Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den überarbeiteten Luftreinhalteplan zur Verbesserung der Luftqualität in Düsseldorf vorgelegt. Der Plan sehe mehr als 60 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen im Stadtgebiet vor, Fahrverbote seien aber nicht geplant, teilte die Bezirksregierung am 18. Januar mit. Der Luftreinhalteplan soll am 1. Februar in Kraft treten, davor liegt er zur Einsicht offen. Ziel sei es, den vorgeschriebenen Stickstoffdioxidgrenzwert von durchschnittlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft so schnell wie möglich zu erreichen, um die Gesundheit der Anwohner der belasteten Straßen zu schützen, ohne dabei die Mobilität in der Stadt "unverhältnismäßig einzuschränken", hieß es.

Mit der zweiten Fortschreibung des Plans reagiert die Bezirksregierung auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom September 2016 (AZ.: 3 K 7695/16), in dem festgestellt wurde, dass die Bezirksregierung den Luftreinhalteplan von 2013 nachbessern muss. Die Richter hatten dabei erklärt, dass "auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ernstlich geprüft und abgewogen werden" müssten. In dem Fall hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geklagt und dabei ausdrücklich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge gefordert. Zuletzt forcierte der Verband seine Forderung mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung.

Laut dem jetzt überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt sind an vielbefahrenen Straßen nun "Umweltspuren" vorgesehen, die von Linienbussen, Elektrofahrzeugen oder Radfahrern genutzt werden können. Damit solle für die Verkehrsteilnehmer ein "Anreiz" gesetzt werden, auf andere Transportmittel als das Auto umzusteigen, hieß es. Geprüft werden soll auch, ob solche Spuren von Autos befahren werden dürfen, die mit drei oder mehr Personen besetzt sind. Auch die städtische Fahrzeugflotte solle modernisiert oder entsprechende Fahrzeuge ausgetauscht werden.