sozial-Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser,




Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

auch gesunde Ernährung kann gefährlich sein. Das klingt paradox, stimmt aber: Wenn sich der Einkauf nur noch um Nährwerte und Inhaltsstoffe dreht und folglich immer mehr Lebensmittel aus dem Speiseplan herausfallen, kann gesundes Essen zum krankhaften Zwang werden (Orthorexie). Eine Betroffene berichtet, wie sie es da herausschaffte und heute anderen hilft. Zudem erläutert der Mediziner Andreas Wahl-Kordon im Interview mit epd sozial, welche Folgen Orthorexie haben kann und wieso Betroffene sich häufig keine Hilfe suchen.

Die neue Bundesregierung verschärft die Migrationspolitik, wie es die Union im Wahlkampf versprochen hat. Die Kritik an den fortgesetzten Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen trotz eines Verbots des Berliner Verwaltungsgerichts ist noch nicht verhallt, da legt Innenminister Dobrindt (CSU) bereits nach. Er hat weitere Pläne für eine restriktivere Asylpolitik durchs Kabinett gebracht. Unter anderem will er ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Auch das bleibt nicht unwidersprochen.

Wer heute nach einer neuen Mietwohnung sucht, braucht viel Geduld und vor allem Geld. Doch für Menschen mit Behinderung sieht die Lage anders aus. Sie werden laut der Caritas auf dem Wohnungsmarkt systematisch diskriminiert. Weil Vermieter in ihnen ein „erhöhtes Risiko“ sähen, hätten sie geringe Chancen auf eine bezahlbare Wohnung, sagt Wolfgang Tyrychter, Vorsitzender des Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie CBP, im Interview mit epd sozial. Er spricht von einem „sozialen Drama“.

Wer als Patient der gesetzlichen Krankenversicherung ärztlich verordnete Krankentransporte nutzt, bleibt auf den Kosten dafür nicht sitzen. Auch dann nicht, wenn die beauftragten Rettungs- oder Fahrdienste die Kostenerstattung von verordneten Fahrten nicht vorab haben von den Kassen genehmigen lassen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Liege eine bestimmte „Behandlungsfrequenz“ vor, muss die Kasse auch rückwirkend bezahlen.

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Ihr Dirk Baas




sozial-Thema

Gesundheit

Orthorexie: "Ich war auf der Suche nach der perfekten Ernährung"




Kunde im Supermarkt vor gesunden Lebensmitteln
epd-bild/Tim Wegner
Gesunde Ernährung ist wichtig. Doch wenn sich der Alltag nur noch um Nährwerte und Inhaltsstoffe dreht und immer mehr Lebensmittel aus dem Speiseplan gestrichen werden, kann gesundes Essen zum Zwang werden. Der Fachbegriff: Orthorexie. Eine Betroffene berichtet, wie sie es da herausschaffte und heute anderen hilft.

Hamburg, Hornberg (epd). Madeleine Dähling verlor ihren Vater, als sie 13 Jahre alt war. Er litt an einer Herzerkrankung, musste dadurch viele Lebensmittel vermeiden und auf eine gesunde Ernährung achten. Dähling begann mit Sport und setzte sich zunehmend mit Ernährung auseinander. „Ein gesunder Lebensstil und Kalorienzählen waren für mich eine Ablenkung, da ich dadurch immer beschäftigt war. Außerdem konnte ich allen zeigen, dass es mir trotz der Trauer gut ging und ich alles im Griff hatte“, sagt die heute 33-Jährige, die in einem Dorf am Rand Hamburgs aufwuchs.

Zudem habe sie verhindern wollen, dass sie selbst oder ihre Mutter ebenfalls erkranken: „Ich dachte mir, wenn ich mich jetzt super gesund ernähre und auch meine Mutter davon überzeugen kann, kann ich sicherstellen, dass wir diese Erkrankung nie bekommen. Es war für mich ein Schutzwall.“ Sie baute sich also ein striktes Regelkonstrukt auf. Die Informationen hierfür zog sie aus Büchern, Magazinen und dem Internet. „Ich war auf der Suche nach dem Schlüssel zur perfekten Ernährung.“

Zunehmend strikteres Essverhalten

Durch ihr Studium der Ökotrophologie setzte sich die heutige Ernährungsberaterin noch mehr mit Ernährung auseinander - und mit Krankheiten. Das hatte auch Einfluss auf ihr eigenes Essverhalten. „Ich habe mich ernährt, als hätte ich bereits eine Erkrankung, damit ich eben gar nicht erst krank werde.“ Ihr Verhalten wurde strikter, zum Schluss war es Orthorexie.

Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Andreas Wahl-Kordon aus dem badischen Hornberg behandelt seit vielen Jahren Patienten mit Ess- und Zwangsstörungen. „Bei Orthorexie handelt es sich um ein ausgeprägt gesundheitsorientiertes Essverhalten, das häufig mit strengen Ernährungsregeln einhergeht“, erläutert er dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das gehe oft mit Magersucht einher. „Bei Menschen mit Orthorexie stehen jedoch nicht Kalorien im Mittelpunkt, sondern der gesundheitliche Aspekt“, erklärt der Experte. „Es werden also Lebensmittel ausgeschlossen, die als krebserregend gelten, es wird penibel auf Inhaltsstoffe geachtet, Nährwerte werden eingehend studiert.“ Eine mögliche Folge: Mangelernährung.

Die Unterscheidung eines gesunden Essverhaltens von einem zwanghaften sei nicht ganz einfach, sagt Wahl-Kordon: „Heutzutage beschäftigen sich viele Menschen mit gesunder Ernährung. Das liegt im Trend und wird gesellschaftlich gefördert.“ Betroffene würden häufig nicht erkennen, dass ihr Verhalten zwanghaft ist. „Vielleicht erhalten sie sogar Lob und Komplimente für ihre Disziplin.“ Entscheidend sei der Faktor Kontrolle. „Sie machen keine Ausnahmen, müssen sich streng an ihre Ernährungsregeln halten, bekommen Panik, wenn sie davon abweichen müssen.“

Ernährung als Lebensmittelpunkt

Als Folge dessen ziehen sich Betroffene immer mehr zurück, sagen Treffen mit Freunden und Familie ab. „Sie vermeiden Restaurantbesuche, da sie nicht genau wissen, welche Inhaltsstoffe die Gerichte haben und wie sie zubereitet werden“, beschreibt Wahl-Kordon. Zudem würden sich Menschen mit Orthorexie in bedenklichem Maße mit Ernährung beschäftigen: „Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Gesunde Ernährung wird für sie zum Lebensmittelpunkt.“

Persönlichkeitsmerkmale wie ausgeprägter Ehrgeiz und Leistungsorientierung, aber auch Perfektionismus können die Entwicklung einer Zwangsstörung begünstigen. „Der Zwang, alles perfekt machen zu wollen, überträgt sich auch aufs Essverhalten. Betroffene sind häufig sehr streng zu sich selbst. Das Paradoxe ist: Menschen mit Orthorexie wollen um jeden Preis gesund sein, dabei ist ab einem bestimmten Punkt das genaue Gegenteil der Fall.“

Dählings zwanghaftes Essverhalten schränkte sie im Alltag zunehmend ein. Freundschaften rückten in den Hintergrund, Lebensmitteleinkäufe dauerten oft mehrere Stunden. „Es hat einen wahnsinnig großen Teil meines Lebens eingenommen. Wenn ich mit Freunden essen gegangen bin, was ohnehin nicht häufig vorkam, habe ich tagelang vorher die Speisekarte studiert und geplant, was ich bestellen kann“, erinnert sich Dähling. Selbst auf Reisen hielt sie an ihren strengen Ernährungsregeln fest. Auf Flügen und langen Autofahrten schleppte sie Tupperware mit vorbereiteten Gerichten mit sowie eine Packung Hirse, Proteinpulver und Nahrungsergänzungsmittel. „Bei mir ist immer die Angst mitgereist, dass ich im Urlaub meine gesunde Ernährung nicht weiter durchziehen kann.“

Körperliche Folgen

Nicht nur die gedankliche Vereinnahmung, auch die körperlichen Folgen ihrer strikten Ernährungsweise zeigten sich schnell. „Ich hatte zu dieser Zeit nur etwa zweimal im Jahr meine Regelblutung. Da ich aber kein Untergewicht hatte, hat mich mein Frauenarzt nie darauf angesprochen.“ Als sie anfing, wieder Kohlenhydrate zu essen, verschwanden ihre Zyklusstörungen, sie hatte mehr Energie. Vor rund drei Jahren begann sie, sich intuitiv zu ernähren, ohne Regeln und Verbote. „Ich habe gelernt, dass es mir guttut, auf meinen Körper zu hören. Es war ein sehr langer Weg.“

Heute ist sie von ihrer Orthorexie geheilt, hilft als Ernährungsberaterin anderen. Zwanghafte Gedanken rund um Ernährung habe sie nicht mehr. „Wenn ich heute eine Pizza esse, dann bin ich manchmal eher erstaunt, wie viel sich da verändert hat und wie leicht es mir fällt.“ Das habe ihr viel Lebensqualität zurückgegeben. „Erst seit ich nicht mehr zwanghaft gesund esse, fühle ich mich zum ersten Mal in meinem Leben wirklich gesund.“

Stefanie Unbehauen


Gesundheit

Stichwort: Orthorexie



Frankfurt a.M. (epd). Orthorexie bezeichnet eine zwanghafte Fixierung auf gesunde Lebensmittel. Sie ist keine anerkannte Essstörung, sondern wird den Zwangsstörungen zugeordnet. Sie ist keine alleinstehende Krankheit und geht oft mit Anorexia nervosa, zu deutsch Magersucht, einher.

Betroffene entwickeln strenge Ernährungsregeln und meiden bestimmte Nahrungsmittel aus Angst, sie könnten ungesund sein. Dies kann zu sozialer Isolation führen, da gemeinsame Mahlzeiten vermieden werden. Die ständige Beschäftigung mit der vermeintlich richtigen Ernährung kann psychisch stark belasten und langfristig sogar zu Mangelernährung und Untergewicht führen.

Hilfe bieten Ernährungsberatung und Psychotherapie, um starre Denkmuster aufzulösen. Auch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen mit anderen Betroffenen kann hilfreich sein. Betroffene lernen dort: Eine ausgewogene Ernährung bedeutet nicht Verzicht, sondern Balance.



Gesundheit

"Betroffene wollen häufig nicht erkennen, dass sie ein Problem haben"



Gesunde Ernährung ist wichtig. Doch sie kann auch zwanghaft werden. Der Experte Andreas Wahl-Kordon erklärt, woran man die Orthorexie erkennt, welche Folgen sie haben kann und wieso Betroffene sich häufig keine Hilfe suchen.

Hornberg (epd). Andreas Wahl-Kordon ist Experte für Zwangsstörungen. Als Ärztlicher Direktor der Oberberg Fachklinik Schwarzwald behandelt der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie seit vielen Jahren Patientinnen und Patienten mit Ess- und Zwangsstörungen. Soziale Medien haben nach seiner Ansicht einen hohen Anteil an der Zunahme von Essstörungen. Die Fragen stellte Stefanie Unbehauen.

epd sozial: Herr Wahl-Kordon, wie lässt sich Orthorexie definieren?

Andreas Wahl-Kordon: Bei Orthorexie handelt es sich um ein ausgeprägt gesundheitsorientiertes Essverhalten. Es geht mit dem Aufstellen sehr starker und strikter Ernährungsregeln einher. Betroffene weisen zudem häufig ein sehr restriktives Essverhalten auf. Man erkennt hier eine starke Nähe zu Anorexia nervosa, also Magersucht. Die Orthorexie kann aufgrund der Rigidität und dem starren Befolgen der Ernährungsregeln auch dem Spektrum der Zwangsstörungen zugeordnet werden. Da sich die gesamte Symptomatik allerdings ums Essen dreht, passt die Zuordnung zu den Essstörungen besser. Noch handelt es sich nicht um ein eigenes Erkrankungsbild, daher beobachten wir sie meist im Zusammenhang mit anderen psychischen Erkrankungen wie eben der Magersucht.

epd: Dabei ist gesunde Ernährung durchaus wichtig. Wie kann man ein gesundes Essverhalten von einem zwanghaften unterscheiden?

