Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sogenannte E-Scooter in einem aktuellen Urteil als Kraftfahrzeuge eingestuft. Damit gelten für die Lenker der kleinen Elektroroller dieselben Promillegrenzen wie etwa für Autofahrer, wie ein Sprecher des Gerichts am 26. August dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte und damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte. Das heißt es, wer mit mehr als 1,1 Promille einen E-Roller lenkt, ist absolut fahruntauglich, begeht eine Straftat und muss Geldstrafen, Fahrverboten und Führerscheinentzug rechnen.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus dem Landkreis Kleve in Nordrhein-Westfalen, der beim Oktoberfest 2019 mit 1,35 Promille auf einem E-Roller zwischen S-Bahn-Station und Hotel unterwegs war und von der Polizei angehalten wurde. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe, Führerscheinentzug und Fahrverbot durch das Amtsgericht München akzeptierte der 31-Jährige nicht und legte eine Sprungrevision ein. Der Sachverhalt, also betrunken gefahren zu sein, wurde nicht bestritten, er war nur mit der rechtlichen Beurteilung nicht einverstanden.

Das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist nach Angaben des Gerichtssprechers mit großer Wahrscheinlichkeit bislang die erste höchstrichterliche Rechtssprechung zum Thema Promillegrenzen beim E-Scooter.