheimen

„Dass es in Verschickungsheimen sogar Medikamentenexperimente gab, wird wissenschaftlich nicht mehr angezweifelt“, sagt Sylvia Wagner von der Universität Düsseldorf. Die Pharmazeutin promovierte 2019 zu Arzneimittelprüfungen an Heimkindern von 1949 bis 1975 in Deutschland. Beispielsweise seien Tuberkulosemittel an Verschickungskindern getestet worden.

Nach Wagners Recherchen geschah dies auch in der Kinderheilstätte im hessischen Ort Mammolshöhe bei Frankfurt. Die Versuche hätten begonnen, nachdem der Kinderarzt Werner Catel, der während der NS-Zeit maßgeblich an der Kinder-Euthanasie beteiligt war, Chefarzt wurde. Das war 1947. Nach Wagners Erkenntnissen geschahen die Versuche ohne Einwilligung der Eltern. „Vier Kinder starben“, sagt die Wissenschaftlerin.

Zwischen 1947 und 1951 wurde Wagner zufolge ein radiumhaltiges Tuberkulose-Präparat in einer Hildesheimer Heilstätte eingesetzt. Mehrere Kinder seien danach an Tumoren gestorben. „Mädchen bekamen Brustkrebs.“

Aufklärung und Aufarbeitung

Erste Hinweise erhärteten den Verdacht, dass in Berchtesgaden, wo Simone Walkowiak als kleines Mädchen war, ein Impfstoff an Kindern getestet wurde: Einer Fachpublikation aus dem Jahr 1961 zufolge nahmen wahrscheinlich mehrere Einrichtungen an diesem Versuch teil, wie die Düsseldorfer Forscherin recherchiert hat.

In Berlin engagiert sich Oliver Schworck, SPD-Bezirksstadtrat von Tempelhof-Schöneberg, für Aufklärung und Aufarbeitung. Auch aus eigener Betroffenheit. „Ich wurde in den Sommerferien vor meiner Einschulung für drei Wochen verschickt“, berichtet der 54-Jährige. Die Erfahrungen in der Einrichtung seien so furchtbar gewesen, dass ihn diese drei Wochen bis heute prägten. Für ihn ist es wichtig, dass nach jahrzehntelangem Schweigen endlich über das Thema „Verschickungskinder“ gesprochen wird.

Pat Christ


Energie

Hilfsfonds gegen die Kälte




Manche Städte schießen Bedürftigen Geld für ihre Heizkosten zu.
epd-bild/Anke Bingel
Mit dem sogenannten Wärmefonds nimmt die Stadt München bedürftigen Haushalten einen Teil ihrer Energiekosten ab. Auch in anderen Städten geben Organisationen Finanzhilfen, damit keinem Privathaushalt das Gas oder die Fernwärme abgestellt wird.

München (epd). Ein Sozialwohnungsblock im Münchner Westen. In seiner Erdgeschosswohnung hat Anni Eimann im Wohnzimmer die Heizung auf Stufe drei aufgedreht. „Ich möchte es schon warm haben“, sagt die 70-Jährige. Einmal hat sie es auf Stufe Null probiert, „aber das geht nicht, da wird man schnell krank“.

Der Vermieter hat die Heizkosten verdoppelt

Für ihre Sozialwohnung zahlt sie 355 Euro Miete, eigentlich günstig für München. Aber: Die Seniorin hat 1.038 Euro Rente zur Verfügung. Zu viel, um die Grundsicherung im Alter zu erhalten, bei der das Sozialamt auch die Miete und die Heizkosten übernimmt. Jetzt hat der Vermieter die Heizkosten verdoppelt. Doch Anni Eimann hat einen Antrag auf Geld vom sogenannten Wärmefonds der Stadt München gestellt - und er wurde genehmigt.

Seit 16. Januar gibt es Geld für bedürftige Haushalte, um die enorm gestiegenen Energiekosten auszugleichen. 20 Millionen haben die Stadt und die Stadtwerke München in den Topf gegeben. Ein Rechtsanspruch haben alle, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen oder den grauen München-Pass besitzen, der verschiedene Vergünstigungen gewährt. Den Ausgleich bekommen auch jene, deren Einkommen unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt, aber kein Geld vom Sozialamt in Form der Grundsicherung beziehen. Diese Schwelle liegt derzeit bei 1.540 Euro netto für Alleinstehende, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 2.310 Euro netto und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.770 Euro netto.

Das Münchner Sozialreferat rechnet mit 10.000 bis 20.000 Haushalten, die Ansprüche auf Geld aus dem Wärmefonds stellen könnten. Alleinstehende erhalten 700 Euro, für jede weitere Person im Haushalt gibt es 300 Euro. Für die Hilfen aber gelten auch Vermögensgrenzen: Erwachsene dürfen 10.000 Euro im Sparstrumpf haben, Kinder jeweils 500 Euro.

Die notwendigen Formulare kann man sich im Internet herunterladen. Anni Eimann hat keinen Computer, sie hat den Antrag in einem der Alteninformationszentren der Stadt ausgefüllt. „Die waren sehr nett und haben mir geholfen“, erzählt die Seniorin. Und woher wusste sie, dass es diese Hilfe gibt? „Das war von Rentner zu Rentner“, ist ihre Antwort.

Präventiv gegen Gassperren

Denn Anni Eimann besucht alle 14 Tage ein Kaffeekränzchen am Münchner Ostbahnhof. Das wird organisiert vom Verein „Ein Herz für Senioren“, der bundesweit Rentner, die sich trotz jahrlanger Arbeit nicht das Nötigste zum Leben leisten können, finanziell unterstützt. Der Verein ermöglicht Soforthilfen für Medikamente, Brillen oder Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Gasherde. Alle 14 Tage wird eine Obst- und Gemüsebox an die Haustür geliefert. Und um der Einsamkeit der Senioren entgegenzuwirken, werden Theater- oder Konzertbesuche oder eben Zusammenkommen bei Kaffee und Kuchen organisiert.

In anderen Städten gibt es sogenannte Härtefallfonds, zum Beispiel in Nürnberg oder Berlin. Mit diesen Fonds soll verhindert werden, dass Haushalten wegen der steigenden Energiekosten der Strom, das Gas oder die Fernwärme abgestellt wird. Daneben gibt es auch Energiefonds von Organisationen. So stellt zum Beispiel das Bistum Regensburg 3,3 Millionen Euro für Bedürftige zur Verfügung.

Über die Beratungsdienste der Caritas kommt das Geld in Form von finanziellen Soforthilfen Menschen zugute, die von der Energiekrise besonders betroffen sind. Die staatliche Energiepreis-Pauschale wurde in Höhe von 300 Euro bundesweit an alle Arbeitnehmer ausgezahlt. Da die Pauschale steuerpflichtig ist, fiel dadurch auch Kirchensteuer an. Die Mehreinnahmen des Bistums Regensburg fließen in vollem Umfang in den Energiefonds.

Die 700 Euro aus dem Wärmefonds hat Anni Eichmann inzwischen bekommen, das Geld legt sie zusammen mit den 300 Euro Energiepauschale für Rentner auf die Seite, bis die Heizkostenabrechnung kommt. Sie hat „richtig Angst vor den Nachzahlungen“.

Rudolf Stumberger


Bundesregierung

Kommission zur Überprüfung des Abtreibungsrechts steht




Positiver Schwangerschaftstest
epd-bild/Heike Lyding
Das Abtreibungsrecht ist eines der umstrittensten politischen Themen. Die Ampel will eine Kommission prüfen lassen, ob es künftig eine Regelung außerhalb des Strafrechts geben soll. Die Mitglieder sind nun berufen. Kirchenvertreter sind nicht dabei.

Berlin (epd). In der Debatte um eine mögliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts hat die Bundesregierung eine Expertenkommission berufen. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am 28. Februar bestätigte, sind 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ethik, Medizin und Recht berufen worden. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitglieder, nämlich 15, sind Frauen, darunter die frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Christiane Woopen. Die Kommission werde zeitnah ihre Arbeit aufnehmen, hieß es.

Regelung außerhalb des Strafrechts

SPD, Grüne und FDP hatten während der Koalitionsverhandlungen keine Entscheidung darüber getroffen, ob der zunehmend umstrittene Paragraf zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Vereinbart wurde im Koalitionsvertrag, eine „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einzusetzen, die eine Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. Die Kommission soll sich zudem mit Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspenden und Leihmutterschaften befassen.

Dem Gremium gehören als Expertinnen und Experten aus der Medizin neben Woopen die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm, die Ärztinnen Stephanie Wallwiener und Katharina Hancke, der Psychologe Bernhard Strauß und die Medizinethikerin Claudia Wiesemann an. Berufen wurde zudem die Biologin Sigrid Graumann, die dem aktuellen Ethikrat angehört. Zu den Expertinnen und Experten für Verfassungsrecht in dem Gremium gehören Frauke Brosius-Gersdorf, Paulina Starski, Friederike Wapler und die Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs in Hessen, Ute Sacksofsky.

Für den Bereich Recht wurden zudem die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds, Maria Wersig, die Strafrechtlerinnen Bettina Weißer und Liane Wörner, Susanne Lilian Gössl und der Familienrechtler Tobias Helms berufen. Zudem werden dem Gremium die Gesundheitswissenschaftlerin und Sozialforscherin Daphne Hahn sowie der Medizinrechtler Jochen Taupitz angehören. Die Mitglieder sind ausschließlich Professorinnen und Professoren.

Kirchliche Expertise

Im Kabinett scheint das Thema umstritten. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte wiederholt deutlich gemacht, dass sie für eine Streichung des Paragrafen ist, weil nach ihrer Auffassung das Strafrecht nicht der richtige Ort dafür ist. Aus dem Haus von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kamen dagegen verfassungsrechtliche Vorbehalte. Die jetzige Regelung im Strafrecht geht wesentlich auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Ob eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode realistisch ist, hängt auch davon ab, wie lange sich die Kommission für die Beratungen Zeit nimmt. Auf eine Mitarbeit in der Kommission gehofft hatte auch die evangelische Kirche. „Wir hätten uns gefreut, wenn kirchliche Expertise in der Kommission vertreten wäre“, sagte die Bevollmächtigte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gegenüber Regierung und Bundestag, Anne Gidion. Man sei auch weiterhin jederzeit bereit, Expertise auf andere Weise in die Arbeit der Kommission einzubringen.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus hatte kürzlich kritisiert, es gehe in der aktuellen Debatte nahezu ausschließlich um das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau. Trotzdem müsse die jetzige Regelung „sehr genau daraufhin überprüft werden, ob sie die schwangere Frau und ihre Rechte ausreichend berücksichtigt“. Kurschus zeigte sich offen für eine Debatte um eine Neuregelung.