Wahl-Kordon: Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, da Orthorexie keine anerkannte Essstörung ist. Wie gesagt, tritt sie meistens im Zusammenhang mit anderen Ess- oder Zwangsstörungen auf, häufig in Zusammenhang mit Magersucht. Außerdem liegt gesunde Ernährung im Trend. Betroffene erkennen also häufig nicht an, dass ihr Verhalten zwanghaft ist, werden vielleicht sogar von anderen gelobt und erhalten Komplimente für ihre Disziplin. Der entscheidende Faktor ist das Ausmaß der Kontrolle. Betroffene machen keine Ausnahmen, müssen sich streng an ihre Ernährungsregeln halten, bekommen Panik, wenn sie davon abweichen müssen.

epd: Welche Folgen kann das für Betroffene im Alltag haben?

Wahl-Kordon: Eine Konsequenz ist mit Sicherheit der soziale Rückzug. Betroffene vermeiden Restaurantbesuche, da sie nicht genau wissen, welche Inhaltsstoffe die Gerichte haben und wie sie zubereitet werden. Das kann sogar dazu führen, dass Treffen mit Freunden abgesagt werden aus Angst, von den eigenen Ernährungsregeln abweichen zu müssen. Außerdem beschäftigen sich Menschen mit Orthorexie in bedenklichem Maße mit Ernährung. Das nimmt viel Zeit in Anspruch. Diese kreisenden Gedanken und die Vereinnahmung sind zentrale Symptome. Gesunde Ernährung wird für sie zum allgegenwärtigen Lebensinhalt.

epd: Sie erwähnten bereits, dass Orthorexie häufig mit anderen Essstörungen wie Magersucht einhergeht. Wo ist hier die Trennlinie?

Wahl-Kordon: Eine klare Abgrenzung kann man oft nicht ziehen, da die Symptome sich häufig überschneiden. Bei Menschen mit Orthorexie stehen meist nicht Kalorien im Mittelpunkt, sondern der gesundheitliche Aspekt. Es werden also Lebensmittel ausgeschlossen, die als krebserregend gelten, es wird penibel auf Inhaltsstoffe geachtet, Nährwerte werden eingehend studiert. Wenn dann aber immer mehr Lebensmittel ausgeschlossen werden und die Ernährung immer restriktiver wird, kann ein Untergewicht eine Folge sein, das heißt, oftmals wird dem Körper dann dauerhaft zu wenige Energie zugeführt.

epd: Wie kann man als Außenstehender erkennen, ob jemand an Orthorexie leidet?

Wahl-Kordon: Es ist wichtig, wachsam zu sein und aufzupassen, wenn sich Ess- und Bewegungsverhalten stark verändern. Wenn jemand plötzlich versucht, Mahlzeiten ausfallen zu lassen, sehr viel Sport macht, immer mehr Nahrungsmittel ausschließt, sehr langsam und kontrolliert gegessen wird, dann können das klare Warnsignale für eine Essstörung und somit auch für die Orthorexie sein. Aus der Praxis wissen wir: Je früher man bei Essstörungen interveniert, umso besser ist die Prognose zur Heilung.

epd: Dies dürfte vor allem für Eltern eine Herausforderung sein. Von ihnen wird einerseits erwartet, ihren Kindern ein gesundes Essverhalten und Wissen über gesunde Ernährung mitzugeben, andererseits könnten zu viele Regeln auch die Gefahr für eine Essstörung erhöhen. Wie gelingt Eltern dieser Spagat?

Wahl-Kordon: Regeln sind einerseits wichtig, andererseits sollten sie nicht zu streng ausfallen. Zucker beispielsweise zu reduzieren, ist im Hinblick auf die Gesundheit sicherlich gut, aber es soll Kindern eben auch erlaubt werden, Ausnahmen zu machen, beispielsweise auf Geburtstagsfeiern oder wenn sie mal ein Eis oder Dessert bestellen möchten. Das Ziel in der Erziehung ist eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu vermitteln, und da darf Süßes dabei sein. Es kommt auf die Menge an, und Flexibilität ist entscheidend. Wichtig ist auch hier, dass Eltern frühzeitig die Warnsignale erkennen. Dabei helfen folgende Fragen: Werden Treffen mit Freunden abgesagt? Weigert sich das Kind, bestimmte Lebensmittel zu essen, die es sonst eigentlich mochte? Findet eine plötzliche, starke Gewichtsabnahme statt? Werden immer mehr Nahrungsgruppen ausgeschlossen? Ist das der Fall, sollte frühzeitig eingegriffen und das Gespräch gesucht werden. Außerdem sollten Eltern auch selbst ein gesundes Verhältnis zu Ernährung vorleben, denn Kinder lernen am Modell.

epd: Was können Betroffene selbst tun?

Wahl-Kordon: Das Problem ist, dass Betroffene häufig nicht erkennen oder wahrhaben wollen, dass sie ein Problem haben. Häufig wird sich erst Hilfe gesucht, wenn Folgeerscheinungen auftreten, wie zum Beispiel eine depressive Symptomatik oder Untergewicht.

epd: Woran liegt das?

Wahl-Kordon: Gesunde Ernährung liegt im Trend und wird gesellschaftlich gefördert. Gerade am Anfang, wenn eine Verhaltensweise etabliert wird, kann Verstärkung aus dem Außen in Form von Lob und Komplimenten dazu führen, dass sich dieses Verhalten verfestigt. Außerdem beschäftigt sich viele von uns heute in einem gewissen Maße mit gesunder Ernährung. Auch Ernährungstrends wie Veganismus treffen gerade bei jungen Menschen auf Akzeptanz. Natürlich hat nicht jeder, der sich vegan ernährt, gleich Orthorexie. Aber es wird von manchen Betroffenen dazu genutzt, immer mehr Lebensmittel auszuschließen, ohne dass das jemand hinterfragt.

epd: Welchen Anteil haben soziale Medien an der Zunahme von Essstörungen?

Wahl-Kordon: Meiner Meinung nach haben soziale Medien, aber auch Medien im Allgemeinen, einen großen Anteil daran. Anorexie hat bereits im 20. Jahrhundert stark zugenommen. Das hat auch etwas mit Schönheitsidealen zu tun, die medial und auch gerade über Social Media vermittelt wurden. Das heutige Schönheitsideal entspricht heute überwiegend dem Model mit Untergewicht

epd: Gibt es bestimmte Persönlichkeitsmerkmale, die Menschen mit Anorexie und Orthorexie häufig aufweisen?

Wahl-Kordon: Auf jeden Fall. Es geht häufig um Leistungsorientierung, keine Fehler zu machen, ausgeprägter Ehrgeiz und Perfektionismus. Dieser Zwang, alles perfekt machen zu wollen, überträgt sich auch aufs Essverhalten. Betroffene sind häufig sehr streng zu sich selbst. Das Paradoxe ist: Menschen mit Orthorexie wollen um jeden Preis gesund sein, dabei ist ab einem bestimmten Punkt das genaue Gegenteil der Fall.




sozial-Politik

Behinderung

Wie sehbehinderte Menschen an Touchscreens scheitern




Touchscreen (Symbolbild)
epd-bild/Tim Wegner
Sie sind fast überall: Touchscreens sollen im Supermarkt, bei der Bahn oder in Arztpraxen den Alltag erleichtern. Doch für Tausende sehbehinderte Menschen sind sie eine unüberwindbare Hürde. Ein neues Gesetz soll helfen.

Hamburg (epd). Ulrike Gerstein steht am Touchscreen, will bezahlen und tippt. Daneben. Nochmal. Wieder daneben. „Ich schaffe das einfach nicht“, sagt die 80-Jährige, die mittlerweile fast blind ist. Touchscreens sind für sie „eine Katastrophe“. Dabei sollen die Berührbildschirme in Supermärkten, Bussen oder Restaurants eigentlich den Alltag einfacher machen. Für seheingeschränkte Menschen gilt das nicht - im Gegenteil.

„Touchscreens, die ohne sprachliche oder haptische Alternativen auskommen, schließen seheingeschränkte Menschen systematisch aus“, kritisiert Heiko Kunert, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH). Zum bundesweiten Sehbehindertentag am 6. Juni fordern der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und die Landesvereine mehr barrierefreie Bildschirme.

Kontrastarme Darstellungen sind ein Problem

„Touchscreens haben sich in den vergangenen Jahren zu einem zentralen Bedienelement im Alltag entwickelt. Auch im öffentlichen Raum kommen sie immer häufiger vor, etwa bei Self-Scan-Supermarktkassen, bei Fahrkarten- oder Geldautomaten oder in der Gastronomie“, sagt Konstantin Peveling, Referent für Barrierefreiheit beim Branchenverband Bitkom in Berlin. Deshalb sei es umso wichtiger, dass solche Technologien für alle zugänglich sind - auch für Menschen mit Sehbehinderungen und blinde Personen.

Aktuell scheitern sehbehinderte Menschen oft an kontrastarmen Darstellungen. Häufig blende die Beleuchtung des Monitors und die Schrift sei kaum lesbar, kritisiert der BSVH. Kunert: „Hier führt digitale Technik zur digitalen Ausgrenzung.“ Auch Ulrike Gerstein musste Einkäufe abbrechen, weil sie bei der Bezahlung am Touchscreen scheiterte. „Es ist, als würde man aus dem Leben fallen“, sagt Gerstein, die nicht immer ihren Mann um Hilfe bitten möchte.

So wie ihr geht es vielen Menschen. Laut Hochrechnungen auf Basis von Zahlen der Weltgesundheitsorganisation WHO leben mehr als eine Million sehbehinderte Menschen in Deutschland.

Demografie lässt Zahl der Sehbehinderten steigen

Mit dem demografischen Wandel werde die Zahl der Menschen mit Seheinschränkungen weiter steigen, sagt Kunert. „Was heute als Barriere für eine Minderheit erscheint, betrifft morgen eine große Bevölkerungsgruppe.“ Er fordert Hersteller und Betreiber auf, Geräte barrierefrei zu gestalten. „Es geht nicht um futuristische Technik, sondern um ganz praktische Alltagslösungen. Technische Lösungen wie Sprachausgabe oder taktile Markierungen existieren längst - sie müssen nur eingesetzt werden“, sagt der BSVH-Chef.

Auch Bitkom-Experte Peveling betont, dass die Technik für barrierefreie Geräte vorhanden ist: „Kontrastreiche Darstellungen, Zoomfunktionen, Sprachausgabe oder auch haptisches Feedback können die Nutzung deutlich erleichtern.“ Entscheidend sei, dass diese Funktionen auch konsequent integriert werden.

Neues Gesetz gibt die Richtung vor

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das am 28. Juni in Kraft tritt. „Es schreibt vor, dass neu auf den Markt gebrachte Bezahlterminals und Ticketautomaten barrierefrei gestaltet sein müssen, unter anderem durch eine kontrastreiche Darstellung“, erklärt Peveling. Zusätzlich müsse es eine alternative Bedienung geben, etwa eine Audioausgabe oder Fernsteuerung über das eigene Smartphone.

Ulrike Gerstein hofft, dass sich die neuen, barrierefreien Geräte schnell durchsetzen. Bis es so weit ist, bezahlt sie fast immer mit Bargeld. „Einkaufen gehe ich auf dem Wochenmarkt und im kleinen Supermarkt bei mir um die Ecke“, erzählt die 80-Jährige. Kompliziert wird es, wenn sie mal ans Meer will. Urlaub sei ohne Touchscreen-Nutzung kaum möglich. „Es macht mich wütend, dass ich immer mehr eingeschränkt werde“, sagt Gerstein, die einfach nur selbstbestimmt leben möchte.

Evelyn Sander


Migration

Regierung bringt weitere Verschärfung des Asylrechts auf den Weg




Abschiebegefängnis in Ingelheim in Rheinland-Pfalz (Archivbild)
epd-bild/Reiner Frey
Innenminister Dobrindt hat weitere Pläne für eine restriktivere Asylpolitik durchs Kabinett gebracht. Unter anderem will er ohne Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Länder zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Derweil reißt die Kritik an weiteren Zurückweisungen von Asylbewerbern nicht ab.

Berlin (epd). Die Bundesregierung hat am 4. Juni weitere Verschärfungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte die Pläne, sichere Herkunftsstaaten künftig allein per Rechtsverordnung festlegen zu können und den erst in der vergangenen Wahlperiode eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder abzuschaffen. Beides haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus der Opposition gibt es Kritik. Bundestag und Bundesrat müssen die Pläne noch beraten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, dass die Regierung künftig allein Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen kann. Das soll laut vorgeschlagener Gesetzesänderung dann erfolgen, wenn sich aufgrund unter anderem der dortigen Rechtslage, der Anwendung der Rechtsvorschriften und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lasse, dass weder Verfolgung noch Folter, unmenschliche Behandlung oder Bedrohung infolge eines bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.

