Ihr wöchentlicher Branchendienst
Ausgabe 23/2025 - 06.06.2025
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Berlin (epd). Die Bundesregierung hat am 4. Juni weitere Verschärfungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett billigte die Pläne, sichere Herkunftsstaaten künftig allein per Rechtsverordnung festlegen zu können und den erst in der vergangenen Wahlperiode eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand in Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder abzuschaffen. Beides haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Aus der Opposition gibt es Kritik. Bundestag und Bundesrat müssen die Pläne noch beraten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant, dass die Regierung künftig allein Länder als sichere Herkunftsstaaten einstufen kann. Das soll laut vorgeschlagener Gesetzesänderung dann erfolgen, wenn sich aufgrund unter anderem der dortigen Rechtslage, der Anwendung der Rechtsvorschriften und der allgemeinen politischen Lage nachweisen lasse, dass weder Verfolgung noch Folter, unmenschliche Behandlung oder Bedrohung infolge eines bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.
Aktuell werden sichere Herkunftsstaaten jeweils per Gesetz durch den Bundestag bestimmt, das auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Diese Zustimmung der Bundesländer, an der in der Vergangenheit oftmals die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten scheiterte, soll nach den Plänen von Dobrindt künftig nicht mehr erforderlich sein. Auch der Bundestag muss einer Rechtsverordnung der Regierung nicht zustimmen.
Die Einstufung soll schnellere Asylverfahren ermöglichen, weil bei sicheren Herkunftsstaaten die Vermutung gilt, dass Antragsteller nicht individuell verfolgt werden. Die Gesetzesänderung hätte Folgen für Asylbewerber, die Aussicht auf Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, was der am häufigsten vergebene Flüchtlingsstatus in Deutschland ist.
Der Deutsche Anwaltverein befürchtet allerdings, dass die Neuerung Asylverfahren eher verlangsamt. Weil das Verfahren nicht auf den Schutzstatus nach dem Asylartikel im Grundgesetz anwendbar sei, werde es „unweigerlich zu einer Zweigleisigkeit im Prozess führen, Verwaltungspraxis und Gerichte zu unnötig komplexen Differenzierungen veranlassen und gerade keine Beschleunigung bewirken“, erklärte der Verein. Im Grundgesetz ist die Zustimmung der Länder zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten festgeschrieben. Sie auch für die Verfahren mit Bezug auf den Asylartikel zu ändern, würde eine Verfassungsänderung erfordern, für die die Regierungskoalition nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit hat.
Kritik kommt auch von den Grünen. Ein zentraler Grundrechtseingriff solle ohne Zustimmung gleich zweier Verfassungsorgane erfolgen, erklärte die parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Filiz Polat. Als „verfassungsrechtlich höchst problematisch“ bezeichnete die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl das Vorhaben.
Den verpflichtenden Rechtsbeistand vor einer Abschiebung will die schwarz-rote Bundesregierung wieder abschaffen, um Abschiebungen schneller durchzusetzen. Die Anhörungen in Abschiebehaft seien durch den Rechtsbeistand „zeitintensiver sowie komplexer“ geworden, heißt es dazu im Entwurf für die Gesetzesänderung. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wies in Berlin darauf hin, dass die Betroffenen weiterhin das Recht hätten, sich auf eigene Initiative anwaltlich beraten zu lassen.
Die Gesetzespläne bringt Dobrindt erneut als sogenannte Formulierungshilfe in den Bundestag ein, wie es bereits mit den Plänen zur Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus in der vergangenen Woche der Fall war. Das parlamentarische Verfahren kann dadurch beschleunigt werden und die Änderungen können schneller in Kraft treten. Über den Familiennachzug debattiert der Bundestag bereits in dieser Woche in erster Lesung.
Derweil ebbt die Kritik an den von Dobrindt verfügten Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen weiter nicht ab. Die Fachanwältin für Migrationsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Gisela Seidler, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), Dobrindt missachte mit seinem Festhalten an der umstrittenen Maßnahme ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wie auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. „Auch wenn ein Gesetz oder eine Rechtsprechung einem nicht gefällt, muss man sich als Exekutive daran halten“, sagte Seidler, die Vorsitzende im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins ist. Sollte Dobrindt sich nicht an EU-Recht halten, drohe der Rechtsstaat auf der Strecke zu bleiben.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in mehreren Eilverfahren die von Dobrindt verfügte Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen für rechtswidrig erklärt. Deutschland müsse bei den drei somalischen Antragstellern, darunter auch eine unbegleitete Minderjährige, zunächst in einem sogenannten Dublin-Verfahren klären, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.
Der Bundesinnenminister hatte dies nicht für notwendig gehalten und die Entscheidung der Berliner Richter zum Einzelfall erklärt. „Dabei hatte jeder ernsthafte Jurist gesagt, dass die von Dobrindt propagierten Zurückweisungen von Asylbewerbern ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens gegen EU-Recht verstoßen“, sagte Seidler.
Auch der Osnabrücker Migrationsforscher Jochen Oltmer ging auf Distanz zur Regierung. „Die Schutz suchenden Menschen werden nun von Staat zu Staat bis an die EU-Außengrenzen weitergereicht und müssen so das politische Versagen Deutschlands und der EU ausbaden“, sagte Oltmer dem Evangelischen Pressedienst (epd). Letztlich scheitere das Asylsystem seit Jahren immer wieder an der mangelnden Solidarität der EU-Staaten untereinander, wenn es um die Verteilung von Geflüchteten gehe.
Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, sagte am 4. Juni: „Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“ Die AWO sei zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen.