Deutsche Sicherheitsbehörden legen immer häufiger Einspruch gegen die Aufnahme von Bootsflüchtlingen ein. Von Ende April bis Oktober machten sie bei 323 Kontrollen in 47 Fällen Sicherheitsbedenken geltend, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Zwischen März 2018 und April 2019 waren es hingegen bei 324 Sicherheitsüberprüfungen gerade zehn Fälle gewesen. Die Einsprüche bis Oktober betrafen unter anderem Menschen aus dem Sudan, Tschad, Senegal, Ghana, Marokko und Libyen. Zuerst hatten die Zeitungen der "Funke Mediengruppe" (6. November) darüber berichtet.

Die Sicherheitsüberprüfung sei "obligatorisch und eine Voraussetzung für die Zusage der Übernahme zur Durchführung eines Asylverfahrens", heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Federführend bei den Sicherheitskontrollen und Befragungen der Flüchtlinge in Malta und Italien sind das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Die Befragungen finden in den Räumen der Aufnahmeeinrichtungen statt, in denen die Flüchtlinge untergebracht sind. Zu den konkreten Sicherheitsbedenken könne wegen des Schutzes der Persönlichkeit der betroffenen Personen keine Angabe gemacht werden, hieß es.

Bei den Seenotrettungsfällen würden Menschen aus Herkunftsstaaten mit hoher Schutzquote sowie Menschen mit familiären Verbindungen nach Deutschland bei der Aufnahme in Deutschland bevorzugt berücksichtigt, hieß es weiter. Das gleiche gelte für geschlossene Familienverbände und verletzte oder traumatisierte Menschen. Spätere Asylverfahren in Deutschland würden unabhängig von den Sicherheitsbefragungen durchgeführt, erklärte das Ministerium. Es gebe dort keinen Abgleich mit den Fragen und Antworten der vorherigen Überprüfung.

Die Linksfraktion kritisierte die Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Geheimdienst von Flüchtlingen in Malta und Italien. Der Einsatz des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Ausland sei systemfremd, sagte die Bundestagsabgeordnete Gökay Akbulut den "Funke-Zeitungen". Der Dienst dürfe nur in Deutschland tätig werden und nur in ganz bestimmten Ausnahmen im Ausland aktiv sein. Das sei dann der Fall, wenn die freiheitliche demokratische Grundordnung oder der Bestand oder die Sicherheit des Bundes betroffen seien, sagte Akbulut hervor. "Diese Voraussetzungen sind bei aus Seenot geretteten Schutzsuchenden jedoch nicht erfüllt".