Künftig keine Zustimmung der Länder nötig

Aktuell werden sichere Herkunftsstaaten jeweils per Gesetz durch den Bundestag bestimmt, das auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Diese Zustimmung der Bundesländer, an der in der Vergangenheit oftmals die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten scheiterte, soll nach den Plänen von Dobrindt künftig nicht mehr erforderlich sein. Auch der Bundestag muss einer Rechtsverordnung der Regierung nicht zustimmen.

Die Einstufung soll schnellere Asylverfahren ermöglichen, weil bei sicheren Herkunftsstaaten die Vermutung gilt, dass Antragsteller nicht individuell verfolgt werden. Die Gesetzesänderung hätte Folgen für Asylbewerber, die Aussicht auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, was der am häufigsten vergebene Flüchtlingsstatus in Deutschland ist.

Der Deutsche Anwaltverein befürchtet allerdings, dass die Neuerung Asylverfahren eher verlangsamt. Weil das Verfahren nicht auf den Schutzstatus nach dem Asylartikel im Grundgesetz anwendbar sei, werde es „unweigerlich zu einer Zweigleisigkeit im Prozess führen, Verwaltungspraxis und Gerichte zu unnötig komplexen Differenzierungen veranlassen und gerade keine Beschleunigung bewirken“, erklärte der Verein. Im Grundgesetz ist die Zustimmung der Länder zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten festgeschrieben. Sie auch für die Verfahren mit Bezug auf den Asylartikel zu ändern, würde eine Verfassungsänderung erfordern, für die die Regierungskoalition nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit hat.

Kritik von den Grünen und Pro Asyl

Kritik kommt auch von den Grünen. Ein zentraler Grundrechtseingriff solle ohne Zustimmung gleich zweier Verfassungsorgane erfolgen, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Filiz Polat. Als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“ bezeichnete die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl das Vorhaben.

Den verpflichtenden Rechtsbeistand vor einer Abschiebung will die schwarz-rote Bundesregierung wieder abschaffen, um Abschiebungen schneller durchzusetzen. Die Anhörungen in Abschiebehaft seien durch den Rechtsbeistand „zeitintensiver sowie komplexer“ geworden, heißt es dazu im Entwurf für die Gesetzesänderung. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies in Berlin darauf hin, dass die Betroffenen weiterhin das Recht hätten, sich auf eigene Initiative anwaltlich beraten zu lassen.

Die Gesetzespläne bringt Dobrindt erneut als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag ein, wie es bereits mit den Plänen zur Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in der vergangenen Woche der Fall war. Das parlamentarische Verfahren kann dadurch beschleunigt werden und die Änderungen können schneller in Kraft treten. Über den Familiennachzug debattiert der Bundestag bereits in dieser Woche in erster Lesung.

Fortgesetzte Zurückweisungen bleiben umstritten

Derweil ebbt die Kritik an den von Dobrindt verfügten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen weiter nicht ab. Die Fachanwältin für Migrationsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Gisela Seidler, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), Dobrindt missachte mit seinem Festhalten an der umstrittenen Maßnahme ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. „Auch wenn ein Gesetz oder eine Rechtsprechung einem nicht gefällt, muss man sich als Exekutive daran halten“, sagte Seidler, die Vorsitzende im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins ist. Sollte Dobrindt sich nicht an EU-Recht halten, drohe der Rechtsstaat auf der Strecke zu bleiben.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in mehreren Eilverfahren die von Dobrindt verfügte Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen für rechtswidrig erklärt. Deutschland müsse bei den drei somalischen Antragstellern, darunter auch eine unbegleitete Minderjährige, zunächst in einem sogenannten Dublin-Verfahren klären, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.

Dobrindt sieht nur Entscheidung über Einzelfälle

Der Bundesinnenminister hatte dies nicht für notwendig gehalten und die Entscheidung der Berliner Richter zum Einzelfall erklärt. „Dabei hatte jeder ernsthafte Jurist gesagt, dass die von Dobrindt propagierten Zurückweisungen von Asylbewerbern ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens gegen EU-Recht verstoßen“, sagte Seidler.

Auch der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer ging auf Distanz zur Regierung. „Die Schutz suchenden Menschen werden nun von Staat zu Staat bis an die EU-Außengrenzen weitergereicht und müssen so das politische Versagen Deutschlands und der EU ausbaden“, sagte Oltmer dem Evangelischen Pressedienst (epd). Letztlich scheitere das Asylsystem seit Jahren immer wieder an der mangelnden Solidarität der EU-Staaten untereinander, wenn es um die Verteilung von Geflüchteten gehe.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, sagte am 4. Juni: „Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“ Die AWO sei zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen.

Corinna Buschow


Studie

13 von 100 Befragten sind Opfer von Missbrauch




Werbeflyer für das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
epd-bild/Rolf Zöllner
Eine erste nationale Dunkelfeldstudie zeigt: Das Ausmaß sexualisierter Gewalt ist hierzulande erheblich. Bei der Bekämpfung braucht es noch mehr Sensibilisierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, heißt es in der Untersuchung.

Mannheim (epd). Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist auch in Deutschland weitverbreitet. Laut einer Studie geben fast 13 von 100 Befragten an, mindestens einmal im Leben von sexualisierter Gewalt betroffen gewesen zu sein. Bezogen auf die Grundgesamtheit der 18- bis 59-Jährigen in Deutschland entspreche das 5,7 Millionen Menschen, sagte Studienkoordinator Harald Dreßing am 2. Juni in Mannheim bei der Vorstellung der nach seinen Angaben ersten bundesweiten repräsentativen Dunkelfeldstudie zu sexualisierter Gewalt.

Obwohl das Bewusstsein um die Problematik in den vergangenen Jahren in Deutschland gewachsen sei, müsse von einem „großen Dunkelfeld“ ausgegangen werden, sagte Dreßing, der die Forensische Psychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) leitet. Der Psychiater gilt als Experte für die Erforschung sexualisierter Gewalt, er war unter anderem auch bei den Missbrauchsstudien für die evangelische und katholische Kirche federführend beteiligt.

Frauen sind deutlich öfter als Männer betroffen

Laut der Studie sind Frauen deutlich häufiger als Männer von sexualisierter Gewalt betroffen. Rund jede fünfte Frau (20,6 Prozent) gab an, von sexualisierter Gewalt im Kindes- und Jugendalter betroffen zu sein. In der jüngeren Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen war dieser Anteil mit 27,4 Prozent noch höher. Lediglich 4,8 Prozent der befragten Männer gaben demnach an, sexualisierte Gewalt erlebt zu haben.

Die Mehrheit der Betroffenen gab laut Studie einen männlichen Täter an. Nur 4,5 Prozent der befragten Personen hätten sexualisierte Gewalt durch eine Frau erlebt. Am häufigsten wurde sexualisierte Gewalt in der Familie und im Freundeskreis erfahren. Bei fast einem Drittel der Fälle spielen demnach digitale Medien wie Social Media und Messenger-Dienste eine wichtige Rolle.

Unter sexualisierte Gewalt wurde bei der Befragung jegliche Handlung mit sexuellem Bezug gefasst, soweit Kinder unter 14 Jahren betroffen waren, sowie sexuelle Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter 18-Jährigen - ob mit oder ohne körperlichen Kontakt. Eingeschlossen waren auch Annäherungsversuche über digitale Kanäle, wie die Zusendung pornografischer Bilder oder aufgedrängte Gespräche über sexuelle Inhalte.

Über 3.000 Personen beantworteten Fragebogen

Für die Mannheimer Dunkelfeldstudie wurden von Mai bis Oktober 2024 deutschlandweit über 10.000 Personen zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. 3.012 antworteten auf die Fragebögen des Umfrageinstituts Infratest dimap (Berlin). Die Studie, die vom ZI ausging, entstand in Kooperation mit Forscherinnen und Forschern des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik in Ulm und des Kriminologischen Instituts in Heidelberg. Finanziert wurde sie aus Forschungsmitteln der Institute und mit finanzieller Unterstützung der Opferstiftung Weißer Ring, des Betroffenenvereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbunds.

Im Unterschied zum Hellfeld, also den zur Anzeige gebrachten und in der Kriminalitätsstatistik erfassten sexuellen Übergriffen, zeigt die Dunkelfeldstudie, dass sexualisierte Gewalt weiter verbreitet ist. „Mit den jetzt vorgelegten Zahlen sehen wir erneut klarer“, erklärte der Verein „Eckiger Tisch“ in Berlin. Die Betroffeneninitiative forderte eine bessere Prävention für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. „Jetzt kommt es darauf an, als Gesellschaft das ganze Ausmaß dieser Katastrophe tatsächlich wahrzunehmen und Maßnahmen zu etablieren, um künftig Jungen und Mädchen besser zu schützen.“

Franziska Hein, Susanne Lohse


Gefahrenabwehr

Möglicher Notfall in Wohnung nebenan: Was Nachbarn beachten sollten




Notfallsanitäter vor Rettungswagen
epd-bild/Steffen Schellhorn
Hilfe in Notfällen zu leisten, ist eine im Strafgesetzbuch geregelte Pflicht. So auch bei Sorge um einen schon länger vermissten Nachbarn und der Frage, ob er vielleicht hilflos in der Wohnung liegt. Fragen und Antworten rund um mögliche Notfälle.

Berlin, Frankfurt a. M. (epd). Der Briefkasten quillt über, die Jalousien gehen nicht hoch, keiner reagiert auf die Türklingel: „Mein Nachbar ist in seiner Wohnung vielleicht in Not“ - solche Notrufe seien häufig, sagt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes in Berlin. Zwar würden zentral keine Zahlen erfasst, aber je nach Größe einer Kommune gebe es oft mehrmals pro Woche Einsätze nach Anrufen besorgter Menschen.

Worauf sollte man in der Nachbarschaft achten?

„Wahrnehmbare Rufe und Geräusche sollten uns natürlich aufmerksam machen“, sagt Hachemer vom Feuerwehrverband. Weitere Hinweise, die auf einen möglicherweise hilflosen Menschen in der Nachbarwohnung deuten, seien neben vollen Briefkästen auch Zeitungsstapel vor der Wohnungstüre, dauerhaft geschlossene Rollläden, immer brennende Lampen, ein lange nicht bewegtes Auto.

Dies zu bewerten, hänge grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab, erklärt Lea Boße, Pressesprecherin beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Handelt es sich um eine ältere Person? Liegen körperliche oder geistige Einschränkungen vor? Ist die Person öfter über eine gewisse Zeit nicht erreichbar? Hinzu kämen äußere Umstände, etwa, wie lange kein Kontakt mehr bestehe oder ob übliche Kontakte aus nicht ersichtlichen Gründen plötzlich nicht mehr stattfänden. Die Polizei Frankfurt appelliert: „Im Zweifel lieber einmal zu oft den Notruf gewählt als einmal zu wenig.“ Fehlalarmierungen würden hier bewusst in Kauf genommen, da unter Umständen Menschenleben in Gefahr seien.

Muss man sich dennoch Gedanken um eine mögliche Haftung machen?

Luisa Peitz, Referentin Recht beim Verband Haus & Grund Deutschland in Berlin, erklärt: „Entscheidend ist, dass der Notruf in gutem Glauben und auf Grundlage objektiver Anhaltspunkte - wie längere Inaktivität oder ausbleibende Reaktionen - abgesetzt wurde. Die Rettungskräfte stellen in solchen Fällen ihre Einsatzkosten in der Regel nicht in Rechnung, da das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr überwiegt.“ Eine Kostenpflicht könne jedoch dann entstehen, wenn die Alarmierung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sei.

Was sollten besorgte Nachbarn tun, ehe sie Rettungskräfte rufen?

