In Nordrhein-Westfalen haben landwirtschaftliche Betriebe insgesamt sind 637 Anträge zum Ausgleich von Dürreschäden in der Landwirtschaft bei der Landwirtschaftskammer gestellt. Das Antragsvolumen aller prüffähigen Aufträge beträgt rund 15,5 Millionen Euro, wie die Düsseldorfer Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) am 15. Januar mitteilte. Dies entspricht einer durchschnittlichen Antragshöhe von rund 24.300 Euro pro Antrag. Die im Rahmen der geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung für NRW vorgesehenen Bundes- und Landesmittel in Höhe von bis zu 17,8 Millionen reichten aus.

Die langanhaltende Trockenheit im vergangenen Sommer und Spätsommer, verbunden mit erheblichen Ernteausfällen, wurde als außergewöhnliches Witterungsereignis von nationalem Ausmaß eingestuft, wie es hieß. Von November bis 20. Dezember konnten in ihrer Existenz gefährdete Landwirtschaftsbetriebe bei der Landwirtschaftskammer Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen. Die meisten Anträge wurden den Angaben nach bei den Kreisstellen Kleve (134 Anträge), Borken (103 Anträge) und Steinfurt (74 Anträge) eingereicht.

Ob die Schäden tatsächlich existenzgefährdend sind, werde in jedem Einzelfall geprüft, hieß es. Unter anderem müssen Schäden in Höhe von mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung aus der Bodenproduktion nachgewiesen werden. Schäden in den Betrieben können dann zu maximal 50 Prozent ausgeglichen werden. Auch für Futterzukäufe konnte eine Hilfe von 50 Prozent beantragt werden.

"Die Dürrebeihilfe in dieser Höhe kann sicher nicht alle Schäden ausgleichen, damit leisten wir jedoch für die hart betroffenen Betriebe einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Existenz", erklärte die Ministerin. Erste Zahlungen könnten voraussichtlich bereits im ersten Quartal 2019 erfolgen. Die Dürrehilfe werde als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.