Frankfurt a.M. (epd). Zu wenig, zu spät, nicht hilfreich - der geplante Familienbonus des Bundes stößt nicht bei jedem auf Gegenliebe. Gezahlt werden soll der Bonus in Höhe von 300 Euro pro Kind in zwei Raten zusammen mit dem Kindergeld im September und im Oktober. Bei besserverdienenden Haushalten wird er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die umstrittene Zahlung reiht sich in eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen ein, mit denen der Staat Familien finanziell unterstützt. An ihnen gibt es immer wieder Kritik.
Welche Leistungen gibt es für Familien?
In Deutschland gibt es verschiedene steuerliche Entlastungen und Transferleistungen, mit denen Eltern unterstützt werden sollen. Zusammengefasst ist ein Großteil dieser Hilfen unter dem Familienleistungsausgleich. Ein Kernbestandteil dieses Ausgleichs ist das Kindergeld. Die Transferleistung ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Sie beträgt für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 235 Euro.
Eine weitere Hilfe ist der Kinderfreibetrag. Er wird am Ende des Jahres vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Der Kinderfreibetrag ist an das Kindergeld gekoppelt und lohnt sich nicht für alle Eltern: Nur wenn die durch den Freibeitrag gesparten Steuern über der Summe des ausgezahlten Kindergeldes liegen, ist eine Anrechnung sinnvoll. Dies wird vom Finanzamt automatisch geprüft.
Einen speziellen Entlastungsfreibeitrag gibt es für Alleinerziehende. Auch diese Hilfe wird am Ende des Jahres von der Summe der zu versteuernden Einkünfte abgezogen. Der Betrag wird zusätzlich zu den anderen Freibeträgen gewährt und demnach nicht gekürzt. Alleinerziehende können zudem einen Vorschuss in Anspruch nehmen, wenn sie keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten.
Eltern, die mit ihrem Einkommen für sich, aber nicht für ihre Kinder sorgen können, können bei der Familienkasse einen Kinderzuschlag beantragen. Voraussetzung ist, dass auch Kindergeld bezogen wird. Die Höhe des Zuschlags ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern, meist wird er für sechs Monate ausgezahlt.
Speziell für Familien mit kleinen Kindern gibt es das Elterngeld. Die Transferleistung soll fehlendes Einkommen ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihr Kind betreuen. Die Höhe der Zahlung ist vom Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils abhängig.
Was wird an den Leistungen kritisiert?
Viele Kritiker stören sich an der Höhe der Hilfen - obwohl zum Beispiel das Kindergeld regelmäßig angepasst wird. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes führen auch Erhöhungen nicht zu einer maßgeblichen Reduzierung der Kinderarmut. Bei Bezug von Hartz IV werde das Kindergeld zum Beispiel komplett auf den Regelsatz angerechnet, die Kinder gingen also leer aus. Viele Menschen durchschauten zudem das System nicht und beantragten daher nicht alle Leistungen.
Eine Studie des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass eine Erhöhung des Kindergeldes unterm Strich "weitgehend wirkungslos" ist, da Mütter mit Partnern dann weniger arbeiteten. Die Kindergelderhöhung werde also durch das niedrigere Einkommen der Mutter ausgeglichen.
Die Kritik am Familienbonus ähnelt in vielen Fällen der am Kindergeld: So hält es der VdK Sozialverband für zielgenauer, nur arme und bedürftige Familien zu unterstützen. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert eine andere Verteilung des Geldes, um armen Familien speziell in der Corona-Krise besser zu helfen.
Auch der Verwaltungsaufwand gerät regelmäßig in die Kritik. Zunächst muss den Eltern bekannt sein, welche Hilfen sie überhaupt beantragen können, dazu müssen sie wissen, wie. Einige Anträge verlangen besondere Nachweise, zum Beispiel. wenn Kindergeld an volljährige Kinder ausgezahlt werden soll. So empfahl der Bundesrechnungshof 2009 eine vereinfachte Prüfung in solchen Fällen, um Behörden und Eltern zu entlasten.