„Ein eigener Versuch, mit betreffenden Personen in Kontakt zu treten, sollte vorne anstehen, wie Klingeln an der Wohnungstüre, Anrufversuche“, sagt der Vizepräsident des Feuerwehrverbands, Hachemer. „Haben Sie Kontaktmöglichkeiten zu Angehörigen, vielleicht auch mit Wohnungsschlüssel, oder zu Freunden, Bekannten?“ Möglicherweise sei die Person in einer Klinik und daher nicht zu Hause. Erhärte sich der Verdacht, dass ein Notfall vorliege, seien Polizei oder Rettungsdienst und Feuerwehr über den jeweiligen Notruf (110 Polizei, 112 Feuerwehr und Rettungsdienst) die richtigen Kontakte.

Wird nach dem Notruf die auf jeden Fall Tür aufgebrochen?

Abhängig vom Einzelfall wird nach Angaben der Frankfurter Polizei zunächst eine Streife mit dem Auftrag geschickt, weitere Informationen zu ermitteln. Sie beurteilt die Lage und entscheidet mit Unterstützung durch die Leitstelle oder das Revier, ob die Tür geöffnet wird. Das Öffnen der Tür an sich übernimmt dann die Feuerwehr, welche die Polizei gegebenenfalls nachfordert, wie Sprecherin Lea Boße erklärt.

Luisa Peitz vom Verband Haus & Grund erklärt: „Eine Türöffnung ist gerechtfertigt, wenn Gefahr im Verzug ist, also eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte besteht und ein sofortiges Eingreifen erforderlich ist.“ Vor einer Notöffnung müssten alle milderen Mittel ausgeschöpft sein, wie Kontaktversuche durch Klingeln oder Telefonanrufe sowie die Nachfrage bei Nachbarn oder dem Vermieter.

Sei die Lage eher unklar, müsse im Einzelfall entschieden werden, sagt Hachemer von der Feuerwehr. Beim Öffnen des Hauses oder der Wohnung werde nicht immer mit brachialer Gewalt gearbeitet. Lasse es die Lage zu, werde versucht, einen möglichst schadensarmen Zugang zu schaffen, wie es heißt: So prüft die Feuerwehr auch, ob es eine Alternative zum Weg über die Wohnungstür gibt - etwa die offenstehende Balkontür, die über die Feuerwehrleiter erreicht werden kann.

Wer zahlt, wenn die Wohnungstür einer Mietwohnung aufgebrochen werden muss?

Werde die Wohnungstür einer Mietwohnung bei einem Einsatz von Rettungskräften oder Feuerwehr beschädigt oder zerstört, sei grundsätzlich der Vermieter für die Instandsetzung oder den Austausch der Tür verantwortlich, erklärt Luisa Peitz. Sie appelliert: „Eine offene Kommunikation und klare Absprachen zwischen Mietern, Vermietern und Nachbarn sind entscheidend, um im Notfall Missverständnisse und unnötige Türöffnungen zu vermeiden.“ Sie empfiehlt Mietern, bei längerer Abwesenheit eine Vertrauensperson zu benennen, die im Notfall kontaktiert werden könne.

Claudia Kroll-Kubin


Gesundheit

Krankenkassen dringen auf Entlastung noch vor der Sommerpause




Die Krankenkasen hoffen auf mehr Geld vom Staat.
epd-bild/Norbert Neetz
Die gesetzlichen Krankenkassen schlagen Alarm: Um die Finanzlage zu stabilisieren, müsse die Politik noch vor der Sommerpause eingreifen, sagt Verbandschefin Doris Pfeiffer. Sie warb für ein Ausgaben-Moratorium. Andernfalls drohten weiter steigende Beiträge.

Berlin (epd). Angesichts der schwierigen Finanzlage drängt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Bundesregierung zum schnellen Handeln. „Wir brauchen unbedingt ein Vorschaltgesetz vor der Sommerpause“, sagte die GKV-Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer am 2. Juni in Kremmen bei Berlin. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Beauftragung einer Kommission aus Fachleuten dauere zu lange.

Als kurzfristige Maßnahme der Politik forderte Pfeiffer insbesondere ein Ausgaben-Moratorium. Das würde bedeuten, dass die Krankenkassen nicht mehr ausgeben dürfen, als sie einnehmen. Im Einzelfall könne ein solcher Ausgabendeckel unter Umständen dazu führen, dass jemand auf eine bestimmte Behandlung länger warten müsse - das sei aber „nicht unser Ziel“, betonte Pfeiffer.

GKV sieht Finanzloch von zehn Milliarden Euro

Außerdem müsse der Bund die Kosten für die medizinische Versorgung der Menschen im Bürgergeldbezug voll übernehmen, forderte sie weiter. Hier fehlen nach GKV-Berechnungen jährlich zehn Milliarden Euro.

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, eine Kommission einzusetzen, die bis Frühjahr 2027 Vorschläge dazu macht, wie im System der gesetzlichen Krankenkassen die Finanzlage verbessert werden kann. Pfeiffer kritisierte diesen Zeithorizont. „Es muss deutlich schneller gehen“, sagte sie. Auf die Kommissionsergebnisse „können wir einfach nicht warten“, sagte auch die Vorsitzende des GKV-Verwaltungsrats, Susanne Wagenmann. „Dann ist es zu spät“, warnte die Vertreterin der Arbeitgeberseite im Verwaltungsrat.

2024 machten die Kassen 6,2 Milliarden Verlust

Pfeiffer stellte vorläufige Zahlen vor, wonach die Krankenkassen das vergangene Jahr mit einem Minus von rund 6,23 Milliarden Euro abgeschlossen haben. Endgültige Daten würden voraussichtlich Ende Juni vorliegen und „vermutlich noch schlechter“ ausfallen. Insgesamt sei die Finanzlage „dramatisch“ und „sehr instabil“, sagte Pfeiffer.

Als einen Grund nannte sie steigende Ausgaben für Kassenleistungen. So sei für Krankenhausbehandlungen im vergangenen Jahr 8,3 Prozent mehr Geld ausgegeben worden - nicht wegen steigender Fallzahlen, sondern vor allem wegen höherer Tariflöhne und der Inflation, wie Pfeiffer erläuterte. Insgesamt stiegen die Leistungsausgaben den vorläufigen Zahlen zufolge um 7,8 Prozent, während die Einnahmen aus Beiträgen und Zusatzbeiträgen um lediglich 5,3 Prozent zulegten.

Forderung nach gravierenden Änderungen im System

Der allgemeine Beitragssatz war zum Jahreswechsel auf 14,6 Prozent angehoben worden, der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf 2,5 Prozent. Allerdings hätten bis Mai bereits acht Kassen ihre Zusatzbeiträge erneut anheben müssen, sagte Pfeiffer. Sechs weitere hätten Anträge auf Erhöhung ihres Zusatzbeitrags zum 1. Juli gestellt. Weitere Kassen könnten folgen.

Sowohl Pfeiffer als auch Wagenmann betonten, dass das Gesundheitswesen tiefgreifende Strukturreformen brauche. Auch diese dürften nicht „auf die lange Bank“ geschoben werden, mahnte Wagenmann. Es handele sich um eine „Mammutaufgabe“, räumte sie zugleich ein.

Christina Neuhaus


Arbeit

SVR: Jobeinstieg für internationale Fachkräfte erleichtern




Protestaktion gegen Personalnot in Kitas
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Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) beklagt, dass viele der im Ausland qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen in Deutschland nur schwer passende Jobs annehmen. Dadurch steige die Personalnot in den Einrichtungen noch weiter an.

Berlin (epd). Aus dem jüngst vorgestellten „Policy Brief“ des SVR geht hervor, dass das Scheitern bei der Jobsuche vor allem Personen betrifft, die erst kürzlich zugewandert sind. Dabei bestehe durchaus Interesse an der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, heißt es in einer Mitteilung. „Es gibt ein Fachkräftepotenzial von rund 40.000 im Ausland qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen, die gerne hier arbeiten würden,“ sagte Jan Schneider, Leiter des Bereichs Forschung beim SVR. Er verwies auf neue Daten zum Thema, die eine Sonderauswertung des Mikrozensus 2023, die der wissenschaftliche Stab des SVR beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegeben hat.

In Kitas und Schulen fehlt es den Angaben nach an Fachkräften. Zugewanderte pädagogische Fachkräfte könnten einen wesentlichen Beitrag leisten, um diese Lücke zu schließen. In seinem Policy Brief „Verborgene Potenziale erschließen - Berufseinstieg für internationale Fachkräfte in Kitas und Schulen erleichtern“ beziffert der wissenschaftliche Stab des SVR das Fachkräftepotenzial von im Ausland qualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen auf 136.000 Menschen, die zwischen 2008 und 2023 zugewandert sind.

Probleme, den Einstieg in die Einrichtungen zu finden

„Doch nur wenigen gelingt der Einstieg in die pädagogische Praxis“, sagte Mohini Lokhande, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der SVR-Geschäftsstelle und Autorin des Policy Briefs. Nur 9,2 Prozent der im Ausland qualifizierten Lehrkräfte arbeiten nach ihren Angaben in Schulen und 18,4 Prozent der frühpädagogischen Fachkräfte in Kitas. „Die Fachkräftelücke im Bildungsbereich ist hoch, und zugleich besteht die Herausforderung, dass sich die Einrichtungen auf die Diversität bei den Kindern und Jugendlichen einstellen. Mehr Zugewanderte für die pädagogischen Berufe zu gewinnen, kann den Bildungsinstitutionen helfen, sich besser auf die wachsende sprachliche, kulturelle, religiöse und soziale Vielfalt der Kinder einzustellen.“

Warum der Berufseinstieg für die zugewanderten Pädagoginnen und Pädagogen trotz Fachkräftelücke so schwierig ist, wurde für den Policy Brief untersucht: „Eine zentrale Herausforderung ist das komplexe und für Betroffene oft schwer zu durchschauende Anerkennungssystem, das sich zudem von Bundesland zu Bundesland unterscheidet“, sagte Lokhande. Die zentrale Voraussetzung für den Berufseinstieg sei in reglementierten Berufen eine erfolgreich durchlaufene Überprüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses. „Dieser Weg in die pädagogische Praxis ist für die Betroffenen mit langwierigen Verfahren verbunden und häufig unattraktiv“, so die Expertin. "Weitere Hürden sind hohe Sprachanforderungen sowie eine mangelnde Systemkenntnis. Auch Vorbehalte bei denjenigen, die über die Einstellung entscheiden, spielten eine Rolle.

Komplizierte Verfahren sind hohe Hürde

In der Konsequenz scheitern viele Antragstellerinnen und Antragsteller an den komplizierten Verfahren. So gelingt es beispielsweise nur zwei von zehn Lehrkräften aus einem EU-Staat (18,7 Prozent) und weniger als einer von zehn Lehrkräften aus einem Drittstaat (7,5 Prozent), eine volle Anerkennung ihrer Gleichwertigkeit zu erhalten. „Personen ohne Anerkennung sind als Fachkraft für Kitas und Schulen verloren“, so Lokhande.

Um sie als Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte für Schulen und Kitas zu gewinnen, brauche es eine kohärente Strategie, so eine Schlussfolgerung des Policy Briefs. „Wichtig wäre es beispielsweise, die Anerkennungsverfahren als zentrale Hürde zu vereinfachen, Prozesse stärker zu digitalisieren, muttersprachliche oder zumindest englischsprachige Dokumente anzuerkennen und die rechtlichen Voraussetzungen länderübergreifend zu harmonisieren“, sagte Schneider.

Dirk Baas



sozial-Branche

Senioren

Alpakas besuchen Bewohner im diakonischen Pflegeheim




Martina Osmers (r.) besucht mit ihren Alpakas ein Seniorenheim.
epd-bild/Dieter Sell
Tierbesuche in Pflegeheimen haben viele positive Effekte. Insbesondere wenn Alpakas zu Besuch sind, fliegen den Tieren in kürzester Zeit die Herzen der Bewohnerinnen und Bewohner zu - wie in der Bremer Pflegeeinrichtung "Haus Emmaus".

Bremen (epd). Tiefdunkle große Augen, lange Wimpern und Sturmfrisur: Gäste wie Elvis und Bisturi hat das diakonische „Emmaus“-Pflegeheim im Bremer Westen noch nicht gesehen. Die Alpakahengste, beide acht Jahre alt, sind mit ihrer Halterin Martina Osmers zu einem Nachmittagsbesuch in die Einrichtung gekommen. Auf dem Grün vor der Veranda im Garten nehmen sie erst mal einen Grasimbiss, dann nähern sie sich langsam den Bewohnerinnen und Bewohnern, die begeistert auf die beiden „Boys“ schauen, wie Osmers ihre Schützlinge liebevoll nennt. Überall hellen sich die Gesichter auf. „Oh, wie süß“ und „sind die knuffig“ ist zu hören.

