Die NRW-Landesregierung untersagt nun doch Besuchern, die einen Schnelltest ablehnen, den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen. Die Allgemeinverfügungen Pflege und Eingliederungshilfe würden mit Wirkung vom Donnerstag entsprechend geändert, sagte eine Sprecherin von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 24. Dezember dem Evangelischen Pressedienst (epd). Damit reagierte das Gesundheitsministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen vom Tag davor, wie die Sprecherin sagte. Zuerst hatte die Düsseldorfer "Rheinische Post" (24. Dezember) über die geänderten Richtlinien berichtet.

Ausnahmen soll es laut der Sprecherin geben, wenn medizinische Gründe der Durchführung dieser Testung entgegenstehen. Auch wenn nachgewiesen werde, dass innerhalb von 72 Stunden vor dem beabsichtigten Besuch bereits eine Testung mit negativem Ergebnis durchgeführt worden sei, sind Besuche möglich.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte in einer Eilentscheidung festgelegt, dass ein Pflegeheim Besucher zurückweisen kann, wenn diese einen Schnelltest verweigern. Damit hatte das Gericht dem Eilantrag eines Pflegeheims aus Würselen stattgegeben. Das Pflegeheim hatte sich mit dem Antrag gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung "Pflege und Besuche" des NRW-Gesundheitsministeriums gewandt. Das Pflegeheim hatte sich darauf berufen, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) eine Testpflicht für Besucher einer Pflegeeinrichtung ausdrücklich empfehle.

Dass Besuche auch bei einer Verweigerung von Schnelltests möglich sein sollten, war von Pflegeverbänden scharf kritisiert worden. Damit werde das Leben der Bewohner aufs Spiel gesetzt, kritisierte der nordrhein-westfälische Landesverband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe. Eine solche Umsetzung sei für jede gewissenhafte Einrichtungsleitung unverantwortlich.

Aktuell dürfen laut den Verordnungen die Bewohner der etwa 2.300 Alten- und Pflegeheime in NRW pro Tag zwei Besuche durch jeweils maximal zwei Personen erhalten.