Berlin (epd). Nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sollen Familien entlastet werden, die erwachsene behinderte Kinder oder pflegebedürftige Eltern unterstützen müssen. Dafür soll das Sozialhilferecht modernisiert werden. Laut einem Entwurf, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, werden Eltern und erwachsene Kinder künftig nur noch herangezogen, wenn sie mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.
Mit dem Entwurf setzt Heil eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und erweitert sie. Vereinbart ist die Entlastung lediglich für erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern. Sie soll nun aber auch für Eltern volljähriger behinderter oder pflegebedürftiger Kinder gelten.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte am 26. April in Berlin einen entsprechenden Arbeitsentwurf, nannte aber noch keine Einzelheiten. Es sei verfassungsrechtlich geboten, die Regelung auszuweiten, um die unterhaltspflichtigen Eltern nicht schlechter zu stellen als die unterhaltspflichtigen erwachsenen Kinder, sagte er.
Pauschalbeträge zurückzahlen
Heute ist es so: Wenn pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beziehen, verlangen die Sozialämter einen Teil der Hilfe zurück, wenn das Einkommen des erwachsenen Kindes abzüglich aller festen Ausgaben über 1.800 Euro netto liegt. Die Summe wird in einem komplizierten Verfahren berechnet, richtet sich zusätzlich nach der Familiensituation und liegt bei einigen hundert Euro im Monat.
Eltern mit behinderten volljährigen Kindern müssen bisher Pauschalbeträge zurückzahlen, wenn die Kinder Sozialleistungen beziehen. Das sind laut Sozialverband VdK monatlich 25,19 Euro für die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt und 32,75 Euro für die Eingliederungshilfe. Dies ist eine Leistung allein für behinderte Menschen: beispielsweise Zuschüsse zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung, für Gebärdendolmetscher oder Assistenz am Arbeitsplatz.
Die Präsidentin des VdK, Verena Bentele, begrüßte das Vorhaben. Für Eltern mit kleinen Einkommen oder geringen Renten könne die lebenslange Zahlung eine hohe Belastung darstellen, sagte sie.
Finanziert werden sollen die Entlastungen aus Steuergeldern. Die Kosten seien schwer zu schätzen, heißt es in dem Entwurf des Arbeitsministeriums, weil die Datengrundlage nicht ausreiche. Die Mehrkosten für Länder und Kommunen könnten bei 300 Millionen Euro im Jahr, aber auch deutlich niedriger liegen.
Unterhaltsverpflichtungen angepasst
Mit der Reform würden die bisherigen Einstandspflichten der erwachsenen Kinder und Eltern aufgebrochen und damit die Unterhaltsverpflichtungen den gewandelten Lebensverhältnissen angepasst, heißt es in dem Entwurf. Der Familienverband werde entlastet und die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung genommen.
Der Gesetzentwurf enthält einige weitere Verbesserungen für behinderte Menschen. Sie erhalten künftig staatliche Hilfen, wenn sie einen regulären Ausbildungsplatz haben. Bisher gibt es diese nur, wenn sie in einer Behindertenwerkstatt lernen. Wie das "Budget für Arbeit" ermöglicht das neue "Budget für Ausbildung" die Finanzierung von Assistenzleistungen im Betrieb oder in der Berufsschule.
Außerdem sieht der Entwurf vor, die Finanzierung unabhängiger Beratungsstellen für behinderte Menschen dauerhaft sicherzustellen. Dort können sich etwa Betroffene bei anderen Betroffenen Rat und Hilfe beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen holen.