Die geplante Reform der Kita-Finanzierung in NRW stößt auf unterschiedliche Resonanz. Der Städtetag NRW begrüßte die Pläne der Landesregierung. "Mit der neuen Regelung wird ein jahrelanges strukturelles Finanzdefizit in der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen beendet", sagte Geschäftsführer Helmut Dedy am 8. Mai in Düsseldorf. Der am 7. Mai von Familienminister Joachim Stamp (FDP) vorgestellte Entwurf zur Reform des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) verspreche eine verlässliche und dauerhaft auskömmliche Finanzierung der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Er ermögliche allen Kita-Trägern, die Betreuungsqualität zu verbessern.

Ver.di: Gesetzesnovelle beseitigt Fachkräftemangel nicht

Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hält den Gesetzentwurf dagegen für nicht ausreichend. Ohne Lösung des Fachkräftemangels könne es keine Verbesserung der Situation geben, erklärte Ver.di-Landesfachbereichsleiterin Gabriele Maahn am Mittwoch in Düsseldorf. Mit zu wenig Personal lasse sich etwa die geplante Flexibilisierung der Öffnungszeiten nicht umsetzen. "In vielen Einrichtungen ist die Arbeit aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels schon mit den aktuellen Öffnungszeiten kaum zu leisten", kritisierte Maahn. "Neue Kitas können zum Teil nicht eröffnet werden, da nicht genug Personal zur Verfügung steht."

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die landesweit rund 8.000 Kitas ab dem Kindergartenjahr 2020/21 mit zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützt werden. Insgesamt stehen damit jährlich rund 6,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel sollen unter anderem in mehr Personal, flexiblere Öffnungszeiten und eine bessere Sprachförderung investiert werden. Zudem führt Nordrhein-Westfalen ab 2020/21 ein zweites beitragsfreies Kita-Jahr ein. Die entsprechenden Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro will das Land komplett ausgleichen.

Den Großteil der Zusatzsumme teilen sich mit 750 Millionen Euro je zur Hälfte Land und Kommunen. Dazu kommen unter anderem noch Landesmittel in Höhe von jährlich mindestens 115 Millionen Euro für Investitionen. Der Restbetrag in Höhe von 430 Millionen Euro kommt im Rahmen des Gute Kita-Gesetzes zunächst vom Bund.

Der Städtetag erklärte, den Kommunen verlange ihr zusätzlicher Beitrag einiges ab. "Sie übernehmen trotz vielerorts angespannter Haushaltslage Verantwortung für eine gesellschaftspolitisch besonders wichtige Aufgabe", erklärte Dedy. Deshalb erwarteten die Städte, dass die Reform ohne weitere Belastung für sie im Landtag verabschiedet werde. Besonders wichtig sei auch, dass das Land seine Zusage einhalte, den Kommunen ausreichende Investitionsmittel für jeden notwendigen Kita-Platz bereitzustellen, betonte Dedy. Laut Stamps Entwurf soll künftig jeder notwendige Betreuungsplatz in Kitas vor Ort bewilligt und finanziell gefördert werden.