Die Ministerpräsidentin von Rheinland Pfalz, Malu Dreyer, befürwortet einen öffentlich-rechtlichen Nachrichtensender. Ein solcher Kanal sei "herzlich willkommen", sagte die SPD-Politikerin, die auch Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist, dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Mainz. "Wir haben mit Phoenix, ZDFinfo und tagesschau24 öffentlich-rechtliche Informationssender, die aber nicht auf Breaking News ausgerichtet sind." Dreyer verwies darauf, dass die Medienpolitik derzeit über eine Flexibilisierung der Beauftragung der Rundfunkanstalten diskutiert. Dies bedeute, "dass die Sender mehr Entscheidungsfreiheit mit ihren Gremien bekommen, wie sie den Auftrag erfüllen".

"Wir waren in der Vergangenheit sehr kleinteilig bei der Beauftragung, was die Spartensender betrifft", sagte Dreyer. "Ich kann mir vorstellen, dass wir uns darauf verständigen, dass die großen Programme im Staatsvertrag klar abgebildet sind und man den Sendern die Möglichkeit gibt, über die Sparten flexibler zu entscheiden."

Nach dem Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame Mitte April hatten Kritiker den öffentlich-rechtlichen Anstalten vorgeworfen, nicht in ausreichendem Maße live von der Katastrophe berichtet zu haben. Verbunden wurde dies mit der Forderung nach einem öffentlich-rechtlichen Nachrichtenkanal. Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hatte dazu gesagt, er würde sich ja gerne dafür starkmachen, aber leider zögen die Bundesländer nicht mit. Ohne Auftrag der Politik könne er da nichts machen.

Programme zusammenlegen

Sachsen-Anhalts Staatsminister für Kultur und Medien, Rainer Robra, äußerte sich im Interview mit dem Internetportal "medienpolitik.net" ebenfalls zu der Möglichkeit eines öffentlich-rechtlichen Nachrichtenkanals. Die Beauftragung zusätzlicher linearer Programme halte er nicht für den richtigen Weg, sagte der CDU-Politiker. "Auch ohne die Beauftragung eines öffentlich-rechtlichen Nachrichtenkanals ist aus meiner Sicht die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags möglich."

Die Rundfunkkommission der Länder prüfe derzeit, wie bei gleichzeitiger Profilschärfung des Auftrages den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine größere Verantwortung für ihre Angebote übertragen werden kann. Nach Auffassung einiger Länder sei dabei vorstellbar, dass bestimmte staatsvertraglich beauftragte lineare Programme von den Rundfunkanstalten unter Beteiligung ihrer Gremien verändert, ersetzt oder aufgegeben werden können, sagte Robra. "Ich vermag dem allerdings wenig abzugewinnen", betonte er.

Klar müsse jedoch sein, dass der öffentlich-rechtliche Auftrag weiterhin erfüllt wird und dass die Veränderungen im Rahmen der zu Verfügung stehenden Mittel umgesetzt werden. "Eine Zusammenlegung von Programmen halte ich, auch mit Blick auf mögliche Einsparungen, für durchaus wünschenswert", sagte Robra.