Berlin (epd). Der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan vor möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche gewarnt. "Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun", erklärte Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied beim Kinderschutzbund, am 23. April in Berlin. Am Ende sei das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.
Der Präsident des BVKJ, Thomas Fischbach, erklärte, die Fastenregeln strikt einzuhalten, könne für Kinder spürbare Folgen haben. "Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern", sagte Fischbach. Gerade in einer Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, benötigten junge Menschen genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.
Deshalb hat der Ärzteverband und der Kinderschutzbund eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer, Ärzte, Erzieher, Sporttrainer und andere Fachkräfte veröffentlicht. "Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis", sagte Deligöz vom Kinderschutzbund.
Während des Fastenmonats Ramadan dürfen den Angaben zufolge gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch würden viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter fasten, hieß es weiter.
Kinderschutzbund und Ärzteverband wollten Familien unterstützen, ihre Religion auszuüben. Risiken für die Gesundheit von Kindern müssten aber im Blick behalten werden. Sie raten deshalb Eltern, die verantwortlichen Lehrer oder Erzieher darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Schulen, Horte oder Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen sei es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der Kinderschutzbund. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet oder nur an einem Tag in der Woche - etwa am Sonnabend - oder auch nur stundenweise.