Der Deutsche Journalistenverband (DJV) darf nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes während laufender Beratungen keine amtlichen Informationen des Bundeskartellamtes einsehen. Ein Anspruch auf Zugang zu diesen Informationen sei ausgeschlossen, wenn und solange die Beratungen von Behörden dadurch beeinträchtigt würden, begründete das Gericht in Leipzig seine Entscheidung am 9. Mai. Vermerke der Berichterstatter des Bundeskartellamts in Bonn unterliegen demnach dem Vertraulichkeitsschutz für Beratungen von Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz (AZ: BVerwG 7 C 34.17). Der vor Gericht unterlegene nordrhein-westfälische Journalistenverband bedauerte am Freitag das Urteil.

Der Verband begehrte Einsicht in Akten, die die kartellrechtliche Beurteilung eines Fusionsvorhabens von zwei Zeitungsverlagen betrafen. Der DJV verlangte unter anderem Zugang zu dem Votum des Berichterstatters der zuständigen Beschlussabteilung. Widerspruch, Klage und Berufung gegen die ablehnende Entscheidung blieben ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision des Klägers zurück. Auch das Verwaltungsgericht in Köln und das Oberverwaltungsgericht in Münster hatten die Klagen des Journalistenverbands abgewiesen.

Der vom Gesetz geschützte Beratungsprozess zeichne sich durch einen offenen Meinungsaustausch aus, der durch Besprechung, Beratschlagung und Abwägung geprägt sei, teilte das Gericht zur Begründung mit. Der Prozess der Meinungsbildung wäre gefährdet, wenn das schriftliche Votum als Diskussionsbeitrag eines Mitglieds der Beschlussabteilung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würde und der getroffenen Entscheidung gegenüber gestellt werden könnte.

Der Journalistenverband widersprach dieser Argumentation nach dem Urteil. Das Bekanntwerden von Meinungsunterschieden zeige nur, dass das System funktioniere, erklärte der Verband am Freitag in Düsseldorf. "Wir halten das jetzige Verfahren für intransparent und undemokratisch", kritisierte der nordrhein-westfälische DJV-Vorsitzende Frank Stach. Er forderte transparentere Entscheidungen des Kartellamts. Der Journalistenverband könne ohne die Informationen nicht nachvollziehen, wie das Bundeskartellamt Entscheidungen über Verlagsfusionen treffe.