sozial-Editorial

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Dirk Baas
epd-bild/Heike Lyding

die Nutzung von Superlativen gehört in der Politik zum Alltag - wenn es darum geht, Neuerungen und Reformen anzupreisen. So auch in der Bildungspolitik, wo Ministerin Stark-Watzinger das neue Startchancen-Programm als „größtes Bildungsprojekt in der Geschichte des Landes“ bewarb. In der Tat wird viel Geld für einen langen Zeitraum in die Hand genommen, um Schulen in sozial schlechter gestellten Umfeldern punktgenau zu fördern. epd sozial hat sich umgehört, wie das Programm ankommt. Die Gewerkschaft GEW ist skeptisch. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit sieht noch etliche Hürden bei der Umsetzung. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, zeigt der neue Bildungsbericht. Die Forscher kommen in ihrer Studie zu dem Schluss, dass das Bildungssystem bereits am Anschlag arbeitet.

Das Kabinett hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das helfen soll, Kinder und Jugendliche besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Der Entwurf sieht vor, Beratungssysteme auszubauen und die Aufarbeitung vergangener Missbrauchsfälle zu erleichtern. Zentraler Kern ist die Verankerung des Amtes der unabhängigen Missbrauchsbeauftragten, Kerstin Claus. Zudem soll ein neues Forschungszentrum Daten zu sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sammeln.

Während die Ampel-Parteien noch immer um den Haushalt für das kommende Jahr ringen, warnen die Spitzenverbände der freien Wohlfahrt vor drohenden Einsparungen im Sozialbereich. Weitere Kürzungen würden den sozialen Frieden und damit auch die Demokratie in Gefahr bringen. Laut einer Umfrage unter den Einrichtungen und Diensten zu deren finanzieller Lage haben knapp zwei Drittel in den vergangenen beiden Jahren Angebote eingeschränkt oder ganz eingestellt.

Wenn Bürgergeldbezieher eine zu hohe Miete bezahlt haben, gehen sie bei der Rückzahlung in aller Regel leer aus - sofern die unrechtmäßig überhöhte Miete komplett vom Jobcenter bezahlt wurde. Weil das Jobcenter die Unterkunftskosten gezahlt hat, kann auch nur die Behörde Rückerstattungsansprüche geltend machen, urteilte der Bundesgerichtshof. Anders kann die Lage sein, wenn das Jobcenter die Unterkunftskosten nur in Teilen bezahlt hat, doch darüber hatte das Gericht im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden.

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Ihr Dirk Baas