Die Zahl der Verfahren mit Korruptionsbezug bei der Staatsanwaltschaft Berlin hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt gingen 134 solcher Verfahren ein, wie aus dem am 25. April in Berlin vorgelegten Tätigkeitsbericht der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung hervorgeht. Im Jahr davor waren es demnach 114 Verfahren, im Jahre 2016 insgesamt 110 und im Jahr davor 100 Verfahren. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) betonte, die Bekämpfung von Korruption sei wichtig für den Erhalt der Demokratie.

Wie der Leitende Oberstaatsanwalt Rüdiger Reiff sagte, ging die Zahl der Beschuldigten indes auf 194 Personen zurück. Im Jahre 2017 waren es noch 211 und davor 185 Beschuldigte gewesen. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung handele es sich aber um verschwindend geringe Zahlen, sagte Reiff. Es gebe natürlich ein großes Dunkelfeld.

Justizsenator Behrendt nannte Korruption ein "Krebsgeschwür" für die Demokratie. Sie untergrabe das Vertrauen in die rechtsstaatlichen Institutionen und müsse daher konsequent verfolgt und geahndet werden. Dabei seien die Behörden in der Regel auf Hinweisgeber angewiesen. Um die Aufmerksamkeit für dieses Thema zu erhöhen, habe die Justizverwaltung auch einen neuen Flyer mit Hinweisen veröffentlicht und an die Verwaltungen verteilt.

Bei der Bekämpfung der Korruption sieht Behrendt "Licht und Schatten". Die Zahl der Korruptionsfälle bewege sich insgesamt auf "mittlerem Niveau", spektakuläre Fälle habe es im zurückliegenden Jahr nicht gegeben.

Nach den Worten des Leitenden Oberstaatsanwalts Reiff wurde 2018 in 15 Verfahren Anklage erhoben. Im Jahr davor waren es 12 Verfahren, 2016 insgesamt 17 Verfahren. Mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden 102 Verfahren mit Korruptionsbezug.

Reiff berichtete unter anderem über die Anklage gegen einen Polizeibeamten wegen Bestechlichkeit. Er soll gegen regelmäßige Bargeldzahlungen Geheimnisse aus der Polizeiarbeit an Betreiber von Lokalen und Spielkasinos weitergegeben haben. Bei einer weiteren Anklage werde einem Lokalangestellten der deutschen Botschaft in Beirut vorgeworfen, von syrischen Visa-Antragstellern Geldzahlungen angenommen zu haben, um die Terminvergabe zu beschleunigen. Die Staatsanwaltschaft Berlin sei in diesem Falle zuständig, weil das Auswärtige Amt seinen Sitz in Berlin habe, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt.

Oberstaatsanwalt Reiff und Justizsenator Behrendt sagten weiter, dass die sogenannte Forensische Datenanalyse zur Aufdeckung von Korruption in den Berliner Behörden ausgebaut werden solle. Dabei werden Verwaltungsvorgänge auf verdächtige Muster analysiert, also etwa verdächtige Zeiten für Überweisungen oder bestimmte Geldsummen.

Der seit August 2017 tätige Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung, Rechtsanwalt Fabian Tietz, berichtete von verbesserten Hinweisen und einer größeren Bekanntheit seiner Stelle. Allerdings komme noch immer nur ein kleiner Teil der Hinweise auf mögliche Korruptionsfälle aus der Verwaltung selbst. Hinweisgeber seien stattdessen häufig Bürger.