Corinna Buschow


Missbrauch

Oberstaatsanwalt: "Am schlimmsten sind die ungelösten Fälle"




Thomas Goger
epd-bild/Generalstaatsanwaltschaft Bamberg
In Bayern gibt es seit 2015 die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), angesiedelt bei der Bamberger Generalstaatsanwaltschaft. Dazu gehört auch das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet.

Bamberg (epd). Der Bamberger Oberstaatsanwalt Thomas Goger fordert mehr rechtliche und technische Möglichkeiten beim Kampf gegen Kinderpornografie im Netz. „Der Gesetzgeber könnte uns eigentlich relativ leicht helfen und tut es nicht - und das erzeugt bei mir auch zunehmend so etwas wie Unverständnis“, sagte der Leiter des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB). Daniel Staffen-Quandt sprach mit ihm.

epd sozial: Herr Goger, wie setzt sich Ihr Team im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch im Internet genau zusammen?

Goger: Wir sind hier - mich eingeschlossen - acht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Hinzu kommen die Mitarbeiter in den Geschäftsstellen und das, was die Zentralstelle neben ihrer thematischen Ausrichtung so besonders macht: unsere vier IT-Forensiker. Die IT-Experten helfen uns bei der Auswertung der enormen Datenmengen und unterstützen uns bei den technisch teilweise sehr komplexen Fragestellungen hier.

epd: Wie sieht ein typischer Arbeitsalltag bei der Zentralstelle und beim Zentrum aus?

Goger: Man kann eigentlich sagen: Typische Tage gibt es nicht. Natürlich gibt es viel Standardarbeit, das sind die Meldungen im Bereich Kinderpornografie, die von den Anbietern der Internetwirtschaft selbst kommen. Das sind Hunderte Verdachtsfälle, die da gemeldet werden. Meistens handelt es sich um bereits bekanntes und vielfach kopiertes Material. Unsere Aufgabe ist es, das, was in irgendeiner Art und Weise relevant und gefährlich ist herauszufiltern - etwa weil es bislang unbekanntes Bild- und Videomaterial ist.

epd: Was macht bislang unbekanntes Material gefährlicher als bereits bekanntes?

Goger: Hinter jeder kinderpornografischen Darstellung steckt ein Missbrauch. Natürlich ist es auch strafbar und schlimm für die Betroffenen, wenn bereits bekanntes Material immer und immer wieder neu im frei zugänglichen Internet auftaucht - aber bei neuem Material besteht die Gefahr, dass ganz aktuell Missbrauch stattfindet, der auf den Fotos und Videos dokumentiert wird. Das ist ein Wettlauf mit der Zeit, um Betroffene dieses Missbrauchs möglichst schnell zu finden und vor weiteren Taten zu schützen.

epd: Man hört immer wieder, dass Konten in sozialen Netzwerken geknackt werden und Kriminelle darüber dann kinderpornografisches Material verbreiten und verteilen ...

Goger: Ja, diese Fälle gibt es - und es sind gar nicht so wenige. Gerade diese Konstellation zeigt, wie sensibel wir als Ermittler bei dem Thema vorgehen müssen. Zum einen wollen wir Betroffene schnell und effektiv vor Missbrauch schützen und strafbares Material aus dem Internet bekommen. Zum anderen müssen die vorliegenden Verdachtsmomente sorgfältig geprüft und bewertet werden, bevor man etwa zu Hausdurchsuchungen schreitet. Denn wenn an den Vorwürfen nichts dran ist - stigmatisiert ist der Beschuldigte trotzdem allein durch den Verdacht.

epd: Der Großteil ihrer Arbeit bewegt sich also im normalen Internet - aber die Schwerkriminellen tummeln sich doch vor allem im sogenannten Darknet, oder?

Goger: Das stimmt - denn man kann eben für das Darknet nicht bei Google nach bestimmten Seiten oder Dingen suchen, das ist sehr viel komplizierter. Der erste Schritt ist, die Plattformen von Pädo-Kriminellen im Darknet zu finden. Dafür steht uns mit dem „Dark Web Monitor“ innovative Technik zur Verfügung. Der zweite Schritt ist dann, mit verschiedenen Methoden Zugang zu diesen Plattformen zu bekommen. Das können verdeckte Ermittler oder technische Maßnahmen sein. Jede dieser Plattformen ist anders, da gibt es keine Standards. Da sind wir wieder beim typischen Arbeitsalltag, den es nicht gibt!

epd: Wenn Sie auf möglicherweise strafbares Material gestoßen sind, wie gehen Sie und Ihre Mitarbeitenden weiter vor?

Goger: Zunächst einmal werten die Forensiker die gesicherten Datenmengen oder Datenträger aus und suchen nach möglicherweise strafrechtlich relevantem Material. Das ist oftmals auch schon nicht einfach, geht aber noch nicht so ins Detail. Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte müssen sich dieses Material dann aber im Detail anschauen und bewerten. Also etwa: Ist die abgebildete Person noch ein Kind oder schon 15 Jahre? Oder auch: Ist das Material womöglich selbst aufgenommen worden ohne Zutun eines Erwachsenen?

epd: Und für den Fall, dass Sie zu dem Schluss kommen: Ja, es handelt sich um Missbrauch oder um kinderpornografisches Material?

Goger: Dann gilt es, den Täter und die Betroffenen zu ermitteln. Wenn einem das geglückt ist, müssen die Anklagen geschrieben werden - und das heißt dann oft: Das, was auf den Fotos und Videos zu sehen ist, muss detailliert verschriftlicht werden, jede Einzelheit, jede Handlung. Sie können sich vorstellen, dass das keiner gerne macht. Der Umgang mit diesem Material ist für die eigene Psyche eine besondere Herausforderung.

epd: Wie kommt man als Ermittler damit klar, wenn man in solche menschlichen Abgründe hineinschaut

Goger: Die Bewältigungsstrategien sind da von Mitarbeiter zu Mitarbeiter sehr individuell. Institutionell stellen wir drei Dinge sicher: Erstens bearbeiten die Kolleginnen und Kollegen nie nur Fälle von Kinderpornografie oder Missbrauch, sondern auch „emotionslose“ Fälle, in denen es zum Beispiel um Betrug geht. Zweitens bieten wir den Mitarbeitenden Coachings und Supervisionen an - ob sie das nutzen, ist aber eine individuelle Entscheidung. Und drittens vermitteln wir, dass es kein Zeichen von Schwäche ist, wenn man beim nahezu täglichen Umgang mit dieser Art von Straftaten solche Hilfsangebote in Anspruch nimmt.

epd: Wie lange kann man diese Arbeit machen, bis es zu belastend wird?

Goger: Ich denke, die persönliche Schmerzgrenze ist da sehr individuell. Aber tatsächlich kann ich diese Frage derzeit noch nicht wirklich fundiert beantworten. Die Zentralstelle gibt es seit 2015, das Zentrum seit 2020. Seither hatten wir im Bereich der Staatsanwälte zumindest niemanden, der gesagt hat: „Ich muss hier weg, das geht nicht mehr.“ Vielleicht kann ich in einigen Jahren fundierter antworten ...

epd: Und was ist an dieser Arbeit am belastendsten, wenn man das überhaupt irgendwie werten kann?

Goger: Am belastendsten ist, wenn man als Ermittler in einer Sackgasse landet - wenn man zwar eine IP-Adresse hat, aber den Täter nicht ermitteln kann, weil man diese keinem Anschluss mehr zuordnen kann. Natürlich sind alle Darstellungen, die man sich ansehen muss, belastend. Aber wenn Sie dann am Ende wenigstens einen Täter identifizieren können, hilft das. Am schlimmsten sind die ungelösten Fälle.

epd: Wie finden Sie heraus, welche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte resilient genug für den Job sind? Und wie verhindern Sie, dass womöglich jemand mit entsprechenden Neigungen bei Ihnen unterkommt?

Goger: Bei uns werden auf jeden Fall keine Dienstanfänger eingesetzt, sondern Kolleginnen und Kollegen, die schon das ein oder andere erlebt haben. Zu uns muss niemand, der nicht zu uns will. Was das Thema der Neigungen angeht - ich hielte es für unangemessen, Interessenten für Jobs bei uns irgendein „Grundmisstrauen“ entgegenzubringen.

epd: Die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie explodieren seit Jahren regelrecht. Woran liegt das? Wird es wirklich mehr, oder kommt nur mehr ans Tageslicht?

Goger: Ich denke, es ist tatsächlich beides. Erstens sind die Ermittlungsbehörden viel besser geworden - auch und gerade im Bereich des Darknets, wo es uns viel häufiger gelingt, Täter zu ermitteln und auch vor Gericht zu stellen. Zweitens ist es heute leichter, einschlägiges Material herzustellen und auch zu verbreiten. Man muss in diesem Zusammenhang aber auch einmal sagen, dass der Umgang mit Kinderpornografie nicht immer zwangsläufig etwas mit Pädophilie zu tun hat - auch wenn es da eine Schnittmenge gibt.

epd: Wie meinen Sie das?

Goger: Nicht jeder, der kinderpornografisches Material nutzt, erfüllt automatisch die medizinischen Kriterien der Pädophilie. Und eine große Anzahl der Fälle, die bei uns landen, hat keinen pädophilen Hintergrund. Die Verbreitung erfolgt manchmal aus Gedankenlosigkeit oder aus falsch verstandenem Spaß. Da werden Bilder oder Videos etwa in Messenger-Gruppen geteilt oder weitergeleitet - nicht selten auch von Kindern und Jugendlichen selbst.

epd: Was, wenn man selbst solche Bilder und Videos geschickt bekommt - oder die eigenen Kinder einem einschlägige Bilder und Videos im Klassen-Chat zeigen?

Goger: Das Wichtigste ist: niemals weiterleiten! Denn dann verbreitet man dieses Material weiter. Und darauf steht mittlerweile mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, egal welche Intention dahintersteht. Wer solche Dinge gegen seinen Willen aufs Handy geschickt bekommt, muss alleine deshalb jetzt nichts befürchten. Es geht um die Frage: Ist ein „Besitzwille“ vorhanden? Um selbst nicht in die Gefahr der Strafbarkeit zu kommen, sollte man erstens aus solchen Chat-Gruppen austreten und dort auch schreiben, weshalb man geht. Zweitens: Man sollte die Inhalte unbedingt löschen ...

epd: ... und man sollte das Ganze vermutlich auch der Polizei melden.

