München (epd). Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, stellt die Koalitionspläne infrage, das Werbeverbot für Abtreibungen um eine gesetzliche Bestimmung zu einem Informationssystem zu ergänzen. "Ich bezweifle, dass eine Gesetzesänderung notwendig ist", sagte Bedford-Strohm dem Evangelischen Pressedienst (epd) in München. "Man kann schlicht und einfach organisieren, dass jede Frau verlässlich und gut informiert wird", sagte er.
Keine "Bekenntnisfrage"
Am Ende sei die Entscheidung über eine Änderung am Gesetz für ihn aber keine "Bekenntnisfrage". "Entscheidend ist für mich, dass wir am unbedingten Ziel festhalten, die Zahl der Abtreibungen zu minimieren", sagte der oberste Repräsentant der deutschen Protestanten.
Der bayerische Landesbischof warb dafür, die erhitzte gesellschaftliche Debatte um den Paragrafen 219a zu versachlichen. "Es gibt doch eine große Einigkeit darüber, dass es Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch nicht geben darf", sagte er. Im Zentrum des ethischen Konflikts stünden die Not der Frau und das Leben eines werdenden Menschen.
Frauen soll geholfen werden
Einfache Antworten auf diesen Konflikt seien nicht tragfähig. "Frauen muss in dieser Situation geholfen, sie müssen gut beraten werden. Und nach ihrer Entscheidung müssen sie begleitet werden, egal wie die Entscheidung lautet", sagte Bedford-Strohm: "Und deswegen müssen auch medizinische Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch möglich sein."
Dem Einigungspapier der großen Koalition zufolge sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt werden, Informationen zur Verfügung zu stellen, welche Ärzte und medizinischen Einrichtungen Abtreibungen vornehmen. Der Informationsauftrag soll im Paragrafen 219a verankert werden. Details wurden für Januar angekündigt.
Auslöser des politischen Streits um das Werbeverbot für Abtreibungen war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Arztpraxis darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.