Die türkische Regierung hat den Vorwurf des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel zurückgewiesen, er sei in türkischer Haft gefoltert worden. Die türkische Generalstaatsanwaltschaft habe den Vorwurf bereits geprüft und daraufhin das Verfahren eingestellt, erklärte ein Sprecher des Außenministeriums am 12. Mai in Ankara. Er betonte, dass die Türkei "null Toleranz" bei Folter zeige. Das Land halte sich an alle seine internationalen Verpflichtungen zum Kampf gegen Folter.

Die im Zusammenhang mit dem Fall Yücel geäußerte Mahnung des deutschen Auswärtigen Amtes, die Türkei solle sich an die Anti-Folter-Konvention halten, entbehre jeder Grundlage, betonte der Sprecher. Die Vorwürfe zielten darauf ab, die Türkei zu verunglimpfen.

Yücel saß von Ende Februar 2017 an knapp ein Jahr lang in türkischer Untersuchungshaft. Seit Juni 2018 wird ihm in der Türkei in Abwesenheit der Prozess gemacht. In seiner Verteidigungsschrift, die er am 10. Mai dem Berliner Amtsgericht Tiergarten vorlegte, berichtete er von wiederholten Tritten, Schlägen und Drohungen in der Haft.

Das Berliner Gericht nahm die Verteidigungsschrift im Rahmen eines Rechtshilfeabkommens zwischen den beiden Ländern entgegen. Yücel wird von der türkischen Justiz unter anderem Terrorpropaganda vorgeworfen. Der Journalist hatte seit 2015 für die "Welt" aus der Türkei berichtet und sich in einigen seiner Artikel kritisch über den Kurdenkonflikt und den Putschversuch im Juli 2016 geäußert.