Die Verbraucherinitiative für Bestattungskultur Aeternitas appelliert an Friedhofsverwaltungen, sich großzügig beim Verschieben von Urnenbeisetzungen zu zeigen. So lange eine Überbelastung von Bestattern und Friedhofsverwaltungen nicht absehbar sei, sollten die individuellen Wünsche nach einer längeren Frist berücksichtigt werden, teilte der Verein am 23. März mit.

Je nach Bundesland ist laut Aeternitas-Sprecher Alexander Helbach zumindest für die Beisetzung einer Urne im Anschluss an eine Einäscherung ein Aufschub für einen längeren Zeitraum möglich. "Manche Betroffene wünschen sich eine längere Verschiebung der Beisetzung, um später im gewünschten Rahmen und dann hoffentlich ohne strenge hygienische Restriktionen Abschied zu nehmen", sagte Helbach dem Evangelischen Pressedienst (epd). Darauf solle man Rücksicht nehmen.

Die hierzu in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer vorgeschriebenen Fristen umfassten bis zu sechs Monate nach der Einäscherung, etwa in Sachsen und Thüringen. Andere Bundesländer sähen aber nur einige Wochen vor. In Hessen sind es den Angaben zufolge neun, in Nordrhein-Westfalen sechs Wochen. Manchmal betrage die Frist auch nur einen Monat. Einige Bundesländer hätten gar keine expliziten Regelungen getroffen oder verlangten, eine Urne in der gleichen Frist beizusetzen wie einen Leichnam im Sarg, also binnen weniger Tage. In den meisten Bundesländern hätten die Behörden die Möglichkeit, die Beisetzungsfrist mit einer Ausnahmegenehmigung zu verlängern.