Berlin (epd). Die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge geht weiter zurück. Wie aus der am 4. Juli vom Bundesinnenministerium in Berlin veröffentlichten Halbjahresstatistik hervorgeht, beantragten von Januar bis Ende Juni dieses Jahres knapp 73.000 Menschen erstmals Asyl in Deutschland. Das waren rund 9.000 Erstanträge weniger als im Vergleichszeitraum 2018. Die Gesamtzahl der Anträge inklusive Folgeantragstellungen lag in den ersten sechs Monaten dieses Jahres bei knapp 85.000. Dies entsprach einem Rückgang von neun Prozent.
Der erneute Rückgang deute darauf hin, dass bei einem gleichbleibenden Verlauf in diesem Jahr erneut der in der Koalition vereinbarte Korridor für die Flüchtlingszuwanderung unterschritten werden könne, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass nicht mehr als 180.000 bis 220.000 Asylsuchende pro Jahr nach Deutschland kommen sollen. 2018 lag die Gesamtzahl der Erstanträge bei knapp 162.000.
Türkei auf Platz drei der Hauptherkunftsländer
Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden waren im ersten Halbjahr Syrien, Irak und Nigeria. Afghanistan, im vergangenen Jahr noch auf Platz drei der Hauptherkunftsländer, folgte auf Platz vier.
Im Monat Juni lag die Türkei auf Platz drei der Hauptherkunftsländer. 751 Asylanträge von Menschen aus diesem Land wurden registriert. Die Zahl der Asylanträge von Nigerianern ging in dem Monat stark zurück von mehr als 1.100 im Mai auf gut 600. Insgesamt sank im Juni die Zahl der Anträge auf unter 10.000. In den beiden Vormonaten hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch jeweils mehr als 12.000 Asylanträge registriert.
Das Bundesamt hat den Angaben zufolge in diesem Jahr bislang über rund 102.500 Asylanträge entschieden. Knapp ein Viertel (24 Prozent) der Antragsteller erhielten einen Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention oder Grundgesetz. Mehr als 9.000 Schutzsuchende (9 Prozent) erhielten subsidiären Schutz, bei dem der Familiennachzug nicht generell, sondern nur über die seit 2018 geltende Kontingentregelung möglich ist.
Knapp 31 Prozent der Anträge wurden abgelehnt. Das verbleibende Drittel der Asylanträge erledigte sich auf anderen Weg, etwa durch sogenannte Dublin-Entscheidungen, bei denen es um die Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat geht. Über den Schutzstatus des Betroffenen wird dabei nicht entschieden.