In Nordrhein-Westfalen können neben Pflegeheimen künftig auch Krankenhäuser Kurzzeitpflege anbieten. Das ermögliche eine neue Vereinbarung mit den Pflegekassen und der Krankenhausgesellschaft NRW, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 7. Juni in Düsseldorf mit. In vielen Kreisen und Städten gebe es bisher zu wenig Plätze für dieses Angebot.

"Gerade im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung führte das Fehlen von Kurzzeitpflegeplätzen oft zu menschlich schwierigen Situationen", erklärte Laumann. Er hoffe, dass viele Krankenhäuser sich beteiligen. Mit der neuen Vereinbarung könnten sie Kurzzeitpflege gegenüber den Pflegekassen abrechnen. Interessierte Kliniken könnten sich beim Ministerium melden.

In Nordrhein-Westfalen werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums rund Dreiviertel aller Pflegebedürftigen - knapp 600.000 - zu Hause versorgt. Wenn die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist, können sie bis zu acht Wochen im Jahr Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Das kann beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt sein, bis der Übergang in die häusliche Pflege geregelt ist, oder wenn die pflegenden Angehörigen selbst krank werden, eine Reha-Maßnahme oder Urlaub brauchen.