Goger: Natürlich. Und gerade Eltern können sich, wenn ihre Kinder als Handynutzer betroffen sind, auch darauf verlassen, dass die Ermittler dann nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Nur weil man so etwas bei der Polizei meldet, gibt es jetzt nicht bei allen Schülerinnen und Schülern der Klasse am nächsten Morgen eine Hausdurchsuchung. Da gibt es andere Möglichkeiten. Vorzugsweise im Bereich der Prävention und auch der Medienerziehung. Denn in der Regel sind uns diese Bilder und Videos, die da geteilt werden, längst bekannt.

epd: Sie haben vorhin von den technischen Sackgassen beim Ermitteln gesprochen. Was wünschen Sie sich für ihre Arbeit von der Politik?

Goger: Der Gesetzgeber könnte uns eigentlich relativ leicht helfen und tut es nicht - und das erzeugt bei mir auch zunehmend so etwas wie Unverständnis. Es geht um die Zuordnung von IP-Adressen zu Anschlüssen. Also: Wir ermitteln mit viel Aufwand eine IP-Adresse, von der aus beispielsweise schwere Missbrauchsvideos verschickt werden - das kann manchmal einige Zeit dauern. Dann haben Sie diese IP-Adresse endlich und der Internetanbieter teilt mir, dass die Zuordnung zum Anschluss nicht mehr gespeichert ist. Hier geht es um das, was im Volksmund als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet wird. Aber letztlich geht es nur darum zu wissen, welche dynamische IP-Adresse zu welchem Zeitpunkt welchem Anschluss zugeordnet war.

epd: Und aktuell ist nach sieben Tagen Schluss, weil dann die Daten gelöscht werden, richtig?

Goger: Ja, und das ist für solche Fälle einfach eine sehr knappe Zeitspanne. Denn die Täter, die so etwas machen, sind technisch durchaus hoch ausgerüstet. Die verschleiern ihre IP-Adresse, die verschlüsseln ihre Daten. Wenn wir das dann geknackt haben, landen wir wegen der fehlenden Zuordnung oft in einer Sackgasse und das ist frustrierend. Denn auch wenn das wenige Fälle betrifft, so sind das oft schwerwiegende, wo zumindest ein aktueller und vielleicht fortdauernder Kindesmissbrauch im Raum steht, den wir eventuell mit einer Zuordnung der IP-Adresse zu einem realen Anschlussinhaber beenden könnten.



Arbeit

Klimaschutz: Jeder Fünfte sieht große Auswirkungen auf Job



Je stärker Klimaschutz die eigene Arbeit betrifft, umso ausgeprägter sind einer Studie zufolge die Zukunftssorgen von Beschäftigten in Deutschland. Der DGB fordert deshalb mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.

Düsseldorf, Berlin (epd). Etwa die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland spürt bereits Auswirkungen des Klimaschutzes auf die eigene Arbeit. Jeder Fünfte sieht sich im Job sogar in sehr hohem Maß von Klimaschutzmaßnahmen betroffen, wie eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ergibt, die dem Evangelischer Pressedienst (epd) vorliegt. Je stärker die Maßnahmen die eigene Arbeit betreffen, desto ausgeprägter sind demnach die Zukunftssorgen.

Sorgen um berufliche Zukunft

Wenn die Befragten keine Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen spüren, machten sich lediglich zwölf Prozent von ihnen Sorgen um die eigene berufliche Zukunft, heißt es in der Studie. Je stärker die Auswirkungen sind, desto größer werde dieser Anteil. Wenn Auswirkungen in sehr hohem Maß wahrgenommen werden, machen sich 22 Prozent der Befragten häufig Sorgen um ihre berufliche Zukunft.

Die Klimaschutz-Auswirkungen sind laut DGB unterschiedlich stark verbreitet. In der Branche „Ver- und Entsorgung“ nehme die Hälfte der Befragten Veränderungen der eigenen Arbeit wahr. Im Maschinen- und Fahrzeugbau seien es 36 Prozent, im Gesundheitswesen hingegen lediglich vier Prozent.

Besonders häufig sind die Zukunftssorgen laut DGB-Auswertung, wenn es keine betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten gibt. Ohne solche Angebote machten sich 43 Prozent sehr häufig Sorgen um ihre berufliche Zukunft. Seien umfassende Angebote vorhanden, liege der Anteil nur bei elf Prozent.

Anspruch auf Freistellung für Weiterbildung

Die Daten belegten, dass die ökologische Transformation schon heute einen großen Einfluss auf die Arbeitswelt habe, sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi. Qualifizierung und Weiterbildung seien dabei nicht nur wichtig für eine erfolgreiche Klimawende, sondern auch um den Beschäftigten Zukunftssorgen zu nehmen.

Die Bundesregierung müsse deshalb beim geplanten Weiterbildungsgesetz nachschärfen, fordert Fahimi. Dazu gehöre ein Anspruch auf Freistellung für die Weiterbildung. Zudem sollten der vorgesehene Zeitraum für eine Vollzeitweiterbildung von 12 auf mindestens 24 Monate verlängert und berufliche Weiterbildungsabschlüsse einbezogen werden.

Die Studie basiert laut DGB auf Daten aus der bundesweit repräsentativen Beschäftigtenbefragung zum DGB-Index „Gute Arbeit“. Dafür seien von Januar bis Juni 2022 insgesamt 6.689 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer telefonisch befragt worden.

Nora Frerichmann


Flüchtlinge

Landrat: "Das ganze System ist an einer Belastungsgrenze"




Wolfgang Schuster
epd-bild/Lahn-Dill-Kreis

Wetzlar (epd). Der Landrat des Lahn-Dill-Kreises, Wolfgang Schuster (SPD), hält angesichts hoher Flüchtlingszahlen die Reserven der Kommunen für erschöpft. „Das ganze System ist an einer Belastungsgrenze“, sagte Schuster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Bei anhaltend hohen Zuzugszahlen schließe er Obdachlosigkeit unter den Flüchtlingen nicht aus.

Mehr Geld vom Bund reiche für die Lösung des Problems nicht aus. „Geld steht am Ende des Weges. Erstmal muss man die Leute unterbringen. Aber uns gehen die Wohnungen aus.“ Der Lahn-Dill-Kreis nehme pro Woche etwa 60 Geflüchtete auf. Rund zwei Drittel stammten aus der Ukraine, die anderen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Iran, Türkei oder Russland. Die Unterbringung in Zelten sei „ein elendiger Kompromiss“.

„Wir nehmen die zweite Großgemeinde auf“

Aktuell lebten 5.500 Flüchtlinge im Kreis, bei anhaltenden Zuzügen könnten es Ende des Jahres weitere 3.000 Menschen sein. Der Lahn-Dill-Kreis habe bereits Flüchtlinge in der Zahl einer Großgemeinde aufgenommen, „jetzt nehmen wir die zweite Großgemeinde auf“. Für diese Menschen brauche man aber auch eine entsprechende Infrastruktur.

Überall fehle es an Personal und Kapazitäten, berichtete der Landrat. Für die Betreuung der Flüchtlinge in den Unterkünften bestünden Verträge beispielsweise mit dem Roten Kreuz, den Maltesern und mehreren Caterern: „Das ist nicht unendlich steigerungsfähig.“

„Purer Dauerstress“

Die eigenen Mitarbeiter in der Ausländerbehörde und im Fachdienst Soziales und Integration seien „in purem Dauerstress“. In Kitas werde „händeringend“ Personal gesucht. Auch bei der ärztlichen Versorgung gebe es Engpässe, da viele Hausärzte die Altersgrenze erreicht hätten. Relativ gut laufe es in den Integrationsklassen der Schulen, in denen die geflüchteten Kinder beschult werden.

„Das System kollabiert, wenn es keine europäische Lösung gibt“, warnte Schuster. „Es kann nicht sein, dass Deutschland auf dem Rücken der Kommunen die meisten Flüchtlinge aufnimmt.“



Ukraine

Bundesamt: Knapp 1,1 Millionen Flüchtlinge in Deutschland



Berlin (epd). Fast Zweidrittel der nach Deutschland gekommenen ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind Frauen. Das geht aus Daten und Fakten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, die die Behörde zum Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar in Berlin veröffentlichte. Von den insgesamt 1,06 Millionen Menschen aus den Kriegsregionen, die bislang Zuflucht in Deutschland fanden, seien 62 Prozent Frauen und 38 Prozent Männer. Knapp 3.000 Menschen gaben an, divers zu sein.

Die Mehrheit der Flüchtlinge (68 Prozent) ist zwischen 18 und 63 Jahren alt, gefolgt von Kindern von 6 bis 17 Jahren (25 Prozent), Kindern bis unter sechs Jahren (9 Prozent) und Erwachsenen ab dem 64. Lebensjahr (8 Prozent). 96 Prozent von ihnen besitzen die ukrainische Staatsangehörigkeit, rund vier Prozent kommen aus Drittstaaten und lebten zum Zeitpunkt der Überfalls in der Ukraine.

Die Flüchtlinge können in einem vereinfachten Verfahren eine Zulassung zu kostenlosen Integrationskursen erhalten, an denen laut Bamf bereits mehr als 200.000 Personen teilgenommen haben. Knapp 25.000 Menschen nahmen an einem Erstorientierungskurs und knapp 5.000 an einem speziellen Berufssprachkurs teil.



Justiz

Fall Oury Jalloh nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte



Dessau-Roßlau (epd). Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh bringt den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Straßburger Gericht habe bereits in anderen Fällen betont, dass bei Todesfällen in Gewahrsam eine Pflicht zur nachvollziehbaren Aufklärung der Todesumstände seitens des Staates bestehe, teilte die „Initiative Oury Jalloh“ am 27. Februar in Dessau-Roßlau mit.

Bundesweite Empörung über den Tod des Asylbewerbers

Am 23. Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Bruders von Jalloh abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter (Az.: 2 BvR 378/20). Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe eingehend geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.

Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone sorgte damals bundesweit für Empörung. In der Folge wurde 2012 nach wiederholten Ermittlungen ein Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Mit seiner Verfassungsbeschwerde vom November 2019 wollte der Bruder des Opfers erreichen, dass erneut in dem Fall ermittelt wird. Er geht laut Unterstützerkreis von einer vorsätzlichen Tötungsabsicht aus.

Nach offizieller Behördenversion soll sich der damals 36-Jährige im Keller des Polizeireviers, an Händen und Füßen gefesselt, auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben. Brandgutachter, Mediziner und Kriminologen erklärten wiederholt, dass dies nicht möglich sei.




sozial-Branche

Gesundheit

Hebammen-Sprechstunde am Einkaufszentrum




Das Hebammenmobil des ASB in Wachtberg
epd-bild/Meike Böschemeyer
Viele Schwangere haben Probleme, eine Hebamme zu finden. Das nach Angaben der Betreiber europaweit erste Hebammenmobil soll helfen, Versorgungsengpässe abzumildern.