Bevor es mit dem Kontakt aber so richtig losgeht, gibt Martina Osmers, Inhaberin eines Alpakahofes in Oyten bei Bremen, noch ein paar Regieanweisungen. „Bitte nicht den Kopf streicheln, das mögen Elvis und Bisturi nicht“, sagt sie. Der Griff würde das Tier stressen, da es seinen empfindlichen Nasenrücken in Gefahr sieht. „Besser am Hals und auf dem Rücken“, rät die Züchterin, die eine Herde von 24 Alpakas hält. Mit Bisturi, einer silbergrauen Schönheit, und Elvis, sattbraunes Fell und kräftiger Körperbau, besucht sie öfter Pflegeeinrichtungen für Alpaka-Kuschelrunden.

Zunächst Nervosität überwinden

Doch zunächst gilt es, die Nervosität zu überwinden, die anfangs auf beiden Seiten in der Luft liegt. Das gelingt am besten mit gepressten Heupellets. Leckerlis, die auf die beiden befreundeten Hengste - best Buddies, wie Osmers sagt - eine magische Anziehungskraft ausüben. „Es ist wichtig, dass sich die Tiere nicht bedrängt fühlen“, betont die Alpakaexpertin, die seit mehr als zehn Jahren die kleinen Andenkamele züchtet.

Langsam gewöhnt man sich aneinander. Grietje de Buhr, die den Besuch angeregt hat, gehört zu denjenigen, die zuerst Kontakt aufnehmen. „Das Fell ist seidenweich, das ist so schön“, schwärmt die 80-Jährige, die Alpakas schon aus ihrer ostfriesischen Heimat kennt und die Paarhufer zu ihren absoluten Lieblingstieren zählt.

Einrichtungsleiter Matthias van der Wall betont derweil, der Besuch sei mehr als Streicheln und Kuscheln. „Natürlich sind die Reaktionen unterschiedlich“, räumt er ein. „Aber viele Bewohnerinnen und Bewohner freuen sich. Und generell reduzieren Tiere Stress, wirken gegen Depressionen und Bluthochdruck. Vielen geht das Herz auf, biografisch werden Erinnerungen an eigene Haustiere wach.“

Hormone für Wohlfühleffekt

Was Matthias van der Wall beschreibt, wird ganz allgemein in der tiergestützten Therapie beobachtet. „Beim Kontakt schüttet das Gehirn das Bindungshormon Oxytocin aus“, erläutert Christopher Ott. Er arbeitet im Schwarzwald mit Therapiehunden und Eseln und bildet in diesem Bereich Fachkräfte aus. „Tiere und fachlich hinterlegte tiergestützte Interventionen können Welten öffnen. Der innige Kontakt macht was mit uns“, sagt er. Da entstehe „ein Wohlfühleffekt“, der sogar dazu führen könne, dass weniger Medikamente eingesetzt werden müssten. Und natürlich sei die Begegnung mit einem Tier eine Unterbrechung des Alltags.

Viele Ehrenamtliche aus dem Haus Emmaus helfen an diesem Nachmittag, damit auch weniger mobile Bewohnerinnen und Bewohner auf die Terrasse kommen können, um die Tiere zu sehen und zu streicheln. „Das ist ein Highlight“, freut sich Grietje de Buhr über den Besuch.

Martina Osmers ergänzt: „Alpakas haben durch ihre friedliche und doch neugierige Art eine beruhigende, fast schon therapeutische Wirkung auf uns Menschen. Nicht ohne Grund nennt man sie auch die 'Delfine der Weide'. Sie strahlen ganz viel Ruhe aus, bewegen sich langsam, sind nicht hektisch. Das färbt auf den Menschen ab.“ Und für Matthias van der Wall ist klar, dass die Aktion, finanziert aus Kollekten der Bremischen Evangelischen Kirche, einen nachhaltigen Effekt hat: „Der Besuch der Alpakas wird bei uns noch über Wochen ein Thema bleiben.“

Dieter Sell


Aktionstag

Verbände: Hitzeschutz in Heimen gesetzlich verankern




Senioren sind bei Hitze besonders gefährdet.
epd-bild/Heike Lyding
Der Klimawandel sorgt immer öfter für Hitzewellen, die vor allem vulnerable Gruppen wie pflegebedürftige Menschen bedrohen. Sozialverbände nehmen die Politik in die Pflicht und fordern gesetzliche Schritte für mehr Schutz in Heimen gegen hohe Temperaturen.

Berlin, Bonn (epd). Mehrere Sozialverbände haben die Bundesregierung zum Hitzeschutztag am 4. Juni zu mehr Unterstützung der Pflegeheime beim Kampf gegen die Folgen des Klimawandels aufgerufen. Der Paritätische Gesamtverband verwies in Berlin auf die Folgen extremer Hitze für vulnerable Gruppen, besonders für Heimbewohner. „Wir alle spüren die Folgen der Klimakrise, aber wir spüren sie nicht alle gleich“, sagte Katja Kipping, Geschäftsführerin des Paritätischen Gesamtverbandes. „Ältere, kranke und arme Menschen stellt die zunehmende Hitze vor weit größere Herausforderungen.“

Die Klimakrise verschärfe bestehende Ungleichheiten, besonders gefährdet seien Menschen, die ohnehin mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Belastungen lebten. Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ des Bundes geht laut Kipping zwar in die richtige Richtung. Jedoch konnten nach ihren Angaben zuletzt viel zu wenige Einrichtungen davon profitieren. Angesichts der baulichen Maßnahmen, die auf viele Wohlfahrtsanbieter zukämen, müsse bei der finanziellen Förderung massiv aufgestockt werden.

Brysch: Mehr Geld in die Hand nehmen

Zum Schutz der vulnerablen Gruppen müsse endlich Geld in die Hand genommen werden, sagte auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, in Dortmund. Er forderte von der Bundesregierung einen verbindlichen Investitionsplan für die rund 1.600 Krankenhäuser und 12.000 Pflegeeinrichtungen. „Die Bestandsbauten müssen spätestens bis 2027 an die klimatischen Bedingungen angepasst werden. Bei Neubauten gilt es sicherzustellen, dass die Zimmertemperatur die 25-Grad-Marke nicht übersteigt“, sagte Brysch. Das gelinge nur, wenn die Schutzmaßnahmen in jedem Bundesland baurechtlich verankert würden.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe warb am Aktionstag für gezielte staatliche Förderung, um Sanierung und wärmedämmende Ausstattung von Pflegeeinrichtungen flächendeckend möglich zu machen. Zudem betonte die Organisation, dass unter der Hitze auch die professionell Pflegenden zu leiden hätten. Deshalb seien „umfassende Schutzkonzepte für alle Arbeitsbereiche notwendig - von der Klinik über die Langzeitpflege bis zur ambulanten Versorgung“.

Kein Geld für Umbauten

Die Berufsgenossenschaft (BGW) und der Deutsche Caritasverband wiesen zum Aktionstag gemeinsam auf die Gefahren für besonders gefährdete Personengruppen hin. Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa sagte: „Schlecht isolierte Altenheime und Jugendwohnanlagen, die sich brütend aufheizen, sind Beispiele für die Folgen der ungenügenden Refinanzierung, die notwendige Klimaanpassungen seit Jahren verhindert.“

Sie nahm die Bundesregierung in die Pflicht: „Wir brauchen eine Investitionsoffensive für die Wohlfahrtspflege, die Arbeitsschutz und Klimaschutz gemeinsam dient.“ Hitzeschutz sei auch Arbeitsschutz, so die Präsidentin.

Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW, nahm die Beschäftigten in den Blick: „Hitzeschutz ist immer wichtiger für einen zeitgemäßen Arbeitsschutz. Wer sich im Sozialbereich beruflich oder ehrenamtlich um Menschen kümmert, ist von großer Hitze doppelt betroffen: Durch das eigene Risiko hitzebedingter Gesundheitsprobleme und zugleich dadurch, dass die anvertrauten Menschen bei hohen Temperaturen besondere Aufmerksamkeit brauchen.“ Die BGW unterstütze Betriebe aktiv dabei, dieser besonderen Verantwortung nachzukommen.

Verband kritisiert die Bundesländer

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) hatte bereits zu Wochenbeginn kritisiert, in vielen stationären Einrichtungen fehlten bauliche Voraussetzungen wie außenliegender Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion. Es gebe keine bundesweit einheitlichen Anforderungen zum Wärmeschutz. „Die Verantwortung für bauliche Vorgaben liegt bei den Ländern - doch diese kommen ihrer Rolle bislang nicht ausreichend nach“, kritisierte die Organisation.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) verwies auf die besondere Gefährdung obdachloser Menschen durch extreme Hitze. „Das Leben auf der Straße ist per se schon physisch und psychisch eine enorme Belastung. Bei extremen Temperaturen droht Lebensgefahr - und das gilt nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer“, warnte Geschäftsführerin Sabine Bösing. „Fehlender Zugang zu ausreichender Wasserversorgung, ungeeignete Kleidung, unversorgte Wunden, um nur einige Risiken zu nennen, verschärfen die Situation der Menschen bei extremer Hitze.“

In vielen Kommunen fehlen noch Hitzeschutzpläne

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) richtete das Anliegen an die Politik, bis zum Jahresende in allen Kommunen Hitzeaktionspläne erstellen zu lassen und damit den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von 2020 umzusetzen. Zudem müssten Hitzeschutzpläne für alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste eingeführt werden. Empfehlungen dazu hat den Angaben nach der Qualitätsausschuss Pflege, das zentrale Gremium der pflegerischen Selbstverwaltung, bereits 2024 veröffentlicht.

Joachim Türk, Vizepräsident des Kinderschutzbundes, sagte, Kinder gehörten „zu den verletzlichsten Gruppen in der Klimakrise. Sie tragen die schwerwiegendsten Konsequenzen, obwohl sie am wenigsten zur Entstehung beigetragen haben.“ Besonders betroffen seien Kinder in Armutslagen, deren Wohnumfeld häufig schlechtere Bedingungen aufweise und die weniger Ressourcen zur Verfügung hätten, um sich zu schützen. Er warb für flächendeckenden Hitzeschutz in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen sowie für eine deutlich bessere medizinische und psychologische Versorgung für Kinder, die unter klimabedingten Belastungen leiden.

Dirk Baas


Behinderung

Interview

Fachverband: Wohnsituation Behinderter ein "soziales Drama"




Wolfgang Tyrychter
epd-bild/Georg Drexel/CBP
Die Caritas kritisiert die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt. Weil Vermieter in ihnen ein "erhöhtes Risiko" sähen, hätten sie geringe Chancen auf eine bezahlbare Wohnung, sagt Wolfgang Tyrychter, Vorsitzender des Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie CBP, im Interview mit epd sozial. Außerdem rügt er, dass besondere Wohnformen zu wenig gefördert werden.

Berlin (epd). Wolfgang Tyrychter, Chef des Fachverbandes CBP, sieht in der Wohnsituation von Menschen mit Behinderung ein „soziales Drama“. Auch deren Eltern, die sich ein Leben lang um ihr betreuungsbedürftiges Kind gekümmert hätten und daher auf Erwerbseinkommen verzichten mussten, stünden im Alter oft schlecht da. Tyrychter stellt fest: „Viele Familien befinden sich in einer unglaublichen Überforderung.“ Die Fragen stellte Markus Jantzer.

epd sozial: Ihr Fachverband hat ein Gutachten zur Wohnsituation von Menschen mit Behinderung in Auftrag gegeben. Die Studie liegt nun vor. Was sind die zentralen Ergebnisse der Untersuchung?

Wolfgang Tyrychter: Die Studie wurde von Matthias Günther vom Pestel Institut Hannover erstellt und konzentriert sich auf die Wohnsituation der Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX erhalten. Die Studie belegt, dass diese Menschen kaum Zugang zu Wohnraum haben.

epd: Was sind die Gründe?

