Eltern in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2019 in 2.214 Fällen das Sorgerecht für ihre Kinder verloren. Damit stieg die Zahl der Sorgerechtsentziehungen im Vergleich zum Vorjahr von damals 2.026 um 9,3 Prozent, wie das statistische Landesamt am 24. Juni in Düsseldorf mitteilte. In 2.557 weiteren Fällen entzogen die Gerichte Eltern das Sorgerecht teilweise.

Bei einem teilweisen Entzug verlieren die Eltern beispielsweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Vermögenssorge für ihr Kind. Das Sorgerecht wird eingeschränkt oder entzogen, wenn eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen besteht.