Das Saarland will mit einem Beschäftigungspakt Langzeitarbeitlose unterstützen. Es gehe darum, jedem die bestmöglichen Entwicklungschancen zu bieten, sagte Arbeitsministerin Anke Rehlinger (SPD) am 22. November bei der Unterzeichnung des Pakts in Saarbrücken. Grundlage ist das Teilhabenchancengesetz des Bundes, welches nach bisheriger Planung zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll. Insgesamt rund 30 Organisationen beteiligen sich an dem Memorandum. Darunter etwa auch die Regionaldirektion der Arbeitsagentur, der DGB und die Kirchen. Letztere kritisierten allerdings auch die Bundespolitik.

Paradigmenwechsel

"Ein Mehr wäre immer besser gewesen, wie auch immer ein Früher besser ist", sagte Rehlinger. Das sei aber nicht die Bewertungsgrundlage. Es gehe darum, mit Möglichkeiten, die man vorher nicht hatte, nun Erfolge zu erreichen. "Insgesamt kann man feststellen, dass wir einen Paradigmenwechsel erreicht haben", erklärte die SPD-Politikerin. So bestehe nun die Chance zu beweisen, dass der sogenannte Passiv-Aktiv-Transfer zur Finanzierung eines öffentlich geförderten Arbeitsmarktes ein gutes Instrument sei.

Trotz positiver Entwicklungen am Arbeitsmarkt gebe es zurzeit im Saarland rund 10.400 Langzeitarbeitslose, betonte Rehlinger. Sie machten 34 Prozent aller Arbeitslosen aus. Bundesweit sind es dem Bundesarbeitsministerium zufolge 800.000 Menschen. Der Pakt sei der Beginn eines Prozesses, sagte die SPD-Politikerin. Als nächstes stehe die Erarbeitung einer konkreten Kooperationsvereinbarung an. "Wir sollten an der Stelle dringend an den Erfolg glauben", sagte sie.

Die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Leonie Gebers (SPD), erläuterte, dass es mit dem geplanten Gesetz um die Förderung von Arbeit statt Arbeitslosigkeit gehe. Menschen, die über 25 Jahre alt seien und sechs Jahre Leistungen bezögen, sollten mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden. Bei Erwerbslosen mit Schwerbehinderung oder mit mindestens einem minderjährigen Kind reichten fünf Jahre Leistungsbezug aus.

"Ebenfalls neu ist, dass wir mit diesem Förderinstrument bei allen Arten von Arbeitgebern und für alle Tätigkeiten fördern können", sagte Gebers. Der Lohnkostenzuschuss orientiere sich am tatsächlich gezahlten Lohn und somit auch am tariflichen Arbeitsentgelt. Der einzige Wermutstropfen sei die befristete Erprobung. Eintritte seien bis zum 31. Dezember 2024 möglich, dementsprechend werde mindestens bis zum 31. Dezember 2029 gefördert.

Der stellvertretende DGB-Vorsitzende für Rheinland-Pfalz und das Saarland, Eugen Roth, lobte das Teilhabenchancengesetz als politischen Durchbruch. Zudem warnte der SPD-Landtagsabgeordnete davor, defizitorientiert über die Möglichkeiten zu sprechen. Es gehe jetzt darum, das Beste aus dem zu machen, was nun zur Verfügung sehe und dann zu schauen, was noch gebraucht werde.

Kirchen und Gewerkschaft begrüßen Vereinbarung

Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, begrüßte den Pakt. "Die Anzahl der Menschen, die langzeitarbeitslos sind, ist immer noch unverhältnismäßig hoch", sagte das geistliche Oberhaupt der zweitgrößten Landeskirche in Düsseldorf. Deswegen seien kreative Lösungen nötig.

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Saarland, Kirchenrat Frank-Matthias Hofmann, betonte bei der Paktunterzeichnung, dass die Kirchen seit Jahren die Langzeitarbeitslosigkeit beklagten. Er kritisierte, dass in früheren Jahren Maßnahmen für Langzeitarbeitslose oft nur für einen kurzen Zeitraum möglich waren und zu früh beendet wurden. "Dass sich das jetzt ändert, das ist spät, aber nicht zu spät, dafür bin ich dankbar", sagte er. Denn die Unterstützung von Langzeitarbeitlosen brauche Zeit und Energie. "Ein Leitbild einer Gesellschaft, die auf soziale Teilhabe setzt, muss sich am Schwächsten orientieren", unterstrich der Theologe.

Dem stimmte der bischöfliche Beauftragte für die Aktion Arbeit im Bistum Trier, Domvikar Hans Günther Ullrich, zu. Es sei gut, dass der Passiv-Aktiv-Transfer endlich möglich werde. Ziel der sozialen Marktwirtschaft müsse es sein, dass alle Erwerbsfähigen in den Arbeitsmarkt eintreten und darin partizipieren könnten.

Allerdings äußerte er auch Kritik am Teilhabenchancengesetz. Die Zielgruppe sei "sehr sehr eng gefasst" und betreffe nur einen kleinen Teil der Langzeitarbeitlosen. Zudem sorge die Befristung dafür, dass dies nur ein Regelinstrument in spe sei. "Wir wollen hoffen, dass es nicht dabei bleibt, denn sonst wäre es nur eine befristete Maßnahme im Gewand eines Gesetzes", sagte Ullrich.