Tyrychter: Laut der Studie gibt es in Deutschland keine diskriminierungsfreie Vermietung. Menschen mit Behinderung gehören, so heißt es darin wörtlich, „für viele Vermieter als “erhöhtes Risiko„ zu Personengruppen, die als Mieter nicht berücksichtigt werden. Neben dem allgemeinen Wohnungsmangel fehlen vor allem passende Wohnungen hinsichtlich Größe und Preis für Menschen mit Behinderung. Damit werde ein großer Teil der Menschen mit Behinderung vom Wohnungsmarkt “faktisch ausgeschlossen".

epd sozial:* Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum auf dem Wohnungsmarkt trifft in Deutschland viele Menschen und verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Wie wirkt er sich konkret auf Menschen mit Behinderung aus? Welche Nachteile haben sie unter Umständen, die andere Gruppen nicht haben?*

Tyrychter: Der Zugang zum bezahlbaren Wohnraum wird durch die Höhe des Einkommens geregelt. In der Eingliederungshilfe sind Menschen mit Behinderung auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen und damit durch dieses niedrige Einkommen von bezahlbarem oft Wohnraum ausgeschlossen. Durch die in der Regel dauerhafte Erwerbsminderung haben Bezieherinnen und Bezieher der Eingliederungshilfe auch keine Möglichkeit, ihr Einkommen durch Erwerbsarbeit zu steigern.

epd sozial: Menschen mit Behinderung suchen nicht nur auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt nach Mietwohnungen. Sie suchen auch nach Wohnraum in betreuten Wohngemeinschaften sowie in besonderen gemeinschaftlichen Wohnformen der Eingliederungshilfe. Wie ist die Lage in diesem Bereich?

Tyrychter: Etwa 191.000 Menschen mit Behinderung leben in betreuten Wohngemeinschaften, in denen eine 24-stündige Assistenz sichergestellt ist. Mehr als die Hälfte dieser Personen ist älter als 50 Jahre. Aufgrund der fehlenden Investitionsprogramme der Länder können diese Immobilien nicht modernisiert und auch nicht neu gebaut werden. Die Anzahl der Plätze in betreuten Wohngemeinschaften geht außerdem durch die Erhöhung der rechtlichen Standards in den Heimordnungen zurück. Die höheren Anforderungen können in den bestehenden Immobilien oft nicht mehr erfüllt werden können, eine Modernisierung der Bestandsimmobilien wird zudem finanziell nicht gefördert.

epd sozial: Hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt für Menschen mit Behinderung in den vergangenen Jahren noch verschärft?

Tyrychter: Ja, die Situation verschärft sich durch die weiter sinkende Anzahl der Sozialwohnungen, die fehlende Modernisierung von vorhandenen Immobilien mit betreuten Wohngemeinschaften und die gleichzeitig steigende Anzahl der Menschen, die auf öffentlich geförderten Wohnraum angewiesen sind.

epd sozial: Sie nennen die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung ein „soziales Drama“. Was genau meinen Sie damit?

Tyrychter: Das soziale Drama hat viele Gesichter. Einerseits können junge Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung nicht in eine eigene Wohnung oder - mangels Plätzen - in eine betreute Wohngemeinschaft umziehen. Sie sind daher darauf angewiesen, weiterhin und wahrscheinlich lebenslang im Haushalt ihrer Eltern zu leben. Häufig muss weiterhin ein Elternteil die Betreuung und Pflege übernehmen und kann deshalb nicht berufstätig sein. Zum anderen können alt gewordene Eltern, die ihre inzwischen erwachsenen Kinder mit Behinderung fast ein Leben lang betreut haben, oftmals keinen Platz in betreuten Wohngemeinschaften finden, wenn sie selbst pflegebedürftig werden. Sie können dann weder die Betreuung ihrer erwachsenen Kinder noch die eigene Pflege sicherstellen. Viele Familien befinden sich in einer unglaublichen Überforderung.

epd sozial: Ihr Fachverband fordert eine gezielte Förderung des Wohnraums für Menschen mit Behinderung. Was genau verlangen Sie?

Tyrychter: Unsere Forderung lautet, dass jährlich 13 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsneubau mit einer festen Quote von zehn Prozent für Wohnraum für Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden. Die gezielte Förderung des Wohnraums in betreuten Wohngemeinschaften und besonderen Wohnformen muss hinzukommen. Darüber hinaus muss die neue Bundesregierung private Investorenmodelle zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zulassen und unterstützen.



Studie

Sozialbranche: Finanzierungsprobleme werden nicht kleiner




Plakat in Bad Homburg wirbt für Pflegekräfte.
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Die SozialGestaltung GmbH hat das sechste "Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft" vorgelegt. Ergebnis: Die Organisationen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft stehen weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck.

Köln (epd). Für die Untersuchung im Auftrag der Sozialbank wurden vom 18. März bis zum 17. April Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von über 2.300 sozialen Einrichtungen befragt, die den Bereichen ambulante und stationäre Pflege, Kliniken, Eingliederungshilfe sowie Vorsorge und Rehabilitation zuzuordnen sind. „Sie zeigt eine Branche, die sich zunehmend zwischen Zuversicht und wachsender Besorgnis spaltet und unterstreicht die Notwendigkeit politischer Reformen durch die neue Bundesregierung“, heißt es in der Zusammenschau der Ergebnisse.

Die Zuversicht mancher Betreiber treffe auf die wachsende Besorgnis anderer. Besonders Liquiditätsengpässe, Personalmangel und politische Unsicherheit werden demnach als drängende Herausforderungen wahrgenommen - woraus eine klare Erwartungshaltung an die neue Bundesregierung erwächst. Gefordert werden vor allem Klarheit und Sicherheit für die Betreiber.

Fehlendes Personal bleibt Herausforderung

Eines der zentralen Probleme der Branche bleibt demnach der Personalmangel, der direkt auf die Kapazitäten in der Belegung durchschlägt. Auf die Frage, ob der Fachkräftemangel in den zurückliegenden zwölf Monaten zu reduzierten Aufnahmezahlen geführt hat, antworteten 52 Prozent der Befragten mit Nein, gaben 38 Prozent Rückgänge um 10 Prozent an, 10 Prozent bezifferten den Rückgang auf bis zu 20 Prozent.

Auch in einem anderen Bereich der Unternehmensführung wurden Bedarfe abgefragt: im Segment der Investitionen in Nachhaltigkeit, also allen voran in die Gebäudesanierung (70 Prozent gaben an, in die Energieeffizienz investieren zu wollen). Doch fehlt es dazu fast ausnahmslos an Geld: 88 Prozent der Befragten sagten, es fehle hier die Refinanzierung durch die Kostenträger. 44 Prozent wünschen sich hier zudem Beratung, wie an Fördermittel zu kommen ist. „Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Förderlandschaft zu komplex und schwer zugänglich gestaltet ist“, heißt es in der Studie.

Die zentralen Ergebnisse im Kurzform:

  • 44 Prozent der Befragten erwarten auch für das laufende Jahr ein negatives Betriebsergebnis. 43 Prozent verzeichneten schon im Vorjahr ein Minus.
  • Rund die Hälfte der Einrichtungen meldet zwischen März 2024 und März 2025 eine personalbedingte Reduktion der Aufnahmekapazitäten. Die Folge sind zum Teil erhebliche Einnahmeverluste.
  • Als die drei größten Herausforderungen werden genannt: Fachkräftemangel mangel (62 Prozent), Verhandlungen mit Kostenträgern (57 Prozent) und Lohnkostensteigerung (57 Prozent).
  • 59 Prozent der Unternehmen haben prosektiv Vergütungssteigerungen verhandelt, doch liegen die Zuwächse teilweise unter den Lohnsteigerungen. Immerhin 33 Prozent der Einrichtungen konnten Zuwächse über sechs Prozent, 25 Prozent der Unternehmen vier bis sechs Prozent erreichen.
  • Die Unternehmen hoffen auf einen konsequenten Bürokratieabbau in den Einrichtungen und spürbare Erleichterungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
Dirk Baas


Pflege

Verband: Generalistische Ausbildung nicht zurückdrehen



Berlin (epd). Die Lenkungsgruppe Junge Pflege im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wirbt für eine weitere Ausbildungsreform in der Pflege. Sie veröffentlichte dazu am 2. Juni ein Positionspapier zur Evaluation der generalistischen Pflegeausbildung. Darin heißt es, die Generalistik, also die gemeinsame Ausbildung aller Pflegenden, sei ist der richtige Weg, „aber sie muss praxistauglich weiterentwickelt werden“.

„Wir erleben in der Praxis tagtäglich die Chancen der neuen Ausbildung“, sagte Björn Klink, Co-Sprecher der Lenkungsgruppe: „Aber wir sehen auch, wo es noch hakt und was sich dringend ändern muss, damit die Generalistik ihr volles Potenzial entfalten kann.“

Reform trat vor fünf Jahren in Kraft

Die generalistische Pflegeausbildung wurde mit dem Pflegeberufegesetz am 1. Januar 2020 bundesweit eingeführt. Sie vereinte die bisherigen Berufe der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einem einzigen Berufsbild mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“.

Das nun vorgelegte Papier basiert den Angaben nach auf den Erfahrungen junger Pflegender aus unterschiedlichen Settings und Ausbildungsjahrgängen. Es benennt zentrale Herausforderungen wie fehlende Praxisanleitung, unzureichende Informationen in den Einrichtungen und ungleiche Bedingungen insbesondere in der Langzeitpflege und Pädiatrie.

„Strukturelle Veränderungen brauchen Zeit“

Zugleich macht es konkrete Vorschläge, etwa zur verbindlichen Verankerung von Skills Labs (Lernräume, in dem angehende und erfahrene Pflegekräfte in einer sicheren und kontrollierten Umgebung praktische Fähigkeiten trainieren und Fehler machen können, ohne Patienten zu gefährden). Gefordert wird zudem eine strukturierte Einarbeitung nach der Ausbildung sowie die Stärkung pädagogischer Qualifikationen der Pflegelehrenden.

Die Lenkungsgruppe warnt davor, die Generalistik aus politischem Kalkül zurückzudrehen: „Strukturelle Veränderungen brauchen Zeit - und eine sachliche, tiefgreifende Evaluation. Schnellschüsse schaden mehr als sie nützen“, heißt es im Papier.

Der DBfK unterstützt die Position seiner jungen Mitglieder ausdrücklich. „Die Generalistik ist nicht gescheitert, aber es gibt Verbesserungsbedarf. Wer sie jetzt grundsätzlich infrage stellt, gefährdet die Zukunft der Pflegeberufe in Deutschland“, betonte Präsidentin Vera Lux.



Kirchen

Konfessionelle Krankenhäuser schließen sich zusammen



Halle (epd). In Halle schließen sich zwei kirchliche Krankenhäuser zusammen. Das katholische Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara sowie die evangelische Klinik Martha-Maria Halle-Dölau haben sich auf einen Zusammenschluss verständigt, teilten beide Häuser am 3. Juni in Halle mit. Beabsichtigt ist demnach, die Krankenhäuser zum Jahresbeginn 2026 unter einer gemeinsamen Organisationsstruktur zusammenzuführen. Dies hätten die Aufsichtsgremien beider Häuser mit großer Mehrheit beschlossen, hieß es.

Dabei soll es den Angaben zufolge ein gemeinsames Medizin- und Standortkonzept geben. Es ziele darauf ab, die Notfallversorgung in der Stadtmitte zu stärken, während medizinisch geplante oder nicht dringende Behandlungen überwiegend am Standort Halle-Dölau durchgeführt werden sollen.

Ende eines langen Gesprächsprozesses

Die Entscheidung stehe am Ende eines langen Gesprächsprozesses, der im Sommer 2023 begonnen habe. Dabei seien ergebnisoffen alle Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit der beiden Krankenhäuser geprüft worden, hieß es. Als Grund für den Zusammenschluss werden unter anderem „strategische und wirtschaftliche Herausforderungen“ genannt.

Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagte, der Zusammenschluss bedeute eine sinnvolle Bündelung von Kompetenzen und begegne den aktuellen Herausforderungen, vor denen die Gesundheitsversorgung stehe.

Träger des Krankenhauses St. Elisabeth und St. Barbara ist der katholische Elisabeth Vinzenz Verbund in Berlin. Das Klinikum in Halle-Dölau gehört zum evangelischen Diakoniewerk Martha-Maria mit Sitz in Nürnberg.




sozial-Recht

Bundessozialgericht

Krankentransporte: Kassen müssen auch ohne Genehmigung zahlen




Bundessozialgericht in Kassel
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen für die Kostenerstattung von ärztlich verordneten Krankentransporten nicht immer vorab eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Liegt eine bestimmte "Behandlungsfrequenz" vor, muss die Kasse auch rückwirkend bezahlen.

