Atomwaffengegner haben am 24. August in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die mutmaßliche Stationierung von 20 Atomwaffen im rheinland-pfälzischen Büchel eingereicht. Die vier Beschwerdeführer waren wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, nachdem sie im Juli 2018 auf dem Luftwaffenstützpunkt Büchel für die Beseitigung der ihrer Auffassung nach dort stationierten US-Atombomben und für das Verbot aller Atomwaffen protestiert hatten. Vor dem höchsten deutschen Gericht gedachten rund 30 Atomwaffengegner in einer Schweigeminute der Opfer von Atomwaffen und hielten eine Mahnwache ab.

Die zwischen 67 und 79 Jahre alten Beschwerdeführer nennen sich "Widerständige Alte" und klagen nach eigenen Angaben vor dem Bundesverfassungsgericht, weil sich die vorinstanzlichen Gerichte in Cochem und Koblenz bislang nicht "mit dem Unrecht beschäftigt haben, das von der Existenz der US-Atombomben in Deutschland ausgeht". Ihrer Ansicht nach ist die Stationierung von Atomwaffen völkerrechts- und verfassungswidrig. Sie verletze zudem "unser Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit", sagte die Beschwerdeführerin Ariane Dettloff aus Köln am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Karlsruhe.

Ferner hätten die Gerichte bislang auch die Frage nicht beantwortet, inwieweit die Bundeswehr in Büchel überhaupt Übungen mit atomaren Massenvernichtungswaffen durchführen dürfe, erklärte Dettloff. Die Kläger sind der Auffassung, dass ihr Recht auf Protest schwerer wiegt als das Recht der Bundeswehr auf solche Übungen. Die Journalistin legte die Beschwerde gemeinsam mit der Grundschullehrerin Susanne Großmann aus Erlangen, der Ärztin Brigitte Janus aus Nürnberg und dem evangelischen Diakon Herbert Römpp aus Hilpoltstein ein.