Wachtberg (epd). Auf dem Parkplatz des Einkaufszentrums in Wachtberg-Berkum stehen die Autos Stoßstange an Stoßstange. Mittendrin: ein weißer Bus mit dem rot-gelben Aufdruck „Hebammenmobil“. Gerade klopft eine Frau an die Falttür des Fahrzeugs. „Hallo, ich habe Sie hier gerade gesehen und wollte Sie etwas fragen.“ So beginnen viele Gespräche, die Lisa Schütte führt. Seit März vergangenen Jahres steht die Hebamme mit dem Bus des Arbeiter-Samariter-Bunds (ASB) freitags in dem Ort südlich von Bonn.

Geburtsstationen weisen Schwangere ab

„Seit zwei Monaten sucht meine Schwiegertochter einen Geburtsvorbereitungskurs und bekommt nur Absagen“, erzählt ihr die Besucherin aufgeregt. Und auch die Suche nach einer Entbindungsstation sei bislang erfolglos. Schütte bietet der Frau einen Beratungstermin für die Schwiegertochter an.

Geschichten wie diese erlebe sie seit etwa zwei Jahren immer öfter, berichtet die Hebamme. Sogar Schwangere in den Wehen würden teilweise von Geburtsstationen abgewiesen, weil diese überlastet seien. „Wo sollen die Frauen hin? Es ist eine Katastrophe.“

Zugleich wird es für junge Mütter immer schwieriger, Hilfe von einer Hebamme vor und nach der Geburt zu bekommen. „Vor allem auf dem Dorf sind Hebammen Mangelware“, berichtet Nathalie Roeder, die mit ihrer Tochter Luisa an dem kleinen Tisch im Hebammenmobil Platz genommen hat. „Deshalb bin ich froh, dass ich hier kurzfristig Termine bekommen kann.“ Der Bus, nach Angaben des ASB europaweit der erste seiner Art, beherbergt eine vollständig ausgestattete Hebammenpraxis inklusive Untersuchungsliege und Wehenschreiber.

Mit dem Hebammenmobil habe der ASB zunächst auf die Unterversorgung Schwangerer und junger Mütter in den Gebieten in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz reagiert, die im Sommer 2021 überflutet worden seien, sagt Projektleiterin Stefanie Könitz-Goes. Die Gemeinde Wachtberg liegt nicht weit vom Ahrtal entfernt. Der Bus steuert auch regelmäßig Bad Neuenahr an, wo erst im Dezember der Kreißsaal im örtlichen Krankenhaus geschlossen wurde. Außerdem hält das Hebammenmobil wöchentlich in den Eifelorten Mechernich und Schleiden-Gemünd.

„Unterversorgung wird sich extrem zuspitzen“

Im Frühjahr soll das Projekt auf weitere Orte in Nordrhein-Westfalen ausgedehnt werden. „Das Thema Unterversorgung wird sich extrem zuspitzen und damit müssen wir Ausweichmöglichkeiten schaffen“, sagt Könitz-Goes.

Der Versorgungsengpass hat sich aus Sicht des Deutschen Hebammenverbandes seit Langem angebahnt. „Seit 1990 hat sich die Zahl der geburtshilflichen Stationen in Deutschland praktisch halbiert“, sagt Verbands-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer. Zwischen 1991 und 2017 sank die Zahl der Geburtsstationen laut Statistischem Bundesamt von 1.186 auf 672. Nach einer Erhebung der bundesweiten Elterninitiative Mother Hood e.V. wurden seitdem mindestens weitere 51 Stationen aufgegeben.

Zugleich würden aber heute wieder fast so viele Kinder in Deutschland geboren wie 1990, sagt Geppert-Orthofer. „Dies führt dazu, dass in den verbliebenen Geburtshilfeabteilungen doppelt so viele Geburten betreut werden wie vor 30 Jahren.“ Die Folge: Hebammen müssten mittlerweile bis zu vier Geburten parallel betreuen.

Als Grund für die Schließungen werde häufig Personalmangel angegeben, sagt Geppert-Orthofer. „Schwerwiegender ist jedoch, dass sich Geburtshilfe in unserem Abrechnungssystem wirtschaftlich nicht lohnt. Bessere Arbeitsbedingungen würden den Fachkräftemangel beheben, aber dafür ist bislang kein Geld dagewesen.“

Hebammen orientieren sich um

Zudem sei die Schließung kleinerer Geburtsstationen durchaus politisch gewollt, sagt Katharina Desery, Vorstand des Vereins Mother Hood. Die Zentralisierung der Geburtshilfe bedeute aber nicht automatisch, dass die Hebammen aus den geschlossenen Stationen andernorts im Einsatz seien. „Viele orientieren sich um und stehen auch für die Geburtsvorsorge vor Ort nicht mehr zur Verfügung.“

Für die Schwangeren bedeute die Schließung von Geburtsstationen längere Anfahrtswege und damit ein höheres Risiko, kritisieren Geppert-Orthofer und Desery. Der Weg zum nächsten Kreißsaal darf in Deutschland 40 Minuten betragen. So hat es der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt, der über Leistungsansprüche der Krankenversicherten entscheidet. Diese Fahrtdauer halten Desery und Geppert-Orthofer für willkürlich und deutlich zu lang.

Der Deutsche Hebammenverband fordert daher, die Schließungswelle kleinerer Geburtsstationen zu stoppen. Vielmehr müssten regional zusätzliche qualitätsgesicherte außerklinische Angebote wie hebammengeleitete Kreißsäle, Geburtshäuser oder Hausgeburtshilfe geschaffen werden. Neue Konzepte bei der Versorgung Schwangerer und junger Mütter würden dringend gebraucht, ist auch Könitz-Goes sicher. „Deshalb werden Modelle wie das Hebammenmobil sicher Schule machen.“

Claudia Rometsch


Corona

Krankenkasse: Fast jeder zweite Covid-19-Tote in einem Heim gestorben




Besonders in Heimen hat das Coronavirus viele Tote gefordert.
epd-bild/Jens Schulze
Corona hat besonders in Pflegeheimen zu vielen Toten geführt, wie der Pflegereport der Barmer zeigt. Während der ersten und zweiten Corona-Welle waren die Anteile der Pflegeheimbewohner an allen Gestorbenen besonders hoch.

Berlin (epd). Fast jeder zweite Corona-Tote in Deutschland kam in den ersten beiden Corona-Jahren offenbar aus einem Pflegeheim. Laut dem am 28. Februar veröffentlichten Pflegereport der Barmer Krankenkasse liegt der kumulierte Anteil der Heimbewohner unter den 2020 und 2021 mit Covid-19 gestorbenen Menschen bei 45 Prozent. Die Stiftung Patientenschutz bezeichnete diese Bilanz als „erschütternd“.

Ein Effekt der Impfung

Während der ersten und zweiten Welle im Frühjahr 2020 und Winter 2020/2021 habe der Anteil der Pflegeheimbewohner unter den Gestorbenen mit 61 Prozent und 55 Prozent noch deutlich höher gelegen, ergibt der Report. Während der dritten und vierten Welle im Frühjahr und Winter 2021 seien die Anteile auf deutlich unter 50 Prozent gesunken. „Dass die Zahl der Todesfälle unter den Pflegebedürftigen in der dritten Welle zurückgegangen ist, während sie in der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, dürfte insbesondere ein Effekt der Impfung sein“, heißt es in dem Bericht.

Die Corona-Jahre haben der Untersuchung zufolge beim Pflegepersonal bundesweit tiefe Spuren hinterlassen. Fast 70 Prozent sagten laut der Barmer-Studie im Frühjahr 2022, dass sie oft körperlich erschöpft sind, vor der Pandemie waren es 43 Prozent. Mehr als 43 Prozent hätten sogar darüber nachgedacht, ihren Beruf aufzugeben. Vor der Pandemie seien es nur knapp 20 Prozent gewesen, hieß es.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte, der Report zeige „überdeutlich, wo die staatlichen Maßnahmen in der Pandemie-Bekämpfung versagt haben“ Er forderte Bund und Länder auf, dafür zu sorgen, „dass die verletzlichste Personengruppe Viren nicht schutzlos ausgeliefert ist“.

Gabriele Fritz


Pflege

Fachverbände kritisieren Lauterbachs Pläne für eine Pflegereform




Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erntet Gegenwind für seine Reformpläne.
epd-bild/Rolf Zöllner
Nach Plänen der Bundesregierung soll sich der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erhöhen. Kritik an dem Entwurf des Bundesgesundheitsministers kommt von Verbänden und der Politik.

Berlin (epd). Nach Bekanntwerden der Pflegeversicherungspläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kritisieren Verbände und Politiker den Entwurf. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte am 25. Februar: „Defizite einfach und ausschließlich an die Beitragszahler abzuwälzen, werde ich nicht unterstützen.“ Arbeitnehmer und Arbeitgeber seien nicht unendlich belastbar. Sozialverbände fordern höhere finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige.

Höhere Entgelte für ambulante Pflege

Um die Finanzlücke im deutschen Pflegesystem zu stopfen, plant Gesundheitsminister Lauterbach, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung zum 1. Juli um 0,35 Prozentpunkte zu erhöhen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege hervor, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Außerdem ist geplant, das Pflegegeld, das pflegende Angehörige erhalten, zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent zu erhöhen. Für Pflegedienste sollen die ambulanten Sachleistungsbeiträge zum selben Zeitpunkt ebenfalls um fünf Prozent steigen.

Der Sozialverband VdK forderte höhere Entlastungen für Pflegehaushalte. Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Vorschläge zur Pflegereform reichen nach Einschätzung des Sozialverbands VdK nicht aus. „Bei den bisherigen Plänen fehlt es noch an vielen Ecken und Enden“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele am 28. Februar in Berlin mit. Sie forderte einen eigenen Lohn für pflegende Angehörige, „denn viele Angehörige haben ihre Erwerbstätigkeit reduziert oder beendet, um ihre Nächsten zu pflegen“.

Die geplante Erhöhung des Pflegegeldes, das pflegende Angehörige erhalten, um 5 Prozent ist laut VdK bei einem Preisverfall von 14 Prozent nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“. In Zukunft müsse auch Steuergeld für die Pflege aufgewendet werden, um deren Kasse weiter zu entlasten. Darüber hinaus fehle es massiv an Pflegediensten vor Ort und genügend Tagespflegeplätzen.