Kassel (epd). Gesetzlich Versicherte müssen für eine Kostenerstattung von Krankentransporten nicht zwingend vorab eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen. Zwar sieht das Gesetz für Krankentransporte zur ambulanten Behandlung grundsätzlich eine vorherige Genehmigung vor, so das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am 21. Mai schriftlich veröffentlichten Urteil. Waren die Transportfahrten medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, muss die Krankenkasse die Kosten rückwirkend übernehmen, auch wenn hierfür keine Genehmigung vorlag.

Geklagt hatte eine Witwe aus Nordrhein-Westfalen, die von der DAK Gesundheit die Übernahme der Kosten für Krankenfahrten ihres mittlerweile verstorbenen Ehemanns verlangte. Vor seinem Tod am 24. Juni 2023 hatte der Mann einen Schlaganfall erlitten. Er litt zudem an einer Tumorerkrankung des Lymphsystems sowie an einer chronischen Lungenerkrankung. Er war daher auf eine dauernde Sauerstoffgabe angewiesen und unterzog sich einer Chemotherapie. Für die Wege zur Chemotherapie hatten die behandelnden Ärzte ab 30. Juli 2020 zweimal wöchentlich die Beförderung in einem Krankenwagen verordnet.

Rettungsdienst beantragte Kostenübernahme verspätet

Der beauftragte Rettungsdienst hatte jedoch erst am 23. November 2020 eine Kostenübernahme beantragt. Die Krankenkasse bewilligte die Zahlung, allerdings erst ab dem Tag der Antragstellung. Für die elf Transporte davor erhielt der Versicherte eine Rechnung über insgesamt 4.845 Euro, die er selbst tragen sollte. Die DAK wollte die Kosten nicht erstatten, weil für die Fahrten vorab keine Genehmigung eingeholt worden sei. Der Mann klagte dagegen. Nach dessen Tod machte die hinterbliebene Witwe die Ansprüche weiter geltend.

Das BSG urteilte nun, dass der Witwe dem Grunde nach eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zusteht. Die Transporte in einem Krankenwagen waren ärztlich verordnet und „aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig“. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen müsse aber noch Feststellungen zur Höhe des Anspruchs treffen, so das BSG.

Versicherte sollen nicht ins Kostenrisiko kommen

Laut den Kasseler Richtern dient die im Gesetz vorgesehene Genehmigung der Krankenkassen letztlich dem Zweck, den Versicherten die Sicherheit zu geben, dass sie medizinisch notwendige und ärztlich verordnete Krankenfahrten ohne eigenes Kostenrisiko in Anspruch nehmen können. „Dieser Schutzzweck zugunsten der Versicherten würde aber geradezu ins Gegenteil verkehrt, wenn ihnen die fehlende Genehmigung nachträglich auch dann entgegengehalten werden könnte, wenn ansonsten alle Leistungsvoraussetzungen vorliegen.“ Andernfalls würde das im Sozialgesetzbuch verankerte grundsätzliche Ziel unterlaufen, „dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden“.

Die Krankenkasse hat hierbei auch keine Befugnis, bei den öffentlich-rechtlich geregelten Krankentransporten „ihre Versicherten aus Gründen besserer Geeignetheit oder Wirtschaftlichkeit auf andere Transportunternehmen zu verweisen“, urteilte das BSG.

Medizinische Erforderlichkeit hängt vom Einzelfall ab

Ob eine medizinische Erforderlichkeit vorliegt, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. So müssen Kranke, die alle sechs bis acht Wochen zu einer Nachsorge- oder Kontrolluntersuchung müssen, die Fahrtkosten in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. Auch dauerhafte Termine in größeren Abständen seien noch keine „hohe Behandlungsfrequenz“, die zu einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen führt, urteilte am 23. August 2024 das Sozialgericht Augsburg.

Anspruch auf Fahrtkostenerstattung könnten zum einen schwerbehinderte Menschen haben, etwa mit einem besonderen Hilfebedarf oder einer Gehbehinderung. Zum anderen auch Kranke, mit einer „hohen Behandlungsfrequenz“, bei der „eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist“. Das sei bei Behandlungen, die alle sechs bis acht Wochen notwendig sind, nicht der Fall.

Mitunter werden Kosten auch nicht erstattet

Doch mitunter bleiben auch Rettungsdienste bei medizinisch erforderlichen Krankentransporten auf den Kosten sitzen. Nach einem Urteil des BSG vom 22. Februar 2024 ist das der Fall, wenn infolge einer Krankenhausfusion stationär aufgenommene Patienten zwischen örtlich voneinander entfernten Kliniken transportiert werden müssen. Denn die Krankenkassen müssen in einem solchen Fall nur jene Kosten erstatten, die bei einer medizinisch erforderlichen Fahrt in ein „anderes“ Krankenhaus angefallen wären.

Nach einer Krankenhausfusion sei aber nur noch von einem Krankenhaus auszugehen. Für die stationäre Behandlung inklusive Verlegung decke die von der Krankenkasse gewährte Fallpauschale alle Kosten ab. Der Rettungsdienst kann allenfalls versuchen, sich die Kosten für die erbrachten Krankentransporte zivilrechtlich vom Krankenhausbetreiber zurückzuholen.

Az.: B 1 KR 7/24 R (Bundessozialgericht, Genehmigung)

Az.: S 3 KR 147/24 (Sozialgericht, Augsburg)

Az.: B 3 KR 15/22 R (Bundessozialgericht, Krankenhausfusion)

Frank Leth


Bundesverfassungsgericht

Zwangsräumung einer Hochschwangeren gestoppt



Karlsruhe (epd). Eine hochschwangere Frau darf nicht ohne Weiteres aus ihrer Wohnung geworfen und in einer Container-Notunterkunft untergebracht werden. Bestimmt ein Amtsgericht die Zwangsräumung der Wohnung, ist das nur möglich, wenn das Grundrecht der Mieterin auf körperliche Unversehrtheit gewahrt bleibt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 5. Juni veröffentlichten Beschluss. Zudem müsse die Versorgung des noch ungeborenen Kindes in der Notunterkunft gewährleistet sein.

Damit kann eine Familie aus dem Raum Schwabach in Mittelfranken vorerst weiter in ihrer Wohnung bleiben. Ihr Vermieter hatte beim Amtsgericht Schwabach die Zwangsräumung der Wohnung erwirkt.

Erfolg mit einstweiliger Anordnung

Die Mieter hatten erfolglos auf die Schwangerschaft der Frau und ihren kurz bevorstehenden Kaiserschnitt verwiesen. Eine von der Gemeinde angebotene Notunterbringung in einem Container sei nicht möglich. Dort sei nicht einmal ein Mindestmaß an medizinischer und hygienischer Grundversorgung möglich. Beim Bundesverfassungsgericht beantragten sie eine einstweilige Anordnung, um die Zwangsräumung vorerst zu verhindern.

Ihr Antrag hatte Erfolg. Es drohe eine Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit, entschied das Verfassungsgericht. Es bemängelte zwei Versäumnisse des zuständigen Amtsgerichts: Es habe weder die vorgebrachten Gesundheitsgefahren geprüft noch sich vergewissert, ob das Kind in der angebotenen Notunterkunft in zumutbarer Weise versorgt werden könne.

Allerdings schränkte das Verfassungsgericht den Schutz der Schwangeren und ihres Partners vor Zwangsräumung zeitlich und inhaltlich ein: Eine mit der Zwangsräumung verbundene Lebens- oder Gesundheitsgefahr bedeute nicht, dass die Zwangsvollstreckung eingestellt werden müsse. Gebe es „geeignete Maßnahmen“, dieser Gefahr zu begegnen, sei die Zwangsräumung weiter möglich. Die Zwangsräumung wird damit bis zur Entscheidung einer noch einzulegenden Verfassungsbeschwerde, längstens für sechs Monate, ausgesetzt.

Az.: 2 BvQ 32/25



Landessozialgericht

Eingeschränkter Anspruch auf reguläre Asylleistungen



Erfurt (epd). Die Anordnung eines zur Ausreise in einen anderen EU-Mitgliedstaat verpflichteten Flüchtlings kann dem Anspruch auf reguläre Asylbewerberleistungen entgegenstehen. Hat sich der andere EU-Staat für das Asylverfahren des Ausländers für zuständig erklärt, kann der Flüchtling hierzulande nur ein Minimum an Hilfeleistungen beanspruchen, entschied das Thüringische Landessozialgericht (LSG) in Erfurt in einem am 26. Mai bekanntgegebenen Beschluss. Zusätzlich seien Überbrückungsleistungen, die die Ausreise sichern sollen, sowie Hilfeleistungen für Härtefälle möglich, hieß es.

Im Streitfall ging es um einen syrischen Flüchtling, der nach seiner Einreise im April 2024 in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte. Der Mann wurde in einer Gemeinschaftsunterkunft im Ilmkreis untergebracht und er bekam Asylbewerberleistungen.

BAMF lehnte Asylantrag ab

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte den deutschen Asylantrag jedoch als unzulässig ab, weil der Mann bereits in Malta einen Asylantrag gestellt hatte. Die maltesischen Behörden erklärten im Juni 2024, dass sie für das Asylverfahren auch zuständig seien und der Mann rückgeführt werden könne.

Der Landkreis hob daraufhin die Bewilligung von Asylbewerberleistungen zum 31. Dezember 2024 auf und gewährte lediglich für zwei weitere Wochen Überbrückungsleistungen, damit der Syrer nach Malta ausreisen kann. Über die Möglichkeit des Erhalts von Härtefallleistungen wurde der Flüchtling hingewiesen, einen entsprechenden Antrag stellte er jedoch nicht. Der Mann erhob gegen die Einstellung der Asylbewerberleistungen Widerspruch.

Nur ein Minimum an Leistungen bis zur Ausreise möglich

Das LSG entschied im Eilverfahren, dass kein Anspruch auf reguläre Asylbewerberleistungen mehr bestehe. Weil sein Asylantrag als unzulässig eingestuft und Malta sich als zuständig erklärt hatte und außerdem die Abschiebung angeordnet wurde, könne er nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich ein Minimum an existenzsichernden Leistungen sowie Härtefallleistungen bekommen.

Zudem könnten Asylbewerberleistungen nur bei einem „tatsächlichen Aufenthalt im Bundesgebiet“ gewährt werden. Im vorliegenden Fall sei aber zweifelhaft, ob sich der Antragsteller lückenlos im Bundesgebiet aufgehalten hat beziehungsweise aufhält. Allein eine postalische Erreichbarkeit sei noch kein Beleg für einen „tatsächlichen Aufenthalt“, befand das Gericht.

Az.: L 8 AY 222/25 B ER



Oberverwaltungsgericht

Afghanische Ortskraft hat keinen Anspruch auf Visum



Berlin (epd). Eine ehemalige afghanische Ortskraft und deren Familie haben einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf Visa zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am 4. Juni mitteilte, sei deren Klage als unzulässig und unbegründet abgelehnt worden. Damit sei eine teilweise anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert worden.

Der Kläger hatte nach eigenen Angaben seit 2014 mehrfach für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Alphabetisierungskurse für afghanische Polizisten abgehalten. Als im August 2021 die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, machte er als ehemalige Ortskraft für sich und seine Familie bei der GIZ eine sogenannte Gefährdungsanzeige. Nachdem eine Aufnahme der Familie in Deutschland abgelehnt wurde, erhoben sie im April 2022 Klage auf Erteilung von humanitären Visa.

Vorgeschriebener Antrag wurde nicht gestellt

Die Klage sei unzulässig, weil nicht der für die Visumserteilung erforderliche Antrag bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt wurde, urteilte das OVG. Die Gefährdungsanzeige stelle keinen Visumsantrag dar.

Zudem sei die Klage unbegründet, da die Familie keinen Anspruch auf Aufnahme habe. Die Aufnahme müsse der „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ dienen. Ob das der Fall ist, dürfe die Bundesregierung in jedem Einzelfall selbst entscheiden.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Es besteht die Möglichkeit, Beschwerde gegen diese Nichtzulassung einzulegen, hieß es. Darüber müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Az.: OVG 6 B 4/24



Verwaltungsgericht

Kein Verzögern von Entscheidungen über Asyl für Syrer



Karlsruhe (epd). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) muss über Asylanträge syrischer Asylbewerberinnen und Asylbewerber entscheiden und darf sie nicht wegen einer unklaren Lage im Land weiter aufschieben. Eine „ungewisse Lage“ infolge des Sturzes des syrischen Assad-Regimes besteht nicht mehr, die eine Aussetzung von Entscheidungen über Asyl rechtfertigen könntet, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am 27. Mai bekanntgegebenen Gerichtsbescheid.

