Düsseldorf, Bottrop (epd). Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro. Sie können ab sofort eine einmalige Zahlung von 5.000 Euro beantragen, wie das NRW-Gesundheitsministerium am 25. April in Düsseldorf mitteilte. Ende 2016 war bekannt geworden, dass der ehemalige Inhaber der „Alten Apotheke“ in Bottrop über Jahre „erheblich geminderte“ Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte - er wurde dafür zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt und erhielt ein lebenslanges Berufsverbot.

Die Geschehnisse um die Bottroper Apotheke seien ein „ungeheures Verbrechen“, dass die Betroffenen für den Rest ihres Lebens begleiten werde, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Dieses Leid sei mit Geld nicht aufzuwiegen. Er hoffe aber, dass die Mittel des Landes helfen, „die persönliche Notlage wenigstens ein Stück weit abzumildern“, sagte Laumann.

Die sogenannten Billigkeitsleistungen richten sich den Angaben zufolge an Personen, die laut Strafrechtsurteil des Landgerichts Essen vom Juli 2018 von den „vorsätzlichen Verstößen“ des Pharmazeuten gegen das Arzneimittelgesetz betroffen waren. Auch deren Hinterbliebene können die Leistungen beantragen.

Der Bundesgerichtshof hatte das Essener Urteil 2020 in letzter Instanz bestätigt. Der Verurteilte hatte als selbstständiger Apotheker patientenindividuelle Arzneimittelzubereitungen für die Krebstherapie hergestellt und an onkologische Arztpraxen sowie Krankenhäuser geliefert. Zwischen Januar 2012 und November 2016 stellten Mitarbeiter und er mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen her, die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten.

Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen und auch über seine Verteidiger keine Angaben zur Sache gemacht. Mehr als 3.700 Patienten waren von den Zubereitungen betroffen. Bekanntgeworden waren die Vorfälle, weil ein Mitarbeiter des Apothekers die Vorgänge öffentlich gemacht hatte.