„System vor Kollaps“

Eva-Maria Güthoff, Vorstandsvorsitzende des Verbands katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), kritisierte, das Bundesgesundheitsministerium mache es sich mit dem Gesetzentwurf zu einfach. Anstatt die Pflegeeinrichtungen zu stärken, nehme der Entwurf pflegende Angehörige in die Pflicht. Angesichts der dramatischen Lage in der Langzeitpflege sei das nicht nachzuvollziehen.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnte gar vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. „Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren“, erklärte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner am 25 Februar in Berlin. „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“

„Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich bedroht“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) kritisierte den Reformentwurf als ungenügend. Die jetzt vorgeschlagenen Leistungserhöhungen reichten nicht aus, um echte Entlastungen zu schaffen. „Auf die existenziellen wirtschaftlichen Bedrohungen der Pflegeeinrichtungen hat Minister Lauterbach keine Antwort gefunden. Er dreht mit weiteren bürokratischen Anforderungen sogar noch an der Belastungsschraube“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer am 24. Februar in Berlin. Die Pflegeeinrichtungen bräuchten ein Sofortpaket zur Unterstützung.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, gehen Lautebachs Pläne nicht weit genug. „Das Pflegesystem steht vor dem Kollaps. Die Zeit drängt“, alarmierte Loheide am 24. Februar in Berlin. Es sei zwar eine Anpassung der Pflegeleistungen an die Preissteigerungen vorgesehen, allerdings erst ab 2025 - „das ist eindeutig viel zu spät“, sagte die Sozialexpertin.

Loheide forderte für die Pflegeversicherung einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Doch sei „hier im Entwurf eine Rolle rückwärts vorgesehen: Der bereits eingeführte Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich soll bis 2028 zurückgezahlt werden. Das ist widersinnig“, kritisierte sie.

Elisa Makowski, Markus Jantzer


Armut

Schuldnerberatungsstellen verzeichnen deutlich gestiegene Nachfrage




Immer mehr Menschen suchen eine Schuldenberatungsstelle auf.
epd-bild/Guido Lautner
Fachleute schlagen Alarm: Es gebe immer mehr Nachfragen von verschuldeten Menschen nach Beratungsangeboten. Das Problem sei in der "Mitte der Gesellschaft" angekommen.

Berlin, Aachen (epd). Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) warnt vor einer wachsenden Zahl von verschuldeten Menschen. In einer Umfrage hätten fast zwei Drittel der befragten Schuldnerberatungsstellen eine teilweise deutlich gestiegene Nachfrage von Betroffenen vermeldet, sagte der Leiter Schuldnerberatung beim Caritasverband im Bistum Aachen, Roman Schlag, am 28. Februar bei der Präsentation der aktuellen Zahlen. Eine stark erhöhte Zahl an Nachfragen von 30 Prozent und mehr vermeldeten 16 Prozent der Beratungsstellen, 49 Prozent registrierten einen Anstieg der Nachfragen von 10 bis 30 Prozent.

Haushalte in finanziellen Schwierigkeiten

Die wirtschaftliche Not vieler Menschen und damit der Bedarf nach Unterstützung und Beratung wüchsen kontinuierlich, sagte Schlag, der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist. „Die Pandemie hatte bereits diesen Effekt, nun sind es die steigenden Preise, die die Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten treiben“, sagte er. Die steigende Nachfrage bringe die Beratungsstellen ans Limit. Die Wartelisten für Termine würden immer länger.

In fast jeder zweiten Beratungsstelle sei die Zahl der Beratungen für Energie gestiegen, berichtete Schlag. Zudem hätten vor allem die Anfragen von Selbstständigen deutlich zugenommen. Man verzeichne eine steigende Nachfrage aus der „Mitte der Gesellschaft“, betonte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft. Überdies stelle man bei den Ratsuchenden fest, dass psychische Belastungen und Krankheitsbilder zugenommen hätten. Die Beratungsstellen berichteten außerdem von einer zunehmenden Nutzung von Tafeln und Sozialläden durch ihre Klienten.

„Institutionelle Hürden abschaffen“

„Es sind grundlegende Existenzfragen, die unsere Klientinnen und Klienten umtreiben - da geht es darum, ob die Wohnung im Winter überhaupt geheizt wird oder ob Essen auf den Tisch kommt“, sagte die Schuldnerberaterin der Diakonie in Köln, Maike Cohrs. In ihrem Bereich habe sich die Zahl der angefragten Beratungstermine vervierfacht. Zugleich hätten viele Menschen aber auch „Berührungsängste“, sich an die Beratungsstellen zu wenden. Dabei sei es besser, sich bei Problemen so früh wie möglich an die Stellen zu wenden.

Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Ines Moers, forderte, das Recht auf Schuldnerberatung in das Sozialgesetzbuch XII aufzunehmen und „institutionelle Hürden“ beim Zugang zur Beratung abzuschaffen: „Gute und kostenfreie Beratung ist ein entscheidendes Element, wenn es darum geht, Teufelskreise aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung zu brechen.“

In der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen der Verbände haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossen, also Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband und Deutsches Rotes Kreuz, sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Die AG SBV vertritt bundesweit die Interessen von rund 1.400 Beratungsstellen.

Holger Spierig


Obdachlosigkeit

Kevin Hüvelmann schaut hin, wo andere wegsehen




Kevin Hüvelmann (2. v.li.) hilft obdachlosen Menschen.
epd-bild/Kevin Hüvelmann
Für viele sind sie unsichtbar: Obdachlose, die bei Kälte frierend auf Straßen und Plätzen kauern. Kevin Hüvelmann macht sich mit Schlafsäcken und Kleidungsstücken auf den Weg zu ihnen. Sein Antrieb ist der Glaube.

Kassel (epd). Nur eine dünne Decke hatte ein Obdachloser bei sich, den Kevin Hüvelmann in Kassel am Bahnhof Wilhelmshöhe traf. Ihm schenkte er einen Schlafsack: „Er hat sich sehr gefreut, weil er für ihn so wertvoll war.“ Kurz vor Weihnachten begegnete er dort gegen Mitternacht bei Minusgraden einem Syrer, unterkühlt, ohne Socken und Jacke. Ihn brachte er mit Freunden in eine Bankfiliale zum Aufwärmen und alarmierte den Notruf.

„Ich möchte Hilfe geben“

Noch vor dem Rettungswagen sei ein Sicherheitsmann der Bank eingetroffen, um ihn des Hauses zu verweisen, und die Polizei, die ihn nach einem Gespräch schließlich an einen warmen Ort gebracht habe: „Wären wir nicht gewesen, wäre er einfach zurück in die Kälte geschickt worden“, ist Hüvelmann überzeugt. Der 33-jährige Mechatroniker hat es sich zur Aufgabe gemacht, dorthin zu gehen, wo andere wegschauen. Er kümmert sich im Winter um Obdachlose in Kassel - und das seit zehn Jahren: „Ich möchte Menschen, die Hilfe brauchen, Hilfe geben.“

Sein Antrieb ist der Glaube, die Entscheidung, Nächstenliebe und Barmherzigkeit zu leben: „Ich möchte nicht nur glauben und reden, sondern das Handeln sollte den sichtbaren Unterschied machen“, sagt der bekennende Christ. Zum Glauben habe er vor zehn Jahren gefunden, nach dem Tod von Menschen, die ihm nahestanden.

„Die Worte Jesu haben mich berührt“, sagt Hüvelmann, so wie diese: „Denn ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mich gespeist. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mich getränkt. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich bekleidet.“ (Matthäus 25, 35 und 36) Deshalb ist er regelmäßig, vor allem abends, am Bahnhof Wilhemshöhe und der Kasseler Innenstadt unterwegs und hält Ausschau nach Menschen ohne Obdach: „Denn die Nächte sind in der Kälte am schlimmsten.“

Hüvelmann spricht die Obdachlosen an, spendet ihnen Trost, gibt ihnen Schlafsäcke, die er von Spenden kauft oder aus eigener Tasche bezahlt, schenkt ihnen Mützen und Handschuhe oder warme Kleidung. Oder er hat etwas zu essen und heißes Wasser in Flaschen dabei und versucht, die Menschen in Notschlafstellen oder privat unterzubringen. Wenn die Temperaturen in Richtung null Grad gingen, halte es ihn kaum zu Hause, sagt er. Mit dabei seien oft seine Partnerin, Freunde und Kollegen.

Dankbare Umarmung

Seine Touren macht Kevin Hüvelmann, der in der Produktion des Daimler-Werks in Kassel arbeitet, nach Schichtende oder am Wochenende. Kürzlich traf er einen Obdachlosen wieder, dem er vor Jahren geholfen hatte und der ihn bei diesem Wiedersehen dankbar umarmte. Damals, morgens um sechs Uhr nach der Nachtschicht, sah er ihn, wie viele andere, frierend in der Innenstadt: „Andere blieben kurz stehen und gingen einfach weiter. Ich wollte nicht so sein und habe eine Unterbringung für ihn gesucht.“

Nach Angaben der Stadt sind in Kassel aktuell rund 1.100 Menschen ohne eigene Bleibe, darunter mutmaßlich 150 auf der Straße lebend. Im Winter stünden knapp 60 Notschlafplätze zur Verfügung. Der darüber hinaus gehende Bedarf werde über Schlafplätze in Hotels gedeckt. Nach Beobachtung von Hüvelmann haben jedoch EU-Bürger, etwa aus Osteuropa, kaum eine Chance auf einen solchen Platz, weil sie durch ihren Touristenstatus rechtlich keinen Anspruch auf Hilfe hätten. Oft fühle sich niemand zuständig, schildert er seine Erfahrung.

Dem widerspricht die Stadt, ebenso Einrichtungen wie der Verein Soziale Hilfe und das Sozial-Center der Heilsarmee in Kassel, die von der Stadt finanzierte Notschlafstellen anbieten: Für Kassel gelte, dass jeder Mensch Kältehilfe erhalte, egal ob ein Anspruch auf Sozialhilfe bestehe oder nicht. Amrei Tripp vom Verein Soziale Hilfe und Lars Hunold von der Heilsarmee betonen: In Kassel müsse niemand erfrieren, es gebe ein funktionierendes Hilfesystem.

Kevin Hüvelmann glaubt, es könne noch mehr getan werden. Mit seiner Initiative möchte er deshalb eine Debatte über die Situation Obdachloser anstoßen. Der Kasseler appelliert an die Mitmenschlichkeit: „Jeder kann helfen.“ Er wünsche sich auch, dass die Kirchen mehr täten und im Winter mehr Räume öffneten.

Helga Kristina Kothe


Kinder

"Der Wald ist die beste Ergotherapie"




Tiny-House der evangelischen Kita
epd-bild/Aaron Kniese
Die Kindertagesstätte Eppenrod in Rheinland-Pfalz hatte mehr Anmeldungen als Platz. Ein Ausbau wäre zu aufwendig und teuer gewesen. Die Lösung ist ein Tiny-House im Wald - und das kommt super an.

Eppenrod (epd). 9,40 Meter lang und 3 Meter breit ist das neue Haus der Kindertagesstätte im rheinland-pfälzischen Eppenrod. Ausgestattet ist es mit einer Küchenzeile, Toilette, Holztischen und Bänken, dazu eine Spielecke und die Treppe rauf in eine „leise Ecke“, wo die Kinder schlafen können. Zwischen Sportplatz und Grillhütte in Diez-Eppenrod im Rhein-Lahn-Kreis bietet seit Jahresbeginn ein Tiny-House Platz für die zwölf Kinder der Waldgruppe der im Ort ansässigen evangelischen Kita.

„Wir sind sehr froh, dass wir diese Lösung gefunden haben“, sagt der Eppenroder Ortsbürgermeister Oliver Lankes. Für 40 Kinder ist die Evangelische Kindertagesstätte Eppenrod/Isselbach ausgelegt, die Zahl der Anmeldungen für das Jahr 2022/2023 lag bei 56, auch ein Neubaugebiet der beiden Orte führte mit dazu. Eine schnelle Lösung musste gefunden werden.

„Der zweigruppige Kindergarten im Ort war einfach zu klein“, sagt Lankes. Ursprünglich war vorgesehen, das Kita-Gebäude im Ortskern zu erweitern. Doch nach einem Ortstermin wurde schnell klar, dass ein Umbau mit einem immensen Aufwand und hohen Kosten verbunden gewesen wäre. So entstand die Idee zu der Waldgruppe mit Tiny-House, das nun Platz für bis zu 20 Kinder bietet.

Viel ehrenamtlicher Einsatz bei der Umsetzung der Idee

Von der Idee bis zur Umsetzung dauerte es rund ein Jahr. Viel ehrenamtliches Engagement von Gemeinderat, Eltern und weiteren Helfern trug dazu bei. „Die Wasserleitungen haben wir im Dezember an den Wochenenden verlegt“, erzählt Lankes. Auch an Genehmigungen und Formalitäten gab es einiges zu erledigen, Lankes hat viele Gespräche geführt.

Wirtschaftlich hat sich der Bau ebenfalls gelohnt. Anstatt der geschätzten Umbaukosten von ungefähr einer halben Million Euro liegen die Kosten für das Tiny-House bei rund 210.000 Euro. „Das liegt daran, dass wir auch sehr viel in Eigenleistung gemacht haben“, sagt Lankes.

„Uns allen ist ein Stein vom Herzen gefallen, als das Haus fertig war“, sagt Anja Czarnetzky. Sie ist eine von vier Erzieherinnen, die die Waldgruppe betreuen. Drei von ihnen hat die Kita eigens für die Gruppe neu eingestellt. Das Konzept der Waldpädagogik hat sie motiviert, sich für die Stelle zu bewerben.

„Der Wald tut den Kindern unglaublich gut“

„Der Wald tut den Kindern unglaublich gut, sie sind viel ruhiger und ausgeglichener“, beobachtet Czarnetzky. Hinsichtlich Motorik und Bewegungen biete der Wald ein Erfahrungsfeld, in dem der ganze Körper beansprucht werde. „Der Wald ist die beste Ergotherapie“, sagt sie. Auch Erfahrungen wie etwa das Wahrnehmen verschiedener Witterungen oder das Unterscheiden von Vogelstimmen seien für die Kinder wertvoll.

„Die Kinder halten sich gern draußen auf“, bestätigt auch die Kita-Leiterin Hannelore Backhaus. Im Haus essen sie zu Mittag, das Essen wird aus dem Ort gebracht. Der Rest spielt sich draußen ab. Anfängliche Bedenken, etwa ob die Betreuung der Kinder so ganz ohne Zaun und Abgrenzungen funktionieren kann, hätten sich zerstreut. „Wir erarbeiten ganz viel mit den Kindern zusammen“, sagt Backhaus. Die Kinder entscheiden mit, was sie den Tag über machen. Das Einbeziehen führt Backhaus zufolge dazu, dass Kinder Regeln besser einhalten. „Dieses Miteinander funktioniert gut“, sagt sie.

In Abstimmung mit den Eltern wurden die Kinder für die Waldgruppe einzeln ausgewählt. Bevor sie morgens in den Wald kommen, ziehen die Eltern sie wetterfest an. „Dazu gehören Thermounterwäsche und Zwiebellook“, sagt Backhaus. Die Eltern hätten mittlerweile auch Outdoor-Kleidung für die Kinder angeschafft, Wind und Wetter machen ihnen so auch im Winter nichts aus.

„Es hat bisher kaum Tage gegeben, an denen wir wirklich drinnen geblieben sind“, sagt Backhaus. „Die Kinder wollen gar nicht rein.“

Detlef Schneider


Kriminalität

Online-Präventionsprogramm soll sexuellen Kindesmissbrauch verhindern



Hamburg (epd). Ein internationales Forschungsteam startet ein Online-Präventionsprogramm für Menschen, die sexuelles Interesse an Kindern zeigen und dem entgegenwirken möchten. Verantwortlich dafür ist die internationale Forschungskooperation „Priority“, zu der das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) gehört. Wie das UKE am 1. März mitteilte, heißt das anonyme Online-Präventionsprogramm „Prevent It“ und dient dazu, sexuellen Kindesmissbrauch zu verhindern.

Das kostenlose Online-Programm sei auf Deutsch, Englisch, Schwedisch und Portugiesisch verfügbar. Es basiere auf verhaltenstherapeutischen Ansätzen, erstrecke sich über neun Wochen und biete individuelle Unterstützung. UKE-Forscher und Projektkoordinator Peer Briken unterstrich: „Erste Daten zeigen, dass es funktioniert.“

Illegale sexuelle Inhalte

Die anonym Teilnehmenden werden den Angaben zufolge über verschlüsselte Foren im Darknet und über Anzeigen in Suchmaschinen sowie in sozialen Medien angesprochen. Polizeibehörden in Schweden, Deutschland und Portugal werden zudem Personen, die eines Sexualverbrechens an Kindern verdächtigt werden, zur Teilnahme ermutigen.

„Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein großes Problem in der EU und weltweit, das leider mit dem technologischen Fortschritt zuzunehmen scheint“, sagte Briken. Das Online-Behandlungsprogramm nutze moderne Technologie in Kombination mit therapeutischen Techniken, um das Risiko sexuellen Missbrauchs zu verringern.

Eine erste Pilotstudie zu „Prevent It“ wurde von 2019 bis 2021 erarbeitet. Sie richtete sich an Personen, die sich illegale sexuelle Inhalte ansahen, auf denen Kinder abgebildet waren. Im Vergleich zu einer Placebo-Gruppe hätten Personen in der Behandlungsgruppe den Konsum dieser Inhalte anschließend deutlich reduziert.




sozial-Recht

Landessozialgericht

Höherer Krankenkassenbeitrag wegen Erziehung von Pflegekindern




Pflegeeltern müssen unter Umständen mehr Krankenkassenbeiträge zahlen.
epd-bild/Norbert Neetz
Für die Aufnahme von Pflegekindern gibt es steuerfreies Pflegegeld. Allerdings müssen freiwillig versicherte Pflegeeltern für den im Pflegegeld enthaltenen Erziehungsbeitrag nach einem Urteil höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.

Schleswig (epd). Der Staat belohnt den Einsatz von Pflegeeltern mit der Zahlung von Pflegegeld. Allerdings kann bei freiwillig Versicherten dann auch die gesetzliche Krankenkasse höhere Krankenkassenbeiträge verlangen, entschied das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht (LSG) in einem am 22. Februar veröffentlichten Urteil. Zwar bleibe der Teil, der im Pflegegeld für die anfallenden Kosten der Pflegekinder vorgesehen ist, bei den Beiträgen unberücksichtigt; der im Pflegegeld ebenfalls enthaltene Erziehungsaufwand für die Pflegeeltern stelle aber „beitragspflichtiges Einkommen“ dar, urteilten die Schleswiger Richter.

Knapp 2.000 Euro für Pflegemutter

Die Höhe des steuerfreien Pflegegeldes für Pflegeeltern variiert bundesweit - je nach Kommune und Alter der Pflegekinder. Viele Kommunen orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser empfiehlt für 2023 einen Pauschalbetrag für Sachaufwendungen für das Kind in Höhe zwischen 639 Euro und 919 Euro. Damit sollen etwa Bedarfe für Nahrungsmittel, Wohnen, Bildung oder auch Freizeit abgedeckt werden. Hinzu kommt noch ein Erziehungsbeitrag für die Pflegeeltern, der die Belastungen durch die Erziehung der Pflegekinder abmildern soll.

Im aktuellen Streitfall hatte die aus dem Raum Schleswig stammende Pflegemutter neben den Leistungen für die Aufwendungen ihrer drei Pflegekinder von Januar bis März 2016 monatlich 1.892 Euro für ihre Tätigkeit als Pflegemutter vom Jugendamt erhalten.

Daraufhin hielt ihre Krankenkasse bei der freiwillig versicherten Frau die Hand auf. Der im Pflegegeld enthaltene Erziehungsbeitrag in Höhe von 1.892 Euro stelle beitragspflichtiges Einkommen dar. Die Krankenkasse verlangte für die Kranken- und Pflegeversicherung monatlich einen Beitrag in Höhe von 335,83 Euro.

Als jedoch das LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam am 11. März 2016 urteilte, dass der Erziehungsbeitrag nicht als Einkommen bestimmt werden dürfe, senkte die Krankenkasse den Beitrag für die Pflegemutter auf den gesetzlichen Mindestbeitrag von 178 Euro. Nach einer erneuten Überprüfung kam die Krankenkasse zu dem Schluss, dass der honorierte Erziehungsbeitrag doch als Einkommen gelten muss. Die Pflegemutter müsse einen Beitrag von rund 340 Euro monatlich zahlen.

Allgemeiner Lebensunterhalt

Die Frau hielt dies für rechtswidrig. Das im Pflegegeld enthaltene Erziehungsgeld diene der Finanzierung der Erziehungskosten und nicht ihrem allgemeinen Lebensbedarf. Der Gesetzgeber habe einen Anreiz schaffen wollen, dass Menschen Pflegekinder aufnehmen. Dieser Anreiz würde geschmälert, wenn freiwillig versicherte Pflegeeltern höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssten.

Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits am 3. Juli 2013 entschieden, dass Sozialleistungen beitragsfrei seien, die nicht in erster Linie auf die Befriedigung des allgemeinen Lebensunterhalts ausgerichtet seien.

