Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Krankenkassen für die in Ausnahmefällen erlaubte genetische Untersuchung von Embryonen aufkommen lassen. Das geht aus einem Änderungsantrag hervor, der sich im Bundestag in der Beratung befindet und dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Dagegen gibt es Widerstand, wie zuerst der in Berlin erscheinende "Tagesspiegel" berichtete.

Die genetische Untersuchung von Embryonen nach künstlicher Befruchtung ist in Deutschland nur erlaubt, wenn die Gefahr schwerer Erbkrankheiten oder von Fehl- und Totgeburten besteht. Paare, die entsprechende Genanlagen haben und eine Präimplantationsdiagnostik (PID) wollen, müssen sie selbst bezahlen, was mehrere Tausend Euro kosten kann. Die Regelung ist eine Folge davon, dass die PID in Deutschland ethisch hoch umstritten ist. In anderen Ländern ist die Untersuchung vor dem Einsetzen von Embryonen in die Gebärmutter durchaus üblich.

Der Änderungsantrag sieht nun vor, dass Ehepaare Anspruch auf eine PID auf Kosten der Krankenkasse haben, wenn dazu alle Voraussetzungen vorliegen, die im Embryonenschutzgesetz geregelt sind. Damit werde das Leistungsrecht der Krankenversicherung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu künstlicher Befruchtung und PID in Einklang gebracht, heißt es in dem Antrag. Aus Regierungskreisen hieß es zur Begründung, wenn die PID erlaubt sei, dann dürfe sie nicht das Privileg von wenigen sein, die sich das leisten könnten.

Kritik von den Grünen

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther kritisierte den Vorstoß. Es sei nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft, das Selektieren von Embryonen zu finanzieren, erklärte sie auf ihrer Internet-Seite. Der Gesetzgeber habe bei der Zulassung der PID bewusst keine Kostenübernahme durch die Kassen beschlossen. Es werde der Bedeutung des Themas nicht gerecht, so Kappert-Gonther, dies "mal eben schnell per Änderungsantrag" zu kippen. "Und warum dann auch nur heterosexuelle Ehepaare diesen Anspruch erhalten sollen, versteht kein Mensch mehr", kritisierte sie weiter.

Aus Spahns eigener Partei, der CDU, meldete sich der Bundestagsabgeordnete Michael Brand mit Kritik. Er sagte dem "Tagesspiegel", es gebe "überhaupt keinen Anlass für eine solch eher heimlich vorgenommene Änderung", wie sie Spahn jetzt plane. Das Thema der Gentests an Embryonen gehöre vielmehr in einen Zusammenhang mit den Bluttests an Ungeborenen auf Down-Syndrom, über die der Bundestag im Frühjahr debattieren wolle.

Spahn hat die Kassenfinanzierung der PID als Änderungsantrag zum sogenannten Terminservice- und Versorgungsgesetz eingebracht, das sich mit ganz anderen Fragen beschäftigt. Es soll helfen, die Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen und die Ärzte verpflichten, mehr Sprechstunden anzubieten.