Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich optimistisch gezeigt, dass es noch vor der Bundestagswahl zu einer Neuregelung bei der Sterbehilfe kommen wird. "Ich bin zuversichtlich, dass es in dieser Wahlperiode noch eine fraktionsübergreifende gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe geben wird, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Augenmaß umsetzt", sagte Schäuble dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (23. Dezember). Er gehöre zu denjenigen, die über das Urteil nicht glücklich seien, betonte er.

Das Bundesverfassungsgericht habe ein Gesetz des Bundestags verworfen, das nach einer außergewöhnlich langen, nicht durch Fraktionszugehörigkeit geprägten Auseinandersetzung mit dem Thema beschlossen worden sei, sagte der Bundestagspräsident. "Dieses Gesetz ist von den Verfassungsrichtern überraschend auf der Grundlage einer Interpretation des Grundgesetzes verworfen worden, die man so vornehmen kann, aber nicht so vornehmen muss", erklärte der Jurist. Nun sei der Gesetzgeber gehalten, eine Lösung zu finden, worum sich Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen bemühten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar im Wesentlichen den Klagen von Sterbehilfeorganisationen, Ärzten und Einzelpersonen recht gegeben, die sich gegen das Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung richteten. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz für nichtig und begründeten dies mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das auch Dritten die Assistenz beim Suizid erlaube. Ärzten ist es bislang aber im Standesrecht verboten.