Doch das LSG Schleswig urteilte, dass der im Pflegegeld enthaltene Erziehungsbeitrag in der freiwilligen Krankenversicherung beitragspflichtiges Einkommen darstelle. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen habe bestimmt, dass freiwillig Versicherte „alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können“, für die Beitragsbemessung heranzuziehen sind. Die Mittel müssten für die Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.

Erziehungsgelder steuerfrei

Auch wenn die Erziehungsbeiträge keinen Lohn darstellen, könnten die Pflegeeltern doch frei darüber verfügen, meinte das LSG. Der Gesetzgeber habe dem GKV-Spitzenverband auch einen großen Spielraum eingeräumt, was er als beitragspflichtige Einkommen wertet. Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Gericht die Revision zum BSG in Kassel zu.

Auf jeden Fall sind die vom Jugendamt an Pflegeeltern gezahlten Erziehungsgelder steuerfrei. Wie der Bundesfinanzhof am 5. November 2014 urteilte, seien die Gelder "regelmäßig dazu bestimmt, die Erziehung der dauerhaft im Haushalt aufgenommenen Pflegekinder unmittelbar zu fördern. Die Betreuung von bis zu sechs Pflegekindern sei als nicht erwerbsmäßig anzusehen und daher steuerfrei.

Ähnlich entschieden die Münchener Richter auch im Fall eines ausgebildeten Erziehers, der in seinem Haushalt verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche aufgenommen und hierfür vom Jugendamt Pflegegeld erhalten hatte. Einkommensteuer wird auf diese Leistung nicht fällig, da keine erwerbsmäßigen Pflegeleistungen erbracht wurden, heißt es in dem Urteil vom 14. Juli 2020. Denn mit dem Pflegegeld werde „weder der sachliche und zeitliche Aufwand der Pflegeeltern vollständig ersetzt noch die Pflegeleistung vergütet“.

Az.: L 5 KR 35/20 (LSG Schleswig)

Az.: L 1 KR 140/14 (LSG Potsdam)

Az.: B 12 KR 27/12 R (BSG, Beitragsfreie Sozialleistungen)

Az.: VIII R 29/11 (BFH, Steuerfreies Pflegegeld)

Az.: VIII R 27/18 (BFH, Verhaltensauffällige Kinder)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Tagelange Fesselung eines Straftäters im Krankenhaus gerügt



Karlsruhe (epd). In der Sicherungsverwahrung befindliche Straftäter dürfen während eines Krankenhausaufenthaltes nicht ohne nähere Begründung vier Tage lang am Stück gefesselt werden. Die Zwangshandlung stelle sonst eine verfassungswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 1. März veröffentlichten Beschluss.

Damit bekam ein sicherungsverwahrter Straftäter recht. Als er wegen gesundheitlicher Probleme im Krankenhaus operiert werden musste, wollte die Justizvollzugsanstalt sichergehen, dass der Mann nicht flieht. Bereits auf der Fahrt zum Krankenhaus wurde er mit überkreuzten Händen gefesselt. Im Krankenhaus erfolgte eine Fesselung an den Händen oder im Wechsel zeitweise an den Füßen.

Schmerzen und schlechter Schlaf

Der Mann hielt die mehr als 96 Stunden dauernde ununterbrochene Fesselung für unverhältnismäßig und sah darin eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Fesselung habe Schmerzen bereitet, er habe zudem nur schlecht schlafen können.

Das Landgericht Arnsberg und das Oberlandesgericht Hamm hatten gegen die Zwangsmaßnahme keine Bedenken und verwiesen auf die unübersichtliche Situation im Krankenhaus. Das Bundesverfassungsgericht aber rügte: Damit sei der Mann in verfassungswidriger Weise in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

Ob die Zwangsmaßnahme erforderlich ist, hänge von der individuellen Vorgeschichte und dem Gesundheitszustand des Gefangenen, dessen gefährlichem Vorverhalten in der Haft und der Dauer und der Sichtbarkeit der Fesselung ab. Die Fesselung müsse auf das „unausweichliche Maß“ beschränkt und das Wohlergehen der gefesselten Person regelmäßig überprüft werden.

Im konkreten Fall hätte es nahegelegen, die Fesselung zumindest phasenweise auszusetzen. Das zuvor unbeanstandete Verhalten des Gefangenen in der Haft und seine Erkrankungen seien gar nicht berücksichtigt worden, rügten die Verfassungsrichter. Das Landgericht müsse nun neu über das Verfahren entscheiden.

Az.: 2 BvR 1719/21



Bundessozialgericht

Pflegedienst muss nicht als Haushaltshilfe einspringen



Kassel (epd). Alte und kranke, aber nicht pflegebedürftige Menschen, die eine Haushaltshilfe benötigen, können vom Sozialhilfeträger auf die Minijobzentrale verwiesen werden, urteilte am 23. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Dies gilt auch für Betroffene, die vor Einführung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes am 1. Mai 2017 die Pflegestufe null aufgewiesen haben und bei denen bis dahin ein Pflegedienst die Haushaltshilfe erbracht hatte, betonten die Kasseler Richter.

Im konkreten Fall ging es um eine unter Betreuung stehende Frau aus Gelsenkirchen. Diese kann ihren eigenen Haushalt nicht selbst führen. Die Stadt Gelsenkirchen gewährte ihr ursprünglich Hilfe zur Pflege nach der früher bestehenden Pflegestufe null. Darin eingestufte Personen konnten ihre Alltag nur unzureichend selbstständig meistern, auch wenn sie nur einen sehr geringen Pflegebedarf hatten. Die Hilfe im Bereich der Haushaltsführung erbrachte für die Klägerin ein ambulanter Pflegedienst, den der Sozialhilfeträger bezahlte. Meist ging es um putzen oder um Einkaufserledigungen.

Leistungen fielen nach Reform weg

Als der Gesetzgeber ab 1. Mai 2017 fünf neue Pflegegrade schuf und die vorherigen Pflegestufen - und damit auch die Pflegestufe null - abschaffte, lehnte die Stadt für die Klägerin Leistungen zur Hilfe der Pflege ab. Sie sei nicht pflegebedürftig und benötige lediglich eine Haushaltshilfe, die sie etwa bei der Minijobzentrale finde. Einen Pflegedienst benötige sie nicht mehr. Die Kosten würden für die Hilfe übernommen werden.

Dem folgte auch das BSG. Zwar stelle es für Betroffene einen Vorteil dar, wenn der Pflegedienst alles regelt. Mit dem neuen Gesetz werde aber an keiner Stelle erwähnt, dass die Haushaltsführung von einem Pflegedienst erbracht werden müsse. Die Hilfen könnten auch ungelernte Personen erbringen. Die Stadt durfte die Klägerin daher auf die Minijobzentrale verweisen. Die anfallenden angemessenen Kosten könnten dann erstattet werden. Allerdings müsse die hilfebedürftige Person dies dann mit dem Sozialhilfeträger abrechnen.

Az.: B 8 SO 4/22 R



Bundessozialgericht

Hebammen steht ungekürzter Zuschlag zur Haftpflichtprämie zu



Kassel (epd). Hebammen haben Anspruch auf den von den Krankenkassen gezahlten ungekürzten Sicherstellungszuschlag für ihre Haftpflichtversicherung. Zahlt ein Krankenhaus ebenfalls einen Zuschuss zur Haftpflichtversicherung der freiberuflichen Hebamme, darf die Krankenkasse den gesetzlichen Sicherstellungszuschlag nicht kürzen, urteilte am 22. Februar das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Der Gesetzgeber hatte im Juli 2015 mit den von den Krankenkassen zu zahlenden Sicherstellungszuschlag auf die deutliche Kostensteigerung bei Haftpflichtprämien für Hebammen reagiert. Dieser soll sicherstellen, dass Hebammen auch in Monaten mit wenigen Geburten und daher geringen Einnahmen ihre Versicherungsprämie bezahlen können. Die Höhe des Sicherstellungszuschlags wird zwischen den Krankenkassen und den Hebammenvertretungen ausgehandelt und errechnet sich unter anderem nach der Höhe der Haftpflichtprämie und nach der Anzahl der betreuten Geburten.

Anrechnung rechtswidrig

Im Streitfall vor dem BSG war die aus Schleswig-Holstein stammende freiberufliche Hebamme auch als „Beleghebamme“ tätig. So konnte sie Schwangere bei der Geburt auch im Krankenhaus begleiten. Um sich gegen Haftungsrisiken ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern, hatte sie eine Gruppen-Haftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbandes abgeschlossen. Für die Pflichtversicherung zahlte sie für das zweite Halbjahr 2015 eine Versicherungsprämie in Höhe von 3.137 Euro.

Das Belegkrankenhaus bezuschusste die Versicherung mit zuletzt 1.228 Euro pro Halbjahr. Daraufhin hatte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen den Sicherstellungszuschlag der Hebamme um diesen Betrag gekürzt.

Doch die Anrechnung des Krankenhauszuschusses auf den Sicherstellungszuschlag war rechtswidrig, urteilte das BSG. Denn die Krankenkassen und die Hebammenvertretungen hätten den Sicherstellungszuschlag verbindlich ausgehandelt. Diese Regelungen ließen „keinen Spielraum für weitere Bewertungen sowie Abwägungen“. Auch das Gesetz gebe den Krankenkassen keine Grundlage, Zahlungen Dritter anzurechnen oder sonst den ausgehandelten Zuschlag einseitig zu verringern.

Az.: B 3 KR 13/21 R



Bundesfinanzhof

Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung



München (epd). Der behindertengerechte Umbau des eigenen Gartens stellt keine steuermindernde außergewöhnliche Belastung dar. Das gilt nur bei „Aufwendungen zur Befriedigung des existenznotwendigen Wohnbedarfs“, nicht aber bei einer Umgestaltung des Gartens, damit eine Rollstuhlfahrerin ihre Beete besser erreichen kann, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem 23. Februar veröffentlichten Urteil.

Die Klägerin ist an einem Post-Polio-Syndroms erkrankt. Die Krankheit tritt nach einer Kinderlähmung oder einer Polio-Impfung auf und geht mit einer zunehmenden Muskelschwäche einher. Die Frau war auf einen Rollstuhl angewiesen, wurde mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70 eingestuft und erhielt wegen ihrer eingeschränkten Mobilität die Merkzeichen „G“ und „aG“ zugeteilt.

Über 7.000 Euro bei der Steuer angegeben

Im Garten ihres Einfamilienhauses pflanzte sie in Beeten Beerensträucher und Kräuter an. Um besser in den Garten zu gelangen, ließ sie die Anlage behindertengerecht umbauen. Die Kosten in Höhe von 7.024 Euro machte sie als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend.

