Ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Parteien und Verbänden will am 8. Dezember in Düsseldorf gegen das geplante neue Polizeigesetz auf die Straße gehen. Die von der NRW-Landesregierung vorlegten Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf seien nur eine "Verschleierungstaktik", erklärte die Sprecherin des Bündnisses "Polizeigesetz NRW stoppen", Michèle Winkler, am 21. November. "Die Pläne der NRW-Regierung schaffen die Voraussetzungen für polizeiliche Willkür, beschneiden wesentliche Grundrechte und zerstören das Vertrauen in die Demokratie."

Aktionswochen

Neben der zentralen Demonstration solle es lokal organisierte Aktionswochen in verschiedenen Städten geben, hieß es. Bereits im Juli waren in Düsseldorf rund 10.000 Menschen gegen das Polizeigesetz auf die Straße gegangen. Zu dem Bündnis gehören unter anderem die Landesverbände von Grünen und Linkspartei, die Datenschutzorganisation Digitalcourage, Attac und das Komitee für Grundrechte und Demokratie.

Das neue Polizeigesetz soll die Befugnisse der Polizei etwa bei der Überwachung von digitaler Kommunikation und dem Umgang mit Gefährdern deutlich ausweiten. Nach breiter Kritik von Menschenrechtlern und Datenschützern hatte die Landesregierung im Oktober Änderungen vorgelegt. So wurde der umstrittene Begriff der "drohenden Gefahr" gestrichen und die Überwachung von Messengerdiensten wie WhatsApp oder Internettelefonie wie Skype nur mit Anordnung in speziellen Fällen zugelassen.

Dem Bündnis "Polizeigesetz NRW stoppen" geht das nicht weit genug. So trete an Stelle der "drohenden terroristischen Gefahr" nun ein weit gefasster Straftatenkatalog "terroristische Straftaten", hieß es. Demnach würde künftig bereits das Beschädigen eines Polizeifahrzeuges als Terrorismus gewertet, wenn die Tat mit "terroristischem Vorsatz" geschehe, erklärte das Bündnis. Wie dieser Vorsatz nachgewiesen werden solle, sei unklar.

Ebenso kritisierte das Bündnis, dass die Polizei laut Entwurf Menschen, von denen eine Gefahr ausgeht, nach richterlichem Entscheid statt 48 Stunden maximal 14 Tage in Gewahrsam nehmen könnte. Das sei ein Bruch mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung, beklagte das Bündnis. Im ursprünglichen Entwurf war ein vorsorglicher Gewahrsam von bis zu einem Monat vorgesehen.