Amazon Prime Video wehrt sich gegen das wegen Schleichwerbung erlassene Verbot einer Folge der Comedy-Serie "Pastewka". Das Unternehmen werde die Verfügung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vor Gericht anfechten, sagte eine Amazon-Sprecherin am 23. Januar dem Evangelischen Pressedienst (epd) in München. Ungeachtet dessen werde "die beanstandete Episode in Kürze und für den Zeitraum, bis in der Sache entschieden wurde, gegen eine neue Version ausgetauscht".

Die BLM hat die vierte Folge der achten "Pastewka"-Staffel wegen Schleichwerbung für Media Markt verboten. "Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke Media Markt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", teilte die Medienanstalt dazu am Montag mit. Amazon muss das Verbot sofort befolgen. Zu erwarten ist, das der Streamingdienst die Folge nun in Bezug auf die beanstandeten Szenen umschneiden lässt.

Keine Kennzeichnung von Produktplatzierungen

Amazon kann Rechtsmittel gegen die Untersagung sowie auch gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einlegen. Nach Auskunft der BLM ist eine Anfechtungsklage gegen den Bescheid beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof binnen einer Frist von vier Wochen möglich.

Die achte Staffel der Serie "Pastewka" ist seit Ende Januar 2018 bei Prime Video abrufbar. Die Staffeln 1 bis 7 von "Pastewka" liefen beim deutschen Privatsender Sat.1, der die Serie jedoch 2014 absetzte. Während in den ersten sieben Staffeln Markenprodukte unkenntlich gemacht wurden, fielen in der achten Staffel zahlreiche Marken prominent auf, die nicht als Produktplatzierungen gekennzeichnet wurden. Für sogenannte audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gilt das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags. Produktplatzierungen müssen demnach gekennzeichnet werden. Media Markt bestreitet, Produktplatzierung für die betreffende Folge gebucht zu haben.

Der Start der neunten Staffel von "Pastewka" auf Prime Video war am 25. Januar.