Die Opposition von SPD und Grünen im Düsseldorfer Landtag will nach brandenburgischem Vorbild auch für Nordrhein-Westfalen ein Paritätsgesetz auf den Weg bringen. Das sieht ein am 22. März in Düsseldorf von beiden Parteien vorgestelltes Eckpunktepapier vor. Ziel ist, dass alle Parteien bei künftigen Landtagswahlen verpflichtet werden, ihre Landeslisten mit genauso vielen Frauen wie Männern zu besetzen. SPD und Grüne wollen zusammen mit Rechtsexperten bis zum Jahresende einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Angesichts eines "desaströsen" Frauenanteils auf allen politischen Ebenen in Deutschland von nur einem Drittel oder darunter sei es dafür höchste Zeit, erklärten die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und Grünen, Anja Butschkau und Josefine Paul. Im NRW-Landtag ist demnach der Frauenanteil nach seinem Höchststand im Jahr 2000 wieder rückläufig. Lag er damals noch bei 34,84 Prozent, sind es in der laufenden Legislaturperiode 27,1 Prozent.

Der Brandenburger Landtag hatte im Januar als erstes Parlament in Deutschland ein solches Paritätsgesetz mit der Mehrheit der Abgeordneten der rot-roten Landesregierung aus SPD und Linke beschlossen. Es soll dort am 30. Juni 2020 in Kraft treten. CDU und AfD stimmten dagegen, weil sie das Gesetz für verfassungswidrig halten.

Artikel 38 soll freies Wahlvorschlagsrecht garantieren

Die Befürworter einer Paritätsregelung sehen diese in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", heißt es dort. Und weiter: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Rechtsexperten bezweifeln jedoch, dass ein Paritätsgesetz verfassungskonform sein könnte. Denn Artikel 38 des Grundgesetztes garantiert freie und gleiche Wahlen, wobei zur Wahlfreiheit ein freies Wahlvorschlagsrecht gehört. Das aber könne verletzt werden, wenn die Parteien nicht mehr frei entscheiden könnten, welche Kandidaten sie auf welchen Listenplatz aufstellen, argumentieren Verfassungsrechtler.

Durch das geplante NRW-Gesetz solle "keine Person von der Möglichkeit ausgeschlossen" werden, für ein Landtagsmandat auf einer Landesliste zu kandidieren, heißt es nun in dem Eckpunktepapier von SPD und Grünen. "Lediglich die Option, auf jedem Listenplatz zu kandidieren, wird durch die Pflicht zur geschlechterquotierten Listenaufstellung eingeschränkt."

Überparteilich zum Ziel

Anja Butschkau und Josefine Paul setzen bei dem Vorhaben zudem auf Überparteilichkeit: "Wir wollen die anderen Parteien einladen, sich daran zu beteiligen", betonte die Sozialdemokratin Butschkau. Man wolle deshalb auf die frauenpolitischen Sprecherinnen der beiden Regierungsparteien zugehen.

In Frankreich ist schon seit 2001 durch das Parité-Gesetz eine geschlechterparitätische Besetzung von Wahllisten vorgegeben. Mit einem Frauenanteil im Parlament von 38,8 Prozent gehört das Land inzwischen zu den Vorreitern in Europa.