Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen fordert vom Gesetzgeber, den Begriff "Rasse" im Grundgesetz zu streichen. Eine entsprechende Unterschriftaktion sei nun online gestartet worden unter "http://www.frauenhilfe-westfalen.de/news_2019/grundgesetz-ohne-begriff-rasse-gefordert-741.html", wie die Frauenhilfe am 22. Februar in Soest mitteilte. Damit unterstützt der Verband eine Initiative des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Kampagne solle Bundesregierung und Bundestag deutlich machen, wie wichtig eine solche Änderung sei, hieß es.

Im Grundgesetz taucht der Begriff im Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz), Absatz 3, auf: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Initiative des Menschenrechtsinstituts

Das Institut für Menschenrechte setzt sich seit rund zehn Jahren dafür ein, dass das Wort "Rasse" durch einen anderen Begriff wie etwa ein "aus rassistischen Gründen" ersetzt werden soll. Die Formulierung im Grundgesetz führe zu einem unauflösbaren Widerspruch, heißt es in einer Begründung. "Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff 'Rasse' beibehalten wird." Vielmehr könne es dazu beitragen, rassistischem Denken Vorschub zu leisten. Auf Empfehlung des Europäische Parlament hätten einige EU-Staaten den Begriff aus ihren Gesetzestexten bereits getilgt oder planten es demnächst. Auch in Deutschland wäre die Änderung des Artikels 3 "ein wichtiges Signal, Sprachgewohnheiten aufzubrechen".

Das aus Bundesmitteln finanzierte Deutsche Institut für Menschenrechte wurde 2001 auf Empfehlung des Bundestages gegründet. Es soll über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren.