Der Kirchenkreis Tecklenburg will stärker gegen sexuellen Missbrauch vorgehen. Vorgesehen sind unter anderem Selbstverpflichtungserklärungen für alle Arbeitsverträge sowie Schulungen, um alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter zu sensibilisieren, wie der Kirchenkreis mitteilte. Grundlage ist ein Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt, das auf der jüngsten Synode des Kirchenkreises in Ladbergen einstimmig beschlossen wurde.

Mit dem Beschluss verpflichte sich der Kirchenkreis zu einem wirksamen Schutz vor allen Formen der Gewalt, insbesondere vor Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung, hieß es. Zudem sind Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung von Betroffenen vorgesehen.

Zum Thema Migration und Flüchtlingsarbeit hatte die Kreissynode zudem einen Antrag an die Bezirksregierung Münster unterstützt, für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Ibbenbüren einen Beirat einzurichten.

Superintendent Ost: Kirche muss wieder mutiger werden

Der Superintendent des Kirchenkreises, André Ost, warb auf der Synode für mehr Mut in der Kirche. Eine kleiner werdende Kirche müsse nicht ausdrucksärmer werden, sagte der wiedergewählte Superintendent. Es komme darauf an, wie sie ihre Stimme und ihre Kräfte einsetze. "Es wird Zeit, dass wir wieder mutiger und offensiver werden", unterstrich er. Der 54-jährige Ost war zuvor einstimmig erneut zum Superintendent gewählt worden. Bei der Sommersynode steht dann erneut eine Wiederwahl für weitere acht Jahre an, weil dann der Kreisvorstand neu gewählt wird, wie der Kirchenkreis erklärte.

Für die künftige gemeinsame Verwaltung der Kirchenkreise Tecklenburg, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken beschloss das Kirchenparlament den Angaben zufolge eine Änderung der Kreissatzung. Die Umsetzung der Fusion der drei kreiskirchlichen Verwaltungen sei für das Jahr 2020 geplant, hieß es. Bis dahin werde das eigenständige Kreiskirchenamt, das derzeit in Lengerich seinen Sitz hat, aufgelöst. Die Verwaltungsgeschäfte sollen auf den Verband der drei Kirchenkreise übertragen werden. Der Bezug des neuen Verwaltungsgebäudes am Coesfelder Kreuz in Münster ist für den Spätsommer 2020 geplant.

Die Kreissynode befürwortete zudem das Vorhaben, kirchliche Trauungen künftig allen Paaren zu ermöglichen. Damit sollen zukünftig auch gleichgeschlechtliche Paare getraut werden können. Auch die Vorlage zum Abendmahl wurde angenommen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass allen Getauften, auch Kindern, die Teilnahme am Heiligen Abendmahl ermöglicht wird. Zur Feier des Abendmahls wird sowohl Wein als auch Traubensaft gleichwertig zugelassen. Über die landeskirchlichen Gesetzesvorhaben will die westfälische Landessynode im November in Bielefeld entscheiden.