Geklagt hatte ein syrischer Flüchtling, der das BAMF gerichtlich dazu verpflichten wollte, nun endlich über seinen am 13. Oktober 2023 gestellten Asylantrag zu entscheiden. Die Behörde hatte sich dem mit der Begründung verweigert, dass es seit dem Sturz des Assad-Regimes und der erst seit dem 8. Dezember 2024 unter Führung der Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) gebildeten neuen Regierung eine vorübergehend „ungewisse Lage“ in dem Land gebe. Über eine mögliche Verfolgungsgefahr bei der Rückkehr von Flüchtlingen könne daher nicht entschieden werden, so die Argumentation.

Keine „ungewisse Lage“ in Syrien

Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger nun aber recht. Zwar sehe das Asylgesetz vor, dass das BAMF bei einer vorübergehend ungewissen Lage in dem Herkunftsstaat eines Flüchtlings die Entscheidung über einen Asylantrag aufschieben darf. Der Zweck des Abwartens bestehe darin, weitere Ermittlungen und Aufklärungen über die Situation in dem Land zu ermöglichen.

In Syrien gebe es aber derzeit keine „ungewisse Lage“ mehr, die ein Aufschieben von Entscheidungen rechtfertige, so die Karlsruher Richter. Seit die neue syrische Regierung an der Macht sei, habe sich die Lage stabilisiert. Das BAMF selbst sei im März 2025 in einem Länderreport auf alle wichtigen Fragen zur Prüfung des Flüchtlingsschutzes und dem Vorliegen von Abschiebungsverboten eingegangen. Zudem gebe es mittlerweile obergerichtliche Rechtsprechung zur aktuellen Lage in Syrien hinsichtlich des Flüchtlingsschutzes für Angehörige der kurdischen Volksgruppe. Das BAMF müsse daher nach Anhörung des Klägers über seinen Asylantrag entscheiden, entschied das Gericht.

Az.: A 8 K 5682/24




sozial-Köpfe

Verbände

Cindy Vetter ist Nachhaltigkeitsmanagerin beim IB




Cindy Vetter
epd-bild/IB/Cindy Vetter
Cindy Vetter hat ihre neue Position als Fachreferentin für den Bereich Nachhaltigkeitsmanagement beim Internationalen Bund (IB) angetreten. Sie ist im Ressort Finanzen, Rechnungswesen, Controlling (FRC) tätig.

Frankfurt a.M. (epd). Cindy Vetter ist neue Nachhaltigkeitsmanagerin beim IB. Sie bringe fundierte Fachkenntnisse sowie vielseitige Praxiserfahrung in ihre neue Rolle ein, heißt es in einer Mitteilung vom 3. Juni. Ihr Büro befindet sich in der Zentralen Geschäftsführung des IB in Frankfurt am Main.

Vor ihrem Wechsel zum IB war Vetter bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt als Referentin für die Themen Mittelstand und Nachhaltigkeit tätig. Ihren akademischen Hintergrund hat sie im Masterstudium Management an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg erworben.

„Nachhaltigkeit ist nicht nur ein Ziel, sondern eine Denkweise“, sagte sie laut Mitteilung. Diese Denkweise wolle sie im IB weiter voranbringen. „Nachhaltigkeit betrifft alle Bereiche - von der Beschaffung über die Energieeffizienz bis hin zur Bildung.“

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, sagte: „Nachhaltigkeit bedeutet für uns nicht nur Umweltschutz. Sie umfasst ebenso soziale Verantwortung und ökonomisches Handeln - und ist eng mit unserem Engagement im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) verknüpft.“ Er freue sich, dass Cindy Vetter den IB auf diesem Weg mit ihrer Expertise unterstütze.

Der Internationale Bund (IB) ist nach eigenen Angaben mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren und Seniorinnen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu führen - unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung.



Weitere Personalien



Claudia Kokott (57) wird am 1. Dezember Finanz- und Personalvorständin der Caritas im Bistum Dresden-Meißen. Sie kommt von den Pfeifferschen Stiftungen in Sachsen-Anhalt. Dort ist sie seit 2011 Leiterin Finanz- und Rechnungswesen. Kokott wird für die wirtschaftlichen Fragen des Verbandes und für die Bereiche Personal und Arbeitsrecht zuständig sein. Zuvor leitete die Diplom-Ökonomin den Finanzbereich zweier gewerblicher Unternehmen. Ihre berufliche Laufbahn startete Kokott bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Die gebürtige Leipzigerin folgt auf Wolfram Mager, der nach über 40 Dienstjahren bei der Caritas und drei Jahren als Vorstand zum Jahresende in den Ruhestand geht.

Reinhard Jahn (64), langjähriger Geschäftsführer des Blauen Kreuzes Deutschland in Wuppertal, ist in den Ruhestand verabschiedet worden. Angetreten hatte er diesen Posten im November 2007. Seit 2015 führte er die Geschicke der Organisation gemeinsam mit Co-Geschäftsführer Matthias Vollgrebe. Jahn vertrat das Blaue Kreuz Deutschland auch im Gnadauer Verband. Jürgen Paschke, Bundesvorsitzender des Blauen Kreuzes und Mitglied der Geschäftsleitung, würdigte dessen Einsatz: Er habe nicht nur mit Hingabe und Fleiß seinen Dienst versehen, sondern stets als hoch authentische Persönlichkeit.

Simon Jäger, Ökonom und Politikberater, verstärkt ab sofort das Zentrum für neue Sozialpolitik in Berlin als Senior Fellow. Mit seiner Forschung zu Arbeitsmarkt, Ungleichheit und Mitbestimmung bringe er wissenschaftlich fundierte Perspektiven in die Debatte um eine moderne Sozialpolitik ein, teilte der unabhängige Thinktank mit. Ziel der Zusammenarbeit sei es, frische Impulse für eine Arbeits- und Sozialpolitik zu entwickeln, die Teilhabe und wirtschaftlichen Fortschritt neu verbinde. Simon Jäger ist Associate Professor für Economics and Public Affairs an der Princeton University sowie Research Associate am National Bureau of Economic Research (NBER). Zuvor lehrte er am MIT und leitete das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn. In der vergangenen Legislaturperiode beriet er das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unter Robert Habeck (Grüne).

Monika Funk verlässt den Caritasverband Erfurt. Die Direktorin wendet sich neuen beruflichen Aufgaben zu, heißt es in einer Mitteilung. Funk war seit April 2021 als Vorstandsvorsitzende und Diözesan-Caritasdirektorin tätig. Philipp Nitsche, bisher Abteilungsleiter für Gesundheit und Erziehung im Caritasverband, wurde von Bischof Dr. Ulrich Neymeyr zum kommissarischen Vorstandsvorsitzenden berufen. Nach seinem Studium zum Verwaltungsökonom war Nitsche als Regierungsangestellter in der Thüringer Staatskanzlei tätig. Seit 2014 arbeitet er im Caritasverband in leitender Position. Der Vorsitzende des Caritasrates, Weihbischof Reinhard Hauke, dankt Monika Funk für ihr jahrelanges großes Engagement im Bistum Erfurt und wünscht ihr Gottes reichen Segen auf dem weiteren beruflichen und persönlichen Lebensweg.

Martin Exner ist von der Bundesärztekammer (BÄK) in Leipzig mit der Paracelsus-Medaille ausgezeichnet worden. Der Professor ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaushygiene (DGKH), einer Fachgesellschaft der BÄK. Es ist die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft. Man würdige mit der Ehrung Martin Exners herausragende Verdienste für das Gesundheitswesen, die präventive Infektionsmedizin und das Allgemeinwohl, hieß es.

Klaus G. Leyh und Torsten Uhlig sind in den Hauptausschuss und Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung gewählt worden. Das erfolgte, weil es Veränderungen in den Vorständen zweier Mitgliedsunternehmen gab. Leyh übernahm zum 1. Januar den Vorstandsvorsitz der Bayerischen Beamtenkrankenkasse und der Union Krankenversicherung und rückt mit sofortiger Wirkung auf die seitdem vakante Position im Verbandsvorstand nach. Torsten Uhlig wird zum 1. Juli Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Krankenversicherung und ab diesem Zeitpunkt auch Vorstandsmitglied im PKV-Verband.

Christoph Seese (51) hat im Juni das Amt des Vorstands der Martha Stiftung in Hamburg übernommen. Er ist Nachfolger von Martina Pleyer, die die Funktion 18 Jahre innehatte und in den Ruhestand geht. Seese verfügt über vielfältige Erfahrungen mit Komplexträgern. Er leitete zuvor zwei Jahre als Geschäftsführer den Verein „Brücke Rendsburg-Eckernförde“. Davor war er Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen, des Kreisverbands des Paritätischen in Hameln-Pyrmont und von Zukunft Plus. Seese ist systemischer Organisationsberater, hat an der Universität Kassel Sozialwesen studiert und eine Berufsausbildung in der Pflege gemacht. Die Martha Stiftung betreibt nach eigenen Angaben Einrichtungen und Dienste an 31 Standorten in Hamburg und einem Standort in der Nordheide. Rund 1.000 Beschäftigte arbeiten schwerpunktmäßig in der Alten-, Behinderten- und Suchthilfe.

Hannah Kirch hat die Leitung der Stabsstelle Organisations-, Personal- und Kulturentwicklung bei der Stephanus-Stiftung mit Sitz in Berlin übernommen. Zuvor war sie als Managerin bei der Infora GmbH tätig. Dort begleitete sie Organisationen bei der digitalen Transformation und Organisationsentwicklung. Von 2009 bis 2017 arbeitete Kirch bei der Bundesagentur für Arbeit, unter anderem als Bereichsleiterin, Expertin für berufliche Rehabilitation und Personalberaterin. Sie ist Diplom-Politikwissenschaftlerin, systemischer Coach, Supervisorin und Business-Moderatorin.

Jörg Steinheimer (51) ist neuer Landesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes Hessen (ASB). Er bringt langjährige Erfahrung in der Sozialwirtschaft und im Non-Profit-Bereich in den Verband ein. In den vergangenen 13 Jahren war er Geschäftsführer einer gemeinnützigen Rettungsdienstgesellschaft. Steinheimer ist Diplom-Betriebswirt und Notfallsanitäter.




sozial-Termine

Veranstaltungen bis Juli



Juni

18.6. Berlin:

Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Eingliederungshilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 030/264830

19.6. Berlin:

Seminar „Vergütungssatzverhandlungen in der Kinder- und Jugendhilfe - Vorbereitung, Strategie und Verhandlungsführung“

der Unternehmensberatung Solidaris

Tel.: 030/264830

24.6. Essen:

Fortbildung „Grundlagen der Schuldnerberatung für Verwaltungskräfte - Handlungsfähig im Erstkontakt werden“

der Paritätischen Akademie NRW

Tel: 0202/2822-229

25.6.-26.6.:

Online-Fachveranstaltung „Fachkräfteeinwanderung in sozialen Berufen“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

25.-26.6.:

Online-Seminar „Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)“

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606

Juli

1.7.:

Online-Seminar „Wichtige Sozialleistungen - Kurzüberblick und Kombinationsfähigkeiten“

der Paritätischen Akademie Süd

Tel.: 01577/7692794

3.7. Berlin:

Seminar „Einführung ins Diversity Management“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/275828221

Seminar "

7.7.-8.7. Berlin:

Seminar „Polizeieinsätze in der Jugendhilfe - wie verhalte ich mich korrekt?“

der Paritätischen Akademie Berlin

Tel.: 030/27582-8212

7.7.-11.7. Freiburg:

Seminar „Projektmanagement - Effektiv planen und erfolgreich zusammenarbeiten“

der Fortbildungsakademie des Deutschen Caritasverbandes

Tel.: 0761/200-1700

10.7.:

Online-Veranstaltung „Personalentwicklung im Plural - PE-Kongress kompakt“

der Akademie für Kirche und Diakonie

Tel.: 03361/710-943

14.-15.7. Erkner:

Seminar „Wie geht's weiter mit dem BTHG“?

des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge

Tel.: 030/62980-606