Zum Jahreswechsel gibt es auch in Nordrhein-Westfalen steuerliche Veränderungen, die unter anderem finanzielle Entlastungen für Ehrenamtliche mit sich bringen. "Ehrenamtlich Tätige halten unsere Gesellschaft zusammen, sie sind unverzichtbar - insbesondere in dieser äußerst schwierigen Zeit der Pandemie", sagte NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) am 28. Dezember in Düsseldorf. "Nun endlich können zum Beispiel rund sechs Millionen ehrenamtliche Helfer in Nordrhein-Westfalen von einer besseren steuerlichen Unterstützung profitieren."

Dem Ministerium zufolge wird der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ab dem 1. Januar von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro. Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen. Bislang liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro im Jahr. Für kleinere Vereine wird die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen von bis zu 45.000 Euro abgeschafft.

Im Rahmen des zweiten Familienentlastungsgesetzes wird zudem das Kindergeld pro Kind um 15 Euro pro Monat erhöht. Verbesserungen gibt es auch beim Pflegepauschbetrag. Dieser wird bei der häuslichen Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 oder bei Hilflosigkeit auf 1.800 Euro erhöht. Gleichzeitig wird ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 (600 Euro) und 3 (1.100 Euro) eingeführt.