Das Land Nordrhein-Westfalen plant, den Schulen die Kosten für die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang zu erstatten. Das Landeskabinett beschloss am 15. Januar in Düsseldorf einen Gesetzentwurf für den sogenannten G9 Belastungsausgleich. Der Entwurf sieht eine Absicherung sowohl bei den Investitionen als auch bei den laufenden Kosten vor, wie die Landesregierung mitteilte. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Beratung am 1. August in Kraft treten.

"Belastungsausgleich"

Dem Entwurf zufolge sollen Schulträger Investitionen für die Unterrichtsumstellung zwischen 2022 und 2026 in mehreren Teilbeträgen erstattet bekommen. Einem Gutachten des Schulministeriums zufolge werden diese Kosten auf rund 518 Millionen Euro veranschlagt. Die dauerhaften Sachkosten für die kommunalen Schulträger sollen ab 2024 ausgeglichen werden. In den ersten drei Jahren würden sich diese Kosten auf jeweils 7,76 Millionen Euro belaufen, danach auf jährlich 27,94 Millionen Euro. Die zusätzlichen Personalkosten für die rund 2.200 zusätzlichen Lehrer die für den Ausbau für G9 benötigt würden, trage das Land als Arbeitgeber in voller Höhe.

Durch die vom Land beschlossene Umstellung auf G9 entstünden den kommunalen Schulträgern zusätzliche Kosten, erklärte Staatssekretär Mathias Richter (FDP). "Die Landesregierung hat von vorneherein keinen Zweifel daran gelassen, dass das Land zu seiner Verantwortung steht und die Kosten für die Umstellung auf G9 übernimmt."

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im Juli 2018 beschlossen, dass die Gymnasien ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich von der achtjährigen Gymnasialzeit, genannt G8, zu G9 zurückkehren. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre, das sogenannte Turbo-Abitur, war zum Schuljahr 2008/2009 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) eingeführt und von allen Parteien im Landtag unterstützt worden. In der Schulpraxis hagelte es jedoch regelmäßig Kritik von Lehrern und Eltern.