Die Stadt Dortmund darf auf ihrer Internetseite keine presseähnlichen Beiträge einstellen. Mit ihrem Nachrichtenportal verstoße die Stadt gegen das Gebot der Staatsferne, urteilte das Landgericht Dortmund am 8. November. Der Berichterstattung einer Kommune seien enge Grenzen gesetzt. Die Richter gaben damit einer Unterlassungsklage des Dortmunder Verlagshauses Lensing-Wolff statt (AZ: 3 O 262/17). Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der stellvertretende Leiter des Rechtsamtes der Stadt Dortmund, Dirk Arndts, bedauerte die Entscheidung des Landgerichts. Ruhr-Nachrichten-Herausgeber Lambert Lensing-Wolff sieht mit der Entscheidung Demokratie und Pressefreiheit gestärkt.

Die in der Verfassung garantierte Meinungsfreiheit funktioniert laut Lensing-Wolff nur, wenn sie frei ist von jeglicher staatlicher Manipulation. Es werde sich nun zeigen, ob die Stadt Dortmund sich an die rechtlich vorgegebenen engen Grenzen halte, erklärte er. Es müsse klar sein, dass eine Kommune "kein selbst geschaffenes presserechtliches Korrektiv aufbauen" dürfe, "weil ihr die sonstige Pressearbeit zu kritisch oder lückenhaft erscheint".

Gericht moniert "pressesubstituierenden Gesamtcharakter"

Der Verlag, der die in Dortmund erscheinenden Ruhr Nachrichten herausgibt, hatte gegen den Internetauftritt der Stadt Dortmund vom 15. Mai 2017 geklagt, der Zugang zu rund 60.000 Artikeln verschaffte. Die Richter erklärten, dass von einzelnen Beiträgen abgesehen die Gesamtschau sich "nicht wesentlich von dem Angebot eines privaten, digitalen Nachrichtenportals" unterscheide. Damit erhalte das Portal einen "pressesubstituierenden Gesamtcharakter".

Das sei aber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zulässig, erklärte die 3. Zivilkammer des Landgerichts und verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem vorigen Jahr. Der BGH habe 2018 den Rahmen für die Veröffentlichungen von Kommunen sowohl inhaltlich als auch in der Form der Aufmachung genau abgesteckt.

Die Stadt Dortmund teilte mit, über Rechtsmittel zu entscheiden, wenn das Urteil schriftlich vorliege. Die Verwaltung habe aber schon Entgegenkommen gezeigt und sowohl Werbeanzeigen vom Portal genommen als auch die Sportberichterstattung beendet.

DJV fordert bessere Ausstattung von Lokalredaktionen

Der nordrhein-westfälische Landesverband des Deutschen Journalistenverbands (DJV) betonte, dass staatliche Berichterstattung "nicht die Lücke der lokalen Berichterstattung der Verlage füllen darf". Der Verband begrüße die Grenzziehung zwischen Journalismus und staatlichen Publikationen durch das Gericht, sagte der Landesvorsitzende Frank Stach. Gleichzeitig forderte er die Verlage in NRW auf, die Lokalredaktionen so auszustatten, dass die durch Personalabbau entstandene Lücke in der Lokalberichterstattung geschlossen werde. Gelinge dies nicht, sei die Politik gefordert, die Voraussetzungen für einen finanzierbaren Lokaljournalismus zu schaffen.

Die Entscheidung zeigt dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zufolge, dass die Stadt mit der Internet-Plattform dortmund.de gegen das Grundgesetz verstößt. Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff wertete das Urteil als ein "klares Signal an alle Kommunen, sich aus verlegerischen Tätigkeiten herauszuhalten". Rund 300 Tageszeitungen und mehr als 600 digitale Angebote würden die Bürger täglich mit örtlichen Informationen versorgen. "Es gilt das Gebot der Staatsfreiheit der Medien", unterstrich Wolff.