Doch darauf hat sie kein Anspruch, urteilte der BFH. Zwar könnten Krankheitskosten und Aufwendungen zur Befriedigung des existenznotwendigen Wohnbedarfs als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Die Aufwendungen müssten aber „zwangsläufig“ entstehen. In ihrem Fall sei der Gartenumbau „nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet“, sondern sei Folge eines „frei gewählten Freizeitverhaltens“.

Einen Steuervorteil konnte die Frau dennoch geltend machen. Die Lohnaufwendungen für den Umbau des Gartens in Höhe von 3.090 Euro können als steuermindernde haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Nach dem Gesetz werden danach 20 Prozent der in der ausgewiesenen Lohnkosten in voller Höhe von der Steuerschuld abgezogen werden, hier 618 Euro.

Az.: VI R 25/20




sozial-Köpfe

Kirchen

Rüdiger Schuch wird Präsident der Diakonie Deutschland




Rüdiger Schuch
epd-bild/Evangelisches Büro NRW/Wilfried Meyer
Die Diakonie Deutschland bekommt einen neuen Präsidenten. Der westfälische Theologe Rüdiger Schuch folgt auf Ulrich Lilie, der nach neuneinhalb Jahren an der Spitze des evangelischen Wohlfahrtsverbandes zum Jahresende in den Ruhestand geht.

Berlin (epd). Rüdiger Schuch wird Präsident der Diakonie Deutschland. Der 54 Jahre alte Theologe aus Westfalen folgt zum 1. Januar nächsten Jahres auf Ulrich Lilie, der mit 66 Jahren in den Ruhestand geht, wie die Diakonie am 28. Februar in Berlin mitteilte. Schuch ist seit 2020 Beauftragter der evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Zuvor stand er sieben Jahre lang an der Spitze der Evangelischen Perthes-Stiftung, einem diakonischen Träger in Westfalen.

Die Entscheidung für Schuch fällten der Aufsichtsrat des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) den Angaben zufolge jeweils einstimmig. „Mit Rüdiger Schuch bekommt die Diakonie Deutschland einen Präsidenten, der profunde Kenntnisse und Erfahrungen in Diakonie, Kirche und politischer Arbeit mit Leidenschaft für diakonische Anliegen verbindet“, sagte die Aufsichtsratsvorsitzende des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung, Beate Hofmann, Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck. Die EKD-Ratsvorsitzende und westfälische Präses Annette Kurschus sagte, Schuch bringe „kirchliche Positionen klar und pointiert in den politischen Diskurs ein“.

Die Diakonie Deutschland mit Sitz in Berlin fungiert als Dachorganisation des evangelischen Wohlfahrtsverbandes und vertritt dessen Interessen im politischen Raum. Gemeinsam mit „Brot für die Welt“ bildet die Diakonie Deutschland das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung. Für das Werk sind in Berlin sowie in den Außenstellen im In- und Ausland etwa 800 Beschäftigte tätig.

Lilie ist seit 2014 Diakonie-Präsident. Der Präsident der Diakonie Deutschland nimmt die Leitung der Diakonie Deutschland zusammen mit der Vorständin für Sozialpolitik, Maria Loheide, und Jörg Kruttschnitt wahr, der im Vorstand für Finanzen, Personal und Recht zuständig ist.

Bundesweit sind rund 600.000 Hauptamtliche in etwa 5.000 diakonischen Unternehmen beschäftigt. Zur evangelischen Wohlfahrt gehören etwa 33.000 stationäre und ambulante Dienste wie Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Sozialstationen, Wohngruppen oder Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Angebote für Suchtkranke und Obdachlose sowie Beratungsstellen. In diesem Jahr begeht der evangelische Wohlfahrtsverband sein 175-jähriges Bestehen.



Weitere Personalien



Matthias Timmermann hat sein Amt als neuer Direktor der Caritas im Norden am 1. März angetreten. Ende September 2022 wählte der Caritasrat Timmermann zum neuen Diözesan-Caritasdirektor und Nachfolger von Steffen Feldmann, der in den Vorstand des Deutschen Caritasverbandes berufen wurde. Timmermann wurde 1971 im Kreis Paderborn geboren und schloss sein Studium an der Universität Paderborn als Diplom-Kaufmann ab. Nach einer Zeit als Qualitätsmanagementbeauftragter in der privaten Wirtschaft wechselte er im Jahr 2000 zur katholischen Wohlfahrt und wirkte dort mehr als 20 Jahre in Paderborn und in Gütersloh, seit 2011 als Vorstand des dortigen Caritasverbandes.

Sandra Postel ist einstimmig zur Präsidentin der Pflegekammer NRW gewählt worden. Die Kammerversammlung wählte Jens Albrecht zum Vizepräsidenten. Postel ist Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegepädagogin sowie Pflegewissenschaftlerin und leitet den Bereich Bildung der Marienhaus Holding GmbH. Albrecht ist Krankenpfleger, Pflegepädagoge und Leiter des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen im Franziskus Hospital Bielefeld. Der Vorstand besteht inklusive der Präsidentin und ihres Stellvertreters aus elf Personen. Sowohl Postel als auch Albrecht hatten den Aufbau der Pflegekammer in den vergangen beiden Jahren als geschäftsführende Vorstandsmitglieder eng begleitet.

Karin Altenfelder ist offiziell in ihr Amt als Landesdiakoniepastorin und Vorständin des Diakonischen Werkes in Bremen eingeführt worden. Die 54-jährige evangelische Pastorin steht schon seit Juni 2022 an der Spitze der Bremer Landesdiakonie. Die gebürtige Ostfriesin folgte auf Manfred Meyer, der als theologischer Vorstand in die diakonische Stiftung „Friedehorst“ in Bremen-Nord gewechselt war. Altenfelder ist die erste Frau an der Spitze des Diakonischen Werkes in Bremen.

Michael Hallek ist zum neuen Vorsitzenden des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege gewählt worden. Der Direktor der Klinik für Innere Medizin an der Uniklinik Köln soll sich in dem Rat mit sechs weiteren Expertinnen und Experten im Auftrag der Bundesregierung mit dem Fachkräftemangel in der Branche befassen. „Auch im Gesundheitswesen sind wir als Gesellschaft damit konfrontiert, dass Fachkräfte fehlen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der konstituierenden Sitzung des Gremiums in Berlin. Der Sachverständigenrat soll in einem Jahr ein Gutachten zu dem Thema vorlegen.

Ulrike Brune (63), Richterin am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt, ist in den Ruhestand getreten. Brune wurde im Juli 2014 zur Richterin am BAG ernannt und dem Zehnten Senat zugeteilt. Seit November 2018 war sie stellvertretende Vorsitzende dieses Senats und hat die Rechtsprechung dieses Senats maßgeblich mitgeprägt. Sie wirkte unter anderem an wichtigen Entscheidungen zu der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe und der Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien mit.

Barbara Havliza (CDU), Richterin und ehemalige niedersächsische Justizministerin, ist neue Opferschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen. Havliza übernahm das Amt von Elisabeth Auchter-Mainz, die als erste Beauftragte für Opferschutz in NRW im Jahr 2017 die neu eingerichtete Anlaufstelle aufbaute. Die Anlaufstelle für Opferschutz stand unter anderem im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch der Gewaltkomplexe Lügde und Bergisch Gladbach beratend zur Seite. Barbara Havliza, die von 2017 bis 2022 niedersächsische Justizministerin war, begrüßte, als Opferschutzbeauftragte künftig Empathie mit den Opfern zeigen zu können. Als Richterin habe sie 15 Jahre sexuellen Missbrauch an Kindern, Mord und Totschlag verhandelt und äußerlich aus Neutralitätsgründen Distanz wahren müssen, sagte sie.

Cornelia Funke (64) erhält den Karl-Kübel-Preis 2023. Die Kinder- und Jugendbuchautorin greife die Lebens- und Fantasiewelten von Kindern und Familien auf und trage dazu bei, dass Generationen durch gemeinsames Lesen in Verbindung blieben, sagt das Vorstandsmitglied der Karl-Kübel-Stiftung, Daniel Heilmann. Mit ihrer Stiftung „Rim of Heaven“ unterstützt Funke auch Kinder- und Frauenrechte. Der mit 25.000 Euro dotierte Preis wird am 29. September in Bensheim verliehen. „Für mich zeigt sich Fortschritt nur darin, wie sehr wir unsere Kinder wertschätzen und Eltern helfen, ihnen die Erfahrung eines sicheren und warmen Zuhauses zu schenken“, sagte Funke. Die Corona-Jahre hätten bewiesen, dass Kinder keineswegs Priorität in der Gesellschaft hätten. Sie seien in der Pandemie oft alleingelassen worden.

Marianne Koch hat in München das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse erhalten. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) überreichte der Ärztin die Auszeichnung. Der Minister würdigte das Lebenswerk Marianne Kochs, die sich als Ärztin, Schauspielerin, Moderatorin, Medizinautorin und Medizinjournalistin besondere Verdienste erworben habe. Marianne Koch war als Medizinstudentin für eine Filmrolle entdeckt worden. Sie spielte 20 Jahre in Filmen. Ihre Karriere führte sie auch nach Hollywood. Als Spätberufene schloss sie nach der Filmkarriere ihr Medizinstudium ab und wurde Internistin. Mit 55 Jahren eröffnete sie mit anderen Medizinerinnen und Medizinern in München eine Praxisgemeinschaft. Nach der Praxistätigkeit wurde sie Medizinjournalistin. Koch ist Ehrenpräsidentin der Deutschen Schmerzliga und Schirmherrin der Deutschen Hochdruckliga. Seit 2020 ist sie Kuratorin der Stiftung Allgemeinmedizin.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis April



März

13.-15.3. Berlin:

Fortbildung „Erfolgreiche Lobbyarbeit im politischen Raum“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

15.3. München:

Seminar „Neues vom Bundesarbeitsgericht“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 089/24220

17.-19.3.:

Online-Seminar „Konflikte souverän online beraten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

23.3. Freiburg:

Seminar „Die Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 0761/38510

23.3. Berlin:

Seminar „Asyl- und Aufenthaltsrecht für junge Geflüchtete“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828227

23.-24.3.:

Digital-Seminar „Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte kommunale Wohnungspolitik“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-419

27.3.:

Online-Seminar „Flucht und Behinderung - Rechtliche Möglichkeiten in der Flüchtlings- und Behindertenhilfe“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-495

19.-20.4.:

Online-Seminar „Grundlagen 'Positive Führung' - wertschätzend und zukunftsorientiert führen“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/2758282-15

24.-25.4.:

Online-Seminar „Die Anwendung der ICF in der Hilfeplanung“

der Bundesakademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 030/48837-476